Geschichte, Struktur und Wirken der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland - Ausarbeitung - © 2006 Deutscher Bundestag WD 1 - 164/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Geschichte, Struktur und Wirken der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland Ausarbeitung WD 1 - 164/06 Abschluss der Arbeit: 30.10.2006 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Hinweise auf interne oder externe Unterstützung bei der Recherche bzw. Abfassung des Textes Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 3 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 2. Geschichte der politischen Stiftungen 4 3. Struktur der politischen Stiftungen 6 4. Organisation und Rechtsstatus der politischen Stiftungen 8 5. Verhältnis von politischen Stiftungen und politischen Parteien 10 6. Aufgaben und Aktivitäten der politischen Stiftungen 11 6.1. Politische Bildungsarbeit 13 6.2. Studienförderung 13 6.3. Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Politikberatung 13 6.4. Bibliotheken und Archive 14 6.5. Internationale Arbeit 14 7. Finanzierung der politischen Stiftungen 16 8. Zusammenfassung 19 9. Literaturverzeichnis 22 - 4 - 1. Einleitung Der Begriff der politischen Stiftungen hat sich in der Bundesrepublik Deutschland für die derzeit sechs existierenden Stiftungen eingebürgert, die jeweils einer politischen Partei nahe stehen.1 Neben dem Begriff der politischen Stiftungen wird häufig auch der Ausdruck „parteinahe Stiftungen“ verwendet. So benutzt das Bundesverfassungsgericht überwiegend diesen Ausdruck.2 Zu den politischen Stiftungen gehören die der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) nahe stehende Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES), die der Freien Demokratischen Partei (FDP) nahe stehende Friedrich-Naumann- Stiftung (FNST), die der Christlich-Sozialen Union (CSU) nahe stehende Hanns-Seidel- Stiftung e.V.3, die der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe stehende Heinrich-Böll- Stiftung e.V. (HBS), die der Christlich-Demokratischen Union (CDU) nahe stehende Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS) sowie die der Linkspartei.PDS nahe stehende Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V. (RLS) 4. Im gegenwärtigen 16. Deutschen Bundestag, dessen Wahlperiode im Oktober 2005 begann, sind alle diese den Stiftungen nahe stehenden Parteien in Fraktionsstärke vertreten. Das Netzwerk der politischen Stiftungen in Deutschland ist im internationalen Vergleich, insbesondere bei der Berücksichtigung der vielfältigen Aufgabengebiete und der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen, weltweit eine „Besonderheit“.5 2. Geschichte der politischen Stiftungen Die bundesweit tätigen sechs politischen Stiftungen wurden in unterschiedlichen historischen Epochen gegründet. Älteste dieser Stiftungen ist die Friedrich-Ebert-Stiftung, die bereits in der Weimarer Republik im Jahr 1925 entstand. Sie ist nach dem ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik6, dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert (1871-1925) benannt. Ihre erste Aufgabe verstand sie, im Sinne des testamentarischen Vermächtnis Eberts, der im Jahr 1925 verstarb, in der Ausbildung von Arbeiterkindern.7 Im Jahr 1933 von den Nationalsozialisten verboten, wurde die Friedrich-Ebert-Stiftung 1 Lepszy 2003: 524 2 3 Die ihre Aktivitäten innerhalb der Bundesrepublik mit Ausnahme eines Verbindungsbüros in Berlin auf den Freistaat Bayern konzentriert. 4 Der eigentliche vollständige Name lautet „Rosa-Luxemburg-Stiftung - Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.“. 5 Lepszy 2003: 524; : 3; Beise 2003: 207 6 Amtzeit: 1919 bis 1925. 7 Beise 2003: 207 - 5 - im Jahr 1947 wieder begründet. Die Friedrich-Ebert-Stiftung fühlt sich heute den „Ideen und Grundwerten der sozialen Demokratie verpflichtet“.8 Im Zeitraum von 1949 bis 1990, insbesondere in den 1950er und 1960er Jahren, wurden in der Bundesrepublik drei neue politische Stiftungen initiiert. Ein Grund dafür war, dass aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit antidemokratischen Denkstrukturen in der Weimarer Republik die Politik in der Bundesrepublik eine institutionalisierte politische Bildungsarbeit als sehr wichtig erachtete. Zum anderen waren für die Parteien auch praktische Gründe für Stiftungsgründungen ausschlaggebend, da ihnen zunehmend durch Gerichtsentscheidungen eine umfassende staatliche Alimentierung, zu denen auch die politische Bildungsarbeit gehörte, entzogen worden war.9 Im Jahr 1958 wurde die der FDP nahe stehende Friedrich-Naumann-Stiftung ins Leben gerufen. Ihr Name leitet sich vom liberalen Politiker, Pfarrer und ersten Vorsitzenden der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), Friedrich Naumann (1860- 1919), ab. Die Friedrich-Naumann-Stiftung definiert sich als „die Stiftung für liberale Politik in der Bundesrepublik Deutschland. Sie will dazu beitragen, dem Prinzip Freiheit in Menschenwürde in allen Bereichen der Gesellschaft Geltung zu verschaffen, im Inland wie im Ausland.“10 Im Jahr 1964 wurde die Konrad-Adenauer-Stiftung gegründet, benannt nach dem ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland11, dem Christdemokraten Konrad Adenauer (1876-1967). Die Stiftung ging aus der im Jahr 1958 gegründete „Politischen Akademie Eichholz e.V., die wiederum aus der bereits im Jahr 1955 ins Leben gerufenen „Gesellschaft für christlich-demokratische Bildungsarbeit e.V.“ entstand. Die Stiftung möchte „Orientierung geben auf christlich-demokratischer Grundlage“. Dieser seit den Anfängen angelegte Auftrag zieht sich seither nach Auffassung des derzeitigen Generalsekretärs der Stiftung als kontinuierliche Linie durch die fünfzigjährige Geschichte der Konrad-Adenauer-Stiftung.12 Die der CSU nahe stehende Hanns-Seidel-Stiftung wurde im Jahr 1967 gegründet. Sie leitet ihren Namen vom ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten13, dem CSU- Politiker Hanns Seidel (1901-1960), ab. Die Hanns-Seidel-Stiftung betreibt politische 8 Friedrich-Ebert-Stiftung 2006b 9 Beise 2003: 207/208 10 Friedrich-Naumann-Stiftung 2006b 11 Amtzeit: 1949 bis 1963. 