Deutscher Bundestag Bundesförderung in den Bereichen Stadt- und Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO Weltkulturerbe Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 10 - 3000 - 013/12 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 2 Bundesförderung in den Bereichen Stadt- und Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO Weltkulturerbe. Verfasser: Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 013/12 Abschluss der Arbeit: 28. Februar 2012 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Bundesförderung in den Bereichen Kunst und Kultur 5 2.1. Stiftungen und geförderte Einrichtungen 5 2.1.1. Kulturstiftung des Bundes 5 2.1.2. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 6 2.1.3. Stiftung Preußischer Kulturbesitz 6 2.1.4. Klassik Stiftung Weimar 7 2.1.5. Bibliotheken und Archive 7 2.2. Denkmalschutz und Baukultur 8 2.2.1. Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ 8 2.2.2. Förderung aktueller Denkmalschutzprojekte 9 2.2.3. „Leuchtturmförderung“ in den neuen Bundesländern 9 2.2.4. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz 10 2.2.5. Baukultur 10 2.2.6. Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 11 2.2.7. Weitere Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) 13 2.2.8. Regionale und kommunale Denkmalförderung 13 2.3. UNESCO-Welterbe: Investitionsprogramm nationale UNESCO- Welterbestätten 14 3. Maßgebliche Haushaltstitel im Bundeshaushaltsplan 2012 16 4. Steuervergünstigungen zur Förderung der Kultur 18 5. Forschungsvorhaben des Bundes in den vorgestellten Bereichen 20 5.1. Abgeschlossene Forschungsvorhaben 21 5.2. Aktuelle Forschungsvorhaben 22 6. Literatur 25 7. Anlagen 26 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 4 1. Einleitung Auf Bundesebene gibt es zahlreiche Initiativen, die die Bereiche Baukultur und Denkmalschutz ideell oder materiell fördern. Förderung bedeutet insbesondere die finanzielle Unterstützung von Vorhaben1, so dass hier der Fokus auf die materielle Hilfe zu legen ist. Eine generelle Aussage über Fördermöglichkeiten in diesen und den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Bereichen wie Stadtbaukultur und dem UNESCO-Weltkulturerbe2 ist nicht möglich, da diese vom Einzelfall und damit der Projektbeschreibung, der Träger etc. abhängig ist. Es gibt hierzu Fördermaßnahmen des Bundes, aber auch Unterstützungsmaßnahmen durch Länder und Gemeinden.3 So ist etwa die Sicherung und Erhaltung von Kulturdenkmälern in der Bundesrepublik Deutschland einer der Schwerpunkte der Kulturförderpolitik des Bundes. Vorgesehen ist hierfür eine Reihe von Bundesprogrammen. Die Hauptlast tragen jedoch die Länder4 gemäß ihrer durch das Grundgesetz gewährten Kompetenz.5 Im Rahmen der Fördermöglichkeiten sind auf Bundesebene besonders der Einsatz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)6 und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)7 zu erwähnen. Neben den Förderprogrammen und Initiativen, die eine direkte finanzielle Unterstützung bezwecken, tragen im Rahmen einer umfassenden Betrachtung aller Fördermöglichkeiten auch Steuervergünstigungen zur Förderung der Kultur in Deutschland bei. Diese kommen auch im Bereich der Baukultur und des Denkmalschutzes zum Tragen. Zu berücksichtigen sind schließlich auch die Forschungsvorhaben des Bundes auf dem Gebiet der Baukultur und des Denkmalschutzes. 1 Vgl. beispielweise die begriffliche Übersicht unter http://de.wikipedia.org/wiki/Förderung [Stand: 27.02.12]. 2 Ausführliche Informationen zum Welterbeprogramm der UNESCO findet sich auf der Homepage der Deutschen UNESCO-Kommission, abrufbar unter http://www.unesco.de/welterbe.html [Stand: 27.02.12]. 3 Bund, Länder und Gemeinden haben nach Auskunft des Kulturfinanzberichts im Jahr 2010 – ohne steuerliche Vergünstigungen – für die Kultur insgesamt fast 10 Mrd. Euro ausgegeben (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2010: 14). 4 Wie bereits in früheren Jahren wurden die Kulturausgaben überwiegend von Ländern und Gemeinden bestritten (43,0 % bzw. 44,4 %). Der Beitrag der Länder (einschl. Stadtstaaten) umfasste ein Budget von 3,6 Mrd. Euro und die Gemeinden stellten 3,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Bund kam mit rund einer Mrd. Euro lediglich auf einen Anteil von 12,6 Prozent an den öffentlichen Kulturausgaben (Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010: 14 u. FN 3). 5 Umkehrschluss aus Art. 70 GG i.V.m. Art. 73 GG. 6 Vgl. dazu die Übersicht unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragterfuer KulturundMedien/beauftragter-fuer-kultur-und-medien.html [Stand: 27.02.12]. 7 Vgl. http://www.bmvbs.de [Stand: 27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 5 2. Bundesförderung in den Bereichen Kunst und Kultur Der Bund übernimmt mit rund 1,2 Milliarden Euro etwa dreizehn Prozent der Gesamtausgaben für Kunst und Kultur.8 Er ist dabei für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung zuständig. Dadurch trägt er dazu bei, das kulturelles Erbe zu erhalten und sorgt mit dafür , dass sich Kunst und Kultur entfalten können. Bundesförderprogramme sind „finanzielle Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen an Empfänger außerhalb der Bundesverwaltung, die zweckgebunden in Form einer Projektförderung zur Erreichung politischer Zielsetzungen im Rahmen der eigenen Aufgaben des Empfängers ausgereicht werden“.9 Dazu gehören u. a. Kulturbereiche, die im engeren Sinn zu den Bereichen Baukultur, Denkmalschutz und Kulturerbe gehören, aber auch Fördermaßnahmen, die – zumeist über durch den Bund geförderte Stiftungen – mittelbar diesen Bereichen zugeordnet werden können. 2.1. Stiftungen und geförderte Einrichtungen Der Bund fördert Stiftungen, Bibliotheken und Archive ebenso wie Museen und Ausstellungen10, wenn sie national und international bedeutsam sind. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Kulturstiftung des Bundes. 2.1.1. Kulturstiftung des Bundes11 Hauptaufgabe der Stiftung ist es, innovative Programme und Projekte im internationalen Kontext zu fördern. Dabei erschließt die Stiftung künstlerische und interdisziplinäre Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Außerdem unterstützt sie Programme im Bereich der kulturellen Vermittlungsarbeit und fördert internationale Partnerschaften zur gemeinsamen Entwicklung von Kulturprojekten. Neben der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur berücksichtigt die Stiftung auch die Herausforderungen, die heute an die Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes gestellt werden. 8 Nach eigenen Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter: http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung /_node.html [Stand: 27.02.12]. 9 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von Förderprogrammen vom 2. Juni 2010 (BT-Drucksache 17/1542). 10 Mehr Informationen zur Förderung von Museen und Ausstellungen sind abrufbar unter: http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung /stiftungen/museen/_node.html [Stand: 20.02.12]. 