© 2019 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 024/19 Fitnessstudios in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 2 Fitnessstudios in Deutschland Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 024/19 Abschluss der Arbeit: 12. April 2019 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Gesetzliche Vorschriften 4 3. Fitness-Markt in Europa 5 4. Zertifikate für Fitnessstudios 7 5. Ausbildung zum Fitnesstrainer 8 6. Angebote von Fitnessstudios nach § 20 Präventionsgesetz 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 4 1. Vorbemerkung Dieser Sachstand enthält ausgewählte Aspekte der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage von Fitnessstudios in Deutschland und Europa. In Gliederungspunkt 5 sind Erkenntnisse aus einem Telefonat mit dem Landessportbund Berlin v. 10. April 2019 eingeflossen. 2. Gesetzliche Vorschriften Für die Eröffnung eines Fitnessstudios bestehen in Deutschland keine gesonderten gesetzlichen Voraussetzungen, wie ein Meisterbrief oder eine bestimmte Berufsausbildung. Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Gewerbeamt. Fachspezifische und kaufmännische Qualifikationen dürfte die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Fitnessstudio -Betriebes sicherlich erhöhen. Des Weiteren ist die Entscheidung über die Rechtsform des Fitness-Gewerbes zu treffen. Dabei stehen grundsätzlich alle Unternehmensformen zur Verfügung, die gängigsten in der Branche sind die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder das Einzelunternehmen. Die Gründung in Form einer UG würde zudem die Eintragung in das Handelsregister zwingend nach sich ziehen.1 Zudem ist die Zuständigkeit der jeweiligen Berufskammer zu prüfen: „Die Zuordnung der einzelnen Berufe zu Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) ist abhängig von dem gemeinsam erstellten Leitfaden, der als Abgrenzung von Handwerk und Dienstleistungen/Industrie/Handel dient. Ist die Tätigkeit hauptsächlich von den Einweisungen in die Benutzung der Geräte geprägt, dann ist die IHK zuständig. Entwirft der Betreiber des Studios jedoch für jeden Teilnehmer ein spezielles Programm für ein individuelles Training, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln (siehe FG Düsseldorf, AZ: 7K6425/04, Urteil vom 08.11.2006), da hier hauptsächlich der Unterricht im Vordergrund steht. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt hier jedoch nur dann vor, wenn diese Unterrichtstätigkeit bei jedem Training während der gesamten Vertragsdauer besteht. Erstellung des Trainingsplans und Einweisung in die Nutzung der Geräte reichen somit alleine nicht aus. Auch wenn die Unterrichtstätigkeit gegeben ist, kann es sich um ein Gewerbe handeln, dies ist von Umfang und Art von weiteren Leistungen des Fitnessstudios abhängig. Für die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist jeder Existenzgründer selbst verantwortlich. Berufsgenossenschaften werden durch Mitgliedsbeiträge finanziert und sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für jede Branche ist eine bestimmte 1 Firma.de: Fitnessstudio eröffnen – Ihr Weg in die Selbständigkeit; 09.01.2019; URL: https://www.firma.de/firmengruendung /fitnessstudio-eroeffnen-ihr-weg-in-die-selbstaendigkeit/ (Zugriff: 29.03.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 5 Genossenschaft zuständig, bei Fitnessstudios ist dies die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).2“ Um ihre wirtschaftlichen Interesse zu wahren, hat sich die Fitnessstudio-Branche in beruflichen Interessenverbänden auf Bundesebene organisiert, deren Mitgliedschaft freiwillig ist. Zu den größten Verbänden gehören der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen e.V. (DSSV) und der Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. (VDF).3 3. Fitness-Markt in Europa Nach Angaben des DSSV sind die Angebote der Fitnessmärkte in den Ländern der EU weiterhin sehr nachgefragt.4 Die Non-Profit-Organisation europe active, die sich nach eigenen Angaben europaweit führend im Gesundheits- und Fitnesssektor engagiert5, hat in ihrem European Health & Fitness Market Report 20186 einen Überblick über den Zustand des europäischen Fitnessmarktes zusammengestellt. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen nach Ländern den Gesamtumsatz, die Mitgliederzahl von Fitnessstudios und die drei größten europäischen Fitnessketten. 2 Ebenda. 3 Ebenda. 4 Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV): Fitness in Europa; URL: https://www.dssv.de/presse/statistik/fitness-in-europa/ (Zugriff: 02.04.2019). 5 europe active: Who we are; URL: http://www.europeactive.eu/who-we-are (Zugriff: 03.04.2019). 6 Zusammenfassung auf: Deloitte.de: European Health & Fitness Market. Report 2018; URL: https://www2.deloitte .com/content/dam/Deloitte/de/Documents/consumer-business/European%20Health%20and%20Fitness %20Report_2018_extract.pdf (Zugriff: 03.04.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 6 Abbildung 1: Gesamtumsatz in Mio.7 Abbildung 2: Mitgliederzahl in Mio.8 7 DSSV, Fitness in Europa, a.a.O. 8 Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 7 Abbildung 3: Größte Fitnessketten in Europa9 4. Zertifikate für Fitnessstudios Zertifikate, die die Qualität von Fitnessstudios einstufen, sind nach Angaben des Reportagemagazins „GEO Wissen Gesundheit“ zahlreich im Umlauf, jedoch wenig seriös.10 Vertrauenswürdig seien die Zertifikate, die von den unabhängigen Zertifizierungsstellen der TÜV Rheinland AG11 oder BSA-Akademie12 (BSA-Zert) ausgestellt werden. „Die DIN-Norm 33961 zertifiziert, dass der Betrieb einen von der Fitness-Branche festgelegten Standard einhält, etwa bei Mitarbeiterqualifikation , Betreuungskonzepten, Ausstattung, Kundenverträgen, Sicherheit und Hygiene. Obwohl 9 Statista: Größte Fitnessketten in Europa nach Anzahl der Mitglieder (Stand: 31. Dezember 2017; in Millionen); URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5555/umfrage/die-groessten-fitnessketten-europas/ (Zugriff: 02.04.2019). „Diese Statistik zeigt die größten Fitnessketten in Europa nach der Anzahl der Mitglieder am Ende des Jahres 2017. Die Fitnesskette Basic-Fit verzeichnete rund 1,52 Millionen Mitglieder. Damit war die Kette die zweitgrößte im Bereich Fitness in Europa.“ (ebenda). 10 GEO Wissen Gesundheit: Worauf Sie bei der Wahl des Fitnessstudios achten sollten; Nr. 07/2018; URL: https://www.geo.de/magazine/geo-wissen-gesundheit/18723-rtkl-training-worauf-sie-bei-der-wahl-des-fitnessstudios -achten (Zugriff: 05.04.2019). 11 Die TÜV Rheinland AG ist nach eigenen Angaben ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister, der technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen prüft. Zusätzliche Informationen unter URL: https://www.tuv.com/germany/de/%C3%BCber-uns-de/%C3%BCber-uns.html (Zugriff: 11.04.2019). 12 Die BSA-Akademie ist nach eigenen Angaben mit über 70 staatlich geprüften und zugelassenen Qualifikationen einer der größten Bildungsanbieter für Prävention, Fitness und Gesundheit. Zusätzliche Informationen unter URL: https://www.bsa-akademie.de/ (Zugriff: 11.04.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 8 viele Studios die Norm erfüllen würden, ist das 2013 eingeführte, kostenpflichtige Zertifikat noch nicht weitverbreitet.“13 Durch die DIN-Norm 33961 sind die Trainingsangebote vergleichbar und die auf ihrer Grundlage ausgestellten Zertifikate aussagekräftig. Die Norm teilt sich in die folgenden Bereiche: Grundlegende Anforderungen an den Betrieb (DIN 33961 – Teil 1) Anforderungen an das gerätegestützte Herz-Kreislauftraining (DIN 33961 – Teil 2) Anforderungen an das Gruppentraining (DIN 33961 – Teil 3) Anforderungen an das gerätegestützte Krafttraining (DIN 33961 – Teil 4) Anforderungen an das EMS-Training (DIN 33961 – Teil 5)14 Die Zertifizierungsstellen TÜV Rheinland15 und BSA-Zert16 informieren auf ihren Internetseiten über die Ausstellung ihrer Zertifikate. 