12 Staudacher 2005 13 Amtzeit: 1957 bis 1961. - 6 - Bildungsarbeit mit dem Ziel, die "demokratische und staatsbürgerliche Bildung des deutschen Volkes auf christlicher Grundlage" zu fördern.14 Nach der deutschen Einheit erhöhte sich die Zahl der bundesweit tätigen politischen Stiftungen mit der Heinrich-Böll-Stiftung sowie der Rosa-Luxemburg auf sechs Stiftungen . In ihrer heutigen Form bestehen sie seit 1997 bzw. 1999. Erstere ging aus dem „Stiftungsverband Regenbogen“ hervor, der ein Dachverband der drei den Grünen /Bündnis 90 nahe stehenden Einzelstiftungen und in den 1980er Jahren ins Leben gerufenen Stiftungen „Buntstift“, „Frauen-Anstiftung“ und der (alten) „Heinrich-Böll- Stiftung“ (Köln) war. Der Namensgeber der Stiftung war der deutsche Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll (1917-1985). Die Bündnis 90/Die Grünen nahe stehende Stiftung „versteht sich als Teil der grünen politischen Grundströmung, die sich weit über die Bundesrepublik hinaus in Auseinandersetzung mit den traditionellen politischen Richtungen des Sozialismus, des Liberalismus und des Konservatismus herausgebildet hat.“15 Die Rosa-Luxemburg-Stiftung entstand in den 1990er Jahren aus dem der PDS nahe stehenden „Verein Gesellschaftsanalyse und Politische Bildung e.V.“ Im Jahr 1999 begann die institutionelle Förderung aus dem Bundeshaushalt für die der PDS – jetzt Linkspartei.PDS – nahe stehende Stiftung. Sie ist nach der sozialistischen Politikerin Rosa Luxemburg (1871-1919) benannt, die 1918/1919 zu den Gründungsmitgliedern der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) gehörte. Die Stiftung „versteht sich als ein Teil der geistigen Grundströmung des demokratischen Sozialismus.“16 3. Struktur der politischen Stiftungen Während die Friedrich-Ebert-Stiftung ihren Hauptsitz in Bonn hat17 und die Konrad- Adenauer-Stiftung zugleich in Sankt Augustin bei Bonn und in Berlin beheimatet ist, haben die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie die Friedrich -Naumann-Stiftung ihre Hauptsitze gänzlich in der Bundeshauptstadt Berlin bzw. in Potsdam. Die der CSU nahe stehende Hanns-Seidel-Stiftung hat ihren Hauptsitz in München (Bayern).18 Die Mehrzahl der Mitarbeiter der Stiftungen ist vorwiegend am Hauptsitz der Stiftungen beschäftigt. Daneben verfügen die politischen Stiftungen in vielen Bundesländern über 14 Hanns-Seidel-Stiftung 2006c 15 Heinrich-Böll-Stiftung 2006d 16 Rosa-Luxemburg-Stiftung 2006b; Lepszy 2003: 524; Konrad-Adenauer-Stiftung 2004b; Heinrich- Böll-Stiftung 2006d; Friedrich-Ebert-Stiftung 2006b; Beise 2003: 207ff. 17 Sie hat seit 1999 auch eine größere Dependanz in Berlin. Der Großteil der Mitarbeiter arbeitet aber in Bonn. 18 Lepszy 2003:524 - 7 - Landes- und Regionalbüros sowie eigene Bildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung verfügen zudem noch über rechtlich selbständige Landesstiftungen .19 Darüber hinaus sind alle Stiftungen in unterschiedlicher Intensität im Ausland engagiert, wobei der Anteil der an ausländischen Standorten beschäftigten Mitarbeiter durchschnittlich zwischen 10 und 15 Prozent der Gesamtbeschäftigten pro Stiftung ausmacht. Zu den beiden größten politischen Stiftungen in Deutschland gehören die SPD-nahe Friedrich-Ebert Stiftung und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. Die Friedrich- Ebert-Stiftung hatte im Jahr 2005 insgesamt 571 Beschäftigte, von denen 88 Auslandsmitarbeiter waren. Der Etat der SPD-nahen Stiftung betrug im Jahr 2005 rund 111 Millionen Euro. Aktuelle Arbeitsfelder sind nach Aussage der Stiftung die Themen „Gerechte Gesellschaft“, „Innovation und Fortschritt" sowie „Aktive Demokratie“.20 Die Konrad-Adenauer-Stiftung beschäftigt derzeit – im Jahr 2006 - insgesamt 560 Mitarbeiter , von denen 80 Personen im Ausland aktiv sind. Die Ausgaben betrugen im Jahr 2005 rund 106 Millionen Euro21. Leitthemen der Stiftung sind momentan die Themen „Soziale Marktwirtschaft“, „Zukunft der europäischen Ordnung“ und „Ethische Grundlagen der modernen Bürgergesellschaft“.22 Die Friedrich-Naumann-Stiftung verfügte im Jahr 2005 über einen Stab von insgesamt 175 Mitarbeitern, von denen 26 Mitarbeiter im Ausland beschäftigt waren.23 Die FDP-nahe Stiftung hatte im Jahr 2005 Aufwendungen von insgesamt rund 45,3 Millionen Euro. Die Stiftung hat sich für den Zeitraum 2004 bis 2007 auf die Bearbeitung der Themenschwerpunkte „Globalisierung und Entwicklung , „Bildung als Grundlage einer freien Gesellschaft“, „Friedenssicherung und Konfliktprävention “, „Aktive Bürgergesellschaft und Kommunalpolitik“ und „Menschenrechte , Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsreform“ sowie auf das von ihr selber bezeichnete Querschnittsthema „Die liberale Informationsgesellschaft“ geeinigt.24 Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung beschäftigte im Jahr 200425 286 Mitarbeiter, davon 36 Auslandsmitarbeiter . Die Ausgaben für das Jahr 2005 waren mit 43,125 Millionen Euro veranschlagt.26 Gegenwärtige Leitthemen der Hanns-Seidel-Stiftung sind „Die Bedeutung von Wertorientierungen“, „Das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat“ sowie 19 Sie werden in der Ausarbeitung nicht berücksichtigt. 20 Friedrich-Ebert-Stiftung 2006a: 81; Friedrich-Ebert-Stiftung 2006b 21 Sollzahlen für das Jahr 2005 laut Geschäftsbericht für das Jahr 2005. 