© 2020 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 032/20 Die Förderung des Spitzensportes seit Einsetzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 1969 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. 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Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung für die Spitzensportförderung 7 3.2. Keine Verteilung der Bundes-Fördermittel nach Bundesländern 8 4. Fazit 9 5. Anlage: Ressortbezogene Sportförderungsmittel der Bundesregierung 1973 - 2017 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 4 1. Vorbemerkungen Die Spitzensportförderung ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Sportpolitik.1 Durch Spitzenleistungen deutscher Athletinnen und Athleten werden das Ansehen Deutschlands in der Welt verbessert und Werte wie Disziplin, Fairplay und Toleranz an die Gesellschaft vermittelt. Ziel der Spitzensportförderung ist es, nachhaltige Rahmenbedingungen für die Leistungsfähigkeit der Athletinnen und Athleten zu schaffen und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Auf Bundesebene wird die Spitzensportförderung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) koordiniert.2 Jedoch können auch andere Bundesministerien im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeit Fördermaßnahmen für den Spitzensport durchführen.3 Auf parlamentarischer Ebene gestaltet der Sportausschuss des Deutschen Bundestages seit seiner Einsetzung 1969 die bundesdeutsche Spitzensportförderung wesentlich mit.4 Der Sportausschuss kann dabei insbesondere durch eigene Beschlussempfehlungen Einfluss auf die relevanten parlamentarischen Entscheidungen nehmen. In den vergangenen Jahren ist die finanzielle Unterstützung für den Spitzensport, auch vor dem Hintergrund des weniger erfolgreichen Abschneidens deutscher Athletinnen und Athleten bei internationalen Wetterbewerben, beständig gestiegen. Gleichzeitig wird die Spitzensportförderung in Deutschland immer häufiger als zunehmend unübersichtlich und intransparent kritisiert.5 Im Folgenden soll daher zunächst die jährliche finanzielle Unterstützung für den Spitzensport seit Bestehen des Sportausschusses im Deutschen Bundestag dargestellt werden. Anschließend 1 Unter Spitzensport versteht man dabei den Leistungssport, der sich durch Spitzenleistungen auszeichnet. Synonym zu verwenden ist der Begriff „Hochleistungssport“. Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages , Die Förderung des Spitzensportes im internationalen Vergleich, WD 10 – 097/08, 04.11.2008, S. 3, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/413694/6f605b353e7190f4129b99e459b5eacf/WD-10-097-08- pdf-data.pdf; Vgl. auch: Duden, „Spitzensport“, https://www.duden.de/rechtschreibung/Spitzensport - alle URL zuletzt aufgerufen am 04.11.2020 wie alle anderen URL. 2 Vgl. Bundesregierung, 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/9150, 04.04.2019, S. 20, abrufbar unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf. 3 So fördert beispielsweise das Bundesministerium der Verteidigung den Spitzensport in der Bundeswehr und das Bundesministerium der Finanzen den Spitzensport in der Bundeszollverwaltung. Vgl. Bundesregierung, 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/9150, 04.04.2019, S. 20, abrufbar unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf. 4 Auch wenn der Sportausschuss ursprünglich als Sonderausschuss für die Vorbereitung der Olympischen Spiele 1972 und der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in Deutschland eingesetzt wurde, hat er seitdem erheblich an sportpolitischer Bedeutung gewonnen. Vgl. Deutscher Bundestag, 40 Jahre Sportausschuss, 2009, S. 19, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/190780/37d5fc948df759921a7361f087ef2bc6/broschuere _40_jahre_sportausschuss-data.pdf.Vgl. Zum Einsetzungsbeschluss vgl. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll der 8. Sitzung vom 05.11.1969, S. 260 C, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btp/06/06008.pdf. 5 Vgl. nur Schültke, Andrea, Spitzensport-Förderung: Immer mehr Geld – wofür?, Sportschau, 18.12.2019, https://www.sportschau.de/weitere/allgemein/dosb-spitzensport-geld-bmi-100.html ; Weinreich, Jens, Mehr Geld – aber wofür eigentlich?, Spiegel Online, 07.11.2018, https://www.spiegel.de/sport/sonst/dosb-leistungssportreform -mehr-geld-aber-wofuer-eigentlich-a-1237252.