Deutscher Bundestag Förderung ausgewählter Bereiche von Kultur und Kulturwissenschaft Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 10 - 3000 - 019/14 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 2 Förderung ausgewählter Bereiche von Kultur und Kulturwissenschaft Verfasser: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 019/14 Abschluss der Arbeit: 27. Februar 2014 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Kulturförderung in Deutschland: Bereiche, Kompetenzen und Zuständigkeiten der Kulturförderung 5 3. Förderbereiche der Europäischen Union: Kultur und Kulturwissenschaft 14 4. Zwischen Kunst und Kommerz: Private Kulturfinanzierung 16 5. Fördermaßnahmen in einzelnen Bereichen von Kultur und Kulturwissenschaft 20 5.1. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF 20 5.2. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 23 5.3. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch die Kulturstiftungen und Forschungsinstitutionen 24 5.4. Auswärtige Kulturpolitik und Außenwissenschaftspolitik 26 5.5. Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Forschungsförderung 28 5.6. Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) 30 5.7. Förderung von kulturellen und kulturwissenschaftlichen Projekten durch die Europäische Union 31 5.7.1. Kulturförderung 31 5.7.2. Bildungs- und Forschungsförderung 33 6. Förder-Datenbanken 37 7. Literatur 40 8. Anlagen 48 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 4 1. Einleitung Kulturförderung im Bereich der Kulturwissenschaften ist nicht nur eine Aufgabe der Kulturpolitik im engeren Sinn, sondern findet auch auf der Ebene der Hochschulen und andere wissenschaftsnahen Institutionen statt. Dabei konzentriert sich die Tätigkeit der Kulturwissenschaft – je nach akademischer Tradition - auf eine Reihe von Forschungsschwerpunkten, etwa mit Bezug auf Europa als offenen Kulturraum.1 Die Förderung von Projekten in diesem Bereich resultiert in der Regel aus dem Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungsbereich mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und Fördereinrichtung.2 Ein Teilbereich der Kulturwissenschaft ist etwa die Kulturerbeforschung (Heritage Science) als angewandte und vor allem stark interdisziplinäre Wissenschaft, die sich jedoch der klassischen disziplinären Zuschreibungen entzieht. So haben sich etwa in der Forschungsallianz Kulturerbe, die von der Leibniz- Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz getragen wird, eine Reihe von Institutionen der Kulturerbe- und Konservierungswissenschaften zusammengeschlossen.3 Hinzu kommen die Institutionen des Bildungs- und Forschungssektors. Gerade die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften liefern eine Fülle an Wissen über kulturelle , wirtschaftliche sowie soziale Entwicklungen und Strukturen. So verstärkt etwa das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit einem neuen Rahmenprogramm die Förderung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Daneben trägt auch die Europäische Union zur Förderung von Projekten im Bereich der Kultur und der Kulturwissenschaft bei. Dies betrifft nicht nur das eigentlichen Programm zur Förderung der Kultur und der Medien (Kreatives Europa), sondern eine Reihe weiterer Programme und Aktionen der EU. Hinzu kommen Fördermaßnahmen in den Bereichen Bildung und Forschung. 2014 gibt es das neue EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet. Im Forschungsbereich ist am 1. Januar 2014 das neue Rahmenprogramm „Horizont 2020“ in Kraft getreten. Der folgende Beitrag fokussiert vor allem auf die Förderbereiche der Kulturpolitik und der Kultur- und Geistenwissenschaft. Dabei geht es zunächst um das Kulturfördersystem Deutschlands . Es folgt eine Darstellung der Kulturförderbereiche auf der Ebene der Europäischen Union. Hinzu kommen die verschiedenen Aspekte der privaten Kultur- und Bildungsförderung. 1 So verwaltet beispielsweise der Lehrstuhl für Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas an der kulturwissenschaftlichen Fakultät der der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder das im Jahr 2005 ins Leben gerufene Fritz-Stern-Stipendienprogramm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern. Vgl. www.kuwi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/kg/spkgmoe/lehre/projekte/index.html. 2 Bund und Länder handeln selbständig in der Finanzierung und Organisation von Wissenschaft und Forschung, jedoch mit Abstimmung in gemeinsamen Gremien und zum Teil in gemeinsamen Initiativen. Hinzu kommen private Geldgeber und Unternehmen, die Forschung und Entwicklung in hohem Maße finanzieren. Auch die Europäische Union finanziert Forschung umfassend und mit verschiedensten Instrumenten. Förderprogramme und Förderdatenbanken Forschungsförderung werden in Deutschland von staatlichen Stellen, verschiedenen Organisationen, unter ihnen viele der großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sowie der Wirtschaft betrieben. Einen Überblick bietet eine Informationsseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes unter https://www.daad.de/miniwebs/ictunis/de/21335/index.html. Weitere Informationen finden sich unter http://www.bmbf.de/de/1398.php und https://www.deutschland.de/de/topic/wissen/bildunglernen /forschungsforderung. 3 Die Kulturerbeforschung als interdisziplinäre Wissenschaft entzieht sich klassischen disziplinären Zuschreibungen und reüssiert daher kaum in der wettbewerblichen Drittmittelförderung etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 5 2. Kulturförderung in Deutschland: Bereiche, Kompetenzen und Zuständigkeiten der Kulturförderung Kulturpolitik in Deutschland zielt traditionell auf die Förderung der Künste (bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Literatur). Eingeschlossen sind darin auch alle politischen und verbandlichen Aktivitäten, die zur Förderung (Bildung, Ausbildung, Verbreitung) und Erhaltung kultureller Güter und Leistungen (z.B. Denkmalschutz) und zur Sicherung der künstlerischen Rechte (z.B. geistiges Eigentum, Verwertung) dienen. Seit den siebziger Jahren wird jedoch von einem breiteren Verständnis von Kulturpolitik ausgegangen. Hermann Glaser sprach vom „Bürgerrecht Kultur“, Hilmar Hoffmann forderte „Kultur für alle“. In den achtziger und neunziger Jahren wurden kulturpolitische Diskussionen auf der Grundlage eines weiten Kulturverständnisses geführt, das eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Kulturbegriffe zu integrieren suchte (FUCHS 1998). Kultur findet nicht nur in großen Häusern statt, Theatern, Opern und Museen, sondern im Alltag. Auch deshalb ist die so genannte Soziokultur ein wichtiger Bestandteil der Kulturszene und damit auch der Kulturförderung (BUNDESREGIERUNG 2000b). Der weite Kulturbegriff, der den Blick für die Vielfalt der kulturellen Erscheinungsformen und Anbieter geöffnet hat, ist nicht nur die Basis für die Arbeit der Kultureinrichtungen, sondern auch für die Reflexion der ästhetischen Dimension kulturpolitischer Entscheidungsfindung (FOHRBECK und WIESAND 1989a; HEINRICHS 1997: 22ff.). Dieser Entwicklung entsprach lange Zeit auch eine steigende Nachfrage der Bevölkerung nach kulturellen Angeboten (GLOGNER-PILZ; FÖHL 2011; GLOGNER-PILZ 2011). Insgesamt ist das kulturelle Leben in der Bundesrepublik geprägt durch das Zusammenwirken von Kulturwirtschaft , privaten Engagement in Vereinen und den in öffentlicher Trägerschaft befindlichen oder von der öffentlichen Hand geförderten Kultureinrichtungen. Alle drei Bereiche sind eng miteinander verflochten und stehen in enger Wechselbeziehung. Freiwilligenarbeit, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement ergänzen die öffentliche Förderung oder ersetzen sie in manchen Fällen. Kultur ist aber auch ein Wirtschaftsfaktor mit einer großen volkswirtschaftlichen Bedeutung. Kulturelle Angebote wirken sich zudem auf die Standort- und Arbeitsplatzentscheidungen von Unternehmen bzw. Arbeitskräften aus (GERLACH-MARCH 2010: 15ff.).4 Kulturpolitik und Kulturförderung ist eine Gestaltungsaufgabe des Staates, die von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam und jeweils eigenverantwortlich wahrgenommen wird. Die Freiheit der Kunst in Art. 5 (3) des Grundgesetzes ist zwar in liberaler Tradition als Freiheit vor staatlicher Bevormundung gefasst, sie wurde in der verfassungsrechtlichen Diskussion jedoch zunehmend positiv als staatliche Gewährleistung der Freiheit interpretiert – bis hin zur Formulierung im Einigungsvertrag Art. 35 (1), wonach Deutschland ein „Kulturstaat“ sei (HÄBERLE 1998; 1999; HENSE 2000: 377; MÜLLER und SINGER 2004).5 Ausgehend von dieser grundsätzlichen, nur von wenigen bestrittenen Annahme, dass Kultur – auch wenn das Grundgesetz keine eigene Staatszielbestimmung Kultur enthält – mithin eine Staatsaufgabe mit Kulturförderpflichten sei, entwickelten sich kulturrelevante staatliche Handlungsformen mit spezifischen Aufgabenzuordnungen in der vertikalen Staatsschichtung (Föderalstruktur) und der horizontalen Segmentierung 4 Ein umfassender Überblick zur Kulturförderpolitik in Deutschland findet sich im Bericht der ENQUETE- KOMMISSION (2007) und in WAGNER und BLUMENREICH (2012). 5 Ausführlich zu den rechtlichen Grundlagen der Kulturförderung auch LENSKI (2013: 55ff.), GERMELMANN (2013) und BEISSEL (2012). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 6 von Ministerien und Verwaltungen (Ressortstruktur). Das heute vorherrschende Grundmuster entspricht dem Prinzip des kooperativen Föderalismus, der einerseits eine grundsätzliche Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern vorsieht, andererseits von einer Vielfalt von Kooperations- und Verflechtungstatbeständen zwischen den Ebenen gekennzeichnet ist (BEYME 1998: 18; BEYME 2012). Entsprechend dieser Grundstruktur der Kulturpolitik liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen in erster Linie bei den Ländern, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt (Artikel 30 GG).6 Die Bundesländer sind, einzeln oder insgesamt, an der Trägerschaft und Finanzierung verschiedener übergreifender kultureller Einrichtungen beteiligt. Jedes Bundesland in Deutschland hat damit seine eigenen kulturpolitischen Ansätze und Handlungsrahmen . Dies sieht man nicht nur an den verschieden hohen Budgets, sondern auch an Rechtsstrukturen oder an Schwerpunkten der jeweiligen Kulturpolitik. Auch in der auswärtigen Kulturpolitik , etwa bei der Ausgestaltung internationaler Kulturabkommen, sind die Bundesländer (durch eine besondere Vertragskommission) beteiligt. Für die Kulturpolitik gilt dieses föderale Strukturund Verantwortungsprinzip insbesondere, weil dem Bund in diesem Bereich nur eingeschränkte Zuständigkeiten eingeräumt sind (ISENSEE 1990; STETTNER 2002). Deshalb werden die kulturellen Angelegenheiten – zusammen mit der Zuständigkeit für das Schul- und Hochschulwesen – als „Herzstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“ angesehen, was im Begriff der „Kulturhoheit“ der Länder seinen Ausdruck findet.7 In einem Eckpunktepapier zur Kompetenzverteilung von Bund und Ländern wird dies eigens betont: „Nach der Zuständigkeitsordnung des Grundgesetzes ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Die Kulturhoheit liegt daher grundsätzlich bei den Ländern. Sie ist ihr verfassungsrechtlicher Auftrag und Kernstück 6 In analoger Weise gilt dies auch für den Bildungssektor: Die Gesetzgebung für das Bildungswesen einschließlich der Hochschulen und die Verwaltung auf diesen Gebieten liegen ebenfalls in der Zuständigkeit der Länder. Die bildungspolitischen Kompetenzen des Bundes beschränkten sich zunächst im Wesentlichen auf die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und die betriebliche Berufsbildung. Erst 1969 und in den folgenden Jahren wurde der kulturpolitische Zuständigkeitsbereich des Bundes erweitert, außerdem wurde 1969 das fakultative Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Bildungsplanung und der Forschungsförderung von überregionaler Bedeutung ausdrücklich legitimiert (Art. 91 b GG). Im Hochschulbereich brachte die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Dies war ein Signal, die Hochschulen aus der gesamtstaatlichen Detailsteuerung zu entlassen und ihnen mehr Autonomie einzuräumen. Es war deshalb geplant, das Hochschulrahmengesetz (HRG) zum 1.10.2008 abzuschaffen und die Länder und Hochschulen sämtliche Hochschulfragen in Eigenregie regeln zu lassen. Umgesetzt wurde der Plan bislang allerdings noch nicht. Die Länder können jedoch nach näherer Maßgabe des Grundgesetzes (Artikel 125a und 125b GG) in ihrem jeweiligen Landeshochschulrecht die Bestimmungen des HRG ersetzen oder davon abweichende Regelungen treffen. Vgl. zu den Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Wissenschaft eine Übersicht unter http://www.bmbf.de/de/17975.php. Zur Sonderstellung des Bildungswesens im spezifischen Sachbereich des Kulturverfassungsrechts vgl. außerdem GERMELMANN (2013: 92ff.). 7 Die Länder organisieren ihre Zusammenarbeit vor allem durch die „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder“ (KMK) mit einem Sekretariat und Fachausschüssen (www.kmk.org). Dass die Meinungsbildung und die Verabschiedung von gemeinsamen Beschlüssen in diesem Gremium schwierig sind, kann nicht verwundern: Beschlüsse und Abkommen bedürfen der Einstimmigkeit, zur Erlangung von Rechtskraft in den einzelnen Bundesländern sogar zusätzlich der Verabschiedung durch die jeweiligen Landesparlamente. Zudem ist festzustellen, dass sich die KMK verhältnismäßig selten zu Kulturfragen im engeren Sinne äußerte, sie ist vor allem ein Beratungsinstrument für bildungs- und hochschulpolitische Fragen (KÖSTLIN 2011: 499ff.). Vergleichende Darstellungen der Kulturpolitik der Länder finden sich in STOCKER (2010: 205ff.) und GERLACH- MARCH (2010: 33ff.); zu den Positionen der Landesparteien vgl. SEHER (2010). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 7 ihrer Eigenstaatlichkeit. 90 Prozent der Kulturausgaben in Deutschland tragen Länder und Gemeinden .“ (BKM 2003: 2)8 In diesem Sinn hat sich Kulturförderpolitik über vier Jahrzehnte hinweg kontinuierlich und im Rahmen der sich ausdifferenzierenden föderalen Aufgabenverteilung entwickelt.9 Ausgehend von der grundsätzlichen, nur von wenigen bestrittenen Annahme, dass Kultur – auch wenn das Grundgesetz keine eigene Staatszielbestimmung Kultur enthält – mithin eine Staatsaufgabe mit Kulturförderpflichten sei, entwickelten sich kulturrelevante staatliche Handlungsformen mit spezifischen Aufgabenzuordnungen in der vertikalen Staatsschichtung (Föderalstruktur) und der horizontalen Segmentierung von Ministerien und Verwaltungen (Ressortstruktur). Das heute vorherrschende Grundmuster entspricht dem Prinzip des kooperativen Föderalismus, der einerseits eine grundsätzliche Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern vorsieht, andererseits von einer Vielfalt von Kooperations- und Verflechtungstatbeständen zwischen den Ebenen gekennzeichnet ist. Resultat der nie gänzlich trennscharf erfolgten Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Ländern war zudem die Herausbildung kulturföderalistischer Kooperationsstrukturen, die durch die in Art. 91a und 91b GG festgelegten Gemeinschaftsaufgaben sogar verfassungsrechtlich verankert worden sind. Eine wesentliche Form der staatlichen Kulturförderung kommt deshalb in interdependenten Zusammenhängen der föderalen Ebenen zum Ausdruck (Kooperativer Kulturföderalismus). In jüngerer Zeit ist die Diskussion über den Kulturföderalismus und die Rolle des Bundes in der Kulturpolitik vor allem durch die Herausforderungen der deutschen Einheit bestimmt worden. Insbesondere der Art. 35 des Einigungsvertrages machten den Bund zu einem wichtigen Förderer von Kunst und Kultur in den neuen Ländern und erweiterten damit die bundespolitische Agenda der Kulturpolitik (SCHULTZE-FILITZ 1991). Die kulturpolitische Rolle des Bundes ist im Lauf der letzten Jahrzehnte deutlich gewachsen. Der Bund fördert Einrichtungen „von nationaler Bedeutung“, darüber hinaus finanziert er einigungsbedingt kulturelle Einrichtungen in den neuen Ländern und er ist auch stark engagiert in der Förderung der Hauptstadtkultur. Daneben haben sich im Zuge der Entwicklung des „kooperativen Föderalismus“ viele Mischfinanzierungsformen im kulturellen Bereich ergeben. In diesem Kontext hat die Kulturpolitik des Bundes – in der Folge der intensiven öffentlichen kulturpolitischen Debatte in den neunziger Jahren – seit 1998 eine besondere Akzentuierung erhalten. Mit dem neuen Stellenwert der Bundeskulturpolitik – d. h. der Bündelung der Kompetenzen des Bundes und dem Anspruch, sich gegenüber dem Ausland, insbesondere im EU-Rahmen als Interessenvertreter der deutschen Kultur zu verstehen – ist neue Aufmerksamkeit auf die kulturverfassungsstaatlichen Fragen gelenkt worden. Ein Grund liegt darin, dass mit der organisatorischen Bündelung – nicht zuletzt auch durch die Einrichtung eines Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag – die Inhalte und Positionen deutscher Kulturpolitik transparenter wurden, gleichzeitig aber auch die Überschneidungen und Abgrenzungen gegenüber der Kulturhoheit der Länder deutlicher geworden sind. Insbesondere mit der Auseinandersetzung über die Errichtung einer Kulturstiftung von Bund und Ländern ist die Diskussion über die Kompetenzverteilung der staatlichen Kulturpolitik und Kulturförderung wieder intensiver gewor- 8 Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend KÖSTLIN (2011) und die dort angeführte Literatur; vgl. dazu auch die Argumentation der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland (ENQUETE-KOMMISSION 2007: 51ff.). 