22 Konrad-Adenauer-Stiftung 2004b; Konrad Adenauer-Stiftung 2006a: 83; Konrad-Adenauer-Stiftung 2006b 23 24 Friedrich-Naumann-Stiftung 2006a; Friedrich-Naumann-Stiftung 2006b 25 Die Zahlen für 2005 liegen noch nicht vor. 26 Vorläufige Bilanz für das Jahr 2005 bzw. Soll-Zahlen. - 8 - „Das Spannungsfeld von Globalisierung und Regionalisierung“.27 Bei der Bündnis 90/Die Grünen nahe stehenden Heinrich-Böll-Stiftung waren im Jahr 2005 195 Mitarbeiter beschäftigt. Von ihnen waren 22 Personen im Ausland aktiv. Die Aufwendungen der Stiftung betrugen rund 36,5 Millionen Euro im Jahr 2005. Die wichtigsten Themenfelder der Inlandsarbeit sind derzeit die Bereiche „Geschlechterdemokratie“, „Interkulturelles Management“, „Nachhaltige Entwicklung“, „Entwicklung der Demokratie“, „Arbeit, Soziales und Wirtschaft“, „Bildung und Wissenschaft“, „Zeitgeschichte“, „Außen - und Europapolitik“, „Kunst und Kultur“ sowie „Neue Medien“.28 Die kleinste bundesweite politische Stiftung ist die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Sie hat ca. 60 Mitarbeiter .29 Das Jahresbudget für das Jahr 2004 betrug rund 11,9 Millionen Euro. Derzeitige Themen der Stiftung sind „Linke Parteien im Vergleich“, „Wahl 2005 und die Linke “, "Gender/Geschlechterpolitiken" , "Das Soziale geht uns alle an", "Nachhaltigkeit", "Sozialforen“, "Europa von Links", "Empire oder American Empire" sowie "Rechtsextremismus ".30 4. Organisation und Rechtsstatus der politischen Stiftungen In der Bundesrepublik existiert keine explizite gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit und Finanzierung der politischen Stiftungen. Die Tätigkeit der politischen Stiftungen unterliegt auch nicht den Bestimmungen des Parteienrechts. Allerdings hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in zwei Urteilen, im so genannten Stiftungsurteil vom 14. Juli 1986 und in einem Urteil zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 auch zu den politischen Stiftungen geäußert. Bei seinem Urteil im Jahr 1986 machte es rechtliche Vorgaben für die Aktivitäten und die Finanzierung der politischen Stiftungen, die im nachfolgenden Kapitel über die Frage der Unabhängigkeit der Stiftungen noch näher erläutert werden. Trotz des Wortes Stiftung im Namen aller Organisationen handelt es sich mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung, die eine im Stiftungsregister des Landes Brandenburg eingetragene Stiftung privaten Rechts gemäß § 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist31, bei den Stiftungen um privatrechtliche Organisationen nach dem deutschen Vereinsrecht. Das Vereinsrecht des BGB findet somit auf die Stiftungen seine volle Anwendung.32 Somit haben die Tätigkeiten der Stiftungen, sofern es ihre vereinsrechtli- 27 Hanns-Seidel-Stiftung 2006a; Hanns-Seidel-Stiftung 2006b: 63/64 28 Heinrich-Böll-Stiftung 2006a; Heinrich-Böll-Stiftung 2006b: 97ff.; Heinrich-Böll-Stiftung 2006c 29 Informationen über die Zahl der Stiftungsmitarbeiter im Ausland sind im aktuellen Geschäftsbericht nicht enthalten. 30 Rosa-Luxemburg-Stiftung 2006c; Rosa-Luxemburg-Stiftung 2005: 6 31 Vorstandsvorsitzender ist Wolfgang Gerhardt, zuvor langjähriger Bundesvorsitzender der FDP und der FDP-Bundestagsfraktion. 32 4-5; Lepszy 2003: 524; Beise 2003: 207 - 9 - che Organisation betrifft, ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 9, Absatz 1 Grundgesetz (Art. 9 Abs. 1 GG33). Daneben bildet der Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (Art. 12 Abs. 1 GG34) hinsichtlich der Funktionen der politischen Stiftungen, dauerhaft und professionell gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit zu betreiben , den Rechtsrahmen.35 Die politischen Stiftungen verfügen über individuelle Satzungen. Allerdings weisen die sechs Satzungen in vielen Punkten – gerade auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben durch das deutsche Vereinsrecht – einen hohen Grad von Übereinstimmungen auf. Das gilt insbesondere für die verschiedenen Organe der Stiftungen. Letztere sind - mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung - stets Mitgliederversammlung und Vorstand. Hinzu kommen - mit Ausnahme der Heinrich-Böll-Stiftung und der Hanns- Seidel-Stiftung - als weiteres Stiftungsorgan ein Kuratorium. Bei der Friedrich- Naumann-Stiftung kommt dem Kuratorium die Funktion einer Mitgliederversammlung zu. Ausschließlich die Heinrich-Böll-Stiftung besitzt die Stiftungsorgane „Aufsichtsrat“ und „Frauenrat“. Höchstes Organ der Stiftungen ist die Mitgliederversammlung.36 Die Gesamtzahl der Mitglieder ist häufig durch die Satzung beschränkt. So ist zum Beispiel in der Satzung der Heinrich-Böll-Stiftung die Zahl der Mitglieder auf 49 Vereinsmitglieder festgeschrieben. Mit der Mitgliedschaft ist für die Mitglieder nicht gleichzeitig eine Zahlungsverpflichtung verbunden. Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel den Vorstand der Stiftung. Der Vorstand oder ein geschäftsführender Vorstand steht an der Spitze der Organisation. Als Führungsgremium führt er die Geschäfte der Stiftung. Dem Kuratorium einer Stiftung kommt eine beratende und unterstützende Funktion für den Vorstand zu.37 Auch die in den Satzungen genannten vorrangigen Ziele der Stiftungen weisen insgesamt große thematische Gemeinsamkeiten auf, auch wenn sich die Stiftungen im Einzelnen in ihren Grundwerten und weltanschaulichen Zielen voneinander unterscheiden. An vorderster Stelle der Stiftungsziele steht die Förderung der politischen Bildung sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Weitere wichtige Ziele sind zum Beispiel die Unterstützung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die Studienförderung. Ein weiterer Bereich, den die politischen Stiftungen als Bestimmungen in ihren Satzun- 33 Wortlaut: „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ 34 Wortlaut: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen , Die Berufsausbildung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ 35 : 3; Halfmann 2004: 4 36 Bei der Friedrich-Naumann-Stiftung ist das höchste Organ das aus 29 Mitgliedern bestehende Kuratorium . 