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 5 soll die Frage beantwortet werden, inwieweit in der Vergangenheit im Rahmen der finanziellen Unterstützung des Spitzensportes die einzelnen Bundesländer berücksichtigt wurden. 2. Die finanzielle Unterstützung des Spitzensportes seit Einsetzung des Sportausschusses Der Spitzensport wird in Deutschland auf Bundesebene jedes Jahr finanziell unterstützt. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Förderung zwischen den verschiedenen Sportarten, Förderprojekten und Standorten sachgerecht und ausgewogen erfolgt. Um dies beurteilen zu können, muss daher zunächst nachvollzogen werden, wie sich die finanzielle Unterstützung des Spitzensportes in der Vergangenheit insgesamt entwickelt hat. 2.1. Definition der Spitzensportförderung Bei der Ermittlung der für die Spitzensportförderung bereitgestellten Fördersummen muss als Vorfrage beantwortet werden, wie man den Begriff der Spitzensportförderung definiert. Es muss festgelegt werden, welche Sportfördermittel als solche Fördermittel angesehen werden, die der Spitzensportförderung zugerechnet werden können. Eine trennscharfe Abgrenzung ist dabei jedoch kaum möglich. Die Spitzensportförderung ist ein komplexes Gesamtsystem, das auf unterschiedliche Arten unmittelbar und mittelbar Spitzenleistungen im Sport fördert. Darüber hinaus ist die Datenlage zur Spitzensportförderung insgesamt unübersichtlich und uneinheitlich. In den regelmäßig erscheinenden Sportberichten der Bundesregierung werden die Fördermittel aufgeführt, die unmittelbar oder mittelbar dem Sport zugutekommen.6 Die Angelegenheiten des Bundes, die den Sport betreffen, umfassen demnach neben der Förderung des Spitzensportes auch die Förderung des Leistungssportes der Menschen mit Behinderung, der Sportmedizin und Sportwissenschaft, des Sportstättenbaus im Leistungssport, der internationalen Angelegenheiten, des Spitzensportes in der Bundespolizei und der Integration durch den Sport.7 Die Spitzensportförderung stellt hiernach zwar nur einen Teil der gesamten Sportförderung auf Bundesebene dar. Jedoch tragen auch die anderen genannten Bereiche zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Spitzenathletinnen und Spitzenathleten in Deutschland bei. Daher sollen im Folgenden unter der Spitzensportförderung alle Maßnahmen im Bereich des Sportes gefasst werden, die den Sport unmittelbar oder mittelbar fördern. In diesem Sinne wurden seit der Einsetzung des Sportausschusses die folgenden Fördersummen für den Spitzensport ausgegeben. Dargestellt werden sollen sowohl die Sportfördermittel der Bundesregierung insgesamt sowie die Sportfördermittel des BMI als dasjenige Ministerium, das die Spitzensportförderung auf Bundesebene koordiniert. Eine Übersicht über die jeweiligen Fördermittel der anderen Bundesministerien kann den Anlagen dieses Sachstandes entnommen werden. 6 Vgl. Bundesregierung, 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/9150, 04.04.2019, S. 22, abrufbar unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf. 7 Vgl. ebd., S. 20. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 6 2.2. Die Spitzensportförderung durch die Bundesregierung insgesamt 2.3. Die Spitzensportförderung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat alle Angaben basieren auf den Sportberichten der Bundesregierung Jahr 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Fördersumme k.A. k.A. k.A. k.A. 120.716* k.A. 117.126* 116.688* 102.746* 114.801* Jahr 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 Fördersumme 117.565* 94.178* 89.180* 88.965* 96.777* 106.229* 132.878* 138.384* 149.235* 152.038* Jahr 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Fördersumme 137.722* 112.756* 187.439* 208.732* 191.052* 159.631* 174.178* 177.736* 162.454* 172.579* Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Fördersumme 183.653* 199.916* 236049* 248.694 243.262 207.973 216.211 201.052 188.750 213.919 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fördersumme 229.037 235.899 239.406 231.384 241.700 263.716 291.513 311.356 292.642 *umgerechnet in EUR Fördersumme in 1.000 EUR pro Jahr Jahr 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Fördersumme k.A. k.A. k.A. k.A. 56.447* k.A. 39.627* 41.438* 42.822* 45.920* Jahr 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 Fördersumme 46.831* 46.978* 44.432* 43.386* 46.328* 51.442* 48.992* 48.162* 54.667* 62.157* Jahr 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Fördersumme 