Deutscher Bundestag Presseförderung Die Rolle von Stiftungen zur Förderung journalistischer Projekte Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 10 - 3000 - 015/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 2 Presseförderung Die Rolle von Stiftungen zur Presseförderung Verfasserin: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 015/11 Abschluss der Arbeit: 23. Februar 2011 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Politik und Pressekrise 5 3. Modelle zur Förderung des Pressewesens 6 3.1. direkte staatliche Presseförderung 6 3.2. indirekte staatliche Presseförderung 6 3.3. Stiftungen und Presseförderung 6 4. Die Kulturstiftung des Bundes 7 4.1. Entstehung der Kulturstiftung des Bundes 7 4.2. Aufgabe und Zielsetzung der Stiftung 7 4.3. Änderungen der Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes 8 5. Schlussfolgerungen 10 6. Literaturverzeichnis 11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 4 1. Einleitung Die wirtschaftliche Lage der Tageszeitungen hat sich in den letzten Jahren durch anhaltende Auflagenverluste und sinkende Anzeigenerlöse in vielen Ländern verschlechtert. Dies trifft auch für Deutschland zu. So hatte die Bundesregierung in ihrem Medien-und Kommunikationsbericht 2008 auf die strukturelle Verschlechterung der Situation der Tageszeitungen und konjunkturell bedingte Schwierigkeiten bei den Zeitschriften hingewiesen. Es wird hier davon ausgegangen, dass sich die schwierige Gesamtsituation der Wirtschaft auf Zeitungen und Zeitschriften spürbar durchschlagen wird.1 Auch durch den Bedeutungszuwachs der elektronischen Medien befand sich die Zeitungsbranche seit Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Mit der Wirtschaftskrise geriet sie zunehmend unter Druck. Da sich diese beiden Entwicklungen überlagern, sind sie nicht immer klar zu trennen. So ist der Einbruch des Anzeigenmarktes eine der Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die sich auf die Zeitungsunternehmen auswirkte. Aber auch der Strukturwandel ist zu berücksichtigen, weil auch Werbeträger sich bereits seit Jahren vermehrt ins Internet verlagern. Es gibt deshalb die verschiedensten Maßnahmen, mit denen die Branche versucht, den unterschiedlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Doch es gibt auch positive Entwicklungen. So stellt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger für das Jahr 2009 fest, dass die Einnahmen aus dem Vertrieb der Zeitungen in Deutschland erstmals größer waren als die Einnahmen aus Anzeigen und Werbung und leitet hieraus Signale für eine strukturelle Veränderung innerhalb der Branche ab. Gleichwohl ist die wirtschaftliche Lage der Zeitungen nach wie vor schwierig: „Beim Gesamtumsatz aus Anzeigen, Beilagen und Vertrieb mussten sie im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang verzeichnen, der Umsatz ging von 9,09 Milliarden auf 8,46 Milliarden Euro (-7,04 Prozent) zurück. Davon entfielen 7,96 Milliarden Euro auf die Tageszeitungen , die damit ein Minus von 6,84 Prozent verkraften mussten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren 2009 denkbar ungünstig; das Bruttoinlandsprodukt (BIP) brach preisbereinigt um 4,9 Prozent ein, nachdem es 2008 noch leicht um 1,3 Prozent gestiegen war. Die Inflationsrate lag mit 0,4 Prozent hingegen außerordentlich niedrig (2008: 2,6 Prozent). Dabei bewegte sich das Geschäft der Zeitungen unterhalb des BIP: Deutlicher als 2008 (-4,1 Prozent) fiel das Minus bei den Anzeigen aus (-15,9 Prozent); die Vertriebsumsätze wiesen hingegen ein Plus auf (+2,3 Prozent).“ (PASQUAY 2010). Ein wesentlicher Grund für die schwierige Situation von Zeitungen und Zeitschriften sind somit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtszeitraum. Die Zeitungsverlage haben in den letzten Jahren auf die schwierige Situation der Branche mit vielfältigen Formen von Einsparungen in den Redaktionen , die Einstellung von Lokalredaktionen, Maßnahmen des Outsourcings oder die Entlassung von Redakteuren reagiert. Die Tatsache, dass solche Maßnahmen auf Kosten der journalistischen Qualität gehen – der Qualitätsjournalismus damit gefährdet sein könnte – wird von verschiedenster Seite 1 Vgl.: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008, S. 159f., abrufbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/BKM/2009-01-12-medienbericht-teil1-barrierefrei,property =publicationFile.