© 2021 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 027/21 Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf das kulturelle Leben in Deutschland Entwicklungen des Kultur- und Kreativsektors in den Jahren 2020-2021 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. 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Finanzielle Situation freiberuflicher Künstler im Verhältnis zu festangestellten Künstlern 6 4. Förderungen des Kulturbereichs durch Bund, Länder und Kommunen 7 4.1. Förderungen durch den Bund 7 4.1.1. Überbrückungshilfen 8 4.1.1.1. Überbrückungshilfe I 8 4.1.1.2. Überbrückungshilfe II 8 4.1.1.3. Überbrückungshilfe III 8 4.1.2. Bundesprogramm November- und Dezemberhilfe (Branchenübergreifend) 9 4.1.3. Bundesprogramm Neustarthilfe (Branchenübergreifend) 9 4.1.4. Bundesprogramm „Neustart der Kultur“ (Kulturhilfe) 9 4.1.4.1. Sofort-Programm „Neustart“ 9 4.1.4.2. NEUSTART KULTUR 10 4.1.5. Sonderfonds für Kulturveranstaltungen 11 4.2. Förderungen auf Landesebene 12 4.2.1. Baden Württemberg 12 4.2.2. Bayern 12 4.2.3. Berlin 13 4.2.4. Brandenburg 13 4.2.5. Freie Hansestadt Bremen 14 4.2.6. Freie Hansestadt Hamburg 14 4.2.7. Hessen 14 4.2.8. Mecklenburg-Vorpommern 15 4.2.9. Niedersachsen 15 4.2.10. Nordrhein-Westfalen 16 4.2.11. Rheinland-Pfalz 16 4.2.12. Saarland 17 4.2.13. Freistaat Sachsen 17 4.2.14. Sachsen-Anhalt 18 4.2.15. Schleswig-Holstein 18 4.2.16. Freistaat Thüringen 18 5. Auf staatliche Hilfe angewiesene Kulturschaffende 19 6. Langfristig geschädigte Kulturbereiche 19 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 4 7. Zusammenfassung 21 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 5 1. Einleitung Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben sich auf den Kultur- und Kreativsektor besonders stark ausgewirkt: 260.000 Unternehmen und über 1,8 Millionen Erwerbstätige sind im Kultur- und Kreativsektor tätig. Der Kultursektor umfasst die Teilmärkte Musikwirtschaft , Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Darstellende Kunst, Designwirtschaft , Architekturmarkt und Pressemarkt. Dazu kommt der Kreativsektor, der den Werbemarkt und die Software- und Games-Industrie umfasst.1 2. Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf das Konsumverhalten Am 11. März 2020 ist die Ausbreitung der Krankheit COVID-19, für die das Virus SARS-CoV-2 verantwortlich gemacht wird, zur Pandemie erklärt worden. Die seitdem getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben auch erhebliche Konsequenzen für den Kulturbetrieb, der massiv eingeschränkt wurde. Zahlreiche kulturelle Veranstaltungen sind ausgefallen. Oft mussten Veranstaltungsreihen bzw. Vermarktungen annulliert oder verschoben werden, weil sie idR an Premieren oder Einführungsveranstaltungen gekoppelt sind. Dies trifft insbesondere auf die Filmwirtschaft, Musikwirtschaft und den Buchmarkt zu.2 Von Bedeutung ist dabei, dass beispielsweise Musiker den Großteil ihrer Einnahmen nicht mit dem Veröffentlichen von musischen Werken, sondern mit Konzertveranstaltungen verdienen. In der Filmwirtschaft ist ein Großteil der Einkünfte an die Umsätze der Kinos gekoppelt. Die Geschäfte der Buchverlage und freiberuflichen Autoren sind mit Lesungen und Begegnungen auf den Buchmessen in Leipzig und Frankfurt verbunden.3 Auf der anderen Seite haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere im Kultur- und Kreativsektor die Digitalisierung vorangetrieben. Dies wurde auch im Rahmen des Programmes Digital.Gesellschaft gefördert. Die Bundesregierung hat damit Kultureinrichtungen und Projektträger bei der Entwicklung digitaler Angebote mit insgesamt 11 Millionen Euro unterstützt .4 Gleichzeitig ist der Konsum digitaler Kultur- und Kreativgüter im Rahmen der fortgesetzten Lockdowns gestiegen. In einer Umfrage im Frühjahr 2020 gaben rund 50 Prozent der Befragten weltweit an, dass sie Videostreaming-Dienste im Lockdown häufiger nutzen als zuvor. Audiostreams 1 Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bunderegierung, Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Navigation/DE/DieBranche/Uebersicht/uebersicht.html (diese sowie sämtliche andere in dieser Ausarbeitung aufgeführten URL wurden zuletzt aufgerufen am 30.05.2021). 2 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 37. 3 Ebd., S. 19. 4 Bundesregierung, Digital-Programme. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung /staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/kultur/digital-programme-1777048. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 6 von Musikangeboten werden zu etwa 35 % häufiger genutzt. Videospiele werden von männlichen Konsumenten zu 42 % häufiger genutzt und von weiblichen Konsumenten zu jeweils 30 %. Es wurden 14 % mehr Videos auf Plattformen wie YouTube und TikTok hochgeladen.5 3. Finanzielle Situation freiberuflicher Künstler im Verhältnis zu festangestellten Künstlern 2019 erwirtschafteten die Beschäftigten in der Kultur- und Kreativwirtschaft einen Umsatz von 173,4 Milliarden Euro.6 Der Kultur und Kreativsektor umfasst:7 260.000 Unternehmen, 1,8 Millionen Erwerbstätige, über 258.000 Freiberufler und Selbstständige, knapp 300.000 Mini-Selbstständige (jährlicher Umsatz von weniger als 17.500 Euro). Der Kultur- und Kreativsektor ist von Selbstständigen und Kleinstunternehmen geprägt. In einigen Ländern machen die Selbstständigen