58.622* 64.827* 132.360* 141.921* 120.551* 121.342* 129.291* 135.598* 121.190* 123.990* Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Fördersumme 129.896* 149.015* 191.566* 209.816 206.925 135122 144.176 141.552 125.015 143.759 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fördersumme 148.767 156.595 158.941 158.091 161.011 163.434 184.165 195.333 196.126 *umgerechnet in EUR Fördersumme in 1.000 EUR pro Jahr Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 7 3. Die Berücksichtigung der einzelnen Bundesländer an der finanziellen Unterstützung Die Frage, inwieweit die einzelnen Bundesländer bei der finanziellen Unterstützung des Spitzensportes berücksichtigt wurden, kann nur eingeschränkt beantwortet werden. Die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes zur Spitzensportförderung umfasst lediglich Bereiche mit gesamtstaatlichen Bezügen, sodass im Rahmen der Förderung auf Bundesebene direkte finanzielle Zuwendungen an einzelne Bundesländer nicht vorgesehen sind. Davon getrennt ist zwar zu beurteilen , inwieweit im Rahmen der erfolgten Förderungen durch den Bund einzelne Bundesländer tatsächlich berücksichtigt wurden. Diesbezüglich fehlt es jedoch an einer belastbaren Datenlage. 3.1. Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung für die Spitzensportförderung Nach Artikel 30 Grundgesetz8 ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft oder zulässt. Eine ausdrückliche Bestimmung, nach der die Sportförderung im Allgemeinen Sache des Bundes ist, enthält das Grundgesetz nicht. Jedoch ist anerkannt, dass die Zuständigkeit des Bundes in bestimmten Bereichen der Sportförderung kraft Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs bestehen muss.9 Dies umfasst insbesondere die gesamtstaatliche Repräsentation, die Pflege von Auslandsbeziehungen, die Förderung von Maßnahmen nichtstaatlicher zentraler Organisationen von gesamtdeutscher Bedeutung sowie ressortzugehörige Funktionen.10 Die Förderung des Spitzensportes durch den Bund konzentriert sich dementsprechend auf Aktivitäten , an denen ein gesamtstaatliches Interesse besteht.11 Daher werden grundsätzlich nur Verbände und Einrichtungen mit einem gesamtstaatlichen Bezug gefördert.12 Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Spitzensportförderung auf Bundesebene insbesondere auf eine 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1546), abrufbar unter https://www.bundestag.de/gg. 9 Hierzu ausführlich: Bundesregierung, 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/9150, 04.04.2019, S. 18-19, abrufbar unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf. 10 Vgl. ebd., S. 18. 11 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Sportpolitik, 2020, https://www.bmi.bund.de/DE/themen /sport/sportfoerderung/sportpolitik/sportpolitik-node.html. 12 Derzeit fördert das BMI die folgenden Verbände und Einrichtungen des Sports: 33 Bundessportfachverbände mit olympischen Sportarten (26 Sommer- und sieben Wintersportarten), 23 Bundessportfachverbände mit nichtolympischen Sportarten, vier Verbände für Leistungssport der Menschen mit Behinderung, sechs Verbände mit besonderen Aufgaben, 13 Olympiastützpunkte, ein olympisches und paralympisches Trainingszentrum für Deutschland, ein Trainingszentrum für Kampfsport sowie sechs sonstige Einrichtungen. Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Die Finanzierung des Sports, 2020, https://www.bmi.bund.de/DE/themen /sport/sportfoerderung/finanzierung-des-sports/finanzierung-des-sports-node.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 8 angemessene Repräsentation Deutschlands bei internationalen Wettbewerben wie Europameisterschaften , Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen gerichtet ist.13 Dies kann sinnvollerweise nur durch eine umfassende Förderung unter Einbeziehung der besten Athletinnen und Athleten des gesamten Bundesgebietes erreicht werden. Den einzelnen Bundesländern bleibt es jedoch unbenommen, eigene Maßnahmen zur lokalen Spitzensportförderung zu ergreifen.14 Auf diese Weise kann eine Förderung gezielt an Athletinnen und Athleten oder Projekte aus dem eigenen Bundesland erfolgen. So hat beispielsweise das Bundesland Hessen im Jahr 2018 mit der „Neuausrichtung des Leistungssports im Sportland Hessen “ eine Förderung speziell für hessische Spitzenathletinnen und Spitzenathleten auf den Weg gebracht.15 Zudem bestehen auch Spitzensportprogramme