© 2018 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 007/18 Kulturhaushalt des Bundes, der Länder und Gemeinden Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 2 Kulturhaushalt des Bundes, der Länder und Gemeinden Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 007/18 Abschluss der Arbeit: 7. Februar 2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Kulturhaushalt des Bundes und seine Zusammensetzung in den letzten 10 Jahren 5 3. Kulturhaushalt des Bundes – Mittelabfluss nach Berlin und Hamburg 8 4. Kulturhaushalt des Bundes, der Länder und Kommunen insgesamt 10 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 4 1. Vorbemerkung In Deutschland gibt es keine amtliche Kulturstatistik auf gesetzlicher Basis. Angaben zur Kulturfinanzierung müssen auf der Grundlage der bestehenden Finanzstatistiken gesondert ermittelt werden. Hierfür ist ein erheblicher personeller und finanzieller Aufwand erforderlich. Deswegen werden die diesbezüglichen Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder nur alle zwei Jahre erhoben. Der Arbeitskreis für Kulturstatistik der Kultusministerkonferenz prüft die Daten und die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen sie in einem zweijährigen Kulturfinanzbericht. 1 Der aktuelle Kulturfinanzbericht 20162 (achter Kulturfinanzbericht vom Dezember 2016) enthält Daten zu den Kulturausgaben von 2005 bis 2016. Zentrales Berichtsjahr ist 2013. Der nächste Kulturfinanzbericht dürfte Ende 2018 veröffentlicht werden und wird wohl 2015 als das zentrale Berichtsjahr abbilden. Insoweit kann man sich bei den folgenden Darstellungen im Hinblick auf Ausgabenabgrenzung, Systematik und Vergleichbarkeit über mehrere Jahre im Wesentlichen lediglich auf den derzeit aktuellen Kulturfinanzbericht 2016 stützen. Dennoch werden fallweise zur Erörterung konkreter Finanzierungsaspekte Mittelansätze aus dem Bundeshaushalt aufgenommen.3 Im Kulturfinanzbericht 2016 werden Höhe, Struktur und Entwicklung öffentlicher Ausgaben für Kultur und Kulturnahe Bereiche in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Dabei werden die Angaben nach Körperschaftsgruppen und Kultursparten gegliedert. Im Bericht werden die Haushaltsplanungen bis zum Haushaltsjahr 2016 einbezogen, um die Entwicklung der Kulturausgaben zum aktuellen Stand abbilden zu können und die Steuerungsrelevanz des Kulturfinanzberichts zu erhöhen.4 1 Vgl. Bundesregierung, Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/709 – Kulturausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden, BT-Drs. 16/815, 07. 03. 2006, S. 1. Vgl. auch Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, Antwort vom 3. Mai 2007 auf die Frage des Abg. Hans-Joachim Otto, BT-Drs. 16/5317, 11. 05. 2007, S. 1 f. 2 Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.), Kulturfinanzbericht 2016, Wiesbaden Dezember 2016, abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/Kulturfinanzbericht 1023002169004.pdf?__blob=publicationFile; im Folgenden Kulturfinanzbericht 2016. 3 Zur Problematik der Vergleichbarkeit von Haushaltsansätzen über mehrere Jahre beim Wegfall von Titeln im Fall der Beendigung von Maßnahmen und Änderung der Ressortzuständigkeit vgl. z. B. Bundesministerium der Finanzen, Hinweise zur Vergleichbarkeit von Daten unterschiedlicher Haushaltsjahre, Bundeshaushalt 2016, Haushaltsstelle: 0452, https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2016/soll/einnahmen/einzelplan/0452.html. 4 Vgl. Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 5. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 5 Basis sind die Finanzstatistiken von Bund, Ländern und Gemeinden. Kulturrelevante Ergebnisse aus der amtlichen und nichtamtlichen Statistik werden mit einbezogen. Zur Erleichterung vergleichender Analysen werden verschiedene Kennzahlen aus den Kulturbereichen angeboten, wobei die Daten des Jahres 2005 zum Vergleich herangezogen werden.5 2. Kulturhaushalt des Bundes und seine Zusammensetzung in den letzten 10 Jahren Wesentliche Kulturausgaben des Bundes werden im Einzelplan 046 - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt , Kapitel 0452 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien veranschlagt . Darüber hinaus werden Kulturausgaben auch in anderen Einzelplänen verbucht.7 Allerdings muss auf die Angaben aus dem aktuellen Kulturfinanzbericht zurückgegriffen werden, um zuverlässige Aussagen über mehrere Jahre zur Kulturfinanzierung auf der Grundlage akzeptierter Definitionen und Methoden treffen zu können. Darin werden insbesondere Höhe und Entwicklung der für den Kulturbereich zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen sowie deren Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden abgebildet . Dabei stützt sich der Bericht auf eine bestimmte Definition von Kultur und ein Ausgabenkonzept , um zuverlässige und vergleichbare Werte im Zeitablauf für die dargestellten Zuständigkeitsebenen (Bund, Länder und Gemeinden) zu ermitteln und aussagekräftige Analysen machen zu können. Für die Analyse der öffentlichen Kulturfinanzen haben sich die Berichtsverfasser für das sogenannte Grundmittelkonzept entschieden, weil es sich hierfür am besten eignet. Die Grundmittel beschreiben die von den öffentlichen Haushalten für den Kulturbereich zu tragenden finanziellen Lasten. Bei den Grundmitteln handelt es sich um die Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der dem jeweiligen Aufgabenbereich zurechenbaren Einnahmen (aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich). Die Grundmittel zeigen damit die aus allgemeinen Haushaltsmitteln 5 Vgl. ebenda. 6 Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Finanzbericht 2017, S. 98 f., abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium .de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Wirtschafts_und_Finanzdaten/Finanzberichte /Finanzbericht-2017-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2. 7 Das trifft insbesondere auf den Einzelplan 30 - Bundesministerium für Bildung und Forschung zu. Hier sei auf das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ verwiesen. Auch die Auslandskulturarbeit, deren Mittel im Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt veranschlagt werden, spielt eine wichtige Rolle. Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Finanzbericht 2017, a.a.O., S. 101. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) über 200 weitere Positionen in anderen Titeln, die mit der Kulturfinanzierung in Zusammenhang stehen. Vgl. Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018), BT-Drs. 18/13000, 11.08.2017, abrufbar unter http://dipbt.bundestag .de/doc/btd/18/130/1813000.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 6 (Steuern, Mitteln aus dem Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) zu finanzierenden Ausgaben eines bestimmten Aufgabenbereichs einschließlich der investiven Maßnahmen.8 Nach der Systematik des Kulturfinanzberichts 2016 stellte der Bund für die Förderung der Kultur im Rechnungsjahr 2013 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies habe einem Anteil von 13,6 % an allen öffentlichen Kulturausgaben sowie 0,8 % gemessen am Gesamthaushalt entsprochen. Von 2005 bis 2013 seien die Kulturausgaben des Bundes kontinuierlich um insgesamt 34,3 % angestiegen . 