Kulturelle Zusammenarbeit in Europa: Zielsetzungen, rechtliche Grundlagen und institutionelle Entwicklungen - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WF X G - 023/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser: Ausarbeitung WF X G - 023/06 Abschluss der Arbeit: 24. April 2006 Fachbereich X: Kultur und Medien Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. Inhalt 1. Einleitung 3 2. Die Europäische Union als Förderer des Kulturaustausches 4 2.1. Kultur 2000 5 2.2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von kulturellen Einrichtungen 7 2.3. Weitere Programme 8 3. Die auswärtigen Kulturbeziehungen der Europäischen Union 10 4. Kulturaustausch innerhalb der Europäischen Union 13 4.1. Kulturinstitute auf europäischer Ebene 13 4.2. Das Goethe-Institut in Brüssel 16 4.3. Kooperationsnetzwerke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 17 5. Die Rolle der kulturpolitischen Verbände auf europäischer Ebene 19 6. Literatur 26 - 3 - 1. Einleitung Europa ist mehr als nur Binnenmarkt und EURO. Die Kultur trägt maßgeblich zum Zusammengehörigkeitsgefühl und zum Selbstbewusstsein der Europäer bei.1 Durch den Maastrichter Vertrag wurde der Europäischen Union die Aufgabe übertragen, „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten“. Somit hat die EU den Auftrag, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu fördern und, soweit erforderlich, ihre Tätigkeit – zur besseren Kenntnis und Verbreitung von Kultur und Geschichte der europäischen Völker, zur Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung, des nicht kommerziellen Kulturaustauschs, des künstlerischen und literarischen Schaffens, auch im audiovisuellen Bereich – zu stützen und zu ergänzen. Eingeleitet wurden die ersten Schritte der Union auf kulturellem Gebiet durch Pilotprojekte der Kommission; ab 1995 folgten Förderprogramme für die Zusammenarbeit in bestimmten Kulturbereichen (Bücher , Kulturerbe, darstellende Künste), und schließlich das 2000 eingerichtete und bis 2006 laufende Rahmenprogramm „Kultur 2000“.2 Hinzu kamen weitere Programme, die die kulturelle Kooperation auf europäischer Ebene unterstützen.3 Mit diesen Programmen und Projekten fördert die Gemeinschaft Kulturprojekte der Mitgliedstaaten und fördert damit gleichzeitig die kulturelle Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander (Kapitel 2).4 Eine weitere Ebene der kulturellen Zusammenarbeit betrifft den externen Kulturaustausch der Europäischen Union. Insbesondere das Programm „Kultur 2000“ fördert die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit (Kapitel 3). Die kulturelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird darüber hinaus von einer Vielzahl von Institutionen und Initiativen getragen (Kapitel 4 und 5). 1 Vgl. dazu aktuell die Themenausgabe der Zeitschrift DAS PARLAMENT vom 27. März 2006. 2 Kulturelle Aspekte wurden zunächst vor allem auf der Ebene des Europarates berücksichtigt (BATTAINI-DRAGONI 2004). 3 Ein Überblick der ersten Erfahrungen findet sich in EU-KOMMISSION (2001). 4 Vgl. dazu ausführlich (2004). - 4 - 2. Die Europäische Union als Förderer des Kulturaustausches Seit den 80er Jahren haben sich in verschiedenen Kulturbereichen europäische Netzwerke entwickelt. Inzwischen gehören sie zu den wichtigsten Akteuren der multilateralen kulturellen Zusammenarbeit und haben bei der kulturellen Kooperation zwischen Ost- und Westeuropa eine Vorreiterrolle gespielt. Für die europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich liegt der Vorteil der Netzwerke darin, dass diese bereits transnational zu einem Thema oder einem Projekt arbeiten und sich in Zukunft weiter ausdehnen dürften.5 Gegenwärtig unterscheidet man drei Arten von Netzwerken: solche, die den Austausch und Dialog ermöglichen und den Schwerpunkt auf gegenseitige Vermittlung von Know-how und Ideen setzen, andere, die Projekte initiieren und auf die Umsetzung eines im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung stehenden Arbeitsprogramms abzielen , und schließlich Netze, die Projektmanagement betreiben und deren vorrangiges Ziel die Durchführung punktueller Aktionen ist. Der Rat hat in einer Entschließung vom 14. November 1991 die Bedeutung der Koordinierung einer europäischen Tätigkeit im Kulturbereich zur Förderung der europäischen kulturellen Netzwerke unterstrichen. 1992 hat die Kommission in einer Bekanntmachung mit dem Titel "Neue Perspektiven für die Aktion der Gemeinschaft im Bereich der Netzwerke" drei Zielsetzungen zu deren Unterstützung herausgestellt: - Förderung von Begegnungen zwischen professionellen Akteuren des Kulturbereichs zu Themen von gemeinsamem Interesse ; - Förderung des Informationsaustauschs und der Mobilität der Verantwortlichen, die für den Zugang zur Kultur sorgen können; - kulturelle Vorhaben zu fördern, die wirklich transnational und innovativ angelegt sind. Allerdings findet Kulturförderung auf europäischer Ebene bisher vor allem als komplementäre Kulturpolitik statt. So hat seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 die Europäische Union eine durch die jeweils nationalen Kulturkompetenzen eingeschränkte kulturelle Förderkompetenz erhalten. Wesentliches Anliegen der Kulturförderung ist es, die Vielfalt kultureller Produktion und Präsentation in den Mitgliedstaaten zu fördern und ihre spezifischen Eigenheiten herauszustellen. Gleichzeitig will sie den in der Europäischen Union lebenden Menschen das gemeinsame Erbe aus allen Bereichen der Kultur ins Bewusstsein heben und zu seiner Erhaltung beitragen .6 Insbesondere der Artikel 151 EGV schuf die rechtliche Grundlage für die Pro- 5 Vgl. zur europäischen Kommunikationsgemeinschaft und den kulturellen Vernetzungen ausführlich QUENZEL (2005: 185ff). 6 Die entsprechenden Vorgaben finden sich auch in der künftigen europäischen Verfassung (Art. III- 181 Abs. 3). - 5 - gramme, Aktionen und Initiativen der EU, die gezielt zur Förderung kultureller Aktivitäten im Gemeinschaftsgebiet aufgelegt werden. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Kulturpolitik, für die Gestaltung des kulturellen Lebens verbleiben freilich bei den Mitgliedstaaten und dort wiederum – wie im Fall der Bundesrepublik Deutschland – bei den Ländern und Kommunen.7 Neben den genuinen Kulturförderprogrammen – vor allem „Kultur 2000“ und Kulturhauptstädte Europas und die Programme zur Unterstützung der audiovisuellen Medien – gibt es eine Reihe weiterer Programme , die kulturelle Aktivitäten unterstützen.8 2.1. Kultur 2000 1993 wurde im Rahmen des Programms Kaleidoskop eine Pilotaktion zur Unterstützung der bestehenden Netzwerke sowie zur Schaffung neuer kultureller Netze gestartet. Das Programm Kultur 2000 unterstützt derzeit in Form von Kooperationsabkommen zahlreiche Vorhaben, in denen es um die Schaffung von Netzen zwischen Kulturakteuren und die Entwicklung dauerhafter Kooperationen geht. Das Rahmenprogramm „Kultur 2000“ enthält eine Vielzahl spezifischer Zielsetzungen: - Erschließung eines gemeinsamen Kulturraums, - Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa, - Unterstützung der kulturellen Zusammenarbeit, - bei den europäischen Bürgern das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft stärker ins Bewusstsein zu rücken, - Förderung des künstlerischen Schaffens sowie Erhaltung des kulturellen Erbes durch Hervorhebung der europäischen Dimension der jeweiligen Bereiche, - Verbesserung der Wahrnehmung europäischer Tätigkeit durch europäische Bürger, - stärkere Berücksichtigung der Kultur als sozialer und wirtschaftlicher Entwicklungsfaktor, - Erleichterung des Zugangs möglichst vieler Bürger zur Kultur und ihrer Beteiligung an der Kultur, insbesondere von Jugendlichen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen . Das Programm „Kultur 2000“ wurde zunächst für den Zeitraum 2002 bis 2004 beschlossen (und wurde nach einem Beschluss des Kulturministerrates bis 2006 verlän- 7 Vgl. dazu die ausführliche Darstellung bei (2003a; 2003b). 8 Informationen zu den Programmen mit kulturellem Bezug finden sich im Internetportal „Europa fördert Kultur“ (www.europa-foerdert-kultur.info). - 6 - gert).9 Gefördert wird die Zusammenarbeit zwischen kulturellen Akteuren, um so zur Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums beizutragen. Gleichzeitig mit der Förderung von künstlerischem und literarischem Schaffen soll die Kenntnis der Geschichte und der Kulturen in Europa und ihrer internationalen Verbreitung vertieft, das bedeutsame Kulturerbe in Europa hervorgehoben sowie der interkulturelle Dialog und die soziale Integration gestärkt werden. Gefördert werden soll auch die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit zwischen den EU-, EWR-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten mit dem Schwerpunkt Entwicklung und Stärkung einer europäischen Identität („europäischer Mehrwert“).10 Das Programm hat damit die EU- Erweiterung faktisch vorweggenommen. Dies gilt insbesondere für das Programm „Kultur 2000“: Seit dem Jahr 2001 sind sieben der neuen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn) an diesem Programm der Europäischen Union beteiligt; Slowenien ist seit 2002 dabei, Malta und Zypern folgten im Jahr 2003.11 Das Programm sieht darüber hinaus eine Zusammenarbeit sowohl mit Drittstaaten12 als auch mit dem Europarat und der UNESCO vor.13 9 Mit dem Ratsbeschluss vom 31. März 2004 wurde das Programm Kultur 2000 offiziell um zwei weitere Jahre bis Ende 2006 verlängert (ABl. L 99/3 vom 3. 