© 2016 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 008/16 Sport und Integration Ziele, Programme und Perspektiven Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 2 Sport und Integration Ziele, Programme und Perspektiven Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 008/16 Abschluss der Arbeit: 12. Februar 2016 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Die integrationsfördernde Rolle des Sports 6 3. Das Programm „Integration durch Sport“ 8 3.1. Entstehung und bisheriger Verlauf des Programms 8 3.2. Förderzeitraum von 2014 bis 2016 9 4. Europäische Maßnahmen: Bekämpfung von Rassismus und Gewalt 11 5. Studien zu Rassismus und ethnischer Diskriminierung im Sport 13 6. Weitere Initiativen und Programme gegen ethnische Diskriminierungen 14 7. Literatur 15 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 4 1. Vorbemerkung Das Recht aller Menschen auf sportliche Betätigung wird in Deutschland durch angenommene internationale Vereinbarungen wie etwa die Europarats-Charta „Sport für alle“ (1975),1 die UNESCO-Charta des Weltsports (UNESCO, 1978),2 die UN-Behindertenrechtskonvention3 und der Berliner Erklärung der 5. Weltkonferenz der Sportminister 2013 der UNESCO4 ausdrücklich bestätigt. Seit 1989 – beginnend mit dem Projekt „Sport mit Aussiedlern - Sport für alle“ des Deutschen Sportbundes (DSB)5 – stehen explizite Programme für Sportverbände und -vereine zur Verfügung, um Menschen mit Migrationshintergrund in das bestehende Sportvereinssystem und Vereinsleben einzubinden. Der organisierte Sport eignet sich – nach Auffassung der BUNDESREGIERUNG (2014: 112) – in besonderer Weise als Integrationsplattform.6 Besondere Herausforderungen für Sportentwicklungskonzepte und die alltägliche Arbeit in Sportvereinen ergeben sich angesichts der stark angestiegenen Flüchtlingszahlen seit dem Sommer 20157 für die Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund in das deutsche Sportsystem.8 Um den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen, fördert das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das bundesweite Programm „Integration durch Sport". Die Koordinierung des seit 1 Die Europäische Charta „Sport für Alle“ wurde 1976 vom Europarat verabschiedet. Sie bildet die Basis für eine gesamteuropäische Sportpolitik, welche auf der Überzeugung beruht, dass die im Sport vertretenen Ideale mit denjenigen des Europarats übereinstimmen. Vgl. dazu http://www.coe.int/t/dg4/epas/resources/charter_en.asp. 2 Vgl. http://www.unesco.de/infothek/dokumente/unesco-erklaerungen/charta-leibeserziehung-sport.html. 3 Vgl. http://www.behindertenrechtskonvention.info/. 4 Vgl. www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sport/Internationale-Sportpolitik/MINEPS/mineps_node.html. 5 Der Dachverband selbstverwalteten Sports war seit seiner Gründung 1950 der Deutsche Sportbund (DSB), bis 2006 eine der Vorläuferorganisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vgl. zu Geschichte und institutionellen Struktur https://www.dosb.de/de/organisation/. 6 Verwiesen wird auf die etwa 91 000 Sportvereine, die für fast alle Menschen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld erreichbar seien. 7 Bezeichnet wird damit die – von Politik und öffentlichen Verwaltungen nur wenig antizipierten (DI FABIO 2015a; WINKLER 2015) – Einreise von über einer Million Flüchtlinge und Migranten nach Deutschland allein im Jahr 2015. Sie ist Teil einer europaweiten Flüchtlingskrise und führte im Land zu einer äußerst kontroversen gesellschaftlichen Debatte über die Flüchtlings- und Einwanderungspolitik (vgl. etwa DI FABIO 2015b; EWER/THIENEL 2016; THYM 2016; PARK 2015). Eine kurze und kompakte Übersicht findet sich in einem Wikipedia-Eintrag unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCchtlingskrise_in_Deutschland_ab_2015; Daten und weitere Informationen finden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter www.bamf.de. 8 Das Anliegen einer Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in ein bestehendes System wird im öffentlichen Diskurs in der Regel mit dem Integrationsbegriff verknüpft. So definiert der DOSB Integration als „gleichberechtigte Teilhabe von Migrant/innen am gesellschaftlichen Leben und damit auch an sportweltlichen Teilnahme- und Teilhabestrukturen“ (DOSB 2010: 5). Allerdings wird der Begriff „Integration“ inzwischen in recht unterschiedlicher Weise verwendet. So geht es neben der Diskussion über gleichberechtigte Geschlechterverhältnisse