5. Ausbildung zum Fitnesstrainer Der Markt für die Fitnesstrainer-Qualifikationen ist von seiner Diversität geprägt. Es besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen privaten oder öffentlichen Anbietern, die in unterschiedlicher Qualität, teilweise staatlich anerkannt Aus- und Weiterbildungen anbieten.17 Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der in Deutschland den organisierten Sport vertritt, vergibt, wie in allen Sportarten, über zwei seiner Fachverbände Fitnesstrainer-Lizenzen. Diese sind aufeinander aufbauend in der Regel in die Stufen C, B und A unterteilt. Der Bundesverband Deutscher Gewichtheber e.V. (BVDG) stellt diese Lizenz mit der Bezeichnung „Kraft und Fitness“ aus. Für die Vergabe der C-Lizenz sind die Landesverbände des BVDG 13 Ebenda. 14 BSA-Zert: Kurzübersicht Anforderungen an Fitnesseinrichtungen nach DIN-Norm 33961 Teil 1 – 4; S. 3; URL: https://www.bsa-zert.de/fileadmin/user_upload/bsazert/downloads/kurzinfo-studiozertifizierung.pdf (Zugriff: 05.04.2019). Die Textfassung der Norm können beim Deutschen Institut für Normung e.V. unter www.din.de (Suchen-Funktion) bezogen werden. 15 TÜV Rheinland: Zertifizierung von Fitnessstudios; URL: https://www.tuv.com/germany/de/zertifizierung-vonfitnessstudios .html (Zugriff: 05.04.2019). 16 DSSV: Das Zertifizierungsprogramm „ZertFit“ der BSA-Zert; URL: https://www.dssv.de/qualitaet-din- 33961/zertifizierungsprogramm-zertfit/ (Zugriff: 05.04.2019). 17 Ein Beispiel unter vielen ist die Deutsche Fitnesslehrer Vereinigung e.V., die ein vielfältiges Ausbildungsprogramm anbietet (Quelle v. 10.04.2019: https://www.dflv.de/trainer-ausbildung.html). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 9 verantwortlich.18 Hierbei sollen die Teilnehmer „alle Kompetenzen entwickeln, die es ermöglichen , ein fundiertes Training für den Breitensport und den Fitnesssport zu gestalten. Unter anderem sind dies die Inhalte der Ausbildung: Grundlagen der Organisation des Sports in Deutschland , Erlernen und Lehren der Langhanteltechniken […], Erlernen und Lehren von ca. 50 Übungen des klassischen Krafttrainings, Anatomie und grundlegende Biomechanik, Grundlagen der Trainingslehre, Grundlagen der Ernährung, Erstellung von langfristigen Trainingsplänen, Pädagogik und Psychologie des Breiten- und Fitnesssports, Krafttraining mit Jugendlichen und Kindern “19. Die sich anschließende Ausbildung zum Erwerb der B-Lizenz beinhaltet „zum großen Teil die Vermittlung von Kompetenzen für die Trainertätigkeit im Konditionstraining für den Breitenund unteren Leistungssport. Aber auch präventive Aspekte des Trainings werden bearbeitet.“20 Die Lehrinhalte der A-Lizenz im Bereich Kraft und Fitness sollen die Absolventen befähigen, ein Athletiktraining im Spitzensport durchzuführen sowie als Personaltrainer eingesetzt zu werden.21 Der Deutsche Turner-Bund e.V. (DTB) bietet über seine DTB-Akademie Lizenzen nach einem ähnlichen Schema an, hier jedoch für mehrere Bereiche, die für Fitnesstrainer in Frage kommen. Diese sind: DTB-Fitnesstrainer/in Studio DTB-PersonalTrainer/in CrossTraining & Functional Training22 Mit einer A-Lizenz endet in der Regel die Fitnesstrainer-Ausbildung im nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Bereich. Fitnesstrainer, die sich hauptberuflich weiterentwickeln wollen, haben die Möglichkeit, ein sportwissenschaftliches Studium zu ergreifen oder die Ausbildung zum Sport- oder Fitnesskaufmann aufzunehmen. „Dabei bleibt die Wahl einer Aus- oder Weiterbildung durch private Akademien, teils mit staatlichen Prüfungen durch die IHK (Präsenzunterricht ) oder der ZFU23 (Fernlehrgänge).