9 Die Kulturinitiativen des Bundes konzentrierten sich insbesondere auf folgende Aufgabenbereiche :10 • Gesamtstaatliche Repräsentation • Ordnungspolitische Rahmensetzung für die Entfaltung von Kunst und Kultur • Förderung gesamtstaatlicher relevanter kultureller Einrichtungen und Projekte • Bewahrung und Schutz des kulturellen Erbes • Auswärtige Kulturpolitik • Pflege des Geschichtsbewusstseins • Hauptstadtförderung Berlins Den größten Anteil seiner kulturbezogenen Ausgaben (397,1 Millionen Euro bzw. 29,5 %) habe der Bund 2013 für kulturelle Angelegenheiten im Ausland bereitgestellt. In diesem Ausgabenbereich sei auch die Bezuschussung des Goethe-Instituts enthalten. Der Bund unterstütze damit verschiedene Aufgaben des Instituts: die Förderung der deutschen Sprache im Ausland, die kulturelle Kooperation und Informationsarbeit sowie die Vermittlung eines umfassenden Deutschlandbildes. 8 Zum Ausgabenkonzept vgl. im Detail Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 18. 9 Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 33. 10 Vgl. hierzu und im Folgenden ebenda. Eine Auflistung der Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder findet sich auch im Finanzbericht 2017 des Bundesministeriums der Finanzen, a.a.O., S. 45 ff. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 7 Mit 22,6 % seiner gesamten Kulturausgaben habe der Bund im Jahr 2013 Bibliotheken und Archive (303,2 Millionen Euro) finanziert. Für Museen und Sammlungen habe der Bund weitere 306,5 Millionen Euro ausgegeben, das entsprach 22,8 % seiner gesamten Kulturmittel. Diese Ausgaben würden in hohem Maße zur Unterstützung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz verwendet . Die Stiftung umfasst Kultureinrichtungen, die ursprünglich aus den Sammlungen und Archiven des preußischen Staates hervorgegangen sind. Zu ihr zählen unter anderem die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz , das Ibero-Amerikanische Institut sowie das Staatliche Institut für Musikforschung. Zur Entwicklung der Ausgaben bzw. veranschlagten Ausgaben im Zeitablauf (2005 – 2016) siehe die untenstehenden Übersichten. Öffentliche Ausgaben des Bundes für Kultur 2005 bis 2013 in Mill. EUR – Grundmittel:11 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 201212 201313 Insgesamt 1 001,4 1 000,8 1 065,8 1 111,4 1 224,8 1 244,9 1 245,9 1 308,6 1 344,4. Veranschlagte öffentliche Ausgaben des Bundes für Kultur 2014 bis 2016 in Mill. EUR – Grundmittel :14 2014 vorl. Ist 2015 vorl. Ist 2015 Soll 2016 Soll Insgesamt 1 454,6 1 539,9 1 591,0 1 682,2 11 Vgl. ebenda, S. 34. 12 Vorläufiges Ist. 13 Vorläufiges Ist. 14 Für die Berichtsjahre von 2014 bis 2016 liegen dem Kulturfinanzbericht 2016 folgende Ansätze vor: 2014: vorläufiges Ist, 2015: vorläufiges Ist, 2015: Soll und 2016: Soll. Dabei wird darauf verwiesen, dass direkte Vergleiche von Soll- und vorläufigen Ist-Zahlen mit endgültigen Ist-Angaben aus methodischer Sicht vorsichtig interpretiert werden müssen. Vgl. ausführlich zum methodischen Ansatz Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 73 f. Zur Zahlenreihe vgl. ebenda, S. 75. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 8 3. Kulturhaushalt des Bundes – Mittelabfluss nach Berlin und Hamburg Wie oben erwähnt konzentriert sich der Bund bei seinen Kulturinitiativen auch auf die Hauptstadtförderung Berlins. Im Kulturfinanzbericht 2016 wird regelmäßig auf den wichtigen Beitrag des Bundes für Kulturausgaben in Berlin hingewiesen. Allerdings lassen sich keine Angaben über Mittelabflüsse in systematischer Hinsicht daraus entnehmen. Das gleiche gilt für Haushaltsmittel des Bundes, die zur Kulturfinanzierung nach Hamburg abfließen. Um dennoch eine Orientierungshilfe anzubieten, sei hier zunächst auf entsprechende Positionen im Bundeshaushalt Einzelplan 04 (Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt), Kapitel 0452 (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) verwiesen. Auch zugunsten des Stadtstaats Hamburg finden sich dort einige Ausgabepositionen für einzelne Kulturprojekte.15 In den Finanzberichten des Bundesministeriums der Finanzen seit 2016 werden im Einzelplan 04, Kapitel 52, Titel 632 11 „ Förderung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und Veranstaltungen in Berlin“ folgende Werte in 1000 € (Funktion 187) verbucht:16 2014 Ist 2015 Ist 2016 Soll 2017 RegE 11.655 11.655 11.655 11.655 Zum selben Titel und zur selben Funktion sind im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) folgende Werte in 1000 € angegeben:17 2016 Ist 2017 Soll 2018 Soll 11.655 11.655 32 500 Im Gesetzentwurf wird zum Soll von 2018 verwiesen: „Mehr wegen Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 (2018 bis 2027).“18 15 Das sind z. B. die mehrjährigen Maßnahmen 2.31 Bismarck-Denkmal Hamburg (6,5 Mio. €), 2.34 Museum der Arbeit, Hamburg (4,2 Mio. €), 2.42 Gorch-Fock-Haus, Hamburg (0,4 Mio. €), 2.44 Ehem. Güterbahnhof Hamburg (0,6 Mio. €), 2.45 Alter Elbtunnel Hamburg (21,3 Mio. €). Vgl. aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018), BT-Drs. 18/13000, 11.08.2017, S. 65. 16 Ist 2014 laut Finanzbericht 2016, a.a.O., S. 334; Ist 2015, Soll 2016, Regierungsentwurf (RegE) 2017 laut Finanzbericht 2017, a.a.O., S. 355; 17 Vgl. BT-Drs. 18/13000, 11.08.2017, S. 50. 18 Zu den Maßnahmeschwerpunkten der erhöhten Ansätze im Zusammenhang mit dem Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 vgl. Bundesregierung, Presse- und Informationsamt, Pressemitteilung Nr. 234, 2017, Über 300 Millionen Euro mehr für Kultur im Bund, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen /BPA/2017/06/2017-06-28-bkm-bundeshaushalt.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 9 Größenordnungen von Mitteln des Bundes für kulturelle Zwecke, die vor dem oben angegebenen Zeitraum nach Berlin abflossen, lassen sich u.a. aus den Hautstadtfinanzierungsverträgen entnehmen . Im Hauptstadtfinanzierungsvertrag zwischen der Bundesregierung und dem Senat vom 30. Juni 1994 waren 240 Mio. DM für Kulturfinanzierung aus dem Gesamtbetrag der Bundesregierung zugunsten der Bundeshauptstadt in Höhe von 1,3 Mrd. DM vorgesehen. Im Bereich der Kulturfinanzierung wurden 2001 mit dem Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt Folgevereinbarungen getroffen.19 Am 9. Dezember 2003 wurde eine weitere Vereinbarung zur Kulturfinanzierung getroffen. Dabei wurden für den damit vorgesehenen Hauptstadtkulturfonds Bundesmittel jährlich in Höhe von 10,2 Mio. Euro bereitgestellt. Am 8. Mai 2017 schlossen Berlin und der Bund einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag mit einem Leistungsvolumen von insgesamt rund 2 Mrd. €. Der Vertrag trat am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.20 