und der Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in jüngerer Zeit um die Einbeziehung behinderter Menschen in das Sportgeschehen (Inklusion); vgl. hierzu ausführlich GIEß-STÜBER et al (2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 5 nunmehr 25 Jahren erfolgreichen Programms erfolgt durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB),9 die Umsetzung in den Landessportbünden und den Sportvereinen vor Ort. Durch gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund soll die gegenseitige Toleranz sowie die gesellschaftliche Integration der Zugewanderten gefördert werden (Integration durch den Sport). Zudem sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund für eine aktive Beteiligung auf allen Ebenen des Vereinslebens gewonnen werden (Integration in den Sport). Ebenso sollen die Angebote der Vereine stärker auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund eingehen (Interkulturelle Öffnung der Sportvereine).10 Hinzu kommen Maßnahmen im Bereich des Fußballs. Gerade im Fußball ist ethnische Diskriminierung häufig festzustellen. Auch in Deutschland sind rassistische Parolen und Anfeindungen in den Stadien zu verzeichnen. Inzwischen haben Vereine, Verbände und auch die Politik auf diese Vorkommnisse reagiert. Dies verdeutlicht, dass sich die Integrationspolitik nicht mehr vorrangig an sozialpolitischen Zielen orientiert, sondern auf die Chancen und Potenziale in vielen Politikfeldern setzt. Damit ist auch der Sport stärker als bisher angesprochen. So hat etwa der Deutsche Fußballbund (DFB) beispielsweise im Rahmen der Aktion „Mitspielen kickt“11 etwa 1000 Mini-Spielfelder für Kinder und Jugendliche geschaffen. Dass gerade der Sport eine wichtige Rolle spielt, zeigt sich nicht zuletzt anhand der Größe des Sportsektors: Inzwischen hat der DOSB über 90 000 eingetragene Vereine und nahezu 289 Millionen Mitgliedschaften und ist damit die größte Personenvereinigung in Deutschland.12 Dies verdeutlicht, dass der Sport eine große gesellschaftliche Bindungskraft besitzt. Sport und andere freizeitpädagogische Angebote schaffen vielfältige Möglichkeiten der Begegnung und Verständigung. So werden Brücken zwischen Kulturen gebaut, gegenseitiges Vertrauen entsteht und das Gemeinschaftsgefühl wird gestärkt. 9 Informationen zum Projektnetzwerk „Integration durch Sport“ finden sich unter www.integration-durchsport .de/de/integration-durch-sport/. 10 Vgl. http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Gesellschaftlicher- Zusammenhalt/Integration-Sport/integration-sport_node.html. 11 Vgl. http://minispielfelder.dfb.de. 12 Der Deutsche Olympische Sportbund ist mit mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in 89 250 Sportvereinen einer der größten Verbände Deutschlands. Vgl. dazu www.dosb.de/de/organisation/mitgliedsorganisationen/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 6 2. Die integrationsfördernde Rolle des Sports Bund und Länder, aber auch Verbände und andere Interessengruppen unterstützen die Vereine durch die Bereitstellung von Sportstätten sowie das Angebot von integrationsfördenden Projekten. Inzwischen gibt es kaum noch Vereine ohne Mitglieder mit Migrationshintergrund. Jedoch gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Sportvereinen. So sind nicht alle Vereine gleichermaßen von der Zuwanderung betroffen. Deutlich wird gleichzeitig ein markantes Ost- West-Gefälle: Während sich in den alten Bundesländern 15 Prozent der Sportvereine als von der Zuwanderung betroffen sehen, gilt dies nur für etwa acht Prozent der Sportvereine in den neuen Bundesländern. Unbestritten ist heute, dass der Sport die Integration unterstützen kann, jedoch wird intensiv über die richtige Nutzung des integrativen Potentials des Sports diskutiert.13 So wurde bereits für die Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans (NIP)14 eine eigene Arbeitsgruppe Sport eingerichtet (koordiniert vom Bundesministerium des Innern).15 In Fortsetzung des Nationalen Integrationsplans ist auf dem 4. Integrationsgipfel am 3. November 2010 unter Leitung der Bundeskanzlerin vereinbart worden, einen Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielen zu entwickeln. Auf dem 5. Integrationsgipfel am 31. Januar 2012 wurde der mit diesem Auftrag verbundene Nationale Aktionsplan Integration vorgestellt.16 Damit kommt zum Ausdruck, dass die Stärkung interkultureller Kompetenz17 und die interkulturelle Öffnung von öffentlichen Institutionen und Behörden ein erklärtes