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 5 bemängelt (RÖPER 2010, 218-234). Die Branche sucht deshalb nach Lösungen und neuen Wegen aus der Krise. Bei der Frage, ob und inwieweit der Journalismus gefördert werden könne, ist zunächst folgende Begriffsabgrenzung zu berücksichtigen. Unter Journalismus wird einerseits die allgemeine, teilweise auch abwertend gemeinte Berichterstattung von Journalisten verstanden. Andererseits kann mit dem Begriff auch das Zeitungs- und Pressewesen gemeint sein. Beide Aspekte müssen deshalb im Folgenden berücksichtigt werden. In Deutschland ist zwar die Pressefreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, 1. Alt. Grundgesetz (GG) garantiert, ein spezielles Gesetz für die Förderung der Presse existiert aber nicht. Es besteht lediglich eine indirekte Presseförderung in Form eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes. 2. Politik und Pressekrise Die Presse hat sich In Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg weitestgehend unabhängig von jeglicher staatlicher Förderung entwickelt. Angesichts der Finanzkrise auf den internationalen Märkten und deren Auswirkungen für Deutschland hat sich allerdings die Diskussion über mögliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen intensiviert. Dabei ist die Frage einer direkten oder auch indirekten Unterstützung seitens der Politik aber wegen ihrer möglichen Auswirkung auf die Unabhängigkeit der Presse nicht unumstritten. Auch die Landesparlamente haben sich mit der Situation der Zeitungen befasst. Debatten und Große Anfragen zu diesem Thema hat es beispielsweise in den Landesparlamenten von Nordrhein-Westfalen2 und Hamburg3 gegeben. Auch der Bayerische Landtag hat sich im Rahmen einer schriftlichen Anfrage mit den Entwicklungen am Zeitungsmarkt im Freistaat Bayern befasst4. Eine direkte staatliche Unterstützung für einzelne Zeitungen wurde bei diesen Beratungen aber nicht beschlossen. Der nordrhein-westfälische Medienminister Andreas Krautscheid hat staatliche Finanzhilfen für Zeitungen sogar ausdrücklich abgelehnt und stattdessen bessere Rahmenbedingungen für Zeitungsverlage gefordert.5 So hat 2 Vgl.: Landtag NRW, Entschließungsantrag Zeitungsmarkt im Umbruch, Drucksache 14/8809 vom 19. 03.2009; sowie: Sachverständige berieten über Zukunft der Zeitungen, im Internet unter: http://www.landtag.nrw.de/portal /WWW/GB_II/II.1/OeA/Informationen/2009/05/1905_Zukunft_der_Zeitungen.jsp. 3 Debatte der Hamburgischen Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Hamburger Pressemarkt – publizistische Vielfalt in der Plenarsitzung am 23. April 2009, Top 11, im Internet unter: http://www.hamburgische -buergerschaft.de/cms_de.php?templ=akt_protokoll.tpl&sub1=62&sub2=67&sub3=256&cont=3347. 4 Bayerischer Landtag, Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 30. 04.2009, Drucksache 16/1522. 5 Vgl.: BDZV, Meldung vom 04. Juni 2009, abrufbar unter: http://www.bdzv.de/bdzv_intern +M5777c324732.98.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 6 Nordrhein-Westfalen durch die Änderung seines Mediengesetzes Zeitungsverlagen die Möglichkeit eröffnet, private Fernsehsender übernehmen zu können.6 Seitens der Bundesregierung wird die Tatsache eines deutlich geringeren Zeitungskonsums vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als gesellschaftlich relevante Problematik angesehen . Vor diesem Hintergrund rief der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien im April 2008 die Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der Demokratie ins Leben.7 3. Modelle zur Förderung des Pressewesens Bei der Presseförderung kann entweder die gesamte Branche „allgemein“ unterstützt werden, oder es werden „selektiv“ nur strukturell benachteiligte bzw. wirtschaftlich bedrohte Unternehmen gefördert. In diesem Sinne ist zwischen Formen direkter und Formen indirekter Presseförderung zu unterscheiden. 