fast die Hälfte aller Kulturbeschäftigungen aus (z. B. 48% in den Niederlanden und 46% in Italien im Jahr 2018).8 Es wird deutlich, dass in allen Teilbereichen der Kulturwirtschaft Selbstständige besonders von den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID 19-Pandemie betroffen sind.9 Unter Solo-Selbstständigen sowie Freiberuflern zeichnet sich eine starke Tendenz der Abwanderung in vermeintlich sicherere Berufsfelder ab.10 Unter Angestellten ist diese Tendenz nicht zu erkennen, was insbesondere am Kurzarbeitergeld liegt.11 Schon vor der Pandemie lebten viele Künstler und Selbstständige bereits am Rand des Existenzminimums . Dies trifft insbesondere auf bühnennahe Bereiche, Veranstaltungstechnik, Fotografie, 5 Statista. Digitale Medien – Veränderung des Konsums in der Corona-Krise Weltweit 2020. Abrufbar unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1110741/umfrage/veraenderung-des-konsums-digitaler-medien/. 6 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 10. 7 Ebd. 8 Tackling Coronavirus: Culture shock: COVID-19 and the cultural and creative sectors. Stand: 7. September 2020. Abrufbar unter: https://read.oecd-ilibrary.org/view/?ref=135_135961-nenh9f2w7a&title=Culture-shock-COVID- 19-and-the-cultural-and-creative-sectors. 9 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 22-30. 10 Ebd., S. 37. 11 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 7 Filmkunst und Literatur zu. Schließung von kulturellen Einrichtungen und die Untersagung von Veranstaltungen zur Bekämpfung der Pandemie verschärfen die finanziell angespannte Ausgangslage und bedrohen die Existenzen dieser Beschäftigungsgruppen.12 Für Selbstständige wirken sich insbesondere die Veranstaltungsausfälle existenzbedrohend aus. Literatur- und Kunstmessen schaffen Begegnungspunkte zwischen den Schöpfern und Konsumenten von Kunst und Kultur. So ist die Wertbildung und Vermarktung von Kunstwerken oftmals von Aushandlungsprozessen abhängig, die typischerweise auf einschlägigen Messen und Vernissagen stattfinden. Diese Prozesse können nicht einfach in den digitalen Raum übertragen werden. Dies wirkt sich insbesondere auf Kreative aus, die noch keinen großen Bekanntheitsgrad haben und Messen für sich nutzen, um auf ihre Werke aufmerksam zu machen. Dieser Prozess zeigt sich auch auf dem Buchmarkt. Auch selbstständige Autoren nutzen Messen als Begegnungspunkte . Darüber hinaus erwirtschaften sie durch Lesungen einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen .13 Die finanzielle Sicherheit von festangestellten Künstlern hingegen wird durch das Kurzarbeitergeld – zumindest eingeschränkt – gewährleistet. Das Kurzarbeitergeld gleicht Entgeltausfälle in Betrieben aus und soll die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bedingten Kündigungen vorbeugen. Betriebe können das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Entgeltausfall von 10 % erleiden. Beschäftige können so 60 % ihres Nettogehaltes ersetzt bekommen, um den Arbeitgeber zu entlasten.14 Da nur Betriebe antragsberechtigt sind, können freiberufliche Künstler kein Kurzarbeitergeld beziehen. 4. Förderungen des Kulturbereichs durch Bund, Länder und Kommunen 4.1. Förderungen durch den Bund In den Kultur- und Kreativsektor fließen branchenübergreifende Förderprogramme (Überbrückungshilfen , November- und Dezemberhilfe, Neustart-Programm) des Bundes und das spezielle Förderprogramm „Neustart Kultur“. 12 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 10. 13 Ebd., S. 18. 14 Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung . Abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten- KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 8 4.1.1. Überbrückungshilfen Die Überbrückungshilfe (I, II und III) ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes. Zweck der Überbrückungshilfe ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Deckung von monatlichen Fixkosten. Das Programm wurde zwei Mal verlängert. 4.1.1.1. Überbrückungshilfe I Die Phase 1 der Überbrückungshilfe richtete sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Angehöriger freier Berufe. Der Förderungszeitraum betrug drei Monate (Juni bis August 2020). Förderungsvoraussetzung war ein Umsatzwegbruch um mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Maximale Förderungen: 9.000 € bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 € für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten, 150.000 € bei Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. 4.1.1.2. Überbrückungshilfe II Die Überbrückungshilfe wurde verlängert und der Anspruch ausgeweitet. Erneut betrug der Förderungszeitraum drei Monate (September bis Dezember 2020). Antragsberechtigt waren Unternehmen , Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe. Förderungsvoraussetzung war ein Umsatzwegbruch in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 von mindestens 50 % (im Vergleich zu den Vorjahresmonaten) oder der Rückgang des durchschnittlichen Umsatzes der Monate April bis August 2020 von mindestens 30 % (im Vergleich zu dem Vorjahreszeitraum). Die maximale Förderungssumme betrug 50.000 Euro pro Monat. 