37 Halfmann 2004: 4; Lepszy 2003: 524; Friedrich-Ebert-Stiftung 1996; Rosa-Luxemburg-Stiftung 2006a: Heinrich-Böll-Stiftung 2004; Konrad-Adenauer-Stiftung 2001; Hanns-Seidel-Stiftung 2005; Friedrich-Naumann-Stiftung 2002 - 10 - gen genannt haben, ist die Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit .38 5. Verhältnis von politischen Stiftungen und politischen Parteien Das Verhältnis der politischen Stiftungen in Deutschland zu den ihnen nahe stehenden Parteien ist durch eine enge personelle Beziehung auch durch die im Wesentlichen an den Grundwerten und dem Selbstverständnis der Partei orientierte Stiftungsarbeit geprägt . Die Nähe der politischen Stiftungen zu ihren jeweiligen in Beziehung stehenden Parteien spiegelt sich sowohl in der Mitgliedschaft als auch in den Gremien der Stiftungen wieder. Alle Gremien sind fast ausschließlich durch Mitglieder derjenigen Partei geprägt, die der Stiftung nahe steht.39 Das gilt insbesondere für den Bereich der Führungsfunktionen . Die Vorstände in den politischen Stiftungen sind vorwiegend mit aktiven oder ehemaligen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Länderparlamente, der Bundes- und Landesregierungen und der Parteivorstände der der jeweiligen Stiftung nahe stehenden Partei besetzt.40 So befanden sich beispielsweise im Jahr 2005 unter den insgesamt 13 Vorstandsmitgliedern der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung zwei Mitglieder des Deutschen Bundestages und fünf Mitglieder des Bayerischen Landtages der CSU. Ein Bundestagsabgeordneter war zugleich Mitglied im CSU-Parteivorstand. Von den Landtagsabgeordneten waren alle zugleich Mitglied im CSU-Parteivorstand und drei davon zugleich Mitglied in der CSU-Landesregierung.41 Eine eher kleine Gruppe in den Gremien der politischen Stiftungen sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur sowie Angehörige der Partei nahe stehenden Verbände und Institutionen .42 An der Spitze der Stiftungen stehen in der Regel43 eine ehemalige hochrangige Politikerin oder ein ehemaliger hochrangiger Politiker aus der der Stiftung nahe stehenden Partei. Beispielsweise steht der Friedrich-Ebert-Stiftung derzeit die ehemalige sozialdemokratische Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages44, Anke Fuchs, vor. Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung nimmt dieses Amt der einstige christdemokratische Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen45, Dr. Bernhard Vogel, wahr. Trotz der intensiven Beziehungen zwischen den politischen Stiftungen und der ihnen nahe stehenden Parteien gilt es für die Stiftungen die rechtliche und tatsächliche Unab- 38 Friedrich-Ebert-Stiftung 1996; Rosa-Luxemburg-Stiftung 2006a: Heinrich-Böll-Stiftung 2004; Konrad -Adenauer-Stiftung 2001; Hanns-Seidel-Stiftung 2005; Friedrich-Naumann-Stiftung 2002 39 Lepszy 2003: 524 40 Lepszy 2003: 524; 41 Hanns-Seidel-Stiftung 2006b: 63 42 Lepszy 2003: 524 43 Eine Ausnahme ist die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der mit Prof. Dr. Reinhard Mocek derzeit ein Wissenschaftler vorsteht. 44 Amtszeit: 1998-2002 45 Amtszeit: 1976-1988 bzw. 1992-2003 - 11 - hängigkeit einzuhalten. Die politischen Stiftungen müssen nach der Verfassungsrechtsprechung ihre in den Satzungen vorgegebenen Aufgaben in organisatorischer und personeller Unabhängigkeit sowie eigenverantwortlich von denen ihr nahe stehenden Parteien und Regierungen ausüben.46 Dies hatte das bereits erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur öffentlichen Finanzierung der politische Stiftungen im Jahr 1986 deutlich gemacht.47 Sie dürfen nicht für die ihnen nahe stehenden Parteien tätig sein bzw. in der Praxis eine gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren. Aus diesem Grund dürfen die in den Stiftungsgremien vertretenen Personen nicht gleichzeitig vergleichbare Funktionen in der Partei wahrnehmen.48 Die Stiftungen und ihre Angebote , gerade die politische Bildungsarbeit, müssen grundsätzlich allen Bürgern offen stehen . Ihre Einrichtungen, beispielsweise ihre Bibliotheken, müssen allen Interessierten zugänglich seien.49 6. Aufgaben und Aktivitäten der politischen Stiftungen Die sechs bundesweit etablierten politischen Stiftungen zeigen bei den von ihnen verfolgten Aktivitäten, wie bereits im Kapitel über die Satzungsziele erwähnt, große Übereinstimmungen auf.50 Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem die Politische Bildungsarbeit, die Durchführung von Konferenzen und Informationsveranstaltungen mit nationalen und internationalen Multiplikatoren, die Studienförderung sowie die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Zudem verfügen sie über eigene Bibliotheken und Archive. Die politischen Stiftungen geben eigene Publikationen heraus, vergeben Aufträge an Wissenschaft- und Forschungseinrichtungen51, fördern Wissenschaft und Forschung und engagieren sich im Bereich Kunst und Kultur. Hierzu gehören zum Beispiel die Organisation von Ausstellungen oder die Vergabe von Preisen. An den mehreren tausend Veranstaltungen umfassenden Stiftungsangeboten partizipieren pro Jahr mehrere hunderttausend Bürger.52 So nahmen zum Beispiel bei der Friedrich- Ebert-Stiftung im Jahr 2005 150.000 Bürger an rund 3.000 Bildungsveranstaltungen, Diskussionsforen und Fachtagungen in Deutschland teil.53 Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich zu den Aufgaben der politischen Stiftungen folgendermaßen: „Die Stiftungen sollen die Beschäftigung der Bürger mit politischen Sachverhalten anregen und den Rahmen bieten für eine – allen Bürgern zugängliche – 46 Bundesministerium des Innern 2006 47 48 Lepszy 2003: 524; Beise 2003: 212 49 Halfmann 2004: 5; Lepszy 2003:524/525; Bundesministerium des Innern 2006 50 Lepszy 2003: 525 51 Hierzu gehörte zum Beispiel die Auftragsvergabe von Studien. 52 Beise 2003: 209 53 Friedrich-Ebert-Stiftung 2006b - 12 - offene Diskussion politischer Fragen. Dadurch wird das Interesse an einer aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen und politischen Lebens geweckt und das notwendige Rüstzeug vermittelt.“54 Die Stiftungen selber haben in einer „Gemeinsamen Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“ vom 6. November 199855 in der Präambel explizit die gesellschaftspolitischen Aufgaben der Stiftungen betont: (…) Die Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann- Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung sind die der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Freien Demokratischen Partei, der Christlich Sozialen Union in Bayern und der Bundespartei Bündnis 90/Die Grünen nahe stehenden Politischen Stiftungen. Mit der Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben wollen sie zur Gestaltung der Zukunft unseres Gemeinwesens beitragen. Ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit , Information und Politikberatung im In- und Ausland, die auf den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufbauen und den Grundsätzen der Solidarität, Subsidiarität und gegenseitigen Toleranz verpflichtet sind, haben insbesondere zum Ziel: - durch Vermittlung politischer Bildung die Beschäftigung der Bürger mit politischen Fragen anzuregen sowie ihr politisches Engagement zu fördern und zu vertiefen; - durch Wissenschaftsförderung, politische Forschung und Beratung Grundlagen politischen Handelns zu erarbeiten sowie den Dialog und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Politik, Staat und Wirtschaft zu vertiefen; - die geschichtliche Entwicklung der Parteien sowie der politischen und sozialen Bewegungen zu erforschen; - mit Stipendien und studienbegleitenden Programmen die wissenschaftliche Ausund Fortbildung begabter junger Menschen zu fördern; - durch Veranstaltungen, Stipendien und Pflege und Erhalt von Kulturwerken Kunst und Kultur zu fördern; - durch Informationen und internationale Begegnungen die europäischen Einigungsbestrebungen zu unterstützen und zur Völkerverständigung beizutragen; - mit Programmen und Projekten entwicklungspolitische Hilfe zu leisten und zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen, die den Menschen- und Bürgerrechten verpflichtet sind, beizutragen. (…).56 54 Beise 2003: 209 55 Die erste Erklärung erfolgte im Jahr 1996, damals noch ohne die Heinrich-Böll-Stiftung. Bei der Erklärung im Jahr 1998 war die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die im Jahr 1999 in die Förderung aufgenommen ist, nicht dabei. 56 Beise 2003: 215; Konrad-Adenauer-Stiftung 2004c - 13 - 6.1. Politische Bildungsarbeit Die Politische Bildungsarbeit ist der wichtigste Bereich der Inlandstätigkeit aller politischen Stiftungen. Zur Durchführung des breiten Spektrums von gesellschaftspolitischen Bildungsveranstaltungen besitzen die politischen Stiftungen zum einen eigene Bildungseinrichtungen , wie zum Beispiel Akademien und Bildungswerke. Zum anderen führen die politischen Stiftungen Seminare auch in hausungebundenen Bildungsstätten durch. Insgesamt veranstalten sie pro Jahr mehrere Tausend Seminare. Die Stiftungen beabsichtigen mit ihrem breiten Bildungsangebot unter anderem den Bürgern politische Informationen zu vermitteln, das Interesse an Politik insgesamt zu wecken, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und die politische Partizipation zu fördern. Gesellschaftliche Multiplikatoren, wie beispielsweise ehrenamtliche tätige Bürger oder in Parteien oder Verbänden tätige Menschen, sind wichtige Adressaten der politischen Bildungsarbeit der Stiftungen.57 6.2. Studienförderung Ein weiterer zentraler Pfeiler der Tätigkeiten der politischen Stiftungen in Deutschland ist die Studienförderung. Alle Stiftungen verfügen über eigene Studienwerke und vergeben in diesem Zusammenhang an besonders begabte bzw. qualifizierte Studenten und Graduierte aus dem In- und Ausland Stipendien. Im Jahr 2005 befanden sich rund 5600 Stipendiaten in der Förderung der Stiftungen. Die Studienwerke der politischen Stiftungen gehören damit zu einem wesentlichen Pfeiler der in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen elf Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland .58 Neben der persönlichen sozialen Situation des Studenten spielt bei der Vergabe der Stipendien auch ein herausragendes gesellschaftliches Engagement eine wichtige Rolle. Zur möglichen finanziellen Förderung tritt eine ideelle und studienbegleitende Förderung der Stipendiaten durch die Stiftung, beispielsweise durch spezielle Seminarangebote . Vor der möglichen Aufnahme eines Stipendiaten steht ein Aufnahmeverfahren , an dessen Ende Auswahlgremien der Stiftungen über die Aufnahme des Stipendiaten entscheiden.59 6.3. Informations- und Vortragsveranstaltungen sowie Politikberatung Alle politischen Stiftungen führen zudem in großer Anzahl im In- und Ausland Diskussions -, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Tagungen, Workshops, Konferenzen , Foren und Kolloquien zu einem breiten Themenspektrum durch, wobei der Schwerpunkt deutlich in den Kategorien Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft liegt. Innerhalb der Stiftungen existieren zudem immer spezielle Organisations- 57 Bundesministerium des Innern 2006; Lepszy 2003: 525 58 Bundesministerium für Bildung und Forschung 2003: 8ff.; Zeit Campus 2006 59 Lepszy 2003: 526 - 14 - einheiten, die sich auf Forschung, Beratung und Analysen konzentrieren. Sie sind für die den Stiftungen nahe stehenden Parteien, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit , bei vielen Themen eine wichtiger inhaltlicher Impulsgeber und „Think Tank“. 6.4. Bibliotheken und Archive Eigene Bibliotheken, Dokumentationen und Archive sind weitere wichtige Bereiche, in denen sich die politischen Stiftungen engagieren. Dabei wird auch eigene wissenschaftliche Forschung betrieben und Dritten zur Verfügung gestellt. Studenten und Wissenschaftler können die Archive und Bibliotheken für eigene Forschungen benutzen. Die Archive der politischen Stiftungen verwalten zudem die Nachlässe ehemaliger Abgeordneter .60 Bei der Friedrich-Naumann-Stiftung werden beispielsweise im Rahmen des „Archiv des Liberalismus“ neben umfangreichen Akten auch Druckschriften, Plakate, Fotos, Filme und Videos mit Bezug zum Liberalismus gesammelt und erschlossen.61 Ein weiteres Beispiel ist das „Archiv für soziale Demokratie“ und die Bibliothek mit dem Schwerpunkt „Geschichte und Gegenwart der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung “ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Beide Einrichtungen besitzen die umfangreichsten Bestände zur Geschichte der Arbeiterbewegung in Deutschland.62 6.5. Internationale Arbeit Die internationale Arbeit ist ein weiterer zentraler Aufgabenbereich der politischen Stiftungen . Sie hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung noch zugenommen. Zwar sind im Durchschnitt weniger als ein Fünftel der Stiftungsmitarbeiter im Ausland beschäftigt , doch geben die Stiftungen die Hälfte ihres Etats bzw. ihrer Projektmittel für ihre Aktivitäten im Ausland aus.63 Die Aktivitäten der politischen Stiftungen sind eine wichtige Facette in den Außenbeziehungen der Bundesrepublik. In den politischen Stiftungen konzentrieren sich zum einen bestimmte Organisationseinheiten auf dieses Aufgabengebiet. Zum anderen verfügen alle Stiftungen, wenn auch in unterschiedlicher Stärke und inhaltlicher Schwerpunktsetzung , weltweit über eigene Büros und Mitarbeiter. So beschäftigt beispielsweise die Konrad-Adenauer-Stiftung über 80 Mitarbeiter im Ausland, die mehr als 200 Projekte in über 120 Ländern betreuen. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die gegenwärtig jüngste der politischen Stiftungen in Deutschland, verfügt über Auslandsbüros in Südafrika (Johannesburg), in Russland ( Moskau), in Polen (Warschau) und in Brasilien (Sao Paulo), wobei die Büros häufig für eine - mehrere Länder umfassende - Region zustän- 60 Lepszy 2003: 526 61 Friedrich-Naumann-Stiftung 2006d 62 Lepszy 2003:526; Beise 2003: 216 63 ; Lepszy 2003: 527 - 15 - dig sind. 64 Die Büros der Stiftungen führen im jeweiligen Land, in dem sie tätig sind, einen intensiven Dialog mit den führenden Vertretern von Regierung, Parlament, Parteien sowie Multiplikatoren von Verbänden, Wirtschaftsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen. Dazu gehören unter anderem Gesprächsrunden, Vortragsveranstaltungen und Seminare. In den so genannten westlichen Ländern konzentrieren sich die Aktivitäten der Stiftungen primär auf die Festigung und den Ausbau der bilateralen Beziehungen.65 In anderen Ländern, wie den Staaten der so genannten Dritten Welt, engagieren sich die Stiftungen in Zusammenarbeit mit örtlichen Partnerorganisationen insbesondere mit eigenen zivilgesellschaftlichen und entwicklungspolitischen Projekten. Hier erhoffen sich die Stiftungen von ihrer Arbeit eine Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Strukturen, von Menschenrechten, Medienpluralismus , Demokratie und Rechtstaatlichkeit.66 In diesem Zusammenhang erheben die Stiftungen , gerade in ihrer entwicklungspolitischen Arbeit im Ausland, auch direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anderer Länder, so wie es beispielsweise die Konrad-Adenauer-Stiftung im Jahr 1997 formuliert hat: „Wir wollen zugleich auf die Gestaltung politischer und gesellschaftlicher Ordnungen , auf politische Entscheidungsprozesse und auf die Entwicklung politischer und gesellschaftlicher Institutionen einwirken.“67 Im Gegensatz zur offiziellen Außenpolitik, deren Aktivitäten im Gastland auch als Einmischung in die inneren Angelegenheiten bewertet werden könnten68, haben die politischen Stiftungen durch ihren Nichtsregierungsstatus besondere Vorteile.69 In der Vergangenheit haben die politischen Stiftungen mit ihren Aktivitäten in anderen Ländern Demokratisierungsprozesse erfolgreich unterstützen sowie Beiträge zum Konfliktabbau und zur Friedenskonsolidierung leisten können. In Europa konnte zum Beispiel der politische Wandel in Portugal und Spanien in den 1970er Jahren hin zu einem demokratischen System positiv begleitet werden. Dabei wurden von den Stiftungen in einem mehrjährigen Prozess die demokratischen Parteien in diesen Ländern intensiv unterstützt. Ein anderes Beispiel ist die Unterstützung des politischen Wandels in Südafrika noch zu Zeiten des Apartheidregimes durch die deutschen Stiftungen.70 Das internationale Engagement im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der politischen Stiftungen fußt auf einer grundsätzlichen Abstimmung mit der Bun- 64 Konrad Adenauer Stiftung 2006b; Rosa-Luxemburg-Stiftung 2006d 65 66 Lepszy 2003: 526; Beise 2003: 210 67 Pogorelskaja 2002: 29 68 Zum Beispiel Kontakte zu oppositionellen Kräften. 69 Pogorelskaja: 36 70 ; Beise 2003: 210 - 16 - desregierung. So wurden im Jahr 1973 zwischen dem damaligen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den zu diesem Zeitpunkt existierenden politischen Stiftungen die bis heute geltenden Grundsätze für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den politischen Stiftungen unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Stiftungen festgelegt: "Die politischen Stiftungen unterstützen Partner in Entwicklungsländern, die im Rahmen der durch die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen festgelegten Ziele einen strukturwirksamen Beitrag leisten zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit, zur Verbreiterung der politischen Mitwirkung und zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit ihres Landes. Bei der Verfolgung dieser Ziele kommt der Eigenverantwortlichkeit und der Eigeninitiative von gesellschaftlichen Gruppen und Individuen hohe Bedeutung zu. Entwicklungspolitisch vordringlich ist dabei die Organisation der Selbsthilfe unterprivilegierter Schichten."71 Die politischen Stiftungen koordinieren ihre Auslandsarbeit sowohl mit dem Auswärtigen Amt, den deutschen Botschaften und dem BMZ wie auch untereinander.72 Zum anderen informieren und beraten die politischen Stiftungen die ihnen nahe stehenden Parteien als auch die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten im Ausland. Bei Informationsbesuchen von deutschen Parlamentariern im Ausland werden die Büros der politischen Stiftungen vor Ort häufig in die Programmplanung mit eingebunden. Bezüglich ihres Engagements im Ausland wird den Stiftungen von Kritikern vorgeworfen, mit öffentlichen Geldern für die ihnen nahe stehenden Parteien „Parteienaußenpolitik“ zu betreiben .73 7. Finanzierung der politischen Stiftungen Alle sechs politischen Stiftungen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecken. Dies ist auch in den Satzungen fest verankert. Sie sind – im Gegensatz zu Parteien und Fraktionen - steuerlich als gemeinnützig anerkannt.74 Die politischen Stiftungen in Deutschland finanzieren sich alle fast ausschließlich aus öffentlichen Zuwendungen. Andere Einnahmen, wie zum Beispiel Spenden, Eigenkapital oder Teilnehmergebühren, fallen kaum ins Gewicht. Von den öffentlichen Zuwendungen stammt der Großteil aus dem