4. 2004) Für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren stehen nun insgesamt 236,5 Mio. Euro zur Verfügung. 10 Die Auswahl der Kooperationspartner und die Art der Kooperation im Rahmen des Programms „Kultur 2000“ wird ausführlich untersucht von LUTZMANN (2000). Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass mit Vorliebe Partner aus Nachbarstaaten und aus den fünf großen Ländern ausgesucht werden. Organisationen aus den romanischen Ländern greifen lieber auf andere romanische Partner zurück, Organisationen aus germanischen Ländern suchen ihre Partner in beiden Kulturkreisen mit leichter Tendenz zu romanischen Ländern. Hinsichtlich des Erfolges ergibt die Analyse, dass die erfolgreichen Akteure kleinen Organisationen mit wenigen Mitarbeitern entstammen und meist nur auf einem bestimmten Gebiet tätig sind. 11 Teilnahmeberechtigt für das Jahr 2005 sind die 25 Mitgliedstaaten, die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien. Inzwischen gibt es auch mit der Türkei Assoziierungsverhandlungen hinsichtlich des Programms „Kultur 2000“ (www.europa.eu.int/comm/culture/eac/how_particip2000/pract_info/appel_2005_en.html). 12 2005 werden bis zu zehn Projekte unterstützt, die in einem Drittland durchgeführt werden. Diese Projekte müssen die Zusammenarbeit von einschlägigen europäischen Einrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen im Drittland beinhalten. Als „Drittländer“ gelten alle Staaten, die nicht am Programm „Kultur 2000“ teilnehmen. 13 Im Rahmen des Programms „Kultur 2000“ sind im Jahr 2003 mehr als 200 Projekte gefördert worden . Der Gesamtbetrag für diese Projekte belief sich auf über 30 Millionen Euro (Presseinformation der EU-Kommission IP/03/1716 vom 12. 12. 2003). Im Jahr 2004 liegt der Schwerpunkt des Programms „Kultur 2000“ auf dem Kulturerbe. Vgl. dazu auch die Informationen der EU-Kommission (www.europa.eu.int/comm/culture/eac/culture2000/cult_2000_en.html) und des CCP Deutschland (www.ccp-deutschland.de/). - 7 - 2.2. Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von kulturellen Einrichtungen Kulturelle Organisationen, deren ständige Aktivitäten im Bereich Kultur von allgemeinem europäischen Interesse oder Teil der Kulturpolitik der Europäischen Union sind, können Zuschüsse zu ihren Betriebskosten erhalten. Die Einrichtungen müssen eine echte europäische Dimension aufweisen und ihrer Tätigkeit auf europäischer Ebene nachgehen. Dies ist der Fall, wenn sie Mitglieder, Partner oder Mitarbeiter aus mindestens sieben verschiedenen europäischen Ländern haben und wenn sie Maßnahmen in mindestens sieben verschiedenen europäischen Ländern durchführen bzw. an ihren Maßnahmen mindestens sieben verschiedene europäische Länder beteiligt sind. Organisationen mit folgenden Zielen werden gefördert: - nicht-kommerzieller Kulturaustausch, Mobilität von KünstlerInnen, Kulturschaffenden und Werken sowie Erfahrungsaustausch - Repräsentation zentraler Interessen des kulturellen Sektors auf europäischer Ebene - Wahrnehmung der Rolle von "Kulturbotschaftern", die das Bewusstsein für das gemeinsame kulturelle Erbe Europas fördern. Festgelegt ist dies im Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (ABl. L 138/40 vom 30. 4. 2004). Dieses Aktionsprogramm ist am 21. April 2004 in Kraft getreten. Das allgemeine Ziel dieses Programms besteht in der Förderung von kulturellen Einrichtungen von europäischem Interesse und in der Intensivierung und Verbesserung der kulturpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2006 und ist mit 19 Millionen Euro dotiert. Vorgesehen ist die Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, deren ständiges Arbeitsprogramm Zielen von europäischem Interesse im kulturellen Bereich gewidmet ist und zum anderen für Organisationen und Netzwerke, die einen Beitrag zum kulturellen Leben in Europa leisten oder Teil der Kulturpolitik der Europäischen Union sind.14 Zu diesen Organisationen gehört vor allem das „Europäisches Forum für Kunst und Kulturerbe“ (European Forum for the Arts and Heritage, EFAH), aber auch eine Reihe weiterer Organisationen, die sich als Interessengruppe für Kultur oder spezifische 14 Bei den Einrichtungen von kulturellem europäischem Interesse handelt es sich um unabhängige juristische Personen ohne Erwerbszweck, die seit mehr als zwei Jahren in erster Linie im kulturellen Bereich tätig sind. Die Tätigkeiten müssen insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung der Kooperationspolitik und -maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Kultur beitragen bzw. hierauf ausgerichtet sein. Vorangegangen ist eine Evaluierung von Organisationen, die im Rahmen der Haushaltslinie A-3042 im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gefördert wurden (KOLYVA 2003); vgl. dazu auch die Informationen unter http://www.europa-foerdertkultur .info/index.php?&nav1=politik01. - 8 - kulturpolitische Anliegen verstehen. Zu nennen sind etwa der Europäischer Künstlerrat (ECA), die Union Europäischer Theater oder die Kulturvereinigung europäischer Städte und Regionen „Les Rencontres“.15 2.3. Weitere Programme Zu nennen ist insbesondere INTERREG III B als ein zentrales Programm der Europäischen Union zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und territorialen Zusammenarbeit in Europa. Grundlegende Ziele sind die Förderung der Raumentwicklung , der Verkehrs- und Transportsysteme und des Zugangs zur Informationsgesellschaft sowie der Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes. Dabei gibt es auch zahlreiche Programme mit Förderschwerpunkten, die sich touristischen Projekten widmen. Diese Initiative wird in der Strukturförderperiode 2000–2006 unter dem Titel INTERREG III B ausgeführt und besitzt mit einem europaweiten Fördervolumen von 1,3 Mrd. Euro eine deutlich bessere Finanzausstattung als INTERREG II C und ist im Hinblick auf die Projekte ehrgeiziger. Für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit, an denen deutsche öffentliche und private Institutionen teilnehmen können, stehen ca. 700 Mio. Euro zur Verfügung.16 Für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kooperationsräumen kann inzwischen auch das neu geschaffene Programm Interact genutzt werden. Interact bildet einen Teil der Gemeinschaftsinitiative INTERREG. Das Programm soll auf den Erfahrungen und den Lehren von INTERREG I UND INTERREG II aufbauen und die Effizienz, Wirksamkeit und Qualität aller INTERREG III-Programme durch koordinierende Tätigkeiten erhöhen. Interact soll dazu dienen, Erfahrungen (Best Practices), die bei Aktionen/Projekten im Rahmen von INTERREG und mit einschlägig bewährten Verfahren erworben werden, auszutauschen sowie diese auf Gemeinschaftsebene zu koordinieren. Das Programm soll mit dazu beitragen, Strategien für INTERREG zu entwickeln, die Qualität der Projekte zu fördern und die Steuerung der Initiative insgesamt zu verbessern. Zur Umsetzung des Interact-Programms (Laufzeit: 2002–2006) stehen insgesamt 35,11 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2003 wurde dazu in Wien ein Interact-Sekretariat mit entsprechender Koordinierungsfunktion eingerichtet . Gefördert werden Projekte, die auf lokaler und regionaler Ebene spezielle 15 Vgl. dazu die Liste im Beschluss zum Aktionsprogramm (ABl. L 138/40 vom 30. 4. 2004). Er findet sich unter http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_138/l_13820040430de00400049.pdf. Vgl. zu den einzelnen Organisationen auch Teil 5. 