Ziel der Bundesregierung darstellt. Der Nationale Aktionsplan Integration enthält – gemäß den Vorgaben 13 Kaum einem anderem gesellschaftlichen Bereich werden hinsichtlich der Integration von Migranten derart positive Wirkungen nachgesagt wie dem Sport. Jedoch zeigen verschiedene Studien, dass es etwa in den unteren Ligen des Amateurfußballs häufig Konflikte gibt, die ethnisch-kulturelle Gründe haben. Deshalb erscheint es erforderlich, geeignete Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration von Migranten durch den organisierten Sport zu schaffen; zu den Basisanforderungen an Projekte zur Integration durch Sport vgl. KIRCHHAMMER (2014), KIRCHHAMMER/ZAJONC (2014) sowie BRAUN/NOBIS (2011). 14 Der Nationale Integrationsplan wurde von der Bundesregierung, den Bundesländern, den kommunalen Spitzenverbänden, zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien, Wissenschaftlern und Migrantenorganisationen gemeinsam erstellt. Vgl. dazu http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/2006-10-27-ib-nationalerintegrationsplan .html. 15 Durch das Bundesministerium des Innern und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde im Juni 2008 die ständige Arbeitsgruppe „Integration und Sport“ ins Leben gerufen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Impulse aus dem Nationalen Integrationsplan aufzugreifen und Empfehlungen für die Praxis zu erarbeiten. Eine Broschüre der Arbeitsgruppe mit Praxistipps für Verbände und Vereine findet sich unter www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/IB/2009-08-10-interkulturelle-oeffnung-im-sport.html. 16 Laut dem „Nationalen Aktionsplan Integration“ der Bundesregierung schließt interkulturelle Öffnung „die Personalplanung und -entwicklung, die Organisationsentwicklung sowie die Qualitätssicherung ein“ und wird „sowohl als Personal- als auch als Organisationsentwicklungsprozess verstanden.“ In Fortentwicklung und Konkretisierung des Nationalen Integrationsplans wurde von 2010 bis 2012 ein Nationaler Aktionsplan Integration erarbeitet, der klar definierte und überprüfbare Integrationsziele sowie die dafür notwendigen Maßnahmen enthält. Die Überprüfung der Zielerreichung soll anhand von Indikatoren erfolgen (BUNDESREGIERUNG 2012). 17 Eine ausführliche Darstellung der Grundlagen, Best Practice und Verfahren im Bereich der Interkulturalität findet sich in VANDERHEIDEN/MAYER (2014). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 7 der Koalitionsvereinbarungen von SPD und CDU/CSU18 – Integrationsziele und dafür notwendige Initiativen. Im Aktionsplan sollen nun über eine Selbstverpflichtung hinausgehende strategische und operative Ziele entwickelt werden.19 Erarbeitet wurde der Nationale Aktionsplan Integration in insgesamt 11 Dialogforen unter Leitung von Bundesministerien bzw. der Beauftragten der Bundesregierung. Dazu gehört auch das Dialogforum Sport (BMI). Im Bereich Sport wurden die beiden strategischen Ziele der Verbesserung der Integration in den Sport und der Integration durch den Sport festgelegt und in rund 25 Einzelmaßnahmen konkretisiert.20 Die Verbesserung der Integration in den Sport zielt grundsätzlich auf die Heranführung von bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen an den vereinsorganisierten Sport. Dies sind beispielsweise Mädchen und Frauen, ältere Erwachsene sowie sozial Benachteiligte. Als Maßnahmen aus der Bundeszuständigkeit, die der Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten in den Strukturen des organisierten Sports und zur Ausweitung interkultureller Kompetenz von Funktionsträgern in Sportverbänden und -vereinen dienen, kann etwa die kultursensible Ausrichtung von Förderrichtlinien oder die verbesserte Zielgruppenansprache genannt werden. Das Dialogforum hat darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Maßnahmen auf Bundes- Landesebene sowie von nichtstaatlichen Akteuren entwickelt. Beim strategischen Ziel Integration durch den Sport reichen die Maßnahmenvorschläge von der Förderung des Sozialisierungspotentials des Sports (Fair Play, Regelakzeptanz) über die Verknüpfung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten mit gesundheitlicher Aufklärung bis hin zur Nutzung von Sportvereinen als niedrigschwellige Job- und Kontaktbörsen.21 Auch die Sportministerkonferenz (SMK) unterstützt den Aktionsplan und fordert die Länder auf, dafür einzutreten, dass die Maßnahmen zur Verstärkung des Integrationsprozesses mit dem Bund, den Vereinen, den Kommunen und Migrantenorganisationen noch wirksamer abgestimmt und möglichst vernetzt werden.22 18 Vgl. dazu CDU, CSU und FDP (2009) und CDU, CSU und SPD (2013). 