© 2020 Deutscher Bundestag WD 10 - 3000 - 002/20 Rechtliche Stellung der Gebärdensprache in europäischen Staaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 2 Rechtliche Stellung der Gebärdensprache in europäischen Staaten Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 002/20 Abschluss der Arbeit: 27. Februar 2020 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Supranationaler Kontext der Gebärdensprache 5 2.1. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 5 2.2. Gebärdensprache auf europäischer Ebene 5 2.3. Gebärdensprachen in EU-Mitgliedsländern und weiteren europäischen Staaten 6 3. Landesspezifische Gebärdensprachen in europäischen Ländern – Tabellarischer Überblick 8 4. Offizielle Anerkennung der Gebärdensprache in EU- Mitgliedstaaten – Tabellarischer Überblick 13 5. Rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache in weiteren europäischen Ländern – Tabellarischer Überblick 22 6. Gesetzliche Bestimmungen insbesondere in Hinblick auf die Förderung landesspezifischer Gebärdensprachen in ausgewählten europäischen Ländern 25 6.1. Österreich 26 6.2. Belgien 26 6.2.1. Flämische Gemeinschaft 27 6.2.2. Wallonische Region 27 6.2.3. Deutschland 28 6.2.4. Dänemark 29 6.2.5. Finnland 29 6.2.6. Frankreich 31 6.2.7. Polen 31 6.2.8. Portugal 31 6.2.9. Rumänien 32 7. Literaturverzeichnis 34 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 4 1. Einleitung Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache mit eigener Grammatik, es ist eine Sprache derer sich nicht nur gehörlose und schwerhörige Menschen bedienen können, sondern jeder, der die Sprachmerkmale kennt und beherrscht, denn wie natürliche Sprachen, kennzeichnen sich auch Gebärdensprachen durch eigene linguistische Merkmale aus. Gebärdensprache wird insofern definiert als eine „eigenständige, visuell wahrnehmbare natürliche Sprache, die insbesondere von gehörlosen und stark schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird. Gebärdensprache besteht aus kombinierten Zeichen (Gebärden), die vor allem mit den Händen, in Verbindung mit Mimik und Mundbild (lautlos gesprochene Wörter oder Silben) und zudem im Kontext mit der Körperhaltung gebildet werden“.1 Gebärdensprachen sind nicht universell, es gibt nicht ‚eine Gebärdensprache‘ weltweit, sondern wie bei gesprochenen Sprachen unterscheiden sich Gebärdensprachen in den verschiedenen Ländern, wobei es sogar in einzelnen Ländern noch Differenzierungen nach regionalen Unterschieden oder Dialekten geben kann. Die in Deutschland verwendete Gebärdensprache, die ‚Deutsche Gebärdensprache (DGS)‘, ist seit 2002 als vollwertige Sprache gesetzlich anerkannt.2 Ihr Vokabular ist auch regional geprägt, da sie über zahlreiche Dialekte verfügt.3 Ein Kommunikationssystem mit einem geringerem Wortschatz und stark non-verbalen Zügen ist das sogenannte „International Sign“, das in der internationalen Verständigung von Gehörlosen verschiedener Nationalitäten verwendet wird. International Sign ist allerdings nicht mit der Spezifik einer Kommunikation in nationaler Gebärdensprache vergleichbar.4 1 Vgl.: Wilhelm, Ulrike, Uni Kassel, Gebärdensprache, Seminar Psychologie der Sprache, Sommersemester 2009, im Internet abrufbar unter: http://www.uni-kassel.de/fb4/psychologie/personal/lange_SAV/material/Gebaerdensprache .pdf, siehe auch: Deutscher Gehörlosenbund e.V., Deutsche Gebärdensprache, im Internet abrufbar unter : http://www.gehoerlosen-bund.de/faq/deutsche%20geb%C3%A4rdensprache%20(dgs), 2 § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. IS. 1117) geändert worden ist. 3 Vgl.: Deutscher Gehörlosen-Bund, Gebärdensprache, im Internet abrufbar unter. http://www.gehoerlosenbund .de/faq/deutsche%20geb%C3%A4rdensprache%20(dgs). 4 Vgl.: Dolmetcherservice plus, Ist Gebärdensprache international? Im Internet abrufbar unter: http://www.dolmetschserviceplus .at/ist-geb%C3%A4rdensprache-international. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 5 2. Supranationaler Kontext der Gebärdensprache 2.1. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen5 wurde von Deutschland am 30. März 2007 unterzeichnet. Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten. In Deutschland konnte die Behindertenrechtskonvention mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des “Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” am 26. März 2009 in Kraft treten.6 Sie fordert unter anderem: „[...] das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen“ zu erleichtern (Art. 24 Abs. 3 b) sowie „[…] dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.“ (Art. 24 Abs.3 c). Außerdem wird in der UN-Konvention explizit auf die zu den Gebärdensprachen gehörenden Kulturen verwiesen: „Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur .“ (Art. 30 Abs.4) Die sprachliche Identität von Gebärdensprachnutzer/innen ist somit zu schützen und zu fördern. Ein zweisprachiges Leben in einer Lautsprache und einer Gebärdensprache ist durch die UN-Konvention gestützt. 2.2. Gebärdensprache auf europäischer Ebene Die Europäische Union hat 24 Amtssprachen. Damit eine Sprache gemäß den Vorschriften für den Sprachgebrauch in den EU-Organen den Status einer Amtssprache erlangt, muss ein Mitgliedstaat diesen Status beantragen, und sein Antrag muss vom amtierenden Rat genehmigt werden . Dies hat einstimmig zu erfolgen (Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Europäische Kommission unterstrich in ihrer Antwort vom 22. Februar 2016 auf eine parlamentarische Anfrage: „Obwohl die Sprachpolitik der Mitgliedstaaten ihre ausschließliche Zuständigkeit ist, fördert die Europäische Kommission die Anerkennung von Gebärdensprachen 5 Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist abrufbar über die Internetseite des BMAS unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a729-un-konvention.html. Siehe auch: Original: www.un.org/development/desa/disabilities/convention-on-the-rights-of-persons-with-disabilities .html. 6 BGBl II, 2008, 1419, Siehe auch: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsinstrumente/vereinte -nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd/#c1945. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 6 und unterstützt deren Verbreitung durch ihre Programme für allgemeine und berufliche Bildung .“7 Gebärdensprachen sind damit nicht nur auf UN-Ebene geschützt. Auch die Europäische Union hat verschiedene Resolutionen, Deklarationen, Dokumente und Initiativen verabschiedet, die darauf abzielen, die Rechte gehörloser Menschen zu wahren. Zu diesen gehören von Resolutionen über Berichte die verschiedensten Initiativen bis hin zu parlamentarischen Empfehlungen. Wie in einer Studie aus dem Jahr 2012 festgestellt wurde, gebe es auf europäischer Ebene einen Trend, die Gebärdensprachen Europas, obwohl sie häufig nicht rechtsverbindlich sind, bei Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen. Die Europäische Kommission erkenne sie beispielsweise als „wichtigen Teil der mehrsprachigen Vielfalt Europas“ an.8 Nach dieser Studie werden in den 27 untersuchten EU Mitgliedstaaten 30 Gebärdensprachen genutzt, 26 für jedes Mitgliedsland ausgenommen Luxemburg, das einen Dialekt der Deutschen Gebärdensprache nutzt und jeweils eine zusätzliche Gebärdensprache in Belgien, Estland, Finnland und Spanien.9 Europäische Länder mit mehreren Gebärdensprachen Belgien Französisch-belgische Gebärdensprache Flämische Gebärdensprache Estland Estnische Gebärdensprache Russische Gebärdensprache Finnland Finnische Gebärdensprache Finnisch-Schwedische Gebärdensprache Spanien Spanische Gebärdensprache Katalanische Gebärdensprache 2.3. Gebärdensprachen in EU-Mitgliedsländern und weiteren europäischen Staaten Nach der vorbezeichneten Studie seien die Rechtssysteme in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sind so unterschiedlich wie der Rechtsstatus ihrer Gebärdensprachen. Gebärdensprachen würden in den Rechtssystemen der europäischen Länder in einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsvorschriften erwähnt, deren Qualität keinem einheitlichen Standard folge So seien alle Varianten von der Anerkennung in der Verfassung über eigenständige Gebärdensprachgesetze oder 7 Vgl.: How does the EU promote sign languages, im Internet abrufbar unter. https://epthinktank .eu/2017/02/22/how-does-the-eu-promote-sign-languages/. 