16 Eine Gesamtübersicht findet sich im Server der EU-Kommission zur Regionalpolitik (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm) und im Web-Angebot des Europa-Servers (http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s24000.htm). Einen Überblick bietet auch der europäische Kulturserver (http://europa.eu.int/comm/culture/funding/finan_de.htm#7). - 9 - Schwerpunktthemen hinsichtlich der verschiedenen Ausrichtungen von INTERREG untersuchen sowie im Besonderen Strategien zur Implementierung von INTERREG- Strukturen an den Außengrenzen entwickeln.17 Hinzu kommen mit TACIS und CARDS ergänzende Förderprogramme.18 Dies sind weitere EU-Instrumente zur Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Ziel von TACIS ist die Förderung des Übergangs zur Marktwirtschaft und Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in den Partnerstaaten Osteuropas und Mittelasiens .19 Das Programm gilt für den Zeitraum 2000-2006 und stützt sich auf die Prinzipien und Ziele, die in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und in den Handels - und Wirtschaftskooperationsabkommen zwischen der Union und diesen Ländern festgelegt sind. CARDS zielt auf die Unterstützung der Einbindung Albaniens, Bosnien -Herzegowinas, Kroatiens, der Bundesrepublik Jugoslawien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedoniens in den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess .20 Für den Zeitraum 2002-2006 wird ein strategischer Rahmen geschaffen, in dem die langfristigen Ziele und die vorrangigen Förderbereiche des Programms festgelegt sind. Das Programm dient nicht zuletzt der regionalen, transnationalen, internationalen und interregionalen Zusammenarbeit zwischen den Empfängerländern untereinander und zwischen diesen und der Europäischen Union sowie zwischen den Empfängerländern und anderen Ländern der Region. Die EU-Programme zur Unterstützung grenzübergreifender Kooperation im Kulturbereich werden von verschiedenen Generaldirektionen (GD) der Europäischen Kommission geleitet: INTERREG wird von der GD Regionalpolitik geleitet, TACIS und CARDS von der GD Internationale Beziehungen. Jede Generaldirektion verfolgt ihre eigenen Richtlinien, es existieren eigene Prozeduren, Buchhaltungs- und Kontrollmethoden , Zeitpläne, Überwachungs- und Auswertungstechniken.21 17 Informationen finden sich unter http://www.interact-online.net; vgl. auch das Internet-Angebot der EU-Kommission (http://europa.eu.int/comm/regional_policy/country/prordn/details.cfm?gv_PAY= FI&gv_reg=ALL&gv_PGM=2002RG160PC002&LAN=3). 18 In den Bereichen Kultur, Zivilgesellschaft und Medien befassen sich diese Programme mit einer Vielzahl von Themen wie etwa audiovisuellen Medien, Kulturerbe und Jugendaustausch. 19 Vgl. dazu http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r17003.htm. 20 Vgl. dazu http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/r18002.htm. 21 Vgl. dazu auch die Informationen des EU-Kulturservers (http://europa.eu.int/comm/culture/action/relation_third_eurocentral_de.htm). - 10 - 3. Die auswärtigen Kulturbeziehungen der Europäischen Union Der Kulturartikel sieht auch eine (ebenfalls eingeschränkte) gemeinschaftliche Kulturkompetenz nach außen vor: Art. 151 Abs. 3 EGV verleiht der Gemeinschaft eine Kompetenz zur Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen .22 Absatz 3 betrifft die Kompetenzverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten in der kulturellen Kooperation mit dritten Staaten. Zur Förderung dieser Zusammenarbeit sind Gemeinschaft und Mitgliedsländer gleichermaßen berufen, d. h. die Außenzuständigkeit im Kulturbereich ist zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsländern geteilt. Dies kommt auch durch den Wortlaut von Art. 151 Abs. 3 zum Ausdruck , der ein Zusammenwirken beider Ebenen vorsieht. Dafür spricht auch, dass sich die interne Regelungsbefugnis der Gemeinschaft im Kulturbereich auf eine Förderung beschränkt. Ihr kommt deshalb nur Ergänzungscharakter zu. Dies gilt entsprechend auch für den Außenbereich. Die Gemeinschaft ist zwar innerhalb des abgesteckten Rahmens ihrer Förderpolitik zu einer eigenständigen Auswärtigen Kulturpolitik befugt, allerdings kann sie auch hier nur unterstützend tätig werden, da die Kompetenz im kulturellen Bereich grundsätzlich den Mitgliedsländern zusteht.23 Die Gemeinschaft besitzt im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen nur einen begrenzten und abgeleiteten Auftrag zur Kulturförderung und damit auch zur Außenkulturförderung (FECHNER 1999: 1519; MAX 2004). Zu nennen sind in diesem Zusammenhang zunächst die von der Europäischen Union abgeschlossenen Verträge mit Drittländern oder internationalen Organisationen, da diese zumeist ein Kapitel zur Kultur enthalten. Auch diese binden die Europäische Union und die Mitgliedstaaten und sind integraler Bestandteil der gemeinschaftlichen Rechtsordnung. So hat die Europäische Union im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen zahlreiche Kooperations- und Handelsabkommen geschlossen. Kooperationsmaßnahmen werden auch in Abstimmung mit den internationalen Organisationen getroffen. Selten sehen die Kooperationsvereinbarungen mit den Drittländern Kultur als einen primären Austauschbereich vor. Im Vordergrund stehen in der Regel technische Unterstützung (z.B. Institutionen- und Infrastrukturaufbau), soziale Fragen (Armutsbekämpfung, Bildung- und Gesundheitswesen etc.), wirtschaftliche Kooperationen sowie die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte . Alle diese Abkommen haben freilich auch eine kulturelle Dimension. 22 In Abkommen mit Drittstaaten sind kulturelle Aspekte allerdings auch schon in der Vergangenheit eingeflossen (etwa in Lomé II und IV oder auch in die Abkommen mit den MOE). 23 Vgl. dazu das Dossier „Auswärtige Kulturpolitik in Europa“ des Instituts für Auslandsbeziehungen mit Beiträgen zu möglichen Zielen und Strukturen einer europäischen Auswärtigen Kulturpolitik aus Anlass der Erweiterung der Europäischen Union. Hinzu kommt eine umfassende Linksammlung zur Organisation und Administration Auswärtiger Kulturpolitik in den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz (http://www.ifa.de/links/europa-akp/index.htm). - 11 - Kulturelle Aktivitäten, etwa in den Bereichen Schutz und Pflege des Kulturerbes, interkulturelle Bildung und Kulturaustausch, werden jedoch im Rahmen dieser Prioritäten gefördert, da ihr Beitrag zum gegenseitigen Kennenlernen und Verständnis der Völker und damit letztlich zu Frieden und internationaler Sicherheit anerkannt wird.24 Außenkulturelle Zielsetzungen kommen auch beim Rahmenprogramm „Kultur 2000“ zum Tragen. Das Programm soll zur Förderung eines gemeinsamen Kulturraumes der europäischen Völker beitragen, der sowohl durch ein gemeinsames Erbe als auch durch kulturelle und künstlerische Vielfalt geprägt ist. Im Beschluss zum Programm Kultur 2000 wird auch auf die Außenwirkung verwiesen: „Kunst und Kultur haben für alle Völker in Europa einen hohen Eigenwert; sie sind wesentliche Bestandteile der europäischen Integration und tragen zur Durchsetzung und Lebensfähigkeit des europäischen Gesellschaftsmodells wie auch zur Ausstrahlung der Gemeinschaft im Weltmaßstab bei.“ (EUROPÄISCHES PARLAMENT 2000: 1) Verwiesen wird auch auf die Förderung von Dialog und Zusammenarbeit mit anderen Kulturen der Welt.25 Das Programm „Kultur 2000“ finanziert dementsprechend in Drittländern – d. h. Staaten, die nicht an diesem Programm teilnehmen – kulturelle Veranstaltungen (Festspiele, Ausstellungen) zu Themen von europäischem Interesse. Darüber hinaus fördert das Programm MEDIA die Verbreitung und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller und kinematographischer Werke auf dem internationalen Markt. Die Europäische Union arbeitet auch mit internationalen Organisationen zusammen, die mit kulturellen Fragen befasst sind, vor allem mit dem Europarat und den Vereinten Nationen, insbesondere der UNESCO. Die Zusammenarbeit mit dem Europarat im Kulturbereich ist schon seit langem etabliert. Dazu gehören Sensibilisierungskampagnen (Jahr der Sprachen, Tag des Kulturerbes) sowie die Finanzierung von Projekten, bei denen es z. B. um Berufe im Bereich des Kulturerbes, den Aufbau von Kooperationsnetzen zum Thema Weltkulturerbe oder Strategien zur Erschließung archäologischer Stätten geht.26 Die Kooperation mit den Vereinten Nationen und vor allem mit der UNESCO bezieht sich vornehmlich auf Themen des Kulturerbes, der Sprachen und 24 Zunehmend werden die Förderprogramme für Kultur, Bildung, Forschung und Jugend für die Teilnahme von Drittländern geöffnet. In den vergangenen Jahren betraf dies insbesondere die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums und die Beitrittsländer, aber zunehmend werden auch die südlichen Mittelmeeranrainer einbezogen. Vgl. die Informationen der EU-Kommission (http://europa.eu.int/comm/culture/action/relation_de.htm) und der Website „Europa fördert Kultur (http://www.europa-foerdert-kultur.info/index.php?