© 2017 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 015/17 Vergleich der institutionellen Zuständigkeitsebenen für „Internet und Digitales“ in Taiwan, Polen und der Schweiz Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 2 Vergleich der institutionellen Zuständigkeitsebenen für „Internet und Digitales“ in Taiwan, Polen und der Schweiz Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 015/17 Abschluss der Arbeit: 24.03.2017 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Republik China (Taiwan) 4 2.1. National Communication Commission (NCC) 4 2.1.1. Entstehungsgeschichte 4 2.1.2. Zuständigkeit und Pflichten 5 2.1.3. Organisation und Struktur 6 3. Polen 7 3.1. Ministry of Digital Affairs 7 3.1.1. Entstehungsgeschichte 7 3.1.2. Zuständigkeit und Pflichten 7 3.1.3. Organisation und Struktur 8 4. Schweiz 9 4.1. Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) 9 4.1.1. Entstehungsgeschichte 9 4.1.2. Zuständigkeit und Pflichten 9 4.1.3. Organisation und Struktur 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 4 1. Einleitung Die weltweite Digitalisierung hat einen weitreichenden Einfluss auf Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Der schnelle Zugang zu einer wachsenden Informationsvielfalt, die Optimierung von Arbeitsprozessen und die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen sind vielfach Ergebnisse des digitalen Zeitalters. Insbesondere gehört die Nutzung des Internets mittlerweile für viele Menschen , Unternehmen, Behörden und anderen Einrichtungen zum Alltag. Es ermöglicht u.a. einen preiswerten weltweiten Vertrieb von Produkten, Kreativwerken und Informationen sowie soziale Verknüpfungen. Neben diesen und zahlreichen anderen Vorteilen, birgt der digitale Wandel jedoch auch Kehrseiten. So gibt es in diesem Umfeld auch spezielle missbräuchliche und kriminelle Aktivitäten. Wegen der besonderen Bedeutung der weiter fortschreitenden Digitalisierung, die nahezu alle Lebensbereiche beeinflusst, erscheint auch eine besondere regulative Begleitung geboten. Die Politik zahlreicher Länder hat bereits auf diese Herausforderungen reagiert. Am Beispiel ausgewählter Länder – Taiwan, Polen und der Schweiz – soll im Folgenden gezeigt werden, wie institutionell auf den Bereich „Digitales und Internet“ reagiert wurde. Dabei steht im Vordergrund, auf welcher administrativen Ebene z.B. ministeriell oder darunter explizit Zuständigkeiten für diesen Bereich zugeordnet bzw. neu geschaffen wurden. Es wird auf die Entstehungsgeschichte institutioneller Regelungen in den ausgewählten Ländern eingegangen, der Umfang und die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten sowie die gewählte Organisationsform näher betrachtet. 2. Republik China (Taiwan) 2.1. National Communication Commission (NCC) 2.1.1. Entstehungsgeschichte Die National Communication Commission (NCC) stellt, seit ihrer Gründung am 22. Februar 2006, die zuständige Behörde für die Regulierung von Telekommunikations- und Rundfunkanbietern in der Republik China (Taiwan) dar. Sie ist die erste legitimierte Regulierungsbehörde, welche unabhängig von dem Exekutiv-Yuan ist.1 Der Exekutiv-Yuan kann als höchstes Exekutiv-Organ verstanden werden, welches mit einem Kabinett vergleichbar ist.2 Ursprünglich war die NCC Bestandteil der ehemaligen Generaldirektion für Telekommunikation und der Abteilung für Rundfunkangelegenheiten des Government Information Office, einer Behörde auf Kabinettsebene des Exekutiv-Yuan. Die Zusammenführung und somit die Entstehung der NCC deutete auf den unvermeidbaren Beginn der digitalen Konvergenz von Telekommunikation, Rundfunk und Informationsnetzwerken hin. Aufgrund dieser Konvergenz bedurfte es einer Behörde, die den Kommunikationssektor mit einem präzisen Verständnis sowie mit einer effizienten Verwaltung regulierte.3 1 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=284&is_history=0 