4.1.1.3. Überbrückungshilfe III Die Überberückungshilfe III umfasst den Förderungszeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021. Das Programm15 wurde um folgende Förderpunkte erweitert: Eigenkapitalzuschuss, wenn Umsatz für mindestens drei Monate um mehr als 50 % zurückgegangen ist. (seit November 2020). Erstattung der Fixkosten zu 100 %, wenn Umsatz mindestens um 70 % zurückgegangen ist. 15 Überbrückungshilfe Unternehmen. Überbrückungshilfe III. Abrufbar unter: https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen .de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 9 In Kultur und Veranstaltungsbranche werden Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums erstattet. Der Förderungszeitraum reicht von März bis Dezember 2020. Bisher wurden im Rahmen der Überbrückungshilfe III 7.753 Millionen Euro ausgezahlt und 153.774 Anträge bewilligt.16 4.1.2. Bundesprogramm November- und Dezemberhilfe (Branchenübergreifend) Dieses Programm unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Das Bundesprogramm ersetzt bis zu 75 % des Umsatzes .17 Bisher wurden im Rahmen der Novemberhilfe 5.743 Millionen Euro ausgezahlt und 355.781 Anträge bewilligt. Im Rahmen der Dezemberhilfe wurden 6.080 Millionen Euro ausgezahlt und 335.140 Anträge bewilligt.18 4.1.3. Bundesprogramm Neustarthilfe (Branchenübergreifend) Die Neustarthilfe unterstützt Soloselbständige und kleine Kapitalgesellschaften mit einem Vorschuss von bis zu 7. 500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft). Der Förderungszeitraum reicht von Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe kann neben den Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe beantragt werden. Im Rahmen der Neustarthilfe wurden bereits 1.081 Millionen Euro ausgezahlt und 178.164 Anträge bewilligt.19 4.1.4. Bundesprogramm „Neustart der Kultur“ (Kulturhilfe) 4.1.4.1. Sofort-Programm „Neustart“ Das Sofort-Programm ist ein Pilotprojekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und hat ein Fördervolumen von 27,5 Millionen Euro. Gefördert wurde die Umsetzung 16 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Coronahilfen für Unternehmen. Stand: 25. Mai 2021. Abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html. 17 Überbrückungshilfe Unternehmen. November- und Dezemberhilfen. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen .de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html. 18 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Coronahilfen für Unternehmen. Stand: 25. Mai 2021. Abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html. 19 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Coronahilfen für Unternehmen. Stand: 25. Mai 2021. Abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 10 von Hygienemaßnahmen in Kultureinrichtungen. (Beispiele: Anbringung von Schutzvorrichtungen , Sicherheitshinweisen, Beschaffung von Reinigungsmitteln). Der Investitionsumfang lag zwischen 10.000 und 50.000 Euro. (Antragszeitraum: 6. Mai 2020 bis 17. Juni 2020). Antragsberechtigte Kultureinrichtungen waren Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. 1.226 Kultureinrichtungen haben eine Förderung erhalten.20 4.1.4.2. NEUSTART KULTUR „NEUSTART KULTUR“ umfasst fast 60 Programmlinien und wurde zunächst mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro ausgestattet.21 Am 21. April 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung zum Nachtragshaushalt 2021 beschlossen, dass die Laufzeiten der Förderlinien NEUSTART KULTUR bis Ende 2022 verlängert und das Programm mit einer weiteren Milliarde aufgestockt wird.22 Insgesamt umfasst das Programm also ein Fördervolumen von 2 Milliarde Euro. Bis Ende 2020 waren 900 Millionen Euro des Förderbudget konkret belegt (zugesagt oder ausgezahlt ).23 Programmbeispiele: Der Programmschwerpunkt liegt mit bis zu 800 Millionen Euro im Bereich „Erhalt und Stärkung von Kulturproduktion und -vermittlung“ und somit auf der individuellen Förderung von Künstlern und Kreativen. Die einzelnen Programme unterstützen kleinere und mittlere Kulturstätten und -projekte darin, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen. Die Zuschüsse sollen die Kulturstätten auch in die Lage versetzen Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.24 Für den Programmbereich „Mehrbedarfe pandemiebedingter Investitionen“ stehen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen zum erhöhten Gesundheitsschutz bereit 20 Neustart Kultur. Informationen zum Neustartprogramm. Abrufbar unter: https://sofortprogramm.neustartkultur .de/programm/. 21 Neustart Kultur. Die Programme. Abrufbar unter: https://neustartkultur.de/. 22 Bundesregierung. Rettungsprogramm wird ausgebaut. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/bregde /themen/buerokratieabbau/rettungsprogramm-wird-ausgebaut-1850938 . 23 Ebd. 24 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 11 (z.B. Einbau von Lüftungsanlagen). Diese Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen, deren Betrieb regelmäßig überwiegend nicht von der öffentlichen Hand finanziert wird.25 Der Programmbereich „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ richtet sich an Kulturzentren und soziokulturelle Zentren. Förderungszweck ist der Neustart von Kulturprogrammen während der Pandemie. Das Programm umfasst ein Fördervolumen von 15 Millionen Euro. Mit bis zu 50.000 € werden Kosten für die Wiederaufnahme von Programmarbeit unter Pandemiebedingungen gefördert. 