&nav1=politik11). Mehrere Generaldirektionen der EU-Kommission sind betroffen: Die Generaldirektion für Außenbeziehungen, die Generaldirektion für Entwicklung, die Generaldirektion für Erweiterung und das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid. 25 Verdeutlicht wurde die außenkulturelle Komponente auch im Vorschlag der EU-KOMMISSION (1998) 26 Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Europarat finden sich im Server des Europarates (http://www.coe.int/T/E/Cultural_Co-operation). - 12 - Künste.27 Und besonders nach dem 11. September 2001 wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass auch auf europäischer Ebene eine vertiefte Beschäftigung mit Kulturen und Denktraditionen von Drittländern erforderlich sei. Mit der Einigung über die Europäische Verfassung beim abschließenden Treffen der Regierungskonferenz am 18. Juni 2004 in Brüssel haben sich die Bedingungen für eine Außenkulturpolitik der Europäischen Union verbessert. Die Politikbereiche mit Mehrheitsentscheidungen werden ausgeweitet und mit der Einführung eines Präsidenten des Europäischen Rats (Art. I-21) und des Außenministers der Union (Art. 27) wird erstmals eine gemeinsame europäische Außenpolitik möglich werden. Damit wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch die kulturelle Dimension der Außenpolitik stärker in den Blick genommen werden.28 Allerdings wird auch in Zukunft der subsidiäre Charakter der Kulturpolitik der Europäischen Union fortbestehen: Die Europäische Verfassung sieht ebenso wie die bestehenden Verträge vor, dass die Gemeinschaft nur innerhalb eines engen Rahmens zur Kulturförderung befugt ist. Die Union kann innerhalb dieses Rahmens auch nur unterstützend tätig werden, da die Kompetenz im kulturellen Bereich weiterhin grundsätzlich den Mitgliedsländern zusteht. In diesen engen Handlungsrahmen ist auch eine zukünftige Auswärtige Kulturpolitik der Europäischen Union eingebunden . 29 27 Im Rahmen der Vereinten Nationen (in der UNESCO und auch bei UNICEF) setzt sich die EU aktiv für kulturelle Belange ein und fördert die internationale Zusammenarbeit und abgestimmtes Handeln. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Wahrung des kulturellen Erbes (auch als Weltkulturerbe) (http://www.unesco.org/culture/news/html_eng/index_en.shtml); vgl. dazu auch http://europa.eu.int/comm/culture/portal/action/relations/relation_organint_de.htm. 28 Offen bleibt jedoch zunächst, welche Ziele damit verfolgt werden sollen und wie das institutionelle Gefüge einer solchen Außenkulturpolitik aussehen soll. Vgl. dazu auch MAX (2004), DITTRICH VAN WERINGH (2003) und DITTRICH VAN WERINGH und SCHÜRMANN (2004) und die Informationsseite des Instituts für Auslandsbeziehungen (http://cms.ifa.de/info/dossiers/auswaertige-kulturpolitik-ineuropa /). 29 Zum Entwicklungsstand einer europäischen Außenkulturpolitik vgl. die Beiträge zu den Konferenzen „More Europe - Foreign Cultural Policies in and beyond Europe“ vom 9.-11. Oktober 2003 in Warschau und „Europe – A Union of Culture“ vom 12.-14. Oktober 2003 in Berlin (www.ifa.de/europa-akp/konferenz/dprogramm.htm). Breiten Raum nahm das Thema einer Europäischen Außenkulturpolitik auch auf der Generalkonferenz des European Forum for the Arts and Heritage (EFAH) vom 20.-23. November 2003 in Berlin ein (http://www.efah.org). Ziel dieser Konferenzen war es, die unterschiedlichen nationalen Modelle, Methoden und Ziele zu vergleichen. Darüber hinaus ging es um Perspektiven für eine Auswärtige Kulturpolitik unter europäischem Vorzeichen. Hinzu kam die Konferenz „Eurovisionen - vom kulturellen Netzwerk zur Politik“ im Jahr 2004 (http://www.goethe.de/ins/vb/prj/euro/deindex.htm). Ähnlich auch das Dossier „Europa wächst zusammen“ des Goethe-Instituts, wo es um den Aufbau und die Entfaltung von kulturellen Netzwerken in Europa geht (http://www.goethe.de/ges/eur/thm/de102306.htm). Weitere Informationen finden sich im Europa-Netz des Instituts für Auslandsbeziehungen (http://cms.ifa.de/index.php?id=europanetz&&L=) - 13 - 4. Kulturaustausch innerhalb der Europäischen Union Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Außenkulturpolitik bisher nur wenig auf eine gemeinsame europäische Strategie ausgerichtet. Nach wie vor dominiert auch innerhalb der Union das Prinzip des Kulturaustausches, das auch die Kulturbeziehungen mit Staaten außerhalb der EU kennzeichnet. Die meisten der EU-Staaten unterhalten eigene Kulturinstitute in den anderen Mitgliedstaaten: In der EU gibt es insgesamt 325 Kulturinstitute anderer Staaten, davon stammen 290 aus den EU-Ländern (MAAß 2003: 2). Die EU-Staaten sehen ihre eigene nationale Kultur immer noch als den wesentlichen Bezugspunkt der Außenkulturpolitik. Die kulturellen Beziehungen der EU-Staaten untereinander unterscheiden sich deshalb kaum von jenen mit den anderen Staaten. Allerdings gibt es inzwischen – gefördert durch Maßnahmen der EU – eine Reihe von Ansätzen zur kulturellen Kooperation der Mitgliedstaaten in Europa.30 Dazu gehört etwa die Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen oder auch die Gründung von gemeinsamen Kulturinstituten. Die Arbeit der Kulturinstitute ist nur eine Facette der nationalen Außenkulturpolitik. Es gibt viele weitere Akteure der außenkulturellen Zusammenarbeit in Europa, die von Botschaften, Generalkonsulaten, Ministerien über regionale Gliederungen und Kommunen bis hin zu Stiftungen und Unternehmen reichen . Vielfach wird auch, so etwa PEISE (2001; 2003) oder GROLIG (2003), für eine intensivere Zusammenarbeit europäischer Kulturinstitute in Drittländern plädiert. Europäische Mittlerorganisationen sollen freilich die nationalen Mittlerorganisationen nicht ersetzen. Und dies könne nur bedeuten, dass es letztlich eine europäische Mittlerorganisation mit einer Entscheidungsstruktur nach dem „Arm's-Length“-Prinzip geben müsse (d. h. in Unabhängigkeit von staatlichen Instanzen). 4.1. Kulturinstitute auf europäischer Ebene Seit längerem sind auch die nationalen Kulturinstitute in Brüssel vertreten. Seit 1997 arbeiten mehrere dieser Kulturinstitute auf europäischer Ebene zusammen. Dazu gründeten sie CICEB (Consociatio Institutorum Culturalium Europaeorum inter Belgas), einen gemeinnützigen Verein nach belgischem Recht, der heute 12 Mitglieder zählt. CICEB stellt ein europäisches kulturelles Netzwerk dar, welches von national anerkannten Kulturinstituten getragen wird. Jedes Mitglied bringt sein international etabliertes Netzwerk mit seinen zahlreichen lokalen Partnern in die gemeinsame europäische Zusammenarbeit ein. Gleichzeitig verbreiten die Mitglieder auch weiterhin ihre eigene 30 Zu berücksichtigen sind dabei jedoch die nicht selten divergierenden Zielsetzungen in den jeweiligen nationalen Außenkulturpolitiken. Der Beitrag von STAMMER/THOMAS (2004) illustriert dies am Beispiel der deutschen und französischen Kulturarbeit in den Beitrittsländern. - 14 - Sprache und Kultur.31 Gründungsmitglieder waren neben dem Goethe-Institut der British Council, die Alliance Francaise, Det Danske Kulturinstitut, das Finnische Kulturinstitut und das spanische Instituto Cervantes. Heute, im Jahre 2004 gehören dem Verbund als ordentliche Mitglieder zusätzlich das Irische und das Tschechische Kulturinstitut an, weitere Mitglieder sind Vlaams-Nederlands Huis (Niederlande), Magyar Kulturàlis Intézet (Ungarn). Hinzu kommen als assoziierte Mitglieder das Istituto Italiano di Cultura und das Österreichische Kulturforum.32 CICEB ist offen für weitere Mitglieder, aber auch für projektgebundene Partner aus den EU- und Beitrittsländern. Damit formierte sich in der europäischen Informations- und Lobbyarbeit eine neuartige und innovative Netzwerksbildung zwischen den nationalen Kulturinstituten in Brüssel. Ihre Zielsetzung war eine Neuorientierung ihrer je eigenen kulturellen Austauscharbeit in und für Europa in Überwindung nationaler Grenzen und in einem Bekenntnis für eine europäische kulturelle Synergie (kulturelle Einheit in der Vielfalt). Ursprünglich schlossen sich die nationalen Kulturinstitute zusammen, um vor der Europäischen Union für deren interinstitutionelle Sprachfortbildungen für die Beamtenschaft und für Projektausschreibungen neben privatwirtschaftlichen Wettbewerbern bestehen zu können . Heute arbeiten die CICEB-Mitglieder in allen kulturellen Sparten zusammen. Bei CICEB unterscheidet man zwischen einer projektorientierten Zusammenarbeit auf der einen Seite als sogenannter „additiver“ und einer institutionellen Kooperation mit Netzwerkcharakter auf der anderen Seite als sogenannter „integrativer“ Kulturarbeit. Als Beispiele für additive Programme kann das europäische Filmfestival Cined@ys genannt werden. Es wurde im Herbst 2003 in Kooperation mit CICEB-Partnern und der Europäischen Kommission durchgeführt. Als Beispiel für integrative Programme sei das europäische Filmprojekt LARGE von März bis September 2004 genannt: LARGE trägt zum Ziel bei, europäische Filmidentität zu schaffen durch die Zusammenarbeit von Regisseuren über die Landes- und Sprachgrenzen hinweg an einem gemeinsamen Thema. Im Bereich der Sprachpolitik seien als erfolgreiche „additive“ CICEB-Sprachprojekte gemeinsame Fernstudienmodule und als integratives Programm eine gesamteuropäische Konferenz über Multilinguismus genannt.33 Die kulturelle Vernetzung auf europäischer Ebene bedeutet kein zentrales Super-Kulturinstitut für Europa, sondern projektorientierte vernetzte Kulturarbeit in gesamteuropäischem Horizont, ohne natio- 31 Weitere Informationen hierzu finden sich unter http://www.ciceb.org; vgl. dazu auch BEUTLER (2001). 