© 2021 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 019/21 Digitalministerien auf Bundes-, Landes-, und internationaler Ebene Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 2 Digitalministerien Auf Bundes-, Landes-, und internationaler Ebene Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 019/21 Abschluss der Arbeit: 26. April 2021 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Bundesebene 4 2.1. Digitalministerium 4 2.2. Digitalpolitische Steuerungselemente 4 2.2.1. Staatsministerin für Digitalisierung 5 2.2.2. Digitalkabinett 7 2.2.3. IT-Rat 8 2.2.4. IT-Planungsrat 8 2.3. Digitalpolitische Beratungselemente 10 2.3.1. Digitalrat 10 2.3.2. Datenethikkommission 11 2.4. Bundeshaushalt 12 3. Landesebene 13 3.1. Bayerisches Staatsministerium für Digitales 13 3.2. Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung 14 3.3. Übrige Bundesländer 14 4. EU-Ebene 15 4.1. Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ 15 4.2. Generaldirektion „Informatik“ 16 5. Internationaler Vergleich 16 6. Fazit 16 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 4 1. Vorbemerkung Dieser Sachstand befasst sich mit der Frage, ob auf Bundes-, Landes-, und interanationaler Ebene Digitalministerien eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird untersucht, welche Organisationsstrukturen bestehende Digitalministerien aufweisen und welche weiteren Formen von digitalpolitischer Koordinierung auf Regierungsebene installiert wurden. Insbesondere wird berücksichtigt , wem die Federführung in Digitalfragen obliegt. Darüber hinaus geht dieser Sachstand auf die Frage ein, ob die digitalpolitischen Steuerungselemente über eigene Haushaltsbudgets verfügen. 2. Bundesebene 2.1. Digitalministerium Auf Bundesebene ist kein Digitalministerium eingerichtet worden. Die Regierung begreift die Digitalisierung als Querschnittsmaterie, die sämtliche Ressorts berührt. Die vielseitigen Digitalisierungsfragen werden in den Ministerien behandelt, deren fachlicher Zuständigkeitsbereich betroffen ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur trägt als einziges Ministerium das Wort ‚digital‘ in seiner Bezeichnung. Von neun Abteilungen fällt in eine Abteilung – die Abteilung für digitale Gesellschaft – die Zuständigkeit für Themen wie Mobilfunkausbau, die Digitalisierung des ÖPNV, künstliche Intelligenzen in der Mobilität und Satelliten. Demnach lässt sich das Ministerium nicht als Digitalministerium verstehen, das schwerpunktmäßig mit Digitalfragen betraut ist. Ein Digitalministerium wäre ein solches, das die Zuständigkeit für vielseitige Digitalfragen miteinander vereint. 2.2. Digitalpolitische Steuerungselemente Die Gründung eines Digitalministeriums wird seit langem diskutiert.1 Hintergrund ist, dass seither Zuständigkeiten für die vielseitigen Digitalfragen auf einzelne Ministerien verteilt sind und so oft Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen auftreten. Um dieser Problematik entgegenzuwirken , hat die Bundesregierung Steuerungselemente installiert, die im Folgenden vorgestellt werden . 1 ZDF: Die ewige Diskussion ums Digitalministerium. Artikel vom 10.01.2020. Abrufbar unter: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/erneute-diskussion-ums-digitalministerium-100.html. Zuletzt abgerufen – wie alle URL in diesem Sachstand - am: 23.04.2021 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 5 2.2.1. Staatsministerin für Digitalisierung Im März 2018 wurde erstmals im Bundeskabinett eine spezielle Zuständigkeit für Fragen der Digitalisierung eingerichtet. Hierfür wurde Frau Dorothee Bär als Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin mit der Aufgabe ernannt, digitalpolitische Vorhaben im Kanzleramt zu koordinieren.2 Gemäß § 8 ParlStG3 ist „Staatsministerin“ eine Bezeichnung für eine parlamentarische Staatssekretärin . Parlamentarische Staatssekretäre im Kanzleramt und im Auswärtigen Amt dürfen die Bezeichnung als Staatsminister führen. Als parlamentarische Staatssekretärin unterstützt die Staatsministerin für Digitalisierung gemäß § 1 Abs. 2 ParlStG4 die Mitglieder der Bundesregierung, denen sie beigegeben ist, bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben. Nach § 14 a GO BReg5 bestimmt der jeweilige Bundesminister im Einzelnen, welche Aufgaben der Parlamentarische Staatssekretär wahrnehmen soll. Parlamentarische Staatssekretäre nehmen politische, nicht beamtenmäßige Aufgaben wahr.6 Weiterhin kann aus § 1 Abs. 2 ParlStG7 hergeleitet werden, dass die Staatsministerin für Digitalisierung nicht die Befugnisse einer Ministerin, sondern eine koordinierende und