© 2021 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 011/21 Vergütung von Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 2 Vergütung von Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 011/21 Abschluss der Arbeit: 19. Mai 2021 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Institutionelle Garantie des Rundfunks und Ausgestaltung des Rundfunkrechts 4 2.1. Gesetzgebungskompetenz 4 2.2. Rundfunkfreiheit 5 3. Intendantenführung, Aufsicht und Kontrolle 6 3.1. Staatliche Rechtsaufsicht 6 3.2. Intendant 7 3.3. Rundfunkrat 7 3.4. Verwaltungsrat 7 3.5. Rechnungshof 8 4. Vergütungsniveau 8 4.1. Interner Vergleich zwischen den Anstalten 10 4.2. Vergleich mit dem öffentlichen Sektor 10 4.3. Vergleich mit der kommerziellen Medienwirtschaft 10 4.4. Vergleich mit der allgemeinen Wirtschaft 10 4.5. Stellungnahme der Anstalten und Bewertung der KEF 11 5. Gehälter und Vergütungen in der ARD 12 6. Bezüge der Geschäftsleitung und Tarifstrukturen des ZDF 14 7. Gehälter und Tarifstrukturen bei Deutschlandradio 17 8. Stellenübersicht der Deutschen Welle 19 9. Gehälter und Vergütung im internationalen Vergleich 21 9.1. British Broadcasting Corporation 21 9.2. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft 24 10. Fazit 26 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 4 1. Einleitung Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erfolgt überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag und unterliegt daher einer besonderen Legitimierungserwartung. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu einer kritischen Debatte über die Höhe der Gehälter bei den öffentlich-rechtlichen Sendern.1 Hierzu wurde um Prüfung gebeten, ob es eine Deckelung der Vergütung für Beschäftigte bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt und inwieweit darauf Einfluss genommen werden kann. Ferner enthält der Sachstand Informationen darüber, wer die Höhe von Produktionskosten oder die Höhe der Gehälter beispielsweise für Intendanten und Moderatoren festlegt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, welche Regelungen die Tarifverträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks treffen und welche Gehälter im Vergleich zu Deutschland beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk im europäischen Ausland gezahlt werden. 2. Institutionelle Garantie des Rundfunks und Ausgestaltung des Rundfunkrechts 2.1. Gesetzgebungskompetenz Der Bund hat neben der ausschließlichen Kompetenz für das Postwesen und die Telekommunikation nach Art. 73 Nr. 7 Grundgesetz (GG)2 eine konkurrierende Zuständigkeit für das Recht der Wirtschaft gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG. Hinzu kommt die Kompetenz des Bundes zur Pflege auswärtiger Beziehungen in Art. 32 GG, aus der sich die Zuständigkeit für das Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle (DWG)3 begründet. Die Deutsche Welle hat die Aufgabe, Rundfunk für das Ausland zu gestalten. Demgegenüber wird Deutschlandradio laut § 1 Abs. 1 des Deutschlandradio-Staatsvertrags4 als von den Ländern errichtete gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. 1 Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen vgl. z.B. Kirchhof, Paul, Transparenz des öffentlich -rechtlichen Rundfunks, Baden-Baden, 2017, S. 85 ff.; https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845285689/transparenz-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks (abgerufen am 18.05.2021 wie alle weiteren in der vorliegenden Arbeit angegebenen URL). 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100- 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 u. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) geändert worden ist. 3 Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" (Deutsche-Welle-Gesetz - DWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 90), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456) geändert worden ist. 4 Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" (Deutschlandradio-Staatsvertrag ) in der Fassung des zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit 1. September 2017. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 5 Als Auslandssender Deutschlands ist die Deutsche Welle öffentlich-rechtlich organisiert und wird aus Steuermitteln des Bundes finanziert. Mit 390,5 Mio. Euro im Jahr 2021 aus Kapitel 0452 Titel 685 91 und Titel 894 91 ist die Deutsche Welle der größte Zuschussempfänger im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.5 Die Berechtigung der Bundesländer zur Normierung des übrigen Rundfunkbereichs geht aus Art. 70 GG hervor. Das Rundfunkrecht ist insbesondere durch Landesgesetze und durch die zwischen den Ländern geschlossenen Staatsverträge landesrechtlich geprägt. 2.2. Rundfunkfreiheit Diese Landesgesetze und Staatsverträge greifen die Grundstrukturierung auf, die das Bundesverfassungsgericht aus der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 2. Var. GG abgeleitet hat. Damit der Rundfunk eine freie und individuelle öffentliche Meinungsbildung gewährleisten kann, hat der Gesetzgeber nicht nur die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Beherrschung und Einflussnahme sicherzustellen, sondern zusätzlich auch durch gesetzliche Vorgaben zu garantieren, dass die Vielfalt der Meinungen im Rundfunk zum Ausdruck kommen kann. 6 Hierzu gewährleistet die grundrechtliche Rundfunkfreiheit den im Rundfunkwesen tätigen Personen und Unternehmen die Freiheit von staatlichem Zwang.7 Dies umfasst neben der Garantie der freien Meinungsäußerung und -verbreitung auch eine institutionelle Eigenständigkeit. Träger der Rundfunkfreiheit sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wenn sie unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind.8 Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasst in den Schranken der allgemeinen Gesetze gemäß Art. 5 Abs. 2 GG das Recht der Rundfunkanstalten, dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Rundfunkmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung der Programme inhaltlich mitwirken.9 Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung 5 Bundeshaushalt 2021, Kapitel 0452 (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien), Titel 685 91 (Zuschuss an die Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“) und Titel 894 91 (Zuschuss für Investitionen der Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“), S. 81 f.; https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content _de/dokumente/2021/soll/epl04.pdf#page=81. 6 Fechner, Frank / Mayer, Johannes C.(Hrsg.), Medienrecht, Vorschriftensammlung, Heidelberg, 16. Aufl. 2020, S. XVIII. 