32 Insgesamt gehören zu diesem Verbund Alliance Française, British Council, Instituto Cervantes, Istituto Italiano di Cultura, Goethe-Institut, Magyar Kulturàlis Intézet-Brüsszel, Suomen Beneluxinstituutti , The Louvain Institute for Ireland in Europe, Österreichisches Kulturforum Brüssel, Vlaams-Nederlands Huis, Det Danske Kulturinstitut und Ceské Centrum. Vgl. zu den einzelnen Institutionen die Information unter http://www.ciceb.org/who.php. 33 Eine Liste mit Beispielen europäischer Kooperationsprojekten findet sich im CICEB-Archiv unter http://www.ciceb.org/activities_archive.php. - 15 - nale bzw. regionale Sprach- und Kulturidentitäten zu zerstören. Für die nationalen Kulturinstitute bleibt Sprache weiterhin ein wesentlicher Aspekt der Kulturvermittlung. Deutlich wird dabei der widersprüchliche Zielhorizont: Zum einen geht es im Rahmen einer vernetzten Kulturarbeit um die gemeinsamen europäischen Anliegen, zum anderen müssen gleichzeitig die partikulären, nationalkulturellen Ziele berücksichtigt werden. CICEB besitzt bis heute keine eigene Geschäftstelle, die Präsidentschaft wechselt jährlich , die Projekttreffen laufen eher informell ab, es finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und bei bestimmten Projekten durch Gelder aus verschiedenen europäischen und/oder nationalen Förderprogrammen. Die Mitglieder verpflichten sich in Ergänzung ihres bilateralen Kulturauftrages in Belgien zu einer gemeinsamen europäischen kulturellen Zusammenarbeit. Alle Mitglieder nutzen mittels des Konsortiums die Chance, durch gemeinsame Projekte ein europäisches Publikum anzusprechen, heranzubilden und damit ihren je eigenen Aktionsradius auszudehnen. Für die gesamteuropäische Zukunft hofft CICEB einerseits auf vertiefte Zusammenarbeit mit neuen Kulturinstituten , aber auch auf institutionelle Förderung durch die Europäische Union, um langfristig die kulturelle Vernetzung voranzutreiben. Die Vernetzung der europäischen Kulturpolitik ist nicht nur in Brüssel ein Thema: Luxemburg verfügt seit Oktober 2003 über das erste trinationale Kulturinstitut (Institut Pierre Werner). Diese Kooperationsinitiative der französischen, deutschen und luxemburgischen nationalen Kulturinstitute soll dazu beitragen, die kulturelle Integration Europas durch kulturelle und wissenschaftliche Projekte zu fördern.34 Auch bilaterale Vernetzungen sind zu nennen. So starteten im Februar 2004 das Goethe-Institut e.V. und der British Council ein weltweites Pilotprojekt zur Verstärkung der Netzwerksbildung innerhalb der europäischen Kulturpolitik. Vorgesehen ist die zentrale Abstimmung von Planung, Personalaustausch und Ressourcenbündelung. Zudem wird die Errichtung gemeinsamer Kulturinstitute im Ausland und engere Kooperationen in den Bereichen Kultur, Bildung und Information vorgesehen. Hinzu kommen weitere Kooperationen. Ein markantes Beispiel ist die deutsch-französische Kooperation. Auch in Santa Cruz in Bolivien nutzen das französische Kulturinstitut und die dortige deutsch-bolivianische Kulturgesellschaft das gleiche Gebäude und arbeiten bei Kulturprogrammen zusammen. Im Juni 2004 eröffnete das Goethe-Institut gemeinsam mit dem Centre Culturel Français ein deutsch-französisches Kulturzent- 34 Das Luxemburger Kulturministerium hat die Kulturrepräsentanten seiner beiden Nachbarländer Frankreich (Centre Culturel Français) und Deutschland (Goethe-Institut) für ein neues Konzept gewinnen können: Die drei Kulturmittler arbeiten nicht nur unter einem gemeinsamen Dach und nutzen eine gemeinsame Infrastruktur. In Luxemburg werden auch die länderspezifischen Beiträge zu gemeinsamen Projekten verbunden und gemeinsam finanziert. Ziel dieser trinationalen Initiative ist es, die kulturelle Integration Europas zu fördern (http://www.ipw.lu). - 16 - rum in Ramallah. In gleicher Weise sind die deutschen und französischen Institute in Palermo (Italien) unter einem Dach untergebracht.35 Im Centro Culturale Europeo (CCE) in Genua sind das Centre Culturel, das Instituto Cervantes, das Italienisch-Österreichische Kulturinstitut und das Goethe-Institut versammelt. 4.2. Das Goethe-Institut in Brüssel Das Goethe-Institut hat seit einigen Jahren die Förderung multilateraler europäischer Kulturbeziehungen mit Nachdruck unterstützt. Spätestens seit der Verankerung der Kulturklausel im Vertrag von Maastricht entstand eine enge europäische Kooperationsund Austauscharbeit auf mehreren Ebenen. Im Jahr 1997 wurde dazu in einem Grundsatzpapier betont: „Das Goethe-Institut ist bereit zu einer flexiblen Kooperation zwischen den Kulturinstituten der europäischen Staaten sowie zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Nutzung der gegenseitigen Infrastrukturen oder einer gemeinsamen Unterbringung. Programme - auch Medienprogramme und Koproduktionen - über gesellschaftliche Gegenwartsprobleme sowie Kunstausstellungen, Musikprogramme oder Theaterprojekte sollten von den Kulturinstituten der europäischen Partner, wo immer möglich, gemeinsam und unter europäischem Blickwinkel konzipiert und durchgeführt werden.“36 Das Goethe-Institut Brüssel arbeitet schwerpunktmäßig als EU-Institut für die Gesamtorganisation. Ziel ist eine Intensivierung der europäischen kulturellen Zusammenarbeit . Neben der bilateralen Kultur-, Informations- und Spracharbeit arbeitet das Goethe-Institut Brüssel eng mit anderen europäischen Kulturinstituten in Brüssel zusammen. So war das Goethe-Institut eines der Gründungsmitglieder von CICEB, in dem heute 12 Kulturinstitute zusammenarbeiten und kreative multilaterale Projekte organisieren . Die Kulturprogramme des Goethe-Instituts werden zumeist in Kooperation mit anderen europäischen Kulturinstituten oder mit europäischen Institutionen organisiert . Seit 2000 gibt es, eingegliedert in die Organisationsstruktur des Goethe-Institutes Brüssel, eine „Stelle für europäische Verbindungsarbeit“. Seit dieser Zeit nennt sich der jeweilige Institutsleiter zugleich „EU-Beauftragter des Goethe-Instituts e.V.“ und ist somit Sprachrohr des zentralen Münchner Goethe-Vorstandes und dessen Bindeglied zu den europäischen Institutionen. Ab März 2002 wurden zwei Mitarbeiter ausschließlich mit der europäischen Verbindungsarbeit und Dienstleistungen für die Goethe-Institute weltweit betraut. Inzwischen haben sich die Prioritäten jedoch wieder etwas verschoben. Künftig wird das Goethe-Institut die Schwerpunkte seiner Arbeit im Ausland modifizieren und seine innere Struktur reformieren. Angesichts der knappen Kassen soll das 35 Vgl. zur deutsch-französischen Zusammenarbeit im Kulturbereich die Informationen des gemeinsamen Internetportals (www.deutschland-und-frankreich.de). Vgl. dazu auch www.botschaftfrankreich .de/article.php3?id_article=272. 36 Vgl. dazu http://www.goethe.de/uun/auz/gru/deindex.htm#00. - 17 - Budget des Instituts anders verteilt werden. Hinzu kommen die veränderten geopolitischen Problemperzeptionen, die eine Prioritätenverschiebung nahe gelegt haben. Demnach sollen die Aufgaben auswärtiger Kulturarbeit in Europa, das nach Auffassung des Instituts inzwischen aus eigener Kraft zusammenwächst, auf den Nahen und Mittleren Osten und nach Asien verlagert werden.37 4.3. Kooperationsnetzwerke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union In einigen Hauptstädten der Mitgliedstaaten der EU haben sich in den letzten Jahren ebenfalls kulturelle Kooperationsbeziehungen entwickelt, an denen insbesondere die Kulturinstitute beteiligt sind. Kooperationsnetzwerke bestehen bisher in Berlin, Paris, Brüssel und Wien; auch in Amsterdam hat sich ein solches Kooperationsnetzwerk herausgebildet . In Berlin konstituierte sich im Februar 2003 die Gemeinschaft der Europäischen Kulturinstitute in Berlin (GEK) mit der Zielsetzung, einen Dachverband zu gründen, der die gemeinsamen Interessen der europäischen Kulturinstitute in der Hauptstadt zum Tragen bringt.38 Die Gemeinschaft versteht sich als Forum, in dem die im Zuge der Vereinigung Europas entstehenden neuen kulturpolitischen Herausforderungen , Interessen, Probleme und Fragen gemeinsam diskutiert werden. Dieser Zusammenschluss von mittlerweile 16 Instituten aus Ländern der EU sowie den neuen Mitgliedsländern könnte sich als wegweisend für die anderen europäische Metropolen erweisen.39 37 Vgl. dazu etwa die Ausführungen der Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, am 15. März 2005 im Kultusausschuss (http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_083/02.html). Inzwischen hat in diesem Zusammenhang eine intensive Debatte über die Schwerpunktsetzungen der Auswärtigen Kulturpolitik eingesetzt. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, inwieweit heute auch in Europa eine gezielte kulturelle Verständigung erforderlich sei. In pointierter Weise verdeutlicht dies Thomas Steinfeld in der Süddeutschen Zeitung am 5. April 2006: „Europa wird nicht aus der Nachkriegszeit entlassen, nur weil die Buchprüfer des Goethe-Instituts es wollen. Tatsächlich scheint ein politisch und kulturell auch nur halbwegs einiges Europa gegenwärtig viel weiter entfernt zu sein, als das in den neunziger Jahren der Fall war (…) Es ist mehr als dreist, es ist schon gewollt dumm, das europäische Terrain für kulturell gesichert zu erklären.“ Vgl. dazu beispielsweise die Debattenbeiträge in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG (24. 3. 2006 und 13. 4. 2006), ZEIT (30. 3. 2006), WELT (6. 4. 2006) und FRANKFURTER RUNDSCHAU (24. 4. 2006). 38 Als Sprecher wurde im Februar 2005 für zwei Jahre der Direktor der Griechischen Kulturstiftung Berlin, Eleftherios Ikonomou, gewählt. Vgl. dazu auch die Informationen über die Gemeinschaft der Europäischen Kulturinstitute in Berlin unter http://www.berlin.de/rbmskzl/gek/index.html. 39 Festzustellen ist aber auch, dass es bisher keine Mitwirkung von türkischen Kulturinstitutionen gibt. Gleichwohl werden Debatten über die Verbesserung der kulturellen Kooperationen zwischen der Türkei und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geführt. Vgl. dazu etwa das „International Forum on Turkey-Europe Cultural Relations“, das im Mai 2005 in Istanbul stattfand (http://www.europist.net/conference_en). Ein zweites Kulturforum in Istanbul ('Margins of Europe'), das durch die European Cultural Association veranstaltet wird, findet im April 2006 statt (http://www.europist.net/europistforum/?lang=en&cont=home). - 18 - Zur Gemeinschaft der Europäischen Kulturinstitute in Berlin gehören: Bulgarisches Kulturinstitut Berlin Collegium Hungaricum Berlin / Ungarisches Kulturinstitut CoPEC - Büro zur Förderung der Katalanischen Kultur Finnland-Institut in Deutschland für Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft Griechische Kulturstiftung Goethe-Institut Berlin Institut Français Berlin, Maison de France Instituto Cervantes Berlin Istituto Italiano di Cultura Österreichisches Kulturforum Polnisches Institut Berlin Rumänisches Kulturinstitut "Titu Maiorescu" Slowakisches Institut Tschechisches Zentrum Assoziierte Mitglieder: DAAD, Büro Berlin ifa-Galerie Ständiger Gast: Schweizerische Botschaft Mitglied auf deutscher Seite ist das Goethe-Institut; assoziierte Mitglieder sind die Berliner ifa-Galerie und das Berliner Büro des DAAD. Beteiligt ist außerdem als ständiger Gast der Gemeinschaft die Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Zweck der Gründung war neben der Kooperation der Institute die Stärkung des europäischen Blicks auf Kunst und Kultur, die Unterstützung der Integration der neuen EU- Mitgliedstaaten und die Bündelung der Kompetenzen zur Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat, der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Der erste öffentliche Auftritt war eine mit Kultur-Praktikern und -Theoretikern hochkarätig besetzte interna- - 19 - tionale Konferenz im Mai 2003 im Auswärtigen Amt. Ähnliche Initiativen sind auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verzeichnen. 5. Die Rolle der kulturpolitischen Verbände auf europäischer Ebene Die Aktivitäten von Verbänden werden heute – trotz Kritik an einzelnen Aspekten – grundsätzlich als legitim erachtet; es ist geradezu ein Zeichen der Moderne, dass intermediäre Instanzen zwischen dem politischen System und der Gesellschaft vermitteln.40 Verbände sind daher nicht nur Assoziationen gesellschaftlicher Interessen, sondern ermöglichen eine Verbindung der Politik und der Verwaltung in den außerstaatlichen Bereich . Sie sind damit nicht nur Instanzen der gesellschaftlichen Interessenvertretung, sondern bilden zugleich einen Teil des politisch-administrativen Entscheidungs- und Konsultationssystems. Sie sind darüber hinaus auch vielfach in die Umsetzung der politischen Entscheidungen eingebunden. Damit kommt es nicht selten zu einer Verwischung der Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum. Mit der gewachsenen Rolle der Europäischen Union auf dem Gebiet der Kultur sind auch die kulturpolitisch relevanten Interessengruppen auf europäischer Ebene stärker aktiv geworden . Die europäische Integration ist historisch zwar in ökonomischen und kommerziellen Aktivitäten begründet, gleichwohl ist der Bereich der Kulturpolitik schrittweise bedeutsam geworden.41 Bereits im Jahr 1973 richtete die Kommission eine für Kulturfragen zuständige Dienststelle ein. Seit Mitte der 80er Jahre wurden auch allmählich spezifisch kulturpolitische Institutionen geschaffen (Kulturministerrat, EU-Kommission).42 Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 hat die Gemeinschaft eine eigenständige kulturelle Kompetenz erlangt. Im Kulturartikel – zu- 40 Inzwischen nehmen die Netzwerkkonzepte - in Absetzung von der traditionellen Debatte über korporatistische Interessenvermittlung – einen wichtigen Platz in der aktuellen Forschung über Verbände ein. Vgl. aus der Fülle der Literatur beispielsweise SCHMID (1998), REUTTER (2001), SEBALDT und STRAßNER (2004), VON WINTER (2005) und WOYKE, Wichard (2005); eine Übersicht über die Rolle der Verbände vermittelt auch die Themenausgaben „Korporatismus - Verbände“ (26- 27/2000) und „Verbände und Lobbyismus“ (15-15/2006) der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“. 41 Informationen zur Kulturpolitik der einzelnen europäischen Staaten finden sich im Internet- Compendium „Cultural policies in Europe“ (http://www.culturalpolicies.net/) und in „ERICarts“ (http://www.ericarts.org). Einen vertieften Überblick bieten die für die EU-Kommission angefertigten Gutachten und Berichte zur kulturpolitischen Kooperation in Europa (ECOTEC RESEARCH AND CONSULTING 2003 und EFAH/INTERARTS 2003). 42 Im Bereich der EU-Kommission befindet sich Kulturpolitik seit der Neuorganisation der EU- Kommission nach der letzten Erweiterungsrunde in der Generaldirektion „Bildung und Kultur“ (http://europa.eu.int/comm/dgs/education_culture/index_de.htm). Die Referate für Audiovisuelles und Medien sind in die Generaldirektion „Informationsgesellschaft und Medien“ verlegt worden (http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_en.html). - 20 - nächst Artikel 128 des EG-Vertrags, Artikel 151 nach Annahme des Vertrags von Amsterdam (1997) – werden die wichtigsten Ziele für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Kulturbereich festgelegt: Sie soll einen Beitrag leisten zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes. Daneben geht es um die Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker, um die Erhaltung des europäischen Kulturerbes und Förderung des zeitgenössischen künstlerischen Schaffens, einschließlich des audiovisuellen Bereiches. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern sowie internationalen Organisationen. Mit den zunehmenden Aktivitäten der Europäischen Union auf dem Gebiet der Kultur haben die europäisch ausgerichteten Aktivitäten der nationalen Kulturverbände zugenommen . Deutlich wurde dies etwa mit der Etablierung eines "cultural contact point" des Kulturrates und der Kulturpolitischen Gesellschaft in Deutschland. Allerdings sind die europäischen Dependancen der nationalen Verbände in Brüssel noch recht jung und besitzen relativ geringe Ressourcen. Diese gesellschaftlichen Akteure haben inzwischen ein dichtes Netz der Kooperation und Konsultation auf europäischer Ebene entwickelt.43 Als Forum kultureller bzw. kulturpolitischer Akteure in Europa ermöglichen diese Organisationen den Meinungsaustausch zu kulturpolitischen Fragen über fachliche und geografische Grenzen hinweg.44 Außerdem verstehen sie sich als Sprachrohr, das die Bedürfnisse und Interessen der europäischen Kulturschaffenden gegenüber den Entscheidungsträgern artikuliert und sich für ihre Durchsetzung engagiert.45 Insbesondere die Kommission, aber auch das Europäische Parlament, sind offen für die Einflussnahme organisierter Interessen. Der Fokus der Interessenvertreter liegt bei der Kommission , weil die Erfolgschancen dort am höchsten sind. Doch auch die anderen Institutionen werden nicht vernachlässigt: Auch das europäische Parlament arbeitet viel mit Interessengruppen zusammen. Beide Institutionen sind vor allem in der informellen Phase der Vorbereitung von politischen Programmen und Regelungen aufgrund des großen Bedarfs an externen Informationen, Expertisen und Legitimation auf die Koopera- 43 Unberücksichtigt blieben Institutionen aus dem Bereich der audiovisuellen Medien wie etwa das „European Audiovisual Observatory“ oder die Dachverbände aus diesem Bereich (z. B. „European Broadcasting Union“). 