bei der Polizei der Länder, die für eine duale Karriere bestimmte Stellenkontingente für Spitzenathletinnen und -athleten vorhalten.16 3.2. Keine Verteilung der Bundes-Fördermittel nach Bundesländern Im Rahmen der Spitzensportförderung auf Bundesebene findet zudem keine gesonderte finanzielle Unterstützung einzelner Bundesländer statt. Da der Bund wie dargelegt nur für bundesdeutsche Sportangelegenheiten zuständig ist, enthält der Bundeshaushalt keine Aufteilung der Zuwendungen nach Bundesländern. Vielmehr erfolgt die Zuordnung themen- oder projektbezogen, beispielsweise für die Förderung des Leistungssportes von Menschen mit Behinderungen oder für die Teilnahme an internationalen Sportwettbewerben. Inwieweit davon Förderungen tatsächlich einzelne Bundesländer betreffen, kann den Ausführungen des jeweiligen Bundeshaushaltes nicht entnommen werden. Auch die Zuteilung konkreter Fördermittel innerhalb einzelner Fördermaßnahmen auf Grundlage des Bundeshaushalts erfolgt nicht nach den Bundesländern. So handelt es sich beispielsweise bei 13 Vgl. die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Spitzensportförderung des Bundes – Das System der Zielvereinbarungen vor dem Hintergrund aktueller Sportereignisse, WD 10 – 096/12, S. 7, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/411734/8d5450b4d95d2f355617da578fd19263/WD-10-096-12-pdfdata .pdf. 14 Im 14. Sportbericht der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Förderzuständigkeit des Bundes für den Spitzensport ist (...) vor allem auf eine Mitförderung durch den Bund und nicht auf eine die Länder ausschließende Inanspruchnahme einer alleinigen Zuständigkeit für diesen Sachbereich ausgerichtet“. Vgl. Bundesregierung, 14. Sportbericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/9150, 04.04.2019, S. 18, abrufbar unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf 15 Vgl. Landessportbund Hessen, Neuausrichtung des Leitungssports im Sportland Hessen, Juni 2018, abrufbar unter https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/bereich_leistungssport/Hessischer_Weg/Konzept _Neuausrichtung_des_Leistungssports.pdf. 16 Deutscher Olympischer Sportbund, Landespolizeiprojekte zur Spitzensportförderung, 2020, abrufbar unter https://www.duale-karriere.de/karriere-partner/partner-in-bund-laendern/polizei-der-laender/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 032/20 Seite 9 den durch den Bund geförderten Spitzensportverbänden ausschließlich um Bundesverbände.17 Die Förderung von einzelnen Landesverbänden ist nicht vorgesehen. Inwiefern die einzelnen Bundesländer tatsächlich anteilig von bestimmten Fördermaßnahmen profitiert haben und ob es dabei zu wesentlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern gekommen ist, kann anhand der vorliegenden Datenlage nicht in belastbarer Weise dargelegt werden. 4. Fazit Der Bund fördert im Rahmen seiner verfassungsgemäßen Zuständigkeit den Spitzensport in Deutschland. Dafür werden von verschiedenen Bundesministerien jedes Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanziellen Mittel sind seit der Einsetzung des Sportausschusses 1969 über die Jahre deutlich gestiegen und haben im Jahr 2016 mit 311 Millionen Euro vorläufig einen neuen Höchststand erreicht. Inwieweit bei der finanziellen Unterstützung des Spitzensportes die einzelnen Bundesländer berücksichtigt wurden, kann nur in grundsätzlicher Weise dargelegt werden. Zum einen handelt es sich bei der Förderung durch den Bund um gesamtstaatliche Maßnahmen, sodass keine direkten Zuwendungen an einzelne Bundesländer vorgesehen sind. Zum anderen findet innerhalb einzelner Fördermaßnahmen keine Aufteilung nach den jeweiligen Bundesländern statt. In welcher Weise ein Bundesland tatsächlich aus einzelnen Fördermaßnahmen Zuwendungen erhalten hat, kann anhand der vorliegenden Datenlage nicht in belastbarer Weise beantwortet werden. 5. Anlage: Ressortbezogene Sportförderungsmittel der Bundesregierung 1973 - 2017 Zusammenstellung von Auszügen aus den Sportberichten der Bundesregierung, BT-Drs. 7/1040, 7/4609, 8/2033, 9/1945, 10/6241, 11/8459, 13/1114, 14/1859, 14/9517, 16/3750, 17/2880, 18/3523 und 19/9150. **** 17 Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Förderung der Spitzensportverbände 2013-2019, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sport/sportfoerderung -spitzensportverbaende-2013-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2.