9 Besonderer Ausdruck des föderalistischen Kultursystems sind die Kulturstiftung des Bundes (www.kulturstiftung-des-bundes.de) und die Kulturstiftung der Länder (www.kulturstiftung.de). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 8 den.10 Ausgangspunkt dieser Diskussion ist die Frage nach der Bedeutung des Kulturföderalismus im Zeitalter von europäischer Integration und Globalisierung. Im Zentrum einer weiterhin kontroversen Debatte steht die Frage der Kulturhoheit der Länder und die in diesem Kontext möglichen Begründungen für eine eigenständige Kulturpolitik des Bundes und – daraus abgeleitet – die Kooperationsbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Sichtbares Zeichen dafür war die Gründung der neuen Kulturstiftung des Bundes.11 Die Bundeskompetenzen für die Kulturförderung ergeben sich – aus der Sicht des Bundes – aus geschriebenem Verfassungsrecht, insbesondere den Kompetenzzuweisungen der Art. 32 und Art. 87 GG, aber im Einzelfall auch stillschweigend aus der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs zu einer ausdrücklich zugewiesenen Kompetenzmaterie. Dabei orientiert der Bund seine Förderpraxis bei der Pflege von Kunst, Kultur und Sport an dem – letztlich nicht zustande gekommenen – Flurbereinigungsabkommen aus dem Jahre 1971. Bund und Länder hatten darin eine klarstellende Beschreibung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen angestrebt. Vorgesehen war, dem Bund im Wege einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verfassungsinterpretation einen größeren Handlungsspielraum bei der Kulturförderung einzuräumen. So sollten etwa Fördermaßnahmen zulässig sein, wenn sie der „gesamtstaatlichen Repräsentation“ dienen.12 In diesem Sinn hat der Bund, auch nachdem das Flurbereinigungsabkommen nicht zustande kam, die Förderung von Kunst und Kultur sehr weit gefasst. Insbesondere seit Mitte der neunziger Jahre wurde die Zielrichtung der Debatte deutlicher und schärfer konturiert. Es ging nun um die Justierung der institutionellen Strukturen und inhaltlichen Aufgaben der von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam wahrgenommenen kulturpolitischen Verantwortung, da sich die Koordinaten und Prämissen staatlichen Handelns auch im Kulturbereich verändert hatten. Ein wesentlicher Fokus der Debatte war die eigenständige Rolle des Bundes in der Kulturpolitik, die in der Forderung nach der Einrichtung eines Bundeskulturministeriums gipfelte.13 Zugespitzt wurde die Diskussion auf die Frage, inwieweit auf der Bundesebene ein „Sonderbeauftragter für kulturelle Angelegenheiten“ (Thomas Krüger) oder gar ein Bundeskulturministerium erforderlich sei, um die – von nahezu allen Beteiligten der Debatte – eingeforderte stärkere Bündelung der Bundeskulturpolitik zu ermöglichen. Dabei ging es in der Zielsetzung nicht um eine Beschneidung der Kulturkompetenz der Länder, sondern um die Schaffung effektiver Strukturen für die gesamtstaatliche Kulturpolitik. Die stärkere Betonung der Rolle des Bundes in der Kulturförderpolitik unterstreicht insbesondere das seit dem Jahre 1998 eingerichtete Amt des Beauftragten 10 Über die Reichweite und die Ausschließlichkeit der Bundeskompetenzen gibt es freilich Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern. Zu den bisherigen Versuchen einer Systematisierung der gemeinsamen Kulturförderung von Bund und Ländern einschließlich der im Einigungsvertrag enthaltenen Bestimmungen über die Mitfinanzierung von kulturellen Maßnahmen und Einrichtungen durch den Bund vgl. das Eckpunktepapier aus dem Jahr 2003 (BKM 2003). 11 Neben der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur widmet sich die Stiftung auch der Pflege des Kulturerbes und den Herausforderungen, die mit dem Erhalt und der Vermittlung des kulturellen Erbes verbunden sind. Dazu gehören die Programme Tanzfonds Erbe, Motion Bank, KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut, sowie zahlreiche Projekte zur Erinnerungskultur. Vgl. dazu http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/projekte/erbe_und_vermittlung/. 12 Allerdings konnte kein Einvernehmen mit den Ländern erzielt werden, da diese eine Ausdehnung der Aktivitäten des Bundes auf nahezu alle bedeutsamen wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen befürchteten (BUNDESRECHNUNGSHOF 2007: 197f.). 13 Vgl. dazu auch HÄBERLE (1998; 1999). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 9 der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dessen Ausstattung mit Haushaltsmitteln (ENDREß 2005). Die Kulturförderpolitik des Bundes konzentriert sich insbesondere auf folgende Aufgaben:14 – Gesamtstaatliche Repräsentation: Kompetenz des Bundes für kulturelle Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nur vom Bund wahrgenommen werden können, wie die Repräsentation des Gesamtstaates einschließlich der gesamtstaatlichen Darstellung und Dokumentation der deutschen Geschichte (einschließlich Historische Stätten), sowie die Darstellung der deutschen Militärgeschichte in den Museen und militärhistorischen Sammlungen der Bundeswehr; – Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt: Kompetenz des Bundes zur Repräsentation des Gesamtstaates auf kulturellem Gebiet in der Bundeshauptstadt Berlin sowie zur Finanzierung hauptstadtbedingter Sonderlasten (Art. 106 Abs. 8 GG, vgl. auch Art. 2 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit dem Berlin-Bonn-Gesetz); – Bewahrung und Schutz des kulturellen Erbes: Kompetenz des Bundes zur Beteiligung an der Wahrnehmung des internationalen Schutzauftrages gemäß UNESCO-Konvention für das Weltkulturerbe der Menschheit von außerordentlichem universellen Wert als übergreifende internationale Verpflichtung (gilt auch hinsichtlich der Ernennung einer deutschen Stadt zur „Europäischen Kulturstadt"); – Gedenkstätten, Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer der Gewaltherrschaft : Kompetenz des Bundes für Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer der Gewaltherrschaft; der Bund hat in diesen Bereichen Gesetzgebungszuständigkeiten gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 10a GG), für Gedenkstätten (vgl. Gedenkstättenkonzeption des Bundes, BT-Drs. 14/1569), sowie für sowjetische Friedhöfe und Ehrenmäler (vgl. Art. 18 Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 09.11.1990); – Auswärtige Kulturpolitik: Kompetenz des Bundes für die Auswärtige Kulturpolitik auf der Grundlage von Art. 32 Abs. 1, 87 Abs. 1 GG, d.h. insbesondere Pflege der Kulturbeziehungen zu anderen Staaten sowie europäischen, internationalen und supranationalen Organisationen , Repräsentation der deutschen Kultur im Ausland, vor allem durch Mittlerorganisationen , Unterstützung des internationalen Kulturaustausches; hinzu kommt Förderung von deutschen Künstlern im Ausland und ausländischen Künstlern in Deutschland durch Studien - und Arbeitsaufenthalte; 14 Institutionell wird die Hauptarbeit getragen vom BKM und dem Auswärtigen Amt (Auswärtige Kulturpolitik). Andere Bundesministerien erfüllen jedoch weiterhin Aufgaben von erheblicher Bedeutung für die Kultur, so etwa die für Bildung und Forschung (z.B. Künstlerausbildung, kulturelle Bildung und die Forschung zu Fragen von Kulturpolitik, Archäologie und Denkmalpflege, Bildungs- und Forschungsaspekte der Auswärtigen Kulturpolitik), wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (entwicklungspolitische Aspekte der Auswärtigen Kulturpolitik), Justiz (Urheberrecht), Finanzen (Spenden- und Stiftungssteuerrecht). Vgl. dazu auch BKM (2007, 2011) sowie SIEVERS und WAGNER (2004). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 10 – Sicherung von Kulturgut und Geschichte ehemals deutscher Kulturlandschaften im östlichen Europa: Kompetenz des Bundes zur Sicherung von Kulturgut und Geschichte ehemals deutscher Kulturlandschaften im östlichen Europa durch Förderung entsprechender inländischer Kultureinrichtungen und Kooperationen mit Partnern in Osteuropa, durch Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmälern sowie Restaurierung von Bibliotheks- und Archivbeständen deutscher Provenienz (Art. 32 Abs. 1 GG);15 – Kulturelle Betreuung nationaler Minderheiten, fremder Volksgruppen und heimatloser Ausländer im Bundesgebiet: Kompetenz des Bundes zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen wie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen und Genfer Flüchtlingskonvention ; – Sicherung und Erwerb national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive gegen drohende Abwanderung sowie Schutz gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konfliktes: Kompetenz des Bundes zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie für Maßnahmen im Rahmen der zivilen Verteidigung durch Schutzverpflichtung nach dem Gesetz zur UN-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention); – Rückführung von Kulturgut: Kompetenz des Bundes auf der Grundlage von Art. 32 Abs. 1 GG sowie unter Berücksichtigung von Art. 120 Abs. 1 GG zur Rückführung kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes wie auch Mitwirkung an der entsprechenden Rückgabe ausländischen Kulturbesitzes; – Dokumentation, Nachforschung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter: Kompetenz des Bundes zur Mitwirkung in Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember 1999 (Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 9 GG); – Förderung von Kultureinrichtungen in Ostdeutschland („Leuchttürme“): Kompetenz des Bundes für bestimmte kulturelle Leuchttürme (ehemalige zentralgeleitete Einrichtungen der DDR; Art. 35 Abs. 4 Einigungsvertrag); – Förderung der kulturellen Einheit Deutschlands: Kompetenz des Bundes zur Förderung der Einheit Deutschlands auf kulturellem Gebiet: „Zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands kann der Bund übergangsweise zur Förderung der kulturellen Infrastruktur einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet mitfinanzieren.“ (Art. 35 Abs. 7 Einigungsvertrag); – Filmförderung und Verlags- und Übersetzungsförderung: Kompetenz des Bundes zur Filmförderung und Verlags- und Übersetzungsförderung (Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach Art. 73 Nr. 9, 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). 15 Vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/BKM/2012-07-11-institutionellgefoerderte -einrichtungen.html?nn=401286#doc556960bodyText6. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 11 Unter kommunalem Aspekt ist insbesondere festzustellen, dass der Bund den überwiegenden Teil der Kulturausgaben in der Bundeshauptstadt Berlin trägt.16 Der Bund fördert in Berlin Institutionen und Projekte im Kulturbereich mit mehr als 340 Millionen Euro jährlich. Grundlage dafür ist die Verantwortung des Bundes für die kulturelle Repräsentanz der Bundeshauptstadt, die im „Berlin - Bonn Gesetz“ 1994 festgeschrieben wurde. Bis zum Jahre 2001 erhielten verschiedenste kulturelle Institutionen anteilige Förderung durch den Bund. Seitdem gilt: Statt anteiliger Finanzierung übernimmt der Bund ganz die Verantwortung für Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung. Festgeschrieben ist dies im Hauptstadtkulturvertrag.17 Zum ersten Mal wurde er für die Jahre 2001 bis 2004 geschlossen. Erneuert wurde der Vertrag zum 1. Januar 2004, seine Geltungsdauer ist nun unbegrenzt. Er benennt die einzelnen Einrichtungen, für die der Bund eigenverantwortlich aufkommt. Er stellt diesen Institutionen rund 83 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein großer Teil dieser Summe sind Zuwendungen an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Eingeschlossen ist auch eine Opernstrukturreform, die die drei Bühnen unter dem Dach einer Stiftung vereint. Der Bund beteiligt sich finanziell an der Opernreform indirekt, indem dem Land Berlin durch die Übernahme einer Reihe von Institutionen Spielraum zur Reform gegeben wird: Die Akademie der Künste und die Stiftung Deutsche Kinemathek werden in Bundesverantwortung übergehen. Außerdem werden die Baukosten des zur Stiftung Preußischen Kulturbesitzes gehörenden Hamburger Bahnhofs übernommen. In Berlin werden noch weitere Einrichtungen durch den Bund gefördert, die von besonderem gesamtstaatlichem oder nationalem Interesse sind. Zum Beispiel: das Deutsche Historische Museum, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die Gedenkstätte Topographie des Terrors, das Haus der Wannseekonferenz. Für die Sanierung der Deutschen Staatsoper stellt der Bund in den kommenden Jahren 50 Millionen Euro bereit. Hinzu kommt der Hauptstadtkulturfonds. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen. Berücksichtigt werden können Konzepte aller künstlerischer Sparten (mit Ausnahme des Films), die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden. Sie sollten für ein Publikum bzw. eine Fachöffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein bzw. geeignet sein, bisher in Berlin bestehende kulturelle Defizite auszugleichen. Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben und solche, die sich im Rahmen normaler Arbeit der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen bzw. bereits durch eine andere Förderinstitution, die ebenfalls Gelder des Bundes vergibt, gefördert werden.18 16 Dies betrifft die Kompetenz des Bundes zur Repräsentation des Gesamtstaates auf kulturellem Gebiet in der Bundeshauptstadt Berlin sowie zur Finanzierung hauptstadtbedingter Sonderlasten (Art. 106 Abs. 8 GG, vgl. auch Art. 2 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit dem Berlin-Bonn-Gesetz). Hinzu kommt eine Kompetenz des Bundes auf der Grundlage von Art. 135 Abs. 4 GG (Preußischer Kulturbesitz). 17 Seit dem 1. September 2006 gilt der neue Artikel 22 Grundgesetz, in dem festgelegt ist, dass die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Aufgabe des Bundes ist. 18 Grundlage für die Arbeit des Hauptstadtkulturfonds ist der "Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt - Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 -" vom 30. November 2007. Aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen dem Hauptstadtkulturfonds jährlich bis zu 9,866 Mio. Euro zur Verfügung (www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 12 Im Kulturbereich ergeben sich gleichwohl relativ häufig die Tatbestände einer gemeinsamen Finanzierung durch Bund und Länder. Hierdurch entstehen neue Formen der Mischfinanzierung, die – nach Ansicht des Bundesrechnungshofes – weitere Verflechtungen mit sich bringen. Mischfinanzierung von Bund und Ländern zeigen sich bei Einrichtungen wie zum Beispiel den Bayreuther Festspielen, dem Deutschen Literaturarchiv in Marbach, den Ruhrfestspielen Recklinghausen oder auch der Documenta. Diese Mischfinanzierungen basieren auf Zuschüssen des jeweiligen Sitzlandes einer Einrichtung, der Kommune, eigenen Einnahmen und einem Bundeszuschuss . Es handelt sich bei diesen Einrichtungen bzw. Ereignissen um Institutionen von gesamtstaatlicher Bedeutung. Hinzu kommt die Kulturstiftung des Bundes. Sie fördert verschiedenste Kunst- und Kulturprojekte im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Nach der Wiedervereinigung hat der Bund außerdem Aufgaben in der Finanzierung der kulturellen Infrastruktur in den neuen Ländern übernommen, da diese ihrer finanziellen Verantwortung noch nicht nachkommen konnten. Jedoch ergeben sich daraus auch jeweils Anreize, Finanzierungslasten auf andere staatliche Ebenen zu verschieben. So hat der Bundesrechnungshof etwa festgestellt, dass Kommunen öffentliche Einrichtungen an Minderheiten mit der Folge abgeben, dass der Bund sich fortan an der Finanzierung von Theatern und Schulen beteiligt (BUNDESRECHNUNGSHOF 2007: 200).19 Die Kulturausgaben des Bundes verteilen sich eine Reihe von Ministerien (einschließlich Kanzleramt), wobei die Ermittlung der Daten und ihre Zuordnung auf die einzelnen Ressorts keine leichte Aufgabe ist. So hat die Bundesregierung im Jahr 2000 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage eingeräumt, dass es außerordentlich schwierig sei, die Ausgaben des Bundes für Kultur genau zu veranschlagen. Es sei ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand zu erbringen, „um umfassende, detaillierte und insbesondere kongruente statistische Aussagen zu erhalten“ (BUNDESREGIERUNG 2000a: 1). Um letztlich in allen Bezügen stimmige Aussagen aus dem jetzigen Zahlenmaterial ableiten zu können, bedürfe es zudem eines weiteren Abstimmungsaufwandes;20 gleichwohl sei das Zahlenmaterial geeignet, Tendenzen, Schwerpunktsetzungen und Strukturen zu dokumentieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält in einer Übersicht die von den verschiedenen Bundesressorts genannten Ausgaben für Kunst und Kultur im Inland, in einer weiteren Übersicht finden sich die Ausgaben des Bundes für Auswärtige Kulturpolitik. Gleichzeitig wird auch darauf verwiesen, dass Doppelangaben nicht auszuschließen seien. Angesprochen werden auch kulturbezogene Einnahmen des Bundes, die sich nach Angaben der Bundesregierung nicht verlässlich ermitteln lassen. Verwiesen wird außerdem darauf, dass über die mittelbaren Einnahmen des Bundes, zum Beispiel Steuereinnahmen und steuerliche Subventionen, keine Erkenntnisse vorlägen (BUNDESREGIERUNG 2000a: 2ff.). Seit dem Jahr 2003 finden sich die Übersichten über die kulturbezogenen Ausgaben der Bundesressorts im Finanzbericht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Übersichten trennen ebenfalls zwischen den Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen 19 Der Bundesrechnungshof empfiehlt deshalb eine klare Zuordnung der Förderungsfelder zur Ebene des Bundes oder der Länder (BUNDESRECHNUNGSHOF 2007: 199f.). 