“24 18 Bundesverband Deutscher Gewichtheber (BVDG): DOSB-Trainerausbildung im Bereich Kraft und Fitness. DOSB-Lizenz Kraft und Fitness; URL: https://academy.german-weightlifting.de/c-lizenz-kraft-und-fitness/ (Zugriff : 10.04.2019). 19 Ebenda. Zitat orthografisch korrigiert. 20 BVDG: DOSB-Trainerausbildung im Bereich Kraft und Fitness. B-Lizenz Kraft und Fitness; URL: https://academy.german-weightlifting.de/b-lizenz-kraft-und-fitness/ (Zugriff: 10.04.2019). 21 BVDG: DOSB-Trainerausbildung im Bereich Kraft und Fitness. DOSB-A-Lizenz im Bereich Kraft und Fitness; URL: https://academy.german-weightlifting.de/a-lizenz-kraft-und-fitness/ (Zugriff: 10.04.2019). 22 DTB-Akademie: Fitness; URL: https://www.dtb-akademie.de/dtb/fitness (Zugriff: 10.04.2019). 23 Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. 24 Wikipedia: Fitnesstraining; URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Fitnesstraining (Zugriff: 10.04.2019). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 024/19 Seite 10 6. Angebote von Fitnessstudios nach § 20 Präventionsgesetz Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG25), soll eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung erreichen. „Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden auch die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.“26 Im Präventionsgesetz sind die Themen Bewegung bzw. Bewegungsförderung fest verankert und die Fitnessbranche explizit eingeschlossen. „Nach § 20 SGB V27 sollen die Kostenträger demnach mehr Leistungen zur Primärprävention erbringen . Das Ziel solcher Leistungen soll es unter anderem sein, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern. […] Um das Oberziel ‚Gesundheitszustand verbessern‘ konkret umsetzen zu können, wurden vom Spitzenverband der Krankenkassen im GKV-Leitfaden Prävention28 sogenannte inhaltliche Handlungsfelder sowie qualitative Kriterien für Leistungen definiert.“29 Der GKV-Leitfaden legt also fest, welche Leistungen im Sinne des Präventionsgesetzes erbracht und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und vergütet werden können. „Die Kenntnis des Leitfadens und die Beachtung seiner Regeln ist also notwendig, wenn ein Kursanbieter sich und/oder einen Präventionskurs von den Krankenkassen anerkennen lassen möchte. […] Anbieter zur Durchführung solcher Maßnahmen kann nicht das Studio selbst sein, sondern immer nur der Kursleiter. Dieser muss festgelegte Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel spezielle, anerkannte Qualifikationen (Lizenzen oder Zertifikate) vorweisen und/oder eine Einweisung in das durchzuführende, von den Kassen anerkannte Programm bekommen haben. […] Über die Zulassung aller Angebote (zum Beispiel zu Bewegungsgewohnheiten) entscheidet seit Anfang 2014 die ‚Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)‘. Diese Stelle prüft und zertifiziert die Präventionskurse nach § 20 Abs. 1 SGB V und vergibt bei erfolgreicher Prüfung das Prüfsiegel ‚Deutscher Standard Prävention‘.“30 **** 25 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015 (BGBl. II 1368-1379); URL: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger _BGBl&jumpTo=bgbl115s1368.pdf (Zugriff: 11.04.2019). 26 IST-Hochschule für Management: Das Präventionsgesetz; URL: https://www.ist-hochschule.de/praeventionrehabilitation /praeventionsgesetz (Zugriff: 11.04.2019). 27 Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I S. 350) geändert worden ist. 28 Spitzenverband Bund der Krankenkassen: Leitfaden Prävention. Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V; URL: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Pravention _2018_barrierefrei.pdf (Zugriff: 11.04.2019). 29 IST-Hochschule, a.a.O. 30 Ebenda.