19 Informationen zum Nationalen Aktionsplan Integration und weiterführende Informationen finden sich unter www.nationaler-aktionsplan-integration.de. 20 Vgl. dazu www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/ohneMarginalspalte/NIP_Dia logforum_Sport.html?nn=854406. 21 Vgl. dazu auch den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU „Sport fördert Integration“ (BT-Drs. 16/13177), der am 2. Juli 2009 im Plenum des Bundestages angenommen wurde (Beschlussempfehlung und Bericht BT-Drs. 16/13578; BT-PlPr 16/230, 25639D-25658C). Außerdem wurde der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im und durch den Sport nachhaltig stärken“ (BT-Drs. 17/13479) am 13. Juni 2013 im Plenum des Bundestages angenommen (Beschlussempfehlung und Bericht BT-Drs. 17/13928; BT-PlPr 17/246, 31447C-31448A). Hinzu kommt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Sport und Integration“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Juli 2015 (BT-Drs. 18/5650), abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/056/1805650.pdf. 22 Die Sportministerkonferenz (SMK) setzte sich mit Beschluss vom 4. November 2011 deshalb dafür ein, dass die gleichberechtigten Teilhabemöglichkeiten von Migranten und Migrantinnen in den Strukturen des organisierten Sports gefördert und die Migrantenvereine und -organisationen stärker in die Verantwortung genommen werden. Das Dokument findet sich in einer Sammlung der Beschlüsse von 1977 bis 2015, abrufbar unter www.sportministerkonferenz.de/sites/default/files/dokumente/SMK_Beschl%C3%BCsse_1977-2015.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 8 3. Das Programm „Integration durch Sport“ Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen blicken auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Integrationsarbeit zurück. Integration ist für den Sport seit über 25 Jahren eine große gesellschaftliche Aufgabe mit vielen Facetten. Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Erfahrung und sein Wissen in dem Programm „Integration durch Sport“ gebündelt, das aus dem 1989 gestarteten Projekt „Sport für alle – Sport mit Aussiedlern“ hervorgegangen ist.23 Wesentliches Anliegen des Programms ist es, durch organisierten Sport die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Aufnahmegesellschaft zu fördern. Zuwanderer sollen dauerhaft am Leben der unterschiedlichen Vereine sowie am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilhaben. Mit dem Programm „Integration durch Sport" werden bundesweit etwa 470 Sportvereine unterstützt, die sich besonders in der Integrationsarbeit engagieren (Stützpunktvereine). Wichtig ist außerdem, dass die Vereine regelmäßig Sportprojekte und andere Aktionen wie z.B. Sportfeste, Ferienprogramme und Großveranstaltungen anbieten. Darüber hinaus sind bundesweit so genannte Starthelfer und zahlreiche Ehrenamtliche – zum Teil mit Migrationshintergrund – im Einsatz. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stehen dem Programm als Zuwendungsgeber und Partner im fortlaufenden Prozess der Programmoptimierung begleitend zur Seite. Das Programm soll dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben zu stärken und damit auch an sportweltlichen Teilnahme- und Teilhabestrukturen. Dabei sind Respektierung und Wahrung kultureller Vielfalt beim gleichzeitigen Anspruch aller, sich an rechtsstaatlichen und demokratischen Grundpositionen zu orientieren, von zentraler Bedeutung. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf bislang im Sport unterrepräsentierte Gruppen, wie zum Beispiel Mädchen und Frauen, Personen im mittleren Erwachsenenalter, Ältere sowie sozial Benachteiligte. Mit dem Programm „Integration durch Sport" werden bundesweit etwa 470 Sportvereine unterstützt, die sich besonders in der Integrationsarbeit engagieren (Stützpunktvereine). Mit Unterstützung durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer vor Ort werden im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ jährlich rund 7000 bis 9000 Maßnahmen, wie Sportfeste, Großveranstaltungen und Sonderprogramme durchgeführt.24 3.1. Entstehung und bisheriger Verlauf des Programms Die Anfänge des Programms „Integration durch Sport“ lassen sich auf den Sommer 1989 datieren, als das Programm zunächst in den vier Bundesländern Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen implementiert wurde, damals noch unter dem Projektnamen 23 Vgl. dazu die Informationen unter http://www.integration-durch-sport.de. Materialien und Broschüren finden sich unter http://www.integration-durch-sport.de/de/integration-durch-sport/service/download-center/. 