© 2016 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 033/16 Auswärtige Kulturpolitik der Europäischen Union Grundlagen und aktuelle Ausrichtung Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 2 Auswärtige Kulturpolitik der Europäischen Union Grundlagen und aktuelle Ausrichtung Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 033/16 Abschluss der Arbeit: 16. Juni 2016 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Historisch-institutioneller Hintergrund 4 2. Aktuelle Ausrichtung der auswärtigen Kulturbeziehungen der EU 6 3. Literatur 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 4 1. Historisch-institutioneller Hintergrund Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben lange gebraucht, sich auf eine gemeinsame Kulturförderung zu einigen. Die römischen Verträge hatten vor allem die wirtschaftliche Integration der Mitgliedstaaten zum Ziel. Mit dem wirtschaftlichen Zusammenwachsen sollte auch die politische Integration vorangebracht werden (Präambel des EWG-Vertrages). Eine ausdrückliche Kulturkompetenz der Europäischen Gemeinschaft war im Vertrag zur Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ nicht enthalten. Erst 1992 wurde auf dem Europäischen Gipfel in Maastricht ein Artikel eigens für die Unterstützung kultureller Aktivitäten in den Gemeinschaftsvertrag eingefügt. Mit dem Vertrag von Lissabon1, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, hat sich dieser Gestaltungsrahmen nicht grundsätzlich geändert. Im Vertragswerk wird der subsidiäre Charakter der Kulturpolitik bekräftigt. Gleichzeitig wird die bereits bestehende Kompetenz der Gemeinschaft zur Förderung der Kultur fortgeschrieben. Der Vertrag von Lissabon baut in weiten Teilen auf dem (zunächst gescheiterten) Verfassungsvertrag auf; die einzelnen Regelungen werden jedoch in die Struktur der bestehenden Verträge (EUV/EGV) eingefügt. Der Vertrag hat keine Auswirkungen auf den materiellen Inhalt des bisherigen Art. 151 EGV, der nun zu Artikel 167 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geworden ist. Die Tätigkeit der Europäischen Union im Bereich der Kultur wird auch künftig die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten ergänzen. Hierzu gehören etwa der Schutz des europäischen Kulturerbes , die Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen verschiedener Länder oder die Mobilität von Kulturschaffenden und von Sammlungen.2 Der Kulturartikel der Europäischen Verträge sieht auch eine (ebenfalls eingeschränkte) gemeinschaftliche Kulturkompetenz nach außen vor. Artikel 167 Abs. 3 AEUV verleiht der Gemeinschaft eine Kompetenz zur Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen .3 Absatz 3 betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten in der kulturellen Kooperation mit dritten Staaten. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit sind Gemeinschaft und Mitgliedsländer gleichermaßen berufen, d. h. die Außenzuständigkeit im Kulturbereich ist zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsländern geteilt. Die Gemeinschaft ist zwar innerhalb des abgesteckten Rahmens ihrer Förderpolitik zu einer eigenständigen Auswärtigen 1 Die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union findet sich in Amtsblatt der EU, Nr. C 115 vom 9. Mai 2008, abrufbar unter http://eurlex .europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2008:115:FULL&from=DE. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Vertrag deutlich gemacht, dass eine Ausweitung der Kompetenzen der EU nur mit Zustimmung des deutschen Bundestages zulässig ist (BVerfG, 2 BvE 2/08, 30.06.09), abrufbar unter www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html. 2 Änderungen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Mitwirkungsregelungen der Akteure auf der europäischen Ebene. Eine in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzende Änderung ist der Wegfall der Einstimmigkeitsregel bei gesetzgeberischen Maßnahmen. Vgl. dazu ausführlich HOCH (2012). 