7 BVerfGE 77, 65, 74. 8 BVerfGE 31, 314, 322. 9 BVerfGE 59, 231, 260. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 6 und Aussagekraft in die Sendungen einbringen, wie dies etwa bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist.10 Neben der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst der Schutz der Rundfunkfreiheit zusätzlich noch die Entscheidung darüber, ob diese fest angestellt werden oder ob ihre Beschäftigung aus Gründen der Programmplanung auf eine gewisse Dauer oder ein bestimmtes Projekt beschränkt bleibt. Mit dieser Entscheidung verbunden ist auch die Befugnis, bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweils geeigneten Vertragstyp zu wählen.11 Demgegenüber unterliegen Personalentscheidungen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht inhaltlich an der Gestaltung der Programme beteiligt sind, auch nicht dem verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Dies betrifft beispielsweise Verwaltungspersonal, betriebstechnisches und sonstiges Personal, dessen Tätigkeit sich nicht auf inhaltliche Entscheidungen auswirkt, sondern etwa auf die technische Realisierung des Programms.12 3. Intendantenführung, Aufsicht und Kontrolle 3.1. Staatliche Rechtsaufsicht Die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich anerkannte Staatsaufsicht über den öffentlichrechtlichen Rundfunk bleibt aufgrund der zu wahrenden Staatsfreiheit des Rundfunks auf eine Rechtsaufsicht beschränkt.13 Über diese reine Rechtmäßigkeitskontrolle hinaus besteht keine staatliche Fachaufsicht etwa durch Eingriffe in Ermessensentscheidungen. Die staatliche Rechtsaufsicht greift auch nur dann ein, wenn sie verhältnismäßig ist und die internen Kontrollen der Aufsichtsgremien einer Rundfunkanstalt als geringerer Eingriff nicht ausreichen . In diesem Sinne sind beispielsweise in § 31 Abs. 2 des ZDF-Staatsvertrages (ZDF-StV)14 rechtsaufsichtliche Maßnahmen vorgesehen, wenn die zuständigen Organe des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) die ihnen obliegenden Pflichten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllen. Die rechtsaufsichtsführende Landesregierung ist dann berechtigt, dem ZDF im Einzelfall eine angemessene Frist zur Wahrnehmung seiner Pflichten zu setzen. 10 BVerfGE 59, 231, 260. 11 BVerfGE 59, 231, 260. 12 BVerfGE 59, 231, 261. 13 BVerfGE 12, 205 261; 57, 295, 326. 14 ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991, in der Fassung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) in Kraft seit 7. November 2020; Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 7 3.2. Intendant Der vom Rundfunkrat gewählte Intendant trifft als Leiter und gesetzlicher Vertreter einer Rundfunkanstalt weitreichende Programm- und Personalentscheidungen. Während er nach außen hin alleinverantwortlich auftritt, sind seine Kompetenzen nach innen meist eingeschränkt (eingeschränkte Intendantenführung). Hier liegen die Entscheidungskompetenzen bei den einzelnen Arbeitsbereichen, Direktoren oder Gremien. 3.3. Rundfunkrat Intern werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Rundfunkräte im Bereich der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) durch den Hörfunkrat des Deutschlandradios und den Fernsehrat des ZDF kontrolliert. Diese pluralistisch besetzten Gremien sind für die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie die Kontrolle des Programms mit Blick auf die Einhaltung von Rundfunkgesetzen und Programmgrundsätzen zuständig. Ferner wirken sie beim Zustandekommen des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses mit. Rundfunkräte sollen als große Kollegialorgane die Interessen der Allgemeinheit vertreten und die gesellschaftliche Meinungsvielfalt bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ausdruck bringen. Für die gesellschaftliche Repräsentation ist die Staats- und Parteiferne bedeutsam, die im Rundfunkrat dadurch sichergestellt wird, dass die Anzahl staatlicher und staatsnaher Vertreter auf ein Drittel der Mitglieder begrenzt ist.15 Wahl und Zusammensetzung dienen der Pluralitätssicherung und Repräsentation, aus der sich allerdings kein Anspruch einzelner gesellschaftlicher Gruppen auf Mitgliedschaft ergibt.16 Die Herkunft der Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ist ebenso wie die Anzahl der Mitglieder im jeweiligen Landesrundfunkgesetz geregelt. 3.4. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat ist in erster Linie für finanzielle und technische Fragen zuständig und kontrolliert die Geschäftsführung des Intendanten. Das Gremium nimmt unmittelbaren Einfluss auf Verwaltung, Finanzen und Personalpolitik seines Senders. Je nach landesrechtlichen Vorgaben setzt sich der Verwaltungsrat aus sechs bis zwölf Mitgliedern zusammen, die ausschließlich oder überwiegend vom Rundfunkrat gewählt werden. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats gehört es im Normalfall, den Haushaltsvorschlag und den Jahresabschluss zu prüfen, den Dienstvertrag mit dem Intendanten abzuschließen und dessen Geschäftsführung zu überwachen. Im Einzelnen überwacht der Verwaltungsrat die Finanzen und Investitionen, indem er über den vom Intendanten vorgelegten Haushaltsplan sowie über den Jahresabschluss beschließt und beides dem Rundfunkrat zur Genehmigung vorlegt. Außerdem hat der Verwaltungsrat in der Regel den verschiedenen Vertragsabschlüssen durch den Intendanten vorher zuzustimmen. Das betrifft 15 BVerfG, Urt. v. 25.03.2014 – 1 BfV 1, 4/11, NVwZ 2014, 867, 871 – ZDF-Staatsvertrag. 16 BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995 – 2 BvR 209/93, NVwZ 1996, 781, 782. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 8 unter anderem Verpflichtungen ab einer bestimmten Höhe – beim ZDF beispielsweise ab einem Wert von 250.000 Euro – sowie den abzuschließenden Tarifverträgen. Auch der Abschluss von Verträgen mit außertariflichen Mitarbeitern bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Verwaltungsrats . Verträge über die Herstellung oder Lieferung von Programmen sind davon regelmäßig ausgenommen. 