3.1. direkte staatliche Presseförderung Unter direkter staatlicher Presseförderung versteht man staatliche Zuwendungen, die unmittelbar Presseunternehmen zufließen (PUPPIS 2007, 174). Sie können in direkten Subventionen oder sonstigen Zuwendungen, wie Beihilfen oder Darlehen, erfolgen. Diese Form der Förderung ist in Deutschland aber aufgrund der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Staatsneutralität der Presse gegenüber problematisch. 3.2. indirekte staatliche Presseförderung Als indirekte staatliche Förderung bezeichnet man alle Maßnahmen des Staates, die mittelbar dem Pressewesen wirtschaftlich zugutekommen und das Presseunternehmen insofern mittelbar begünstigen (PUPPIS 2007, 174). Dies kann entweder durch eine geringere Besteuerung von Zeitungsunternehmen , in Form einer Vertriebsförderung oder durch eine Projektunterstützung erfolgen . 3.3. Stiftungen und Presseförderung Auch Stiftungen können, sofern sie staatlich errichtet oder gänzlich durch den Staat finanziert werden, zu den Instrumenten einer staatlichen Presseförderung gehören. Es gibt aber auch private Stiftungen, die ihr Stiftungsvermögen durch private Spenden beziehen und gegebenenfalls 6 Vgl. § 33a Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen vom 08. Dezember 2009, in Kraft getreten am 15. Dezember 2009, im Internet abrufbar unter: http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienrecht/lmg2009.pdf. Sowie Pressemeldungen zu dieser Änderung abrufbar unter: http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/NRWwill -Zeitungsverleger-unterstuetzen-id1090687.html und http://koeln-bonn.business-on.de/tv-sender-landesmediengesetz -zeitungsverlag-meinungsvielfalt-wdr-gesetz-_id17790.html. 7 Vgl. das Konzept der Initiative und Erläuterungen zum Inhalt der Initiative, im Internet abrufbar unter: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/Medienpolitik /InitiativePrintmedien/nationale-initiative-printmedien.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 7 teilweise öffentliche Mittel erhalten. So kann der Staat selbst Stiftungen errichten und diese anschließend wahlweise verselbstständigen. Auf eine spezielle Stiftung, die Kulturstiftung des Bundes , wird im Folgenden näher eingegangen. 4. Die Kulturstiftung des Bundes 4.1. Entstehung der Kulturstiftung des Bundes Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch die Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten für Kultur und Medien und durch die Genehmigung des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Januar 2002 gegründet. Die Konstituierung des Stiftungsrates, dem Vertreter der Bundesregierung, des Bundestages, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland angehören, erfolgte am 21. März 20028. § 7 der Satzung betrifft die aktuelle Zusammensetzung des Stiftungsrats der Kulturstiftung des Bundes und damit seiner Mitglieder.9 Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Halle an der Saale. Die Gründung der Kulturstiftung des Bundes führte zu einer kulturpolitischen Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern, da die Mehrheit der Bundesländer in der Stiftung eine Konkurrenz zu der Kulturstiftung der Länder sah und damit zur Kulturhoheit der Länder. Eine Lösung des Konflikts im Zuge der Verhandlungen zur Föderalismusreform 2004 kam nach deren Scheitern nicht mehr zustande. Im Dezember 2006 verständigten sich die amtierenden Stiftungsratsvorsitzenden , Kulturstaatsminister Bernd Neumann (Bund) und Ministerpräsident Wulff (Länder) lediglich auf eine intensivierte Zusammenarbeit.10 4.2. Aufgabe und Zielsetzung der Stiftung Die Stiftung fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkt hierbei ist die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dabei erschließt die Stiftung künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. In den allgemeinen Grundsätzen der Stiftung heißt es: „Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Projekte und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Litera- 8 Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002. 