Das Werteverständnis von Christentum und Islam vor dem Hintergrund der Globalisierung - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WD 1 - 177/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Sachstand WD 1 -177/06 Abschluss der Arbeit: 20.11.2006 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Hinweise auf interne oder externe Unterstützung bei der Recherche bzw. Abfassung des Textes Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 2. Auswirkungen der Globalisierung 5 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im islamischen und christlichen Glauben 7 4. Verhältnis von Staat und Religion und Stellung zu Menschenrechten im Islam und im Christentum 9 5. Literaturverzeichnis 12 - 4 - 1. Einleitung „Denn immer, wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein“ lässt Goethe in seinem Faust den Mephisto spöttisch sagen. Ein Ausspruch, der in gewisser Weise auch die öffentliche Diskussion um das Phänomen charakterisieren könnte, das üblicher Weise als „Globalisierung“ bezeichnet wird, ohne dass es sich dabei um einen wirklichen Begriff handeln würde, da eine genaue, allgemein akzeptierte, vielleicht sogar interdisziplinär gültige Definition fehlt. Nichtsdestotrotz wird dieser „Begriff“, von dem eine Autorin sagt, es handle sich um „(…) a term which can refer to anything from the internet to a hamburger (…)“1, so häufig verwandt, dass beispielsweise die vom Deutschen Bundestag im Jahr 1999 eingesetzte Enquête-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderung und Antworten“ in ihrem Abschlussbericht feststellen konnte, dass er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung rund 1.100mal im Jahr erwähnt wird. Unzweifelhaft ist jedenfalls, dass von den verschiedenen Kontexten, in denen von „Globalisierung “ die Rede ist, die Zunahme weltwirtschaftlicher Verflechtungen im Sinne eines Abbaus von Marktsegmentierungen entlang der nationalstaatlichen Grenzen weitaus am meisten vertreten ist. Außerdem wird von Globalisierung im Bereich der Umwelt – etwa im Zusammenhang mit der drohenden „Klimakatastrophe“ - gesprochen, aber auch im Bereich der Sicherheitspolitik –wenn es um die Abwehr grenzüberschreitender Kriminalität geht-, im Bereich der Kommunikation sowie allgemein der Kultur und Gesellschaft; auch die Migrationsproblematik zählt hierzu. Deutlich wird in der öffentlichen Diskussion ebenfalls, dass sich zwei Positionen der Bewertung des als „Globalisation“ (frz.: mondialisation) bezeichneten Phänomens gegenüber stehen: Einerseits wird vermutet, dass es sich um ein zukunftszerstörendes Projekt eines diffus wahrgenommenen neoliberalen Gegners handle, für den stellvertretend die USA genannt oder verantwortlich gemacht werden. Andererseits wird versucht, bereits die Diskussion um das Phänomen als bloße „Veranstaltung gesellschaftlicher Angstkommunikation“2abzuqualifizieren. Unumstritten erscheint lediglich, dass - insbesondere seitdem nach Ende des Ost-West-Konflikts Anfang der 1990er Jahre die wir tschaftliche Verflechtung und die internationale Arbeitsteilung im Rahmen des Welthandels rasant zugenommen und einen globalen (Welt-) Markt geschaffen haben - die Globalisierung eine Herausforderung sowohl für jeden Einzelnen als auch für Staat, Wir tschaft , Kultur und Gesellschaft darstellt. 