8 Vgl.: Wheatley, Mark & Annika Pabsch, Sign Language Legislation in the European Union, Edition II, European Union of the Deaf Brussels, Belgium, 2012, S. 31, im Internet abrufbar über den (gesondert im Internet einzugebender Link : https://www.eud.eu/files/1715/6213/8803/EUD_SL_II.pdf. 9 Ebd. S. 17. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 7 Verordnungen zur Gebärdensprache bis hin zum Fehlen jeglicher speziellen Regelung in Hinblick auf die Gebärdensprache anzutreffen. Hinsichtlich der rechtlichen Systematik dieser Materie lassen sich die europäischen Länder in drei Kategorien einteilen. Länder, die die Gebärdensprache in ihren Verfassungen erwähnen und anerkennen, wie Österreich, Finnland, Portugal und Ungarn; Länder, die spezifische Gesetze für die Anerkennung der Gebärdensprache haben – dies ist die Mehrzahl der Länder - zu ihnen gehören Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Belgien (zwei Sprachen: Wallonische Gebärdensprache und flämische Gebärdensprache – beide sind mit zwei verschiedenen Rechtsakten/Verordnungen anerkannt), Tschechische Republik, Zypern, Estland, Frankreich, Georgien, Deutschland , Großbritannien, Lettland, Litauen, Rumänien (Erlass), Moldawien, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Spanien (zwei Sprachen: Spanische Gebärdensprache und Katalanische Gebärdensprache ), Schweden und Ungarn; und Länder, in denen es keine offizielle Anerkennung gibt, obwohl die Anerkennung der Gebärdensprache durch andere Rechtsakte zulässig und garantiert ist, wie Bulgarien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen oder die Schweiz.10 Dies bedeutet, dass in den EU-Mitgliedstaaten bisher nur drei Länder keinerlei rechtlichen Schutz ihrer nationalen Gebärdensprachen haben, nämlich Bulgarien, Luxemburg und Malta. Auch in Italien gibt es keine formelle Anerkennung der Gebärdensprache, aber ein beim Senat anhängiges Gesetz11. Vier Länder haben die Gebärdensprachen auf verfassungsrechtlicher Ebene anerkannt: Finnland (1995), Portugal (1997), Österreich (2005) und zuletzt Ungarn (2011). Der verfassungsrechtliche Bezug zur Gebärdensprache ist jedoch nicht einheitlich: Finnland schützt die Rechte derjenigen, die Gebärdensprache verwenden und eine Interpretation der Gebärdensprache benötigen, während Portugal der Regierung den verfassungsrechtlichen Auftrag erteilt, sicherzustellen, dass die Bildungspolitik die Gebärdensprache einschließt, um einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten12. Österreich erkennt seine nationale Gebärdensprache (ÖGR) als vollwertige Sprache an und Ungarn schützt die ungarische Gebärdensprache als Teil der ungarischen Kultur. Die meisten anderen EU-Länder erwähnen ihre Gebärdensprache in einem separaten Gebärdensprachgesetz, einem Bildungsgesetz oder einem Behindertengesetz. Allen Ländern ist gemeinsam, dass die Anerkennung nur durch die kontinuierlichen Bemühungen von Gehörlosenorganisationen (Nationale Verbände der Gehörlosen, National Agency of the Deaf - NAD) und Initiativen von einzelnen Gehörlosen erreicht wurde.13 10 Ebd. S. 39ff. und eigene Zusammenstellung. 11 Siehe auch Punkt 4 dieser Arbeit. 12 Siehe auch Punkt 4 dieser Arbeit. 13 Wheatley/Pabsch, a.a.O., S. 39. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 8 3. Landesspezifische Gebärdensprachen in europäischen Ländern – Tabellarischer Überblick Eine (weltweite) Liste der Gebärdensprachen ist bei Wikipedia in englischer Sprache zu finden14: Bei den hiernach zu Europa aufgeführten Gebärdensprachen handelt es sich um folgende: Sprache Ursprung Anmerkungen Albanische Gebärdensprache Bezeichnung: "Gjuha e Shenjave Shqipe" Armenian Sign Language isolate Azerbaijani Sign Language French:Austro-Hungarian "Azərbaycan işarət dili" (AİD) Austrian Sign Language French:Austro-Hungarian "Österreichische Gebärdensprache" (ÖGS) British Sign Language British (BSL) Bulgarian Sign Language French:Austro-Hungarian :Russian Catalan Sign Language French? (or "Catalonian Sign Language") "Llengua de Signes Catalana" (LSC) Croatian Sign Language French:Austro-Hungarian :Yugoslav (Croslan) "Hrvatski Znakovni Jezik" (HZJ) [14] 14 Vgl.: Wikipedia, List of sign languages, im Internet abrufbar unter: https://en.wikipedia .org/wiki/List_of_sign_languages, siehe auch: Wikipedia: Liste der Gebärdensprachen, im Internet abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Geb%C3%A4rdensprachen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 9 Czech Sign Language French:Austro-Hungarian "Český znakový jazyk" (ČZJ) Cypriot Sign Language ASL×GSL "Κυπριακή Νοηματική Γλώσσα" (CSL) [15] Danish Sign Language French "Dansk Tegnsprog" (DTS) Dutch Sign Language French "Nederlandse Gebarentaal" (NGT) Estonian Sign Language "Eesti viipekeel" Finnish Sign Language Swedish "Suomalainen viittomakieli" (SVK) Finland-Swedish Sign Language Swedish "finlandssvenskt teckenspråk" (Swedish) or "suomenruotsalainen viittomakieli" (Finnish). A single Swedish school in Finland, now closed. Flemish Sign Language Lyons :Belgian "Vlaamse Gebarentaal" (VGT) French Sign Language "Langues des Signes Française" (LSF) Georgian Sign Language [3] 15 15 Siehe: https://dsq-sds.org/article/view/3318/3267. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 10 German Sign Language German "Deutsche Gebärdensprache" (DGS) Greek Sign Language French-ASL mix "Ελληνική Νοηματική Γλώσσα" (GSL) Hungarian Sign Language "Magyar jelnyelv" Icelandic Sign Language French:Danish "Íslenskt Táknmál" Irish Sign Language French "Teanga Chomharthaíochta na hÉireann" (ISL/ISG and TCÉ) Italian Sign Language French "Lingua dei Segni Italiana" (LIS) Kosovar Sign Language French:Austro-Hungarian :Yugoslav "Gjuha e Shenjave Kosovare" (GjShK) Latvian Sign Language French "Latviešu Zīmju Valoda" Lithuanian Sign Language "Lietuvių gestų kalba" Lyons Sign Language isolate (or Lyons family ) Macedonian Sign Language ? Македонски знаковен јазик / Makedonski znakoven jazik Maltese Sign Language "Lingwi tas-Sinjali Maltin" (LSM) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 11 Northern Ireland Sign Language British (mixed) Norwegian Sign Language French:Danish "Tegnspråk" (NSL) Polish Sign Language Old-French, German "Polski Język Migowy" (PJM) Portuguese Sign Language Swedish "Língua Gestual Portuguesa" (LGP) Romanian Sign Language French "Limbaj Mimico-Gestual Românesc" (LMG) Russian Sign Language French:Austro-Hungarian "Russkiy zhestovyi yazyk" / русский жестовый язык Slovakian Sign Language "Slovenský posunkový jazyk" Slovenian Sign Language French:Austro-Hungarian :Yugoslav "Slovenski znakovni jezik" (SZJ) Spanish Sign Language isolate "Lengua de signos española" (LSE) Swedish Sign Language Swedish "Svenskt teckenspråk" (TSP) Swiss-French Sign Language French "Langage Gestuelle" Swiss-German Sign Language French "Deutschschweizer Gebärdensprache" (DSGS) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 12 Swiss-Italian Sign Language French Turkish Sign Language Isolate "Türk İşaret Dili" (TİD) Ukrainian Sign Language French "Українська жестова мова (УЖМ)" Valencian Sign Language "Llengua de Signes