unterstützende Funktion hat. Sie arbeitet dem Chef des Kanzleramtes, Helge Braun zu, ohne über eigene Entscheidungsbefugnisse zu verfügen. Darüber hinaus wird der Aufgabenbereich der Staatsministerin für Digitalisierung von dem Chef des Bundeskanzleramtes festgelegt. Die Staatsministerin für Digitalisierung verfügt 2 Bundesregierung: Die Staatsministerin für Digitalisierung: Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-digitalisierung/die-staatsministerin 3 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in der im Bundesgesetzblatt Teil I, Gliederungsnummer 1103-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Bundesminister Gesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. 7. 2015 geändert worden ist. (BGBl. I S. 1322) Abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/parlstg_1974/ 4 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in der im Bundesgesetzblatt Teil I , Gliederungsnummer 1103-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Bundesminister Gesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. 7. 2015 geändert worden ist. (BGBl. I S. 1322) Abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/parlstg_1974/ 5 Geschäftsordnung der Bundesregierung. In der im gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 43/2002, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Beschluss der Bundesregierung vom 22.10.2002 (GMBl S. 848)geändert worden ist. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/geschaeftsordnung -der-bundesregierung-459846 6 Busse, in: Nomos-Bundesrecht, Kommentar zur Geschäftsordnung der Bundesregierung, 3. Aufl. 2018, § 14a GO Breg, Rn. 1, beck-online. 7 Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in der im Bundesgesetzblatt Teil I, Gliederungsnummer 1103-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Bundesminister Gesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 17. 7. 2015 geändert worden ist. (BGBl. I S. 1322) Abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/parlstg_1974/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 6 über keine Initiativ- oder Vetorechte. Sie verfügt über keine Durchgriffsrechte. Somit ist sie nicht federführend in der Koordinierung der Digitalpolitik eingesetzt, sondern der Chef des Kanzleramtes .8 Die Bundesregierung stellte in einer Antwort auf eine kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Aufgabenbereich der Staatsministerin für Digitalisierung dar: „Die Staatsministerin für Digitalisierung ist demgegenüber die erste Ansprechpartnerin für Bürger, Unternehmen , Verbände und Organisationen sowie ausländische Gesprächspartner in Sachen Digitalpolitik . Sie leitet die vorbereitende Staatssekretärsrunde des Kabinettausschusses Digitalisierung („Digitalkabinett“) und koordiniert die Digitalpolitik innerhalb der Bundesregierung. Schließlich ist ihre besondere Aufgabe die Kommunikation der Digitalpolitik der Bundesregierung nach außen .“9 Ihre Funktion ist neben der Koordinierung die Repräsentantin der Digitalpolitik nach außen. Weiterhin ist sie als Staatsministerin als Beauftragte für Digitalisierung eingesetzt. Der Aufgabenbereich einer Beauftragten der Bundesregierung ist in § 21 GGO10 niedergelegt. Die Beauftragte für Digitalisierung ist frühzeitig an allen Vorhaben, die ihren Aufgabenbereich berühren, zu beteiligten (§ 21 Abs. 1 GGO).11 Sie informiert die Bundesministerien über Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung, soweit Aufgaben der Bundesministerien betroffen sind (§ 21 Abs. 2 GGO).12 Dieser Aufgabenbereich wird ihrer koordinierenden Funktion gerecht, allerdings ergeben sich aus der Stellung als Beauftragte keine besonderen Rechte. 8 Politik und Kommunikation: Die Akteure der Digitalisierung in der Bundesregierung vom 14.02.2019. Abrufbar unter: https://www.politik-kommunikation.de/ressorts/artikel/die-akteure-der-digitalisierung-der-bundesregierung- 1834844825 9 Antwort der Bundesregierung vom 30. November 2018 auf eine kleine Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Digitalgremien der Bundesregierung. BT-Drucks. 