11 Vgl. dazu http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/stiftung/ [Stand: 27.02.2012]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 6 2.1.2. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg12 Aufgabe der Stiftung ist es, die historischen Anlagen wiederherzustellen und das Erbe zu pflegen , wissenschaftlich zu erforschen und zu vermitteln. Die Preußischen Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg zählen zu den bedeutendsten Schlösser- und Gartenanlagen in Deutschland . 1990 wurden sie von der UNESCO offiziell zum Weltkulturerbe erklärt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat 2007 im Nachtragshaushalt 77,5 Millionen Euro für die notwendigen Investitionen bewilligt. Die Länder Berlin und Brandenburg leisten eine Kofinanzierung in gleicher Höhe, so dass der Stiftung 155 Millionen Euro zusätzlich bis 2017 zur Verfügung stehen werden. Damit sei die Stiftung in der Lage, in den kommenden Jahren die preußischen Schlösser und Gärten vor dem drohenden Verfall zu retten. Der entsprechende Masterplan der Stiftung sieht dreizehn Schwerpunktbereiche vor, in denen dringende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Stiftung mit rund 14 Millionen Euro im Jahr.13 2.1.3. Stiftung Preußischer Kulturbesitz14 Mit ihren 16 Museen, der Staatsbibliothek, dem Geheimen Staatsarchiv, dem Ibero-Amerikanischen Institut sowie dem Staatlichen Institut für Musikforschung zählt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu den größten und bedeutendsten Kultureinrichtungen Deutschlands.15 Sitz der Stiftung und ihrer Einrichtungen ist Berlin. Die Stiftung wird vom Bund und von allen Ländern finanziert. Der Bund trägt drei Viertel der laufenden Betriebskosten und in vollem Umfang die Kosten für die Bauinvestitionen. 12 Startseite abrufbar unter http://www.spsg.de/ [Stand: 27.02.12]. 13 Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, abrufbar unter: http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung /stiftungen/stiftungPreuSchloesser/_node.html [Stand: 27.02.12]. 14 Mehr Informationen finden sich unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragterfuer KulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/stiftungen/stiftungPreuKulturbesitz/_node.html [Stand: 20.02.12]. 15 Nach eigenen Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/stiftungen /stiftungPreuKulturbesitz/_node.html [Stand: 27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 7 2.1.4. Klassik Stiftung Weimar16 Zur Klassik Stiftung Weimar gehört ein Ensemble von Kunst- und Literaturmuseen, Dichterhäusern und historischen Schloss- und Parkanlagen. Nicht nur die Wohnhäuser Goethes und Schillers , sondern auch die letzte Wohnung Friedrich Nietzsches mit dem Jugendstil-Interieur Henry van de Veldes und der Weimarer Wohnsitz Franz Liszts zählen dazu. Neun Gebäude und Parklandschaften des "klassischen" Weimar, unter ihnen die Herzogin Anna Amalia Bibliothek und der Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, wurden 1998 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen.17 Im Sommer 2008 hat die Klassik Stiftung Weimar einen "Masterplan" beschlossen, der nicht nur wichtige Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung der Bestände, sondern auch ein Gesamtkonzept zur musealen Präsentation und Vermittlung vorsieht. Der Bund hat dafür Sondermittel in Höhe von 45 Millionen Euro bereit gestellt. Zusätzlich wurde die laufende Bundesförderung für die Klassik Stiftung erhöht. Finanziert wird die Stiftung vom Bund, vom Freistaat Thüringen und von der Stadt Weimar. Dabei trägt der Bund mit rund 11 Millionen Euro jährlich zur Zeit etwa 43 Prozent der Ausgaben. Durch Sonderförderungen des Bundes konnten in den vergangenen Jahren notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel am Rokokoschloss Dornburg und am Schloss Tiefurt, realisiert werden. Auch den Wiederaufbau der 2004 durch einen Brand zerstörten Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek hat der Bund mit 8,5 Millionen Euro gefördert.18 2.1.5. Bibliotheken und Archive Die Deutsche Nationalbibliothek wird ebenso wie das 1952 gegründete Bundesarchiv vom Bund finanziert.19 Der Kulturstaatsminister fördert über einzelne Programme und Stiftungen außerdem eine Reihe kleinerer, national bedeutender Archive und Bibliotheken. Unter ihnen sind einige der im Arbeitskreis selbstständiger Kulturinstitute (AsKI) organisierten Bibliotheken und Archive wie das Archiv der Akademie der Künste in Berlin oder das Bach-Archiv in Leipzig, die zum Teil über die „Kulturstiftung der Länder“ unterstützt werden.20 Im Rahmen der Förderung kultureller 16 Mehr Informationen unter: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragterfuer- KulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/stiftungen/klassikStiftung/_node.html [Stand: 20.02.12]. 17 Vgl. Welterbeliste des „Deutsche UNESCO-Kommission e.V.“ unter: http://www.unesco.de/welterbeliste.html [Stand: 27.02.2012]. 18 Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, abrufbar unter http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung /stiftungen/klassikStiftung/_node.html [Stand: 27.02.12]. 19 Vgl. die entsprechenden Angaben unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragterfuer KulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/stiftungen/bibliotheken/_node.html [Stand: 20.02.12]. 20 Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, abrufbar unter http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung /stiftungen/bibliotheken/_node.html [Stand: 20.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 8 „Leuchttürme“21 erhalten unter anderem die Klassik Stiftung Weimar mit dem Goethe- und Schiller -Archiv und der Herzogin Amalia Bibliothek sowie die Franckeschen Stiftungen finanzielle Unterstützung. Auch im Zusammenhang der Förderung deutscher Kultur und Geschichte in osteuropäischen, ehemals deutschen Kulturlandschaften werden Projekte gefördert. Dabei geht es um die Erhaltung und die Erschließung historischer Archivalien aus den ehemaligen deutschen Staats- und Siedlungsgebieten. Dazu zählt etwa ein breit angelegtes Projekt, welches das Geheime Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit der Nationalbibliothek in Wilna durchführt. Außerdem entstehen in Kooperation mit staatlichen Archiven in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg Findbücher zu pommerschen und brandenburgischen Archivalien, die sich heute überwiegend in Polen befinden. Dieses Vorhaben wird künftig für die Regionen Ost- und Westpreußen sowie Schlesien fortgeführt.22 2.2. Denkmalschutz und Baukultur Denkmalschutz und -pflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, die Erhaltung wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes.23 Fachleute schätzen, dass es in Deutschland rund 1,3 Millionen Kulturdenkmäler24 gibt: von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen. Sie zu erhalten sei vor allem in den neuen Bundesländern eine wichtige Aufgabe. 