3.5. Rechnungshof Prüfungsrechte bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe inne, die u.a. für die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Betriebe und öffentlich-rechtlicher Einrichtungen des Bundes oder des jeweiligen Landes zuständig sind. Dem Bundesrechnungshof steht dieses Prüfungsrecht gegenüber der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle gemäß § 55 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)17, § 111 Bundeshaushaltsordnung (BHO)18 i. V. m. § 56 Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)19 zu. Das ZDF übermittelt seinen Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Prüfungsbericht dem Rechnungshof des Sitzlandes Rheinland-Pfalz, § 30a Abs. 3 ZDF-StV. Prüfungsrechte und Publikationsbefugnisse der Landesrechnungshöfe gegenüber der ARD ergeben sich aus den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen und Staatsverträgen. Geprüft wird insbesondere die Einhaltung der Vorschriften und Grundsätze zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, vor allem ob Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde. Die Rundfunkanstalten sind den Rechnungshöfen gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Art und Umfang bestimmen die Rechnungshöfe selbst, wobei sie jedoch die Programmautonomie der Rundfunkanstalten zu achten haben. 4. Vergütungsniveau Kein Aufsichtsgremium oder Kontrollorgan im eigentlichen Sinne ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben und der Programmautonomie der Sender deren Finanzbedarf ermittelt. Auf der Grundlage der von den Rundfunkanstalten vorzulegenden mittelfristigen Finanzplanungen für eine vierjährige Periode ermittelt die Kommission einen Bedarf und orientiert sich dabei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Über den Beitragsvorschlag 17 Haushaltsgrundsätzegesetz vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist. 18 Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1284), die zuletzt durch Artikel 212 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. 19 Deutsche-Welle-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 90), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456) geändert worden ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 9 der Kommission entscheiden dann die Landesregierungen und Landesparlamente, § 7 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)20. Die KEF berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten . Der 22. Bericht aus dem Jahre 2020 bezieht sich auf eine von der Kommission in Auftrag gegebene Untersuchung zum Vergütungsniveau der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios .21 Das von der Kienbaum Consultants International GmbH erstellte Gutachten von 2019 komme zu dem Ergebnis, dass das Vergütungsniveau gegenüber dem öffentlichen Sektor erhöht ausfalle, im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft leicht überdurchschnittlich liege und bezogen auf die allgemeine Wirtschaft als vergleichbar einzuschätzen sei.22 Bei der Untersuchung der Frage, ob die Gehälter der Anstalten für ihre Beschäftigten angemessen seien, berücksichtige das Kienbaum-Gutachten sowohl Vergütungsleistungen (Grundvergütung /Jahresgehalt einschließlich Stufensteigerungen), Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), Nebenleistungen (z.B. Aufwand für Versicherung und Firmenwagen) als auch Leistungen der Altersversorgung.23 Der Vergleichsmaßstab zwischen den Anstalten werde in dem Gutachten aus folgenden sechs Berufsgruppen gebildet: Allgemeine Leitungsfunktionen (Geschäftsleitung und die beiden darunter liegenden Hierarchieebenen), Ingenieure, Techniker, Redaktion/Reportage, Sachbearbeitung inkl. Referenten mit der Voraussetzung (Fach-)Hochschulabschluss und Sachbearbeitung/Sekretariat ohne akademischen Abschluss.24 Als Vergleichsbasis der Vergütungsleistungen der Anstalten mit den drei externen Bereichen öffentliche Verwaltung, kommerziellen Medienunternehmen und allgemeine Wirtschaft seien insgesamt 20 „Referenzfunktionen“ festgelegt worden, um die teilweise inhaltlich unterschiedlichen Tätigkeitsfelder etwa des öffentlichen Sektors mit den Tätigkeitsfeldern der Anstalten vergleichen zu können.25 Dabei habe man nicht den arithmetische Mittelwert betrachtet, sondern den Median als Einteilung der Daten in zwei gleiche Segmente, um Verzerrungen durch sehr hohe Gehälter zu vermeiden.26 20 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2001 (GVBl. S. 566, 567, BayRS 02-20-S), der zuletzt durch Art. 1 des Vertrages vom 16. Juni 2020 (GVBl. S. 602) geändert worden ist. 21 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, 22. Bericht, Mainz 2020, https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf. 22 Ebd., S. 121. 23 Ebd. 24 Ebd., S. 122. 25 Ebd. 26 Ebd., S. 122 f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 10 4.1. Interner Vergleich zwischen den Anstalten Im internen Vergleich des Vergütungsniveaus der Anstalten liegen laut Kienbaum-Gutachten die fünf Anstalten Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Saarländischer Rundfunk (SR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und ZDF oberhalb des Durschnitts.27 Während der SR insgesamt betrachtet etwas darüber liege, befänden sich der BR, der HR und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) spürbar darüber. Der WDR überschreite den Durchschnitt erheblich und weise ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau auf. 4.2. Vergleich mit dem öffentlichen Sektor Im Vergleich mit dem öffentlichen Sektor liegt laut Kienbaum-Gutachten das Vergütungsniveau der Anstalten ohne Nebenleistungen und Altersversorgung bei einer weit überwiegenden Anzahl der 20 betrachteten Referenzfunktionen oberhalb des Medians des öffentlichen Sektors.28 Beim BR, HR, NDR, WDR und ZDF lägen mehr als der Hälfte der Referenzfunktionen mindestens 15 Prozent oberhalb des Medians des öffentlichen Sektors und damit sogar auf einem deutlich erhöhten Niveau. 4.3. Vergleich mit der kommerziellen Medienwirtschaft Auch gegenüber der kommerziellen Medienwirtschaft zeige sich eine eindeutige Tendenz dahingehend , dass die Referenzfunktionen in den Anstalten eher oberhalb des Medians der kommerziellen Medienwirtschaft lägen.29 Auffällig seien die hohe Lage der Vergütungsniveaus beim ZDF und HR, bei denen 56 Prozent bzw. 47 Prozent der Referenzfunktionen um mehr als 15 Prozent vom Median der kommerziellen Medienwirtschaft nach oben hin abwichen. Das insgesamt erhöhte Vergütungsniveau der Anstalten gegenüber der kommerziellen Medienwirtschaft zeige sich auch bei der Berücksichtigung von Nebenleistungen und Altersversorgung. 4.4. Vergleich mit der allgemeinen Wirtschaft Im Vergleich zur allgemeinen Wirtschaft lägen die Vergütungsniveaus der Anstalten insgesamt auf einem ähnlichen Niveau, die Vergütungswerte beim BR, HR, WDR und ZDF sogar oberhalb des Medians der allgemeinen Wirtschaft.30 Maßgebliche Komponente des erhöhten Vergütungsni- 27 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, 22. Bericht, Mainz 2020, S. 122; https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf. 28 Ebd., S. 122 f. 29 Ebd., S. 123. 30 Ebd., S. 124. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 11 veaus der Anstalten gegenüber den Vergleichsmärkten sei die Grundvergütung. Die Berücksichtigung von Nebenleistungen und Altersversorgung führe dazu, dass sich die Anstalten weiter nach oben vom Median bzw. von der Marktmitte der Vergleichsmärkte entfernten. 4.5. Stellungnahme der Anstalten und Bewertung der KEF Als Reaktion auf das Kienbaum-Gutachten verwiesen die Anstalten darauf, dass die Vergütungsunterschiede im internen Vergleich insbesondere auf die strukturellen Unterschiede, die regionale Lage und die Größe der Anstalten zurückzuführen seien.31 Ihre Vergütung schätzten die Anstalten gegenüber dem öffentlichen Sektor, der kommerziellen Medienwirtschaft und der allgemeinen Wirtschaft als gerechtfertigt ein, um markt- und konkurrenzfähig bleiben zu können. Zudem seien der (höhere) Altersdurchschnitt ihrer Mitarbeiterschaft und dessen Auswirkungen auf die Vergütungen nicht ausreichend berücksichtigt worden .32 Die KEF hielt diese Argumente für insgesamt nicht stichhaltig. Die von den Anstalten angeführten Gründe – strukturelle Unterschiede, regionale Lage und Größe der Anstalten – basierten auf eigenen unternehmerischen Entscheidungen.33 Auch die regionale Lage könne das überdurchschnittliche Vergütungsniveau nicht vollumfänglich erklären, da beispielsweise der NDR und der SWR an ähnlich kostenintensiven Standorten agierten. Die geringe Fluktuation unter den Mitarbeitenden sei eher Ausdruck der attraktiven betrieblichen Altersversorgungssysteme der Anstalten gegenüber den Vergleichsmärkten. Hinzu komme, dass auch der öffentliche Sektor mit entsprechenden Effekten einer alternden Belegschaft konfrontiert und von daher kein Sondereffekt bei den Anstalten erkennbar sei. Als Konsequenz aus dem Kienbaum-Gutachten kürzte die Kommission bei ihrer Bedarfsermittlung den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr 2021 um 0,25 Prozent, im Jahr 2022 um 0,75 Prozent und im Jahr 2024 um 1 Prozent.34 In Summe bedeutete dies eine Kürzung in Höhe von 60,3 Mio. €, von denen auf die ARD 49,1 Mio. €, auf das ZDF 9,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 1,7 Mio. € entfielen. Die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau aufgefallenen Anstalten BR, HR, SR, WDR und ZDF forderte die Kommission auf, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren. In den hohen Vergütungsstrukturen sieht die KEF nicht das einzige Problem. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 hat sie einen Nettoaufwand von 2.497,0 Mio. Euro für die betriebliche Altersver- 31 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, 22. Bericht, Mainz 2020, S. 123 f.; https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf. 32 Ebd., S. 125; 33 Ebd., S. 126. 34 Ebd., S. 127. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 12 sorgung und damit 66,9 Mio. Euro weniger anerkannt, als ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet hatten.35 In Relation zum gesamten Beitragsaufkommen belaufe sich der Nettoaufwand auf 8 Prozent, so die KEF. Bei unverändertem Rundfunkbeitrag wären dies 16,80 Euro, die jeder Beitragszahlende im Jahr allein für die Altersversorgung öffentlich-rechtlicher Beschäftigter aufzubringen habe. Dieser zweckgebundene Beitragsanteil für die Altersversorgung steht nach Angaben der KEF nicht zur Erfüllung der laufenden Aufgaben zur Verfügung, sondern werde den Deckungsstöcken als Zukunftsvorsorge zugeführt, was mit Blick auf die Entwicklung der niedrigen Zinserträge für dringend erforderlich gehalten werde.36 5. Gehälter und Vergütungen in der ARD Den Gehältern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARD liegen die Tarifverträge zugrunde, die mit den Gewerkschaften geschlossen worden sind und aus denen die Eingruppierung von Tätigkeiten und Berufsbildern hervorgeht. Die Tarifstrukturen und zugehörigen Tabellen sind in der ARD weitgehend identisch, es gibt in den Landesrundfunkanstalten allerdings Unterschiede in der Anzahl der Vergütungsgruppen und -stufen.37 Die Vergütungsgruppe der Beschäftigten hängt von der ausgeübten Tätigkeit und davon ab, wie anspruchsvoll und verantwortungsvoll die jeweiligen Aufgaben sind. Welche Stufe in der einzelnen Vergütungsgruppe greift, hängt wiederum von der Berufserfahrung ab. Durchschnittlich sind 20 Jahre bis zum Erreichen der letzten Vergütungsstufe einer Berufsgruppe erforderlich. Aufgrund ihrer besonderen Funktion und Verantwortung werden die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die Hauptabteilungsleiterinnen und -leiter außertariflich (AT) eingruppiert. Über die Vergütungshöhen dieser AT-Mitarbeitenden entscheidet auf Vorschlag der Intendantin oder des Intendanten der jeweilige Verwaltungsrat des Senders in seiner Funktion als Aufsichtsgremium. Die Verträge der außertariflich Festangestellten in den Landesrundfunkanstalten sind grundsätzlich befristet. 38 Einen Überblick über die Gehaltstrukturen in den jeweiligen Landesrundfunkanstalten bieten die untenstehenden Tabellen. 35 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, 22. Bericht, Mainz 2020, S. 127; https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf. 36 Ebd., S. 130 ff.; 37 Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), https://www.ard.de/die-ard/Gehaelter-und-Verguetungen-102. 38 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 13 Durchschnittliche Monatsgehälter 2019 der Intendantinnen und Intendanten, Direktorinnen und Direktoren sowie außertariflich bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten der ARD (Grundvergütung)39 Landesrundfunkanstalt Monatliche Grundvergütung Intendantinnen/ Intendanten Monatliche Grundvergütung Direktorinnen/Direktoren Außertarifliche Grundgehälter (z.B. Programmbereichsleiter/innen, Hauptabteilungsleiter/innen) BR 32.333 € 19.870 € 11.484 € HR 23.833 € 16.661 € 11.738 € MDR 22.917 € 15.784 € 11.118 € NDR 30.417 € 19.989 € 13.876 € RBB 21.750 € 15.813 € 11.536 € RB 22.500 € 15.202 € 10.558 € SR 20.417 € 14.202 € 10.315 € SWR 28.583 € 19.093 € 11.758 € WDR 32.917 € 19.627 € 13.011 € Monatsgehälter 2019 ausgewählter Berufsgruppen in den Landesrundfunkanstalten der ARD (niedrigste Gruppe und Stufe bis höchste Gruppe und Stufe, Grundvergütung)40 Redakteur/in 3.681 bis 10.728 € Kameramann/Kamerafrau * 2.886 bis 8.605 € Grafiker/in bzw. Grafik-Designer/in * 2.886 bis 8.028 € Produktionsingenieur/in bzw. Ingenieur/in * 3.588 bis 8.253 € Cutter/in * 2.711 bis 7.314 € Sekretär/in bzw. Sachbearbeiter/in 2.711 bis 5.915 € Auszubildende/r 1. bis 3. Jahr 764 bis 1.207 € Programmvolontär/in ** 1.634 bis 2.278 € * inkl. Bremedia Produktion GmbH (RB) ** ohne RBB 39 Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), https://www.ard.de/die-ard/Gehaelter-und-Verguetungen-102. 