WD 10 - 3000 - 029/16 (27. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Auftraggeber: Thema: Islamgesetz Bearbeitungsvermerk: Bearbeitung: WD 10 / Kultur, Medien und Sport Art der Bearbeitung: E-Mail x Telefonisch X Mündlich Andere Form Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Islamgesetz Ausführliches Beratungsgespräch mit , zu den Rahmenbedingungen des österreichischen Islamgesetzes und seine Anwendbarkeit auf die Situation in Deutschland. Übersendung der Ausarbeitung mit dem Thema „Übertragbarkeit des österreichischen Islamgesetzes und des Verbotes der Auslandsfinanzierung auf Deutschland“ (WD 10 – 097/15, Stand 18. Februar 2016).