24 Die Bundeskoordination im Deutschen Olympischen Sportbund übernimmt die Steuerung und Gesamtkoordination des Programms. Damit wird die einheitliche Orientierung der 16 Landesprogramme unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse gewährleistet. Vgl. dazu die Informationen unter www.dosb.de/de/service/download-center/sportentwicklung/integration-durch-sport/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 9 „Sport für alle – Sport mit Aussiedlern“. Bereits im darauf folgenden Jahr 1990 fand eine Ausweitung des Programms auf alle alten und 1991 schließlich auf die neuen Bundesländer statt. Um der aktuellen Zuwanderungssituation gerecht zu werden, wurde das Programm 2001 auf die Zielgruppe der Migranten ausgeweitet, und aus dem Projekt „Sport für alle – Sport mit Aussiedlern“ entstand das Programm „Integration durch Sport“.25 Gefördert durch das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wird das Programm durch die Landessportbünde getragen, während dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die Programmkoordination auf Bundesebene obliegt.26 Im Zeitraum von 2007 bis 2009 wurde eine Evaluation des Programms durch die Universität Potsdam vorgenommen. Die Evaluationsergebnisse würdigen die flächendeckende Reichweite und inhaltliche Breite des Programms und zeichnen eine positive Bilanz der sportbezogenen Integrationsarbeit in den Sportvereinen und -organisationen (BAUR 2009a; 2009b). Die darüber hinaus vom Evaluationsteam aufgezeigten Konsequenzen und der Handlungsbedarf wurden in eine gemeinsame von DOSB, BMI und BAMF entwickelte Strategie zur Weiterentwicklung des Programms aufgenommen.27 Die Programmverantwortlichen der Länder waren intensiv in den Weiterentwicklungsprozess eingebunden, den die Führungs-Akademie des DOSB begleitet hat.28 Die Weiterentwicklungen des Programms wurden im Jahr 2013 im Rahmen einer weiteren Evaluation überprüft (BRAUN/NOBIS 2011; BRAUN 2013). 3.2. Förderzeitraum von 2014 bis 2016 Die sich verändernden Rahmenbedingungen in Sport, Gesellschaft und (Sport-)Politik erforderten eine kontinuierliche Weiterentwicklung des strategischen Vorgehens im Programm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die strategischen Ziele des Programms sind weiterhin die Integration in den (organisierten) Sport sowie die Integration durch den Sport in die Gesellschaft. Jedoch wurde für den Förderzeitraum von 2014 bis 2016 vom DOSB gemeinsam mit den Landessportbünden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Strategie von 2011 fortgeschrieben und sie unter das Motto „Integration durch Sport – Vielfalt verbinden“ gestellt.29 25 Vgl. zur Geschichte des Programms „Integration durch Sport“ eine Übersicht unter http://www.integrationdurch -sport.de/de/integration-durch-sport/das-programm/rueckblick/ 26 Vgl. dazu www.integration-durch-sport.de/de/integration-durch-sport/das-programm/strategie-2014-bis-2016/. 27 Vgl. die Dokumente unter https://www.dosb.de/de/service/download-center/sportentwicklung/integrationdurch -sport. 28 Die Inhalte und Umsetzung der Programmkonzeption wurden aufgrund der daraus gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Bewertung des Programms wurde in jüngerer Zeit von Wissenschaftlern der Universitäten Berlin, Dortmund und Göttingen vorgenommen (BUNDESREGIERUNG 2014: 114). 29 Vgl. ausführlich http://www.integration-durch-sport.de/fr/integration-durch-sport/das-programm/strategie- 2014-bis-2016/ Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 10 Die Handlungsfelder für die zukünftige Integrationsarbeit bestehen aus fünf Bereichen: – Interessenvertretung: Das Thema Integration soll noch nachhaltiger im organisierten Sport verankert und das Bewusstsein für seine Bedeutung erweitert werden. Darüber hinaus soll das Programm noch stärker als ein wichtiger Ansprechpartner für interkulturelle Fragen wahrgenommen werden. – Öffentlichkeitsarbeit: Mit Hilfe einer gezielten Kommunikationsarbeit wird sich das Programm im wachsenden Wettbewerb um sportlich aktive Menschen und freiwillig Engagierte, aber auch um öffentliche Mittel, Wirtschaftspartner und die Aufmerksamkeit der Medien bemühen. Es geht darum, die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren und die unverzichtbaren Leistungen zu verdeutlichen, die die Sportvereine und -verbände in der Integrationsarbeit des Programms leisten. Öffentlichkeitsarbeit trägt zudem maßgeblich dazu bei, die Ziele auf den anderen vier Leistungsebenen zu erreichen. – Programmeigene Angebote: Es werden gezielt Veranstaltungen zweierlei Formats organisiert: Durch Fachveranstaltungen einerseits wird der Austausch zu internen und externen Kooperationspartnern (Migrantenorganisationen, Integrationspolitische Einrichtungen etc.) intensiviert. Andererseits wird mit attraktiven, erlebnisorientierten Veranstaltungen die Öffentlichkeit angesprochen. – Angebote für Mitgliedsorganisationen: Die Integrationsarbeit in den Stützpunktvereinen wird durch systemische Beratung und individuelle Begleitung gefördert – und so ihre Wirkung erhöht. Es geht darum, Veränderungen im Sinne von interkultureller Öffnung anzustoßen. – Bildung und Qualifizierung: Die Bildungs- und Qualifizierungsangebote zu den Themen Integration und interkulturelles Lernen werden ausweitet, um damit auch programmexterne Teile des organisierten Sports zu erreichen. Es wird angestrebt (Kurz-) Einheiten zum interkulturellen Lernen in bestehende Aus- und Fortbildungen einzubinden. Eine zentrale Rolle im Integrationsprozess spielt die „Interkulturelle Öffnung“ im organisierten Sport. Dieser Begriff soll über den dialogischen Aspekt hinaus verdeutlichen, dass es um Mitwirkung seitens der Nichtmigrantinnen und Nichtmigranten geht und dass Integration nicht isoliert für Abteilungen oder Personen zu interpretieren ist, sondern sich quer durch alle Bereiche des Sportsystems ziehen muss.30 Erforderlich ist ein Verhalten, dass die kulturelle Eigenständigkeit der Migrantinnen und Migranten anerkennt und ihnen die Möglichkeit gibt, die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten - statt sie nur passiv miterleben zu müssen.31 30 Vgl. www.dosb.de/en/integration-durch-sport/aktuelles/detail/news/interkulturelle_oeffnung_und_viel_mehr. 31 Vgl. dazu auch BUNDESREGIERUNG (2014: 114). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 11 4. Europäische Maßnahmen: Bekämpfung von Rassismus und Gewalt Nach Maßgabe von Artikel 21 des Kapitels „Gleichheit“ der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Diskriminierung aus verschiedenen Gründen einschließlich aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft und der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten. Gleichzeitig haben sich die Wahrnehmung und das Problembewusstsein für Rassismus und Diskriminierung im Sport auf europäischer Ebene in den letzten zehn Jahren wesentlich verändert.32 Die im Bereich Sport tätigen europäischen und internationalen Akteure und Interessengruppen befürworten diese Entwicklung eines aktiveren Ansatzes zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung im Sport. Bereits im August 1985 wurde das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen angenommen.33 Auch das Weißbuch „Sport“ der EU-Kommission (KOM(2007) 391) betont die Notwendigkeit von effektiven Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Sport.34 Dabei ist der Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein wichtiger Rechtsakt, der zur Bekämpfung von Rassismus im Sport genutzt werden könnte.35 Der Beschluss sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund angleichen. Rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen sollen in allen Mitgliedstaaten Straftaten darstellen und als solche mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwischen einem und drei Jahren bedroht sein. Für die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung wurde das European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) gegründet. Es wurde am 1. März 2007 durch Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, FRA) ersetzt, die die Arbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und diesbezügliche Intoleranz fortsetzt und auch im Bereich des Sports tätig geworden ist.36 Das erste europäische antirassistische Fußballnetzwerk „Football Against Racism in Europe“(FARE)37 wurde im Februar 1999 geründet. Über 40 verschiedene Organisationen aus 13 32 Vgl. zur Vielfalt der Perspektiven, Verhaltensweisen und Einstellungen im Rahmen einer fortschreitenden Europäisierung GAITANIDES/GRÖZINGER (2015) und TRIANDAFYLLIDOU (2012). 