40 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 14 6. Bezüge der Geschäftsleitung und Tarifstrukturen des ZDF Das ZDF hat gemäß § 30a Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des lntendanten und der Direktoren unter Namensnennung im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind nach § 3a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen zu veröffentlichen. Bezüge des Intendanten und der Direktoren nach § 30a Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag41 Funktion/ Name Jahresbezüge 2019 1) in € (erfolgsunabhängig ) Sachbezüge 2019 2) in € Summe in € Summe der jährlichen Einkünfte 2019 in € 3) aus Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF Summe der jährlichen Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten 3) Intendant Dr. Thomas Bellut 366.000,00 2.804,58 368,804,58 44.566,65 ./. Verwaltungsdirektorin Karin Brieden 254.280,00 1.627,67 255.907,67 29.999,92 ./. Chefredakteur Dr. Peter Frey 238.680,00 7.129,76 245.809,76 7.200,00 8.400,00 Programmdirektor Dr. Norbert Himmler 238.680,00 5.468,31 244.148,31 26.400,00 ./. Produktionsdirektor Dr. Michael Rombach 235.440,00 2.726,55 238.166,55 ./. ./. Justitiar Peter Weber 223.800,00 7.397,94 231.199,80 6.000,00 2.408,00 1) ohne Aufwandsentschädigung (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94) 2) jeweils privat zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Dienstwagen. 3) erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt. 41 Zweites Deutsches Fernsehen, https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2020-jahrbuch-finanzen-bezuege- 100.html#jumpmark-0. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 15 AT/ÜT-Regelstufen des ZDF (Beträge in €)42 Stufenwerte ab 01.01.2021 brutto herkömmliche Stufenwerte 6) ab 01.01.2021 brutto Eingangsstufe monatlich jährlich € 9.760,00 € 117.120,00 2. Eingangsstufe monatlich jährlich € 10.650,00 € 127.800,00 1. AT/ÜT-Stufe monatlich jährlich € 11.730,00 € 140.760.00 € 12.210,00 € 147.560,00 2. AT/ÜT-Stufe monatlich jährlich € 12.580,00 € 150.960,00 € 13.130,00 € 153.360,00 3. AT/ÜT-Stufe monatlich jährlich € 13.260 € 159.120,00 € 13.740,00 € 164.880,00 4. AT/ÜT-Stufe monatlich jährlich € 13.790,00 € 165.480,00 € 14.270,00 € 171.240,00 5. AT/ÜT-Stufe monatlich jährlich € 14.360,00 € 172.320,00 € 14.850,00 € 178.200,00 6) herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand Sonstige Leistungen für AT/ÜT-Mitarbeiter/innen: Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann Stand: 01.01.2021 42 Zweites Deutsches Fernsehen, https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2020-jahrbuch-finanzen-bezuege- 100.html#jumpmark-0. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 16 Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen nach § 30a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag; Vergütungstabelle ZDF 01.01.2020 - 31.03.2021 (Beträge in €)43 Vergütungs - gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 1 2.388,64 2.490,43 2.599,64 2.706,38 2.828,05 2.955,84 3.091,16 3.233,82 3.396,51 2 2.599,64 2.706,38 2.828,05 2.955,84 3.091,16 3.233,82 3.386,51 3.557,81 3.752,62 3 2.828,05 2.955,84 3.091,16 3.233,82 3.386,51 3.557,81 3.752,62 3.958,69 4.179,57 4 3.091,16 3.233,82 3.386,51 3.557,81 3.752,62 3.958,69 4.179,57 4.415,39 4.673,57 5 3.386,51 3.557,81 3.752,62 3.958,69 4.179,57 4.415,39 4.673,57 4.952,80 5.248,13 6 3.752,62 3.958,69 4.79,57 4.415,39 4.673,57 4.952,80 5.248,13 5.559,70 5.896,06 7 4.179,57 4.415,39 4.673,57 4.952,80 5.248,13 5.559,70 5.896,06 6.253,48 6.628,35 8 4.673,57 4.952,80 5.248,13 5.559,70 5.896,06 6.253,48 6.628,35 7.035,36 7.467,25 9 5.248,13 5.559,70 5.896,06 6.253,48 6.628,35 7.035,36 7.467,25 7.926,48 8.416,71 10 5.896,06 6.253,48 6.628,35 7.035,36 7.467,25 7.926,48 8.416,71 8.935,50 9.491,55 11 6.628,35 7.035,36 7.467,25 7.926,48 8.416,71 8.935,50 9.491,55 10.081,05 43 Zweites Deutsches Fernsehen, https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2020-jahrbuch-finanzen-bezuege- 100.html#jumpmark-0. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 17 7. Gehälter und Tarifstrukturen bei Deutschlandradio Deutschlandradio hat gemäß § 30a Abs. 5 Deutschlandradio-Staatsvertrag44 die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des lntendanten und der Direktoren unter Namensnennung im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind nach § 30a Abs. 6 Deutschlandradio- Staatsvertrag die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen zu veröffentlichen. Nachfolgend sind die Tarifstrukturen sowie außertarifliche Vergütungen und Gehaltsspannen ausgewählter Berufsgruppen dargestellt. Bezüge und Zusagen der Intendanten und Direktoren aus dem Jahr 2020 unter Namensnennung45 Intendant Stefan Raue Verwaltungs- u. Betriebsdirektor Rainer Kampmann Programmdirektor Andreas Peter Weber im Geschäftsjahr gewährte Bezüge (gem. Entgeltbescheinigungsverordnung ) 259.000 € 219.000 € 223.000 € Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit Fortzahlung Bezüge für die Dauer der Wahlperiode Der Intendant ist jederzeit berechtigt , mit Zustimmung des Verwaltungsrates, auf die Dienste aus diesem Vertrag unter Fortzahlung der Bezüge (Grundgehalt ) für die Restzeit des Vertrages zu verzichten Leistungen für den Fall einer regulären Beendigung ihrer Tätigkeit mit ihrem Barwert sowie den von der Körperschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag: Barwert (Pensionsrückstellung) 1.786.000 € 769.000 € 725.000 € während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag 211.000 € 124.000 € 115.000 € 44 Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio“ (Deutschlandradio-Staatsvertrag ) in der Fassung des Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit 25. Mai 2018. 45 Deutschlandradio, https://www.deutschlandradio.de/gehaltsstruktur.3531.de.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 18 Leistungen, die für Tätigkeiten bei Tochterund Beteiligungsgesellschaften der Körperschaft oder ihrer Mitglieder gewährt worden sind – 900 € – Tarifstrukturen nach § 30a Abs. 6 Deutschlandradio-Staatsvertrag46 (monatliche Vergütungen in €, 12 Zahlungen p.a.) Vergütungs - gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 A 6.404 6.971 7.538 8.105 8.672 9.239 9.806 10.373 10.940 B 5.698 6.097 6.496 6.895 7.294 7.693 8.092 8.491 8.890 C 4.996 5.372 5.748 6.124 6.500 6.876 7.252 7.628 8.004 D 4.344 4.694 5.044 5.394 5.744 6.094 6.444 6.794 7.144 E 3.862 4.177 4.492 4.807 5.122 5.437 5.752 6.067 6.382 F 3.496 3.763 4.030 4.297 4.564 4.831 5.098 5.365 5.63 G 3.228 3.456 3.684 3.912 4.140 4.368 4.596 4.824 5.052 H 3.004 3.193 3.382 3.571 3.760 3.949 4.138 4.327 4.516 I 2.828 2.992 3.156 3.320 3.484 3.648 3.812 3.976 4.140 J 2.659 2.808 2.957 3.106 3.255 3.404 3.553 3.702 3.851 K 2.513 2.654 2.795 2.936 3.077 3.218 3.359 3.500 3.641 Stichtag: 31.12.2020 46 Deutschlandradio, https://www.deutschlandradio.de/gehaltsstruktur.3531.de.