1 Strange 1996: XIII 2 Pies 2000: 53ff. - 5 - 2. Auswirkungen der Globalisierung Dass mit der Globalisierung weit mehr als wirtschaftliche Entwicklungen verbunden sind, wurde zum Beispiel auf einer Tagung der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Globalisierung im Jahr 2001 deutlich, deren Teilnehmer betonten, dass: sie unter Globalisierung die Intensivierung und Beschleunigung grenzüberschreitender Transaktionen bei deren gleichzeitiger räumlicher Ausdehnung verstanden wissen wollten . Grenzüberschreitende Transaktionen seien z.B. Handel, Finanzströme, Nachrichten, Briefe, Telefonate, E-Mails, Wanderungsbewegungen sowie Emissionen in Luft und Wasser. Globalisierung finde in besonderem Maße statt durch internationale Arbeitsteilung und darauf bezogene Auslandsinvestitionen, im Finanzwesen, im Mediensektor, in der populären Kultur, in der Werbung, im Tourismus, im Sport und im Umweltbereich. Ursache dieser Prozesse seien technische Entwicklungen insbesondere im Bereich von Transportwesen und Telekommunikation, weil diese dazu geführt hätten, die Standortgebundenheit von gewerblichen und Dienstleistungstätigkeiten aufzuheben. Konsequenz von Globalisierung sei die Integration und Konvergenz von Staaten, Kulturen, Gesellschaften und Nationalökonomien zur Weltwirtschaft, Weltgesellschaft und Weltkultur .“3 Die Globalisierung ist ein Prozess, dem sich - unabhängig vom tatsächlich erreichten Grad der wirtschaftlichen Einbindung einer Region oder Landes in die Weltwirtschaft – gerade aufgrund der globalen Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien kaum ein Land gänzlich entziehen kann. Obwohl die Globalisierung mit ihren verschiedenen Durchdringungsmechanismen auch Auswirkungen auf kulturelle und religiöse Strömungen entfaltet, führt sie nicht zwangsläufig zu kulturellen Standardisierungen und einer einheitlichen Ethik in der Welt. Globalisierung wird zum Be ispiel von arabischen Theoretikern als eines von mehreren Instrumenten des „Westens“ angesehen, das der Teilung der arabisch- islamischen Zivilisation und zur Homogenisierung einer „westlich“ geprägten Weltgesellschaft dienen soll. 4 Im Rahmen des zunehmenden Aufeinandertreffens unterschiedlicher kultureller, religiöser und politischer Vorstellungen durch die Globalisierung hat sich weltweit auch eine Diskussion und Auseinandersetzung um die globale Geltung von Wertvorstellungen entwickelt. Dabei nimmt die Frage nach der Universalität von Menschenrechten eine wichtige Rolle ein. Ein Großteil der Staaten in der Welt hat sich zwar offiziell – im Rahmen von internationalen Verträgen oder Konventionen – zur Einhaltung der Menschenrechte bekannt. In der Realität werden aber diese Vereinbarungen von vielen Län- 3 Bundeszentrale für politische Bildung 2001 4 Tibi 2001: 127; Leggewie 2005: 3; Hegasy 2002: 31-32 - 6 - dern nicht oder nicht ausreichend befolgt.5 Historisch betrachtet setzte sich die Idee der universalen Menschenrechte in Europa sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika als erstes durch. Mit dem Zeitalter der Aufklärung entwickelte sich insbesondere in der Philosophie eine Bewegung, die auf eine Emanzipation des Individuums, auf eine Säkularisierung in Staat und Gesellschaft und auf eine Abwendung vom damals vorherrschenden absolutistischen Herrschaftssystem setzte. Die Aufklärung und ihre Vertreter, wie zum Beispiel Immanuel Kant, wollten die Menschheit „aus den Ketten religiöser und staatlicher Bevormundung lösen“. 6 Axel Hermann verdeutlicht die Bedeutung der Aufklärung für die weitere Entwicklung der Menschenrechte: „Die Aufklärung legte wesentliche Merkmale für eine Definition von Menschenrechten fest: Sie sind unveräußerlich, nicht an bestimmte Räume und Zeiten gebunden und damit auch älter als alle Staaten. Menschenrechte dürfen nicht wie das positive Recht von einem Gesetzgeber abhängig und in ihrem Geltungsbereich eingeschränkt sein. Die mit seinem Wesen untrennbar verbundenen Rechte können dem Menschen gar nicht abgesprochen werden, selbst wenn der einzelne freiwillig darauf verzichten würde.