WD 10 - 3000 - 027/16 (25. April 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Auftraggeber: Thema: Sexistische Werbung und Recht Bearbeitungsvermerk: Bearbeitung: WD 10 / Kultur, Medien und Sport Art der Bearbeitung: E-Mail Telefonisch X Mündlich Andere Form Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Sexistische Werbung und Recht Nach Zusendung zweier Arbeiten von WD 10 zum oben genannten Thema (WD 10 – 045/15 und ), teilte das Büro telefonisch mit, dass darüber hinaus eine rechtliche Darstellung zum Thema, die aktuelle Entwicklungen (UWG) berücksichtigt, angefordert wird. Die Beantwortung solle möglichst in kurzer Form (1-2 Seiten) erfolgen. Hinsichtlich des Abgabetermins wurde eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen vereinbart.