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 19 Monatsgehälter ausgewählter Berufsgruppen47 (niedrigste Gruppe und Stufe bis höchste Gruppe und Stufe, Grundvergütung) Funktion Betrag € von Betrag € bis Intendant/in 20.768 20.768 Direktor/in 17.391 17.478 Hauptabteilungsleiter/in / Chefredakteur/in 12.018 12.871 Ingenieur/in 3.862 8.890 Redakteur/in 3.862 9.806 Sachbearbeiter/in 2.828 7.144 Sekr./Sachbearbeiter/in 2.828 5.632 Techniker/in 3.004 5.632 Auszubildende/r 894 1.111 Volontär/in 1.888 2.069 Stichtag: 31.12.2020 8. Stellenübersicht der Deutschen Welle Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundesrechts, § 1 Abs. 1 DWG. Anders als die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird sie auch nicht aus den Rundfunkbeiträgen , sondern nach § 45 DWG maßgeblich aus dem Bundeshaushalt finanziert. 47 Deutschlandradio, https://www.deutschlandradio.de/gehaltsstruktur.3531.de.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 20 Im Hinblick auf diese Finanzierung, aber auch aufgrund personeller und struktureller Verflechtungen der Anstalt und ihrer Kontrollgremien mit Funktionsträgern des Bundes wird ihre Staatsferne kritisch hinterfragt.48 Allerdings hat die Gewährung eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt zur Konsequenz, dass die Stellen für die Tarifbeschäftigten bei dem Zuwendungsempfänger Deutschen Welle gemäß § 17 Abs. 6 BHO nach ihrer Zahl und Wertigkeit auszuweisen sind. Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen): Stellenübersicht49 Besoldungs-, Verg.-, Entgeltgruppe Vergütungstarif (DW) Soll 2021 Soll 2020 Besetzt am 1. Juni 2020 AT DW 10,0 10,0 10,0 I DW 45,0 45,0 45,0 II DW 99,6 99,6 98,6 III DW 269,3 255,3 252,8 IV DW 381,9 347,9 346,9 V DW 282,6 239,6 233,6 VI DW 219,6 213,6 209,1 VII DW 87,5 85,5 80,5 VIII DW 12,5 11,5 11,5 IX DW 3,0 3,0 3,0 X DW 1,0 1,0 Zusammen 1 412,0 1 312,0 1 291,0 48 Kritisch zur Verfassungsmäßigkeit dieser Konstruktion etwa Fechner, Frank, Medienrecht, 21. Aufl. 2021, 10. Kap. Rn. 17; Fechner, Frank/Arnhold, Johannes, Ist Flüchtlingsfernsehen verfassungswidrig? Die rundfunkrechtliche Stellung der Deutschen Welle aus Anlass aktueller Entwicklungen, NVwZ 2016, 891, 893 ff. 49 Bundeshaushalt 2021, Einzelplan 04, Kapitel 0452, Titelgruppe 09, zu Titel 685 91, S. 183; https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2021/soll/epl04.pdf#page=183. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 21 Deutsche Welle Gehaltstabelle in € ab 1.1.202150 VG 1 2 3 4 5 6 7 8 I 6.541,00 7.200,00 7.859,00 8.518,00 9.177,00 9.836,00 10.495,00 11.154,00 II 5.068,00 5.624,00 6.180,00 6.736,00 7.292,00 7.848,00 8.404,00 8.960,00 III 4.921,00 5.358,00 5.795,00 6.232,00 6.669,00 7.106,00 7.543,00 7.980,00 IV 4.317,00 4.650,00 4.983,00 5.316,00 5.649,00 5.982,00 6.315,00 6.648,00 V 3.807,00 4.092,00 4.377,00 4.662,00 4.947,00 5.232,00 5.517,00 5.802,00 VI 3.337,00 3.580,00 3.823,00 4.066,00 4.309,00 4.552,00 4.795,00 5.038,00 VII 3.195,00 3.397,00 3.599,00 3.801,00 4.003,00 4.205,00 4.407,00 4.609,00 VIII 2.880,00 3.046,00 3.212,00 3.378,00 3.544,00 3.710,00 3.876,00 4.042,00 IX 2.658,00 2.796,00 2.934,00 3.072,00 3.210,00 3.348,00 3.486,00 3.624,00 X 2.564,00 2.684,00 2.804,00 2.924,00 3.044,00 3.164,00 3.284,00 3.404,00 9. Gehälter und Vergütung im internationalen Vergleich Im Folgenden werden die maßgeblichen Gehaltsstrukturen der British Broadcasting Corporation (BBC) und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als Vergleichsgrößen zu den vorstehenden Angaben herangezogen. 9.1. British Broadcasting Corporation Rechtliche Grundlage für den Auftrag und die Gebührenfinanzierung der BBC ist die bis zum 31. Dezember 2027 geltende Royal Charter.51 Die BBC wird als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hauptsächlich durch Rundfunkgebühren finanziert, die Zusammensetzung ihres Budgets unterscheidet sich jedoch etwas von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. 2019/2020 verfügte die BBC über ein Budget von rund 4,9 Mrd. £ (etwa 5,7 Mrd. Euro), die sich aus der Erhebung von Rundfunkgebühren in Höhe von ca. 3,5 Mrd. £ (etwa 4 Mrd. Euro) und 50 ver.di, https://dw.verdi.de/tarif/feste. 51 BBC, Charter and Agreement, https://www.bbc.com/aboutthebbc/governance/charter. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 22 sonstigen insbesondere kommerziellen Einnahmen in Höhe von 1,4 Mrd. £ zusammensetzten. 52 Die BBC ist nach eigenen Angaben die weltweit führende öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt .53 Laut aktuellem BBC Jahresbericht und Jahresabschluss 2019/20 beläuft sich die jährliche Vergütung der leitenden Angestellten auf die nachfolgend aufgeführten Beträge:54 Funktion, Name Durchschnittslöhne 2019/2020 in Britischen Pfund Generaldirektor, Tony Hall £ 450.000 - £ 454.999 Direktorin Inhalt, Charlotte Moore £370.000 - £374.999 Leiterin Kundenbetreuung, Kerris Bright £360.000 - £364.999 Direktorin Nachrichten und aktuelle Angelegenheiten, Francesca Unsworth £340.000 - £344.999 Leiter der Finanzabteilung, Glyn Isherwood £335.000 - £339.999 Direktor Nationen und Regionen, Ken MacQuarrie £325.000 - £329.999 Vorstand für Technologie und Produkte, Matthew Postgate £315.000 - £319.999 Group Managing Direktor, Bob Shennan £310.000 - £314.999 Direktor Radio und Bildung, James Purnell £305.000 - £309.999 Rechtsberaterin, Sarah Jones £ 280.000 - £ 284.999 Direktor Kommunikation und Unternehmensangelegenheiten , John Shield £220.000 - £224.999 52 BBC Group, Annual Report and Accounts 2019/20, S. 171; https://www.bbc.com/aboutthebbc/reports/annualreport. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio verfügten demgegenüber in 2019 über ca. 8 Mrd. € aus der Erhebung des Rundfunkbeitrags, vgl. Statista, Erträge des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nach Rundfunkanstalt im Jahr 2019, https://de.statista.com/statistik/daten/studie /196121/umfrage/gez--einnahmen-nach-rundfunkanstalt/. 53 BBC, https://www.bbc.co.uk/aboutthebbc. Das Angebot der BBC setzt sich aus acht nationalen TV-Kanälen, weiteren regionalen Programmen, 10 nationalen und 40 lokalen Radiosendern zusammen. Darüber hinaus bietet die Internet-Plattform bbc.co.uk den Videodienst iPlayer mit Sendungen an, die frühestens eine Stunde vorher ausgestrahlt wurden. 