Bundeshaushalt. Dabei handelt es sich um Zuwendungen aus den Einzelplänen des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), aus dem Bundesministerium für 71 Lepszy 2003: 526/527 72 Pogorelskaja: 36; 38 73 Pogorelskaja 2002: 29 74 Halfmann 2004: 3/4 - 17 - wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), aus dem Auswärtigen Amt (AA) sowie dem Deutschen Bundestag. In diesem Zusammenhang sind das Bundesinnenministerium und das Entwicklungshilfeministerium die beiden wichtigsten Geldgeber der Stiftungen. Zuwendungen der Bundesländer, der Kommunen und der Europäischen Union machen insgesamt nur wenige Prozentpunkte der Gesamtetats der Stiftungen aus.75 Bei den Zuwendungen des Bundesministeriums des Innern an die politischen Stiftungen handelt es sich im Wesentlichen um so genannte Globalmittel. Über die Verwendung dieser nicht zweckgebundenen Finanzmittel können die Stiftungen im Rahmen der allgemeinen Zuweisungsrichtlinien weitgehend selbständig entscheiden. Diese auch institutionelle Förderung genannte Unterstützung bildet die wesentliche Basis zur Finanzierung ihrer eigenen Binnenstruktur - zum Beispiel für Personal und sächliche Verwaltungsausgaben – und zur Erfüllung ihrer in der Satzung festgelegten Aufgaben.76 Die Verteilung der Zuwendungen an die sechs politischen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt legt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich fest. Alle Zuwendungen , die Globalzuschüsse als auch die Projektförderung, werden mit dem Gesetz zur Feststellung des Bundeshaushalts verabschiedet. Sowohl die Aufteilung der Globalzuschüsse als auch – mit wenigen Ausnahmen – derer für die projektbezogenen Haushaltsmittel erfolgt nach einem festen Schlüssel, den die politischen Stiftungen dem Haushaltsausschuss gemeinsam vorschlagen. Die Mittelverteilung orientiert sich an den Durchschnittsergebnissen der letzten vier Bundestagswahlen, welche die den Stiftungen nahe stehenden und im Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien erzielt haben. Der Schlüssel soll die dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik angemessen berücksichtigen. Seit dem Jahr 2005 erhalten die Friedrich -Ebert-Stiftung 35 Prozent, die Konrad-Adenauer-Stiftung 31,5 Prozent, die Friedrich -Naumann-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung jeweils 11,16 Prozent sowie die Rosa-Luxemburg-Stiftung einen Sockelbetrag in Höhe von 3,48 Millionen Euro, der vier Prozent des Bundeshaushaltsansatzes aus Globalzuschüssen entspricht.77 Der für die Vergabe der Globalzuschüsse geltende Verteilungsschlüssel gilt für die politische Stiftungen– mit Einschränkungen bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung78 – auch für die Projektfördermittel aus den Etats des Auswärtigen Amtes, des Deutschen Bundestages und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 75 Lepszy 2003: 527; Halfmann 2004: 1; Rosa-Luxemburg-Stiftung 2005: 6 76 Halfmann 2004: 1/2 77 Halfmann 2004: 1-3; 78 Ihr Anteil beträgt zurzeit 2,89 v.H. der Gesamtansätze. - 18 - Für die aus dem Etat des BMBF zur Verfügung gestellten Projektfördermittel existiert kein fester Verteilungsschlüssel. Hier wird unter anderem bedarfsgerecht verteilt, wobei auch der Größe der Studienwerke eine Bedeutung zukommt.79 Die projektbezogenen Fördermittel aus dem Etat des BMZ werden von den politischen Stiftungen insbesondere für entwicklungspolitische Vorhaben, für die Finanzierung der Auslandsbüros und für den Aufbau internationaler Beziehungen verwendet. Die Zuwendungen des Auswärtigen Amtes konzentrieren sich im Wesentlichen auf die ausländischen Stipendiaten. Außerdem werden auch Mittel für bestimmte gesellschaftspolitische Maßnahmen bereitgestellt. Die Projektfördermittel des BMBF werden für die inländische Stipendiatenförderung verwendet. Die Mittel des Deutschen Bundestages beziehen sich auf die Übernahme von Kosten für die Nachlassverwaltung von ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.80 Die fast ausschließliche staatliche Finanzierung der den Parteien SPD, CDU, CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei.PDS nahe stehenden politischen Stiftungen - aus dem Bundeshaushalt - war und ist insbesondere in der Öffentlichkeit Anlass zu Kritik. Die Bedenken richten sich vor allem um die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Finanzierung politischer Stiftungen.81 Auch der starke Anstieg der öffentlichen Zuwendungen an die politischen Stiftungen - in den drei Jahrzehnten von 1967 bis 1997 stiegen sie von umgerechnet ca. 12 Millionen auf rund 300 Millionen Euro jährlich – wird dabei von Beobachtern kritisiert.82 Verstärkt seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre sind die staatlichen Zuwendungen an die politischen Stiftungen gesunken. Von diesem Trend waren alle Stiftungen betroffen. So hatte zum Beispiel die Friedrich- Naumann-Stiftung im Zeitraum von 1993 bis 2002 einen Rückgang (real) der Zuwendungen von 51 Millionen Euro auf 30,9 Millionen Euro zu verzeichnen. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von 38,6 Prozent.83 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 (BVerfG 2 BvE 5/83) bezüglich der staatlichen Förderung der politischen Stiftungen keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die politischen Stiftungen müssen allerdings dem verfassungsrechtlichen Leitbild entsprechen und ihre Unabhängigkeit und Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren. Die finanziellen Zuwendungen liegen für das Gericht im öf- 79 80 81 Pogorelskaja 2002: 29 82 Beise 2003: 213 83 Beise 2003: 215 - 19 - fentlichen Interesse. In seinem Urteil vom 14. Juli 1986 hat das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung der politischen Stiftungen für verfassungskonform erklärt.84 Die von Bundespräsident Richard von Weizsäcker85 im Jahr 1992 ins Leben gerufene „Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung“ hat sich in ihrem Kommissionsgutachten ebenfalls mit der öffentlichen Finanzierung der politischen Stiftungen befasst. Im Gutachten der Kommission vom 17. Februar 1993 wurden die politischen