44 Ein markantes Beispiel ist die Beteiligung von Verbänden an der Debatte über den Europäischen Verfassungsvertrag: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs hat der Europäische Konvent das Forum des Konvents eingerichtet. Diese Website hat es den Vertretern der Zivilgesellschaft (Sozialpartner, Wirtschaftskreise, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen) ermöglicht, den Teilnehmern des Konvents Kommentare zu übermitteln. Die Beiträge finden sich unter http://europa.eu.int/constitution/futurum/forum_convention/doc_de.htm. 45 Vgl. dazu auch die Übersicht von Ericarts (ERICARTS 2002). Eine Übersicht des Politikfeldes „Europäische Kulturpolitik“ gibt darüber hinaus die Themenausgabe „Interessenpolitik in Europa“ der Kulturpolitischen Mitteilungen Nr. 88 (1) 2000. - 21 - tion mit Interessengruppen angewiesen.46 Auch bei der späteren Politikdurchführung sind europäische Institutionen aufgrund der nicht-hierarchischen Koordination von der EU-Ebene bis hinab zu den Politikadressaten auf nationaler Ebene darauf angewiesen, Netzwerke von Akteuren und Kooperationsbeziehungen aufzubauen. Es geht dabei jedoch nicht nur um die Kooperation bei einzelnen Programmen oder Maßnahmen, sondern zugleich um die generelle Promotion des Politikfeldes „Kultur“ auf der europäischen Ebene. Festzustellen ist das institutionelle Eigeninteresse der EU-Administration (insbesondere der EU-Kommission), möglichst vieles als Problem europäischer Entscheidungsfindung und europäischer Problemlösung zu definieren.47 Deutlich wird dies etwa daran, dass insbesondere die Europäische Kommission bestrebt ist, entsprechende Organisationen mit europäischem Bezug zu fördern und in den Dienst ihrer politischen Agenda zu nehmen.48 Festzustellen ist dies auch – wie bereits oben beschrieben - beim Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (ABl. L 138/40 vom 30. 4. 2004). Zu diesen Organisationen gehört vor allem das „Europäisches Forum für Kunst und Kulturerbe“ (European Forum for the Arts and Heritage, EFAH). EFAH, das im Jahr 1994 gegründet wurde und in Brüssel residiert, versteht sich als eine Plattform für kulturpolitische Entwicklung in Europa. Die europäische Netzwerkorganisation hat 65 Mitgliedsorganisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Als Quelle gezielter, maßgeschneiderter und ausgesuchter Informationen verfolgt EFAH das Ziel, einzelnen Mitgliedern sowie der kulturellen Gemeinschaft insgesamt zu mehr Macht zu verhelfen. Als Sammelbecken gemeinsamer Fach- und Sachkenntnisse befähigt es dazu, Empfehlungen, Einschätzungen und Beurteilungen zu erstellen. EFAH 46 Vgl. zu den Regeln und Verfahren eine Studie des Europäischen Parlaments (LEHMANN 2003). Zum Thema Interessengruppen in der Europäischen Union vgl. aus der Vielfalt der Literatur die Darstellungen EISING und KOHLER-KOCH (2005), LAHUSEN und JAUß (2001) und GREENWOOD (2003); eine umfassende Literaturliste findet sich unter http://www.rgu.ac.uk/files/ACF12E0.pdf. 47 Vgl. dazu die Datenbank der Europäischen Kommission „Consultation, the European Commission and Civil Society“ (CONECCS) (http://europa.eu.int/comm/civil_society/coneccs/index_de.htm). Die beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter finden sich unter http://www.europarl.eu.int/parliament/expert/staticDisplay.do?id=65&language=de&redirection. 48 Prinzipielles Ziel ist die Entwicklung eines europäischen Kulturraums und einer europäischen Zivilgesellschaft. So wurden bereits im Ruffolo-Bericht des Europäischen Parlaments (2001) Perspektiven zur Weiterentwicklung der EU zu einer europäischen Zivilgesellschaft entwickelt und entsprechende kulturpolitische Grundsätze formuliert. Deutlich wurde diese Zielsetzung auch auf der Berliner Konferenz für Europäische Kulturpolitik (26. und 27. November 2004). Ziel der von der Kulturstiftung des Bundes finanzierten Konferenz war es, die Rolle der Kultur im (und für den) europäischen Einigungsprozess zu stärken und geeignete Instrumente dazu zu entwickeln (http://www.berlinerkonferenz.net). Die europäische Integration wird dabei nicht zuletzt als ein kulturelles Projekt gesehen, das der aktiven Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen bedarf. Diese wiederum werden in vielfältige Weise durch EU-Institutionen gefördert. Gefördert werden dabei nicht nur Interessengruppen, sondern auch wissenschaftliche Einrichtungen mit europäischem Bezug (EU-KOMMISSION 2002; VON DER GABLENTZ u.a. 2005; SHORE 2000). - 22 - steht mit folgenden europäischen Institutionen in Verbindung: der Europäischen Kommission , dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Ministerrat . Ebenso engagiert sich EFAH aktiv im Europarat und bei der UNESCO.49 Hinzu kommen unabhängige Institutionen mit europäischer Ausrichtung wie etwa die Europäische Kulturstiftung (European Cultural Foundation, ECF). Die europäische Kulturstiftung ist Europas einzige unabhängige, übernationale und pan-europäische kulturelle Stiftung, die sich im kulturellen und künstlerischen ebenso wie im Medienbereich engagiert und einen besonderen Schwerpunkt auf die Ausbildung setzt. Die Durchführung eigener Programme und die Vergabe von Zuschüssen ermöglicht ihr einen engen Kontakt zu den Basisorganisationen im kulturellen Bereich. Die ECF trägt mit Initiativen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Entwicklung kulturpolitischer Programme auf europäischer Ebene bei (http://www.eurocult.org).50 Ein weiterer Bereich sind die europaweiten Netzwerke in der Kulturforschung, Dokumentation und Information. Das Europäische Institut für vergleichende Kulturforschung (ERICarts) ist ein Zusammenschluss europäischer Forscher, die im Bereich Kultur- und Medienpolitik und -Industrie spezialisiert sind. Koordinierung interkultureller und vergleichender kulturpolitischer Forschungsprojekte, die in Zusammenarbeit mit Mitgliedern von ERICarts und Experten aus europäischen Ländern durchgeführt werden. Entwicklung methodologischer Studien für angewandte vergleichende Untersuchungen im Kunst-, Kultur- u. Medienbereich. Beispiel: Länderprofile zur Kulturpolitik von derzeit 23 Ländern. Organisation von Konferenzen und Diskussionen zu den Forschungsthemen von ERICarts, deren Ergebnisse dem Fachpublikum im Kunst-, Kultur- und Medienbereich zugänglich gemacht werden (http://www.ericarts.org). Zu nennen ist auch Resources for Cultural Policy in Europe (RECAP). RECAP ist ein internationales und informelles Netzwerk europäischer Dokumentationszentren, das zum Ziel hat, die Qualität des Datenaustausches im Bereich der Kulturpolitik zu verbessern . RECAP ist ein Verbund aus dem Bereich der Dokumentations- und Forschungszentren in zahlreichen Ländern und wird angeführt und gefördert durch die drei Haupt- 49 Vgl. dazu die Web-Site www.efah.org. Neben EFAH ist auch der Europäische Künstlerrat (European Council of Artists, ECA) zu nennen: Der Europäische Künstlerrat (Sitz Kopenhagen) vertritt interdisziplinäre Künstlerräte und Künstlervereinigungen aus 24 europäischen Staaten (http://www.eca.dk). 50 Ein wichtiges Ziel der Kulturnetzwerke ist die Verbesserung der Ressourcenausstattung der europäischen Kulturpolitik: Die European Cultural Foundation (ECF) und das European Forum for the Arts and Heritage (EFAH) starteten im März 2005 die Kampagne „70 Cents für die Kultur!“, um den Etat der Kulturförderprogramme – insbesondere für das künftige Programm „Kultur 2007“ – zu erhöhen (http://www.efah.org/pdfcount.php?fln=70_german_high.pdf). - 23 - partner Boekman-Stiftung,51 Fondazione Fitzcarraldo52 und die Österreichische Kulturdokumentation (http://www.recap-network.org).53 Hinzu kommt Culturelink Network: Ziel ist die Entwicklung eines weltweiten Informationssystems für das Studium kultureller Entwicklungen und Kooperationen („Network of Networks for Research and Co-operation in Cultural Development"). Es geht dabei auch um die Förderung und Zusammenführung regionaler, interregionaler und internationaler Forschungsprojekte. Zahlreiche wissenschaftliche Studien wurden im Bereich der Kulturpolitik, interkultureller Kommunikation und kultureller Identität erstellt . Neben den Forschungsaktivitäten arbeitet Culturelink Network an der Entwicklung einer eigenen Datenbank. Das Netzwerk mit über 1000 Mitgliedsnetzwerken aus fast 100 Ländern (mit Sitz in Zagreb) wurde 1989 von der UNESCO und dem Europarat ins Leben gerufen (http://www.culturelink.org).54 Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch Cultural Information and Research Centres Liaison in Europa (CIRCLE). CIRCLE ist ein Netzwerk von Personen, die sich mit Kulturpolitik beschäftigen , wozu Wissenschaftler verschiedener Disziplinen, Studenten, Dokumentare, Kulturschaffende und Politiker zählen. Ebenso bildet CIRCLE ein Forum für kulturorientierte Universitätsabteilungen, Kunstorganisationen, Forschungsinstitutionen, Dokumentationszentren und Ministerien auf nationaler Ebene (http://www.circlenetwork .org).55 Weitere Netzwerke sind spartenorientiert wie z B. das Informal European Theatre Meeting (IETM),56 die European League of Institutes of the Arts (ELIA),57 das Euro- 51 Die Boekman-Stiftung mit Sitz in Amsterdam versteht sich als Zentrum, das Informationen über Kunst und Kulturpolitik sammelt und zur Verfügung stellt. Sie fördert Forschung und Meinungsbildung, gekoppelt an die Herstellung, den Vertrieb und die Verbreitung von Kunst, in Verbindung mit (inter)nationaler Kulturpolitik (http://www.boekman.nl). 