26 Der Programmbereich „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ fördert Kultureinrichtungen (Kulturzentren , Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren) bei ihrer Wiedereröffnung. Das Fördervolumen umfasst 27,5 Millionen Euro. Gefördert werden z.B. Modernisierungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die Ansteckungsgefahren reduzieren.27 Bis zu 250 Millionen Euro sind für Stipendienprogramme vorgesehen (einzelne Künstler und Kulturakteuren aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur). 4.1.5. Sonderfonds für Kulturveranstaltungen Der Bund hat mit Kabinettsbeschluss vom 26. Mai 2021 einen Sonderfond zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen eingerichtet. Das Fördervolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro.28 Ziel des Sonderfonds ist die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen. Der Sonderfonds soll Veranstalter vor finanziellen Risiken absichern, die aus Unsicherheiten bezüglich zukünftiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie resultieren. Der Sonderfonds umfasst zwei zentrale Bausteine: Wirtschaftlichkeitshilfen für Veranstaltungen, die aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie mit reduziertem Publikum stattfinden müssen. Für Veranstaltungen mit einer Größe von bis zu 500 Personen stehen die Hilfen ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung . Für Veranstaltungen mit einer Größe von bis 2000 Personen ab dem 1. August 2021. Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die ab dem 1. September 2021 für mehr als 2000 Personen geplant werden. 25 Bundesregierung. Rettungsprogramm wird ausgebaut. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/bregde /themen/buerokratieabbau/rettungsprogramm-wird-ausgebaut-1850938. 26 Neustart Kultur. Förderbereich Programm. Abrufbar unter: https://soziokultur.neustartkultur.de/programm/. 27 Neustart Kultur. Förderbereich Zentren. Abrufbar unter: https://soziokultur.neustartkultur.de/zentren/. 28 Bundesregierung. Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds. Stand: 26. Mai 2021. Abrufbar unter : https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles /bund-unterstuetzt-kulturveranstaltungen-mit-sonderfonds-1917918. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 12 4.2. Förderungen auf Landesebene Auf Landesebene wird die pandemiebezogene Förderung des Kultur- und Kreativsektors unterschiedlich gehandhabt. 4.2.1. Baden Württemberg Zuständige Stelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Nothilfefonds für den Kultur- und Kreativsektor umfasst 32,5 Millionen Euro. Rechtsgrundlage für die Förderung der einzelnen Teilbereiche dieses Sektors ist die Richtlinie für Zuwendungen aus dem Nothilfefonds.29 Weitere Unterstützungsprogramme30: Das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand" für Kultureinrichtungen und Amateurvereine umfasst ein Fördervolumen von 3,5 Millionen Euro. Ziel des Programms ist die Förderung von digitalen Formaten, um künstlerische Angebote im Rahmen der Pandemie zu ermöglichen . Das Programm "Kultur Sommer 2020" für Kultureinrichtungen und Amateurvereine fördert coronabedingte Mehrkosten und Künstlerhonorare für Veranstaltungsformate, die trotz der Hygienemaßnahmen stattfinden konnten. Das Programm umfasste ein Fördervolumen von 2,5 Millionen Euro. Soforthilfen für Landes- und Regionalverbände der Breitenkultur. Im Jahr 2021 wurden 10 Millionen Euro für kulturelle Amateurvereine bereitgestellt. Stipendienprogramm für professionelle, freischaffende Künstler aller Sparten mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg. Die Projektstipendien umfassen jeweils 3.500 Euro für das Jahr 2021. 4.2.2. Bayern Zuständige Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Das Soloselbstständigenprogramm fördert seit dem 18. Dezember 2020 Künstler in Form eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich bis zu 1.180 Euro. 29 Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für Zuwendungen aus dem Nothilfefond zur Abmilderung der gravierenden Folgen der Corona Pandemie bei Kunst und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2020. Abrufbar unter: https://mwk.baden-wuerttemberg .de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/Aktuelle_Ausschreibungen/F%C3%B6rderrichtlinie _Nothilfefonds_Kunst_und_Kultur/21.10.2020_Richtlinie_f%C3%BCr_Zuwendungen_aus_dem_Nothilfefonds .pdf. 30 Baden-Württemberg. Corona-Hilfe: Der Masterplan Kultur des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Stand: 15. Mai 2020. Abrufbar unter: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/corona-unterstuetzung -kultur/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 13 Stipendien in Höhe von jeweils 5000 Euro. Ziel ist die Förderung von Künstlern, die Schwierigkeiten zu Beginn ihrer professionellen Laufbahn aufgrund der Pandemieumstände haben. Hilfsprogramm für gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einem Laienmusikverband sind. Gefördert werden Konzerte, GEMA-Kosten, Schutz- und Hygienekonzepte mit bis zu 1000 Euro pro Verein. Der Förderungszeitraum wurde bis Dezember 2021 verlängert. Förderungsprogramm für Spielstätten und Veranstalterprogramm (z.B. Theater, Kabarett) im Umfang von 45 Millionen Euro.31 4.2.3. Berlin Zuständige Stelle: Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Die Soforthilfe IV 2.0 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die regelmäßig nicht