en la Comunitat Valenciana" (LSCV) Walloon Sign Language Lyons :Belgian "Langue des Signes de Belgique Francophone" (LSFB) Yugoslav Sign Language French:Austro-Hungarian Diese Aufstellung verdeutlicht die Vielfalt existierender Gebärdensprachen16. Selbst in einzelnen Ländern finden verschiedene Gebärdensprachen Anwendung. Auch existieren Gebärdensprachen , die Dialekte und regionale Unterschiede berücksichtigen. So gibt es eine französische Gebärdensprache in Frankreich (Langue des Signes Francaise (LSF)) und eine sich von dieser unterscheidenden französischen und flämischen Gebärdensprache in Belgien. Gleiches gilt für die in Spanien angewandte Gebärdensprache, neben der auch noch eine katalanische und die in der obigen Tabelle nicht aufgeführte galizische Zeichensprache existieren. Auch im Vereinigten Königreich und in Irland wird nicht die gleiche Gebärdensprache verwendet . So hatte Irland mit dem ‚Irish Sign Language Act 2017‘17ein Gesetz für die umfassende Anerkennung der Irischen Gebärdensprache geschaffen, in dem auch eine gebärdensprachliche Förderung geregelt ist (vgl. Nr. 5 des Gesetzes), während die Gebärdensprache in Großbritannien, die 16 Die aus Wikipedia übernommene Tabelle beschränkt sich auf die europäischen Länder, während im eigentlichen Dokument Gebärdensprachen weltweit aufgelistet sind. 17 Irish Sign Lanuage Act 2017, im Internet abrufbar unter. http://www.irishstatutebook.ie/eli/2017/act/40/enacted /en/html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 13 ‚British Sign language (BSL)‘ zwar als Minderheitensprache 2003 anerkannt worden war, gegenwärtig jedoch keinen besonderen rechtlichen Schutz genießt.18 4. Offizielle Anerkennung der Gebärdensprache in EU- Mitgliedstaaten – Tabellarischer Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Anerkennung der Gebärdensprachen sind wie eingangs erwähnt in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft sehr unterschiedlich. Es gibt Länder, die die Bestimmungen zur Gebärdensprache in der Verfassung aufgenommene haben, als auch Länder , in denen eigene Gesetze oder Verordnungen zur Rolle und Stellung der Gebärdensprache bestehen . Auch die Gesetze selbst sind in ihrer Systematik nicht einheitlich. So gibt es sowohl eigenständige Gesetze zur Gebärdensprache als auch Gesetze, die die Kommunikation regeln und hier die Anerkennung der Gebärdensprache verankert haben. Einen Überblick über landesspezifische Gebärdensprachen, ihre jeweilige Bezeichnung / Abkürzung , das Jahr ihrer Anerkennung sowie die Art der gesetzlichen Regelung und damit den Status der Gebärdensprache in den jeweiligen Ländern wird im Folgenden in tabellarischer Form dargestellt .19 Mitgliedstaat – landesspezifische Gebärdensprache Jahr der Anerkennung Art der gesetzlichen Regelung Österreich Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) 2005 Als nationale Gebärdensprache in der Verfassung20 anerkannt. Art. 8 Abs.3 der Bundesverfassung: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt . Das Nähere bestimmen die Gesetze“ 18 Vgl.: Legal Status for British Sign Language, im Internet abrufbar unter https://bda.org.uk/project/sign-languagelegal -status/. 19 Vgl.: Tupi, Eeva, Sign Language Rights in the Framework of the Council of Europe and its Member States, Publication of the Ministry for Foreign Affairs of Finland 2019, „Appendix 1: Official recognition of .sign language in memeber States, S.45ff. eigene Übersetzung der englischsprachigen Originalfassung. Die Reihenfolge der Länder entspricht der des englischsprachigen Originals. 20 Österreichisches Parlament, Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache, im Internet abrufbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/A/A_00089/index.shtml hier: Plenum beschließt Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 14 Belgien Vlaamse Gebarentaal (Flemish Sign Language) Langue des Signes Belge (LSB) Belgische Gebärdensprache Flandern: 2006 Föderation Wallonien: 2003 Flandern: Verordnung zur Gebärdensprache - Decreet houdende de erkenning van de Vlaamse Gebarentaal: „Flemish Sign Language is hereby recognised“ (Article 2) Wallonien: Verordnung zur Gebärdensprache – Décrét relatif à la reconnaissance de la langue des signes : „French Belgian Sign Language (LSFB), hereafter abbreviated as „sign language“, is recognised.“ Bulgarien Български жестомимичен език (Bulgarian Sign Language ) Keine Angaben verfügbar In Bulgarien wurde zwar ein Gesetz zum Beruf des Gebärdensprachendolmetschers verabschiedet, für die Gebärdensprache selbst gibt es keine Anerkennung. Kroatien Hrvatski znakovni jezik 2005 Gesetz zur Gebärdensprache und andere Kommunikationssysteme.21 Zypern Κυπριακή Νοηματική Γλώσσα (Cypriot Sign Language) KNT 2006 Anerkennung durch Gesetz zur Gebärdensprache Act on the Recognition of Cyprus Sign Language 66(1) 2006. Tschechien Cesky znakovyk (CZJ) Tschechische Gebärdensprache 1998 Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt durch Gesetz 155/1998 (Zákon ze dne 11. června 1998 o znakové řeči a o změně dalších zákonů74). Gesetz zu Kommunikationssystemen Dänemark 2014 Gesetz über den Dänischen Rat zur Gebärdensprache 21 Vgl.: Tupi, Eeva, Sign Language Rights in the Framework of the Council of Europe and its Member States, Publication of the Ministry for Foreign Affairs of Finland 2019, S. 45. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 15 Dansk tegnsprog (DT) Gebärdensprache offiziell anerkannt 22 Estland Eesti viipekeel (EVK) Esthnische Gebärdensprache 2007 Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt: § 3 Abs. 2 Language Act: „The Estonian Sign Language is an independent language and the signed Estonian language is a mode of the Estonian language.“ Sowie § 5 Abs.1 Language Act. „Any language other than Estonian and Estonian Sign Language is a foreign language .“23 Finnland Finnish Sign Language (FinSL) Finnische Gebärdensprache 1995 Verfassung (Suomen perustuslaki) Section 3 § 17: „The rights of persons using sign language and of persons in need of interpretation or translation aid owing to disability shall be guaranteed by an Act“ In Finnland wird eine finnische Zeichensprache sowie eine finnischschwedische Zeichensprache verwendet , da in Finnland sowohl Finnisch als auch Schwedisch gesprochen wird. Frankreich 2005 Bildungsgesetz (La loi 205-102 vom 11. Februar 2005)24 Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige 22 Vgl.: Dänische Gebärdensprache offiziell anerkannt, im Internet abrufbar unter: http://www.gebaerdenwelt .tv/artikel/nachrichten/eu/2014/05/15/20140515807444511.html. 23 Language Act, passed 23.02.2011, RTI, 18.03.2011,1, Entry into force 01.07.2011, im Internet abrufbar unter: https://www.riigiteataja.ee/en/eli/506112013016/. 24 Die nationale Gemeinschaft der Gehörlosen in Frankreich betont einen „de facto konstitutionellen Status“ der Gebärdensprache, der durch den Runderlass 2008-109 vom 21. 08. 2008 begründet sei, vgl.: La langue des signes francaise dans la Constitution de la République francaise. Une requête légitime, im Internet abrufbar unter: http://www.fnsf.org/wp-content/uploads/2019/03/Lettre-aux-Parlementaires-1.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 16 Langue des Signes Francaise (LSF) Französische Gebärdensprache Sprache durch Code de l’education article L312-9-1: „La langue des signes française est reconnue comme une langue à part entière…“25 Deutschland Deutsche Gebärdensprache (DGS) 2002 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen26 Hier: Abschnitt 1 § 6 (1)– Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Griechenland „Ελληνική Νοηματική Γλώσσα (ΕΝΓ)“ – Griechische Gebärdensprache 2017 Die Griechische Verfassung (Art. 4) garantiert das Recht der Gleichheit vor dem Gesetz.27 Das Gesetz 443/2016 verbietet die Diskriminierung aufgrund von Behinderung . Diese schließt auch den Bereich Beschäftigung und Arbeit mit ein. Verschiedene Gesetze wie das Bildungsgesetz , das Mediagesetz oder Gesetze für Gebärdendolmetscher nehmen außerdem Bezug auf die Gebärdensprache . 