2.2.1. Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ Das Programm wurde ins Leben gerufen, um die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten zu unterstützen, die in herausragender Weise nationale Ereignisse oder die Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften deutlich machen. Von 1950 bis 2010 konnten mit Mitteln aus diesem Programm 583 Kulturdenkmäler mit 317 Millionen Euro erhalten und restauriert werden. Im Jahr 2011 standen für das Programm Fördermittel in Höhe von rund 13,9 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt seit dem Jahr 2000 eine 21 Siehe auch unter: 2.2.3. „Leuchtturmförderung“ in den neuen Bundesländern. 22 Nach eigenen Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung .de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/stiftungen /bibliotheken/_node.html [Stand: 27.02.12]. 23 Nach Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung /BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler /_node.html#doc187998bodyText1 [Stand: 26.02.12]. 24 Vgl. dazu http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturund- Medien/kultur/kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler/_node.html [Stand: 26.02.12] Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 9 Sonderförderung in Höhe von bisher rund 25 Millionen Euro für die Erhaltung des Weltkulturerbes "Völklinger Hütte", die im Jahr 2011 mit rund 2,5 Millionen Euro fortgesetzt wurde.25 Um in den Genuss einer Förderung innerhalb dieses Denkmalpflegeprogramms zu gelangen, müssen die vom Bundeskulturminister festgelegten Fördergrundsätze beachtet werden.26 2.2.2. Förderung aktueller Denkmalschutzprojekte 2007 hat die Bundesregierung ein Denkmalschutz-Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Mit diesen Mitteln konnten 267 Einzeldenkmäler vor dem unwiderruflichen Verfall bewahrt und fachgerecht saniert werden. Rund 23 Millionen Euro für den Denkmalschutz hat die Bundesregierung auch im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Verfügung gestellt.27 2.2.3. „Leuchtturmförderung“ in den neuen Bundesländern In den neuen Bundesländern stand nach der Wiedervereinigung zunächst die Erhaltung der kulturellen Substanz im Vordergrund. Durch verschiedene Förderprogramme konnte der Bund hier einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der außergewöhnlichen Dichte von Kultureinrichtungen leisten. Die Sanierung vieler Kulturgebäude sei jedoch nach wie vor dringend erforderlich. Aus dem Programm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland - Invest Ost", für das 2011 rund 9 Millionen Euro zur Verfügung stünden, würden Kulturdenkmäler von herausragender kulturpolitischer Bedeutung in den neuen Bundesländern unterstützt.28 Besonderes Anliegen des BKM in den neuen Ländern sei die dauerhafte, gezielte Förderung national und international bedeutsamer Kultureinrichtungen. Für die Erhaltung und Modernisierung dieser „Leuchttürme“ setze der BKM jährlich erhebliche Mittel ein. Unter den geförderten Kultureinrichtungen sind unter anderen die Klassik Stiftung Weimar (s.o.), die Stiftung Bauhaus Dessau oder die Stiftung Bach-Archiv in Leipzig und die Stiftung Luther-Gedenkstätten Wittenberg -Eisleben. Von den für diese Einrichtungen bereitgestellten Investitionsmitteln kommt ein großer Teil der Denkmalerhaltung zugute. Wie bereits dargestellt, erhält die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten bis 2017 aus einem Sonderinvestitionsprogramm zusätzlich 77,5 Millionen 25 Nach Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung /BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler /_node.html#doc187998bodyText1 [Stand: 26.02.12]. 26 Eine Auflistung der Fördergrundsätze ist einsehbar unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen /BKM/2011-08-04-bkm-foerdergrundsaetze.pdf?__blob=publicationFile [Stand: 27.02.12]. 27 Nach Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung /BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler /_node.html#doc187998bodyText1 [Stand: 26.02.12]. 28 Nach Angaben der Bundesregierung, abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung /BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur/kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler /_node.html#doc187998bodyText1 [Stand: 26.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 10 Euro, um Baukomplexe wie das Neue Palais oder das Schloss Charlottenburg dauerhaft erhalten zu können. 2.2.4. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz wurde 1973 als politischer und fachlicher Interessensverband zur Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Denkmalschutzjahres 1975 gegründet. Seine Geschäftsstelle ist seitdem beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angesiedelt.29 Als interdisziplinäres Forum und Schnittstelle zwischen Politik , Verwaltung und Fachebene setzt es sich für die Bewahrung des baukulturellen Erbes ein. Dem Komitee ist es ein besonderes Anliegen, den politischen Dialog über den Schutz dieses Erbes weiterzuführen und zu intensivieren. Zuletzt hat es sich verstärkt für eine Integration des Denkmalschutzes in das Grundgesetz und in das Bundesrecht sowie für die gleichwertige Behandlung der öffentlichen Belange Denkmalschutz und Klimaschutz eingesetzt. Eine der Kernaufgaben des Komitees ist es, die Ziele und Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Öffentlichkeit zu vermitteln. Das Komitee koordiniert und betreut hierzu verschiedene Veranstaltungen wie Tagungen, Parlamentarische Abende, Studentenworkshops und Pressefahrten und zu aktuellen denkmalfachlichen und gesellschaftlichen Fragen und publiziert diese Ergebnisse in einer Schriftenreihe.30 2.2.5. Baukultur Der Begriff Baukultur beschreibt die Herstellung von gebauter Umwelt und den Umgang damit. Das schließt Planen, Bauen, Umbauen und Instandhalten ein. Baukultur beschränkt sich nicht nur auf Architektur, sondern umfasst Ingenieurbauleistungen, Stadt- und Regionalplanung, Landschaftsarchitektur , Denkmalschutz sowie die Kunst am Bau und im öffentlichen Raum gleichermaßen . Sie könne nur entstehen und gelingen, wenn alle an Planung und Bau Beteiligten aktiv zusammenwirken und die gesamte Gesellschaft Verantwortung für ihre gebaute Umwelt und deren Pflege übernehme. Das BMVBS sieht die Baukultur als einen Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik.31 Zu nennen sind folgenden Institutionen: 29 Vgl. dazu http://www.dnk.de/ [Stand: 27.02.12 ]. 30 Vgl. dazu http://www.dnk.de/Wir_ber_uns/n2220 [Stand: 27.02.12]; weitere Informationen finden sich unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/kultur /kunstKulturfoerderung/foerderbereiche/erhaltungDenkmaeler/_node.html#doc187998bodyText1 [Stand: 27.02.12]. 