2 Vgl.: http://multilingual.mofa.gov.tw/web/web_UTF-8/MOFA/glance2013/glance-de/ch5.htm 3 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=284&is_history=0 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 5 Sie musste ebenfalls die Maßnahmen auf exekutiver und legislativer Ebene sowie den gesamten privaten Sektor koordinieren. Ziel war es, möglichst schnell auf die rapide Entwicklung, die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit und den Wandel innerhalb der Gesellschaft zu reagieren.4 Unterstützt wurde der Prozess durch den Fundamental Communication Act, welcher zuvor im Januar 2004 in Kraft getreten ist. Bislang verfügte Taiwan über eine Telekommunikationsverordnung , ein Hörfunk- und Fernsehgesetz sowie ein Rundfunksatellitengesetz, wodurch klare Grenzen zwischen den Übertragungsplattformen geschaffen wurden. Die NCC konnte jedoch aufgrund ihrer exklusiven Befugnis, übertragen durch den Fundamental Communication Act, eine Regulierungsreform schaffen, mit der sie die Regulierung aller genannten Plattformen gewährleisten konnte.5 2.1.2. Zuständigkeit und Pflichten Zuständig ist die NCC für die Telekommunikation und für die audio-visuelle Verbreitung von Medien sowie das Internet.6 Allerdings ist eine spezielle Regulierung des Internets nicht vorhanden , vielmehr stellt sie bislang eine Grauzone im Regulierungsvorhaben der NCC dar.7 Das Ministerium für Transport und Kommunikation hat darüber hinaus, aufgrund einer Entscheidung des Exekutiv-Yuan im Jahr 2007, die alleinige Befugnis hinsichtlich der Frequenzzuweisung, des Nummernplans und andere relevanter Verfahren wie beispielsweise die Zuteilung von IP-Adressen . Das Ministerium für Kultur fungiert zudem als Co-Regulierungsbehörde im Bereich des Hörfunks und des Fernsehens, unabhängig von der Übertragungsart. Zwar ernannte der Exekutiv- Yuan die NCC als zuständig Behörde für den Datenschutz im Internet, diese verweigerte jedoch im November 2011 offiziell eine derartige Verantwortung zu übernehmen.8 Dennoch reguliert sie im Bereich des Internets die Telekommunikationsdienstanbieter vom Type II (sog. Value-added Reseller, so z.B. Internetzugangsanbieter, Telefonkonferenzanbieter und Mobilfunk-Discounter).9 Zu den Pflichten der NCC zählen vorrangig:10 Notwendige Anpassungen hinsichtlich der Konvergenz der Technologien Schutz der Rechte der Bürger 4 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=284&is_history=0 5 Vgl.: Taiwan Information Strategy, Internet and E-Commerce Development Handbook - Strategic Information, Regulations, Contacts (Jährliche Aktualisierung), International Business Publication, USA, S. 64, abrufbar unter: https://books.google.de/books?id=sO8RDQAAQBAJ&pg=PA64&lpg=PA64&dq#v=onepage&q&f=false 6 Vgl.: Taiwan Information Strategy, Internet and E-Commerce Development Handbook - Strategic Information, Regulations, Contacts (Jährliche Aktualisierung), International Business Publication, USA, S. 65, a.a.O. 7 Vgl.: Taiwan Information Strategy, Internet and E-Commerce Development Handbook - Strategic Information, Regulations, Contacts (Jährliche Aktualisierung), International Business Publication, USA, S. 64, a.a.O. 8 Vgl.: Taiwan Information Strategy, Internet and E-Commerce Development Handbook - Strategic Information, Regulations, Contacts (Jährliche Aktualisierung), International Business Publication, USA, S. 64, a.a.O. 9 Vgl.: http://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=c1050aeb-d48c-4d78-9c3e-750d930620f8 10 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=284&is_history=0 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 6 Schutz der Verbraucherinteressen Förderung der kulturellen Vielfalt Des Weiteren gehört es zum Auftrag der NCC, die Entwicklung der Kommunikation zu fördern, die Unabhängigkeit der Medien zu wahren, einen effektiven und fairen Wettbewerb innerhalb des