19/6227, S. 2. Abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/062/1906227.pdf 10 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. In der im gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 29/2011, veröffentlichten bereinigten Fassung vom 01. September 2011, das zuletzt durch Beschluss der Bundesregierung vom 17. August 2011 (GMBl S. 576) geändert worden ist. Abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm 11 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. In der im gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 29/2011, veröffentlichten bereinigten Fassung vom 01. September 2011, das zuletzt durch Beschluss der Bundesregierung vom 17. August 2011 (GMBl S. 576) geändert worden ist. Abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm 12 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. In der im gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 29/2011, veröffentlichten bereinigten Fassung vom 01. September 2011, das zuletzt durch Beschluss der Bundesregierung vom 17. August 2011 (GMBl S. 576) geändert worden ist. Abrufbar unter: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21072009_O11313012.htm Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 7 2.2.2. Digitalkabinett Für Fragen der Digitalisierung wurde auch ein Kabinettsausschuss Digitalisierung der Bundesregierung (sogenanntes Digitalkabinett) eingerichtet. Er tagt seit dem 11. April 2018.13 Mitglieder des Kabinettsausschusses sind alle Bundesministerinnen und Bundesminister, die Staatsministerin für Digitalisierung, die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sowie der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Den Vorsitz des „Digitalkabinettes“ führt die Bundeskanzlerin.14 Die Funktion und Arbeitsweise von Kabinettsausschüssen ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Kabinettsausschuss ist ein von der Bundesregierung gebildeter Ausschuss, der Kabinettentscheidungen vorbereitet. Ihm können ein Teil oder alle Mitglieder der Regierung angehören.15 Einem Kabinettausschuss liegt die Funktion zu Grunde, ressortübergreifende Thematiken zu koordinieren und auf hoher politischer Ebene zu behandeln, für deren Erörterung es nicht des gesamten Kabinetts bedarf.16 Im Rahmen des „Digitalkabinetts“ soll auf Ministerebene ein regelmäßiger Austausch über Digitalfragen stattfinden und so die Digitalpolitik koordiniert werden.17 Daraus erwachsen jedoch keine Initiativ-, Veto-, oder Durchgriffsrechte des Digitalkabinettes. Kabinettsausschüsse haben keine rechtlich eigenständige Beschlusskompetenz.18 Entscheidungen des Kabinettsausschusses für Digitalisierung sind demnach nicht rechtsverbindlich, sondern haben nur eine vorberatende Funktion.19 Der Kabinettsausschuss spricht Empfehlungen für das Kabinett aus. Dementsprechend fasst ein Kabinettsausschuss auch keine Beschlüsse.20 13 Bundesregierung: Digitalkabinett. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitalkabinett-1763446 14 Bundesregierung: Digitalkabinett. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitalkabinett-1763446 15 Bundesregierung: Steuerungs- und Beratungsgremien im Überblick. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/steuerungs-und-beratungsgremien-im-ueberblick -1548450 16 Busse, in: Nomos-Bundesrecht, Kommentar zur Geschäftsordnung der Bundesregierung, 3. Aufl. 2018, Einl. GO Breg, Rn. 13, beck-online. 17 Bundesregierung: Digitalkabinett. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitalkabinett-1763446 18 Busse, in: Nomos-Bundesrecht, Kommentar zur Geschäftsordnung der Bundesregierung, 3. Aufl. 2018, Einl. GO Breg, Rn. 14, beck-online. 19 Herzog, in: Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 92. EL August 2020, Art. 64 GG, Rn. 43, beck-online. 20 Vorabfassung der Antwort der Bundesregierung vom 18. März 2021 auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem digitalpolitischen Bundeshaushalt 2021. BT-Drucks. 19/26651, S. 4. Abrufbar unter: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926651.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 8 Dem Kabinettsausschuss ist eine vorbereitende Koordinationsrunde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgelagert. Den Vorsitz dieser Koordinationsrunde führt die Staatsministerin für Digitalisierung.21 2.2.3. IT-Rat Außerdem gibt es im Bundeskanzleramt einen IT-Rat,22 der als ein politisch-strategisches Gremium für übergreifende Themen der Digitalisierung zuständig und dabei insbesondere für die Steuerung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung verantwortlich ist. Als Mitglieder des IT-Rates tagen die für Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik zuständigen beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes .23 2.2.4. IT-Planungsrat Der IT-Planungsrat ist ein Gremium nach Art. 91c GG. Seine Einberufung beruht auf einem Staatsvertrag24 zur Ausführung von Art. 91c GG.25 Ziel des IT-Planungsrates ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung. Die erste Sitzung des IT-Planungsrates fand am 22.04.2010 statt.26 Mitglieder des IT-Planungsrates sind gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 GO IT-Planungsrat:27 21 Bundesregierung: Digitalkabinett. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitalkabinett-1763446 22 Heise: Bund will 130.000 Rechnerarbeitsplätze in acht Jahren modernisieren. Abrufbar unter: https://www.heise.de/news/Bund-will-130-000-Rechnerarbeitsplaetze-in-acht-Jahren-modernisieren- 5005099.html 23 Bundesregierung: Steuerungs- und Beratungsgremien im Überblick. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/steuerungs-und-beratungsgremien-im-ueberblick -1548450 24 Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlage der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Staatsvertrag/Staatsvertrag .pdf?__blob=publicationFile&v=2 25 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil I, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.09.2020 (BGBI. S. 2048) geändert worden ist. Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html#BJNR000010949BJNE001500314 26 Redaktion: IT-Planungsrat nimmt Arbeit auf. MMR-Aktuell 2010, 302633, beck-online. 27 Geschäftsordnung des IT-Planungsrates nach § 1 Abs. 8 des IT-Staatsvertrages. Beschlussfassung vom 17.03.2021. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Rechtliche_Grundlagen/Geschaeftsordnung _ITPLR.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 9 der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik als Vertreter des Bundes, die jeweils für die Informationstechnik zuständigen Vertreter der Länder. Federführend ist der Chef des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder.28 Der IT-Planungsrat stellt gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 GO IT-Planungsrat29 ein politisches Steuerungsgremium in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen dar. Ziel ist die politische Koordinierung von Vorhaben der IT und des E-Gouvernement. Hierbei soll der IT-Betrieb der Verwaltung und eine nutzerorientierte elektronische Verwaltung gefördert werden.30 Gemäß § 1 Abs. 5 S. 1 StV IT-Planungsrat31 entscheidet der IT-Planungsrat durch Beschluss oder Empfehlung. Beschlüsse des IT-Planungsrates können eine Bindungswirkung entfalten, wenn sie nach § 3 Abs. 2 S. 2 StV IT-Planungsrat32 den Datenaustausch betreffen. Derartige Beschlüsse betreffen Gemeinsame Standards für die auszutauschenden Datenobjekte zwischen dem Bund und den Ländern, Datenformate und Standards für Verfahren, die zur Datenübertragung erforderlich sind, und IT-Sicherheitsstandards festlegen, § 3 Abs. 1 S. 1 StV IT-Planungsrat.33 Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass dem IT-Planungsrat in allen anderen Belangen keine bindende Entscheidungskompetenz zukommt. 28 Gremien des IT-Planungsrates. Abrufbar unter: http://www.cio.bund.de/cae/servlet/contentblob/963080/poster/62408/it-planungsrat_bild.jpg 29 Geschäftsordnung des IT-Planungsrates nach § 1 Abs. 8 des IT-Staatsvertrages. Beschlussfassung vom 17.03.2021. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Rechtliche_Grundlagen/Geschaeftsordnung _ITPLR.pdf?__blob=publicationFile&v=1 30 Bundesregierung: Steuerungs- und Beratungsgremien im Überblick. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/steuerungs-und-beratungsgremien-im-ueberblick -1548450 31 Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Staatsvertrag/Staatsvertrag .pdf?__blob=publicationFile&v=2 32 Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Staatsvertrag/Staatsvertrag .pdf?__blob=publicationFile&v=2 33 Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG. Abrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/ITPlanungsrat/Staatsvertrag/Staatsvertrag .pdf?__blob=publicationFile&v=2 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 10 Der IT-Planungsrat verfügt über ein Haushaltsbudget mit einem Volumen von 180 Mio. EUR für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022.34 2.3. Digitalpolitische Beratungselemente Weiterhin sind im Folgenden Gremien anzuführen, die die Bundesregierung in digitalpolitischen Fragen beraten. 