31 Vgl. dazu http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/baukultur.html [Stand: 27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 11 – Initiative Architektur und Baukultur: Die Initiative Architektur und Baukultur32 wurde im Herbst 2000 vom federführend zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) in Zusammenarbeit mit dem BKM und den Kammern und Verbänden des Bauwesens auf den Weg gebracht, um den Stellenwert der Baukultur in der öffentlichen Diskussion zu stärken.33 – Bundesstiftung Baukultur: Im Jahr 2006 wurde die Bundesstiftung Baukultur gegründet.34 Zweck der Stiftung ist es, die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungsund Bauwesens in Deutschland national wie international herzustellen. Außerdem möchte sie das Bewusstsein für gutes Bauen und Baukultur sowie den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der Bevölkerung stärken. Die Stiftung ist daher als Kommunikationsstiftung ein Forum für gutes Planen und Bauen sowie eine Plattform, die das öffentliche Gespräch über Baukultur fördert und dabei bestehende Netzwerke erweitert und festigt . Mit ihren Veranstaltungen, Initiativen und Publikationen will sie die Bevölkerung für die gebaute Umwelt sensibilisieren und allgemein akzeptierte Qualitätsstandards einführen .35 2.2.6. Städtebaulicher Denkmalschutz des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)36 Die Städtebauförderung gilt als eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von nachhaltiger und zukunftsfähiger Stadtentwicklung. Das örtliche Baugewerbe und das Handwerk profitierten nachhaltig von den Investitionen, die mit Hilfe des Bundes in den rund 3.400 Gebieten der Städtebauförderung getätigt werden. Zudem trage sie dazu bei, die Ziele einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik zu konkretisieren . Dazu gehöre auch der bewusste Umgang bei der Erhaltung unseres baukulturell wertvollen historischen Erbes.37 Die Bundesebene beteiligt sich dabei an der Finanzierung von Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes, insbesondere an der Erhaltung historischer Stadtkerne.38 Die Finanzhilfen werden eingesetzt in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung (gemäß § 172 BauGB) oder in Sanierungsgebieten nach § 142 BauGB, zu deren Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört. Bis einschließlich 2010 wurden in insgesamt 201 Städten der 32 Vgl. dazu www.architektur-baukultur.de/cln_032/nn_344100/IAB/Home/home__node.html?__nnn=true [Stand: 24.02.2012]. 33 Vgl. dazu www.architektur-baukultur.de/cln_032/nn_344238/IAB/Home/Ueber/ueber__node.html?__nnn=true [Stand: 27.02.12]. 34 Vgl. www.bundesstiftung-baukultur.de. 35 Vgl. Internetauftritt der Bundesstiftung, abrufbar unter www.bundesstiftung-baukultur.de/ [Stand: 27.02.12]. 36 Vgl. dazu http://www.bmvbs.de. 37 Laut Informationen des DNK, abrufbar unter: http://www.dnk.de/Frderung/n2352 [Stand: 22.02.12]. 38 Vgl. dazu auch die Programmstrategie des BMVBS, abrufbar unter http://www.staedtebaulicher-denkmalschutz .de/aktuelles/Programmstrategie_18_08_2010.pdf [Stand: 27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 12 neuen Länder 243 Maßnahmen mit Finanzmitteln des Programms gefördert.39 Zur Begleitung des Förderungsprogramms hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine „Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz” berufen, die die Bundesregierung in Sachfragen berät. Von der Programmeinführung 1991 bis einschließlich 2011 stellte der Bund Finanzhilfen in Höhe von etwa 2,05 Mrd. Euro für die Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes bereit, davon rund 1,96 Mrd. Euro für die neuen Länder und rund 0,09 Mrd. Euro für die alten Länder. Im Jahr 2012 kommen weitere Bundesfinanzhilfen in Höhe von 92,11 Mio. Euro zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Städtebaulichen Denkmalschutz dazu. Davon entfallen voraussichtlich 62,7 Mio. Euro auf die neuen und rd. 29,4 Mio. Euro auf die alten Länder. Bis einschließlich 2011 konnte der Bund 243 Maßnahmen in 201 ostdeutschen Städten mit Bundesfinanzhilfen unterstützen, die der Erhaltung ihrer innerstädtischen Flächendenkmale dienen. Seit Einführung des Programms in den alten Ländern konnten 175 Maßnahmen in 169 westdeutschen Städten unterstützt werden.40 Maßnahmen zum Erhalt des historischen Erbes seien aber auch innerhalb der folgenden Programme förderfähig41: – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Ost und West (je 45 Mio. Euro Bundesmittel in 2009) – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für die Innenentwicklung (43 Mio. Euro Bundesmittel in 2009) – Stadtumbau für die Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel Ost (121 Mio. Euro Bundesmittel in 2009) und West (96 Mio. Euro Bundesmittel in 2009) – Soziale Stadt für integrativ-offene Ansätze in baulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligten Quartieren auch im sozial-integrativen Bereich, insbesondere zur gesellschaftlichen Integration (105 Mio. Euro Bundesmittel in 2009). 39 Vgl. etwa das „Merkblatt zu den Programmen der Städtebauförderung 2011“ des BMVBS (Hrsg.), abrufbar unter: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/65376/publicationFile/36443/merkblatt-programme-der-staedtebaufoerderung -2011.pdf [Stand. 28.02.12]. 40 Vgl. dazu http://www.bmvbs.de/DE/StadtUndLand/Staedtebaufoerderung/StaedtebaulicherDenkmalschutz/staedtebaulicher -denkmalschutz_node [Stand: 27.02.12]; vgl. auch die Programmstrategie des BMVBS, abrufbar unter http://www.staedtebaulicher-denkmalschutz.de/aktuelles/Programmstrategie_18_08_2010.pdf [Stand: 27.02.12]. 41 Informationen basieren auf Angaben des DNK, vgl.: http://www.dnk.de/Frderung/n2352 [Stand: 24.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 13 2.2.7. Weitere Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)42 – Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost und West43: Seit 2002 sollen die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus (§ 171 a BauGB) die Gemeinden mit Gebieten , die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen vor allem in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Förderfähig sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts i. S. v. § 171 b BauGB, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch dargestellt sind. Voraussichtliche Beendigung des Förderprogramms Ost soll 2016 erfolgen. Das Förderprogramm West hingegen ist unbefristet. – Wohnungs- und Städtebaupolitik (ÖPP):44 Die Initiative öffentlich-private Partnerschaften im öffentlichen Hochbau (ÖPP) befasst sich mit ÖPP-Pilotprojekten und ist bis 2012 befristet . Hier handelt es sich genau genommen um zwei Förderprogramme. Das eine befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen an Verbände und Institutionen im Rahmen von Pilotprojekten , das andere mit Zuweisungen an Gemeindeverbände zur Durchführung von Pilotprojekten . 