öffentlich gefördert werden. Der Förderzeitraum reichte von September bis Ende November 2020. Maximale Förderungshöhe pro Antragssteller : 500.000 Euro. Das Stipendium Sonderprogramm im Umfang von 18 Millionen Euro für Berliner Künstler und Kuratoren (bis zu 2.000 Einzelstipendien).32 4.2.4. Brandenburg Zuständige Stelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg . Das Mikrostipendium für freiberufliche Einzelkünstler im Umfang von 4 Millionen Euro. Pro Stipendium konnten Künstler einmalig 1.000 Euro erhalten, um während der Corona- Krise kleine künstlerische Projekte realisieren zu können. Das Mikrostipendium III für freiberufliche Einzelkünstler der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik. Das Programm umfasst 4 Millionen Euro und stellt 1.000 Stipendium zu jeweils 4.000 Euro bereit (Antragsfrist: 31.05.2021). Die Corona Kulturhilfe ist ein Hilfsprogramm zur Kompensation von Einnahmeausfällen für Kultureinrichtungen. Insgesamt 5 Millionen Euro Fördervolumen stehen bereit. Das 31 Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben. Abrufbar unter: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung /6461/faq-grundlegendes-zum-hochschulbetrieb-zur-forschung-und-zum-kulturellen-leben.html. 32 Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Hilfen für selbstständige Künstler. Abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/atikel.910402.php. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 14 Programm ersetzt Einnahmeausfälle, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 entstanden sind (31.06.2021).33 4.2.5. Freie Hansestadt Bremen Zuständige Stelle: Der Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen. Stipendienprogramm zur Förderung von freischaffenden, professionellen Künstlern aller künstlerischen Sparten. Gefördert wird in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Summe von 7.000 Euro (Antragsfrist 31. Januar 2021).34 Nicht rückzahlbare Künstlersoforthilfe von bis zu 3.000 € für professionelle, selbstständige und freischaffende Künstler. Für dieses Programm stehen Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 Euro zur Verfügung (Antragsfrist: 31. August 2020).35 4.2.6. Freie Hansestadt Hamburg Zuständige Stelle: Behörde für Kultur und Medien. Im Rahmen der Neustartprämie konnten Künstler bis zum 31. Dezember 2020 einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar 2.000 Euro beantragen. Ziel war die Wiederaufnahme der künstlerischen Tätigkeit. Der IFB-Förderkredit Kultur steht mit insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Krediten sollen Kulturbetriebe zusätzlich zu den Soforthilfen Liquiditätshilfen erhalten . Der Kreditrahmen kann bis zu 300.000 Euro betragen (Frist: 30. Juni 2021).36 4.2.7. Hessen Zuständige Stelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Das erste Kulturpaket im Umfang von 50 Millionen Euro umfasst: 33 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Unterstützung der Kultur und Kreativwirtschaft. Abrufbar unter: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/ministerium/umgang-mit-coronapandemie /land-unterstuetzung-kultur-und-kreativwirtschaft/. 34 Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen für die Vergabe von Stipendien für Künstlerinnen und Künstler zur Förderung ihrer künstlerischen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid 19 vom 12. November 2020. Abrufbar unter: https://www.kultur.bremen.de/startseite/corona__hinweise_fuer_kulturakteure-17312. 35 Fortsetzungsprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise. Richtlinie zur Beantragung und Auszahlung von Mitteln vom 4. Juni 2020. Abrufbar unter: http://www.filmbuero-bremen.de/corona/2020.06.06_Richtlinie.Fortsetzungsprogramm.KuenstlerInnen .pdf). 36 Behörde für Kultur und Medien. Coronavirus und Hamburg und Übersichten über mögliche Hilfsmaßnahmen vom 14. Januar 2021. Abrufbar unter: https://www.hamburg.de/bkm/13729684/hilfsmassnahmen-fuer-kulturund -kreativwirtschaft/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 15 Unterstützungen für Festivals, die abgesagt oder in den digitalen Raum verlegt werden mussten. Die Höhe der Förderungssumme richtet sich nach der Zahl der verkauften Tickets (2,50 Euro pro Ticket bei öffentlich getragenen Festivals, 5 Euro pro Ticket bei von gemeinnützigen Vereinen oder privaten Institutionen getragenen). Der Betrag ist auf 500.000 Euro gedeckelt.37 Arbeitsstipendien für Künstler von jeweils 2.000 Euro. 38 Der Fond „Innovativ neu eröffnen“ für Kultur- und Spielstätten umfasst 500 Fond-Pakete mit bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen. Zweck ist die Betriebe in die Lage zu versetzen die neuen Herausforderungen im Veranstaltungsbereich während der Pandemie zu bewältigen (Antragsfrist: 30.09.2020).39 Das zweite Kulturpaket umfasst 30 Millionen Euro für Projektstipendien für Künstler, Liquiditätshilfen für Kultureinrichtungen und Spielstätten, Beratungsangebote der Kulturverbände sowie ein Programm für Open-Air-Kultur in den Sommermonaten.40 4.2.8. Mecklenburg-Vorpommern Zuständige Stelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der Kulturförderbetrag von 20 Millionen Euro unterstützt institutionell geförderte Einrichtungen , Träger gemeinnütziger Projekte und freie Kulturträger, die gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind. Das Überbrückungsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstler (Antragsfrist 31.03.2021).41 4.2.9. Niedersachsen Zuständige Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. 