2.3.1. Digitalrat Der Digitalrat ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen der Digitalisierung. Er hat sich in seiner Sitzung am 22.August 2018 konstituiert. Das Bundeskabinett hat hierzu zehn nationale und internationale Fachleute in den Digitalrat berufen. Seine Empfehlungen sollen in die Arbeit der Bundesregierung einfließen. Eine eigene Entscheidungskompetenz hat der Digitalrat nicht.35 Mitglieder des Digitalrates sind: Chris Boos (Auf KI spezialisierter IT-Unternehmer), Urs Gasser (Professor und Direktor des Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard University), Stephanie Kaiser (Managerin und IT-Unternehmerin), Ijad Madisch (Mediziner, Gründer der Plattform ResearchGate) Viktor Mayer-Schönberger (Professor für Internet Governance and Regulation am Oxford Internet Institute), Beth Simone Noveck (Rechtsprofessorin an der New York University), Peter Parycek (Rechtsinformatiker und Leiter des Kompetenzzentrum Öffentliche IT am Fraunhofer FOKUS Institut), Ada Pellert (Hochschulmanagerin und Rektorin der Fernuniversität Hagen), Katrin Suder (Mitglied des Kuratoriums der Hertie School of Governance, ehemalige beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung), 34 Digitalisierungsbudget Weiterentwicklung und Konkretisierung der Aktivitäten- und Budgetrahmenplanung 2020 – 2022, Stand: 23.10.2019, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen /30_Sitzung/Digitalisierungsbudget_2020-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=3 35 Bundesregierung: Steuerungs- und Beratungsgremien im Überblick. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/steuerungs-und-beratungsgremien-im-ueberblick -1548450 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 11 Andreas Weigend (früherer Chief Scientist von Amazon) – seit März 2019 ausgeschieden .36 Der Rat soll mindestens zweimal jährlich mit der Bundeskanzlerin als Vorsitzende und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung tagen und darüber hinaus eigene Sitzungen abhalten. Seine Mitglieder arbeiten nach den Angaben der Bundesregierung ehrenamtlich. Der Digitalrat hat zum Ziel, die Bundesregierung in Digitalisierungsfragen zu unterstützen, die „richtigen“ Fragen zu stellen und dabei auch „unbequem“ zu sein.37 2.3.2. Datenethikkommission Die Datenethikkommission hat im September 2018 ihre Arbeit aufgenommen38 und setzt sich aus sechzehn Experten zusammen, die nicht aus der Politik kommen. Die Datenethikkommission entwickelt auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien in Bezug auf Risiken einer ungesteuerten Digitalisierung.39 Eine eigene Entscheidungsbefugnis hat die Datenethikkommission nicht: Sie schlägt der Bundesregierung Handlungsempfehlungen vor. Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.40 Die Datenethikkommission setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Johanna Haberer (Professor für Christliche Publizistik, Universität Nürnberg-Erlangen) Marit Hansen (Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein) Dirk Heckmann (Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, Universität Passau und Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof) Dieter Kempf (Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V.) Mario Martini (Leiter des Programmbereichs »Transformation des Staates durch Digitalisierung « am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer) Klaus Müller (Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands) 36 Laut Steinmann soll der Posten unbesetzt bleiben. Vgl. Steinmann, Thomas, Prominenter Abgang in Merkels Digitalrat, Capital, 18.02.2020, https://www.capital.de/wirtschaft-politik/prominenter-abgang-in-merkels-digitalrat . Auch ders. Ex-Amazon-Experte verließ Digitalrat, ntv, 18.02.2020, https://www.n-tv.de/politik/Ex-Amazon -Experte-verliess-Digitalrat-article21583945.html. 37 Redaktion: Bundesregierung ernennt Digitalrat. MMR-Aktuell 2018, 408264, beck-online 38 BMI: Start der Datenethikkommission. Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/datenethikkommission.html 39 Bundesregierung: Steuerungs- und Beratungsgremien im Überblick. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/steuerungs-und-beratungsgremien-im-ueberblick -1548450 40 BMI: Start der Datenethikkommission. Abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/it-und-digitalpolitik/datenethikkommission/datenethikkommissionnode .html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 12 Paul Nemitz (Hauptberater in der EU Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz ) Sabine Sachweh (Professorin für Angewandte Softwaretechnik, Fachhochschule Dortmund ) Christin Schäfer (Geschäftsführerin des Unternehmens acs plus, einer Boutique für Data Science, Aufsichtsrätin bei GRIPS Energy) Rolf Schwartmann (Professor für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, Technischen Hochschule Köln) Judith Simon (Professorin für Ethik in der Informationstechnik, Universität Hamburg) Ulrich Kelber (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) Wolfgang Wahlster (Professor für Informatik, Universität des Saarlandes) Christiane Wendehorst (Professorin für Zivilrecht, Universität Wien) Thomas Wischmeyer (Professor