Stiftungen unter anderem als wichtiger Teil der politischen Kultur der Bundesrepublik angesehen. Gleichzeitig haben die Sachverständigen mehr Transparenz bei der Finanzierung der politischen Stiftungen angemahnt.86 In ihrer am 6. November 1998 einvernehmlich verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“ sprachen sich die Stiftungen für einen Mix aus „Globalzuschüssen“ und projektbezogenen Zuweisungen – aus dem Bundeshaushalt – aus. Dabei sprachen sie sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit den staatlichen Zuwendungen aus und unterbreiteten hierzu konkrete Zusagen . Die politischen Stiftungen sind vor diesem Hintergrund um mehr Transparenz bei der Verwendung der ihnen zugesprochenen öffentlichen Mittel bemüht. So legen sie beispielsweise jährlich in ihren Geschäftsberichten ihre Mittelverwendung sowie die Zahl der Personalstellen - im Vergleich zum Vorjahr –und die Zusammensetzung ihrer Organe offen und lassen ihren Jahresabschluss von Wirtschaftsprüfern überprüfen.87 Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es für die Höhe der Zuwendungen noch für die Aufteilung der Zuwendungen an die einzelnen politischen Stiftungen eine explizite rechtliche Grundlage. Ein für die politischen Stiftungen greifendes Stiftungsrecht existiert bisher nicht. Das vom Gesetzgeber verabschiedete „Gesetz zur steuerlichen Förderung privater Stiftungen“ aus dem Jahr 2000 sowie das „Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts“ aus dem Jahr 2002 sind für die politischen Stiftungen nicht ausschlaggebend .88 8. Zusammenfassung Bei den politischen Stiftungen handelt es sich mit Ausnahme der Friedrich-Naumann- Stiftung um privatrechtliche Organisationen nach dem deutschen Vereinsrecht. Ihre Satzungen und Stiftungsorgane sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Vereinsrechts aufgebaut. Alle Stiftungen verfolgen eine an den Grundwerten und weltan- 84 Halfmann 2004: 4; Beise 2003: 208 85 Amtszeit: 1984-1994. 86 Halfmann 2004: 2; Beise 2003: 214 87 Halfmann 2004: 3ff.; Beise 2003: 215 88 Beise 2003: 214 - 20 - schaulichen Vorstellungen der ihnen nahe stehenden Parteien orientierte Stiftungsarbeit. Die Stiftungsgremien sind überwiegend mit aktiven oder ehemaligen Repräsentanten der jeweils nahe stehenden Partei besetzt. Alle Stiftungen verfügen in unterschiedlicher Intensität über eigene Auslandsbüros. Die beiden größten Stiftungen, die Friedrich- Ebert-Stiftung und die Konrad-Adenauer-Stiftung, sind mit ihren Auslandsniederlassungen und deren Projekten nahezu weltweit präsent.89 Zu den vorrangigen Aufgaben der Stiftungen gehören die Förderung der politischen Bildung im In- und Ausland, die Studienförderung, die internationale Entwicklungszusammenarbeit , die Durchführung von Konferenzen und Informationsveranstaltungen, die Politikberatung sowie der Unterhalt von eigenen Bibliotheken und Archiven. Gerade für den Bereich der politischen Bildungsarbeit sowie für die Durchführung von Vortragsveranstaltungen besitzen die politischen Stiftungen fast flächendeckend in allen Bundesländern eigene Büros, Bildungseinrichtungen und Akademien. Sie gehören damit in der politischen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik zu den wichtigen Akteuren. Das gilt auch für den Bereich der Studienförderung. Unter den fast 17.000 geförderten Stipendiaten im Jahr 2005, die durch die elf Begabtenförderwerke in Deutschland gefördert wurden, befanden sich rund 5600 Stipendiaten der sechs politischen Stiftungen in Deutschland.90 Die sechs politischen Stiftungen haben derzeit, wenn die Jahresberichte aller sechs Stiftungen für das Jahr 2005 und in Teilen des Jahres 2004 berücksichtigt werden, zusammen über ca. 1800 Beschäftigte und ein jährliches Ausgabevolumen von ca. 350 Millionen Euro.91 In der Bundesrepublik gibt es derzeit keine explizite gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit und Finanzierung der politischen Stiftungen. Das betrifft insbesondere die Höhe und Aufteilung der öffentlichen Zuwendungen, die fast ausschließlich aus dem Bundeshaushalt stammen und den größten Teil der Einnahmen ausmachen. Mit der institutionellen Förderung aus dem Etat des Bundesinnenministeriums, den „Globalmitteln“, finanzieren die Stiftungen Ausgaben wie zum Beispiel für Personal und sächliche Verwaltungsausgaben . Die „Globalmittel“ werden nach einem festen Verteilungsschlüssel, der sich an den Wahlergebnissen der im Deutschen Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien orientiert, unter den Stiftungen aufgeteilt. Die projektbezogenen Fördermittel , von denen der größte Teil aus dem Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit stammt, konzentrieren die politischen Stiftungen insbesondere auf ent- 89 Konrad-Adenauer-Stiftung 2006b; Friedrich-Ebert-Stiftung 2005 90 Zeit Campus 2006 91 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch nicht von allen politischen Stiftungen für das Jahr 2005 endgültige Zahlen vor. - 21 - wicklungspolitische Vorhaben und auf den Ausbau der internationalen Beziehungen. Insgesamt geben die Stiftungen rund die Hälfte ihrer Projektmittel für den internationalen Bereich aus. Die überwiegend öffentliche Finanzierung der politischen Stiftungen ist seit Jahren Anlass zu Kritik in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Finanzierung politischer Stiftungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang in seiner bisherigen Rechtsprechung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Die politischen Stiftungen müssen allerdings dem verfassungsrechtlichen Leitbild entsprechen und ihre Unabhängigkeit und Distanz zu den ihnen nahe stehenden Parteien wahren. Dazu gehört vor allem die Erledigung ihrer Aufgaben in organisatorischer und personeller Unabhängigkeit von den Parteien. Die von den Stiftungen angebotenen Aktivitäten müssen allen Bürgern offen stehen. - 22 - 9. Literaturverzeichnis - Bartsch, Sebastian (2004). Politische Stiftungen. Grenzgänger zwischen Gesellschafts - und Staatenwelt, in: Kaiser, Karl; Eberwein, Wolf-Dieter (Hrsg.). 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