37 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Phase 1: Sofort helfen. Abrufbar unter: https://wissenschaft .hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/corona-kulturpaket/phase-1-sofort-helfen. 38 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Phase 2: Übergang meistern und Existenz sichern. Abrufbar unter: https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/corona-kulturpaket/phase-2-uebergangmeistern -und-existenzen-sichern. 39 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Phase 2: Innovativ neu öffnen. Abrufbar unter: https://wissenschaft .hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/corona-kulturpaket/phase-3a-innovativ-neu-eroeffnen. 40 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Kulturpaket II. Abrufbar unter: https://wissenschaft.hessen .de/kulturpaket2. 41 Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Schutzfonds. Abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Corona-%E2%80%93-Kultur /MV%E2%80%93Schutzfonds-Kultur/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 16 Das Corona-Sonderprogramm „Niedersachsen dreht auf“ für Soloselbstständige und Kultureinrichtungen . Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen, kulturelle Bildung, innovative künstlerische Projekte und Soloselbstständige im nichtöffentlichen Bereich. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro (Antragsfrist: Februar 2021). Die „Kofinanzierungsförderung“ von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Pandemie ergänzt Bundesförderungen. Die Zuwendung ist nicht rückzahlbar. Die Berechnung der Förderungshöhe richtet sich nach der Höhe von offenen Projektkosten, die nicht durch den Bund finanziert wurden. Die vorhandenen Eigen- und Drittmittel sind von dieser Summe abzuziehen.42 4.2.10. Nordrhein-Westfalen Das NRW Paket „Kunst und Kultur“ im Umfang von 185 Millionen Euro umfasst 15 Hilfsprogramme (z.B. für Festivals, Theater und Konzerthäuser).43 Das Künstlerstipendium „Auf geht’s“ für freischaffende Künstler: Im August 2020 wurden 14.500 Künstler mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro unterstützt. Für den Zeitraum von April bis September 2021 wurden erneut 15.000 Stipendien mit einer Gesamtsumme von 90.000 Millionen Euro ausgeschrieben (Antragsfrist 31.05.2021). Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstler aller Sparten.44 4.2.11. Rheinland-Pfalz Das Förderungsprogramm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ läuft seit Frühjahr 2020 mit einem Förderungsumfang von 15,5 Millionen Euro. Im Einzelnen: Das Programm „Arbeitsstipendien für erwerbsmäßig tätige Künstler und Ensembles“ in einem Gesamtumfang von 7,5 Millionen Euro. Die Stipendien umfassen einmalig 2.000 Euro, um neue künstlerische Arbeiten auf den Weg zu bringen (Antragsfrist: 15.05.2021).45 Das Investitionsprogramm „digitale Infrastruktur“ im Gesamtumfang von einer Million Euro soll die Arbeit mit neuen Medien in der Kulturszene ausbauen. 42 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderkriterien für die Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Abrufbar unter: https://www.mwk.niedersachsen .de/ausschreibungen/kofinanzierung-von-bundesprogrammen-im-zusammenhang-mit-der-covid-19-pandemie -193550.html. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Diese Hilfen gibt es für Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen. Abrufbar unter: https://www.mwk.niedersachsen.de/coronavirus/diese-hilfen-gibt-es-furkunstschaffende -und-kulturelle-einrichtungen-194016.html#:~:text=Hinweise%20auf%20allgemeine %20F%C3%B6rderm%C3%B6glichkeiten%20des,bis%2013%20Uhr%20unter%20der. 43 Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Stärkungspaket „Kunst und Kultur. Abrufbar unter: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm. 44 Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Stipendienprogramm "Auf geht’s!". Abrufbar unter: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts. 45 IM FOKUS. 6 PUNKTE FÜR DIE KULTUR. Abrufbar unter: https://www.fokuskultur-rlp.de/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 17 Die Förderlinie „Lichtblicke“ soll mit insgesamt 750.000 Euro bis April ca. 30 Veranstaltungen unterstützen.46 Das Förderungsprogramm für gemeinnützige Kulturvereine soll Liquiditätsengpässe bei laufenden Betriebskosten auffangen. Die maximale Förderungshöhe beträgt 12.000 € (Antragsfrist : 31. Dezember 2021). Förderungen für institutionell geförderte Kultureinrichtungen im Gesamtumfang von 4,5 Millionen Euro soll die Anpassung der Kulturprogramme an die aktuellen Rahmenbedingungen unterstützen. Die Förderung von kulturell bedeutsamen Programmkinos im Umfang von einer halben Million Euro soll die Kinos beispielsweise in die Lage versetzen Angebote auf Freiluftformate umzustellen. Der „Schutzschirm Vereine in Not“ fördert Kulturvereine im Gesamtumfang von 2 Millionen Euro 4.2.12. Saarland Zuständige Stelle: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland. Die „Vereinshilfe Saarland“ zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen (z.B. Musik, Theater, Literatur, aber auch Heimatpflege und Geschichtsvereine) im Gesamtumfang von 9,7 Millionen Euro. Mit dem Stipendienprogramm können soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende 3.000 € erhalten. Das Programm hat einen Gesamtumfang von 1,9 Millionen Euro (Antragsfrist : 31.05.2021).47 4.2.13. Freistaat Sachsen Zuständige Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Das Förderprogramm „Corona-Härtefälle Kultur 2021“ für Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft: Geförderte erhalten einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro und bei höherem Liquiditätsbedarf bis zu 50.000 Euro (Antragsfrist: 20. November 2021).48 46 Pressedienst. Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Im Fokus Kultur vom 11. Dezember 2020. Abrufbar unter: https://www.fokuskultur-rlp.de/fileadmin/downloads/IM_FOKUS_-_PE_Fokus_II.pdf. 47 Ministerium für Bildung und Kultur Saarland. Stipendienprogramm II für Solokünstler. Stand vom 15. März 2021. Abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/bildung-kultur/kultur/aktuelles-kultur /_documents/art_neuauflage-stipendienprogramm.html. 48 Land Sachsen. Institutionen und Beschäftigte aus dem Kunst-, Kultur- und Kreativbereich. Abrufbar unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/institutionen-und-beschaeftigte-aus-dem-kunst-kultur-und-kreativbereich- 5438.html?_cp=%7B%22accordion-content-6548%22%3A%7B%222%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen %22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-6548%22%2C%22idx%22%3A2%7D%7D#a- 10102. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 18 4.2.14. Sachsen-Anhalt Zuständige Stelle: Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt und Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Soforthilfen für Kulturschaffende in Höhe von 400 Euro als Teilausgleich für die pandemiebedingt eingetretenen Schäden. Das Programm lief im Jahr 2020 zu Beginn der Pandemie .49 Das Stipendienprogramm „Kultur am Netz“ hat einen Gesamtumfang von 6 Millionen Euro und bietet Kulturschaffenden einen monatlichen Förderungszuschuss von 1.000 Euro für ein bis drei Monate (Antragsfrist: 31. August 2020).50 Die Neuauflage des Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ gewährt 1000 hauptberuflichen Kulturschaffenden einen nicht rückzahlbaren monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro für die Dauer von bis zu drei Monaten. Das Fördervolumen umfasst 4,5 Millionen Euro (Antragsfrist: 5. Juni 2021).51 4.2.15. Schleswig-Holstein Zuständige Stelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein . Mit 13,5 Millionen Euro unterstützt das Land gemeinnützige Kultureinrichtungen, die aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Soforthilfeprogramm „Kultur“ fördert gemeinnützige Einrichtungen in den Bereichen Kultur und Weiterbildung, um existenzbedrohende Engpässe zu vermeiden. Die Soforthilfe steht auch Minderheiten und Volksgruppen zu. Das Programm ist stetig verlängert worden. Inzwischen läuft das Programm „Kultur III“. (Antragsfrist 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist geplant .). Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar.52 4.2.16. Freistaat Thüringen Zuständige Stelle: Thüringer Staatskanzlei 49 Kulturförderbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2016-2021, S. 55, Abrufbar unter: https://kultur.sachsen-anhalt .de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Kultur/Kulturfoerderbericht_2016-2021/Kulturfoerderbericht _des_Landes_Sachsen-Anhalt_2020.pdf. 50 Ebd. 51 Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt. Programm „Kultur ans Netz“ geht in die zweite Runde. Abrufbar unter: https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur/kultur-aktuell/kultur-ans-netz-geht-in-die-zweite-runde-antraege-koennen -gestellt-werden/. 52 Schleswig-Holstein. Bildung und Kultur. Richtlinie Soforthilfe Kultur III. Abrufbar unter: https://www.schleswig -holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/richtlinie_soforthilfe_kultur_III.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 19 Das Sonderstipendienprogramm „Resilienzen“ umfasste 30 Stipendien zu jeweils 3.000 Euro. Alle Stipendien sind auch vergeben worden (Antragsfrist: 1. Juli 2020). 250 Arbeitsstipendien zu jeweils 4.000 Euro sollen Künstler aller Sparten fördern. Anträge können seit dem 25. Januar 2021 gestellt werden. Private Veranstalter können nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten, wenn eine Veranstaltung aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgesagt wurde. Der maximale Förderungsbetrag umfasst 80 % der der förderungsfähigen Ausgaben. Der Förderungszeitraum wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert (Antragsfrist: 31.10.2021).53 5. Auf staatliche Hilfe angewiesene Kulturschaffende Nach einer Berechnung aus dem Büro für Kulturwirtschaftsforschung wurde für eine ausgewählte Gruppe von Kultur- und Kreativberufen – Grafikdesign, Softwareentwicklung, Werbung /Medien, Produktdesign, darstellende Künste (Musik, Schauspiel, Film etc.) – festgestellt, dass im November 2020 rund 83.600 abhängige Beschäftigte arbeitslos gemeldet waren.54 6. Langfristig geschädigte Kulturbereiche In einer Untersuchung des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft wird deutlich, dass die Kulturwirtschaft im Jahr 2020 dreimal größere Umsatzeinbußen hatte als die Kreativwirtschaft : Die Umsätze sind dort um 19 % zurückgegangen, während die der Kreativwirtschaft um 6 % fielen.55 Am gravierendsten waren die Teilmärkte Filmwirtschaft, Darstellende Kunst und Kunstmarkt betroffen, die auf das Umsatzniveau von vor 17 Jahren zurückgefallen sind.56 Insgesamt sind die Umsätze der Kultur- und Kreativwirtschaft um 22,4 Milliarden Euro zurückgegangen .57 Einzelne Teilbranchen wurden so auf ein Umsatzniveau zurückgeworfen, das so zuletzt vor dem Jahr 2003 erzielt wurde. Besonders stark betroffen sind:58 53 Kulturstiftung Thüringen. Sonderstipendienprogramm „Resilienzen". Abrufbar unter: https://kulturstiftungthueringen .de/presse/pressemitteilung/124-sonderstipendienprogramm-resilienzen. 