für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung, Universität Bielefeld) Christiane Woopen (Professorin für Ethik und Theorie der Medizin, Universität Köln und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates) 2.4. Bundeshaushalt Die für die Digitalisierung bereitgestellten Haushaltsbudgets sind schwierig darzustellen. Haushaltsrechtlich werden die Einnahmen und Ausgaben weder in gruppierungsmäßiger noch funktionaler Hinsicht nach dem Kriterium „digital“ erfasst.41 Dies beruht anscheinend auf Unsicherheiten über die Einordnung mit dem Bezug „digitalpolitisch “ und Abgrenzungsfragen.42 Diese Problematik hat seine Ursache darin, dass sich die Zuständigkeiten auf die Ministerien verteilen. Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung zirka 3,8 Mrd. für die Digitalisierung ausgegeben.43 41 Antwort der Bundesregierung vom 18. Februar 2020 auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem digitalpolitischen Bundeshaushalt 2021. BT-Drucks. 19/17277, S. 3. Abrufbar unter: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917277.pdf 42 Antwort der Bundesregierung vom 18. Februar 2020 auf eine kleine Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem digitalpolitischen Bundeshaushalt 2021. BT-Drucks. 19/17277, S. 3. Abrufbar unter: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917277.pdf 43 Handelsblatt: Bundesregierung gibt 3,8 Mrd. für Digitalisierung aus. Artikel vom 24.02.2020. Abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-bundesregierung-gibt-3-8-milliarden-euro-fuerdigitalisierung -aus/25576112.html?share=twitter&ticket=ST-674484-HScoi4u44gCHOkKqklhj-ap3 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 13 Für das Jahr 2021 sind zirka 3 Mrd. eingeplant.44 Die Staatsministerin für Digitalisierung verfügt über keine eigenen Haushaltsmittel zur Erfüllung ihres Auftrages, die Digitalisierung voranzutreiben, sondern wird über das Haushaltsbudget des Kanzleramtes finanziert.45 Das gleiche gilt für das Digitalkabinett. Auch der Digitalrat verfügt über kein eigenes Budget.46 3. Landesebene Auf Landesebene haben zwei Bundesländer ein Ministerium für Digitalisierung eingerichtet: 3.1. Bayerisches Staatsministerium für Digitales Der Freistaat Bayern richtete am 12.11.2018 das Staatsministerium für Digitales ein. Zur Digitalministerin wurde Judith Gerlach ernannt.47 Das Ministerium ist in vier Abteilungen gegliedert: Zentrale Angelegenheiten, Recht Digitale Strategie und Innovationen, audiovisuelle Medien IT-Strategie, IT-Recht und Digitale Verwaltung Digitale Koordinierung Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt das Ministerium über einen eigenen Haushaltsplan.48 44 Handelsblatt: Bundesregierung gibt 3,8 Mrd. für Digitalisierung aus. Artikel vom 24.02.2020. Abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-bundesregierung-gibt-3-8-milliarden-euro-fuerdigitalisierung -aus/25576112.html?share=twitter&ticket=ST-674484-HScoi4u44gCHOkKqklhj-ap3 45 Bundesministerium der Finanzen: Bundeshaushalt Jahresvergleich. Abrufbar unter: https://www.bundeshaushalt.de/#/2021/soll/einnahmen/einzelplan/04.html 46 Antwort der Bundesregierung vom 28. September 2018 auf eine kleine Anfrage der Fraktion AfD zu der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Digitalrats. BT-Drucks. 19/4642, S. 6. Abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/046/1904642.pdf 47 Staatsministerium für Digitales. Abrufbar unter: https://www.stmd.bayern.de/ 48 Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und Heimat: Entwurf des Haushaltsplanes 2021 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Digitalisierung. Abrufbar unter: https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/staatshaushalt_2021/haushaltsplan/Epl16.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 14 3.2. Hessisches Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung Im Januar 2019 hat das Land Hessen das Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung unter der Leitung der hessischen Digitalministerin Kristina Sinemus eingerichtet.49 Das Ministerium gliedert sich in drei Abteilungen, die für Digitalisierung der Wirtschaft, Innovation, Konzeption und Koordination der Verwaltungsdigitalisierung zuständig sind. 3.3. Übrige Bundesländer In den übrigen Bundesländern wurde Abteilungen mit Zuständigkeiten für den Bereich Digitales eingerichtet und die Bezeichnung der jeweiligen Landesministerien überwiegend mit dem Begriff „Digitalisierung“ ergänzt. Digitalbegriffe wurden zum Beispiel in Bezeichnungen folgender Ministerien übernommen: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung50 