25 http://www.anpes.org/code-de-l-education-art-l-312-9-1-reconnaissance-de-la-lsf.html. 26 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. IS.146, 1468), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117) geändert worden ist. § 6 BGG: (1) Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. (2) Lautsprachbegleitende Gebärden sind als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt. (3) Menschen mit Hörbehinderungen (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen) und Menschen mit Sprachbehinderungen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, die Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden.“ 27 Vgl.: Verfassung der griechischen Republik, im Internet abrufbar unter: http://www.verfassungen .eu/griech/verf75.htm. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 17 Ungarn Magyar jelnyelv (Ungarische Gebärdensprache) 2011 Die nationale Gebärdensprache ist in der Verfassung (Magyar Közlöny) anerkannt ): Art. H (3) besagt: „Ungarn schützt die Ungarische Gebärdensprache als Teil der ungarischen Kultur“28. Irland Irish Sign Language (ISL) 2016 Gesetz zur Anerkennung der irischen Gebärdensprache im Oberhaus verabschiedet - Irish Sign Language Act 1017 (Nr. 40 of 2017) Gebärdensprache als offizielle Sprache durch das Gesetz anerkannt.29 Italien Lingua dei Segni Italiana (LIS) Italienische Gebärdensprache Anerkennung bislang nur auf föderaler Ebene in den Ländern und Kommunen Keine Angaben Ein Gesetzentwurf führte bislang zu keiner Anerkennung.30 Lettland Latviesu Zimju Valodas (LZV) Lettische Gebärdensprache 1999 Keine offizielle Anerkennung aber ausdrückliche Erwähnung der Gebärdensprache im Sprachengesetz: Abschnitt 3 (3) besagt, dass der Staat die Entwicklung und den Gebrauch der lettischen Gebärdensprache für hörgeschädigte Menschen sicherstellen soll.31 28 http://www.verfassungen.eu/hu/. 29 Vgl.: Dáil passe ‚historic’sign language legislation 15. De. 2017, https://www.rte.ie/news/2017/1213/927259- irish-sign-language/. 30 Vgl. Parliamentary questions, 16. April 2019, Recognition of Italian sign language, Frage des italienischen Politikers Oscar Lancini an die Europäische Kommission, warum Italien seine Gebärdensprache noch nicht anerkannt hat. Im Internet abrufbar unter. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2019- 001876_EN.html. 31 Official language law, im Internet abrufbar unter: https://likumi.lv/ta/en/en/id/14740. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 18 Litauen Lietuviu gestu kalba (LGK) Littauische Gebärdensprache 1995 Gesetz über die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen (Nejgaliuju Socialines Integrcijos) Art. 4 Gebärdensprache als Muttersprache anerkannt: „Gebärdensprache ist die natürliche Sprache der Gehörlosen“32 Luxemburg 2018 Keine ausdrückliche gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache Malta Lingwi tas-Sinjali Maltin (LSM) Maltesische Gebärdensprache 2016 Es gibt lediglich ein Gesetz über den Rat zur Gebärdensprache Niederlande Nederlandse Gebarentaal (NGT) Niederländische Gebärdensprache Keine offizielle Anerkennung Keine Angaben Polen Polski Jezyk Migowy (PJM) Polnische Gebärdensprache 2011 Gesetz zur Gebärdensprache und andere Kommunikationssysteme (Act on Sign Language and Other Means of Communication (Ustwa o jezyku migowym i innych ´srodkach kommunikowania sié) Art. 3 Abs.2 des Gesetzes definiert die PJM als „eine natürliche visuell-gestische Sprache “33 Portugal Lingua Gestual Portuguesa (LGP) Portugiesische Gebärdensprache Keine Angaben Die Gebärdensprache wird ausdrücklich in der portugiesischen Verfassung 34 erwähnt. Art. 74, der die Bildung betrifft lautet : 32 Vgl. : die Bestellung über die Genehmigung des Aktionsplans für die soziale Teilhabe Behinderter in der Gesellschaft 2018-2020, im Internet abrufbar unter: https://www.e-tar.lt/portal/lt/legal Act/fa4a06a073cf11e8ae2bfd1913d66d57. 33 Vgl.: http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20112091243. 34 Vgl.: https://dre.pt/part-i. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 19 2…Der Staat wird beauftragt mit. h) dem Schutz und der Entwicklung der portugiesischen Gebärdensprache , als Ausdruck von Kultur und als Instrument für den Zugang zu Bildung und gleichen Chancen; die Gebärdensprache erhält hier aber keinen Status als eigenständige Sprache Rumänien35 Sign lanuage: Limbaj Mimico- Gestual Romanesc auch: Limbajul Semnelor (Romanian Sign Language) (LMGR) 2002 Gebärdensprache wurde anerkannt in einem Erlass (Ordonanta de Urgenta nr.102 din29 iunie 1999) der ersetzt wurde durch das Gesetz Legea nr. 419/2002. Das Gesetz spricht allerdings allgemein von Gebärdensprache und nicht ausdrücklich von rumänischer Gebärdensprache (Art. 15 Abs.1): (1) „At the date of entry of this emergency ordinance, sign language (..) is officially recognised.“ Slowakei Sign Language: Slovensky posunkovy jazyk (Slovakian Sign Language) 1995 Gesetz zur Gebärdensprache Law on the Sign Language of the Deaf (Zakón o posunkovej reči nepočujúcich osôb). Mit dem Gesetz wird die Gebärdensprache als Sprache der Gehörlosen anerkannt: § 3 Sign Language 35 Vgl.: Rumänische Gebärdensprache wird Amtssprache, Benjamin Pyke, Taubenschlag, Meldung vom 13. Februar 2018, im Internet abrufbar unter: https://www.taubenschlag.de/2018/02/rumaenische-gebaerdensprachewird -amtssprache/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 20 The Language of communication of the Deaf is sign language. (Die Sprache für die Kommunikation der Gehörlosen ist die Gebärdensprache)36 Slowenien Sign Language: Slovenski znakovni jezik (Slovenian Sign Language) (N/A) 2002 Gesetz zur Gebärdensprache (Law on the use of Slovienian Sign Language (Zakon o uporabi slovenskega znakovnega jezika) Article 2: “Sign language is the language of communication of deaf persons or the natural means of communication of deaf persons…“37. Spanien Lengua de Signos Espanola (LSE) Spanische Gebärdensprache Llengua de Signes Catalana (LSC) Katalanische Gebärdensprache Spanische Gebärdensprache 2007 Katalonische Gebärdensprache 2010 Da Spanien in 17 autonomen Regionen (Comunidades Autónomas , CA) organisiert ist, gibt es eine Reihe regionaler Gesetze , die die spanisch / katalanische Gebärdensprache regeln und anerkennen. Zum Beispiel das Gesetz 17/2010 (Llei 17/2010, del 3 de juny, de la Spanien: Gesetz zur Gebärdensprache / Law 27/2007 (Ley 27/2007, de 23 de octubre, por la que se reconocen las lenguas de signos espanolas y se regulan los medios de apoyo a la comunicación oral de las personas sordas, con discapacidad auditiva y sordociegas) In Artikel 1 des Gesetzes wird die Gebärdensprache als offizielle Sprache anerkannt. Katalonien: Gesetz zur Gebärdensprache 39 36 Act no. 149/1995 Coll. Act oft he National Council oft he Slovak Republic on sign language of deaf people, im Internet abrufbar unter: https://www.zakonypreludi.sk/zz/1995-149 37 Act on the Use of the Slovene Sign Language (ZUSZJ) (Official Gazette RS, No. 96/02. 39 Gesetz 17/2010 vom 3. Juni zur katalanischen Gebärdensprache, https://dogc.gencat.cat/ca/pdogc_canals_interns /pdogc_resultats_fitxa/?documentId=541337&language=ca_ES&action=fitxa. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 21 llengua de signes catalogana 38) das die katalanische Gebärdensprache anerkennt und Bestimmungen für weitere Bereiche enthält . Dies schließt auch die öffentliche Verwaltung und Bildung ein (Artikel 2 und 4) ein. Schweden Svenskt teckesprak (STS) Schwedische Gebärdensprache 2009 Sprachengesetz (Spraklag) Das Gesetz erwähnt die Gebärdensprache in Abschnitt 9: „Der öffentliche Sektor hat die besondere Verantwortung, die Schwedische Gebärdensprache zu schützen und zu fördern.40 Vereinigtes Königreich British Sign Language (BSL) Britische Gebärdensprache Irish Sign Language (ISL) Irische Gebärdensprache Keine Anerkennung auf der Ebene des Vereinigten Königreichs Aber: Irish Sign Language Act 2017 für Irland 41 Sprache in England, Wales, Schottland und Nordirland Die Gebärdensprache ist in Irland als eigenständige Sprache anerkannt 38 https://portaljuridic.gencat.cat/ca/pjur_ocults/pjur_resultats_fitxa/?action=fitxa&documentId=541337 40 Vgl.:Ministry of Culture, Language Act (2009:600), im Internet abrufbar unter. https://www.regeringen.se/contentassets /9e56b0c78cb5447b968a29dd14a68358/spraklag-pa-engelska. 41 Irish Sign Language Act http://www.irishstatutebook.ie/eli/2017/act/40/enacted/en/print.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 22 5. Rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache in weiteren europäischen Ländern – Tabellarischer Überblick Die Angaben in der untenstehenden Tabelle beruhen auf dem Appendix 1 der Arbeit von Napier, Jemina, Melinda, Haug, Tobias (2016), Justisigns: A European overview of sign language interpreting provision in legal settings, Onlineresource und eigenen Recherchen. Staat– landesspezifische Gebärdensprache Jahr der Anerkennung Art der gesetzlichen Regelung Albanien Albanische Gebärdensprache (AlbSL) Gjuha e Shenjave Shqipe 2014 Gesetz über die Einbeziehung und die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen Das nationale Parlament hat die Gebärdensprache in Albanien offiziell anerkannt durch ein Dekret, das im Dezember 2014 unterzeichnet wurde. Decision of Council of Ministers No. 837, dated 3 December 2014)42 Bosnien und Herzegovina Znakovnog jezika 2009 Gesetz zur Gebärdensprache (Law on the use of sign language )43 Georgien ქართული ჟესტური ენა (georgian sign language) 1995 Gesetz über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderungen 44 Article 5 - Sign language 42 Vgl.:Lahtinen, Inkeri, Rainò Päivi (ed.), Deaf People in Albania in 2015, Publication of the Finnish Association of the Deaf 2016, S.8, im Internet abrufbar unter: https://www.kuurojenliitto.fi/sites/default/files/Liittokokous %202015%20lauantai/perussivun_liitetiedostot/deaf_people_in_albania_2015_2.pdf. 43 „The Law on the Use of Sign Language in Bosnia and Herzegovina (…) from 2009 recognises sign language and establishes a sign language interpreter register…“ Vgl.: https://www.signteach.eu/index.php/bosnia-herzegovina #national-sign-language. 44 Law of Georgia on Social Protection of Persons with Disabilities, Law of Georgia no 959 of 16 October 1997, p. 68; Law of Georgia No 972 of 20 Juni 2001 – LHG I, No 22, 6.7.2001, Art. 81., im Internet abrufbar unter. https://matsne.gov.ge/en/document/download/30316/8/en/pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 23 The State shall recognise sign language as a means for interpersonal communication and shall create necessary conditions for ist use and development . Island Íslenskt Táknmál (ITM) Islandic Sign Language 2011 Anerkennung mit dem Gesetz zum Status der Isländischen Sprache und der Isländischen Gebärdensprache vom 7. Juni 2011 – Nr. 6145 Die Isländische Gebärdensprache wurde im Juni 2011 offiziell als eine Muttersprache anerkannt Das Gesetz Nr. 61/2011 besagt unter Artikel 3, dass die Isländische Gebärdensprache die Muttersprache für diejenigen ist, die sich auf sie zum Zwecke der Kommunikation stützen müssen und für ihre Kinder. Auch eine staatliche Förderung der Gebärdensprache ist in dieser Regelung garantiert. Zudem garantiert Art. 5 des Gesetzes die staatliche Unterstützung von Bildungsmaßnahmen bezüglich der Gebärdensprache . Art. 7 betrifft die Berufung eines Komitees für Gebärdensprache Art. 13 sichert allen, die auf diese Sprache angewiesen sind, den Zugang zur Gebärdensprache zu.46 45 Act on the Status oft he Icelandic language and icelandic Sign Language june 7th 2011 – No 61 in Kraft getreten am 15. Juni 2011 zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 126/2011 (das am 30. September 2011 in Kraft getreten ist). 46 Vgl.: https://www.government.is/media/menntamalaraduneyti-media/media/frettir2015/Thyding-log-um-stoduislenskrar -tungu-og-islensks-taknmals-desember-2015.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 24 Liechtenstein Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS)47 Keine Informationen gefunden Die DSGS ist vom Staat nicht offiziell anerkannt. Norwegen Norsk tegnsprak (NTS)/Norwegian Sign Lanuage (NSL 2009 Gesetz zum Sprachenrat In Norwegen läuft ein Prozess zur Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache .48 Republik Moldau (Moldavien) 2012 Gesetz über die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen 49: Article 25 Access to information (1) The State recognizes and promotes sign language and other alternative modes of communication as a means of communication between people Russland Russian Sign Language (Русский жестовый язык) 2012 Für die Gebärdensprache gibt es nur eingeschränkten gesetzlichen Schutz. In Übereinstimmung mit dem „Gesetz über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderungen“ 47 Die DSGS wird in der Deuschschweiz und in Liechtenstein als Gebärdensprache genutzt, vgl.: https://de.wikipedia .org/wiki/Deutschschweizer_Geb%C3%A4rdensprache. 48 Vgl.: Die Norwegische Sprache muss gestärkt werden, im Internet abrufbar unter: https://www.regjeringen .no/no/dokumentarkiv/stoltenberg-ii/kkd/Nyheter-og-pressemeldinger/pressemeldinger/2008/norsk-sprakma -styrkjast---/id520308/ (Übersetzung aus dem Norwegischen. 49 Law on Social Inclusion of People with Disabilities, Gesetz Nr. 60 vom 30.03.2012, im Internet abrufbar unter: https://www.lawyer-moldova.com/2012/08/law-on-social-inclusion-of-people-with.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 25 wird die Gebärdensprache als rein zwischenmenschliche Kommunikationsform angesehen . Deshalb gibt es für sie auch keine staatliche Unterstützung . Serbien Anerkennung der Gebärdensprache als Sprache der Gehörlosen 201550 Gesetz zur Gebärdensprache (Law on the use of Sign Language ) wurde vom Parlament verabschiedet. Diese ist damit anderen in Serbien gesprochenen Sprachen gleichgestellt.51 Schweiz Die ‚Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) ist die in der Deutschschweiz sowie in Liechtenstein meistgenutzte Gebärdensprache Aber auch die italienische Gebärdensprache wird in der Schweiz gesprochen Noch keine Anerkennung der Gebärdensprache durch den Staat Keine Angaben 6. Gesetzliche Bestimmungen insbesondere in Hinblick auf die Förderung landesspezifischer Gebärdensprachen in ausgewählten europäischen Ländern Die Anerkennung oder auch Förderung der Gebärdensprache ist in den einzelnen Mitgliedsländern der EU in der Regel nicht in einer einzelnen gesetzlichen Bestimmung verankert. Vielmehr lassen sich mehrere gesetzliche Quellen finden, die die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache betreffen. Während unter Punkt 3.1 dieser Arbeit die Anerkennung der Gebärdensprache in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU im Fokus stand, wird in diesem Kapitel auf die in ausgewählten Ländern bestehenden gesetzlichen Regelungen mit Blick auf mögliche Förderungen der Gebärdensprache näher eingegangen. 50 https://www.eud.eu/news/serbian-sign-language-approved/. 51 https://www.eud.eu/news/what-serbian-sign-language-law/. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 26 In einer Vielzahl der europäischen Länder gehört die Förderung der Gebärdensprache zu einer Form der Förderung in der schulischen Bildung/Ausbildung. Das Projekt „Developing and Documenting Sign Bilingual Best Practice in Schools“, eine durch ERASMUS finanzierte Partnerschaft von vier Universitäten und 5 Schulen in Österreich, Schweiz, Deutschland und der Slowakei52, hat in den Jahren 2014-2016 Daten zu gebärdensprachlich-bilingualen Schulbildung in ganz Europa erhoben. Die Ergebnisse der Studie für die einzelnen Länder sind im Internet abrufbar unter: https://www.univie.ac.at/map-designbilingual/legal.php?l=de. Sie verdeutlicht, dass gerade im schulischen Bereich in den verschiedenen Schulstufen und Klassen vielfältige Förderungen der Gebärdensprache stattfinden und sie Teil eines bilingualen Unterrichts sind. 6.1. Österreich Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt (s.o.). Das Nähere bestimmen die Gesetze. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde inklusive Zusatzprotokoll von Österreich unterzeichnet und 2008 ratifiziert. In Österreich gibt es staatliche Maßnahmen, um Medien und andere Formen der Information der Öffentlichkeit zu ermutigen, ihre Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen . Beispiele sind: Telefonverstärker für hörgeschädigte Personen, ein Erlass von Telefongebühren für gehörlose Personen mit einem bestimmten Telefonapparat. Kommunikationshilfen sind für Menschen mit sensorischen Behinderungen möglich. Alle zusätzlichen Geräte, die Gehörlose für ihr berufliches und privates Leben benötigen, können ebenso subventioniert werden wie technische Geräte. Wenn eine gehörlose Person einen Gebärdensprachdolmetscher für wichtige Geschäfte benötigt (z. B. bei einer Behörde, einem wichtigen Vertrag, einer schwierigen medizinischen Untersuchung), gibt es Vorteile zur Deckung der Kosten.53 Die österreichische StPO gewährt gehörlosen oder stummen Personen das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher , wenn er oder sie dazu in der Lage sind, in Gebärdensprache zu kommunizieren . Die österreichische ZPO gewährt in ihrem Artikel 73a Gehörlosen, Hörgeschädigten und Sprachbehinderten das Recht auf einen Gebärdendolmetscher. Mit den Kosten für dessen Leistung werden laut Gesetz die Bundesbehörden belastet und dies nicht nur während Gerichtsverfahren , sondern auch für notwendige Kommunikationsformen mit einem gesetzlichen Vertreter. Auf Landesebene haben mehrere Bundesländer entsprechende Gesetze zur österreichischen Gebärdensprache verabschiedet. 6.2. Belgien Belgien zeichnet sich durch die Mehrsprachigkeit seiner Regionen aus. Zu dem Land Belgien gehören die drei Gemeinden (flämischsprachig, französischsprachig und deutschsprachig) sowie Regionen (flämisch, Wallonisch und die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt). Während die Gemeinden für Themen wie Kultur, Bildung und vor allem für die Sprachen in ihren jeweiligen 52 https://www.univie.ac.at/designbilingual/. 53 Vgl.: Unterstützung nach Behinderungsarten: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen /rehabilitation/Seite.1170700.html; siehe auch: Dolmetscherleistungen für Gehörlose zu Bildungszwecken : https://www.fsw.at/p/dolmetsch-leistungen-fuer-bildungszwecke. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 27 Sprachgebieten zuständig sind, liegt die Zuständigkeit der Regionen bei Wirtschafts- und Energiepolitik sowie Verkehr. Diese Aufteilung führt dazu, dass die Gesetzgebung zur Gebärdensprache entweder flämisch oder wallonisch ist und nicht föderaler Natur. Insofern entsprechen die geltenden Sprachgesetze den französischsprachigen und flämischsprachigen Gemeinden, zu denen die zweisprachige Region mit der Hauptstadt Brüssel gehört, jedoch nicht die deutschsprachige Gemeinschaft. 6.2.1. Flämische Gemeinschaft Das Dekret von 200654 mit dem die flämische Gebärdensprache anerkannt wurde, erkennt auch den Bedarf an Forschung und Finanzierung an und gibt der flämischen Gebärdensprache (Vlaamse Gebarentaal – VGT) den Status einer eigenen Sprache. Das Gesetz geht über die Anerkennung der Sprache hinaus und regelt auch die Einrichtung einer Kommission sowie Finanzierungsverfahren . Das Hochschulgesetz (Decreet de hogescholen in de Vlaamse Gemeenschap) nennt die Gebärdensprache als eine der möglichen Qualifikationen für flämische Lehrer55. Das Dekret über Radiound Fernsehübertragung (Decreet soziale de radioomroep en de televisie) besagt, dass ein „beträchtlicher Teil“ des Programms in Gebärdensprache zugänglich sein muss (Artikel 151, § 156). Der VGT-Dolmetscherdienst und seine Kosten werden entsprechend einer Entscheidung der flämischen Regierung vom 20. Juli 1994 insofern geregelt, als die Flämische Agentur für Menschen mit Behinderungen für die Kosten von Hilfestellungen [Dolmetscher für Gehörlose und Hörgeschädigte ] verantwortlich ist. Dies betrifft VGT-Dolmetscherdienste, einschließlich Zahlung, Stunden und Qualifikationen. Als weiterer Bereich ist die professionelle Integration von Menschen mit einer Arbeitsunfähigkeit zu nennen. Ein Beispiel hierfür ist der Gebärdensprachdolmetscher, der bei „spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung der Beschäftigung“ (Artikel 1 Absatz 7) eingesetzt wird. Die gesetzliche Regelung betrifft die Buchung und Bezahlung der Gebärdendolmetscher und ihrer Leistungen durch die Flamen. 6.2.2. Wallonische Region Die Gebärdensprache ist in der Wallonischen Region Teil der bilingualen Bildung. Sie wird beispielsweise in Regierungsverordnungen erwähnt, die Projekte der Weiterbildung von Lehrern betreffen oder auch die Organisation bestimmter Schulstufen (Sonderpädagogik, Vorschule, Grundschule , Sekundarstufe etc.). Auch gibt es ein Dekret, das die Anerkennung und Finanzierung von Unterstützungsdiensten und Dolmetscherdienste für Gehörlose (Arrêté 2007/1131 du Collège de 54 Decreet houdende de erkenning van de Vlaamse Gebarentaal. 55 Vgl.: Decreet de hogescholen in de Vlaamse Gemeenschap Art. 20 quater - Decreet de hogescholen in de Vlaamse Gemeenschap. 56 https://codex.vlaanderen.be/Portals/Codex/documenten/1017858.html#H1044441. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 28 la Commission communautaire française du 22 mai 2008 relatif à l'agrément et aux subventions accordés aux services d'accompagnement et aux services d'interprétation pour sourds57) regelt, wozu auch die Anerkennung und Bezahlung von Gebärdensprachdolmetschern gehört. Das Dekret über die individuellen Dispositionen für Soziales und Berufliches zur Integration von Menschen mit Behinderungen (Arrêté 2009/176 du Collège de la Commission communautaire française modifiant l’arrêté 99/262 / A du 25 février 2000 relatif aux dispositions individuelles d’intégration sociale et professionnelle des personnes handicapées mises en oeuvre par le Service bruxellois frankophone des personnes handicapées)58 besagt, dass gehörlose Menschen Anspruch auf 60 Stunden im Monat an Dolmetscherdiensten haben und regelt medizinische und soziale Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um diese Leistungen zu erhalten.59 6.2.3. Deutschland Wie unter Punkt 4 dieser Arbeit festgestellt, ist die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt “(§ 6 Abs. 1 BGG). Das Gesetz unterscheidet allerdings zwischen deutscher Gebärdensprache und lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG). Gehörlose haben das Recht, die Gebärdensprache zu verwenden (§ 6 (3)) und das Recht auf einen Dolmetscher für offizielle Zwecke , der von öffentlichen Stellen bezahlt werden muss (§ 9 (1)). Dieses Gesetz ist insofern föderaler Natur als alle 16 Bundesländer Landesgleichstellungsgesetze (LGG) verabschiedet haben. Ergänzt wird das BGG durch die Kommuniktionshilfenverordnung (KHV) für die Verwendung der Gebärdensprache60. Hier ist auch der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in § 2 Abs. 2 geregelt . Dies schließt das Recht ein, den eigenen Dolmetscher zu wählen. Auch das in zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB) in Deutschland kodierte Sozialrecht erwähnt Gebärdensprache. SGB I, das allgemeine Bestimmungen enthält, erklärt, dass eine gehörlose Person das Recht auf den Einsatz, eines Gebärdensprachdolmetscher hat, wenn sie auf soziale Dienste wie medizinische Untersuchungen und Behandlungen angewiesen ist.61 Weitere Erwähnungen der Gebärdensprache und ihrer Anwendung für gehörlose Menschen sind in weiteren Büchern des SGB zu finden. Berücksichtigung findet die Gebärdensprache außerdem in den Bildungsgesetzen der Bundesländer . Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) nennt „Aufwendungen für Kommunikationshilfen“ für schwerhörige Menschen beihilfefähig (§ 45 Abs.2 BBhV). Eine Antwort der Bundesregierung 57 http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F&table_name=loi&cn=2018030136. 58 http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/loi_a.pl. 59 http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/loi_a.pl, hier: Punkt 2.7. 60 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung-KHV) vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2650), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659) geändert worden ist. 61 Zu den verschiedenen rechtlichen Regelungen in diesem Bereich, vgl.: Haufe, Gebärdensprachendolmetscher (Kostenübernahme), im Internet abrufbar unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/gebaerdensprachdolmetscher -kostenuebernahme_idesk_PI434_HI1938675.html. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 29 auf Einzelfragen zur Situation von hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland ist in Drucksache 19/1620 zu finden.62 6.2.4. Dänemark In Dänemark gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Gebärdensprache betreffen. Jedoch erkennt keines von diesen Gesetzen offiziell die nationale Gebärdensprache an oder erwähnt ausdrücklich die dänische Gebärdensprache. Das verwendete Wort ist vielmehr allgemein „tegnsprog“ (Gebärdensprache) doch damit wird nicht spezifiziert, welche Gebärdensprache verwendet wird. Vielmehr finden Gesetze Anwendung, die Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (und damit auch Gehörlose) betreffen. Dies sind allgemeine Sozialgesetze und Verordnungen. Für die Ausbildung zum Gebärdendolmetscher gibt es in Dänemark einen anerkannten Bachelorabschluss .63 Das lokale Rundfunkgesetz (Bekendtgørelse af lov om radio- og fjernsynsvirksomhed )64 schreibt vor, dass die öffentlichen Sender Nachrichten in Gebärdensprache bereitstellen müssen (§ 6). Die Verankerung der Gebärdensprache in der dänischen Gesetzgebung wurde durch die Bemühungen des dänischen Gehörlosenverbandes in Zusammenarbeit mit der nationalen Dachorganisation für behinderte Menschen, der Behindertenorganisation (DPOD), erreicht. Die Tatsache, dass die Gebärdensprache Teil des Bildungsgesetzes ist, konnte nur in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Eltern mit gehörlosen Kindern und den gehörlosen Schulen erreicht werden. Dänemark arbeitet auch eng mit anderen nordischen Ländern zusammen, um gemeinsame Standards für Gehörlose zu erreichen.65 6.2.5. Finnland Weder die Verfassung noch andere Gesetze erwähnen ausdrücklich die finnische Gebärdensprache . Vielmehr sind es diverse andere Gesetze, die die Rechte der Nutzer der Gebärdensprache betreffen . Ein spezielles Gesetz zur Gebärdensprache gibt es in Finnland nicht. Erwähnung findet die Gebärdensprache beispielsweise in § 37 des Sprachgesetzes (Kielilaki 423/2003).66 Kapitel 8 dieses Gesetzes bestimmt, dass die Regierung einen Bericht zur Überwachung und Förderung der Sprachrechte vorlegen muss. Dieser Bericht sollte auch die Gebärden- 62 Zur Situation von hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland vgl.: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1242-, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/1620 vom 12.04.2018. 63 Vgl.: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=152680. 64 https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=208123. 65 Wheatley/Pabsch (2012), S. 55. 66 Vgl.: https://www.finlex.fi/sv/laki/ajantasa/2003/20030423#L8. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 30 sprache betreffen. Das Gesetz über das Institut für die Sprachen Finnlands (Laki Kotimaisten kalten keskuksesta 1403/2011)67 sieht vor, dass eine der Aufgaben des Instituts darin besteht, die Sprachplanung der samischen Sprachen, Gebärdensprachen und Roma zu koordinieren. Das Gesetz sieht ferner vor, dass fünf Sprachplanungsgremien mit dem Institut zusammenarbeiten: ein Gremium für finnische, schwedische und samische Sprachen (Nord, Inari und Skoltsamisch), Gebärdensprachen (FinSL und FinSSL) und Roma. Die Aufgabe der Sprachplanungsgremien ist es, grundsätzliche Entscheidungen und allgemeine Richtlinien für den Standardgebrauch der Sprache in jeder Sprachgemeinschaft zu erlassen. Auch die Erforschung der Gebärdensprache gehört zur Aufgabe des Instituts. Es gibt eine Reihe von Bildungsgesetzen, die die Gebärdensprache erwähnen. Das Grundbildungsgesetz (Perusopetuslaki 628/1998) sieht beispielsweise vor, dass die Unterrichtssprache auch Gebärdensprache sein kann (Grundbildungsgesetz, Kapitel 4, Abschnitt 10)68. Abschnitt 12 Abs. 2 bezieht sich auf den Muttersprachenunterricht, der auch in Gebärdensprache gehalten werden kann. Es nimmt nicht speziell Bezug auf gehörlose Schüler, sondern betrifft allgemein die Muttersprache. Das Grundbildungsgesetz (Valtioneuvoston asetus perusopetuslaissa tarkoitetun opetuksen valtakunnallisista tavoitteista ja perusopetuksen tuntijaosta 1435/2001) regelt den Unterricht der Gebärdensprache weiter (Abschnitt 8 (5))69. Das Gesetz über die Berufsbildung (Laki ammatillisesta koulutuksesta 630/1998) besagt in Abschnitt 11: „Die Unterrichtssprache kann auch […] Gebärdensprache sein.“ Auch in weiteren Bildungsgesetzen wird die Gebärdensprache berücksichtigt. Ein Gesetz über die Dolmetscherdienste für behinderte Menschen (Laki vammaisten henkilöiden tulkkauspalvelusta 133/2010)70 erwähnt die Gebärdensprache als Dolmetschersprache in Abschnitt 4. Auch für die Justiz gibt es Regelungen, die den Einsatz eines Gebärdendolmetschers betreffen. Im Bereich der Medien gibt es ebenfalls eine Reihe von Rechtsvorschriften, in denen die Gebärdensprache erwähnt wird. Das Dekret der Regierung über die Erlaubnis zur Presse (Valtioneuvoston asetus sanomalehdistön tuesta 389/2008) sieht die öffentliche Erlaubnis vor, Nachrichten in Gebärdensprache zu verbreiten (Abschnitt 2 und 5). Das Gesetz über Yleisradio Oy (Laki Yleisradio Oy: stä 1380/1993) verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Yleisradio Oy, Dienstleistungen in Gebärdensprache zu erbringen (§ 7 Abs. 2). 71 67 Vgl.: https://www.finlex.fi/fi/laki/alkup/2011/20111403. 68 Vgl.: https://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1998/19980628#L4P10. 69 Vgl.: https://www.finlex.fi/fi/laki/alkup/2001/20011435#Pidp446202400. 70 Vgl.: https://www.finlex.fi/fi/laki/alkup/2010/20100133. 71 Für weitere Details siehe Wheatley/Pabsch (2012), S. 58ff. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 31 6.2.6. Frankreich "Die französische Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache anerkannt“ – siehe oben, Punkt 4 dieser Arbeit. In demselben Artikel, der die Anerkennung der Gebärdensprache regelt, erhalten die Schüler auch das Recht, eine Ausbildung in Gebärdensprache zu erhalten. Artikel L112-2-2 gibt der Freiheit, zwischen zweisprachiger Kommunikation (Gebärdensprache, französische Sprache) und Französisch zu wählen, ein Recht für junge Gehörlose. In der Strafprozessordnung in Artikel 63-1 Absatz 4 heißt es: „Wenn die Person taub ist und weder lesen noch schreiben kann, wird sie von einem Gebärdensprachdolmetscher oder einer sprachlich qualifizierten Person unterstützt.“ Darüber hinaus sind Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung zu stellen, wenn eine gehörlose Person Zeuge oder Angeklagter ist (Artikel 102 und 345). Die Anerkennung der französischen Gebärdensprache wurde durch gemeinsame Bemühungen der französischen Nationalen Gehörlosenvereinigung (Fédération Nationale des Sourds de France, FNSF) und der Vereinigung der Eltern gehörloser Kinder erreicht. 6.2.7. Polen Obwohl in der polnischen Verfassung die polnische Gebärdensprache nicht ausdrücklich erwähnt wird, heißt es in Artikel 69: „Die Behörden leisten behinderten Menschen gemäß dem Gesetz Hilfe, um ihren Lebensunterhalt, ihre Anpassung an die Arbeit und ihre soziale Kommunikation zu sichern.“ 1997 verabschiedete der Sejm ein Gesetz über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Gesetz 123 vom 09. Oktober 1997), das besagt, dass die soziale Rehabilitation durch „Beseitigung von Hindernissen, insbesondere […] in Bezug auf die Kommunikation“ erfolgt. (Artikel 9)72. Die Gebärdensprache wird größtenteils immer noch als „Werkzeug“ und nicht als eigenständige Sprache angesehen. Nur wenige Schulen verwenden die polnische Gebärdensprache als Teil ihres Lehrplans. Die meisten Schulen verwenden SJM (System Jezykowo-Migowy, das Zeichensystem im Gegensatz zur Gebärdensprache – PJM - Polski Jezyk Migowy (PJM) Polnische Gebärdensprache) Andererseits wird an der Universität Warschau die polnische Gebärdensprache als Fremdsprache unterrichtet73. 6.2.8. Portugal Portugal verfügt neben den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über eine Reihe von Rechtsvorschriften , in denen die Gebärdensprache erwähnt wird. So im Gesetz über die Bedingungen zur Ausübung der Tätigkeit des Gebärdensprachdolmetschers (Lei n.º 89/99 de 5 de Julho)74. Darin werden die Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden müssen, um Standards für die Interpretation von Zeichensprachen, einschließlich Schulungen, und deren Verhaltenskodex sicherzustellen . Es bestätigt auch den offiziellen Status dieses Berufs und definiert, was ein Gebärdensprachdolmetscher ist. 72 https://www.ilo.org/dyn/natlex/natlex4.detail?p_lang=en&p_isn=48525. 73 Siehe auch: Right to Information for the deaf, Poland: https://eeagrants.org/archive/2009-2014/projects/PL05- 0040. 74 https://dre.pt/pesquisa/-/search/373656/details/maximized. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 32 Das Gesetz über die besondere Unterstützung in der Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschulbildung (Decreto-Lei Nr. 3/2008 vom 7. Januar von Janeiro) erwähnt mehrfach die portugiesische Gebärdensprache. So in § 10 Abs. 3, der besagt: „Bei gehörlosen Schülern mit zweisprachigem Unterricht muss ein gehörloser LGP-Lehrer ebenfalls an der Vorbereitung des individuellen Bildungsprogramms teilnehmen.“75 Kinder (oder ihre Eltern) können sich für einen zweisprachigen Unterricht entscheiden, in dem auch die portugiesische Gebärdensprache Anwendung findet (Artikel 18 Absatz 3): „3 - Die Angemessenheit des Lehrplans für gehörlose Schüler mit zweisprachigem Unterricht besteht in der Einführung spezifischer Lehrplanbereiche für die erste Sprache (L1), die zweite Sprache (L2) und die dritte Sprache (L3): a) Portugiesische Gebärdensprache (L1) von der Vorschule bis zur Sekundarstufe“76; Artikel 23 beschreibt ausführlich, was zweisprachiger Unterricht bedeutet. So besagt Artikel 23 Absatz 1, dass LGP, Portugiesisch in Schrift und Sprache die Ausbildung gehörloser Schüler dominieren sollte. 23 (5) b) stellt klar, dass zweisprachige Klassen gehörlose LGP-Lehrer benötigen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass für gehörlose Kinder Schulen, die zweisprachigen Unterricht anbieten, Vorrang haben sollten (Artikel 23 Absatz 8). In den Artikeln 23 (12) und 23 (13) wird erläutert, dass LGP als Muttersprache entwickelt werden sollte. Daher müssen gehörlose Kinder in der Vorschule und Grundschule sowie in der Sekundarstufe in Gruppen mit anderen gehörlosen Kindern sein. Nach Artikel 10 Abs. 3 muss bei gehörlosen Schülern mit zweisprachigem Unterricht ein gehörloser LGP-Lehrer ebenfalls an der Vorbereitung des individuellen Bildungsprogramms teilnehmen. Schließlich wird Gebärdensprache generell und nicht speziell die portugiesische Gebärdensprache LGP im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen von 2004 (Lei n.º 38/2004 de 18 de Agosto Bases) erwähnt. Der Artikel über Informationen (43 (1)) besagt, dass Informationen in einem Behinderten zugänglichen Format, so auch in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden müssen.77 6.2.9. Rumänien Gehörlosen wird das Recht eingeräumt, in Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen Gebärdensprache zu verwenden. Das Gesetz 448/2006 über den Schutz und die Förderung behinderter Menschen (Legea Nr. 448/2006 privind protecţia şi promovarea drepturilor persoanelor cu handi-cap) spricht in seiner jüngsten Änderung im Kapitel über die Barrierefreiheit von Gebärdensprache 75 https://dre.pt/pesquisa/-/search/386871/details/normal?q=Decreto- Lei+n.%C2%BA%203%2F2008%2C%20de+7+de+janeiro. 76 https://dre.pt/pesquisa/-/search/386871/details/normal?q=Decreto- Lei+n.%C2%BA%203%2F2008%2C%20de+7+de+janeiro. 77 https://dre.pt/pesquisa/-/search/480708/details/maximized. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 33 (Art. 61f): Artikel 61: Um behinderten Menschen den Zugang zur physischen Umgebung, Information und Kommunikation zu gewährleisten, sollen die Behörden folgenden spezifischen Maßnahmen treffen: „assurance of authorized interpreters of the mimic and gesture language and of the language specific to deafblind persons“78; „Zugelassene Dolmetscher“ sind hier Dolmetscher, die gemäß der Verordnung 1640/2007 qualifiziert sind, die den Beruf des Gebärdensprachdolmetschers anerkennt und die Schulungsprogramme sowie die offizielle Zulassung von Gebärdensprachdolmetschern festlegt. **** 78 https://www.equalrightstrust.org/sites/default/files/ertdocs//LEGE%20448%20engleza.pdf. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 10 - 3000 - 002/20 Seite 34 7. Literaturverzeichnis MURRAY, JOSEPH J., DE MEULDER, MAARTJE, LE MAIRE DELPHINE (2018), An Education in Sign Language as Human Right?: The Sensory Exception in the Legislative History and Ongoing Interpretation of Article 24 of the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities, Human Rights Quaterly, Volume 40, Number 1, pp.37-60. Im Internet abrufbar unter: https://muse.jhu.edu/article/685696/summary. NAPIER, JEMINA, MELINDA, HAUG, TOBIAS (2016), Justisigns: A European overview of sign language interpreting provision in legal settings, Onlineresource, abrufbar unter: https://www.researchgate .net/publication/312590628_Justisigns_A_European_overview_of_sign_language_interpreting _provision_in_legal_settings. TIMMERMANS, NINA in Cooperation with the Committee on the Rehabilitation and Integration of People with disabilities (CD-P-RR), Council of Europe Publishing, (2005), The status of sign languages in Europe, im Internet abrufbar unter: https://rm.coe.int/16805a2a1a. Wheatley, Mark, Pabsch, Annika (2012), Sign Language Legislation in the European Union, Edition II, European Union oft he Deaf, im Internet abrufbar unter: https://www.eud.eu/files /1715/6213/8803/EUD_SL_II.pdf.