2.2.8. Regionale und kommunale Denkmalförderung 2007 stellten die öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Denkmalschutz und -pflege aus allgemeinen Haushaltsmitteln 433,1 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 8,6 Prozent an allen öffentlichen Kulturausgaben. Die Denkmalschutzmaßnahmen wurden zu 77,9 % durch die Länder ohne Gemeinden finanziert (311,6 Mio. Euro).45 Zu dieser direkten Förderung kommen die Eigenleistungen der Kirchen und erhebliche Mittel der Kommunen. Diese tragen neben der unmittelbaren Förderung von Restaurierungsmaßnahmen auch durch zahlreiche andere Programme zur Erhaltung des baulichen Erbes bei. 42 Die Angaben basieren auf der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von Förderprogrammen vom 2. Juni 2010 (BT-Drucksache 17/1542). S. 130 ff. 43 Vgl. ebd.: 147-150. 44 Vgl. ebd.: 168-171. 45 Vgl. dazu Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010: 47). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 14 2.3. UNESCO-Welterbe: Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten46 Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die sich aufgrund ihrer Einzigartigkeit und ihrer Authentizität dafür qualifizieren und die von den Staaten für diesen Titel vorgeschlagen werden.47 Zum Welterbe in Deutschland gehören 48 Kultur - und Naturgüter, davon sind 36 Welterbestätten.48 Die Anträge auf Ernennung zum UNESCO- Welterbe stellen die Bundesländer. Mit der Förderung von Investitionen in nationale UNESCO- Welterbestätten sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der historischen Stätten von Weltrang ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das Programm einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung der Welterbestädte leisten und Impulse für Beschäftigung und Wachstum in der Region geben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das „Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten“ Anfang 2009 im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket I auf den Weg gebracht. In diesem Programm stehen in den Jahren 2009 bis 2014 insgesamt 220 Mio. Euro Bundesmittel für die 36 deutschen UNESCO-Welterbestätten zur Verfügung . Gefördert werden investive und konzeptionelle Maßnahmen, die der Erhaltung, Sanierung oder Weiterentwicklung der Welterbestätten dienen. Dazu gehören die Sanierung von Schlössern, Burgen, Einzelgebäuden, Industriedenkmälern und Landschaftsparks von Weltrang ebenso wie die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in deren Umfeld oder auch die Erstellung von touristischen Leitsystemen. Ein weiteres Ziel des Investitionsprogramms besteht darin, den fachlichen Austausch zwischen den Welterbestätten zu intensivieren.49 Die Auswahl der Förderprojekte 2009 und 2010 erfolgte auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission .50 Zentrale Kriterien51 waren dabei: – Städtebau (stadtentwicklungspolitische Bedeutung, stadtbildprägende Wirkung, architektonische Qualität), 46 Vgl. dazu die Informationen der „Deutschen UNESCO-Kommission“ unter http://www.unesco.de/welterbe.html [Stand: 27.02.12]. 47 Siehe insbesondere das von den Vereinten Nationen am 16. November 1972 beschlossene „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, abrufbar über den Internetauftritt des „Deutschen UNESCO- Kommission e.V.: http://www.unesco.de/welterbe-konvention.html [Stand: 27.02.12]. 48 Eine komplette Auflistung aller 36 Welterbestätten, wie auch derjenigen die nominiert sind, ist abrufbar unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Welterbe_in_Deutschland#Investitionsprogramm_nationale_UNESCO-Welterbest .C3.A4tten; vgl. außerdem http://www.dnk.de/UNESCO/n2340 [Stand: 20.02.12]. 49 Angaben basieren auf Informationen des BMVBS, abrufbar unter: http://www.welterbeprogramm .de/cln_033/nn_613348/sid_D6CEA9491F5321769C82BF34E9C9768D/nsc_true/INUW/DE/Programm /programm__node.html?__nnn=true [Stand: 26.02.12]. 50 Die Personen, die der Expertenkommission angehörten, finden sich unter http://www.welterbeprogramm .de/cln_033/nn_613542/INUW/DE/Programm/Projektauswahl/projektauswahl__node.html?__nnn=true [Stand: 27.02.12]. 51 Vgl. dazu ausführlich http://www.welterbeprogramm.de/cln_033/nn_613542/INUW/DE/Programm/Projektauswahl /projektauswahl__node.html?__nnn=true [Stand.27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 15 – Denkmalpflege (Konservatorisch restauratorische Maßnahmen, Reversibilität von Einbauten , Verträglichkeit der Einbauten), – Zusätzliche Aspekte (Dringlichkeit, Machbarkeit, Nachhaltigkeit von Nutzungen, Vorbildwirkung , Innovationscharakter, energetische Aspekte, konjunkturelle Wirkung). Mit den Mitteln des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten fördert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung insgesamt 211 Projekte in den deutschen UNESCO-Welterbestätten (2009: 119 Projekte, 2010: 92 Projekte). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 16 3. Maßgebliche Haushaltstitel im Bundeshaushaltsplan 2012 Der Bundeshaushaltsplan 201252 enthält die einzelnen Haushaltstitel, die Aufschluss über die für die maßgeblichen Bereiche zur Verfügung stehenden Gelder und deren Verwendung geben. An dieser Stelle sei auf den Bundeshaushaltsplan 2012 verwiesen, auf den sich alle nachfolgenden Informationen beziehen. Alle Angaben können dort innerhalb der jeweils angeführten PDF- Datei per Seitenangabe53 bzw. Einzelplan oder Haushaltstitel aufgerufen werden. Insbesondere kommen folgende Einzelpläne bzw. darin enthaltene Haushaltstitel in Betracht: Einzelplan 4 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt54 0405 – Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Ausgaben – Titelgruppen 01 – Allgemeine kulturelle Angelegenheiten (S. 27-32) siehe insb. Haushaltstitel 532 12 (S. 28) 03 – Stiftung Preußischer Kulturbesitz (S. 38-40) 04 – Deutsche Nationalbibliothek (S. 40-41) 06 – Pflege des Geschichtsbewusstseins (S. 42-47) siehe insb. Haushaltstitel 894 61 (S. 46) 07 – Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des §96 BVFG (S. 48-51) Siehe auch die jeweiligen Wirtschaftspläne in der „Anlage zu Kapitel 0405“ (S. 54-63) 52 Vgl. dazu Bundesfinanzministerium (2011a); der gesamte Bundeshaushaltsplan 2012 ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_121328/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtsch aftspolitik/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt__2012/Haushaltsplan- 2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf [Stand: 27.02.12]. 53 Die nachfolgenden Seitenangaben beziehen sich auf die Paginierung innerhalb des jeweiligen Einzelplanes. 54 Vgl. Bundeshaushaltsplan 2012, Einzelplan 04, Kapitel 0405 (Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) (Anlage 1). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 17 Einzelplan 12 – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)55 1225 – Wohnungswesen und Städtebau Ausgaben – Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Haushaltstitel: 685 01 (S. 8) 686 04 (S. 9) Ausgaben – Ausgaben für Investitionen Haushaltstitel: 882 03 (S. 11) 894 01 (S. 12) Ausgaben – Titelgruppe 01 Haushaltstitel: 882 11 (S. 13-14) 1226 – Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn siehe Haushaltstitel 685 01 (S. 1-3) 55 Vgl. dazu auch innerhalb des Einzelplans 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) Kapitel 1225 (Wohnungswesen und Städtebau) des Bundeshaushaltsplans 2012 (Anlage 2); hinzu kommt Kapitel 1226 (Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn)(Anlage 3). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 18 4. Steuervergünstigungen zur Förderung der Kultur Neben der direkten Förderung der Kultur tragen auch Steuervergünstigungen zur Förderung der Kultur in Deutschland bei. Im Jahr 2010 beliefen sich die Steuervergünstigungen des Bundes im Bereich Kultur auf insgesamt 2,1 Mrd. Euro. Dabei nahmen die Umsatzsteuerermäßigungen für kulturelle Leistungen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro den größten Anteil ein.56 Die Gesamtausgaben des Bundes im Kulturbereich betrugen 1,2 Mrd. Euro.57 Mit der nachfolgenden Darstellung werden die wesentlichen Bereiche für die Steuervergünstigungen im Bereich des Städtebaus und des Denkmalschutzes aufgelistet. – Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen : Nach § 7h EStG58 können Investitionen in Gebäuden von historischer, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung mit erhöhten Sätzen von der Steuer abgeschrieben werden. – Absetzungen bei Baudenkmalen: Auch Investitionen in Baudenkmäler können nach § 7i EStG mit erhöhten Sätzen von der Steuer abgeschrieben werden. Bei einem im Inland belegenen Baudenkmal kann der Steuerpflichtige hierdurch in Jahr der Herstellung bis zu 9 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen. – Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (z.B. Vereine und Stiftungen), die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, werden steuerlich begünstigt. Ein gemeinnütziger Zweck liegt vor, wenn die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Unter diesen Voraussetzungen ist die Förderung der Kultur nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO59 ein solcher gemeinnütziger Zweck. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann u.a. die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer sowie die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG60 zur Folge haben. 56 Vgl. dazu ausführlich Bundesregierung (2011). 57 Zahlen zitiert nach dem Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2009 bis 2012 (23. Subventionsbericht) (Bundesregierung 2011); vgl. dazu auch den Finanzbericht des Bundesfinanzministeriums (Bundesfinanzministerium 2010; 2011b). 58 Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 08.10.2009, BGBl. I S. 3366, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 v. 05.04.2011, BGBl. I S. 554. 59 Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 01.10.2002, BGBl. I S. 3866, zuletzt geändert durch Art. 2 des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes v. 28.04.2011, BGBl. I S. 676. 60 Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 21.02.2005, BGBl. I S. 386, zuletzt geändert am 05.04.2011, BGBl. I S. 554. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 19 – Steuerbegünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten: Nach § 10f EStG gelten auch für selbst genutztes Wohneigentum erhöhte Abschreibungssätze, sofern es sich um die Sanierung eines Gebäudes von historischer , künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung oder um ein Baudenkmal handelt. – Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden: Aufwendungen für Investitionen in eigene schutzwürdige Kulturgüter können bis zur Höchstgrenze als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Nach § 10g EStG kann der Steuerpflichtige Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland, soweit sie öffentliche oder private Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielte Einnahmen übersteigen, im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen. – Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen: Aufwendungen für den Erhalt von Gebäuden mit künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung können über Jahre verteilt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Nach § 11a EStG kann der Steuerpflichtige den durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. – Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen: Aufwendungen in den Erhalt von Baudenkmälern können über mehrere Jahre verteilt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Den durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für ein im Inland belegenes Baudenkmal kann der Steuerpflichtige nach § 11b EStG auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteils als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. – Grundsteuererlass für Kulturgüter und Grünanlagen: Bei Grundbesitz mit künstlerischer Bedeutung ist gem. § 32 GrStG61 die Grundsteuer zu erlassen. Die Grundsteuer ist zu erlassen für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, wenn die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen. Bei Park- und Gartenanlagen von geschichtlichem Wert ist der Erlass von der weiteren Voraussetzung abhängig , dass sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sind. Ferner wird die Grundsteuer bei öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze erlassen, wenn die jährlichen Kosten den Ertrag übersteigen. – Steuerbefreiung bei kulturellen Leistungen: Die Umsätze bestimmter kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Nach § 4 Nr. 20 UStG sind 61 Grundsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.08.1973, BGBl. I S. 965, zuletzt geändert durch Art. 38 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v. 19.12.2008, BGBl. I S. 2794. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 20 die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt auch für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass diese Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben wie die vorgenannten Einrichtungen erfüllen . 5. Forschungsvorhaben des Bundes in den vorgestellten Bereichen Der Bund kann bis zu 0,2 % seiner Finanzhilfen für Forschungsvorhaben in Anspruch nehmen. Dies erfolgt mit dem Ziel, die Effizienz der Programme zu bewerten sowie Erkenntnisse aus geförderten Maßnahmen für andere Fördergebiete nutzbar zu machen.62 Der Bund ist bestrebt, die Programme der Städtebauförderung intensiv zu begleiten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)63 im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)64 mit der Betreuung der Begleitforschung betraut. Die Begleitforschung umfasst wissenschaftliche Untersuchungen z.B. zur städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung der historischen Innenstädte sowie Wirkungsanalysen zum Programm . Ferner soll der Diskurs mit Praktikern aus dem Bereich des Städtebaulichen Denkmalschutz gepflegt werden. Im August 2004 wurde die Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz65 eingerichtet, um die Städte zusätzlich zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen zu vertiefen. Die Bundestransferstelle Städtebaulicher Denkmalschutz arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und übernimmt als Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren ein breites Aufgabenspektrum. Neben Aufgaben der Begleitforschung koordi- 62 Die Informationen beruhen auf Angaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, abrufbar unter: http://www.bbsr.bund.de/nn_963046/StBauF/DE/StaedtebaulicherDenkmalschutz/Programm/Begleitforschung /begleitforschung__node.html?