20 Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien wollte in diesem Zusammenhang prüfen, die Ermittlung dieser Daten als Projekt an Dritte zu vergeben (BUNDESREGIERUNG 2000a: 1). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 13 Kulturpolitik und den Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.21 Bund und Länder sind jedoch keineswegs die einzigen öffentlichen Akteure der Kulturpolitik. Auch die kommunalen Gebietskörperschaften, d. h. die Städte und Landkreise, haben einen Kulturauftrag und können sich dabei auf das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) und auf Bestimmungen in den jeweiligen Landesverfassungen berufen, die den Gemeinden eine eigene Kulturverantwortung im Gesamtgefüge der öffentlichen Zuständigkeiten übertragen haben.22 Die Kommunen tragen die Verantwortung für die lokale Kulturförderung. Die Länder sind für die Förderung der kulturellen Institutionen und Projekte von landesweiter Bedeutung zuständig. Die meisten kulturellen Einrichtungen in der Bundesrepublik werden von den Städten und Gemeinden unterhalten , während die Länder vor allem die herausragenden Einrichtungen von besonderem Rang für ein Land oder einen Landesteil tragen (z. B. Staatstheater oder Staatsbibliotheken).23 Obwohl es in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Spannungen hinsichtlich einzelner Kulturförderbereiche oder einzelner Themen gab, hat sich ein relativ hohes Maß an Gemeinsamkeit in den Auffassungen über die Kultur- und Kunstförderung herausgebildet. Begünstigt wurde dies durch die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum: Die „herrschende Meinung “ unter den Verfassungsjuristen ist sich im Wesentlichen einig, dass der Staat und die Gemeinden zwar Kunst oder Literatur sowie ganz allgemein die kulturellen Belange fördern sollen, dass dies aber nicht mit direkten Eingriffen in den künstlerischen Freiheitsraum verbunden sein darf (so auch das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil am 5. März 1974, 1 BvR 712/68, BVerfGE 36, 321).24 Als Schwerpunkte der Kulturförderung lassen sich folgende Bereiche unterscheiden (Gerlach- March 2010: 15ff.): – Unterhalt öffentlicher Institutionen (z.B. Theater, Museen, Bibliotheken), die vorrangig der Kulturvermittlung dienen, 21 Vgl. dazu Tabelle 18 im Finanzbericht des BMF. Ursprünglich wurden die Ausgaben des Bundes für Auswärtige Kulturpolitik bis zum Jahr 2002 in einer Übersicht im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushalts veröffentlicht. Die Zusammenfassung dieser Ausgaben geht zurück auf einen Vorschlag der Enquete- Kommission „Auswärtige Kulturpolitik“ (BT-Drs. 7/4121: 33 u. 78ff.). Danach wurden durch eine Festlegung des Bundestages seit 1977 die verschiedenen Ausgabenposten in einer „Übersicht 2“ im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushaltes zusammengefasst. Seit dem Haushalt 2003 wird vom Bundesministerium der Finanzen diese Praxis nicht fortgesetzt, die Übersicht der außenkulturellen Ausgaben aller Ressorts – ebenso wie die Ausgaben des Bundes für inländische Kulturpolitik – wird seither im Finanzbericht des BMF veröffentlicht (zuletzt BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN 2013: 326ff.). 22 Die gemeinsamen kulturpolitischen Interessen der großen Städte werden vor allem vom Deutschen Städtetag repräsentiert (www.staedtetag.de). In ähnlichem Sinne wirken für die übrigen Kommunen der Deutsche Städteund Gemeindebund (www.dstgb.de) und der Deutsche Landkreistag (www.landkreistag.de). Eine wichtige Rolle spielen in der Kulturpolitik auch die Verbände und ihre Zusammenschlüsse, darunter als Dachorganisation von über 200 Bundesverbänden aller Sparten der Deutsche Kulturrat (http://www.kulturrat.de). 23 Vgl. zur Kulturförderung von Ländern und Gemeinden vgl. MICHEEL und WIEST (2002) sowie PALMER (2001). 24 Vgl. dazu ausführlich die Darstellung bei SCHWARTMANN (2011: 487ff.), SCHEYTT (2008), SOMMERMANN (1997), GEIßLER (1995), MIHATSCH (1989) und PALM (1998). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 14 – indirekte Kulturförderung durch Schaffung günstiger rechtlich-sozialer Rahmenbedingungen (z.B. im Steuer-, Sozial- und Medienrecht, durch eine Ermäßigung von Eintrittspreisen für bestimmte Gruppen oder auch durch bestimmte Angebote der Schulen und Hochschulen ), – direkte wirtschaftliche Hilfen im Kultur- und Mediensektor (vor allem im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Filmen, durch Druckkostenzuschüsse, öfter auch schon bei der Ansiedlung von kulturwirtschaftlichen Betrieben und Multimedia-Produzenten oder durch Mieterlass für Räume) sowie – Förderung „freier“ Kulturaktivitäten (z.B. durch Preise oder Stipendien für Künstler und Autoren, durch die Unterstützung privater Theater oder durch Hilfen für Amateurvereinigungen , Kunstvereine usw.). Die öffentlichen Haushalte des Staates und der Gemeinden verwenden den weitaus größten Teil ihrer Mittel zur Kulturförderung für Aufgaben der professionellen Kunstvermittlung und kulturellen Bildung. Die direkte Anregung der kulturellen Produktivität, etwa durch eine umfassende individuelle Künstlerförderung wie etwa in Skandinavien oder die forcierte Entwicklung aller Bereiche der Kulturwirtschaft (vor allem in Frankreich), sind hingegen kein Kennzeichen der deutschen Kulturförderpolitik. Neben der Kulturpolitik und -förderung der öffentlichen Hand gibt es eine umfangreiche und vielfältige Kulturarbeit und -förderung, die von öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, Institutionen der Wirtschaft und anderer gesellschaftlicher Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden), von bürgerschaftlichen Organisationen und Initiativen, von Vereinen und von Privaten getragen wird. Dieses Netzwerk im intermediären Bereich zwischen den staatlichen Instanzen und der Kulturszene ist als komplementärer Sektor zum staatlichen Bereich unentbehrlich für eine lebendige und entwicklungsfähige Kultur in der Zivilgesellschaft.25 Der Pluralismus der Kulturträger gilt als Strukturelement des deutschen Kulturverfassungsrechts.26 3. Förderbereiche der Europäischen Union: Kultur und Kulturwissenschaft Neben Bund, Ländern und Gemeinden trägt auch die Europäische Union zur Finanzierung von Kulturprojekten in Deutschland bei. Die gesetzliche Grundlage ist Artikel 167 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die EU leistet demnach „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“. Sie fördert auf dieser Grundlage die Zusammenarbeit von Mitgliedsstaaten, unterstützt und ergänzt deren Kulturpolitik in den Bereichen: – Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker, 25 Vgl. auch zu den verschiedenen Möglichkeiten der Kulturförderung aus der Sicht von Kulturschaffenden LANGMAAK (1998) und LKD, BJKE, PARITÄTISCHES JUGENDWERK (2002); wichtig sind auch die Informationen der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren (www.soziokultur.de) und das „Dschungelbuch Kulturförderung NRW“ (http://www.dschungelbuch-nrw.de). Zusätzlich gibt es noch die Kulturförderung der Europäischen Union (http://www.kulturrat-ccp.de/). 26 Vgl. dazu ausführlich ENQUETE-KOMMISSION (2007: 91ff.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 15 – Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes, – Nichtkommerzieller Kulturaustausch, – Künstlerisches und literarisches Schaffen (inkl. audiovisueller Bereich). Dies betrifft nicht nur das Programm „Kultur 2007 – 2013“bzw. das Folgeprogramm “Kreatives Europa“ (BRUELL 2013; HOCH 2012; SINGER 2010; 2012; 2014).27 Weitere EU-Förderprogramme dienen der finanziellen Unterstützung kultureller Institutionen und Projekte, soweit zugleich den jeweiligen Zielen dieser Programme – z. B. der Förderung strukturschwacher Regionen – entsprochen wird. Von besondere Bedeutung sind – neben dem Programm Kulturhauptstadt Europas28 - hier der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Sie dienen der Allokation von Beiträgen der EU-Mitgliedsstaaten zugunsten benachteiligter Regionen und werden daher nicht allein unter dem Ziel der Kulturförderung gesehen. In den Kulturfinanzberichten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wird jedoch ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich diese vielfältigen Fördermaßnahmen nicht zufriedenstellend darstellen lassen. Nach Auffassung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist eine belastbare Quantifizierung der Höhe der EU-Fördermittel auf Ebene einzelner Mitgliedsstaaten nicht möglich. Aufgrund der der vielfältigen Projektverflechtungen und infolge des Auftretens multilateraler Konsortien als Antragssteller sei deshalb eine differenzierte Betrachtung für Mittel, die allein auf Deutschland entfallen, nicht möglich (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2010; 2012).29 Mit Beginn des Jahres 2014 hat die siebenjährige Laufzeit des neuen EU-Rahmenprogramms für Kultur und Medien begonnen. Vom Europäischen Parlament wurde das Programm „Kreatives Europa“ (2014 - 2020) am 19. November 2013 angenommen, die Zustimmung des Rates erfolgte am 5. Dezember 2013. In Kraft getreten ist es durch die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 (EU-ABl. L 347/221). Das neue Programm setzt auf Professionalisierung und Internationalisierung, um Europas kulturelle Vielfalt zu wahren und die Wettbewerbsfähigkeit seines Kultur- und Kreativsektors sowie seiner Filmbranche zu stärken. Dabei sollen innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten zum Tragen kommen. Um das gesamte kreativwirtschaftliche Potenzial zu erschließen, sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung und der Globalisierung besser genutzt werden. Die wesentliche Rechtsgrundlage für das Programm bilden die Artikel 167 (Kultur ) und 173 (Industrie) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Kulturpolitik und für die Gestaltung des kulturellen Lebens verbleiben jedoch prinzipiell bei den Mitgliedstaaten, im Fall der Bundesrepublik Deutschland vor allem bei den Ländern und Kommunen (LENSKI 2013: 136ff.; HOCH 2012). 27 Vgl. http://www.europa-foerdert-kultur.info sowie http://europa.eu/pol/cult/index_de.htm. Informationen zur künftigen Konzeption findet sich in der Themenausgabe der Zeitschrift „Kulturpolitische Mitteilungen (Nr. 136, I/2012), teilweise online abrufbar unter http://www.kupoge.de/kumi/kumi136.html. 28 Vgl. zur Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ die Informationen unter http://ec.europa.eu/culture/ourprogrammes -and-actions/capitals/european-capitals-of-culture_de.htm. 29 Zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft auf europäischer Ebene vgl. auch http://ec.europa.eu/culture/our-policy-development/cultural-and-creative-industries_en.htm. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 16 Auch die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung ist ein Anliegen der Europäischen Union.30 Die EU fördert insbesondere den Austausch von Studierenden und Lehrenden sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten, als auch mit den EU-Beitrittskandidaten und weiteren assoziierten Staaten. 2014 ist das neue EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet;31 es löst das bisherige Programm für lebenslanges Lernen ab. Das auf sieben Jahre angelegte Programm setzt sich eine Reihe von Zielen, die u. a. die Verbesserung von Schlüsselkompetenzen und Fertigkeiten, die Stärkung der Qualität in allen Bildungsbereichen und die Förderung der internationalen Dimension betreffen. Wichtigstes Element der Forschungsförderung in Europa sind die Forschungsrahmenprogramme (FRP), in denen die Forschungsanstrengungen der Europäischen Union gebündelt werden.32 Am 1. Januar 2014 ist das neue Rahmenprogramm "Horizont 2020" in Kraft getreten. Es fördert in den kommenden sieben Jahren Forschung und Innovation mit ca. 70 Mrd. Euro und bündelt verschiedene bisher getrennte Programme. Es beruht auf drei Säulen, die sich auf die Schwerpunkte "exzellente Wissenschaft", "führende Rolle der Industrie" und "gesellschaftliche Herausforderungen" konzentrieren.33 4. Zwischen Kunst und Kommerz: Private Kulturfinanzierung Kultur wird neben dem öffentlichen Bereich in erheblichem Maße auch durch private Haushalte, die Wirtschaft, durch Stiftungen und andere private Organisationen ohne Erwerbszweck finanziert . Die private Kulturförderung ergänzt die Förderung durch die öffentliche Hand nicht nur finanziell, sondern auch thematisch: Während private Kulturförderer, insbesondere Sponsoren, eher an Einzelvorhaben interessiert sind und sich dabei häufig an der Publikumswirksamkeit orientieren, ist öffentliche Kulturförderung stärker auf Kontinuität ausgerichtet: Sie gewährleistet die kulturelle Grundversorgung, trägt zur Nachwuchsförderung bei und unterstützt besonders experimentelle und innovative Vorhaben. Eine Zwischenstellung nehmen Genossenschaften und die immer zahlreicheren Stiftungen ein, die ihre Beiträge im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen nicht an direkte Gegenleistungen knüpfen. In der Vergangenheit, als nahezu alle öffentlichen Kultureinrichtungen in die Haushalte ihrer Träger integriert waren, konnten die Finanzstatistiken noch angeben, wie viele Mittel der private Bereich an öffentliche Kultureinrichtungen im Haushaltsjahr geflossen sind. Inzwischen wurden Kultureinrichtungen im Zuge der Flexibilisierung der Haushalte vielfach aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert. Diese Kultureinrichtungen werden zumeist in der Form von Eigenbetrieben der Gemeinden und der Länder bzw. als private Einrichtung (z. B. GmbH) betrieben . Die Einnahmen dieser ausgegliederten Einrichtungen können dadurch mit der traditionellen Finanzstatistik nicht mehr erfasst werden (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 30 Vgl. dazu http://ec.europa.eu/policies/culture_education_youth_de.htm. 31 Vgl. https://eu.daad.de/erasmus/alle/mobilitaetsfoerderung/de/11739-erasmus-die-neue-welt-der-eubildungsprogramme /. 32 Vgl. http://www.forschungsrahmenprogramm.de/era.htm. 33 Vgl. http://www.bmbf.de/de/959.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 17 2010: 74). Zwar sind genaue Daten nicht mehr ermittelbar, im Rahmen einer Schätzung werden im Kulturfinanzbericht 2010 die Ausgaben des privaten Bereichs für die vom öffentlichen Bereich bezuschussten Einrichtungen für das Jahr 2007 auf ca. 1 Mrd. veranschlagt (12,74 Euro je Einwohner).34 Zunehmend gewinnt auch der privatwirtschaftliche Sektor kulturpolitisches Gewicht: Nicht zuletzt unter dem steigenden Druck auf die Sozialhaushalte werden die Städte und Gemeinden gezwungen, Einsparungen vorzunehmen und neue Ausgabenschwerpunkte zu setzen (HOFFMANN 2001). Die höhere Verantwortung und Ausgabenlast der Gemeinden für die Kulturfinanzierung ist auch einer der Gründe dafür, dass in den Gemeinden mit der Einführung neuer Steuerungsmodelle , der Umwandlung in Eigenbetriebe, die Handlungsspielräume für Kultureinrichtungen erweitert wurden.35 Gleichzeitig stellen neue Ansätze in der privat-kommerziellen und freigemeinnützigen Kulturproduktion neue Anforderungen. Dies zeigt sich etwa in einer Diversifizierung der Akteurs- und Beziehungsstrukturen in der Kulturlandschaft und der Entwicklung hin zu einer pluralen und aktivierenden Kulturpolitik. Seit einigen Jahren geht es dabei nicht mehr allein um die staatliche Förderung des kulturellen Lebens, zunehmend geht es auch um die Einbindung privater Akteure in den Bereich der Kultur. So ist heute das Kultursponsoring – neben dem traditionellen Mäzenatentum – zu einem wichtigen Teil der Kulturfinanzierung geworden. Dies gilt nicht zuletzt für die Finanzierung großer Kultur-Events (GERLACH-MARCH 2010: 47ff.; BRUHN 2003). Kultur und Kulturgüter sind zu einem Wirtschaftsfaktor bisher ungeahnten Ausmaßes geworden, wie überhaupt kulturelle Einrichtungen und Kulturangebote ein wichtiger Aspekt des Strukturwandels sind. Dies wirft auch die Frage nach der Finanzierung der kulturpolitischen Maßnahmen und Projekte auf. Gerade die kommunale Kulturpolitik ist seit einigen Jahren in einer schwierigen finanziellen Situation, obwohl gerade die Kommunen den Löwenanteil der Kulturausgaben bestreiten. Deshalb geht es heute nicht mehr allein um die staatliche Förderung des kulturellen Lebens, sondern auch um die zunehmende Einbindung privater Akteure in den Bereich der Kultur. Kulturelle Institutionen, Veranstaltungen und Projekte werden inzwischen in wachsendem Umfang aus privaten Mitteln finanziert.36 Diese Entwicklung ist im Zusammenhang mit den Veränderungen der öffentlichen und staatlichen Kulturpolitik zu sehen: In zunehmendem Maß verzichten Bund, Länder und Gemeinden seit einigen Jahren auf die unmittelbare Trägerschaftsverantwortung bei Kultureinrichtungen und Kulturprogrammen. Bei deren Institu- 34 Mit diesem Betrag dürfte die private Finanzierung jedoch eher unterschätzt als überschätzt werden. Ein Grund liegt darin, dass diese grobe Schätzung die vollständig privat finanzierten Kultureinrichtungen (z. B. Musicaltheater, Rockkonzerte, Zirkusse) nicht erfasst. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass der gemeinsame Kulturfinanzbericht erst seit 2000 existiert (STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER 2010: 74ff.). Vgl. dazu im europäischen Vergleich auch „Cultural Statistics“ von EUROSTAT (2011: 197ff.), abrufbar unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-32-10-374/EN/KS-32-10-374-EN.PDF. 35 Vgl. dazu SCHEYTT (2005, 2008) und ENQUETE-KOMMISSION (2007: 91ff.). 36 Vgl. dazu die Positionen des Arbeitskreises Kultursponsoring (http://www.kulturkreis.eu). Der AKS wurde auf Initiative des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI 1996 in Köln ins Leben gerufen, um auf dem weiten Feld des Kultursponsorings die bisherigen Erfahrungen der Wirtschaft zu bündeln und gemeinsame Positionen für eine Partnerschaft von Kultur und Wirtschaft zu formulieren. In diesem Zusammenhang nehmen auch die Kulturstiftungen eine wichtige Rolle ein, denen im Maße der Degression staatlicher Mittel für kulturelle Zwecke neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Kulturförderung zuwachsen (http://www.maecenata.de; http://www.stiftungen.org). Überblicke zur privaten Kulturförderung geben LEWINSKI-REUTER & LÜDDEMANN (2011), STRACHWITZ (2010), GERLACH-MARCH (2010: 47ff.), LITZEL u. a. (2003). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 18 tionalisierung werden häufig neue Trägerschaftsmodelle favorisiert, ohne dass sich die öffentliche Hand aus der Gewährleistungs- und Finanzierungsverantwortung zurückzieht. Eine weitere Tendenz zeigt sich in einer stärkeren Betonung des bürgerschaftlichen Engagements und der privaten Kunst- und Kulturförderung (WAGNER 2000; 2010). Dazu gehört auch die partielle Herauslösung von Kultureinrichtungen aus den Bindungen des Haushalts- und öffentlichen Dienstrechts und den staatlichen Verwaltungsstrukturen. Hinzu kommt die Übertragung von Aufgaben auf zivilgesellschaftliche Institutionen (in der Regel Stiftungen oder Vereine). Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Modelle der Partnerschaften zwischen öffentlichen Kulturinstitutionen und privaten Unternehmen entstanden.37 Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen hat zudem die private Kulturförderung eine größere Bedeutung erhalten. Sponsoring durch private Unternehmen spielt deshalb heute neben der staatlichen Kulturförderung eine zunehmend wichtige Rolle (HEINZE 2008). Damit können die Lücken, die aufgrund sinkender öffentlicher Ausgaben entstanden sind, zu einem Teil geschlossen werden. Vorherrschend ist heute – gleichwohl nicht unstrittig38 – die Auffassung, dass die Pflege des kulturellen Erbes und die Förderung von Kunst und Kultur nicht nur eine staatliche Aufgabe ist, sondern durch das Engagement privat-kommerzieller und frei-gemeinnütziger Institutionen ergänzt werden sollte. Wichtige Impulse in diese Richtung gehen dazu von den Reformen des Stiftungsrechts und des Spendenrechts aus.39 Die Zahl der Stiftungen ist angestiegen und die in diesem sogenannten „Dritten Sektor“ verfügbaren Mittel erhöhen sich stetig. Auch die Formen der privatwirtschaftlichen Beteiligung haben sich weiterentwickelt.40 Private Kulturförderung wird zudem durch eine Vielzahl von Rahmenbedingungen beeinflusst. Dies betrifft rechtliche, institutionelle und steuerlich-fiskalische Regelungen (GRABER 1994). Die private Kulturförderung zuverlässig in Zahlen darzustellen, ist allerdings kaum möglich: „Verlässliche Daten über die Kulturausgaben der Unternehmen und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck liegen nicht vor. In den Statistiken über die Ausgaben der privaten Haus- 37 Ein weiterer Bereich der Kulturförderung liegt im Corporate Citizenship (CC). So werden sowohl Räumlichkeiten , Finanzmittel, als auch Mitarbeiter zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt, um außerhalb des Unternehmens liegende kulturelle Aufgaben zu übernehmen (HOMOLKA 2001; HABISCH 2003). 38 Dies zeigen nicht zuletzt die Debatten über das Sponsoring großer Kultur-Events („Festivalisierung“, „Kommerzialisierung“, „Erlebnisgesellschaft“). Als kulturpolitisches Gegenstück zur Privatisierung und damit Kommerzialisierung von Großveranstaltungen mit sogenanntem „Event“-Charakter wird dann häufig eine stärkere Partizipation von mit Kunst und Kultur befassten Personen und Organisationen bei der Programmierung , Durchführung und schließlich bei der Auswertung der Erfahrungen von derartigen Projekten gefordert (WILLNAUER 2000). 39 Ausführlich WAGNER und BLUMENREICH (2012) sowie ENQUETE-KOMMISSION (2007: 161ff.). 40 Ein Modell dafür ist „Public Private Partnership“ (PPP), die freiwillige, projektbezogene Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Beteiligten (WAGNER und SIEVERS 1998). Mit solchen Private-Public- Partnerships (PPP) können mehr Flexibilität, effektiveres Management und schnellere Kooperation erreicht werden. Sie sind an das Haushaltsrecht, die Regelungen des öffentlichen Dienstes und andere Beteiligungsverfahren nur insoweit gebunden, wie es der jeweilige Gründungsvertrag vorsieht. Außerdem soll damit privates Kapital mobilisiert werden, um den öffentlichen Kostenanteil zu senken. Öffentliche und private Kulturförderung ist hier in ihrem komplementären Zusammenhang zu sehen: Die unterschiedlichen Formen der privaten Kulturförderungen können jeweils mit staatlichen Geldern gekoppelt sein, beispielweise bei public private partnerships oder bei matching funds in GB und USA (Kooperationen der öffentlichen Hand mit privaten Geldgebern). Vgl. zum Zusammenwirken von staatlichen und privaten Zuwendungen bei der Finanzierung von Kunst und Kultur GÖRSCH (2001: 183ff.), EBKER (2000: 139ff.), BECHLER und WEIGEL (1995: 130ff.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 19 halte wird grundsätzlich nicht zwischen Ausgaben für Kultur und anderen Ausgaben für Unterhaltung und Freizeit unterschieden, so dass auch insoweit keine entsprechenden Informationen bereitstehen.“ (BUNDESREGIERUNG 2000a: 5) In dieser Hinsicht hat sich bis heute nur wenig geändert . Alle Angaben über die Ausgaben von Unternehmen und privaten Organisationen für die Kultur und für Kulturgüter müssen deshalb mit großen Vorbehalten betrachtet werden. Dabei müssen mehrere Formen der privaten Kulturfinanzierung voneinander abgegrenzt werden. Die Unterscheidung ist sowohl inhaltlich wie auch rechtlich und steuerlich begründet, wobei die Überschneidungen vor allem in der praktischen Umsetzung vielfältig sind: Zuwendungen bzw. Spenden aus privaten Haushalten und Unternehmen, Zuwendungen durch Stiftungen, wie auch Werbung mit Kultur sind zahlenmäßig nur schwer zu erfassen. Deshalb kann nur von Schätzwerten ausgegangen werden. Nach einer Studie des Maecenata-Instituts für die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages beträgt die jährliche Gesamtsumme der privaten finanziellen Aufwendungen für Kunst und Kultur zwischen 615 Mio. und 1,9 Mrd. Euro. Davon waren 70 bis 138 Mio. Euro Geldspenden von Einzelpersonen, 111 bis 188 Mio. Euro Unternehmensspenden und 300 bis 1.400 Mio. Euro Sponsoring-Gelder. Von Stiftungen kamen zudem 133 bis 160 Mio. Euro. Über die letzten Jahrzehnte betrachtet – wird in der Untersuchung festgestellt – hat es bei den Gesamtaufwendungen lediglich geringfügige Steigerungen gegeben, wobei für den Bereich der Stiftungsmittel und der Unternehmensbeiträge ein Wachstum diagnostiziert wird (SPRENGEL und STRACHWITZ 2008: 20); sie bewegt sich damit zwischen 6 und 10 Prozent der gesamten öffentlichen Kulturfinanzierung (WAGNER 2010: 144).41 41 Vgl. dazu auch in vergleichender Perspektive KLAMER u. a (2006: 37ff.). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 20 5. Fördermaßnahmen in einzelnen Bereichen von Kultur und Kulturwissenschaft 5.1. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften liefern eine Fülle an Wissen über kulturelle, wirtschaftliche sowie soziale Entwicklungen und Strukturen. Dabei reflektieren sie auch aktuelle Probleme und Herausforderungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert dabei im Hinblick auf Kulturwissenschaft und Kulturerbeforschung eine Reihe von Forschungsvorhaben.42 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verstärkt mit einem neuen Rahmenprogramm seine Förderung der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Ziel ist es, die Internationalisierung der Geisteswissenschaften zu fördern und für Forscher und Nachwuchswissenschaftler neue Freiräume zu schaffen - über die Grenzen von Ländern und Disziplinen hinaus. Für die Umsetzung in die Projektförderung stehen in den nächsten fünf Jahren rund 380 Millionen Euro bereit.43 Forschungseinrichtungen, die vom BMBF gemeinsam mit den Ländern auf dem Gebiet der Sozial- und Geisteswissenschaften gefördert werden, sind:44 Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Gesellschaft sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen (GESIS), Sozio-ökonomisches Panel (SOEP), Institut für Zeitgeschichte (IFZ), Institut für Deutsche Sprache (IDS), Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF), Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), Institut für Europäische Geschichte (IEG). 42 Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht außerdem eine Stärkung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften vor: „Wir werden die Förderung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften in Deutschland insbesondere mit interdisziplinären und sektorübergreifenden Initiativen ausbauen. Bei der Förderung der Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften in Deutschland werden wir europäische und internationale Aspekte in den Vordergrund rücken, Nachwuchs gezielt fördern, Informationsinfrastrukturen ausbauen und im außereuropäischen Ausland internationale Kollegs für Geistesund Sozialwissenschaften etablieren.“ CDU, CSU und SPD (2013: 21). 43 Vgl. dazu auch die Suchmaschine für Forschung in Deutschland unter http://www.forschungsportal.net/de. 44 Vgl. dazu die Handreichung zum Rahmenprogramm unter http://www.nksswg .de/media/content/NKS_SWG_nat_Rahmenprogramm_JENA_CE.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 21 sowie die acht Forschungsmuseen:45 Zoologisches Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig (Bonn), Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Senckenberg Forschungsinstitut und Museum (Frankfurt/Main), Museum für Naturkunde (Berlin), Deutsches Schiffahrtsmuseum (Bremerhaven), Germanisches Nationalmuseum (Nürnberg), Römisch-Germanisches Zentralmuseum (Mainz), Deutsches Museum München. Mit der Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften (seit 2011 ist auch die Junge Akademie unter dem Dach der Leopoldina angesiedelt) und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) werden drei übergeordnete Einrichtungen institutionell gefördert. Das vom BMBF gemeinsam mit dem Land Berlin geförderte Wissenschaftskolleg zu Berlin hat die Aufgabe, exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedenster Fachrichtungen und Nationalitäten durch Aufenthalte als Jahres-Fellows des Kollegs Raum und Zeit für selbst gewählte Forschungsaufgaben und den interdisziplinären Diskurs zu geben. Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) ist eine Bundesstiftung im Zuständigkeitsbereich des BMBF. Sie verfolgt den Zweck, die Friedens- und Konfliktforschung gemäß ihrer außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung in Deutschland dauerhaft zu stärken.46 Um die Forschungslandschaft zu stärken, nutzt das BMBF zum einen das Mittel der Projektförderung. Gezielte Projektförderung kann schnell auf Anforderungen der Gesellschaft und aktuelle Themen, z.B. auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates reagieren, und sie kann nachhaltige Impulse setzen. Zum anderen setzt das BMBF auf die langfristig ausgerichtete institutionelle Förderung. Der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT- DLR) betreut dabei im Auftrag des BMBF das Forschungsrahmenprogramm für die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Im engen Austausch mit der wissenschaftlichen Community werden die Förderschwerpunkte und -formate festgelegt und umgesetzt (einschließlich fachlicher und administrativer Begleitung von der Begutachtung und Antragsstellung bis zum Projektende).47 45 Vgl. dazu die BMBF-Broschüre "Museen: Forschung die sich sehen lässt" (Mai 2012); das Dokument ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/pub/museen_forschung_die_sich_sehen_laesst.pdf. 46 Die zentrale Grundlage der Förderung ist das BMBF-Rahmenprogramm „Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften" (2013-2017). Das Rahmenprogramm löste die Förderinitiative „Freiraum für die Geisteswissenschaften" (2007-2012) ab, mit der entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrats neue Förderformate für die Geistes- Kultur- und Sozialwissenschaften eingeführt wurden (Anlage 1). 47 Vgl. http://pt-dlr-gsk.de/index.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 22 Die Förderformate besitzen in zunehmendem Maße eine transnationale Ausrichtung. Internationale Gastwissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, Beiräte und Gutachter verstärken in den Projekten den Austausch mit den Fachwissenschaften in Europa und weltweit. Das Kompetenzprofil umfasst in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften insbesondere die thematischen Schwerpunkte Kulturelles Erbe sowie Kulturelle Vielfalt und Zivilgesellschaft. Mehrere Förderinitiativen ermöglichen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, entsprechenden geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfragen in interdisziplinären Zusammenhängen nachzugehen. Zu den einzelnen Förderbereichen: Forschung an und mit dem kulturellen Erbe: Das BMBF fördert die Forschung an und mit dem kulturellen Erbe in Sammlungen, Museen, Bibliotheken und Archiven. Im Hinblick auf das kulturelle Erbe fördert das BMBF die Forschung in Sammlungen, Museen, Bibliotheken und Archiven. Ziel des Förderschwerpunkts ist es, das in Objekten kondensierte oder ablesbare Wissen durch Forschung zugängig und so (sozio-)kulturelle Entwicklungsprozesse besser verständlich zu machen. Zwei Förderinitiativen ermöglichen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, entsprechenden geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfragen in interdisziplinären Zusammenhängen nachzugehen. Die Projekte analysieren Objekte unterschiedlichster Gattung in ihren Bedeutungszuschreibungen, aber auch als materielle Zeugnisse soziokultureller Praktiken. Zum einen wird so die geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Objekten gestärkt, unter Einbindung von technik- oder naturwissenschaftlichen Disziplinen. Zum anderen wird Sammlungen, Museen und anderen mit dem materiellen Kulturerbe befassten Institutionen die Möglichkeit gegeben, in Kooperation mit weiteren Wissenschaftspartnern die Forschung an und mit der Dingwelt voranzutreiben.48 Förderung der kulturellen Vielfalt: Kulturelle und soziale Vielfalt prägt den Alltag in unserer modernen Gesellschaft. Hervorgerufen wird sie durch räumliche Mobilität, diskontinuierliche Erwerbsbiografien, die Pluralisierung von kultureller und religiöser Praxis oder Veränderungen von Familienstrukturen und Traditionen. Wissenschaft und Forschung schaffen Voraussetzungen, um den daraus entstehenden Herausforderungen zu begegnen.49 Der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR) steht mit seiner administrativen Kompetenz dem BMBF, den Antragstellern sowie den Zuwendungsempfängern bei allen verwaltungsbezogenen Fragen rund um die Projektförderung zur Verfügung. Er sorgt für die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Projektförderung sowie des spezifischen Regelwerks des BMBF. Das Arbeitsspektrum umfasst den gesamten Prozess von der Antragsberatung und -bearbeitung über die Begleitung laufender Fördervorhaben bis zur Prüfung 48 Eine Übersicht der Projekte, organisatorische und prozedurale Hinweise sowie Ansprechpartner finden sich unter http://pt-dlr-gsk.de/de/983.php. 49 Eine Übersicht der Projekte, organisatorische und prozedurale Hinweise sowie Ansprechpartner finden sich unter http://pt-dlr-gsk.de/de/1101.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 23 abgeschlossener Fördervorhaben. Einen besonderen Service bietet die Nationale Kontaktstelle „Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften“ (NKS-SWG).50 Sie stellt Wissenschaftlern aus dem Bereich der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften Informationen zu allen Aspekten des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ zur Verfügung und bietet außerdem Dienstleistungen wie die individuelle Beratung bei der Antragsvorbereitung und - stellung oder die Organisation von Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminaren. Hinzu kommen Projekte und Vorhaben im Bereich der angewandten Kulturerbeforschung. Dazu zählen elf Vorhaben mit vorrangig konservierungs- und/oder restaurierungswissenschaftlichem (sowie teils einem kleineren Digitalisierungs-)Anteil aus dem Förderschwerpunkt „Übersetzungsfunktionen der Geisteswissenschaften“ und drei Vorhaben des Langzeitprojekts „Deutsch-chinesische Zusammenarbeit im Kulturgüterschutz: Forschungen zum Erhalt ausgewählter Denkmäler in der Volksrepublik China“ (Laufzeiten teilweise bis 2014). Weiterhin fördert das BMBF Vorhaben, die sich der Digitalisierung bzw. der digitalen Verarbeitung von geistes- und kulturwissenschaftlich relevantem Material widmen (Texte, Urkunden, Noten etc.).51 5.2. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Außerdem werden in diesem Bereich Projekte von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Vor dem Hintergrund der – oben beschriebenen - verfassungsmäßig garantierten Kulturhoheit der Länder erstreckt sich die Zuständigkeit der BKM auf die Verbesserung und Weiterentwicklung der rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Kunst und Kultur auf Bundesebene. Die BKM unterstützt in diesem Zusammenhang daher teils allein, teils gemeinsam mit den Ländern zahlreiche national bedeutsame Kultureinrichtungen und fördert Maßnahmen/Projekte, die sich auf gesamtstaatliche, überregional bedeutsame und/oder besondere Kulturgüter beziehen. Zu den geförderten Institutionen gehören u.a. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Deutsche Literaturarchiv in Marbach oder die Deutsche Kinemathek in Berlin. Auch Museen, die sich der Geschichte der Deutschen widmen, und Gedenkstätten zählen dazu.52 Zusammen mit der Kulturstiftung der Länder fördert die BKM eine bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) angesiedelte Koordinierungsstelle für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts, die eine deutschlandweite Gesamtstrategie entwickeln soll. Sie fördert auch innovative und modellhafte Vorhaben zur Sicherung der kulturell wertvollen Bibliotheks- und Archivbestände. Mit institutioneller Förderung wird von der BKM – als Teil der Stiftung Preussischer 50 Vgl. http://pt-dlr-gsk.de/de/994.php. 51 Vgl. auch die BMBF-Broschüre "Forschungsinfrastruktur für die Geistes- und Sozialwissenschaften" (Februar 2013), abrufbar unter www.bmbf.de/pub/forschungsinfrastrukturen_geistes_und_sozialwissenschaften.pdf. 52 Vgl. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/beauftragtefuer -kultur-und-medien.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 24 Kulturbesitz – das Rathgen-Forschungslabor bedacht. Ziel ist die Absicherung der materialkundlichen Forschungen zum Erhalt des kulturellen Erbes.53 5.3. Förderung kulturwissenschaftlicher Projekte durch die Kultur- und Forschungssstiftungen Hier kann im Bereich der Kulturwissenschaft und Kulturerbeforschung die Bundesstiftung Umwelt54 genannt werden. Die Bundesstiftung Umwelt fördert gemäß ihrer Leitlinien im Förderbereich 9 (Umwelt und Kulturgüter“, Förderthema 9.1 „Erhaltung von Kulturgütern unter Umweltaspekten“) eine Reihe von Projekten im Förderbereich „Umwelt und Kulturgüter“. Modellprojekte in diesem Bereich basieren auf der Zusammenarbeit von Denkmalschutz/Naturschutz, mittelständischen Unternehmen und der anwendungsorientierten Forschung. Besondere Bedeutung hat hier die projektübergreifende Kommunikation und Bildung zum zeitnahen Austausch von Wissen insbesondere unter Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen. Hinzu kommen Fördermaßnahmen der Forschungsstiftungen. Dies betrifft etwa die Deutsche Forschungsgesellschaft, die in einer Vielzahl von Bereichen – auch Kultur- und Sozialwissenschaften - finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben und durch die Förderung der Zusammenarbeit unter den Forscherinnen und Forschern ermöglicht. Ein kulturwissenschaftlicher Themenbereich ist Europa und der europäische Integrationsprozess. In mehreren von der DFG geförderten Projekten wird etwa die räumliche Figuration Europas in zeitgenössischen Romanen und Essays beleuchtet, außerdem werden die Verbreitungsmechanismen politischer Ideen untersucht.55 Die Initiative „Schlüsselthemen für Wissenschaft und Gesellschaft“ der VolkswagenStiftung richtet sich an Forschungsgruppen aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften, die komplexe Themen von hoher Signifikanz und Relevanz für Wissenschaft wie Gesellschaft untersuchen möchten.56 Dabei werden auch Forschungsprojekte unterstützt, die sich unter anderem mit Fragen des Kulturgüterschutzes beschäftigen, so z. B. das Naumburg-Kolleg, in dessen Rahmen auch konservierungswissenschaftliche Untersuchungen am Westchor des Naumburger Domes durchgeführt werden. 53 Vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Situation der Kulturerbeforschung in Deutschland“ (BT-Drs. 17/10766, 25. 09. 2012) . 54 Informationen und Hinweise unter http://www.dbu.de/1823.html. (Anlage 2). 55 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Informationen zu den Förderbereichen und zur Antragstellung finden sich unter http://www.dfg.de/foerderung/index.html. Vgl. auch Jahresbericht 2012 (Programme und Projekte), abrufbar unter http://jahresbericht.dfg.de/2012/OCTOPUS;jsessionid=46BA48BFFAE1CB909A0D95769C24C9E8. 56 Die Initiative richtet sich an Forschergruppen aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften; Partner aus den Lebens-, Natur und Technikwissenschaften sind als Projektbeteiligte willkommen. Unterstützt werden Forschungsprojekte mit zwei bis maximal fünf Antragsteller/innen an einer oder mehreren Forschungseinrichtungen. Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen sowie zur Antragstellung finden sich unter http://www.volkswagenstiftung.de/foerderung.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 25 Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) wurde 2002 mit Sitz in Halle an der Saale gegründet. Sie fördert bundesweit internationale Kulturprojekte im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes und erhält zu diesem Zweck jährlich aus dem Haushalt des Staatsministers für Kultur und Medien (BKM) finanzielle Mittel von zur Zeit 35 Millionen Euro. Ein Förderschwerpunkt sind innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext, wobei sie auch in die Entwicklung neuer Verfahren zur Pflege des kulturellen Erbes und der Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale investiert. Ein weiterer Schwerpunkt bildet der kulturelle Austausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt eigene Themen und zugehörige Programme. Sie sollen die kulturelle Dimension gesellschaftlicher Entwicklungen erfassen und darstellen, so zum Beispiel die kulturellen Aspekte der deutschen Einigung oder die Fragen einer nachhaltigen Lebensweise (Kultur der Nachhaltigkeit / Über Lebenskunst). Unter dem Titel „Kunst der Vermittlung“ finden sich umfangreiche Programme zum Thema kulturelle Bildung (Agenten, Heimspiel, Jedem Kind ein Instrument, Netzwerk Neue Musik). Weitere Programme bringen Kultur und Wissenschaft zusammen (Die Untoten), widmen sich der Restaurierung und Sicherung des kulturellen Erbes (KUR – Programm) oder der Zusammenarbeit von deutschen Theatern und Theatern im Ausland (Wanderlust – Fonds für Internationale Theaterpartnerschaften).57 Die Kulturstiftung der Länder (KSL) wurde 1987 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegründet und nahm am 1. April 1988 in Berlin ihre Arbeit auf. Sie unterstützt deutsche Museen, Bibliotheken und Archive bei der Erwerbung bedeutender Kunstwerke und Kulturgüter. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder umfassende fachliche Beratung, hilft bei der Suche nach Experten und Förderern. Seit 2009 stellen die 16 Bundesländer der Kulturstiftung der Länder Mittel zur Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungen von herausragender Bedeutung zur Verfügung.58 Die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK)59 ist ein Zusammenschluss von derzeit 23 gesamtstaatlich bedeutenden Kultureinrichtungen aus den neuen Bundesländern. Ihre Gründung am 1. März 2002 in den Franckeschen Stiftungen zu Halle geht auf das sogenannte „Blaubuch“60 zurück. Aufgabe der KNK ist es, den Erhalt und die Erschließung des kulturellen Erbes der im Blaubuch als „national bedeutend“ eingestuften Kulturinstitutionen in den ostdeutschen Bundesländern weiter zu befördern und zu sichern. Das Ziel ist, die Museen, Sammlungen, Archive und Gartenreiche nachhaltig im Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit zu verankern. 57 Vgl. zu Antragstellung und Förderbedingungen http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung. 58 Vgl. zu Antragstellung und Förderbedingungen http://www.kulturstiftung.de/?wa=IPEMBI14. 59 Vgl. http://www.konferenz-kultur.de. 60 Vgl. http://www.konferenz-kultur.de/knk/blaubuch.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 26 5.4. Auswärtige Kulturpolitik und Außenwissenschaftspolitik Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Die politischen Leitlinien der Auswärtigen Kulturpolitik werden vom Auswärtigen Amt formuliert und koordiniert und sind ein integraler Bestandteil der deutschen Außenpolitik. Die wichtigsten Bereiche der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sind: Zusammenarbeit in Bildung und Wissenschaft; gesellschaftspolitische Zusammenarbeit und internationaler Kulturdialog; Förderung der deutschen Sprache im Ausland; Austausch von Kunst, Musik und Literatur; Jugend- und Sportaustausch; Deutsche Auslandsschulen .61 Die Förderung kultureller und kulturwissenschaftlicher Anliegen hat auch eine transnationale Ausrichtung. Dies betrifft insbesondere die akademischen Austauschbeziehungen zwischen Deutschland und der Welt. Sie bilden einen der Schwerpunkte innerhalb der Abteilung für Kultur und Kommunikation, wo mit vielfältigen Förderinstrumenten und hohem Mitteleinsatz daran gearbeitet wird, Deutschland auch im wissenschaftlichen Wettbewerb gut zu positionieren . Diese „Außenwissenschaftspolitik“62 erfolgt in Übereinstimmung mit der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland und in Abstimmung mit anderen Bundesministerien.63 Eine Reihe von Maßnahmen können genannt werden: – Stipendien und Hochschulpartnerschaften. Die Förderung von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern für einen Aufenthalt in Deutschland bildet den Kern unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Bereich Wissenschaft und Hochschulen. Darüber hinaus werden aber weltweit auch Hochschulpartnerschaften, unter anderem mit Kasachstan, Indonesien, China und Oman gefördert.64 Die Förderung von Hochschulkooperationen soll internationales Wissenspotenzial für die deutsche Forschungslandschaft erschließen. Außenwissenschaftspolitik kann gezielt zur Lösung globaler Probleme beitragen, wenn Wissenschaftler und Forscher als zentrale Handlungsträger in die Entwicklung von Lösungsstrategien eingebunden werden. Wissenschaftlicher Austausch liefert dabei die kommunikativen Rahmenbedingungen für fachspezifische und fachübergreifende Netzwerke.65 61 Vgl. dazu die Informationen unter http://www.auswaertigesamt .de/DE/Aussenpolitik/KulturDialog/ZieleUndPartner/ZielePartner_node.html sowie den 17. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (BT-Drs. 18/579, 14.02.2014), abrufbar unter http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/005/1800579.pdf. 62 Vgl. zu den Zielen der Auswissenschaftspolitik die Informationen unter http://www.auswaertigesamt .de/sid_292015EBB14DCE7B1A193184AB1CE005/DE/Aussenpolitik/KulturDialog/Initiativen/Aussenwissen schaftsinitiative2009/UebersichtAWP_node.html. 63 Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/KulturDialog/Uebersicht_node.html. 64 Vgl. dazu etwa http://www.deutsche-kultur-international.de/de/themen/wissenschaft/internationaleforschungskooperationen .html. 65 Informationen über ausgewählte Stipendien- und Austauschprogramme finden sich im Informationsportal des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) unter http://www.ifa.de/kultur-und-aussenpolitik/themen/bildungsund -wissenshyschaftsshybeshyzieshyhunshygen/projekte/hochschulkoopeshyrationen.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 27 – Mittlerorganisationen. Das Auswärtige Amt führt diese Maßnahmen jedoch nicht selbst durch, sondern hat diese Aufgabe unabhängigen Mittlerorganisationen übertragen, denen es Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Durchführung der jeweiligen Programme zur Verfügung stellt. So vergeben der Deutsche Akademische Austauschdienst66 oder die Alexander von Humboldt-Stiftung67 mit eigenen Programmen Stipendien, Reisekostenzuschüsse und Ähnliches. Dabei arbeiten sie eng mit deutschen Auslandsvertretungen zusammen und entwickeln mitunter sogar umfassende Förderprojekte wie beispielsweise für den akademischen Wiederaufbau in Afghanistan.68 – Zusammenarbeit in Europa. Die Bundesregierung nimmt aktiv am so genannten Bologna- Prozess teil: 85 Prozent der Studiengänge wurden bereits auf Bachelor und Master umgestellt . Weiterhin gestaltet sie die Beziehungen zu den Nachbarstaaten durch Projekte enger Zusammenarbeit. Hierzu gehören die Deutsch-Französische Hochschule, die Möglichkeiten der intensiven Zusammenarbeit für über 150 beteiligte Hochschulen in beiden Ländern eröffnet ,69 und das Deutsch-Französische Forum,70 auf dem es einmal im Jahr alles Wissenswerte sowohl über das Studium im Partnerland als auch über deutsch-französische Berufsperspektiven zu erfahren gibt. Mit der Gründung einer Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung 71 wurde der Grundstein für eine vertiefte Zusammenarbeit mit unserem östlichen 66 Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) verfügt in über 89 Ländern über ein Hochschulkooperationsnetz von mehr als 400 Lektoren, 13 Außenstellen und mehr als 40 DAAD-Informationszentren . Der DAAD fördert weltweit in über 200 Programmen mit Stipendien Deutsche und Ausländer. Der DAAD setzt sich für die Internationalisierung der deutschen Hochschulen ein, unterstützt Programme und Partnerschaften zur Förderung der Germanistik und der deutschen Sprache im Ausland und bemüht sich um die Bildungszusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Reformländern (www.daad.de). 67 Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forscher/innen. Mit ihren Forschungsstipendien und Forschungspreisen können ausländische Wissenschaftler/innen nach Deutschland kommen, um ein selbstgewähltes Forschungsprojekt an einer Forschungseinrichtung durchzuführen. Die daraus sich ergebenden Verbindungen werden von der Stiftung über den Aufenthalt hinaus weiter gepflegt. Informationen und Fördermöglichkeiten finden sich unter http://www.humboldt-foundation.de/web/foerderung.html. 68 Das Auswärtige Amt zuständig für die Auswärtige Kulturpolitik, und andere an den internationalen Kultur- Informations- und Wissenschaftsbeziehungen sowie der Entwicklungspolitik beteiligte Ressorts haben die Durchführung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesen Bereich zum größten Teil rechtlich unabhängigen Einrichtungen, den hier aufgeführten, sogenannten Mittlerorganisationen übertragen. Abstimmung, Koordination und arbeitsteilige Zusammenarbeit erfolgen über die "Vereinigung für Internationale Zusammenarbeit" (VIZ). Vgl. dazu http://www.deutsche-kulturinternational .de/de/org/organisationen/vereinigung-fuer-internationale-zusammenarbeit-viz.html. 69 Vgl. http://www.dfh-ufa.org/ueber-die-dfh. 70 Vgl. http://www.dfh-ufa.org/studierende/deutsch-franzoesisches-forum. 71 Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung hat für Anträge auf Forschungsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften vier thematische Schwerpunkte definiert: Europäisierungsprozesse, Kultur- und Wissenstransfer, Mehrsprachigkeit sowie Normen- und Wertewandel Vgl. dazu http://www.dpws.de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 28 Nachbarland gelegt. Hinzu kommen Kooperationen der Kulturinstitute in Europa, etwa im Rahmen der Europäischen Vereinigung nationaler Kulturinstitute (EUNIC).72 5.5. Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Forschungsförderung Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Forschungsförderung.73 Bund und Länder können danach zusammenwirken bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen , Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen sowie Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten. Eingerichtet wurde dazu eine Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), mit der die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik verbessert werden soll.74 Ein wichtiger Bezugspunkt außenwissenschaftlicher Maßnahmen ist dabei die Kooperation mit den großen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen, um – vor allem im Rahmen des 2005 verabschiedeten „Paktes für Forschung und Innovation“75 – die Leistungsfähigkeit der Forschungsförderung und Qualitätssicherung zu verbessern. Ein besonderes Kennzeichen dieses Paktes ist seine internationale und europäische Ausrichtung: Die deutschen Wissenschaftsorga- 72 EUNIC ist eine Partnerschaft nationaler Kulturinstitute, die mit einer gewissen Autonomie von ihren jeweiligen Regierungen arbeiten und deren Tätigkeit sich über nationalen Grenzen hinaus erstreckt. Zu den 29 EUNIC Mitgliedern gehören derzeit Organisationen aus 25 EU-Ländern, für Deutschland beispielsweise das Goethe- Institut und das Institut für Auslandsbeziehungen. Die Ziele von EUNIC sind die Schaffung dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke unter den beteiligten Einrichtungen, die Verbesserung und Förderung der kulturellen Vielfalt und des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Gesellschaften Europas sowie die Festigung des internationalen Dialogs und der Zusammenarbeit mit den außereuropäischen Ländern. Vgl. zu den Projekten von EUNIC http://www.eunic-online.eu/?q=content/eunic-global-projects. 