Deutscher Bundestag Auftraggeber: Thema: Reform des Kulturgutschutzes in Deutschland Bearbeitungsvermerk Informationen als Nachtrag zur Übermittlung einer Ausarbeitung (WD 10 - 095/15), inbesondere zu den Ausfuhrregelungen für Kulturgut innerhalb der EU; So ist Deutschland neben den Niederlanden und Teilen Belgiens das einzige EU-Land, in dem nationales Kulturgut noch ohne Ausfuhrgenehmigung in andere EU-Staaten ausgeführt werden kann. Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit immer wieder genutzt, um Kulturgüter, die in Deutschland im Falle des Antrags auf Ausfuhrgenehmigung als national wertvoll eingestuft worden wären, in andere EU-Staaten zu bringen (und von dort auch in Nicht-EU-Länder). Bearbeitung: WD 10 / Art der Bearbeitung: E-Mail Telefonisch Mündlich Andere Form Auftragsnummer: WD 10 - 3000 - 005/16 Datum: 26. Januar 2016 Kurzinformation Wissenschaftliche Dienste Fachbereich WD 10 / Kultur, Medien und Sport