“7 Den so genannten westlichen Staaten wird im Zusammenhang mit der Diskussion über die weltweite Gültigkeit der universellen Menschenrechte auch ein „Werte- und Kulturimperialismus “ vorgeworfen, der auf die Vorstellungen von Ländern – auf ihren Kulturen und Religionen - außerhalb der westlichen Hemisphäre nicht ausreichend Rücksicht nehme.8 So bestehen gegenüber der „Universalen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948“, die kultur- und völkerübergreifend globale Geltung beansprucht9, in den mehrheitlich muslimischen Ländern - aber auch in anderen Ländern wie beispielsweise in China - große Vorbehalte. Sie sehen in der Erklärung in erster Linie einen von der westlichen Kultur geprägten Menschenrechtsbegriff, der ihren Auffassungen der Menschenrechte teilweise oder gänzlich entgegenstehe.10 Die unterschiedlichen Wertvorstellungen zwischen den weltweiten Kulturen hängen in nicht unerheblichem Maße auch von den religiösen Prägungen der jeweiligen Kultur ab. Dabei haben nach den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 durch islamistische Fundamentalisten – neben den vorhandenen interreligiösen Dialogen - auch gegenseitige Vorurteile und Pauschalisierungen zwischen den Kulturen wieder zugenommen. 5 Plate 2003: 8 6 Herrmann 1998 7 Herrmann 1998 8 Plate 2003: 8 9 Die Menschenrechtsdeklaration hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. 10 Renz; Leimgruber 2004: 222-224; Tibi 2001: 127/128 - 7 - Das betrifft gerade auch das Verhältnis des „Westens“ - der säkular strukturiert ist und in dem die Bevölkerung mehrheitlich einem christlichen Glauben angehört – zu den mehrheitlich islamischen Staaten. „Der Islam“ wird in den öffentlichen Auseinandersetzungen innerhalb der „westlichen“ Staaten des Öfteren auf seine fundamentalistischen Gruppierungen reduziert, während „der Westen“ in den mehrheitlich islamischen Staaten häufig als Verkörperung einer gottlosen Moderne bezeichnet wird.11 3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im islamischen und christlichen Glauben Die Unterschiede wie auch die Gemeinsamkeiten im Wertekanon gerade von christlich und islamisch geprägten Kulturen machen eine vergleichende Betrachtung der islamischen und der christliche Glaubenslehre sinnvoll. Sowohl das Christentum – wie im Übrigen auch das Judentum - als auch Islam bekennen sich zum Glauben an einen Gott. Sie verstehen sich als Offenbarungsreligionen, die sich explizit auf göttliche und prophetische Weisungen berufen. Diese monotheistischen Offenbarungsreligionen entstammen regional und historisch einem gemeinsamen Zusammenhang. Trotz dieser Gemeinsamkeiten beanspruchen beide Religionen, die allein wahre und gültige zu sein und als solche anerkannt zu werden.12 Prof. Dr. Christian Troll13 fasste auf einer Tagung in Berlin im Jahr 2001 die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der islamischen Lehre und der christlichen Lehre bei den wichtigsten Themen des Glaubens zusammen:14 „1. Offenbarung und Heilsgeschichte Gemeinsamer Glaube: Sowohl Christen als auch Muslime gründen ihren Glauben auf Offenbarungsereignisse, die jeweils zur Abfassung eines Buches geführt haben. Die "Heilige Schrift" (Bibel) und der "Edle Koran" gelten in der jeweiligen Religion bis heute als die wesentliche Wegweisung für das Leben und den Glauben der Menschen. Während der Koran jedoch aus den 25 Jahren des öffentlichen Lebens des Muhammad stammt (610-632), stellt die Bibel eine ganze Bibliothek von Schriften und den verschiedensten Literaturformen dar, aus einem Zeitraum von vielen Jahrhunderten, immer im Zusammenhang mit der Geschichte des kleinen Volkes Israel und der Gemeinschaft, die sich nach dem Tode Jesu als das neue Israel verstand. (...) 