52 Die Fitzcarraldo-Stiftung mit Sitz in Turin engagiert sich als unabhängige Organisation im Bereich der Forschung, Ausbildung und Dokumentation von Kunst, Kultur und Medienmanagement (http://www.fitzcarraldo.it/en). 53 Die in Wien angesiedelte Österreichische Kulturdokumentation ist ein außeruniversitäres Institut für angewandte Kulturforschung und Kulturdokumentation (gegründet 1991). Spartenübergreifend dokumentiert, analysiert und publiziert das Institut nationale, europäische und internationale Entwicklungen in Kultur, Kulturpolitik und Kulturforschung (http://www.kulturdokumentation.org). 54 Weitere forschungsorientierte Institutionen finden sich im Informationssystem von Culturelink (http://www.culturelink.org/dbase/links.html) und der Europäischen Kulturstiftung (http://www.eurocult.org/). 55 Zu erwähnen ist auch das Europäisches Institut für progressive Kulturpolitik (eipcp) (http://www.eipcp.net). 56 Das IETM mit Sitz in Brüssel ist das größte Netzwerk der freien Theaterschaffenden Europas. Es wurde 1981 in Polverigi (Italien) gegründet und verzeichnet derzeit mehr als 450 Mitglieder aus 40 Ländern, die hauptsächlich in den kreativen Bereichen der zeitgenössischen darstellenden Künste arbeiten (http://www.ietm.org). Hinzu kommt on-the-move, eine Informationsseite zur Unterstützung der professionellen Mobilität in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und anderen Disziplinen der darstellenden Kunst (www.on-the-move.org). Vgl. zu weiteren Institutionen im - 24 - pean Network of Cultural Administration Training Centres (ENCATC)58 oder das Network of European Museum Organisations (NEMO).59 Eine weitere Organisation ist das European Network of Art Organisations for Children and Young People (EU-NET- Art), ein Netzwerk der Kunstorganisationen für Kinder und Jugendliche.60 Zu nennen sind auch Organisationen, die sektorspezifische Interessen auf europäischer Ebene vertreten. Dazu gehören etwa European Committee for Business, Arts and Culture (CEREC).61 CEREC ist der europäische Dachverband für die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kultur. Das Netzwerk wurde im März 1991 von europäischen Organisationen und Unternehmen, die Kultursponsoring betreiben, ins Leben gerufen, um die privatwirtschaftlichen Aspekte der Kulturfinanzierung zu unterstützen. Ziel ist, langfristige Partnerschaften zwischen dem privaten Sektor und der Kultur zu initiieren. Inzwischen besitzt CEREC Mitgliedsorganisationen in vielen Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande , Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Ungarn).62 Eine Rolle spielen auch private Beratungsinstitutionen mit europäischer Ausrichtung. Zu nennen sind insbesondere Interarts und EUCLID. Die Interarts-Stiftung verfolgt mit ihrer Arbeit über kulturpolitische Trends und kulturelle Initiativen auf privater und Bereich der darstellenden Kunst auch das European Network of Information Centres for the Performing Arts (ENICPA), eine Datenbank europäischer Informationszentren mit Festival- und Spielstättenpool (http://www.enicpa.org). 57 Die Europäische Liga der Kunstinstitute (European League of Institutes of the Arts, ELIA) ist ein unabhängiges Netzwerk von etwa 320 Ausbildungsstätten aller Kunstdisziplinen aus 47 Ländern mit Sitz in Amsterdam (http://www.elia-artschools.org). 58 ENCATC (European Network of Cultural Administration Training Centers) ist das Europäische Netzwerk von Ausbildungsstätten und Kulturmanagern und umfasst 110 Mitglieder aus 35 Ländern (http://www.encatc.org). 59 NEMO (Network of European Museums Organisations) ist ein unabhängiges Netzwerk von europäischen Museumsverbänden (http://www.ne-mo.org/index.html). 60 Vgl. dazu http://www.eunetart.org. 61 Das Acronym CEREC resultiert aus dem französischsprachigen Ursprung der Organisation („Comité Européen pour le Rapprochement de l'Economie et de la Culture“). Auf deutscher Seite wird das Netzwerk getragen vom Arbeitskreis Kultursponsoring (AKS) (http://www.aksonline .org). Der AKS ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, die das gemeinsame Interesse verbindet, Kultursponsoring auf Dauer in ihre Unternehmenskultur zu integrieren. Der AKS wurde auf Initiative des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI 1996 in Köln ins Leben gerufen (www.kulturkreis.org). 62 Vgl. dazu die Internetseite www.cerec-network.org. Auf der Seite der gewerkschaftlichen Organisationen existiert kein explizit kulturpolitisch ausgerichtetes Gremium auf europäischer Ebene. Entsprechende kulturpolitische Belange – die soziale Dimension der Kultur – werden freilich in vielen anderen Organisationen vertreten. Die soziale Dimension der Kultur kommt beispielsweise auch im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Ausdruck (http://www.esc.eu.int/index.htm). Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist das institutionelle Forum auf europäischer Ebene zur Anhörung, Vertretung und Information der organisierten Zivilgesellschaft. Die drei Gruppen des EWSA umfassen Arbeitgeber, Gewerkschaften und andere Interessen (worunter auch die kulturellen Organisationen zählen). Das Thema „Kultur“ ist der breitgefächerten „Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft“ zugeordnet (EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS 2004). - 25 - gemeinnütziger Ebene das Ziel, bessere Fachkenntnisse im Kulturbereich aufzubauen. Interarts arbeitet in einer Reihe von Bereichen, die von der Beratung öffentlicher Institutionen und privater kreativer Unternehmen über Projektleitungen und die Anregung internationaler kultureller Zusammenarbeit bis hin zur angewandten Forschung auf solchen Gebieten wie kulturelle Rechte, kultureller Tourismus oder Kultur- und Sozioökonomie reichen (http://www.interarts.net). EUCLID ist eine in Liverpool ansässige Beratungsinstitution , die zugleich den offiziellen „cultural contact point“ für Großbritannien bildet. Seit 1993 arbeitet EUCLID in einem europäischen und internationalen Kontext und unterstützt kulturelle Entwicklungsprojekte in der ganzen Welt durch kulturelle Informationsdienste, Seminare und Foren, Untersuchungen und Beratung. Dazu gehören auch verschiedene Untersuchungen für das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, umfangreiche Arbeiten in Zentral- und Osteuropa (http://www.euclid.info). Auf europäischer Ebene haben sich auch Interessenvertretungen von regionalen oder kommunalen Einheiten zusammengeschlossen. Sie sind daran interessiert, an der Gestaltung der europäischen Politik mitzuwirken und sich an der interregionalen Zusammenarbeit zu beteiligen. Zu den kulturpolitischen wichtigsten Städtenetzwerken gehört vor allem die Kulturvereinigung europäischer Städte und Regionen („Les Rencontres “).63 Les Rencontres ist ein Netzwerk der kulturpolitisch Verantwortlichen von Städten und Regionen. Hinzu kommen Eurocities64 und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).65 Ein wichtiges kulturpolitisches Thema für die Kommunen ist Kulturtourismus. Von besonderer Relevanz ist das European Cultural Tourism Network.66 63 Vgl. dazu weitere Informationen unter http://www.lesrencontres.org. 64 Eurocities unterstützt eine integrierte Europäische Stadtpolitik und die Einbeziehung von Städten in den europäischen Politikprozess (www.eurocities.org). 65 Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) ist eine europaweite Organisation der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften. Der Europäische RGRE wurde 1951 in Genf gegründet. In ihm sind heute europaweit über 40 nationale kommunale Spitzenverbände miteinander verbündet, die insgesamt mehr als 100.000 kommunale Gebietskörperschaften in Europa vertreten. Sitz des Europäischen RGRE ist Paris und Brüssel. (http://www.ccre.org). Die deutsche Sektion des RGRE ist ein Zusammenschluss von etwa 830 europaengagierten deutschen Städten, Gemeinden und Landkreisen (http://www.rgre.de). 66 Vgl. http://uk.geocities.com/ectn2004. - 26 - 6. Literatur BATTAINI-DRAGONI, Gabriella (2004). 50 Jahre Kulturelle Zusammenarbeit in Europa. Straßburg: Europarat http://www.coe.int/T/E/Cultural_Cooperation /Youth/5._Information_services/Forum_21/N4_50_ans_CC_euro_ger.pdf ?L=E [Stand 12.04.06]. BEUTLER, Bernhard (2001). Im Aufbruch - Signal aus Brüssel. Zeitschrift für Kultur- Austausch Online 4/2001 http://cms.ifa.de/publikationen/zeitschrift-fuerkulturaustausch /archiv/ausgaben-2001/im-aufbruch/beutler/type/98/ [Stand 10.04.06]. BUNDESREGIERUNG (2005). 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