Im Folgenden sind die öffentlichen Ausgaben bzw. veranschlagten öffentlichen Ausgaben der Stadtstaaten Berlin und Hamburg für Kultur im Zeitraum 2005 bis 2016 aus dem Kulturfinanzbericht 2016 wiedergegeben. Daraus lässt sich jedoch nicht entnehmen, wie groß der Finanzierungsanteil des Bundes daran ist. Immerhin lassen die Zahlenreihen einen Vergleich der Kulturausgaben beider Stadtstaaten im Berichtszeitraum zu. So erreichen die jährlichen Kulturausgaben von Hamburg im 13-Jahres-Durchschnitt 52% der von Berlin. Der niedrigste Jahreswert liegt bei 42% in 2011 und der höchste bei 69 % in 2014. Siehe hierzu die untenstehenden Zahlenreihen. Öffentliche Ausgaben der Stadtstaaten Berlin und Hamburg für Kultur 2005 bis 2013 in Mill. EUR – Grundmittel:21 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Berlin (B) 539,5 534,9 526,6 574,5 598,2 604,9 626,5 587,3 599,0 Hamburg (H) 251,5 237,8 339,2 296,3 301,2 348,2 263,4 286,7 338,6 H/B22 46,6% 44,5% 64,4% 51,6% 50,4% 57,6% 42,0% 48,8% 56,5% 19 Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei, Hauptstadtverträge, https://www.berlin.de/rbmskzl /politik/hauptstadtvertraege/, abgerufen am 05.02.2018 20 Vgl. ebenda. 21 Vgl. Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 36. 22 Eigene Berechnung auf der Grundlage der vorstehenden Werte aus dem Kulturfinanzbericht 2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 10 Veranschlagte öffentliche Ausgaben der Stadtstaaten Berlin und Hamburg für Kultur 2014 bis 2016 in Mill. EUR – Grundmittel:23 2014 vorl. Ist 2015 vorl. Ist 2015 Soll 2016 Soll Berlin (B) 609,8 672,2 544,8 583,8 Hamburg (H) 422,0 352,9 259,6 266,7 H/B24 69,2% 52,5% 47,7% 45,7% 4. Kulturhaushalt des Bundes, der Länder und Kommunen insgesamt Der Kulturfinanzbericht 2016 gibt an, dass 2013 die öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden ) laut Finanzstatistik und Hochschulfinanzstatistik und in Abgrenzung nach dem Grundmittelkonzept insgesamt 9,9 Milliarden Euro für Kultur ausgegeben habe.25 Der Kulturbereich umfasse nach der zugrunde gelegten Abgrenzung die Aufgabenbereiche Theater und Musik, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken und Museen, Denkmalschutz und -pflege, Auswärtige Kulturpolitik und Sonstige Kulturpflege, Kunsthochschulen sowie die Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten. Wie in den Jahren zuvor würden die Kulturausgaben 2013 überwiegend von Ländern und Gemeinden bestritten (41,0 % bzw. 45,4 %). Die Länder (einschließlich Stadtstaaten) stellten ein Budget von 4,1 Milliarden Euro und die Gemeinden von 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Bund habe sich an der Kulturfinanzierung mit weiteren 1,3 Milliarden Euro (13,6 %) beteiligt. 23 Dem Kulturfinanzbericht 2016 liegen für die Berichtsjahre von 2014 bis 2016 folgende Ansätze vor: 2014: vorläufiges Ist, 2015: vorläufiges Ist, 2015: Soll und 2016: Soll. Da-bei wird darauf verwiesen, dass direkte Vergleiche von Soll- und vorläufigen Ist-Zahlen mit endgültigen Ist-Angaben aus methodischer Sicht vorsichtig interpretiert werden müssen. Ausführlich zum methodischen Ansatz vgl. Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 73 f. Zur Zahlenreihe vgl. ebenda, S. 75. 24 Eigene Berechnung auf der Grundlage der vorstehenden Werte aus dem Kulturfinanzbericht 2016. 25 Vgl. hierzu und zum Folgenden Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 28. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 11 In Relation zur Wirtschaftskraft Deutschlands erreichten 2013 die öffentlichen Ausgaben für Kultur einen Anteil von 0,35 % am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Insgesamt stellten die öffentlichen Haushalte hierfür 1,68 % ihres Gesamtetats beziehungsweise 122,48 Euro je Einwohner zur Verfügung . Sehr unterschiedlich sei die Bedeutung der Kulturausgaben für die einzelnen Körperschaftsgruppen in Relation zu ihren Gesamtausgaben. Während der Bund 2013 0,8 % seiner Gesamtausgaben der Kultur widmete, wendeten die Länder (ohne Gemeinden) 1,8 % und die Gemeinden 2,4 % ihres Gesamtetats für diesen Aufgabenbereich auf. Für die Kulturnahen Bereiche (Rundfunkanstalten, Fernsehen, Kirchliche Angelegenheiten, Volkshochschulen) stellten die Gebietskörperschaften im Jahr 2013 insgesamt weitere 1,9 Milliarden Euro bereit. Bei der Finanzierung der Kulturnahen Bereiche beliefen sich der Anteil des Bundes auf 28,5 %, der Anteil der Länder auf 51,3 % und der Anteil der Gemeinden auf 20,2 %.26 Die Ausgaben für Kultur und Kulturnahe Bereiche beliefen sich 2013 zusammen auf 11,8 Milliarden Euro. Von 2005 bis 2013 stiegen die Kulturausgaben der öffentlichen Hand um 23,1 % auf 9,9 Milliarden Euro. Die Kulturausgaben stiegen 2013 um 4,2 % gegenüber dem Jahr 2012. Die Entwicklungen verliefen jedoch uneinheitlich. Während die Kulturausgaben in den Flächenländern West insgesamt um 23,7 % zugenommen hätten, seien diese in den Flächenländern Ost nur um 17,2 % gestiegen. In den Stadtstaaten seien die Ausgaben im gleichen Zeitraum ebenfalls um 17,2 % erhöht worden. In Berlin (+ 11,0 %) und Bremen (+ 6,5 %) sowie in Hamburg (+ 34,6 %) fielen die Steigerungen aber unterschiedlich aus. Zu beachten sei dabei, dass sich der Bund in einem besonderen Maße an der Finanzierung von Kultureinrichtungen in Berlin beteilige. Die Ausgaben des Bundes erhöhten sich von 2005 bis 2013 um 34,3 %. 26 Der Kulturfinanzbericht widmet dem Bereich Filmförderung ein gesondertes Kapitel (Kapitel 5, Gliederungspunkt 5.2) vgl. ebenda. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 12 Öffentliche Ausgaben für Kultur und Kulturnahe Bereiche 2005 bis 2013 des Bundes, der Länder und Kommunen insgesamt in Mill. EUR – Grundmittel:27 Kultur Kulturnahe Bereiche Insgesamt 2005 8 037,0 1 996,8 10 033,8 2006 8 148,6 2 028,7 10 177,3 2007 8 460,3 1 997,6 10 457,9 2008 8 805,9 2 020,3 10 826,2 2009 9 138,8 2 063,7 11 202,5 2010 9 379,7 2 154,9 11 534,6 2011 9 403,4 2 229,9 11 633,3 2012 vorl. Ist 9 493,0 2 327,9 11 820,9 2013 vorl. Ist 9 892,0 1 910,1 11 802,1 Dem Kulturfinanzbericht 2016 liegen für die Berichtsjahre von 2014 bis 2016 folgende Ansätze vor: 2014: vorläufiges Ist, 2015: vorläufiges Ist, 2015: Soll und 2016: Soll. Im Bericht wird darauf verwiesen, dass direkte Vergleiche von Soll- und vorläufigen Ist-Zahlen mit endgültigen Ist-Angaben aus methodischer Sicht vorsichtig interpretiert werden müssen. Demgemäß werden dort die künftigen Entwicklungen der Kulturausgaben anhand der Haushaltsansätze für die staatliche Ebene von Bund und Ländern ohne die kommunale Ebene dargestellt.28 27 Vgl. ebenda, S. 29. 28 Ausführlich zum methodischen Ansatz vgl. Kulturfinanzbericht 2016, a.a.O., S. 73 f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 007/18 Seite 13 Veranschlagte öffentliche Ausgaben des Bundes und der Länder (staatliche Ebene) ohne Gemeinden für Kultur 2014 bis 2016 insgesamt in Mill. EUR – Grundmittel:29 2014 vorl. Ist 5 660,3 2015 vorl. Ist 5 818,0 2015 Soll 5 207,3 2016 Soll 5 442,6 **** 29 Vgl. ebenda, S. 75.