54 Kulturwirtschaft. Interview mit Michael Söndermann zu längerfristigen Auswirkungen von Corona auf Arbeitsplätze in der Kulturwirtschaft vom 7. Januar 2021. https://kulturwirtschaft.de/. 55 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 10. 56 Ebd., S. 11. 57 Ebd., S. 10. 58 Ebd., S. 2. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 20 der Markt für Darstellende Künste mit einem Umsatzverlust von 85 %, die Musikwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 54 %, der Kunstmarkt mit einem Umsatzverlust von 51 %, die Filmwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 48 %. Für das Jahr 2021 hat Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft Szenarioanalysen aufgestellt , um die Umsatzverluste zu schätzen. Die hier kurz zusammengefassten Ergebnisse werden sich auf das Szenario „Langer Lockdown“59 beschränken, weil dieses Szenario am ehesten der realen Situation entspricht. Es wird mit einem Umsatzverlust in Höhe von 20,9 Milliarden gerechnet.60 Die Prognose geht davon aus, dass 70 % der Verluste im ersten Quartal 2021 entstehen .61 Auch Ernst & Young prognostizieren, dass die Auswirkungen noch lange zu spüren sein werden. Als Beispiel werden die Einnahmeverluste der Verwertungsgesellschaften im Jahr 2020 von rund 35 % angeführt, was sich auf die Ausschüttungen an Urheber in den Jahren 2021 und 2022 auswirken wird.62 Als größte Herausforderung für die Kultur- und Kreativbranche allgemein werden unter anderem Planungsunsicherheit, gestiegene Produktionskosten und finanzielle Engpässe, Veröffentlichungsstaus und schließlich ein verzögertes und verändertes Konsumverhalten genannt.63 Was deutlich hervorsticht ist, dass bereits digitalisierte Angebote während der COVID 19-Pandemie weiterhin konsumiert wurden. Es wird davon ausgegangen, dass diese auch nach dem Ende der Pandemie vermehrt konsumiert werden.64 Zusätzlich wird es als Chance angesehen, dass einige Branchen durch die Pandemie dazu gezwungen waren, digitalisierte Lösungen anzubieten und 59 Der „Lange Lockdown“ wird so beschrieben: „In diesem Szenario dauert der von der Bundesregierung verordnete „harte Lockdown“ deutlich länger und erstreckt sich bis Ende März. Es wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen z. T. bis Ende April andauern und es in der Folge zu einer schrittweisen Erholung der Wirtschaft durch Impfkampagnen und saisonale Effekte kommen wird.“ Kompetenzzentrum Kulturund Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 8. 60 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 13. 61 Ebd., S. 15. 62 Kulturrat. Kulturwirtschaft: Studien belegen dramatische Einbrüche durch die Pandemie. 26. Februar 2021. Abrufbar unter: https://www.kulturrat.de/themen/corona-vs-kultur/um-jahre-zurueckgeworfen/. 63 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 35 ff. 64 Ebd., S. 38 f, 40 f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 027/21 Seite 21 diese dadurch einen Vorteil für die Zukunft erlangen.65 Die Kulturbranche habe sich auf digitale Märkte ausgeweitet und so einen neuen Wachstumsmarkt eröffnet.66 Weiterhin ist zu bedenken, dass viele Veranstaltungsbereiche von kontinuierlichen Probeprozessen abhängig sind, die aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausgefallen sind. Dies betrifft unter anderem Konzertveranstaltungen, die nach den Lockerungen nicht sofort wieder aufgenommen werden können. Ein weiterer Rückgang von Konzertangeboten ist daher zu erwarten.67 Darüber hinaus werden Veranstaltungsformate auch zukünftig mit Unsicherheiten bezüglich der Infektionslage konfrontiert sein.68 80 % der Befragten der Global Consumer Pulse Survey fühlen sich bei dem Besuch von Veranstaltungen nicht sicher.69 7. Zusammenfassung Die Kultur- und Kreativwirtschaft und damit die in diesen Bereichen tätigen Personen habendurch die Einschränkungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie signifikante finanzielle Verluste erlitten, die durch die sehr vielfältigen Förder- und Hilfsprogramme auf Bundes- und Landesebene nur ansatzweise kompensiert werden konnten. **** 65 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 40 ff. 66 Ebd., S. 3 ff. 67 Kulturpolitische Gesellschaft. Falsche Kultur-Reflexe vom 5. Februar 2021. Abrufbar unter: https://kupoge .de/blog/2021/02/05/__trashed-2/. 68 Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, Themendossier Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie, Stand 19.02.2021, S. 38. 69 Deloitte Feldstudie. Global Consumer Pulse Survey Dezember 2020, S. 17. Abrufbar unter: https://www2.deloitte .com/content/dam/Deloitte/de/Documents/consumer-business/Global%20Consumer%20Pulse%20Survey _Dezember_2020_Deloitte.pdf.