11 Deutscher Bundestag 2004; Frech 2001: 82 12 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung 2006: 10; Lehmann 2006 13 Er ist Honorarprofessor der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main, Organisator des Christlich-Muslimischen Forums der Katholischen Akademie in Berlin und Jesuit. 14 Troll 2001: 3-6 - 8 - 2. Gott Gemeinsamer Glaube: Sowohl Christen als auch Muslime glauben, dass der eine Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde und jedes einzelnen Menschen ist. Er ist deshalb von ihnen anzubeten und zu loben. Sie glauben, dass er allein die Antwort auf die letzten Fragen des Menschseins und der Welt ist und am Ende der Zeiten alle Menschen im Gericht zur Verantwortung ziehen wird. Der Koran spricht von Gott als dem Ewigen , Einzigen, Allmächtigen, Allwissenden und Barmherzigen, dessen Wesen aber verborgen bleibt, weil er zu erhaben ist. (...) Muslime betonen die absolute Einheit Gottes. Für sie ist der Glaube an die Dreieinigkeit Gottes eine Form der "Vielgötterei", der schlimmsten Sünde, deren sich der Mensch schuldig machen kann. Nach islamischem Glauben hat Gott als der Schöpfer weder geistliche noch leibliche Kinder und kann deshalb nicht der Vater Jesu Christi sein. Muslime verstehen sich nicht als Kinder, sondern als Diener (Knechte, "Ergebene") Gottes. 3. Jesus Christus Gemeinsamer Glaube: Bibel und Koran berichten von Jesus Christus nur wenig Gemeinsames : Gott hat Jesus (als Christus) zu den Juden gesandt; wurde von der Jungfrau Maria geboren, hat gepredigt und Wunder gewirkt. Er ist in den Himmel aufgenommen worden. (...) Der Koran nennt Muhammad das "Siegel der Propheten" und erhebt ihn damit über Jesus Christus. Muslime glauben, dass Muhammads Kommen schon in der "Thora" (Altes Testament) und im "Indschil" (Neues Testament) angekündigt wurde. Jesus ist nach dem Koran nicht gekreuzigt worden und nicht auferstanden. Eine Kreuzigung wäre eine schmachvolle Niederlage für Gott und seinen Gesandten gewesen. Jesus hätte mit seinem Tod auch keine Erlösung erwirken können. Über Jesu irdisches Ende macht der Koran keine klaren Angaben. (...). 4. Sünde, Erlösung und Vergebung Gemeinsamer Glaube: Bibel und Koran betonen, dass es dem Willen Gottes entspreche, an Gott zu glauben und nach seinen Geboten zu leben. Vor Gott dem Schöpfer müssen sich alle Menschen verantworten. Durch die Übertretung der Gebote Gottes werden die Menschen vor Gott schuldig und bedürfen seiner Barmherzigkeit und Vergebung. Bibel und Koran kennen sowohl ewiges Heil als auch ewige Strafe. (...) Der Islam kennt nicht die Abgrundtiefe des "Sündenfalls" und lehnt eine "Erbsünde" ab. Der Tod sei nicht die Folge der Sünde, sondern im Willen Gottes begründet. Die Bibel macht deutlich, dass der Mensch seit seinem Sündenfall böse ist. Seine Sünden richten sich nicht nur gegen seine Mitmenschen, sondern letztlich gegen Gott selbst. Er kann deshalb seine Schuld von sich her nicht wieder gut machen. Dies eigenmächt i- - 9 - ge Bemühen führt zum Hochmut vor Gott und damit zu größerer Verfehlung. Muslime glauben dagegen, dass der Mensch stets