Kommunikationssektors zu schaffen und gleichzeitig die Rechte der Verbraucher zu schützen .11 2.1.3. Organisation und Struktur Die National Communication Commission besteht auf der ersten Ebene aus sieben Kommissionsmitgliedern .12 Die derzeitige Vorsitzende des NCC ist Chan Ting-I, die auch gleichzeitig als Ministerin des Exekutiv-Yuan auftritt.13 Auf der zweiten Ebene befindet sich der Chefsekretär. Die dritte Ebene teilt sich wie folgt auf:14 Department of Planning Department of Network Infrastructure Department of Platform and Businesses Department of Frequency and Resources Department of Broadcasting and Content Department of Legal Affairs Department of Northern Region Affairs Department of Central Region Affairs Department of Southern Region Affairs Secretariat Personnel Office Civil Service Ethics Office Budget, Accounting and Statistics Office 11 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=12&is_history=0 12 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=236&is_history=0 13 Vgl.: http://english.ey.gov.tw/member_info.aspx?n=c9f41b76ce5fb05d&s=778b69e26a676c58 14 Vgl.: http://www.ncc.gov.tw/english/content.aspx?site_content_sn=236&is_history=0 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 7 3. Polen 3.1. Ministry of Digital Affairs 3.1.1. Entstehungsgeschichte Das Ministerium für digitale Angelegenheiten (Ministry of Digital Affairs) in Warschau ist aufgrund einer Verordnung des Ministerrats am 07. Dezember 2015 entstanden. Hierbei kam es zu einer Umwandlung des ehemaligen Ministeriums für Verwaltung und Digitalisierung. Die Verordnung trat noch am Tag der Bekanntmachung in Kraft.15 3.1.2. Zuständigkeit und Pflichten In Übereinstimmung mit der Anordnung des Ministerratspräsidenten vom 09.12.2015, sind nun die Minister für digitale Angelegenheiten für den Bereich Digitalisierung zuständig.16 Ziel des Ministeriums ist die Beschleunigung der digitalen Entwicklung in Polen. Um dies zu ermöglichen , hat es sich das neue Ministerium zur Aufgabe gemacht, die Breitband-Infrastruktur auszubauen , den Aufbau von Internetinhalten und e-Services zu unterstützen und die digitale Kompetenz der Bürger zu fördern. Angestrebt wird hierbei ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wachstum, indem der Zugang zum Internet und somit zur digitalen Wirtschaft ermöglich wird.17 Das Ministerium übt zudem Aufsicht über die Behörde für elektronische Kommunikation (Urząd Komunikacji Elektronicznej) aus und überwacht folgende Abteilungen:18 Center for Informatics Technology National Institute of Telecommunications Institute of Mathematical Machines Institute of Innovative Technologies EMAG Research and Academic Computer Network Darüber hinaus sind die folgenden Bereiche dem Ministerium untergeordnet: Center of Digital Administration – in liquidation Digital Poland Projects Center 15 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/the-areas-of-our-activity 16 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/the-areas-of-our-activity 17 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/the-areas-of-our-activity 18 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/the-areas-of-our-activity Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 8 3.1.3. Organisation und Struktur Derzeitige Ministerin für digitale Angelegenheiten mit Kabinettsrang (Kabinett Szydło infolge der Parlamentswahl im Oktober 2015) ist Anna Streżyńska.19 Daneben sind in diesem Bereich ein Staatssekretär, drei Unterstaatssekretäre und ein Generaldirektor zuständig.20 Das Ministerium für digitale Angelegenheiten ist in folgende Bereiche eingeteilt:21 Minister’s Office Department of International Cooperation and Analyses Department of Telecommunication Department of Cyber Security Department of Systems Maintenance and Development Department of Data Openness and Digital Services Development Department of State Infrastructure