3 Dies betrifft auch Abkommen mit Drittstaaten nach Artikel 217 AEUV (ex-Artikel 310 EGV). Hinzu kommt die die Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208ff. (ex-Artikel 177ff. EGV), die ebenfalls kulturelle Vorhaben einschließt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 5 Kulturpolitik befugt, allerdings kann sie auch hier nur unterstützend tätig werden, da die Kompetenz im kulturellen Bereich grundsätzlich den Mitgliedsländern zusteht (FECHNER 1999: 1519; MAX 2004).4 Bereits mit dem Vertrag von Maastricht wurde der Kultur eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des europäischen Gedankens eingeräumt. Der Kulturartikel schuf die rechtliche Grundlage zur Einbeziehung des kulturellen Bereichs in die Gemeinschaftspolitiken, wonach die Gemeinschaft bei grundsätzlicher Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Kultur – in Deutschland Länder und Kommunen – einen ergänzenden Beitrag zur Kulturförderung leisten kann. Ziele sind die Wahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt Europas bei gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Gleichzeitig ist die Gemeinschaft gehalten, kulturelle Belange bei der Gestaltung ihrer Politik auch in anderen Bereichen zu berücksichtigen. Kulturelle Aspekte enthalten jedoch auch andere EU-Regelungen: Es gibt einen umfangreichen Bestand an Gemeinschaftsvorschriften mit Wirkung auf den Bereich Kultur. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Binnenmarkt, Wettbewerb, Steuerrecht und internationalem Handel. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) präzisiert und vervollständigt dieses Recht. Auch Normen außerhalb des EG-Vertrages können für das europäische Kulturrecht von Bedeutung sein. Hinzu kommen die von der Europäischen Union abgeschlossenen Verträge mit Drittländern oder internationalen Organisationen, die oft ein Kapitel zur Kultur enthalten. Obwohl der Kulturartikel der Gemeinschaft – bei grundsätzlicher Zuständigkeit der Mitgliedstaaten – nur einen ergänzenden Beitrag zur Kulturförderung einräumt, haben sich in den letzten Jahren die kulturpolitischen Aktivitäten auf europäischer Ebene zunehmend erweitert und vertieft . Gerade in jüngerer Zeit zeigt sich der zunehmend eigenständige Charakter der europäischen Initiativen im kulturellen Bereich.5 Dies verdeutlicht insbesondere die im Jahr 2007 vorgelegte Europäische Agenda für Kultur,6 die mit der offenen Koordinierungsmethode einen neuen Modus der zwischenstaatlichen Kooperation für dieses Politikfeld vorsieht. In der Kulturagenda sind die zentralen strategischen Ziele der EU-Kulturpolitik enthalten, wobei die kulturellen Außenbeziehungen ein wesentliches Element der Kulturagenda darstellt. Der Arbeitsplan des Rates 4 Wegen der Außenkompetenz der Mitgliedstaaten und dem dadurch bedingten Abstimmungsbedarf werden Verträge in Form gemischter Abkommen geschlossen (FRENZ 2011; NAWPARWAR 2009; DANWITZ 2005, SCHWARZE 2013). Ein Beispiel dafür ist das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten werden als Vertragsparteien gemeinsam dem im Übereinkommen festgelegten Verpflichtungen nachkommen (KLAMERT 2009). 5 Vgl. hierzu auch die Übersicht unter http://www.ccp-deutschland.de/ccp-germany-infos-service/eu-publikationen /europaeische-kulturpolitik0.html. 6 Die Kulturagenda versteht sich vor allem als Beitrag zu Wirtschaftswachstum und interkulturellem Verständnis, sie enthält aber auch neue Methoden der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft. Mit der Kulturagenda wurde die sogenannte Offene Methode der Koordinierung (OMK) als Arbeitsinstrument eingesetzt. Im Rahmen der OMK arbeiten EU-Expertengruppen zu verschiedenen Themen und fassen die Ergebnisse in Empfehlungen und Berichten zusammen. Vgl. hierzu Rat der Europäischen Union: Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer Europäischen Kulturagenda, in: Amtsblatt der EU, Nr. C 287 vom 29. November 2007, S. 1-4. Weitere Informationen und Verweise auf aktuelle Dokumente finden sich unter http://ec.europa.eu/culture/policy/strategic-framework/index_de.htm. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 6 im Bereich der Kultur7 konkretisiert und operationalisiert diese Ziele. Vorgesehen sind in der vierjährigen Laufzeit Maßnahmen in mehreren Prioritätsbereichen, die sich an den grundlegenden Zielen der europäischen Kulturagenda von 2007 orientieren. Dies zeigt sich nicht zuletzt auch in den zahlreichen Förderprogrammen im Kulturbereich. Neben dem Förderprogramm „Kreatives Europa“8 unterstützt die Europäische Union zahlreiche kulturelle Projekte auch im Rahmen anderer europäischer Programme (z. B. Kohäsions- und Strukturpolitik). Neuere Debatten zielen außerdem auf einen Beitrag der Kultur und der Kulturwirtschaft für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Rahmen der europäischen Wachstumsstrategie.9 2. Aktuelle Ausrichtung der auswärtigen Kulturbeziehungen der EU Inzwischen zeigt sich, dass mit den rechtlichen Justierungen des Lissabon-Vertrages den auswärtigen Kulturbeziehungen der Europäischen Union eine größere Bedeutung zukommen könnte (SCHWENCKE 2015; SCHWENCKE/RYDZY 2015). Dies zeigen etwa die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten vom Dezember 2008,10 wonach die Auswärtige Kulturpolitik eine größere Rolle einnehmen soll.11 Die Schlussfolgerungen des Rates sehen vor, die kulturellen Aspekte in den Beziehungen der Europäischen Union mit anderen Staaten stärker zum Tragen zu bringen. Für die Stärkung von Kulturaustausch und anderen Maßnahmen der kulturellen Zusammenarbeit fehlten jedoch bisher die grundlegenden institutionellen Voraussetzungen. Eine mögliche Lösung wurde in diesem Zusammenhang darin gesehen, mit der Errichtung des 7 Die thematischen Schwerpunktsetzungen in der EU-Kulturpolitik werden in mehrjährigen Arbeitsplänen durch den Rat vereinbart. Der aktuelle Arbeitsplan Kultur läuft von 2015 bis 2018; er wurde unter italienischem Vorsitz im Dezember 2014 angenommen: Rat der Europäischen Union: Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018), in: Amtsblatt der EU, Nr. C 463 vom 23. Dezember 2014, S. 4-14. Zum kulturpolitischen Handelns des Rates vgl. auch http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/cultural-affairs-committee/. 8 Mit Beginn des Jahres 2014 hat die siebenjährige Laufzeit des neuen EU-Rahmenprogramms für Kultur und Medien begonnen. Vom Europäischen Parlament wurde das Programm „Kreatives Europa“ (2014 - 2020) am 19. November 2013 angenommen, die Zustimmung des Rates erfolgte am 5. Dezember 2013. Es trat am 1. Januar 2014 durch eine Verordnung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 in Kraft (EU-ABl. L 347/221). Vgl. dazu in kurzer Darstellung SINGER (2014) sowie ausführlich BRUELL (2013). 9 Dies verweist auf die „Strategie Europa 2020“, als ein weiterer Grundpfeiler der EU-Kulturpolitik. Die Strategie Europa 2020 ist die Nachfolgerin der Lissabon-Strategie (2000-2010). Schwerpunkt der aktuellen Strategie ist das "intelligente, nachhaltige und integrative Wachstum" (http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm). 10 Rat der Europäischen Union: Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, in: Amtsblatt der EU, Nr. C 320 vom 16. Dezember 2008. 11 Vorarbeiten hierzu gab es bereits in den letzten beiden Ratsperioden; vgl. dazu etwa die Beiträge zu einer internationalen Konferenz in Ljubljana 2008, abrufbar unter http://www.mzz.gov.si/fileadmin/pageuploads/Kulturno _sodelovanje/New_paradigms_program_1.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 7 Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD)12 zugleich das institutionelle und personelle Gefüge für die außenkulturellen Beziehungen der EU zu schaffen.13 Allerdings war daraufhin für den im Aufbau befindlichen Europäischen Auswärtige Dienst der EU zunächst keine Kulturabteilung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei den bisherigen Debatten über die außenpolitischen Kompetenzen der Europäischen Union die kulturpolitische Dimension weitgehend außer acht gelassen .14 Überdies wurde deutlich, dass die Diskussion über die Schaffung einer gemeinsamen Außenkulturpolitik der Europäischen Union zunächst stark von der Betonung der jeweils nationalen Formen der Auslandskulturarbeit geprägt war.15 Nicht zu übersehen war, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Außenkulturpolitik zunächst nur sehr zurückhaltend auf eine gemeinsame europäische Strategie ausgerichtet haben.16 Inzwischen