in der Lage sei, sich zwischen dem Guten und dem Bösen zu entscheiden. Er könne das Gute tun und durch das Einhalten der Gebote Gottes Gunst und Belohnung erhoffen. Wenn er jedoch gegen Gottes Gebote verstoße, schade er in erster Linie sich selbst. Nach islamischen Glauben kann der Mensch seine Sünde durch "gute Taten" ausgle ichen . Die Strafe Gottes im Gericht könne also davon abhängen, wie viele "gute und schlechte Taten" der Mensch begangen habe. (...) Der seine Sünde bereuende Muslim hofft auf Gottes Vergebung und Barmherzigkeit, welche im Koran gerühmt wird. Er kann jedoch im gegenwärtigen Leben keine Gewissheit der Vergebung und des Eingangs in das Paradies haben. (...) 5. Der Heilige Geist Die formalen Gemeinsamkeiten zwischen Bibel und Koran sind an dieser Stelle sehr gering. Der Koran kennt einen "Geist der Heiligkeit" (der z.B. Jesus "gestärkt" habe). Die Bedeutung des "Geistes der Heiligkeit" bleibt unklar und bezieht sich nicht auf die Sünde und deren Aufdeckung. Nach islamischer Lehre begleitet dieser "Geist" die Offenbarung der Schriften, die auf die Gesandten herabgesandt wurden (auf Mose die Thora, auf David die Psalmen, auf Jesus das Evangelium und auf Muhammad der Koran (...)“. 4. Verhältnis von Staat und Religion und Stellung zu Menschenrechten im Islam und im Christentum Nach vorherrschender islamischer Rechtsauffassung ist im Islam eine Untersche idung zwischen religiösem und öffentlichem Bereich, also auch eine Trennung von Staat und Religion, nicht möglich. Der klassische Islam geht von der Einheit von Religion und Gemeinwesen aus. Das islamische Rechtssystem, die Scharia, regelt die gesamten Lebensverhältnisse der Muslime. Hierzu gehören unter anderem Religion, Kultur, Recht und Politik.15 Wie er auch Religion und Politik nicht trennt, kennt der Islam in seiner klassischen Auslegung auch keine individuellen und universalen Menschenrechte. In den islamischen Ländern existieren Menschenrechte an sich, losgelöst von den religiösen Werten der islamischen Offenbarung, nicht. In diesem Zusammenhang kennt der Islam auch keine Religionsfreiheit, die zum Kernbestand der Menschenrechte gehört. Vom Islam zu einer anderen Religion zu konvertieren oder frei von religiösem Bekenntnis zu sein, ist nicht 15 Schmithals 2006; Ortag 2006: 15; Leggewie 2005: 5 - 10 - möglich. In vielen islamischen Staaten ist der Islam Staatsreligion. In solchen Ländern besitzen Nichtmuslime im Vergleich zu Muslimen geringere Bürgerrechte.16 Zudem gibt es keine Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung von Mann und Frau. Vor allem im Erb-, Ehe- und Sorgerecht sind die Frauen in islamischen Gesellscha ften benachteiligt. So ist mit wenigen Ausnahmen die Scharia heute in allen islamischen Ländern eine wesentliche Basis des Personenstandsrechts. Eine säkulare Rechtsprechung in Ehe- und Familienangelegenheiten existiert bisher nicht. Die einzige Ausnahme unter den islamisch geprägten Staaten bildet die Türkei. 17 Die vorwiegend vom Christentum geprägten „westlichen“ Staaten wie auch die christlichen Kirchen selber haben einen langwierigen Emanzipationsprozess durchlaufen, der sich bis in das 20. Jahrhundert erstreckte und der als Ergebnis die Akzeptanz gemeinsamer Werte im Sinne universeller Menschenrechte als auch die Trennung von Staat und Kirche zu Folge hatte. Zu diesem Prozess gehörten sowohl die Aufklärung selbst als auch die Reformation und die Religionskriege zwischen Katholiken und Protestanten . Das Grundrecht der Religionsfreiheit wurde zum Beispiel von der Katholischen