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen Anhalt 51 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein -Westfalen52 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft des Freistaates Thüringen 53 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Baden Württemberg54 Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein55 49 Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. Abrufbar unter: https://digitales.hessen.de/ 50 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Abrufbar unter: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 51 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Abrufbar unter: https://mw.sachsen-anhalt.de 52 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW. Abrufbar unter: https://www.wirtschaft.nrw/ 53 Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Abrufbar unter: https://wirtschaft.thueringen.de/ 54 Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Abrufbar unter: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ 55 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung. Abrufbar unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 15 4. EU-Ebene Auf der Ebene der europäischen Union nimmt die EU-Kommission die exekutiven Aufgaben wahr und kommt demgemäß einer Regierung auf europäischer Ebene gleich. Die EU-Kommission koordiniert ihre einzelnen Zuständigkeitsbereiche in Generaldirektionen. Aufgabe der Generaldirektionen ist es, Strategien, Rechtsvorschriften und Förderprogramme der EU zu entwickeln, umzusetzen und zu verwalten.56 4.1. Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ Die Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ ist mit den Digitalisierungsfragen beauftragt und ist für Fragen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zuständig. Einen Kommissar für digitale Wirtschaft gibt es seit dem 1. Dezember 2019 nicht mehr. Die Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ untersteht derzeit dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Thierry Breton und der Vize Kommissionspräsidentin Margarethe Vestager, die den Vorsitz der Kommissionsgruppe „Europa für ein digitales Zeitalter“ führt.57 Die Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ ist in elf Direktionen gegliedert:58 Künstliche Intelligenzen Konnektivität Digitale Exzellenz und Wissenschaftsinfrastruktur Politikstrategie und Outreach Netze der Zukunft Digitale Transformation Daten Digitale Gesellschaft, Vertrauen und Cybersicherheit Medienpolitik Ressourcen und Unterstützung 56 EU-Kommission: Organisationsstruktur der Kommission. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/organisational-structure/how-commission-organised _de#:~:text=Aufgabe%20der%20Generaldirektionen%20ist%20es,von%20der%20Kommission%20eingerichtete %20Programme. 57 EU Kommission: Margarethe Vestager. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/vestager_en 58 Organigramm der Generaldirektion Kommunikation, Inhalte und Technologien. Abrufbar unter: https://ec.europa .eu/info/departments/communications-networks-content-and-technology_de#leadership Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 – 3000 - 019/21 Seite 16 Berater 4.2. Generaldirektion „Informatik“ Die Generaldirektion „Informatik“ ist für die Bereitstellung digitaler Dienste zuständig, die andere Kommissionsdienststellen und EU-Institutionen in ihrem Tagesgeschäft unterstützen und die Zusammenarbeit der Behörden in den EU-Ländern fördern.59 5. Internationaler Vergleich Österreich hat am 08.01.2018 das Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gegründet.60 In Spanien, Frankreich, Großbritannien, der Schweiz, Finnland und Norwegen sind keine Digitalministerien installiert worden. 6. Fazit Auf Bundesebene gibt es kein Ministerium, das die Zuständigkeitsbereiche in Digitalisierungsfragen bündelt. Die Zuständigkeit im Bereich der Digitalisierung ist auf die Ministerien verteilt. Dagegen gibt es wie oben dargestellt zahlreiche Steuerungs- und Beratungselemente (Digitalkabinett , Staatsministerin für Digitalisierung, IT-Rat, IT-Planungsrat, Digitalrat, Datenethikkommission ), die in enger Beziehung zum Bundeskanzleramt stehen. Auf Landesebene wurden im Freistaat Bayern und im Land Hessen Digitalministerien eingerichtet. Auf der EU-Ebene ist die Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ für Digitalfragen zuständig. **** 59 Europäische Kommission: Generaldirektion Informatik. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/departments/informatics_de 60 Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Österreich. Abrufbar unter: https://www.bmdw.gv.at/