54 BBC Group, Annual Report and Accounts 2019/20, S. 85; https://www.bbc.com/aboutthebbc/reports/annualreport. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 23 Direktor Strategie, Gautam Rangarajan £180.000 - £184.999 Direktor Redaktionspolitik und Standards, David Jordan £180.000 - £184.999 Direktorin Politik, Clare Sumner £175.000 - £179.999 Leiterin der Personalabteilung, Wendy Aslett £165.000 - £169.999 Neben den Vergütungen von leitenden Angestellten der BBC werden auch die Gehälter von Moderatoren veröffentlicht, die mehr als 150.000 Pfund pro Jahr verdienen. Das höchste Gehalt bei der BBC bezog im Berichtszeitraum der ehemalige Fußballspieler und derzeitige Fußballkommentator Gary Lineker mit umgerechnet rund 2 Millionen Euro.55 Programmbereich Name Sendungen Vergütung Männerfußball Garry Linecker Spiel des Tages: Premier League und FA Cup £1.750.000 - £1.754.999 BBC Radio 2 Zoe Ball ca. 210 Ausgaben der Zoe Ball Breakfast Show £1.360.000 - £1.364.999 Radio und Fernsehen Graham Norton Wöchentliche Sendung auf Radio 2 und eine Reihe von Fernsehprogrammen und -serien £725,000 - £729,999 BBC Radio 2 Steve Wright ca. 220 Ausgaben von Steve Wright in the Afternoon ; ca. 50 Ausgaben von Steve Wright's Sunday Love Songs £475,000 - £479,999 BBC News at Six und BBC News at Ten Huw Edwards ca. 180 Präsentationstage für BBC One und News Channel, Wahlnacht und Nachrichtenspecials £465,000 - £469,999 Fragestunde Fiona Bruce ca. 40 Episoden der Fragestunde ; ca. 50 Präsentationstage für BBC One £450,000 - £454,999 55 BBC Group, Annual Report and Accounts 2019/20, S. 82 ff.; https://www.bbc.com/aboutthebbc/reports/annualreport. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 24 9.2. Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft Im Unterschied zu den durch Beiträge finanzierten Rundfunkanstalten in Deutschland ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG)56 nicht öffentlich-rechtlich organisiert, sondern ein privatrechtlicher Verein, dem der Schweizer Bundesrat einen gesetzlichen Sendeauftrag erteilt hat. Dieser in Art. 24 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)57 normierte Sendeauftrag enthält u.a. die Vorgabe, gleichwertige Programme in verschiedenen Amtssprachen für die deutschen, französischen, italienischen und räteromanischen Kulturregionen zur Verfügung zu stellen. Als größtes Medienhaus der Schweiz mit einem Betriebsaufwand von 1,46 Mrd. Schweizer Franken (2020)58 ist die SRG seit 1991 als Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 59 organisiert. Das Unternehmen ist aus der zuvor öffentlich-rechtlichen SRG hervorgegangen und weiterhin zur Erfüllung eines gesetzlichen Versorgungsauftrags denselben Prinzipien verpflichtet. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie aus Gebühren, daneben aber auch aus Sponsoring- und Werbegeldern sowie anderen kommerziellen Erträgen. Die SRG umfasst als Non-Profit-Unternehmen neben der Generaldirektion die weiteren Unternehmenseinheiten Radiotelevisione svizzera (RSI), Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), Radio Télévision Suisse (RTS), Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und swissinfo.ch (SWI).60 Das Programmangebot setzt sich aus Fernseh- und Radioprogrammen zusammen.61 56 SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft) bzw. SSR (französisch Société suisse de radiodiffusion et télévision, italienisch Società svizzera di radiotelevisione, rätoromanisch Societad svizra da radio e televisiun). 57 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (Stand: 1. Januar 2021); https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/150/de. 58 Statista, Statistiken zur Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), https://de.statista.com/themen /4575/schweizerische-radio-und-fernsehgesellschaft-srg-ssr/#dossierSummary. 1,46 Mrd. Schweizer Franken entsprechen ca. 1,33 Mrd. Euro (Wechselkurs v. 01.12.2020), https://de.exchange-rates.org/converter /CHF/EUR/1,46. 59 Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 in der Fassung gemäß Anhang Ziff. 2 des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000, in Kraft seit 1. Januar 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 2829). 60 SRG SSR: https://www.srgssr.ch/de/wer-wir-sind/organisation/unternehmen. 61 Fernsehprogramme: drei deutschsprachige Programme von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): SRF 1, SRF zwei, SRF info; zwei französischsprachige Programme von Radio Télévision Suisse (RTS): RTS Un, RTS Deux; zwei italienischsprachige Programme von Radiotelevisione svizzera (RSI): LA 1, LA 2; Rätoromanische Sendungen von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) auf SRF 1 und LA 2; HD suisse, ein frei empfangbarer Gemeinschaftskanal von SRF, RTS, RSI und RTR; Beteiligung an 3sat (gemeinsame Produktion der vier deutschsprachigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten ORF, ZDF, ARD, SRG); Radioprogramme: sechs deutschsprachige Programme von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): Radio SRF 1, Radio SRF 2 Kultur, Radio SRF 3, Radio SRF 4 News, Radio SRF Musikwelle, Radio SRF Virus; vier französischsprachige Programme von Radio Télévision Suisse (RTS): La Première, Espace 2, Couleur 3, Option Musique; drei italienischsprachige Programme von Radiotelevisione svizzera (RSI): RETE UNO, RETE DUE, RETE TRE; ein rätoromanisches Programm von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR): Radio Rumantsch; drei Musikprogramme von Swiss Satellite Radio (S Sat R); World Radio Switzerland (englisch). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 25 Von den knapp 7.000 Mitarbeitenden sind gut zwei Drittel in der Programmgestaltung oder in der Produktion und Technik tätig, knapp ein Drittel arbeitet in der Informatik und anderen Supportfunktionen wie Finanzen, Human Resources und Kommunikation.62 Je nach Beschäftigungsgrad und Funktion haben die Mitarbeitenden der SRG unterschiedliche Verträge: 2020 unterstanden 84,9 Prozent dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), 7,9 Prozent gehörten zu den Leitungspositionen, 7,2 Prozent arbeiteten weniger als 30 Prozent und hatten deshalb einen individuellen Arbeitsvertrag (IAV). 