9 Die Zusammensetzung des Stiftungsrats ist im Internet abrufbar unter: http://www.kulturstiftung-des-bundes .de/cms/de/stiftung/gremien/stiftungsrat/. 10 Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Fragen an die Bundesregierung im Deutschen Bundestag in der 16. WP, 24. Sitzung am 15. März 2006, S. 1828 – 1831. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 8 tur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien , verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben.“11 Einen Schwerpunkt setzt die Kulturstiftung des Bundes außerdem auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt außerdem eigene, zeitlich befristete Programme zu bestimmten Themenschwerpunkten, wie beispielsweise „Deutsche Einigung“ oder „Arbeit in Zukunft“ und stärkt durch bundesweite Strukturprogramme gezielt bestimmte Sparten (Netzwerk Neue Musik, 2007-2012). Außerdem fördert die Kulturstiftung des Bundes die selbstverwalteten Kulturförderfonds, als da wären die Stiftung Kunstfonds, den Fonds Darstellende Künste, den Deutschen Literaturfonds, den Deutschen Übersetzerfonds und den Fonds Soziokultur. Des Weiteren heißt es bei den Fördervoraussetzungen, dass die Kulturstiftung des Bundes aktuelle Projekte fördert, die sich eindeutig dem internationalen Kontext zuordnen lassen oder in eine andere unstreitige Förderkompetenz des Bundes fallen. Als solche können kulturelle Leuchttürme wie die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage, die ebenfalls von der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden, bezeichnet werden. Die Kulturstiftung des Bundes hat aber auch ein journalistisches Projekt gefördert . Im Jahr 2004 beispielsweise hat der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes entschieden, in der Sparte Wort und Wissen das Internet-Magazin „signsight.com“12 in den Jahren 2004 – 2008 zu fördern und damit zur Entstehung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit beizutragen. Dieses Magazin übersetzt herausragende Feuilleton-Artikel aus der deutschsprachigen Presse ins Englische und veröffentlicht diese auf seinen Internetseiten.13 4.3. Änderungen der Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes Die Kulturstiftung des Bundes hat in ihrer bestehenden Verfasstheit durchaus die Möglichkeit, journalistische Projekte zu fördern (siehe oben). Voraussetzung ist allerdings, dass diese Förderung im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes erfolgt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Projekt einen internationalen Bezug hat. Auch müssen die weiteren Förderungsvoraussetzungen , wie beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer nicht-kommerziellen Sparte, oder die Tatsache, dass es sich um ein befristetes Projekt handelt, erfüllt sein. Eine Kompetenz des Bundes für den zu fördernden Bereich muss in jedem Fall gegeben sein (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung). Ob eine Förderung im Einzelfall erfolgt, entscheiden die Organe der Stiftung, der Stiftungsrat, der Vorstand und der Stiftungsbeirat. 11 Fördergrundsätze der Kulturstiftung des Bundes für die Allgemeine Projektförderung. Geltung ab dem 13. Dezember 2008. Im Internet abrufbar unter: http://kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/grundsaetze /ab_december_2008/. 12 Signsight.com ist die englisch-sprachige Version des „Perlentauchers“ und im Internet aufrufbar unter: http://www.signandsight.com/. 13 Eine Beschreibung des Projekts ist auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Bundes zu finden unter: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/sparten/wort_und_wissen/archiv/signandsight_com.html. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 9 Eine generelle Subventionierung einer einzelnen kulturellen Sparte, so auch der Presse, die der Förderung eines einzelnen Wirtschaftszweiges gleichkäme, ist nach dem geltenden Konzept nicht vorgesehen. Dies allein schon deshalb, weil die Kulturstiftung ausgewählte befristete Projekte fördert , bei denen es sich um für die Zukunft geplante Vorhaben handelt. Bereits laufende Projekte werden durch die Kulturstiftung des Bundes nicht gefördert (Punkt 1 der Fördergrundsätze). Dies bedeutet, dass eine Förderung journalistischer Arbeiten oder auch der Presse durch die Kulturstiftung des Bundes nur unter Berücksichtigung dieser geltenden Fördergrundsätze und damit beispielsweise auch der oben genannten Aspekte möglich ist. Auch sind mögliche Änderungen der Satzung nicht ausgeschlossen. § 17 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes betrifft Satzungsänderungen oder auch die Änderung des Stiftungszwecks. So ist eine Änderung der Satzung gemäß § 17 der Satzung der Bundeskulturstiftung durch Beschluss des Stiftungsrates zulässig , wenn die Anpassung an veränderte Verhältnisse notwendig erscheint oder die Änderung nach Einschätzung des Stiftungsrates einer Verbesserung der Stiftungsarbeit dient. Ein solcher Beschluss bedürfte nach § 17 Abs. 4 der Satzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sowie der Zustimmung des Stifters und würde erst nach Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde wirksam. Zuständige Stiftungsbehörde ist nach § 18 Abs. 1 der Satzung das Regierungspräsidium in Halle/Saale. Der Stiftungszweck, wie er derzeit in § 2 der Satzung der Bundeskulturstiftung formuliert ist, orientiert sich an der in der Verfassung festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern . Zweck der Kulturstiftung des Bundes ist die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Außerdem verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 3 der Satzung). Sollten diese gemeinnützigen Zwecke wegfallen – etwa indem die Stiftung ihr Vermögen zweckentfremdet verwendet oder vorrangig wirtschaftliche Zwecke verfolgt, was bei einer schwerpunktmäßigen Presseförderung der Fall sein könnte – kann der Stiftung der Status der Gemeinnützigkeit entzogen werden (§§ 61 – 64 der Abgabenordnung)14. Für den Fall des Wegfalls des gemeinnützigen Zwecks oder den Fall der Aufhebung der Stiftung bestimmt § 19 der Satzung, dass das Vermögen der Stiftung an die Bundesrepublik Deutschland fallen soll, die es unmittelbar und ausschließlich zugunsten des bisherigen Stiftungszweckes verwenden soll. Für einen neuartigen, eine bestimmte Branche wie die Presse unterstützenden Zweck, stünden aus dem Vermögen der Bundeskulturstiftung keine Mittel zur Verfügung. Um im Rahmen der geltenden Regelungen eine Presseförderung zu realisieren, müsste deshalb für ein oder mehrere Presseorgane ein Projekt entwickelt werden, für das im Rahmen der geltenden Richtlinien ein Förderungsantrag gestellt werden könnte. 14 In diesem Zusammenhang könnte auch von Interesse sein, dass der Bund im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Rechtsverhältnisse der Presse (Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 a.F.) verloren hat, indem Art. 75 GG aufgehoben wurde. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 10 5. Schlussfolgerungen Subventionen für die Presse sind in Deutschland nicht unumstritten. Befürchtet wird, dass durch solche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen potenziell ein staatlicher Einfluss auf die Inhalte der Presse erfolgt. Auch wirtschafts- und ordnungspolitisch sind solche Maßnahmen umstritten. Es stellt sich nämlich die Frage, welche Zeitungen unterstützt werden sollen. Allein die finanzielle Situation einer Zeitung kann nicht ausschlaggebend sein. Sollten die Gründe hierfür nämlich im Missmanagement des Presseorgans, in Fehlinvestitionen oder riskanten Expansionsstrategien liegen, würde durch die Subventionierung dieses Vorgehen sogar noch belohnt. Bei Subventionen, die der Branche insgesamt, also allen Presseorganen zugutekommen, stellt sich wiederum die Frage, ob durch solche Maßnahmen ein Marktungleichgewicht ausgeglichen wird. Der BDZV weist auf diesen Aspekt ausdrücklich hin. „Direkte staatliche Zuschüsse an Zeitungen, wie sie in Frankreich, aber auch in Italien oder Schweden üblich sind, haben in Deutschland kaum eine Chance. Solche Maßnahmen hält etwa der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann für „nicht zielführend “ und eine