33 Das Abkommen findet sich unter http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/120.htm. 34 Vgl. dazu auch die Kommission-Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ vom 18. Januar 2011 (KOM(2011) 12); Informationen bietet auch der Themenüberblick des DFB zu aktuellen sportpolitischen Fragestellungen in der EU, abrufbar unter http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/47440- EU_Sportpolitik_DFB-DFL_Okt-2014.pdf. Informationen der EU-Kommission finden sich unter http://ec.europa.eu/sport/policy/societal_role/social_inclusion_en.htm. 35 Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EU-ABl. L 328 vom 6.12.2008). 36 Vgl. das Info-Blatt „Rassismus, ethnische Diskriminierung und soziale Ausgrenzung im Sport“, abrufbar unter http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/1203-Infosheet-racism-in-sport_DE.pdf. 37 FARE ist die Dachorganisation von Rassismus und Diskriminierung bekämpfenden Organisationen aus 40 Ländern in ganz Europa (www.farenet.org). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 12 europäischen Ländern einschließlich antirassistischer Sportprojekte, Fanclubs, Spielervereinigungen, Fußballverbänden und Gruppen ethnischer Minderheiten bekräftigten ihr Engagement zur Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung im Fußball. Im März 2006 hat das Europäische Parlament38 eine Erklärung zur Bekämpfung des Rassismus im Fußball angenommen und in ihrer Resolution zur Zukunft des Profi-Fußballs anerkannt, dass viele rassistische und gewalttätige Vorfälle weiterhin in Fußballstadien und in ihrem Umfeld stattfinden. Auch auf der Ebene der Verbände sind Aktivitäten entwickelt worden. Zu nennen ist insbesondere das Handbuch für Vereine „Bekämpfung von Rassismus im Klubfussball“, das von FARE in Zusammenarbeit mit dem Dachverband des europäischen Fußballs (UEFA) entstanden ist.39 Es enthält Beispiele von Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus, ethnischer Diskriminierung und Ausgrenzung von Migranten und Angehörigen von Minderheiten im Sport. Hinzu kommt – mit Blick auf die Fußball-Europameisterschaft Euro 2012 – ein weiteres Kooperationsprojekt „RESPECT Diversity“.40 Die Zivilgesellschaft und insbesondere ethnische Minderheiten werden aufgerufen, sich an der Vorbereitung der RESPECT-Diversity-Projekte zu beteiligen. 38 Vgl. dazu auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2016 zur Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU (2015/2139(INI)), in der auch die integrative Rolle des Sports für die gesellschaftliche Entwicklung hervorgehoben wird; das Dokument ist abrufbar unter www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2015-0373&format=PDF&language=DE. 39 Das Dokument findet sich unter http://de.uefa.com/newsfiles/459064.pdf. 40 Das Dokument findet sich unter http://de.uefa.com/uefa/documentlibrary/index.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 13 5. Studien zu Rassismus und ethnischer Diskriminierung im Sport Studie „Rechtsextremismus im Sport in Deutschland und im internationalen Vergleich“ (Gunter Pilz u.a. 2009); die Studie gibt Auskunft Vorfälle im Sport mit rassistischem und rechtsextremistischem Hintergrund, und stellt Präventions- und Interventionskonzepte dar. Die Studie beruht überwiegend auf qualitativen empirischen Methoden, d. h. Interviews mit Experten aus den Bereichen Sport, Polizei, Verfassungsschutz, Sozialarbeit und Fanprojektarbeit sowie Recherchen bei Projekten, Organisationen und Verbänden des Sports, die zum Thema Prävention arbeiten. Die Studie ist aufrufbar im Internet unter http://www.vereint-gegen-rechtsextremismus.de. Vergleichsstudie zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und ethnischer Diskriminierung im Sport in der EU. Dargestellt werden die verschiedenen Formen von Diskriminierungen, etwa direkte und strukturelle Diskriminierung; gefragt wird auch, gegen welche Personen(-gruppen) sich Diskriminierungen richten, und auf welchen Ebenen und in welchen Sportarten Diskriminierungen auftreten; die Studie ist abrufbar unter http://fra.europa.eu/fraWebsite/research/publications/publications_per_year/2010/pubracism -in-sport_en.htm. Die Studie „Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus im Fußball. Erfahrungen und Perspektiven der Prävention“ (Glaser, Michaela/Elverich, Gabi 2008), erstellt im Rahmen der Arbeits- und Forschungsstelle Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; die Studie ist zusammen mit weiterem Material abrufbar beim Deutschen Jugendinstitut unter http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=96 