73 Vgl. zu den rechtlichen Grundlagen http://www.bmbf.de/de/17975.php. 74 Ab 1. Januar 2008 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern ihre Arbeit aufgenommen. Die GWK ist die Nachfolgeorganisation der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Die Errichtung der GWK wurde am 14. Juni 2007 von den Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Die Neuorganisation der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung von Bund und Ländern ist Folge der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform. Durch diese Reform erfuhr Artikel 91 b Grundgesetz eine Präzisierung und Erweiterung. Die Mitglieder der GWK setzen sich aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien der einzelnen Landesregierungen zusammen. Die GWK behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Unter Wahrung ihrer Kompetenz streben sie bei gemeinsam berührenden Fragen eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern (www.gwk-bonn.de). 75 Mit dem Pakt für Forschung und Innovation verfolgen Bund und Länder sowie die Wissenschaftsorganisationen das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung durch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale zu steigern. Vgl. dazu http://www.pakt-fuer-forschung.de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 29 nisationen werden darin bestärkt, forciert Internationalisierungsstrategien zu erarbeiten und umzusetzen .76 Neben der Deutschen Forschungsgemeinschaft gibt es auch eine Reihe weiterer Institutionen zur Finanzierung und Förderung der Forschung an deutschen Hochschulen. Die Max Planck- Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft leisten in ihren Mitgliedsinstituten und Forschungszentren international anerkannte Grundlagenforschung. Dies gilt auch für einen Teil der Mitgliedsinstitute der Leibniz-Gemeinschaft (während der andere Teil den Serviceeinrichtungen der deutschen Wissenschaft zugerechnet wird). Die Institute der Fraunhofer Gemeinschaft arbeiten an der Schwelle von Grundlagen- zu stärker anwendungsorientierter Forschung. Im Leistungsbereich Vertragsforschung kommen fast 20 % der externen Erträge aus dem Ausland. Strategische Zielregionen höchster Priorität sind Europa einschließlich Mittel- und Osteuropa, Nordamerika (mit Fokus USA) und Asien. Für die weitere Internationalisierung der Fraunhofer-Gesellschaft setzt der Pakt für Forschung und Innovation wichtige Impulse. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist nicht nur als zentrale Fördereinrichtung für Forschung an Hochschulen in Deutschland herausgefordert, sondern hat - auch als aktiver Teilnehmer am Pakt für Forschung und Innovation - das übergeordnete Ziel im Blick, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und auch Europas zu gewährleisten.77 Auch die deutschen Akademien der Wissenschaft78 pflegen internationale Beziehungen, u.a. indem sie renommierte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu korrespondierenden Mitgliedern ernennen, durch Beteiligung internationaler Kollegen an den Forschungsvorhaben der Akademien sowie durch die Vertretung deutscher Interessen in internationalen Zusammenschlüssen von Gelehrtengesellschaften wie etwa dem InterAcademy Council.79 Das Wissenschaftskolleg zu Berlin80 ist in ein internationales Netz von Institutes of Advanced Studies eingebunden und bringt international und national führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Berlin. Darüber hinaus haben die deutschen Hochschulen in den vergangenen Jahren begonnen, Auslandsvertretungen einzurichten. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)81 hat als Interessenvertretung der deutschen Hochschulen einen Vizepräsidenten mit der Pflege der internationalen Beziehungen betraut. Die HRK sammelt u.a. Informationen über die bilateralen internationalen Partnerschaftsabkommen ihrer Mitgliedshochschulen. Darüber hinaus unterzeichnet sie mit vergleichbaren Hochschulorganisationen anderer Länder Rahmenabkom- 76 Eine Übersicht der Gemeinsamen Förderung des Bundes und der Länder auf der Grundlage des Artikels 91 b GG (Stand 8.1.2014) findet sich unter http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GemFofoe-2013-2014.pdf. 77 Vgl. dazu die Übersicht mit weiteren Informationen unter http://www.gwk-bonn.de/index.php?id=27. 78 Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ist die Dachorganisation von acht Wissenschaftsakademien. Unter dem Dach der Union sind mehr als 1900 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen vereint, die zu den national und international herausragenden Vertretern ihrer Disziplinen gehören. Gemeinsam engagieren sie sich für wissenschaftlichen Austausch, exzellente Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (www.akademienunion.de). 79 Vgl. http://www.interacademycouncil.net. 80 Vgl. http://www.wiko-berlin.de. 81 Informationen über internationale Kooperationen deutscher Hochschulen finden sich unter http://www.hochschulkompass.de/internationale-kooperationen.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 30 men und Interessensbekundungen zur Intensivierung der jeweiligen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedshochschulen.82 5.6. Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Der Bund und die Länder haben nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Aufgabe, das Kulturgut der aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im östlichen Europa Vertriebenen zu erhalten. Aus Bundesmitteln werden eine Vielzahl von Maßnahmen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft gefördert, Projekte der kulturellen Breitenarbeit und des kulturellen Austausches, Institutionen wie Museen, Bibliotheken und Archiven sowie Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa.83 Die Anstrengungen zur Pflege und Erforschung dieses kulturellen Erbes von nationaler Bedeutung umfassen ein weites Spektrum: von der Bewahrung der vielfältigen, z. B. baulichen, künstlerischen, musikalischen, schriftlichen, auch mündlichen Überlieferungen der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete über die museale Präsentation und breitenwirksame Vermittlung dieses Kulturerbes bis hin zu seiner wissenschaftlichen Erforschung. Auf Bundesebene nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Aufgaben gemäß § 96 BVFG wahr.84 Gefördert werden wissenschaftliche Forschungen, Museen und Ausstellungen sowie Bibliotheken, aber auch Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit mit Bezug zu den Deutschen in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, in den Böhmischen Ländern, im Karpaten- und im Donauraum sowie im Baltikum oder in Russland. Die Betreuung des Förderbereichs durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), Oldenburg.85 Das BKGE ist gegründet worden, um die Bundesregierung auf der Grundlage 82 Unterstützt werden die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen von den Mobilitäts- und Internationalisierungsagenturen Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD). Der DAAD verfügt über ein weit gefächertes Netz von Auslandsvertretungen und internationalen Informationszentren. Die AvH wird von diesen Vertretungen mitrepräsentiert und engagiert sich über Alumni- und Fördervereine ebenfalls in den Herkunftsländern ihrer Forschungsstipendiatinnen und - stipendiaten. 83 Die Förderung deutscher Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR erfolgt auch im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Das Auswärtige Amt unterstützt kulturelle Projekte der deutschen Minderheiten in Mittel-und Osteuropa und der GUS. Diese Maßnahmen werden überwiegend unter Beteiligung der verschiedenen deutschen Mittler wie dem Institut für Auslandsbeziehungen, dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst und der Zentralstelle für das Auslandschulwesen und auf Initiative der Organisationen der deutschen Minderheiten realisiert. Darüber hinaus unterstützen auch die deutschen Auslandsvertretungen Projekte deutscher Minderheiten vor Ort. Vgl. hierzu und zu weiteren Maßnahmen den 17. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, abrufbar unter http://www.auswaertigesamt .de/cae/servlet/contentblob/670488/publicationFile/189728/AKBP-Bericht_2012-2013.pdf (S. 47ff.). 84 Vgl. www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/ aufarbeitung/deutscheKultur/_node.html. 85 Nähere Informationen zu den Förderkriterien für entsprechende Maßnahmen sowie Antragsformulare zum Herunterladen finden sich unter http://www.bkge.de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 31 eigener, in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchzuführender oder zu veranlassender Erhebungen, Dokumentationen und ergänzender Forschungen in allen die Durchführung des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes betreffenden Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen (Errichtungserlass vom 27. Januar 1989).86 Im Jahre 2010 wurde durch den BKM und mit Unterstützung des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) ein runder Tisch namhafter Wissenschaftler aus den Bereichen Geschichte, Volkskunde, Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte einberufen, um ein an aktuellen Gegebenheiten und Parametern orientiertes akademisches Förderprogramm zu konzipieren. Dieser runde Tisch, an dem auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länderseite vertreten waren, diente auch dazu, die gesamtgesellschaftliche Relevanz dieser Wissenschaftsförderung im politischen Raum zu akzentuieren und einen Anspruch auf Teilhabe an den Forschungsinitiativen der Bundesregierung zu postulieren. Auf diese Weise konnten die Weichen für die erstmalige Auflage eines umfangreichen wissenschaftlichen Förderprogramms unter Einbeziehung innovativer Formate, insbesondere der Schaffung von Juniorprofessuren, gestellt werden. Das Spezifikum der Wissenschaftsförderung auf der Grundlage von § 96 BVFG liegt in ihrer Verklammerung mit der Arbeit der Museen, der Kulturinstitute und der transnationalen Erinnerungsarbeit. Die Erforschung der deutschen Kultur und Geschichte im östlichen Europa soll aktuelle fachliche Fragestellungen und Methoden zu berücksichtigen, um nachhaltig Relevanz im Wissenschaftsdiskurs – und letztlich auch in der gesellschaftlichen Diskussion – zu entfalten.87 5.7. Förderung von kulturellen und kulturwissenschaftlichen Projekten durch die Europäische Union 5.7.1. Kulturförderung Mit Beginn des Jahres 2014 hat die siebenjährige Laufzeit des neuen EU-Rahmenprogramms für Kultur und Medien begonnen. Vom Europäischen Parlament wurde das Programm „Kreatives Europa“ (2014 - 2020) am 19. November 2013 angenommen, die Zustimmung des Rates erfolgte am 5. Dezember 2013. In Kraft getreten ist es durch die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 (EU-ABl. L 347/221). Das neue Programm setzt auf Professionalisierung und Internationalisierung, um Europas kulturelle Vielfalt zu wahren und die Wettbewerbsfähigkeit seines Kultur- und Kreativsektors sowie seiner Filmbranche zu stärken. Dabei sollen innovative Ideen zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten zum Tragen kommen. Um das gesamte kreativwirtschaftliche Potenzial zu 86 Vgl. dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ (BT-Drs. 17/5636, 27. 05. 2011); vgl. dazu auch ROBBERS (2011). 87 Der Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2011/2012 findet sich unter www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2013-06-04-berichtbundesvertriebenengesetz .pdf?__blob=publicationFile&v=2. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 32 erschließen, sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung und der Globalisierung besser genutzt werden. Die wesentliche Rechtsgrundlage für das Programm bilden die Artikel 167 (Kultur ) und 173 (Industrie) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Kulturpolitik und für die Gestaltung des kulturellen Lebens verbleiben jedoch prinzipiell bei den Mitgliedstaaten, im Fall der Bundesrepublik Deutschland vor allem bei den Ländern und Kommunen. Das Programm „Kreatives Europa“ bündelt die bisherigen Programme KULTUR, MEDIA und MEDIA Mundus unter einem gemeinsamen Dach, unterstützt außerdem die Kulturhauptstädte Europas, das Europäische Kulturerbe-Siegel sowie die europäischen Preise für Literatur, Architektur, Kulturerbe, Kino und Rock- und Popmusik. Beim Teilprogramm KULTUR geht es vor allem um europäische Kooperationsvorhaben, Projekte europäischer Plattformen und Netzwerke sowie Literaturübersetzungen. Das Teilprogramm MEDIA dient der Unterstützung der Filmbranche und des gesamten audiovisuellen Sektors. MEDIA ist konzipiert als Ergänzung zu den nationalen Produktionsförderungen und zum Filmförderungsfonds EURIMAGES. Unterstützt werden Bereiche, die der eigentlichen Produktion von audiovisuellen Werken vor- oder nachgelagert sind. Ergänzt werden die beiden Teilprogramme durch branchenübergreifende Maßnahmen. Neben der Förderung der transnationalen politischen Zusammenarbeit geht es um die Schaffung eines neuen Finanzierungsinstruments: Ab 2016 soll ein Garantiefonds bereitstehen, der die Kreditvergabe an Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erleichtern soll. Das gesamte Programmbudget für die 7-jährige Laufzeit des Programms „Kreatives Europa beträgt 1,46 Mrd. Euro. Davon entfallen 454 Mio. Euro auf das Teilprogramm KULTUR, 819 Mio. Euro auf das Teilprogramm MEDIA und etwa 190 Mio. Euro auf das neue Finanzierungsinstrument für die Kultur- und Kreativbranche und die transnationale Zusammenarbeit. Das Programm steht nicht nur Antragstellern aus den Mitgliedstaaten der EU offen. Einbezogen sind auch die Schweiz und die EFTA-Länder, die Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums sind (Island, Norwegen und Liechtenstein). Berücksichtigt werden auch Beitrittsländer, Kandidatenländer und potentielle Kandidatenländer sowie Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden. Darüber hinaus soll das Programm für bilaterale oder multilaterale Kooperationsvorhaben mit anderen Drittstaaten geöffnet werden. Die Verwaltung des Förderprogramms obliegt vor allem der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren, an dem Vertreter der EACEA, der Generaldirektion Bildung und Kultur und der Teilnehmer-Länder beteiligt sind, ausgewählt.88 Das Teilprogramm KULTUR im Programm KREATIVES EUROPA ist in vier Förderbereiche unterteilt. Den Kern des Teilprogramms KULTUR bildet die Förderung Europäischer Kooperationsprojekte (Kleine bzw. Große Kooperationsprojekte).89 Außerdem wird eine Kofinanzierung für Europäische Plattformen von Kultur- und Kreativorganisationen gewährt, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren und damit zur Verbreitung europäischer Werke beitragen. Ein dritter Förderbereich ermöglicht eine Kofinanzierung für Europäische Netzwerke, die eine oder 88 Fördermöglichkeiten – auch im kulturwissenschaftlichen Bereich – finden sich unter https://eacea.ec.europa.eu/creative-europe/funding_en. 89 Vgl. zur Antragstellung und Förderung http://ccp-deutschland.de/kooperationsprojekte-bereich-1.html; Informationen finden sich auch auf Plattform „Europa fördert Kultur“: http://www.europa-foerdert-kultur.info. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 33 mehrere Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren europaweit vertreten und helfen, einen bestimmten Kultursektor zu strukturieren. In einem vierten Förderbereich ist die Förderung von Literaturübersetzungsprojekten vorgesehen. Die vier Programmleitfäden ("Guide for Applicants") zum Teilprogramm KREATIVES EUROPA / KULTUR (2014-2020) erläutern die Förderbereiche, in denen eine Antragstellung möglich ist, die zentral in Brüssel über die EACEA erfolgt. Sie vermitteln ausführliche Informationen darüber, was für einen erfolgreichen Förderantrag notwendig ist, in welcher Höhe Zuschüsse möglich sind und wie das Antrags- und Auswahlverfahren abläuft. In den Förderbereichen Kulturhauptstadt der EU, Europäisches Kulturerbe-Siegel sowie Kulturpreise der EU ist eine Antragstellung nur im Rahmen von spezifischen Aufrufen möglich. Diese Förderbereiche werden nicht in den Programmleitfäden erläutert und werden von der Generaldirektion (GD) Bildung und Kultur der Europäischen Kommission direkt verwaltet.90 Auf nationaler Ebene gibt es künftig mit den „Creative Europe- Desks“ ein einheitliches System von Beratungsstellen.91 5.7.2. Bildungs- und Forschungsförderung Europäisierung und Internationalisierung prägen die deutsche Forschungslandschaft immer stärker. Mittel aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm machen einen zunehmenden Anteil der Drittmittel aus, die von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie von Unternehmen eingeworben werden. Die Anzahl von Kooperationen und gemeinsamen Forschungsprojekten mit ausländischen Einrichtungen steigt. Und immer mehr Personal in Forschung und Entwicklung in Deutschland kommt aus dem Ausland.92 Zentrales Anliegen der europäischen Kultur- und Bildungspolitik ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bildungsraums, in dem die Mobilität der Bürger gestärkt sowie eine umfassendere Transparenz und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme und -abschlüsse ermöglicht wird. Die Zielsetzungen der europäischen Bildungszusammenarbeit werden durch den „Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“93 bis 2020 definiert. Vier strategische Ziele stehen dabei im Vordergrund: die Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität, die Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns sowie die Förderung von Innovation und Kreativität auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung. 2014 ist das neue EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet worden.94 Das auf sieben Jahre angelegte Programm setzt sich eine Reihe von Zielen, die u. a. die Verbesserung von Schlüsselkompetenzen und Fertigkeiten, die 90 Ausschreibungen und die zugehörigen Förderrichtlinien und Formulare werden in diesen Fällen direkt auf der Website der GD Bildung und Kultur veröffentlicht. Vgl. dazu die Informationsmöglichkeiten unter http://ec.europa.eu/culture/creative-europe/index_de.htm, Hinweise zu Ausschreibungen unter http://ec.europa.eu/culture/creative-europe/calls/index_en.htm. 91 Vgl. zur Antragstellung und Förderung http://www.ccp-deutschland.de/antragstellung-kultur-programm.html. 92 Vgl. http://www.gwk-bonn.de/index.php?id=249. 