Kirche endgültig erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Jahr 1965 akzeptiert.18 Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz , äußerte sich selbstkritisch zum Verhältnis von Christen und Muslimen zur Freiheit : „(…) Wiederum geht es dabei nicht darum, christliche (oder gar westliche) Überlegenheit vorzuführen. Stattdessen sollte die schwierige Geschichte, die das europäische Christentum mit der neuzeitlichen Idee der Freiheit verbindet, auch im Gespräch mit den Muslimen dargestellt werden. Manches Argument, das heutige Muslime gegen die modernen Freiheitsrechte ins Feld führen, ist uns auch aus der Geschichte des Christentums (und zumal auch aus der katholischen Kirche) bis weit ins 19. Jahrhundert hinein geläufig: die Sorge vor um sich greifender Dekadenz, einem rein individualistischen Gebrauch der Freiheit oder auch vor einem massenhaften Abfall vom Glauben. (…)“. 19 In den mehrheitlich islamischen Ländern hat eine Aufklärung, wie sie Europa durchlaufen hat, bisher (noch) nicht stattgefunden. Der Islam steht vor der Herausforderung, diese „muslimische Aufklärung“ gleichsam nachzuholen. Hierzu gehört insbesondere die Weiterentwicklung der Scharia. Ihre Anpassung an die Bedingungen der Neuzeit hin zu einem modernen Menschenrechtsverständnis steht noch aus, wobei noch nicht feststeht, ob und wann sich eine neue Sichtweise in Richtung einer Demokratisierung in der islamischen Welt, insbesondere von Seiten der gegenwärtigen islamischen Theologen, 16 Renz; Leimgruber 2004: 222 17 Schirrmacher 2004: 10; Krämer 2005: 489; Renz; Leimgruber 2004: 221 18 Deutscher Bundestag 2004; Frankfurter Rundschau vom 25.10.2006 19 Lehmann 2006 - 11 - durchsetzen wird. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass in den islamischen Staaten selber von bestimmten Gruppen – zum Beispiel von den Frauenbewegungen des Vorderen Orient, reformorientierten islamischen Theologen oder von in der Diaspora lebenden Muslimen – seit längerem große Anstrengungen für eine demokratische Emanzipation des Islam unternommen werden. 20 Der vor einigen Jahrzehnten in einigen Bereichen der islamischen Welt im Gang gekommene Reformprozess hat durch zunehmende „fundamentalistische“ Strömungen in den letzten Jahren Rückschläge hinnehmen müssen. Insgesamt zeichnen sich die islamisch geprägten Staaten durch eine starke Heterogenität in dieser Frage aus.21 Der vormalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hielt im Jahr 2004 an der Universität Bamberg eine Rede zur Eröffnung des dortigen „Zentrums für interreligiöse Studien“. Dabei ging er auch auf die Bedeutung der Menschenrechte im Rahmen des christlich-islamischen Dialogs ein:22 „(…) Insgesamt gilt: Grundlegende Werte sind nicht verhandelbar: die Würde des Menschen und die Menschenrechte - das Verbot von Folter und körperlichen Strafen, die persönliche Freiheit, die Freiheit der Rede, die Religionsfreiheit. Wer über den Zusammenhang von Religion, Menschenrechten und Demokratie nachdenkt, der kommt nicht umhin, sich deshalb auch kritisch mit dem Islam auseinander zu setzen. Im eigenen Interesse müssen wir danach fragen, wie sich der Islam zum demokratischen Staat und zu den Menschenrechten, zu Toleranz und Glaubensfreiheit verhält. (…)“ 20 Renz; Leimgruber 2004: 219; 211; Frech 2003: 82-83 21 Renz; Leimgruber 2004: 223 22 Deutscher Bundestag 2004 - 12 - 5. Literaturverzeichnis - Bundeszentrale für Politische Bildung (2001). Globalisierung: Geschichte und Dimensionen eines Begriffs. 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