zeigen sich jedoch – ausgehend von der europäischen Ebene – neue Ansätze zu einer Stärkung der institutionellen Grundlagen der europäischen Außenkulturpolitik.17 So hatte etwa der „Bericht über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU“ des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2011 die Notwendigkeit einer wohldefinierten und zwischen Mitgliedstaaten und EU abgestimmten Strategie für die Kultur in der EU-Außenpolitik betont. Gleichzei- 12 Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD, engl. European External Action Service, EEAS) ist eine Einrichtung zur Unterstützung der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (Art. 27 Abs. 3 EUV). Vgl. dazu http://eeas.europa.eu/background/about/index_en.htm sowie zum Hintergrund SMITH/KEUKELEIRE/VANHOONA- CKER (2015), CROSS/MELISSEN (2013), DUKE (2009; 2013), DEMBINSKI (2010) und VANHOONACKER/RESLOW (2010). 13 Vgl. zum Hintergrund der Debatte RASMUSSEN (2009), LIEB (2009) sowie WIRTZ (2009), zur rechtlichen Grundlage auch VEDDER (2007). 14 Dies zeigt sich auch im Deutschen Bundestag: In den Beiträgen zum Europäischen Auswärtigen Dienst wurden Fragen der kulturellen Diplomatie weitgehend ausgeblendet. Vgl. etwa einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur künftigen Gestaltung des Europäischen Auswärtigen Dienst (BT-Drs 17/1204, 24. 03. 2010), eine erste Debatte im Bundestagsplenum war am 22. April 2010 (BT-Plenarprotokoll 17/37: 3613ff.). Im Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kulturpolitik dagegen werden die Bereiche der nationalen und der europäischen Kulturzusammenarbeit ohne Zusammenhang nebeneinander gestellt (BUNDESREGIERUNG 2010: 4ff.; 24f.). 15 Verdeutlicht wird dies etwa in einer Studie des britischen Think Tanks DEMOS, die eine stärkere Berücksichtigung kultureller Institutionen für die britische Präsenz auf dem Marktplatz der Diplomatie empfiehlt; europäische Aspekte werden dabei nicht angesprochen (BOUND u. a. 2007). Vgl. dazu auch TOPIC/RODIN (2012), FISHER (2007), FISKE DE GOUVEIA (2005), EU-KOMMISSION (2004), ECKSTEIN (2008), DODD u. a. (2006) sowie eine Reihe von Beiträgen in MAAß (2015). Hinweise bietet auch der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale zum Thema Kulturelle Vielfalt in Europa (ASSEMBLÉE NATIONALE/DEUTSCHER BUNDESTAG 2007). 16 Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) hat in seinen Kulturberichten die Situation in der europäischen kulturellen Zusammenarbeit dargestellt (EUNIC/INSTITUT FÜR AUSLANDSBEZIEHUNGEN/ROBERT BOSCH STIFTUNG 2011, 2013; EUNIC/INSTITUT FÜR AUSLANDSBEZIEHUNGEN/EUROPÄISCHE KULTURSTIFTUNG 2014). 17 Vgl. hierzu umfassend HENZE/WOLFRAM (2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 8 tig wurde die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zugleich auch die institutionellen Grundlagen für die eine Kulturdiplomatie der Union geschaffen werden sollten.18 Zur Umsetzung der neuen Strategie wurde im Februar 2016 eine Plattform für Kulturdiplomatie ins Leben gerufen. Ein Konsortium von Kulturinstituten der Mitgliedstaaten und anderen Partnern wird die Plattform betreiben und mit deren Hilfe Strategieberatung anbieten, die Vernetzung erleichtern, Aktivitäten mit Interessenvertretern im Kulturbereich organisieren und Schulungsprogramme für kulturelle Führung erarbeiten.19 Bereits davor wurde mit ausdrücklichem Bezug auf die Europäische Kulturagenda aus dem Jahr 2007 und den Ratsarbeitsplan für Kultur 2015- 2018 in den „Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit20 insbesondere die kulturellen Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit in den Blick genommen. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, getragen von Kommission und Mitgliedstaaten, soll dabei unter Beteiligung von Akteuren aus dem Kultur- und aus dem Entwicklungssektor – erwähnt wird auch die Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC)21 – bis zum Jahr 2017 ein Grundkonzept für Kultur und Entwicklungszusammenarbeit entwickeln. Zugleich wird die Kommission aufgefordert, gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ein strategisches Konzept für eine kohärente Einbindung der Kultur in die Außenbeziehungen zu entwickeln. Zu berücksichtigen seien außerdem die Erfahrungen aus der vorbereitenden Maßnahme zur Einbindung der Kultur in die Außenbeziehungen der EU.22 Dieser Aufforderung ist die EU-Kommission im Juni 2016 nachgekommen: Im Rahmen der European Development Days (EDD 2016)23 wurde eine Mitteilung zur Neugestaltung der auswärtigen Kulturbeziehungen der Europäischen Union vorgelegt.24 Die Mitteilung soll einen strategischen Rahmen für intensivere und wirksamere internationale Kulturbeziehungen liefern, verbunden 18 Europäisches Parlament: Bericht über die kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU vom 31. März 2011 (2010/2161(INI)), abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+REPORT+A7-2011-0112+0+DOC+XML+V0//DE. 19 Vgl. dazu http://ec.europa.eu/dgs/fpi/announcements/news/20160401_1_en.htm. Hinweise hierzu bietet dazu auch der Beitrag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, auf dem EU-Kulturforum am 20. April 2016, abrufbar unter http://eeas.europa.eu/statementseeas /2016/160420_03_en.htm. 20 Vgl. Amtsblatt der EU, Nr. C 417 vom 15.12.2015, S. 41-43. 21 Vgl. http://www.eunic-online.eu/. 22 Informationen finden sich unter http://cultureinexternalrelations.eu/main-outcomes. 23 Vgl. https://eudevdays.eu/sessions/strategy-culture-eu-external-relations-and-development-policies. 24 European Commission/High Representative: Joint Communication to the European Parliament and the Council: Towards an EU strategy for international cultural relations, Brussels, 8.6.2016 (JOIN(2016) 29), abrufbar zusammen mit einer Pressemitteilung unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2074_de.htm. Vgl. außerdem ein Fact Sheet der EU-Kommission mit einer Darstellung der Zielsetzungen, Umsetzungsschritten und den Formen der Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten, abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16- 2075_en.htm. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 9 mit neuen Formen der Kooperation mit den Mitgliedstaaten, den nationalen Kulturinstituten und privaten und öffentlichen Akteuren aus der EU und den Partnerländern. Zu den zentralen Zielsetzungen gehören: – Förderung der Kreativwirtschaft als Faktor der ökonomischen und sozialen Entwicklung. Angenommen wird dabei, dass Kultur immer mehr zu einem Motor für Wirtschaftswachstum werde. Erforderlich sei deshalb eine besondere Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft . Es gehe darum, Synergien mit anderen Sektoren und Bereichen der Gesellschaft herzustellen, dabei sollen der öffentliche und private Sektor sowie die Zivilgesellschaft stärker einbezogen werden. – Unterstützung des interkulturellen Dialogs. Die künftige kulturelle Zusammenarbeit soll zu Dialogbereitschaft, Offenheit, Würde und gegenseitigem Respekt beitragen und damit Stereotypen und Vorurteilen entgegenwirken. Der interkulturelle Dialog soll auf diese Weise zu Konfliktverhütung und Aussöhnung innerhalb und zwischen Ländern beitragen. Gleichzeitig sollen die künftigen Kulturbeziehungen Antworten auf globale Herausforderungen geben , wie etwa die Integration von Flüchtlingen, die Bekämpfung von Gewaltbereitschaft und Radikalisierung und der Schutz des Weltkulturerbes.25 Vorangegangen war im September 2015 eine von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz.26 Hinzu kam im Dezember 2015 die Veröffentlichung der Studie „Analysis of the perception of the EU and EU's policies abroad", die bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet analysiert und deren Ergebnisse ebenfalls in die künftige Politikgestaltung einfließen sollen .27 Anfang 2016 wurde vom Europäischen Parlament eine weitere Studie veröffentlicht, die sich mit der Rolle nationaler Kulturinstitute innerhalb im Rahmen der auswärtigen Kulturbeziehungen der Europäischen Union beschäftigt. Die Studie verdeutlicht, dass die meisten im 25 Der neue Ansatz zielt dabei weniger auf eine außenpolitisch ausgerichtete Agentur im Sinn der Public Diplomacy , angestrebt wird vielmehr ein vielschichtiger Handlungsrahmen, der eine Vielzahl von Akteuren und Politikfeldern einschließt. Verwiesen wird etwa auf das Programm „ACP Cultures+“ für die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums oder die Programme zur Förderung der kulturpolitischen Steuerung und des interkulturellen Dialogs. Genannt wird auch das Programm „Kreatives Europa“, das auch allen Ländern der Europäischen Nachbarschaft und den Erweiterungsländern offensteht. Hinzu kommen die kulturdiplomatischen Aktivitäten der EU-Delegationen und die Maßnahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit (etwa im Hinblick auf das Kulturerbe und den illegalen Handel mit Kulturgütern). Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fördert das Kulturprogramm den Beitrag der Kultur- und Kreativbranche zu einer nachhaltigen humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Auch im Rahmen von „Horizont 2020“ werden Forschungstätigkeiten im Bereich der Kulturdiplomatie und Maßnahmen für das Kulturerbe über multinationale interdisziplinäre Projekte unterstützt. Vgl. European Commission/High Representative: Joint Communication to the European Parliament and the Council: Towards an EU strategy for international cultural relations, Brussels, 8.6.2016 (JOIN(2016) 29), S. 7ff. 26 Informationen zur Konferenz „Kultur und Entwicklung: Hin zu einem strategischeren Ansatz der Kulturpolitik in den Außenbeziehungen der EU“ vom 3./4. September 2015 finden sich unter http://www.eu2015lu.eu/de/actualites /communiques/2015/08/31-conf-culture-dev/. 27 Die Studie und weitere Informationen finden sich beim Dienst für außenpolitische Instrumente der Europäischen Kommission (Foreign Policy Instruments, FPI), abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/fpi/showcases /eu_perceptions_study_en.htm. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 10 Ausland tätigen Kulturinstitute die Aufgabe vor allem darin sehen, ihre jeweilige nationale Kultur zu fördern während europäische Anliegen demgegenüber häufig ein nachrangiges Interesse finden. Naheliegend ist der Befund, dass die Diskussion über die Schaffung einer gemeinsamen Außenkulturpolitik der Europäischen Union weiterhin durch die Betonung der jeweils nationalen Formen der Auslandskulturarbeit geprägt ist. Die Studie erbrachte außerdem, dass die europäische Dimension ihrer Aktivitäten und ihr Interesse an einer wachsenden Zusammenarbeit in den Kulturbeziehungen auf europäischer Ebene in der Regel mit der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) (und dem dortigen Engagement) verbunden ist und außerdem von der Beteiligung an den von der EU finanzierten Projekte und Programme in Drittländern abhängt.28 Es ist deshalb zu erwarten, dass die Systeme der jeweils nationalen Außenkulturpolitik auch künftig in der europäischen kulturellen Kooperation eine zentrale Rolle spielen werden.29 28 Die Studie „Research for CULT Committee - European Cultural Institutes Abroad“ vom März 2016 ist abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2016/563418/IPOL_STU(2016)563418_EN.pdf. 29 Eine wichtige Rolle dürfte hier die Gemeinschaft der Europäischen Kulturinstitute (European Union National Institutes for Culture, EUNIC) spielen (www.eunic-online.eu). Zu den damit verbundenen Problemstellungen und zu den Perspektiven der europäischen Außenkulturpolitik vgl. auch einen kritischen Beitrag von Ronald GRÄTZ (2012). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 033/16 Seite 11 3. Literatur ASSEMBLÉE NATIONALE/DEUTSCHER BUNDESTAG (2007). Zwischenbericht der Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale zum Thema Kulturelle Vielfalt in Europa (14. Februar 2007), abrufbar unter http://www.culturalpolicies.net/web/files/47/en/diversite_rapport _etape_allemand-1.pdf. BOUND, Kirsten; BRIGGS, Rachel; HOLDEN, John; JONES, Samuel (2007), Cultural Diplomacy. London : Demos; abrufbar unter http://www.demos.co.uk/files/Cultural%20diplomacy%20- %20web.pdf. BRUELL, Cornelia (2013). Kreatives Europa 2014-2020. Ein neues Programm – auch eine neue Kulturpolitik ? 2. überarbeitete Auflage., Stuttgart: Institut für Auslandsbeziehungen. CROSS, Mai’a K. Davis/MELISSEN, Jan (Hrsg.) (2013). 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