93 Vgl. dazu http://www.bmbf.de/de/542.php und http://www.eu-bildungspolitik.de. 94 Vgl. https://eu.daad.de/erasmus/alle/mobilitaetsfoerderung/de/11739-erasmus-die-neue-welt-der-eubildungsprogramme /. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 34 Stärkung der Qualität in allen Bildungsbereichen und die Förderung der internationalen Dimension betreffen. Erasmus+ folgt ab 2014 den Programmen Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie den fünf internationalen Programmen Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink sowie Programm für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern in einem neuen integrierten und vereinfachten Programm nach. Neu ist darüber hinaus auch, dass Sportinitaitiven, v.a. im Bereich Breitensport durch das Programm finanziert werden. Für den Zeitraum 2014-2020 stehen nach der fast zeitgleichen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU mind. 13,01 Mrd. Euro für Erasmus + zur Verfügung. Für den Bildungsbereich bedeutet dies eine deutliche Steigerung gegenüber der Programmperiode 2007- 2013.95 Angesichts der voranschreitenden europäischen Integration und eines entstehenden "Europäischen Forschungsraums" richtet sich das besondere Augenmerk auch auf die wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa. Im Rahmen der Europäischen Union bündeln die Mitgliedsstaaten ihre forschungspolitischen Kräfte und arbeiten daran, einen gemeinsamen europäischen Hochschul- und Forschungsraum aufzubauen. Vor großer Bedeutung ist dabei das 2007 verabschiedete Forschungsrahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (FRP). Basierend auf den europäischen Verträgen – insbesondere Art. 163ff. EGV – werden alle Maßnahmen auf dem Gebiet der Forschungsförderung und technologischen Entwicklung unter dem Dach des "Gemeinschaftlichen Rahmenprogramms Forschung" zusammengefasst.96 Wichtigstes Element der Forschungsförderung in Europa sind die Forschungsrahmenprogramme (FRP), in denen die Forschungsanstrengungen der Europäischen Union gebündelt werden.97 Ab 2014 wird Horizont 2020, das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sich an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) anschließen. Horizont 2020 führt alle forschungsund innovationsrelevanten Förderprogramme der Europäischen Kommission zusammen. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, in der gesamten EU eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.98 Es fördert in den kommenden sieben Jahren Forschung und Innovation mit ca. 70 Mrd. Euro und bündelt verschiedene bisher getrennte Programme. Es beruht auf drei Säulen, die sich auf die Schwerpunkte "exzellente Wissenschaft", "führende Rolle der Industrie" und "gesellschaftliche Herausforderungen" konzentrieren.99 Im Kernthesenpapier 95 Der Programmleitfaden findet sich unter http://www.lebenslangeslernen .at/fileadmin/lll/dateien/lebenslanges_lernen_pdf_word_xls/allgemein/2013/aufruf_guide_eforms /aufruf_2014_erasmus_.pdf. 96 Vgl. dazu auch die europarechtlichen Grundlagen der europäischen Forschungs- und Wissenschaftspolitik; vgl. dazu etwa EIKENBERG (2008) und TUREK (2007). 97 Vgl. http://www.forschungsrahmenprogramm.de/era.htm. 98 Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (EU-ABl. L 347/10, 20.12.2013); ein Überblick mit weiteren Hinweisen findet sich unter http://www.foerderdatenbank.de/Foerder- DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=6cbab34655946845f01e06aa5375fc30;print;index&doc=11711 &typ=FL. 99 Vgl. http://www.bmbf.de/de/959.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 35 der Bundesregierung100 wird etwa auf Erfordernisse der kulturwissenschaftlichen Fundierung des europäischen Forschungsraumes verwiesen. Das Verstehen von Europas kulturellen Wurzeln in all ihrer Vielfalt als Basis für unsere gemeinsame Identität sei angesichts der globalen Veränderungen eine Notwendigkeit und zugleich eine Herausforderung, die in "Horizont 2020" zunächst nicht ausreichend abgedeckt sei. Es fehle bisher eine hierauf zugeschnittene Forschungsagenda mit eigener Programmatik, die es unter anderem auch erlaubt, den Reichtum kultureller und wissenschaftlicher Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven zu erschließen. Der Erhalt des Kulturguts und die Forschung mit diesen Quellen müssten strukturell verknüpft sowie in den und durch die Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erschlossen werden. Dabei gehe es auch darum, das vielfältige kulturelle Erbe in Europa für jeweils neue Generationen und die Weiterentwicklung der europäischen Gesellschaften zu eröffnen und auch in Anbetracht kultureller Unterschiedlichkeit orientierende und identitätsstiftende Wirkungen zu entfalten. Im neuen Rahmenprogramm werden diese Kritikpunkte teilweise berücksichtigt. Kultur- und geisteswissenschaftlichen Themen sind schwerpunktmäßig im Themenbereich „Gesellschaftliche Herausforderungen“ eingebunden.101 Das Ziel ist die Schaffung eines tief gehenden, gemeinsamen Verständnisses der komplexen, multidimensionalen gesellschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht. Dazu gehören z. B. demografischer Wandel, soziale Ungerechtigkeit, digitale Kluft, Armut, Integration, Migration, die Forderung einer Kultur der Innovation und Kreativität und gleichzeitig ein Vertrauensverlust in die Hüter der Demokratie. Im Teilbereich „Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften“ geht es um folgende Forschungsschwerpunkte:102 – Inklusive Gesellschaften: sozialer Zusammenhalt in einem sich verändernden Europa – Innovative Gesellschaften: Teilhabe von Menschen, Organisationen und Unternehmen an Innovationsprozessen – Reflektierende Gesellschaften: kulturelles Erbe und europäische Identität.103 100 Das Dokument ist abrufbar unter http://www.bmbf.de/pubRD/2012_05_15_Kernthesenpapier_oeffentliche_Fassung.pdf (Anlage 3). 101 Vgl. dazu http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/area/social-sciences-humanities. Informationen finden sich bei der Nationalen Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften unter http://www.nks-swg.de/. Das Arbeitsprogramm 2014-2015 zum Themenbereich „Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective Societies” ist abrufbar unter http://www.nksswg .de/media/content/1587804-13._sc6_wp2014-2015_en.pdf (Anlage 4). 102 Das EU-Informationsportal („Participant Portal“) findet sich unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/home.html. 103 Vgl. http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/2105-reflective-7- 2014.html; Informationen und Hinweise im Kulturförderpunkt Berlin unter http://www.kulturfoerderpunktberlin .de/foerderfinder/programm/260/aktion/show/. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 36 Damit ermöglicht das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union beispielsweise auch Projekt im Rahmen der Denkmalpflege. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) hat sich in diesem Zusammenhang dafür eingesetzt, dass die Kulturerbeforschung in das EU- Forschungsförderprogramm HORIZON 2020 aufgenommen wird. Dies bedeutet, dass mit dem Start von HORIZON 2020 jetzt auch Forschungsprojekte aus dem Bereich der Denkmalpflege förderfähig sind. Dies ist auch deshalb bemerkenswert, da auf nationaler Ebene kein Forschungsprogramm zum Kulturerbe vorhanden ist.104 Darüber hinaus sind sozioökonomische Forschungsfragen als sogenannte "Querschnittsthemen" auch in den übrigen Themenschwerpunkten von Horizont 2020 zu finden. Neben den in der gesellschaftlichen Herausforderung „Europe in a changing world: inclusive, innovative and reflective societies“ ausgeschriebenen Förderthemen bieten auch die anderen Bereiche in Horizont 2020 vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten für Wissenschaftler aus dem Bereich der Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften.105 104 Vgl. dazu die Informationen des Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz unter http://www.dnk.de/aktuelles/n2399/?beitrag_id=1214. 105 Die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften ist fachlich für alle Themen zuständig, die als sogenannte „Querschnittsthematiken“ Schnittstellen und Überlappungen zwischen sozial-, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen und anderen Bereichen bilden und somit Beteiligungsmöglichkeiten für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaftlern bieten. Informationen, Hinweise sowie Ansprechpartner finden sich unter http://www.nks-swg.de/de/143.php. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 37 6. Förder-Datenbanken Deutsche InformationsZentrum Kulturförderung (DIZK): Das Deutsche InformationsZentrum Kulturförderung (DIZK) wurde seit 2003 als Gemeinschaftsprojekt der Kulturstiftung der Länder, des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI entwickelt. Die eigens für das Projekt konzipierte Datenbank wurde 2006 im Internet freigeschaltet. Mit der Datenbank des DIZK stellen die Kulturstiftung der Länder und die Projektpartner ein unverzichtbares Instrument für Förderer und Fördersuchende zur Verfügung, die – häufig unzureichend über Fördermöglichkeiten informiert – nun ausführlich beraten werden und ein engmaschiges Netzwerk aufbauen können. Das Deutsche Informationszentrum Kulturförderung sammelt in einem Onlinekatalog Informationen über private und öffentliche Förderer von Kunst und Kultur in Deutschland und macht diese anwenderfreundlich zugänglich. Das aktuelle Informationsangebot ist als Datenbank aufgebaut, die über WWW abgefragt werden kann. Eine umfangreiche Verschlagwortung hilft den Suchenden, die zu ihrer Qualifikation, ihren Ideen und Projekten passende Förderung zu finden. Fördernde Unternehmen und Stiftungen erhalten so verstärkt zielgerichtete Anfragen, die tatsächlich ihren Förderzielen entsprechen. Das DIZK bietet Informationen zu Förderangeboten, Datenbanken mit aktuellen Forschungsvorhaben, Zugang zu Formularen und mehr; die Datenbank ist aufrufbar unter http://www.kulturfoerderung.org. Der Kulturförderpunkt Berlin: Der Kulturförderpunkt Berlin versteht sich als Anlaufstelle für Berliner Kulturschaffende, Künstler, Projektinitiatoren, Vereine und Akteure der freien Szene, die Informationen zum Thema Kulturförderung und - finanzierung suchen. Der Kulturförderpunkt Berlin ist ein Projekt der Kulturprojekte Berlin GmbH und wird gefördert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und Mittel der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten: http://www.kulturfoerderpunkt-berlin.de. Förderdatenbank des Bundes: Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Das Förderportal bietet einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung des Bundes. Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst: http://www.foerderdatenbank.de. Forschungsförderung des Bundes: Die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes ist Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potentielle Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und –initiativen (http://www.foerderinfo.bund.de). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 38 Forschungsförderung (research-in-Germany): Die Finanzierung der deutschen Forschung ist genauso vielfältig und differenziert wie die deutsche Forschungslandschaft selbst. Nicht zuletzt, weil sie föderal organisiert ist: Das heißt, Bund und Länder handeln selbständig in der Finanzierung und Organisation von Forschung, aber mit Abstimmung in gemeinsamen Gremien und zum Teil in gemeinsamen Initiativen. Hinzu kommen private Geldgeber und Unternehmen, die Forschung und Entwicklung in hohem Maße finanzieren. Auch die Europäische Union finanziert Forschung umfassend und mit verschiedensten Instrumenten. http://www.research-in-germany.de/dachportal/de/Forschungsfoerderung.html. Bildungsförderung des Bundes: Neben Aktivitäten zur Verbesserung von Strukturen und Rahmenbedingungen der Aus- und Weiterbildung fördert das BMBF eine Reihe individueller Maßnahmen. Dazu gehören neben Bafög und Meister-Bafög, die Bildungsprämie, das Deutschland-Stipendium, die Begabtenförderung berufliche Bildung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs: http://www.foerderinfo.bund.de/de/1440.php. Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesländer: Bei der inhaltlichen Ausrichtung und den eingesetzten Instrumenten der FuE-Förderung gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Dabei gestaltet sich der Übergang zwischen Forschungsförderung und wirtschaftlicher Förderung oft fließend: http://www.foerderinfo.bund.de/de/221.php. Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung: Die Forschungsförderprogramme des Bundes stehen in der Regel für die internationale Zusammenarbeit offen - in einigen Fällen ist die internationale Kooperation explizites Programmelement. Zwischen den Partnern sind in der Regel Kooperationsvereinbarungen im Einklang mit den Förderrichtlinien zu schließen. Einzelheiten werden programmspezifisch festgelegt. Informationen unter http://www.foerderinfo.bund.de/de/204.php. Suchmaschine für Forschung in Deutschland: http://www.forschungsportal.net/de. ELFI: ELFI ist die Servicestelle für ELektronische ForschungsförderInformationen im deutschsprachigen Raum. Die Datenbank sammelt Informationen zur Forschungsförderung. Diese werden Wissenschaftlern, Forschungsreferenten, Studierenden sowie Unternehmen per Internet zur Verfügung gestellt: http://www.elfi.info/recherche.php. Stifterverband der deutschen Wissenschaft: Der Stifterverband hat ein Recherchetool geschaffen, mit dem Fördermöglichkeiten (Einzelprojekte, Preise, Stipendien oder Publikationszuschüsse) durch Stiftungen recherchiert werden können: http://www.stifterverband.org/stiftungen_und_stifter/foerderung/index.html. Bundesverband deutscher Stiftungen: Die Stiftungssuche umfasst Stiftungen mit eigener Internetanschrift, die in Deutschland tätig sind und in den im Suchformular genannten Aufgabenbereichen Mittel bereitstellen. Jedoch wird nur ein kleiner Teil der Mittel für Wissenschaft, Bildung und Forschung vergeben: http://www.stiftungen.org/index.php?id=259. Förderorganisationen von A-Z: Forschungsförderung wird in Deutschland von staatlichen Stellen, verschiedenen Organisationen, unter ihnen viele der großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sowie der Wirtschaft betrieben: http://www.research-ingermany .de/dachportal/de/Forschungsfoerderung/Foerderorganisationen_A-Z.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 39 Informationsdienst Forschung, Internationales, Transfer (FIT): Der Informationsdienst FIT für die Wissenschaft liefert schnell aktuelle Informationen zur Forschungs- und Nachwuchsförderung, zur Förderung internationaler wissenschaftlicher Aktivitäten und zum Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis. Projektfinanzierung, Stipendien, Wissenschaftspreise, etc. - dazu aktuelle Ausschreibungen und gezielte Selektionsmöglichkeiten in einem Newsletter. Abrufbar unter http://www2.uni-frankfurt.de/39901597. Scholarship-Portal: http://www.scholarshipportal.eu. Stipendiendatenbank des DAAD: Die umfangreiche Stipendiendatenbank des DAAD für ausländische Studierende, Graduierte und Wissenschaftler bietet Interessenten vielfältige Angebote und Informationen, um sich erfolgreich um eine Unterstützung für ein Studium, eine Forschungsarbeit oder einen Lehraufenthalt in Deutschland zu bewerben: https://www.daad.de/deutschland/stipendium/de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 40 7. Literatur ASSMANN, Aleida (2011). Einführung in die Kulturwissenschaft: Grundbegriffe, Themen, Fragestellungen 3., neu bearbeitete Auflage, Berlin: Erich Schmidt. BECHLER, Ekkehard; WEIGEL, Martin (1995). Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten privater Kulturförderung und -finanzierung in der Bundesrepublik Deutschland (Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums des Innern). Glücksburg: Glücksburger Konzepte GmbH. BEYME, Klaus von (1998). Die Kunst der Macht und die Gegenmacht der Kunst. Studien zum Verhältnis von Kunst und Politik. Frankfurt: Suhrkamp. BEYME, Klaus von (2012). Kulturpolitik in Deutschland: Von der Staatsförderung zur Kreativwirtschaft, Wiesbaden: Springer VS. BKM (2003). Systematisierung der Kulturförderung von Bund und Ländern und für die Zusammenführung der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder zu einer gemeinsamen Kulturstiftung (Eckpunktepapier von Bund und Ländern vom 26. 6. 03). Berlin: BKM http://archiv.bundesregierung.de/pressemitteilung/84/496484/attachment/496687_0.pdf [Stand 15.06.2011]. BKM (2007). Im Bund mit der Kultur. Kultur- und Medienpolitik der Bundesregierung. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. BKM (2011). Im Bund mit der Kultur. Kultur- und Medienpolitik der Bundesregierung. Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. BLUMENREICH, Ulrike (2012). Der Kulturfinanzbericht 2012, in: Kulturpolitische Mitteilungen, Vol. 140(I), 13-15. BRUELL, Cornelia (2013). Kreatives Europa 2014-2020. Ein neues Programm – auch eine neue Kulturpolitik? (2., überarbeitete Auflage), Stuttgart: Institut für Auslandsbeziehungen. BRUHN, Manfred (2003). Sponsoring. Systematische Planung und integrativer Einsatz. Wiesbaden: Gabler. BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN (2013). Finanzbericht 2014: Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang. Berlin: BMF. BUNDESRECHNUNGSHOF (2007). Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern (Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung). Stuttgart: Kohlhammer. BUNDESREGIERUNG (2000a). Finanzielle Förderung von Kunst und Kultur (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU; BT-Drucksache 14/3420 vom 18. 05. 2000). Berlin: Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 41 BUNDESREGIERUNG (2000b). Soziokultur (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU; BT-Drucksache 14/4020 vom 24.08.2000). Berlin: Deutscher Bundestag. BUNDESREGIERUNG (2011). Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbericht, BT-Drs. 17/465, 11.08.2011). Berlin: Deutscher Bundestag. BUNDESREGIERUNG (2013). Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2007 bis 2010 (24. Subventionsbericht, BT-Drs. 17/14621, 19. 08. 2013), Berlin: Deutscher Bundestag. CDU, CSU und SPD (2013). Deutschlands Zukunft gestalten - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode (27. November 2013), Berlin: CDU, abrufbar unter: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf. EBKER, Nikola (2000). Politische Ökonomie der Kulturförderung: Entwicklungen zwischen Markt, Staat und 3. Sektor. Bonn: ARCult-Media. ENDREß, Alexander (2005). Die Kulturpolitik des Bundes: Strukturelle und inhaltliche Neuorientierung zur Jahrtausendwende? Berlin: Duncker & Humblot. ENQUETE-KOMMISSION (2007). Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages vom 11. 12. 2007 (BT-Drs. 16/7000). Berlin: Deutscher Bundestag. ERMERT, Karl, LANG, Thomas (Hrsg.) (2001). Die Förderung von Kunst und Kultur in den Kommunen. Kommunikationsformen, Willensbildung, Verfahrensweisen. Wolfenbüttel: Bundesakademie für kulturelle Bildung. EUROSTAT (2011). Cultural statistics (2011 edition). Luxembourg: Publications Office of the European Union. EVERS, Adalbert, und Annette ZIMMER (Hrsg.) (2010). Third Sector Organizations Facing Turbulent Environments: Sports, Culture and Social Services in Five European Countries. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos. FISCHER, Heinz (1988). Kulturförderung durch Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Diss. Universität Köln. FOHRBECK, Karla (1971). Kunstförderung im internationalen Vergleich. Köln: Dumont. FORBECK, Karla (1980). Kulturfinanzierung – ein internationales Dilemma. Kulturpolitische Gesellschaft (Hrsg.). Was ist uns die Kultur wert? (17-24). Köln: Kulturpolitische Gesellschaft. FORBECK, Karla; WIESAND, Andreas, J. (1989a). Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft ? München: Beck. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 42 FORBECK, Karla; WIESAND, Andreas, J. (1989b). Private Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Inter Nationes. FUCHS, Max (1998). Kulturpolitik als gesellschaftliche Aufgabe. Wiesbaden: Westerwaldverlag. GEIßLER, Birgit (1995). Staatliche Kunstförderung nach Grundgesetz und Recht der EG. Berlin: Duncker & Humblot. GERLACH-MARCH, Rita (2010). Kulturfinanzierung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. GERMELMANN, Claas Friedrich (2013). Kultur und staatliches Handeln: Grundlagen eines öffentlichen Kulturrechts in Deutschland, Tübingen: Mohr Siebeck. GLOGNER-PILZ, Patrick (2011). Publikumsforschung: Grundlagen und Methoden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. GLOGNER-PILZ, Patrick; FÖHL, Patrick S. (Hrsg.): (2011). Das Kulturpublikum: Fragestellungen und Befunde der empirischen Forschung (2., erw. Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. GÖLLER, Josef-Thomas (2001). Heimat der Philanthropen und der reichen Spender für vielseitige Kunstprojekte. Das Parlament Nr. 20, 11. Mai 2001. GÖRSCH, Markus (2001). Komplementäre Kulturfinanzierung. Das Zusammenwirken von staatlichen und privaten Zuwendungen. Diss. Universität Leibzig. GOTTSCHALK, INGRID (1998). Kulturfinanzierung zwischen Markt und Staat. Der neue Ansatz der Kulturkarte. Neuner, Michael; Reisch, Luzia, A. (Hrsg). Konsumperspektiven. Verhaltensaspekte und Infrastruktur (209-227). Berlin: Duncker & Humblot. GRABER, Christoph (1994). Zwischen Geist und Geld. Interferenzen von Kunst und Wirtschaft aus rechtlicher Sicht. Baden-Baden: Nomos 1994 HÄBERLE, Peter (1996). „Sport“ als Thema neuerer verfassungsstaatlicher Verfassungen. In: HÄBERLE, Peter: Das Grundgesetz zwischen Verfassungsrecht und Verfassungspolitik. Ausgewählte Studien zur vergleichenden Verfassungslehre in Europa (715-749). Baden-Baden: Nomos. HÄBERLE, PETER (1998). Verfassungslehre als Kulturwissenschaft (2. Auflage). Berlin: Duncker & Humblot. HÄBERLE, PETER (1999). Kulturhoheit im Bundesstaat - Entwicklung und Perspektiven. Archiv des öffentlichen Rechts, 124 (4) 549 - 582. HÄBERLE, Peter (2007). Föderalismus-Modelle im kulturellen Verfassungsvergleich. ZÖR 62 (1), 39-59. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 43 HABISCH, André (Hrsg.) (2003). Corporate Citzienship - Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen in Deutschland. Heidelberg: Springer. HANSEN, Klaus P (2011). Kultur und Kulturwissenschaft: Eine Einführung, Stuttgart: UTB. HEINRICHS, Werner (1997). Kulturpolitik und Kulturfinanzierung: Strategien und Modelle für eine politische Neuorientierung. München: Beck. HEINZE, Thomas (Hrsg.) (1995). Kultur und Wirtschaft. Perspektiven gemeinsamer Innovation. Opladen: Westdeutscher Verlag. HEINZE, Thomas (2008). Kultursponsoring, Museumsmarketing, Kulturtourismus: Ein Leitfaden für Kulturmanager (3. Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag. HENSE, ANSGAR (2000). Bundeskulturpolitik als verfassungs- und verwaltungsrechtliches Problem. Deutsches Verwaltungsblatt, 115 (6) 376-384. HOCH, Felicitas (2012). Die Kulturförderung der Europäischen Union, Baden-Baden: Nomos. HOFFMANN, HILMAR (Hrsg.) (2001). Kultur und Wirtschaft. Knappe Kassen - Neue Allianzen. Köln: Dumont. HOMOLKA, WALTER (2002). Das Modell des Corporate Citizen. Wirtschaft im Dialog mit Kultur und Gesellschaft. In Hoffmann, Hilmar; Schneider, Wolfgang (Hrsg.). Kulturpolitik in der Berliner Republik (149-160). Köln: DuMont. HUMMEL, Marlies, WALDKIRCHER, Cornelia (1992). Wirtschaftliche Entwicklungstrends von Kunst und Kultur. Berlin: Duncker & Humblot. INSTITUT FÜR LÄNDERKUNDE (Hrsg.) (2002). Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland. Band 6: Bildung und Kultur. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag. ISENSEE, JOSEF (1990). Idee und Gestalt des Föderalismus im Grundgesetz. In Isensee & Kirchhof (Hrsg.). Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV: Finanzverfassung – Bundestaatliche Ordnung (517 - 691). Heidelberg: C.F. Müller Juristischer Verlag. JAEGER, Friedrich/LIEBSCH, Burkhard (Eds.) (2011). Handbuch der Kulturwissenschaften. Sonderausgabe in 3 Bänden, Stuttgart: Metzler. KLAMER, Arjo; PETROVA, Lyudmilla; MIGNOSA, Anna (2006). Financing the arts and culture in the European Union (IP/B/CULT/ST/2005_104). Brussels: European Parliament. KÖSTLIN, Thomas (2011). Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung, in: Schwartmann, Rolf (Ed.): Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, Heidelberg: C. F. Müller, 487-537. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 44 LANGMAAK (1998). Öffentliche Kulturförderung - Bundesdeutsche Fördertöpfe für Kulturprojekte. In BENDIXEN, Peter (Hrsg.) (1998). Handbuch KulturManagement (Loseblatt-Sammlung D 3 .4.). Stuttgart: Raabe-Verlag. LENSKI, Sophie-Charlotte (2013). Öffentliches Kulturrecht: Materielle und immaterielle Kulturwerke zwischen Schutz, Förderung und Wertschöpfung, Tübingen: Mohr Siebeck. LEWINSKI-REUTER, Verena, und Stefan LÜDDEMANN (HRSG.) (2011). Glossar Kulturmanagement. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. LITZEL, SUSANNE; LOOCK, FRIEDRICH; BRACKERT, ANNETTE (Hrsg.). (2003). Handbuch Wirtschaft und Kultur. Formen und Fakten unternehmerischer Kulturförderung. Berlin: Springer. LKD, BJKE, PARITÄTISCHES JUGENDWERK (Hrsg.) (2002). Kursbuch Kulturförderung. Finanzierungsleitfaden zur Jugend und Kulturarbeit. Unna: LKD-Verlag. LOOCK, Friedrich (2005). Vielzahl ist nicht immer Vielfalt, Kürzung nicht immer Kahlschlag. Ein Plädoyer für mehr Qualitäts-Transparenz von öffentlich geförderten künstlerischen Leistungen (KMM Schwerpunkt 2005/06: Evaluation als Kulturförderung). Hamburg: Institut für Kultur- und Medienmanagement der Hochschule für Musik und Theater Hamburg. MICHEEL, MONIKA; WIEST, KARIN (2002). Kulturförderung im föderalen Staat - Länder und Gemeinden. In Institut für Länderkunde (Hrsg.), Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland. Band 6: Bildung und Kultur (pp. 132-135). Heidelberg, Berlin: Spektrum Akademischer Verlag. MIHATSCH, Michael (1989). Öffentliche Kunstsubventionierung. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme, insbesondere bei Einschaltung nicht-staatlicher Instanzen in das Subventionsverfahren (Schriften zum öffentlichen Recht, Band 559). Berlin: Duncker & Humblot. MÜLLER, Lorenz; SINGER, Otto (2004). Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der Kultur in Deutschland. Berlin: Deutscher Bundestag. NAGEL, Werner (2007). Entflechten - Überleiten - Neu Gestalten. Das Zusammenwirken von Bund und Ländern in Bildung, Wissenschaft und Forschung nach der Föderalismusreform I (Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Januar 2007). Bonn: KMK. NAUMANN, Stefan (2002). Kulturförderpolitik. Marburg: Tectum. PALM, Wolfgang (1998). Öffentliche Kulturförderung zwischen Kunstfreiheitsgarantie und Kulturstaat. Berlin: Duncker & Humblot. PALMER, Christoph (2002). Die Länder. Garanten der Kulturstaatlichkeit. In Hoffmann, Hilmar; Schneider, Wolfgang (Hrsg.). Kulturpolitik in der Berliner Republik (106-119). Köln: DuMont. ROBBERS, Gerhard (2011). Kulturförderung und Kompetenz. Bundeskompetenzen bei der Kulturförderung im Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, in: DVBl 3/2011, 140-147. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 45 SCHEYTT, Oliver (2005). Kommunales Kulturrecht: Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Kulturveranstaltungen. München: C.H. Beck Verlag. SCHEYTT, Oliver (2008). Kulturstaat Deutschland: Plädoyer für eine aktivierende Kulturpolitik. Bielefeld: transcript Verlag. SCHULZ, Christina (2007). Neugestaltung der öffentlichen Kulturförderung in Deutschland. 1. Aufl. Marburg: Tectum-Verlag. SCHULZE-FIELITZ, Helmuth (1991). Art. 35 EinigungsV - Freibrief für eine Bundeskulturpolitik? Neue Juristische Wochenschrift, 44 (39) 2456 - 2460. SCHWARTMANN, Rolf (Hrsg.) (2011). Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Heidelberg: C. F. Müller. SCHWENCKE, Olaf (Hrsg.) (1992). Kulturföderalismus und Kulturförderung. Neue Bundesstaatlichkeit im Kulturstaat Deutschland. Hagen/Loccum: Akademie Loccum. SEHER, Nicole (2010). Die Politikpositionen der Landesparteien im Politikfeld Kultus. In: Oberhofer, Julia; Sturm, Roland (Hrsg.): Koalitionsregierungen in den Ländern und Parteienwettbewerb. München: Allitera Verlag, S. 46 - 64. SEISER, Michaela (2003). Vor den Kulissen geht es um viel Geld. Bei den Salzburger Festspielen treten Kunst und Kommerz als beste Freunde auf. FAZ 19. Juli, 11. SIEVERS, Norbert; WAGNER, Bernd (2004). Objektive und transparente Förderkriterien staatlicher Kulturfinanzierung – Vergleiche mit dem Ausland (Gutachten für die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, November 2004). Berlin: Deutscher Bundestag. (2010). EU-Kulturpolitik nach Lissabon (WD 10 - 3010 - 071/10). Berlin: Deutscher Bundestag. SINGER, Otto (2012). Kulturpolitik. In: Weidenfeld, Werner; Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der europäischen Integration 2012. Baden-Baden: Nomos. SINGER, Otto (2014). Aktueller Begriff: EU-Kulturförderprogramm „Kreatives Europa“. Berlin: Deutscher Bundestag; abrufbar unter http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2014/Kreatives_Europa.pdf. SOMMERMANN, Karl-Peter (1997). Staatsziele und Staatszielbestimmungen. Tübingen: Mohr Siebeck. SPRENGEL, Rainer; STRACHWITZ, Rupert Graf (2008). Private Spenden für Kultur: Bestandsaufnahme, Analyse, Perspektiven. Stuttgart: Lucius & Lucius. STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (2012). Kulturfinanzbericht 2012, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, abrufbar mit Begleitmaterialien unter Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 46 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/Kulturfi nanzbericht.html. STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (Hrsg.) (2006). Kulturfinanzbericht 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel (elektronische Version und ergänzendes Zahlenmaterial: www.destatis.de/shop). STATISTISCHE ÄMTER DES BUNDES UND DER LÄNDER (Hrsg.) (2010). Kulturfinanzbericht 2010. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt (elektronische Version und ergänzendes Zahlenmaterial: https://www-ec.destatis.de); Bericht abrufbar unter http://www.statistik-portal.de/statistikportal /kulturfinanzbericht_2010.pdf. STATISTISCHES BUNDESAMT (2001). Kulturfinanzbericht 2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel. STETTNER, Rupert (2002). Zur Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern bei der Kulturförderung. Zeitschrift für Gesetzgebung 17 (4) 315-34. STOCKER, Rainer (2010). Die Kulturpolitik der deutschen Bundesländer im Vergleich. In: Freitag, Markus; Vatter, Adrian (Hrsg.): Vergleichende subnationale Analysen für Deutschland. Institutionen, Staatstätigkeiten und politische Kulturen. Münster: LIT Verlag, S. 203-232. STRACHWITZ, Rupert Graf (2010). German Civil Society in the Realm of Culture. In: Evers, Adalbert; Zimmer, Annette (Hrsg.): Third Sector Organizations Facing Turbulent Environments: Sports, Culture and Social Services in Five European Countries. Baden-Baden: Nomos, S. 41-53. TROMMLER, Frank (2014). Kulturmacht ohne Kompass. Deutsche auswärtige Kulturbeziehungen im 20. Jahrhundert, Köln: Böhlau. WAGNER, BERND (Hrsg.) (2000). Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement in der Kultur. Bonn: Kulturpolitische Gesellschaft. WAGNER, Bernd (2001). Kulturelle Globalisierung: zwischen Weltkultur und kultureller Fragmentierung. Essen: Klartext Verlag. WAGNER, Bernd (2010). Private Kunst- und Kulturförderung. Rück- und Ausblicke in einem traditionsreichen Feld. In: Braun, Sebastian (Hrsg.): Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 143-153. WAGNER, Bernd; BLUMENREICH, Ulrike (2012). Cultural Policy: Country Profile Germany (Last profile update: December 2011). In: Council of Europe/ERICarts (Hrsg.): Compendium of Cultural Policies and Trends in Europe (13. Ed.), Council of Europe/ERICarts. Zugleich online im Internet: http://www.culturalpolicies.net [Stand 15. 04. 2012]. WAGNER, Bernd; SIEVERS, Norbert (1998). Public Private Partnerschip. Begründungen und Modelle kooperativer Kulturpolitik. In BENDIXEN, Peter (Hrsg.) (1998). Handbuch KulturManagement (Loseblatt-Sammlung D 4.4.). Stuttgart: Raabe-Verlag. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 47 WILLNAUER, Franz (2000). Ein heikler Balanceakt zwischen Kunst und Kommerz - Gedanken zur Rolle von Musikfestivals in unserer Zeit. Musikforum Nr. 93, 65-67. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 019/14 Seite 48 8. Anlagen - Anlage 1: BMBF-Rahmenprogramm „Geistes-, Kultur und Sozialwissenschaften" (2013-2017) - Anlage 2: Umwelt und Kulturgüter (DBU-Info) - Anlage 3: Kernthesenpapier der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein neues europäisches Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ - Anlage 4: HORIZON 2020: Arbeitsprogramm 2014-2015 zum Themenbereich „Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective Societies” (Auszug)