weitere Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Zeitungen „für europarechtlich nicht durchsetzbar“. Um der gesamten Branche zu helfen, hat Eumann vorgeschlagen , Zeitungsabonnements steuerlich absetzbar zu machen. (…) Der Staat aber müsse sich raushalten, warnt etwa Hans-Joachim Otto (FDP), der im Bundestag Vorsitzender des Kultur- und Medienausschusses ist. Der stellvertretende Vorsitzende dieses Ausschusses, Siegmund Ehrmann (SPD), schlug Ende Januar vor, Zeitungsverlage sollten nicht nur in Flughäfen, sondern auch in Schulen Gratis-Exemplare auslegen. Besser als eine staatliche Finanzierung solcher Aktionen seien Patenschaften privater Spender.“i15 Direkte staatliche Zuschüsse an die Zeitungsbranche sind in Deutschland damit umstritten. Gefordert werden allerdings, beispielsweise vom BDZV, bessere Rahmenbedingungen. Zu diesen könnten die Verhinderung weiterer Wettbewerbsverbote (für Alkohol, Medikamente etc.) und eine Lockerung kartellrechtlicher Regelungen oder auch Änderungen im Pressefusionsrecht gehören 16. Es gibt in Deutschland durchaus Stiftungen, die journalistische Arbeiten fördern. So fördert die Fazit-Stiftung in Frankfurt17 die Ausbildung von Volontären im Zeitungswesen, indem sie Stipendien vergibt. Auch die Hans Dürrmeier Stiftung für Publizistik18 in München fördert Journalist Innen, da die Pflege und Ausbildung des journalistischen Nachwuchses auf allen Gebieten der 15 Kurp, Matthias, Subventionen für die Presse in Deutschland umstritten; medienforum nrw, im Internet abrufbar unter: http://www.medienforum.nrw.de/index.php?id=819&print=1&no_cache=1&L=1. 16 Presseförderung: Politik und Verlage plädieren für indirekte Hilfen, medienforum Newsletter 2009, Nr. 2, 25. Februar 2009, im Internet abrufbar unter: http://www.medienforum.nrw.de/nc/de/newsletter-bereich/21-medienforumnrw /pressefoerderung-medienforumnewsletter-2009-nr2.html. 17 Vgl.: http://www.fazit-stiftung.de/foerderung.html. 18 Das Organisationsprofil der Stiftung ist über das Deutsche Informationszentrum Kulturförderung im Internet abrufbar unter: http://www.kulturfoerderung.org/dizk/details.htm?idKey=showOrgaDetails&idValue=2862&selected Locale=de. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 11 Medien zu ihrem Förderungszweck gehört. Und die Alexander-Stiftung in Göttingen19 hat das Anliegen, durch eine jährliche Preisverleihung für eine journalistische Arbeit, die Vergangenheit der Stadt Göttingen und ihres Umfelds zu erforschen. Einzelne gefährdete Zeitungen oder auch einzelne Journalisten können durch solche Stiftungen gefördert werden. Eine Umwidmung des Förderungszweckes der Kulturstiftung des Bundes, die mit derartigen Förderungen vergleichbar wäre kommt jedoch aus den oben genannten Gründen nicht in Frage. 6. Literaturverzeichnis PASQUAY, ANJA 2010, Zur wirtschaftlichen Lage der Zeitungen in Deutschland 2010, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, im Internet abrufbar unter: http://www.bdzv.de/wirtschaftliche _lage+M5650c2f558e.html. 19 Das Organisationsprofil der Stiftung ist über das Deutsche Informationszentrum Kulturförderung im Internet abrufbar unter: http://www.kulturfoerderung.org/de/dizk_content/Foerderersuche/Suchergebnisse.html?criteria =freestyle&query=Zeitung&search=Suchen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 015/11 Seite 12 PASQUAY, ANJA 2010, Die deutsche Zeitungslandschaft – Entwicklungen und Perspektiven, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, im Internet abrufbar unter: http://www.bdzv.de/wirtschaftliche _lage+M5e9ca381bc7.html. PUPPIS, MANUEL 2007, Einführung in die Medienpolitik. UKV-Verlagsgesellschaft. Konstanz. RÖPER, HORST 2010, Zeitungen 2010: Rangverschiebungen unter den größten Verlagen. Daten zur Konzentration der Tagespresse in der Bundesrepublik Deutschland im I. Quartal 2010, Media Perspektiven, Heft 5, 218 – 234. WENDT, RUDOLF, Staatliche Maßnahmen zur Erhaltung der presserechtlichen Meinungsvielfalt, Universität des Saarlandes, abrufbar auf den Internetseiten von Prof. Dr. Rudolf Wendt unter: http://wendt.jura.uni-saarland.de/Prof.Dr.Wendt/Haupt.htm.