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 14 6. Weitere Initiativen und Programme gegen ethnische Diskriminierungen Die Initiative „Sport und Politik - verein(t) für Toleranz, Respekt und Menschenwürde“: Im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative von DOSB, vertreten durch die Deutsche Sportjugend, Deutschem Fußball-Bund (DFB), Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend wurde im Jahr 2010 ein Handlungskonzept erstellt, dessen Anliegen es ist, Aktivitäten gegen rechtsextremistische und rassistische Erscheinungsformen im Sport besser zu verzahnen und durch möglichst flächendeckende Maßnahmen eine bessere Wirkung zu erzielen; Informationen finden sich unter http://www.vereint-gegen-rechtsextremismus.de. Das Förderprogramm des Bundesinnenministeriums „Zusammenhalt durch Teilhabe“, das fünf ostdeutschen Landesportverbänden und Landessportjugenden die Möglichkeit bietet, Projekte zum Umgang mit Rechtsextremismus im Sport zu initiieren. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium des Innern (BMI) Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland. Da rechtsextremistische Erscheinungsformen im Sport jedoch keineswegs nur ein Problem des Ostens Deutschlands sind, hält die Deutsche Sportjugend eine Ausweitung des Förderprogramms auf alle Bundesländer für erforderlich. Hinweise auf Materialien und Projekte finden sich unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de. Im 12. Sportbericht der Bundesregierung (BUNDESREGIERUNG 2010) werden weitere Initiativen aufgelistet, so etwa "Fankulturen gegen Rassismus“ (S. 75); außerdem das Kapitel „Gewaltpräventive Möglichkeiten des Sports und Bekämpfung von Rechtsextremismus“ (S. 91 ff.). Im 13. Sportbericht der Bundesregierung (BUNDESREGIERUNG 2014) werden neue Initiativen vorgestellt. So wurde 2012 die Broschüre „Vielfalt trifft Fußball“ in Zusammenarbeit mit Peter Guttmann, dem Präsidenten von Makkabi Deutschland – Jüdischer Turn- und Sportverband in Deutschland e.V. erstellt. Ein Impuls hierzu kam von der Tagung „Integration – die Herausforderung im Fußball?!" vom 22. und 23. Februar 2008 in Hannover, auf der über die Stärkung von Ehrenamtlichen mit Zuwanderungsgeschichte in die Projekte der Regionaltouren diskutiert wurde. Die Publikation ist die Fortsetzung der BfDT-Broschüre „11 Fragen nach 90 Minuten – Was tun gegen Rassismus im Fußball?“ (S. 118). Vorgestellt wurde außerdem das Modellprojekt „spin – Sport interkulturell“, ein gemeinsames Projekt der Stiftung Mercator, der Heinz Nixdorf Stiftung und des LSB Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, die Mechanismen und Hintergründe für die Teilnahme von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund am Sport zu ergründen. Vereinen bietet „spin - Sport interkulturell“ die Möglichkeit, ihre Mitgliederbasis langfristig zu verbreitern. Insbesondere Mädchen wird auf verschiedene Weise der Weg in einen Sportverein eröffnet; sie sollen perspektivisch als Übungsleiterinnen ausgebildet werden bzw. in die Vereinsstrukturen hineinwachsen (S. 115). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 008/16 Seite 15 7. Literatur41 BAUR, Jürgen (Hrsg.) (2009), Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ – Band 2, Potsdam: Universität Potsdam, abrufbar unter www.integration-durch-sport.de/fileadmin/fmdosb /arbeitsfelder/ids/files/downloads_pdf/downloads_2009/Gesamtbericht_Band_2.pdf. BAUR, Jürgen (Hrsg.) (2009). Evaluation des Programms „Integration durch Sport“ – Band 1, Potsdam: Universität Potsdam, abrufbar unter www.integration-durch-sport.de/fileadmin/fmdosb /arbeitsfelder/ids/files/downloads_pdf/downloads_2009/Gesamtbericht_Band_1.pdf BRAUN, Sebastian/NOBIS, Tina (Hrsg.) (2011). Migration, Integration und Sport, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. BRAUN, Sebastian (Hrsg.) (2013). Der Deutsche Olympische Sportbund in der Zivilgesellschaft. Eine sozialwissenschaftliche Analyse zur sportbezogenen Engagementpolitik, Wiesbaden: Springer VS. BREUER, Christoph/FEILER, Svenja (2015). Sportvereine in Deutschland – ein Überblick, in: Breuer, Christoph (Hrsg.). Sportentwicklungsbericht 2013/2014: Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, Köln: Sportverlag Strauß. BUNDESREGIERUNG (2010). 12. Sportbericht der Bundesregierung (Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 03. 09. 2010, BT-Drs.17/2880). Berlin: Deutscher Bundestag. BUNDESREGIERUNG (2012). 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