Department of European Funds Coordination General Director’s Office Department of Budget and Finance Department of Legal Affairs Bureau of Project Portfolio Management Department of Digital Competences Department of Geoinformation Policy Department of Data Management Department of Public Information Management Plenipotentiaries Digital Champion’s Team 19 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/ludzie/anna-strezynska 20 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/our-management 21 Vgl.: https://mc.gov.pl/en/our-departments Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 9 4. Schweiz 4.1. Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) 4.1.1. Entstehungsgeschichte Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wurde 1992 in der Schweiz gegründet und ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 22, eines der sieben Departemente der schweizerischen Bundesverwaltung. Aufgaben und Funktion des BAKOM lassen sich aus auf das Fernmeldegesetz (FMG), dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und dem Postgesetz (PG) zurückführen.23 4.1.2. Zuständigkeit und Pflichten Nach Gründung widmete sich das BAKOM in erster Linie der Regulierung des Radio- und Fernsehsektors und ebnete den Weg für die Marktöffnung im Telekommunikationsbereich.24 Der Aufgabenbereich des BAKOM erweiterte sich jedoch stetig. Als Beispiel kann hier die Übernahme der Frequenzverwaltung im Jahre 1998 angeführt werden, welche vorher Aufgabe der Telekom PTT war. Die Konvergenz der Technologien verlangte in der Schweiz eine Anpassung hinsichtlich der Zuständigkeiten und der gesetzlichen Grundlagen. Indem es den Behörden und Marktteilnehmer beratend zur Seite stand, hat das BAKOM eine bedeutsame Rolle eingenommen.25 Nunmehr stellt es das „Kompetenzzentrum für Telekommunikation, Medien und Post“ im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dar und erfüllt sowohl Aufgaben für das UVEK als auch für die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom).26 Zu den wesentlichen Aufgaben im Medienbereich sowie im Fernmelde- und Postwesen zählen:27 Schaffung von Rahmenbedingungen, um das „vielfältige Mediensystem zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung“ zu sichern (mit Rücksicht auf die technischen und ökonomischen Umwandlungsprozesse sowie Nutzungsgewohnheiten) Gewährleistung einer nachhaltigen Medienförderung Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs und einer Grundversorgung der Bevölkerung 22 Vgl.: Jahresbericht des BAKOM von 2002, S. 7, online abrufbar unter: https://www.bakom.admin .ch/dam/bakom/de/dokumente/jahresbericht_2002.pdf.download.pdf/jahresbericht_2002.pdf 23 Vgl.: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/strategie-und-leitbild.html 24 Vgl.: Jahresbericht des BAKOM von 2002, S. 7, a.a.O. 25 Vgl.: Jahresbericht des BAKOM von 2002, S. 7, a.a.O. 26 Vgl.: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/strategie-und-leitbild.html 27 Vgl.: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/strategie-und-leitbild.html Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 015/17 Seite 10 Funkfrequenz- und Internetdomainverwaltung Marktzugang für Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte 4.1.3. Organisation und Struktur Der leitende Direktor des BAKOM (ohne Kabinettsrang) ist seit dem 01. Januar 2014 Philip Metzger .28 Der Direktor ist auf der zweiten Ebene des BAKOM verantwortlich für die Abteilungen:29 International Relations Direktionsstab Kommunikation Auf der dritten Ebene sind die folgenden Bereiche vorzufinden: Betriebswirtschaft und Organisation Medien Telecom-Dienste und Post Konzessionen und Frequenzmanagement Radio Monitoring und Anlagen. **** 28 Vgl.: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/organigramm/direktor.html 29 Vgl.: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/organigramm.html