__nnn=true [Stand: 24.02.12]. 63 Vgl. http://www.bbsr.bund.de/cln_032/BBSR/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true [Stand: 24.02.12]. 64 Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das BBR gliedert sich in einen Baubereich und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Der Baubereich des BBR betreut die Bauaufgaben des Bundes, insbesondere der Bundesregierung, der Verfassungsorgane und der Ministerien in Berlin, Bonn und im Ausland sowie die Kulturbauten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Das BBSR im BBR berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung auf nationaler sowie europäischer Ebene bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und des Bauwesens. Vgl. dazu http://www.bbr.bund.de/cln_032/sid_C4B7FA41834782E961462F4E6EA43293/DE/Home/homepage __node.html?__nnn=true [Stand: 24.02.12]. 65 Vgl. dazu http://www.staedtebaulicher-denkmalschutz.de/ [Stand: 24.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 21 niert und unterstützt die Bundestransferstelle die inhaltliche Arbeit der Expertengruppe Städtebaulichen Denkmalschutz und führt bei Bedarf programmbezogene Fachveranstaltungen und - gespräche durch. Zudem ist die Bundestransferstelle Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Programm für Vertreter der Länder und der Programmstädte sowie für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeitsarbeit. Zentrale Aufgabe der Bundestransferstelle ist die Gewährleistung eines stetigen Wissenstransfers zwischen dem Bund, den Ländern, den Städten, den Denkmalexperten und weiteren Fachleuten. Fachveranstaltungen, der Informationsdienst Städtebaulicher Denkmalschutz und Veröffentlichungen sind die zentralen Instrumente der Vermittlung und Vertiefung von Erkenntnissen zur Programmumsetzung. 5.1. Abgeschlossene Forschungsvorhaben Infrastruktur in der Landschaft - eine baukulturelle Herausforderung (Projektlaufzeit: Dezember 2010 – September 2011):66 Untersucht wurde, inwieweit Akteurskonstellationen und Kooperationen eine Voraussetzung für gute und zukunftsfähige Gestaltungslösungen bilden. Ebenso wurden Ziele der Gestaltung und der Einsatz von Gestaltungsmitteln betrachtet, immer mit dem Fokus darauf, wie unter heutigen Rahmenbedingungen (Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Kostenreduktion , neue Kulturlandschaften) dafür gesorgt werden kann, dass Gestaltungsaspekte bei zukünftigen Bauaufgaben in Deutschland stärker berücksichtigt werden.67 Evaluierung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz in den neuen Ländern Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Projektlaufzeit: Dezember 2009 – Dezember 2011, Auftragnehmer: complan Kommunalberatung GmbH, Potsdam): 68 Das 1991 nur für die neuen Länder eingeführte Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz hat das Anliegen , die historischen Stadtkerne vor dem flächenhaften Verfall zu bewahren sowie über ihre Einzeldenkmale hinaus als Ensembles zu erhalten und nutzbar zu machen. Zu Beginn des Programms ging es dabei in erster Linie um die Sicherung der noch vorhandenen historischen Bausubstanz , während im weiteren Verlauf u. a. die Funktionsstärkung als Grundlage für eine nachhaltige Revitalisierung der Altstadtbereiche an Bedeutung gewann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Städtebaulichen Denkmalschutz für den Zeitraum 1991 bis 2008 zu evaluieren. Handlungsleitfaden "Gute Beispiele für private Initiative im Städtebaulichen Denkmalschutz" (Laufzeit: 2007 – 2008, Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung; 66 Ergebnisse sind abrufbar unter http://www.architekturbaukultur .de/cln_032/nn_344238/sid_6DF0CE0F768AF6AF4AEB0393D3FF7262/nsc_true/IAB/Home/News/Infr astruktur.html?__nnn=true [Stand: 27.02.12]. 67 Informationen laut Internetauftritt des BBSR, vgl. http://www.bbsr.bund.de/nn_21890/BBSR/DE/FP/ExWoSt/Studien/2010/Infrastruktur__Landschaft /01__Start.html [Stand: 27.02.12]. 68 Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Begleitforschung/EvaluierungNeueLaender/01__start.html [Stand: 24.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 22 Auftragnehmer: Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner, August 2008)69 Tourismusentwicklung in ausgewählten Städten des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz - unter besonderer Berücksichtigung der UNESCO –Welterbestätten: Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Auftragnehmer: dwif-Consulting GmbH, Berlin, Berlin /Bonn, Juni 2007.70 Handlungsleitfaden „Gute Beispiele Städtebaulichen Denkmalschutz“: Auftraggeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Auftragnehmer: Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung , Erkner, August 2006.71 5.2. Aktuelle Forschungsvorhaben "Baukultur in der Praxis" - Modellvorhaben im ExWoSt-Forschungsfeld (Projektlaufzeit: Dezember 2011 – Juni 2014): Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- Raumforschung (BBSR) beabsichtigt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Modellvorhaben im Forschungsfeld "Baukultur in der Praxis" des Forschungsprogramms "Experimenteller Wohnungs- und Städtebau" (ExWoSt) durchzuführen. Im Rahmen des Forschungsfeldes sollen praktikable Methoden und Werkzeuge der Qualitätssicherung in Stadtentwicklungsprozessen und Planungsprojekten erarbeitet und vermittelt werden. Dazu sind acht Modellvorhaben 72 geplant, die im Sinne einer "guten Praxis" die baukulturellen Potenziale alltäglichen Handelns auf kommunaler Ebene (Verwaltungen, Politik und Planung) verdeutlichen.73 69 Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Begleitforschung/Handlungsleitfaden/01__start.html [Stand: 24.02.12]. 70 Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Begleitforschung/Tourismus/01__start.html [Stand: 24.02.12]. 71 Weitere Informationen sind abrufbar unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/Staedtebaufoerderung /StaedtebaulicherDenkmalschutz/Begleitforschung/GuteBeispiele/GuteBeispiele.html [Stand: 24.02.12]. 72 Die Städte bzw. Titel der 8 Modellvorhaben lauten: Schweriner Stadt-Impulse (Schwerin); Detmerode. Städtebauliche Qualitäten gemeinsam sichern (Wolfsburg); Arnsberger Modell für eine gute Baukultur (Arnsberg); Qualitätsentwicklung Innenstadt/Altstadt (Biberach a. d. Riss); Umbau des Klagesmarktes zu einem innerstädtischen Wohnquartier (Hannover); Zwischen Hightech und Historie - Eine neue Baukultur in Paderborn (Paderborn); Kompetenzzentrum Bauen im Rodachtal (Rodachtal) und Sanierung einer 50er-Jahre Geschäftsstraße in Alt-Saarbrücken unter Berücksichtigung der gestalterischen Eigenarten (Saarbrücken). 