2020 betrug die Gesamtlohnsumme der SRG 610 Millionen Franken, von der rund vier Fünftel auf die fest angestellten Mitarbeitenden mit GAV und rund ein Fünftel auf die Mitarbeitenden mit IAV oder Leitungsfunktionen entfielen.63 Im Durchschnitt waren die Mitarbeitenden der SRG im Jahr 2020 44,4 Jahre alt und ihr Jahresgehalt betrug 106.452 Franken pro Vollzeitstelle.64 Der niedrigste SRG-Jahreslohn belief sich im letzten Jahr auf 54.300 Franken und der höchste auf 532.900 Franken (inklusive Nebenleistungen und Leistungsanteilen). Bei Leitungspositionen wurde als Leistungsanteil zusätzlich zum Funktionslohn eine variable Lohnkomponente abhängig von der Zielerreichung in Höhe von durchschnittlich 10 Prozent der Lohnsumme gezahlt. Der Generaldirektor der SRG verdiente 2020 insgesamt 532.857 Franken,65 die sieben Mitglieder der Geschäftsleitung in Abhängigkeit von der Größe der ihnen unterstellten Unternehmenseinheit und ihres Unternehmensportfolios durchschnittlich 389.702 Franken.66 Nach Berufsgruppen betrugen die Durchschnittslöhne 2020 einschließlich 13. Monatslohn (GAV) und variablem Lohn (Führungspositionen): 67 Berufsgruppe Durchschnittslöhne 2020 Redaktion 107.000 SFR Technik/Ausstattung 92.000 SFR Informatik/Web 102.000 SFR 62 SRG SSR (Hrsg.) Geschäftsbericht 2020, Bern 2021, S. 122; https://gb.srgssr.ch/fileadmin/dam/pdf/Download-Center/Geschaeftsbericht-SRG_2020.pdf. 63 SGR SSR (Hrsg.) Geschäftsbericht 2020, Bern 2021, S. 129; https://gb.srgssr.ch/fileadmin/dam/pdf/Download-Center/Geschaeftsbericht-SRG_2020.pdf. 64 Ebd., S. 130 f. 65 Ca. 490.546 €, Wechselkurs zum 1.12.2020: SFR = 0,9206 €. 66 Ca. 358.758 €, Wechselkurs zum 1.12.2020: SFR = 0,9206 €; SGR SSR (Hrsg.) Geschäftsbericht 2020, Bern 2021, S. 125. 67 Ebd., S. 132. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 26 Logistik 78.000 SFR Expertinnen/Spezialisten 111.000 SFR Administration 84.000 SFR Die Löhne bei journalistischen Funktionen waren nach Verantwortung und Erfahrung gestaffelt: Während Leitende von großen Redaktionen mit durchschnittlich 153.000 Franken am meisten verdienten, lagen Medienschaffende mit redaktioneller Tätigkeit und viel Erfahrung (Seniors mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren) mit ca. 114.000 Franken Jahreseinkommen im Mittelfeld .68 Am wenigsten verdienten 2020 Mitarbeitende im Bereich Grafik und Multimedia-Design (94.000 Franken) sowie Redakteure mit wenig Erfahrung (Juniors mit einem Durchschnittsalter von 35 Jahren), deren Jahreseinkommen sich auf ca. 87.000 Franken belief. Insgesamt betrug in der Schweiz die Lohnentwicklung im Zeitraum von 2016 bis 2020 für die Gesamtwirtschaft laut UBS-Gesamtumfrage etwa 3,8 Prozent, für die SRG rund 2,6 Prozent und für die gesamte Medienbranche ca. 1,3 Prozent.69 Damit lag die SRG bei der Lohnentwicklung leicht unter dem Markt im Mittelfeld. Verglichen mit der gesamten Medienbranche (vom Lokalradio bis zum national tätigen Medienkonzern) war die Entwicklung bei der SRG um 1,3 Prozent höher. Proportional stellte die SRG mehr Mittel für individuelle als für generelle Lohnentwicklungsmaßnahmen zur Verfügung, da der Großteil der Mitarbeitenden seinen Maximallohn noch nicht erreicht hat und es zwischen 2016 und 2020 kaum eine Teuerung gab. 10. Fazit Wie die vorangegangene Untersuchung gezeigt hat, ist es auf der Basis der bislang öffentlich zugänglich gemachten Informationen möglich, sich einen groben Überblick über die Bezüge der Geschäftsleitung und Tarifstrukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verschaffen. Insgesamt sind die Angaben in den KEF-Berichten und Geschäfts- bzw. Jahresberichten der Rundfunkanstalten aber eher dürftig, denn sie enthalten nicht einmal Angaben über den Sollbestand an Stellen für Tarifbeschäftigte nach Art, Anzahl, Bewertung und aktueller Besetzung. Lediglich für die Deutsche Welle, deren Finanzierung nicht aus Rundfunkbeiträgen, sondern durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erfolgt, wird eine Stellenübersicht im Haushaltsplan veröffentlicht.70 68 SGR SSR (Hrsg.) Geschäftsbericht 2020, Bern 2021, S. 132; https://gb.srgssr.ch/fileadmin/dam/pdf/Download-Center/Geschaeftsbericht-SRG_2020.pdf. 69 Ebd. 70 Bundeshaushalt 2021, Kapitel 0452 Titelgruppe 09, zu Titel 685 91, S. 183; https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente /2021/soll/epl04.pdf#page=183. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 011/21 Seite 27 Angaben über Honorare, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Moderatoren oder Sportexperten zahlen, fehlen ebenfalls. Diese Angaben sind jedoch erforderlich, wenn man etwa beurteilen möchte, ob es günstiger ist, für Sendungen Moderatoren mit eigenen Produktionsfirmen einzukaufen oder stattdessen Moderatoren im Angestelltenverhältnis auszuwählen, die die Studios des Senders und die vorhandene Produktionstechnik nutzen. Die BBC veröffentlicht dagegen derartige Angaben. Mit Ausnahme des Gesetzes über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle erfolgen Normierungen im Rundfunkbereich gemäß Art. 70 GG durch Landesrecht. Zu berücksichtigen haben die Länder dabei die grundrechtliche Rundfunkfreiheit, die den im Rundfunkwesen tätigen Personen und Unternehmen die Freiheit von staatlichem Zwang gewährleistet und neben der Garantie der freien Meinungsäußerung und -verbreitung auch eine institutionelle Eigenständigkeit gewährleistet. Der Schutz der Rundfunkfreiheit umfasst neben der Auswahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , die inhaltlich an der Gestaltung der Programme beteiligt sind, zusätzlich noch die Entscheidung darüber, ob diese fest angestellt werden oder ob ihre Beschäftigung aus Gründen der Programmplanung auf eine gewisse Dauer oder ein bestimmtes Projekt beschränkt bleibt. Mit dieser Entscheidung verbunden ist auch die Befugnis, bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweils geeigneten Vertragstyp zu wählen. Ein im Auftrag der KEF von der Kienbaum Consultants International GmbH erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Vergütungsniveau der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios gegenüber dem öffentlichen Sektor deutlich höher ausfällt, im Vergleich zur kommerziellen Medienwirtschaft leicht überdurchschnittlich liegt und bezogen auf die allgemeine Wirtschaft als vergleichbar einzuschätzen ist. Demgegenüber liegt die Lohnentwicklung der SRG verglichen mit der Schweizer Gesamtwirtschaft nur im unteren Mittelfeld. Die BBC hat im Vergleich zu den hier dargestellten Rundfunkanstalten die höchsten Gehälter im Leitungsbereich und eine größere Transparenz in ihren Ausgabestrukturen, kommt aber als weltweit führende (eigene Angabe71) öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit deutlich weniger als den zusammengefassten Budgets von ARD, ZDF und Deutschlandradios aus. **** 71 BBC, „The BBC is the world’s leading public service broadcaster“, https://www.bbc.com/aboutthebbc.