73 Weitere Informationen zum Forschungsprogramm sind abrufbar unter http://www.architektur-baukultur .de/cln_032/nn_344368/IAB/Home/Projekte/Modellvorhaben/modellvorhaben__inhalt.html [Stand: 24.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 23 "Gute Beispiele für qualitätsvolle Neubaumaßnahmen im Städtebaulichen Denkmalschutz" (Handlungsleitfaden) (Laufzeit: November 2011 - November 2012): Das Instrument der Darstellung von Guten Beispielen, aufbereitet zu einem Handlungsleitfaden, soll im Rahmen dieses Projektes die Diskussion über qualitätvollen Neubau im historischen Kontext und die dazu notwendigen Prozesse anstoßen und den Kommunen auch in Zeiten geringer Finanzausstattung Instrumente und Kriterien aufzeigen, die die kommunale Baukultur insbesondere beim innerstädtischen Neubau, befördern können. Dieses Forschungsvorhaben soll in einem Leitfaden münden, der allen mit dem Neubau in der historischen Stadt befassten Personen (Bauherr/ Investoren, Architekten , Denkmalpfleger, Kommune…) eine Hilfestellung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Neubaumaßnahmen gibt und den integrierten Planungsprozess unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kriterien und der Beteiligung verschiedener Fachleute darstellt. „Baukultur im ländlichen Raum“ (Laufzeit: September 2011 - Juni 2013): Grundgedanke des Forschungsvorhabens ist die These, dass Baukultur einen wichtigen Baustein in der Entwicklung offener zukunftsfähiger Konzepte im Umgang mit den peripheren Räumen, die auch den sozialen Zusammenhalt der Bevölkerung fördert und ihr die Möglichkeit zur Identifikation bietet, leisten kann. Baukultur im ländlichen Raum bezieht sich auf Siedlungsstruktur und Landschaftsbezug. Diese Studie soll den Schwerpunkt auf die Siedlungsentwicklung legen und basiert auf der Annahme , dass Baukultur als eine Strategie der Dorfentwicklung, dem Erhalt und der Stärkung des Gemeinsinns, der Attraktivierung und Belebung dienen kann. Dabei besteht ein enger Zusammenhang mit laufenden Forschungsvorhaben des BMVBS und des BBSR wie z.B. „Initiative ländliche Infrastrukturen“ sowie mit den Analysen innerhalb des ExWoSt Forschungsprojektes „Kommunale Kompetenz Baukultur“. Die daraus bislang vorliegenden Erkenntnisse bieten aktuelle und wertvolle Anhaltspunkte für das hier beschriebene Forschungsvorhaben und sollen daher bei der weiteren Konzeption berücksichtigt werden. Untersuchung der Auswirkungen des Investitionsprogramms nationale UNESCO-Welterbestätten (Laufzeit: Januar 2011 - Dezember 2014): Mit dem Programm nationale UNESCO-Welterbestätten sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der historischen Stätten von Weltrang ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das Programm einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung der Welterbestädte leisten und Impulse für Beschäftigung und Wachstum in der Region geben. Darüber hinaus sorgt eine Programmbegleitung für den Austausch der Welterbestätten . Die Evaluierung des Investitionsprogramms gliedert sich in drei Schwerpunkte (Überprüfung der Verwendung der Finanzmittel, Überprüfung der Planungs- und Bauprozesse hinsichtlich des baukulturellen Anspruchs, Überprüfung von u.a. gesellschaftlichen Auswirkungen des Förderprogramms). „Kommunale Kompetenz Baukultur“ (Laufzeit: Januar 2011 – September 2012): 74 Das Forschungsdesign verfolgt den Ansatz, eine Hilfestellung für diejenigen zu erarbeiten, die tagtäglich Baukultur vor Ort beeinflussen; Instrumente und Verfahren, die zur Steigerung der kommunalen Kompetenzen in Bezug auf Baukultur beitragen, sollen identifiziert und beschrieben werden. 74 Informationen zum Projekt finden sich unter http://www.bbsr.bund.de/nn_21890/BBSR/DE/FP/ExWoSt/Studien /2011/KommunaleKompetenz__Baukultur/01__Start.html [Stand: 27.02.12]; vgl. auch den Entwurf des "Werkzeugkastens der Qualitätssicherung" unter http://www.kommunale-kompetenz-baukultur.de/fileadmin /templates/pdf/KKB_Broschuere_stand_02.12.pdf [Stand: 27.02.12]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 24 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 25 6. Literatur Bundesministerium der Finanzen (2010). Finanzbericht 2011: Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang. Berlin: BMF. Bundesministerium der Finanzen (2011a). Finanzbericht 2012: Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang. Berlin: BMF. Bundesministerium der Finanzen (2011b). Haushaltsplan 2012: Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012. Berlin: BMF; abrufbar unter abrufbar unter http://www.bundesfinanzministerium .de/nn_121328/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt /Bundeshaushalt__2012/Haushaltsplan-2012,templateId=raw,property=publication- File.pdf [Stand: 27.02.12]. Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (2011). Merkblatt zu den Programmen der Städtebauförderung 2011. Berlin: BMVBS. Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (2010). Programmstrategie Städtebaulicher Denkmalschutz . Berlin: BMVBS. Bundesregierung (2010). Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2009 bis 2012 (23. Subventionsbericht, BT- Drs. 17/6795 vom 11. 08. 2011). Berlin: Deutscher Bundestag; abrufbar unter 23. Subventionsbericht 2011. Berlin 2011: 13; abrufbar unter: http://www.bundesfinanzministerium .de/nn_4542/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Finanzpolitik /Subventionspolitik/201108-23-Subventionsbericht__anl,templateId=raw,property=publication File.pdf [Stand: 27.02.12]. Bundesregierung (2010). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – BT-Drs. 17/1542 – Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von Förderprogrammen vom 2. Juni 2010 = BT-Drs. 17/1906. Berlin: Deutscher Bundestag; abrufbar unter abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701906.pdf [Stand: 27.02.12]. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.) (2010). Kulturfinanzbericht 2010. Wiesbaden : Statistisches Bundesamt (elektronische Version und ergänzendes Zahlenmaterial: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen /Fachveroeffentlichungen/BildungForschungKultur/Kultur/Kulturfinanzbericht 1023002109004,property=file.pdf. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 10 - 3000 - 013/12 Seite 26 7. Anlagen – Anlage 1: Bundeshaushaltsplan 2012, Einzelplan 04, Kapitel 0405 (Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) – Anlage 2: Bundeshaushaltsplan 2012, Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), Kapitel 1225 (Wohnungswesen und Städtebau) – Anlage 3: Bundeshaushaltsplan 2012, Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), Kapitel 1226 (Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn)