AUSARBEITUNG Thema: Ursachen und Folgen des Berliner Kongresses von 1878 unter besonderer Berücksichtigung der Balkankriege Fachbereich XI Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Tel.: (030) 227-38628 Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 15. November 2005 Reg.-Nr.: WD 1 145/05 Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 2. Das „Europäisches Konzert“ 5 3. Die „Orientalische Frage“ 5 4. Entwicklungen vor dem Berliner Kongress 1878 6 4.1. Griechische Unabhängigkeit 1832 6 4.2. Serbisch-türkischer Krieg 1876-1878 7 4.3. Russisch–türkischer Krieg 1877/78 7 4.4. Friedensvertrag von San Stefano vom 3. März 1878 9 4.5. Reaktionen der Großmächte auf den Friedensvertrag San Stefano 9 4.6. Vorverhandlungen vor dem Berliner Kongress 11 5. Berliner Kongress 1878 11 5.1. Interessen der Länder für den Berliner Kongress 12 5.1.1. Interessen des Deutschen Reiches 13 5.1.2. Interessen von Österreich-Ungarn 14 5.1.3. Interessen von Russland 15 5.1.4. Interessen von Frankreich 15 5.1.5. Interessen von England 16 5.1.6. Interessen von Italien 17 5.1.7. Interessen des Osmanischen Reiches 17 5.2. Berliner Friedensvertrag vom 13. Juli 1878 17 5.3. Reaktionen der Länder auf den Berliner Friedensvertrag 19 6. Entwicklungen auf dem Balkan nach dem Berliner Kongress 21 6.1. Serbisch-Bulgarischer Krieg 1885 21 6.2. Gründung des Balkanbundes 22 6.3. 1. Balkankrieg 1912/13 23 6.3.1. Londoner Konferenz der Botschafter der europäischen Großmächte 23 6.3.2. Londoner Friedenskonferenz 24 - 3 - 6.3.3. Friedensvertrag von London vom 30. Mai 1913 24 6.4. 2. Balkankrieg 1913 25 6.4.1. Friedensvertrag von Bukarest vom 10. August 1913 26 7. Zusammenfassung 27 8. Literaturverzeichnis 30 - 4 - 1. Einleitung Die Aussage von Görtemaker, „dass ohne grundlegende Kenntnis wichtiger Vorgänge des 19. Jahrhunderts ein tiefes Verständnis unserer gegenwärtigen Welt nicht gewonnen werden kann“1, gilt gerade auch für die Bedeutung des Berliner Kongresses 1878. Der Berliner Kongress hat auch heute, wo sich sowohl die nationale als auch die europäische und internationale Politik mit großen Herausforderungen in Südosteuropa konfrontiert sieht, nichts an seiner historischen Bedeutung insbesondere für die Balkanregion eingebüßt . Einige der Probleme der Gegenwart in dieser Region Europas weisen direkte Verbindungslinien zum Berliner Kongress auf, obwohl das Ereignis fast 130 Jahre zurückliegt. Zudem zählt der Berliner Kongress für die Forschung zu den wenigen Ereignissen in der Epoche des 19. Jahrhunderts, bei denen eine kriegführende Großmacht Europas - das russische Kaiserreich - , die gegen eine andere Großmacht einen Sieg errungen hatte - gegen das Osmanische Reich Anfang 1878 - von den anderen europäischen Großmächten zur Revision seines von ihm bestimmten Friedensvertrages – dem Friedensvertrag von San Stefano - über den Verhandlungsweg angehalten wurde. Hier fand erstmals das Prinzip Anwendung, dass wichtige Änderungen in der politischen Landschaft Europas auch der Sanktion Europas bedurften.2 Die Ursachen und Folgen des Berliner Kongresses, insbesondere für die Balkanregion, sind Mittelpunkt der Ausarbeitung. Der Untersuchungszeitraum der Arbeit konzentriert sich im Wesentlichen auf die Zeitspanne von Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges 1914. Zunächst wird nach einer kurzen Betrachtung des Systems des „Europäischen Konzerts“ und der „Orientalischen Frage“ der Blick der Untersuchung auf jene politischen Entwicklungen gerichtet, die die Einberufung des Berliner Kongresses nach Berlin im Sommer 1878 verursacht haben. Bei der Betrachtung des Kongresses selber wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Herausarbeitung der jeweiligen strategischen Interessen der teilnehmenden Länder gelegt. Die Entwicklungen, die dem Berliner Kongress und seinem Friedensvertrag in der Balkanregion folgten, sind Bestandteil des letzten Teils der Untersuchung. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Balkankriege in den Jahren 1912 bis 1913 gelegt. Ihre Entstehungsgeschichte und ihre Folgen für die Region fließen in diese Betrachtung mit ein. 1 Görtemaker 1996: 390 2 Baumgart 1987: 7 - 5 - 2. Das „Europäisches Konzert“ Die Staatenbeziehungen der europäischen Großmächte zwischen dem Wiener Kongress 1815 und dem Ausbruch des 1. Weltkrieges 1914 wurden als sog. Europäisches Konzert bezeichnet. Gehörten zunächst England, Preußen (seit 1871 Deutsches Reich), Russland , Österreich (seit 1867 Österreich-Ungarn) und Frankreich diesem System an, so stieß in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch Italien hinzu. Die unterschiedlichen Interessen der in Konkurrenz zueinander stehenden Staaten sollten so austariert werden, dass stets ein Gleichgewicht der Kräfte - auch nach Konflikten - gewährleistet war.3 Das „Konzert“ kannte im Wesentlichen drei unterschiedliche Kommunikationswege : Internationale Kongresse und Konferenzen sowie Unterredungen der Diplomaten. Zu einem Kongress traten die führenden Regierungsvertreter der europäischen Großmächte zusammen, um die Bedingungen für einen Friedensvertrag auszuhandeln. Gespräche und Ergebnisse wurde durch Protokolle festgehalten. Die wichtigste Zusammenkunft für die europäische Außenpolitik und die Entwicklung der internationalen Beziehungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert war der Berliner Kongress.4 Er war das zentrale Glied der historischen Kette zwischen dem Wiener Kongress 1814/15 und dem Versailler Kongress 1919. Seine Beschlüsse hatten weitreichende Auswirkungen auf die Staaten Europas und die internationale Politik.5 Das „Europäische Konzert“ war allerdings ein sensibles System, das gerade durch die Hegemonial- und Expansionsbestrebungen seiner Mitglieder stets in seiner Existenz gefährdet war. Überstand es während einer langen Epoche sogar Kriege einzelner Mitglieder gegeneinander, wie z.B. beim Krim-Krieg 1856 oder dem Krieg zwischen Frankreich und Deutschland 1870/71, so wurde es schließlich mit der Eruption des 1. Weltkrieges endgültig begraben.6 Trotz des letztendlichen Scheiterns dieses Systems europäischer Zusammenarbeit in europäischen und internationalen Fragen verhinderte es knapp 100 Jahre - von 1815 bis 1914 – einen kriegerischen Zusammenstoß aller Großmächte.7 3. Die „Orientalische Frage“ Die Diplomatie des „Europäischen Konzerts“ stand bis 1914 mit der sog. Orientalischen Frage vor einer dauerhaften diplomatischen Herausforderung.8 Als „Orientalische Fra- 3 Geiss 1982: 32 4 Baumgart 1987: 1/2 5 Geiss 1982: 31 6 Görtemaker 1996: 298 7 Hildebrand 1989: 61 8 Weithmann 1993: 13 - 6 - ge“ werden die Probleme bezeichnet, die mit dem allmählichen territorialen Rückzug, dem inneren Verfall und der ökonomischen Krise des Osmanischen Reiches zusammenhingen . Dieser stetige Verfall „des kranken Mann vom Bosporus“ beschleunigte sich seit Mitte des 19. Jahrhundert deutlich. Begonnen hatte dieser Prozess Ende des 17. Jahrhunderts, als Österreich die Ottomanen aus Ungarn allmählich herausdrängte und Russland südwärts in Richtung Schwarzes Meer expandierte.9 Bis zur endgültigen Auflösung des Osmanischen Reiches in Folge des 1. Weltkrieges hatte es den Status einer Großmacht. Sein territorialer Machtbereich erstreckte sich Mitte des 19. Jahrhunderts noch auf drei Kontinente. Hauptproblemfeld der Pforte, wie es durch seine strategische Bedeutung an den Meerengen zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer auch genannt wurde, stellte in Europa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert und der ersten Jahre im 20. Jahrhundert das zu seinem Herrschaftsbereich gehörende Besitztum auf dem Balkan dar10. Die „Orientalische Frage“ war für die europäischen Großmächte aus der Perspektive Europa stets immer auch die „Balkanfrage“. Der rasante Verfall der über mehrere Jahrhunderte vorherrschenden Macht des Osmanischen Reiches auf dem Balkan traf auf den aufkommenden Nationalismus und die Unabhängigkeitsbestrebungen der Balkanvölker im Zeitalter des Nationalismus. Der europäische Aspekt der „Osmanischen Frage“ hatte mannigfache Folgewirkungen auch auf die Beziehungen der Staaten des „Europäischen Konzerts“ zueinander. Sowohl der Orient als auch der Balkan waren in den Jahrzehnten vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges ständige Krisenregionen für die Politik. Als Dauerkonstante spielte die „Orientalische Frage“ schließlich auch eine wichtige Rolle beim Ausbruch des 1. Weltkrieges.11 4. Entwicklungen vor dem Berliner Kongress 1878 4.1. Griechische Unabhängigkeit 1832 Bis zum Berliner Kongress 1878 gelang im Herrschaftsbereich des Osmanischen Reiches auf dem Balkan bzw. in Südosteuropa lediglich Griechenland - nach einem im Jahre 1821 begonnen Unabhängigkeitskrieg - die völlige völkerrechtliche Loslösung von Konstantinopel. Im Mai 1832 wurde Griechenland mit dem Vertrag von London nach annähernd 400 Jahren osmanischer Fremdherrschaft offiziell ein unabhängiges Königreich. Möglich geworden war dies vor allem durch das militärische Eingreifen Russlands, Englands und Frankreichs auf Seiten der Griechen gegen das Osmanische 9 Baumgart 1987: 32 10 Baumgart 1987: 23 11 Baumgart 1987: 22; Gall 1982: 2 - 7 - Reich.12 Alle anderen Gebiete waren formell noch Bestandteil des Osmanischen Reiches . Das galt auch für Rumänien, das aus der Vereinigung der Fürstentümer Moldau und der Walachei Ende 1861 hervorgegangen war. Die „Orientalische Frage“ auf dem Balkan begann Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts in starke Bewegung zu geraten . Dazu gehörten u.a. die Aufstände in Herzegowina (1875 und 1876), in Bosnien (1875 und 1876) und in Bulgarien (1876).13 4.2. Serbisch-türkischer Krieg 1876-1878 Serbien gehörte zwar seit Ende des 15. Jahrhunderts zum Osmanischen Reich, hatte sich aber in einem längeren Prozess, zu dem mehrere Aufstände zu Beginn des 19. Jahrhunderts gehörten hatten, vom Sultan wichtige Souveränitätsrechte zubilligen lassen. Es war zwar dem Sultan tributpflichtig, hatte aber ansonsten im Jahr 1817 Autonomie erreicht.14 Diesen Status wollte es nach griechischem Vorbild durch eine völlige völkerrechtliche Unabhängigkeit ablösen. Zusammen mit Montenegro, das ebenfalls eine weitgehende Selbständigkeit besaß, erklärte es Konstantinopel am 30. Juni 1876 den Krieg.15 Ziel war es, nach dem Vorbild Griechenlands die Vorherrschaft der Osmanen endgültig abzuschütteln. Der Krieg endete mit einer Niederlage der Serben und Montenegriner, wobei die Streitkräfte der Türken große Teile von Serbien unter ihre Kontrolle bringen konnten. Unter Vermittlung der europäischen Großmächte kam es 1878 zu einem Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien. 4.3. Russisch–türkischer Krieg 1877/78 Die Niederlage der Serben veranlasste Russland, das sich sowohl als Schutzmacht der orthodoxen Balkanvölker als auch als Anführer der panslawistischen Bewegung verstand , im April 1877 das Osmanische Reich anzugreifen. Es war seit 1768 der achte russisch-türkische Krieg.16 Zuvor hatte Russland von Konstantinopel öffentlich umfangreiche Reformen zugunsten der im Machtbereich des Osmanischen Reiches lebenden orthodoxen Christen angemahnt, was schließlich vom Sultan als Einmischung in die inneren Angelegenheiten abgelehnt wurde. Im Londoner Protokoll vom 31. März hatten die Großmächte vom Osmanischen Reich u.a. Frieden mit Montenegro, Reformen zugunsten der Christen und eine Abrüstung der türkischen Armee verlangt. Das Proto- 12 Baumgart 1987: 29 13 Geiss 1978: VV 14 Geiss 1978: 2 15 Canis 2004: 109 16 Geiss 1978: 1 - 8 - koll wurde vom Osmanischen Reich nur wenige Tage später abgelehnt.17 Die Forderung nach mehr Schutz für orthodoxe Glaubensbrüder war von Seiten Russlands allerdings nur als Vorwand für den Beginn der Kriegshandlungen benutzt worden. Strategisch verfolgte der Zar eine weitere Ausdehnung seines Machtbereichs auf Kosten des Osmanischen Reiches in Richtung der Meerengen (Bosporus und Dardanellen) und eine noch stärkere hegemoniale Stellung auf dem Balkan.18 Zuvor hatte Russland bei den anderen europäischen Großmächten, insbesondere Österreich -Ungarn, Deutschland und England, mögliche Vorgehensweisen gegen die Pforte auf diplomatischen Wegen intensiv erörtert. Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck hatte Russland die Neutralität des Deutschen Reiches für einen möglichen Krieg gegen die Türkei in Aussicht gestellt.19 Dabei ging er u.a. davon aus, dass ein Krieg Russlands Kräfte zum Vorteil des Deutschen Reiches absorbieren würde. Österreich- Ungarn hatte im Januar 1877 in einem Geheimabkommen mit Russland, dem Budapester Vertrag, auch Neutralität signalisiert, allerdings mit dem Wunsch einer territorialen Erweiterung auf Kosten des Osmanischen Reiches in Bosnien und Herzegowina nach einem russischen Sieg. Russland sollte Bessarabien annektieren. Die Entstehung eines einzigen Großstaates auf dem Balkan sollte verhindert werden. Bulgarien, Albanien und Teile von Rumelien sollten unabhängig werden. Griechenland sollte Thessalien, Teiles des Epirus und Kreta zugesprochen bekommen.20 An der Seite Russlands kämpften auch rumänische Truppen. Die zum Osmanischen Reich gehörigen Donaufürstentümer Moldau und Walachei hatten sich zuvor 1862 vereinigt. Mit dem Kriegsausbruch im Mai 1877 erklärte sich Rumänien für unabhängig .21 Zu Beginn der Kriegshandlungen waren den Russen nur geringe Erfolge vergönnt. Kriegsschauplätze waren u.a. Bulgarien, Rumänien sowie Armenien. Im Dezember 1877 schließlich gelang den Russen auf dem Balkan die entscheidende Wende des Krieges.22 Die türkischen Stellungen konnten in Richtung Süden durchbrochen werden. Im Januar 1878 schließlich standen die russischen Truppen vor einem möglichen Einmarsch in Konstantinopel. Das veranlasste die englische Regierung dazu, umgehend die britische Flotte und ein Expeditionskorps in den Bosporus zum Schutz von Konstantinopel zu entsenden.23 England wollte nicht zulassen, dass Russland die „Orientalische Frage“ auf Kosten Englands und der anderen europäischen Großmächte löste. Die Entsendung der englischen Seemacht, die dem Zaren im Konflikt die Grenzen aufzeigte und die Interventionsbereitschaft gegen Russland dokumentierte, beschwor die Gefahr 17 Geiss 1978: 7 18 Canis 2004: 110 19 Canis 2004: 124 20 Canis 2004: 123; Geiss 1978: 6 21 Canis 2004: 126 22 Geiss 1978: 8 23 Canis 2004: 128 - 9 - eines größeren Krieges zwischen den europäischen Großmächten herauf. 24 Aufgrund der eindeutigen Machtdemonstration Englands gewährte Russland dem Osmanischen Reich einen Waffenstillstand mit harten Bedingungen bezüglich seiner Territorien auf dem Balkan. 4.4. Friedensvertrag von San Stefano vom 3. März 1878 Am 3. März 1878 kam es zwischen Russland und dem Osmanischen Reich zum Friedensvertrag von San Stefano. Die anderen europäischen Großmächte waren nicht involviert . Die Inhalte der Geheimabsprachen mit Österreich-Ungarn spielten im Vertrag keinerlei Rolle.25 Aus der Perspektive des späteren Vertrages von Berlin wird der Frieden von San Stefano auch als „Vor-Frieden“ bezeichnet. Mit dem Vertrag wurden Serbien, Montenegro und Rumänien vom Osmanischen Reich unabhängige Staaten. Da alle auf der Seite Russlands gegen das Osmanische Reich gekämpft hatten, sollten sie eine deutliche territoriale Ausdehnung erfahren. Das galt insbesondere für Serbien. Ihm wurde ein zusätzliches Territorium zugesprochen, das ca. 40 Prozent seiner bisherigen Fläche entsprach. Zudem sollte Montenegro u.a. den Adriahafen Antivari erhalten. Bosnien und Herzegowina sollten autonom werden.26 Ferner sah der Friedensvertrag von San Stefano die Bildung eines unter russischem Einfluss stehenden autonomen Großbulgarien vor. Der russische Satellitenstaat sollte der größte Staat in Südosteuropa sein und sich vom Schwarzen Meer bis zur Ägäis quer über den Balkan erstrecken. Große Teile von Makedonien sowie Thrakien sollten zum Staatsgebiet gehören.27 Russland selber verlangte vom Osmanischen Reich Teile von Armenien und die Provinzen Kars und Ardahan. Der Friedensvertrag von San Stefano wurde aufgrund seiner umfassenden Gebietsabtretungen als Diktatfrieden für das Osmanische Reich eingestuft. Faktisch verlor das Osmanische Reich fast alle seine bisherigen europäischen Besitzungen. Russland bekam mit dem Satellitenstaaten Bulgarien indirekt starken Einfluss auf die Meerengen und Konstantinopel.28 4.5. Reaktionen der Großmächte auf den Friedensvertrag San Stefano Mit dem bilateral von Russland mit dem Osmanischen Reich abgeschlossenen Vertrag von San Stefano, der vollkommen von Russland inhaltlich bestimmt wurde und weitrei- 24 Weithmann 1993: 15 25 Canis 2004: 128 26 Batowski 1982: 58; Geiss 1978. 9 27 Gerstenberg 2005: 1 28 Baumgart 1987: 38 - 10 - chende territoriale Neugliederungen im russischen Interesse vorsah, geriet das „Europäische Konzert“ aus Sicht der anderen Großmächte aus dem Gleichgewicht. Nach geltendem Völkerrecht hätten die Länder, die den sog. Pariser Vertrag - Beendigung des Krimkrieges 1856 zwischen Frankreich, England und dem Osmanischen Reich auf der einen Seite und ihrem Gegner Russland auf der anderen Seite - unterschrieben hatten, in die Entscheidungsfindung von San Stefano einbezogen werden müssen. 29 Für die Wiederherstellung des Gleichwichts aller Großmächte setzten sich insbesondere England und Österreich-Ungarn ein30. England verstand sich seit dem Krimkrieg als Anwalt des Osmanischen Reiches, zumindest was die Situation in den europäischen Territorien anbelangte. Dabei verfolgte das Empire das eigene strategische Interesse, der britischen Seemacht das Einflussgebiet auch am Bosporus und den Dardanellen zu sichern. Die Meerengen zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer sollte nicht unter die Kontrolle Russlands geraten. Österreich-Ungarn sah im Frieden von San Stefano vor allem die einseitige Einflussnahme Russlands auf den gesamten Balkan. Wien sah damit die elementaren eigenen Interessen in der Region tangiert. Insbesondere die Schaffung eines von Russland abhängigen Großbulgarien und die großzügige Erweiterung des serbischen Staatsgebietes rief den Unmut der Verantwortlichen in Wien hervor. Die mit Russland durch geheime Absprachen verabredete Okkupation von Bosnien und Herzegowina spielte im Frieden von San Stefano keinerlei Rolle.31 Dagegen hatte die deutsche Regierung keine Einwände gegen den von Russland formulierten Frieden mit dem Reich des Sultans vorzubringen.32 England und Österreich-Ungarn akzeptierten nicht, dass Russland sowohl auf dem Balkan als auch an den Meerengen seine Politik vollständig in ihren Interessensphären durchsetzen konnte. Auf den Frieden von San Stefano folgten - wie bereits während der Kriegshandlungen zwischen Russland und dem Osmanischen Reich - scharfe Reaktionen beider Länder. Diese beinhalteten Ultimaten mit Kriegsdrohungen, die Genehmigung von Rüstungskrediten, Mobilmachungen und Truppenverlegungen. In einer gemeinsamen Front starteten sie unter den europäischen Großmächten eine Kampagne zur Revision des Vertrages. Sie warben dabei u.a. für eine internationale Zusammenkunft aller sog. Garantiekräfte des Pariser Friedens von 1856. Gleichzeitig setzten sie Russland massiv unter Druck, damit dieses einem Kongress zustimmte.33 29 Geiss 1978: XVI 30 Hillgruber 1978: 53 31 Canis 2004: 134 32 Kosev 1982: 77 33 Kosev 1982: 78; Geiss 1978: 9-11 - 11 - 4.6. Vorverhandlungen vor dem Berliner Kongress In den Wochen nach dem Friedensschluss traten die europäischen Großmächte in einen intensiven Meinungsaustausch zur Frage des Friedens von San Stefano ein. Im Mai 1876 war die Situation auf dem Balkan Gegenstand von Gesprächen zwischen Deutschland , Österreich-Ungarn und Russland in Berlin. Russland und England verhandelten zudem direkt, um einen Kompromiss zu den strittigen Fragen zu finden.34 Am 30. Mai 1878 kam es zwischen England und Russland zu einem Geheimabkommen. Es beinhaltete eine deutliche Zurückstutzung des Vertrages von San Stefano aus russischer Sicht. Ein wichtiger Punkt war die Verkleinerung von Bulgarien um die Hälfte seiner im Vertrag von San Stefano festgelegte Größe. England sollte Zypern annektieren können. Russland wiederum wurde u.a. Bessarabien in Aussicht gestellt.35 Das geheime Memorandum beider Länder wurde indirekt eine wichtige Basis für die Verhandlungen auf dem Berliner Kongress wenige Wochen später.36 Zudem schloss England mit dem Osmanischen Reich am 4. Juni 1878 eine Geheimkonvention. Danach sollte England Zypern okkupieren dürfen, falls Russland Batum erhalten würde. England garantierte Konstantinopel Kleinasien, Syrien, Mesopotamien. Zudem versprach es eine Unterstützung des Osmanischen Reiches auf dem Berliner Kongress. Am 6. Juni 1878 schlossen England und Österreich-Ungarn ein Abkommen, in dem die Begrenzung Bulgariens festgehalten wurde.37 5. Berliner Kongress 1878 Vom 13. Juni bis zum 13. Juli 1878 tagte der Berliner Kongress unter Vorsitz Otto von Bismarcks im Reichskanzlerpalais in Berlin-Mitte. Konferenzsprache war französisch. Teilnehmer waren neben den fünf europäischen Großmächten England, Frankreich, Deutschland, Russland und Österreich-Ungarn auch Italien und das Osmanische Reich. Für alle inhaltlichen Beschlüsse auf dem Kongress galt das Prinzip der Einstimmigkeit. Es existierte ein Kongresssekretariat. Der Kongress und seine Beschlüsse wurden protokolliert .38 In den vier Wochen des Berliner Kongresses kam es zu 20 Plenarsitzungen, die jeweils ca. zwei bis drei Stunden dauerten und immer nachmittags stattfanden. Insgesamt gab es 20 Delegierte, davon je drei Delegierte für die Großmächte und zwei Delegierte für Italien. Die Vertreter der Balkanländer wurden bei bestimmten Themen angehört. Sie 34 Canis 2004: 112 35 Baumgart 1987: 55 36 Kosev 1982: 79 37 Geiss 1978: 10-11 38 Geiss 1982: 49 - 12 - hatten aber kein generelles Recht gehört zu werden und besaßen auch kein Stimmrecht. Als formal noch nicht souveräne Staaten waren sie noch nicht völkerrechtsfähig.39 Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck war nicht nur Gastgeber, sondern hatte auch die Führung des Kongresses inne. Sowohl Teilnehmer als auch Beobachter sprachen ihm eine kompetente, auf Interessenausgleich bedachte und stringente Kongressleitung zu. Er beherrschte die Kongressdiplomatie perfekt und zeichnete sich durch staatsmännisches Geschick aus.40 Zugute kam ihm, dass das Deutsche Reich als europäische Großmacht im Jahr 1878 keine aktiven Interessen auf dem Balkan besaß. Der „ehrliche Makler“, der für einen ausgewogenen Interessenausgleich sorgte, hatte im Vorfeld des Kongresses allerdings noch ganz andere Positionen vertreten. Er hatte nicht nur Russland freie Hand im Vorfeld des russisch-osmanischen Krieges signalisiert, sondern sowohl vor dem Krieg als unmittelbar nach dem Frieden von San Stefano die Einberufung einer Konferenz der Großmächte zur Lösung der sich anbahnenden Krise abgelehnt.41 Der Kongress hatte als alleiniges Thema die Revision des Friedens von San Stefano. Er überprüfte die im russisch-osmanischen Vertrag vorgenommenen Bestimmungen. Andere Streitpunkte im „Europäischen Mächtekonzert“ wurden nicht thematisiert. Alleine die sog. Balkanfrage stand somit in Berlin zur Diskussion.42 5.1. Interessen der Länder für den Berliner Kongress Obwohl in den Wochen vor dem Kongress zwischen den Großmächten enge bilaterale Vorabstimmungen stattgefunden bzw. England und Russland einen Geheimvertrag mit weitgehenden Regeln beschlossen hatten, wurden in Berlin alle Fragen nochmals von der Diplomatie intensiv diskutiert.43 Spätestens mit der dosierten Eskalierung des Konfliktes durch das Entsenden der englischen Flotte in Richtung Meerengen, das dem russischen Zaren klare Grenzen aufgezeigt hatte, waren alle Regierungen auf eine friedliche Lösung des Konflikts aus. Einen großen europäischen Krieg wollte keine der Mächte riskieren. Alle Mächte wollten ihren eigenen politischen Absichten und strategischen Vorteilen alleine auf dem Verhandlungswege zum Durchbruch verhelfen.44 England und Russland stellten die wesentlichen Antipoden des Kongresses dar. Auch Österreich war der englischen Position gegenüber Russland sehr nahe. Die anderen Großmächte nahmen eine eher passive Rolle bei den Verhandlungen ein. 39 Batowski 1982: 57 40 Görtemaker 1996: 305 41 Baumgart 1987: 6;53 42 Hillgruber 1978: 53; Batowski 1982: 57 43 Kosev 1982: 80 44 Canis 2004: 134 - 13 - 5.1.1. Interessen des Deutschen Reiches Bismarck hatte vor dem Kongress die Position vertreten, die „Orientalische Frage“ offen zu halten. Er hatte keine Probleme mit einem lokal begrenzten russisch-türkischen Krieg und dem Frieden von San Stefano gehabt. Mit dem Offenhalten des „Orientalischen Geschwürs“ sollten die anderen Großmächte miteinander beschäftigt und Koalitionen gegen Deutschland verhindert werden.45 Das Deutsche Kaiserreich sollte als neue Macht im Zentrum Europas nicht in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der anderen Großmächte gelangen. Die Situation der Balkanvölker spielte in seinen Überlegungen keine Rolle. Allerdings war Bismarck gegen einen Krieg auf dem Balkan zwischen Russland und Österreich-Ungarn, der aufgrund ähnlicher Hegemonialbestrebungen in dieser Region nicht ganz auszuschließen war. Preußen war im Krimkrieg neutral gewesen und hatte beim polnischen Aufstand gegen Russland im Jahr 1863 den Zaren unterstützt.46 Russland wiederum war bei den Kriegen des Deutschen Reiches gegen Dänemark 1864, gegen Österreich 1866 und gegen Frankreich 1870/71 neutral geblieben. Auf dem Berliner Kongress verfolgte das Deutsche Reich keinerlei eigene territoriale Expansionsbestrebungen, wie sie einige Jahre später in der Phase des Imperialismus zum Vorschein kamen. Es wollte das neue Gleichgewicht der Kräfte, das sich durch die deutsche Nationalstaatsbildung in der Mitte Europas zugunsten Deutschlands verändert hatte, nicht gefährden. Deutschlands Außenpolitik war nach 1871 von Bismarck defensiv und auf Bewahrung des Statuts Quo ausgerichtet worden. 47 Koalitionen der anderen Großmächte gegen das neu gegründete Reich sollten verhindert werden. Allerdings war die Außenpolitik Bismarcks nicht strategisch ausgelegt. Statt einen längerfristig konzipierten Interessenausgleich zwischen den Mächten zu initiieren, war die Politik des Deutschen Reiches in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts immer nur auf kurzfristigen Zeitgewinn ausgerichtet.48 Auf dem Berliner Kongress unterstützte Deutschland unterschiedliche Interessen. Russland wurde bei seinen Interessen für Bulgarien, Österreich-Ungarn für Bosnien- Herzegowina und England für Zypern unterstützt.49 Der Berliner Kongress hatte für Bismarck auch innenpolitische Folgen. Der Kongress fand während des Wahlkampfes für die Reichstagswahlen im Jahr 1878 statt. Sein hohes internationales Ansehen auf dem Kongress strahlte auch positiv in das Deutsche 45 Canis 2004: 111; Weithmann 1993: 16 46 Baumgart 1987: 52 47 Görtemaker 1996: 301 48 Görtemaker 1996: 303 49 Kosev 1982: 80 - 14 - Reich hinein. Die Parteien, die Bismarck im Reichstag unterstützten, profitierten davon deutlich.50 5.1.2. Interessen von Österreich-Ungarn Die Habsburgermonarchie stieg durch ihre Siege gegen das Osmanische Reich seit dem 18. Jahrhundert zur Hegemonialmacht in Südosteuropa auf. Mit dem Zurückdrängen der Türken aus Teilen von Südosteuropa und Ostmitteleuropa kam es u.a. in Ungarn und Kroatien, die zum Territorium von Österreich-Ungarn gehörten, zu einer gemeinsamen Grenze mit dem Osmanischen Reich. Die von Konstantinopel abhängigen slawischen Territorien bildeten zwischen Österreich-Ungarn und dem Osmanischen Reich einen Cordon.51 Österreich strebte eine Dominanz im westlichen Teil des Balkans an. Diese Tendenz verstärkte sich nach der Niederlage gegen die Deutschen im Jahr 1866, in deren Folge die Habsburger aus dem Deutschen Reich gedrängt worden waren. Die kleindeutsche Lösung war ein Katalysator für die Großmachtbestrebungen des Landes auf dem Balkan.52 Zudem erwuchs Österreich-Ungarn mit der Bildung des italienischen Nationalstaates an seiner Südflanke ein Konkurrent, der seine Fühler nach Istrien, Dalmatien und Albanien ausstreckte. Mit seinen politischen Interessen in Südosteuropa geriet Österreich-Ungarn in einen stärker werdenden Dauerkonflikt mit Russland, das ebenfalls klare hegemoniale Ziele und Vorstellungen für den Balkan besaß. Wien besaß kein Interesse an unabhängigen slawischen Nationalstaaten vor seiner südosteuropäischen Haustür. Es betrachtete insbesondere die Herausbildung eines von Russland protegierten unabhängigen Serbien als große Gefahr. Die Donaumonarchie sah sich als Vielvölkerstaat, in dem die slawischen Völker einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung stellten, von einem nationalrevolutionären Prozess der Slawen bedroht, der durch Serbien gefördert wurde.53 Trotzdem verfolgte Wien – aufgrund fehlender Expansionsmöglichkeiten in Mittel- und Südeuropa - weitere territoriale Zugewinne auf dem Balkan im Bereich Bosnien und Herzegowina. Aus Sicht Österreich-Ungarns war Südosteuropa die letzte noch mit Expansionsaussichten verbundene Interessensphäre.54 Österreich setzte sich vor und auch auf dem Berliner Kongress für den Erhalt eines Osmanischen Reiches ein. Der Frieden von San Stefano sollte zuungunsten Russlands wieder revidiert und der Einfluss des Zaren auf dem Balkan zurückgedrängt werden. Bosnien und Herzegowina sollten Österreich-Ungarn zugeschlagen werden.55 50 Canis 2004: 131 51 Weithmann 1993: 12/13 52 Weithmann 1993: 18 53 Geiss 1982: 38 54 Kolm 2001 44 55 Canis 2004: 110 - 15 - 5.1.3. Interessen von Russland Seit dem 18. Jahrhundert entwickelte sich Russland durch seine territoriale Ausdehnung nach Süden und Südosten als neue dominante Kraft auf dem Balkan. Hinzu kam, dass die orthodoxen Christen auf dem Balkan im Zarenreich den Bewahrer der Orthodoxie sahen, der sie mittel- und langfristig von den „islamischen Besatzern“ befreien würde. Verstärkt wurde diese Tendenz durch die sich im 19. Jahrhundert etablierende panslawistische Idee, die eine Vereinigung aller slawischen Völker forderte und auf dem vom Osmanischen Reich dominierten Balkan auf fruchtbaren Boden fiel.56 In Russland geriet das Zarentum seit Mitte des 19. Jahrhunderts - auch durch Unruhen und Aufstände - verstärkt innenpolitisch stark unter Druck. Die Anhänger des Panslawismus verfügten in der russischen Öffentlichkeit über eine breite Unterstützung. Ihnen gelang es zunehmend , den Zaren bei außenpolitischen Entscheidungen unter Zugzwang zu setzen. Russland engagierte sich aus eigenem Interesse für eine Beschleunigung des Verfalls des Osmanischen Reiches. Dabei unterstützte es die Nationalbewegungen auf dem Balkan und ihre Unabhängigkeitskämpfe. Strategisches Ziel war ein von ihm dominierter Balkan und die Inbesitznahme der Meerengen und der Regionen am Schwarzen Meer57. Für den Berliner Kongress verfolgte Russland das Ziel, vom Friedensvertrag von San Stefanos möglichst zentrale Punkte erhalten zu können. Allerdings war St. Petersburg schon im Vorfeld - in den Geheimverhandlungen mit England - von seinen Maximalpositionen abgewichen. 5.1.4. Interessen von Frankreich Frankreich war durch die Niederlage gegen Deutschland im Krieg von 1870/71 und der von Bismarck anfänglich erfolgreich praktizierten Isolierungspolitik gegen das Land noch in einer schwachen internationalen Position. Für Frankreich waren die europäischen Herausforderungen der „Orientalischen Frage“ nur zweitrangig, zumal das Land keine eigenen Interessen auf dem Balkan verfolgte. Im Krimkrieg 1853-1856 hatte Frankreich gegen Russland und auf Seiten des Osmanischen Reiches gekämpft. Die französischen Banken gehörten mit zu den Hauptgläubigern des Sultans. 1875 waren sie vom erklärten Staatsbankrott des Osmanischen Reiches direkt betroffen.58 Frankreichs Strategie auf dem Berliner Kongress war defensiv ausgerichtet. Es war an einem Erhalt des Osmanischen Reiches durchaus interessiert. Gleichzeitig warf es ein 56 Weithmann 1993: 13 57 Canis 2004: 110 58 Canis 2004 111; Baumgart 1987: 51 - 16 - Auge auf die Besitzungen des Osmanischen Reiches in Nordafrika. Allerdings wurden auf Wunsch der Franzosen auf dem Kongress überwiegend jene Punkte der „Orientalischen Frage“ behandelt, die Südosteuropa betrafen. Thematische Ausnahmen waren auf dem Kongress nur die Grenzziehungen zwischen dem Osmanischen Reich und Armenien im Bereich Batum und zwischen Konstantinopel und Persien bei Khotur, jene Gebiete also, die Russland nach dem Frieden von San Stefano für sich beansprucht hatte. Die anderen offenen Fragen, wie die Situation des Osmanischen Reiches in Nordafrika und den damit verbundenen territorialen Bestrebungen Frankreichs und Englands, wurden nicht erörtert. 1830 hatte Frankreich bereits Algerien aus dem Einflussbereich Konstantinopels herausgelöst.59 5.1.5. Interessen von England England war im 19. Jahrhundert die führende Industrie- und Handelsmacht. Es besaß ein weltumspannendes Kolonialreich und die stärksten Seestreitkräfte. Das Gebiet des Osmanischen Reiches stellte für die expandierende Wirtschaft Englands einen wichtigen Absatzmarkt dar. Der drohende Einmarsch der russischen Truppen in Konstantinopel und der mögliche Zugriff auf die Meerengen im Jahr 1878 traf auf den entschiedenen Widerstand Englands.60 Die indirekte Kriegsdrohung mit dem Auslaufen der englischen Flotte wurde von Russland als solche auch sofort erkannt. England sah im Frieden von San Stefano nicht nur das Gleichgewicht der europäischen Mächte bedroht, sondern auch seine Interessen im östlichen Mittelmeer und die Verbindungswege zu seinen kolonialen Besitzungen durch die russischen Expansionsbestrebungen erheblich tangiert. Der Erhalt des Osmanischen Reiches und der damit verbundenen Kontrolle der Dardanellen und des Bosporus durch den Sultan war für England lebenswichtig. Die See- und Handelswege zu seinen Kolonien, die auch über das Mittelmeer erfolgten, sollten gesichert werden.61 England setzte sich auf dem Berliner Kongress für eine Revision des Vertrages von San Stefano ein. Wie Österreich-Ungarn engagierte es sich für den Fortbestand des Osmanischen Reiches. Es ließ keinen Zweifel an der Integrität Konstantinopels aufkommen.62 Bereit vor dem Kongress hatte es in bilateralen Verhandlungen mit Russland einige Wochen zuvor wichtige Revisionsziele vereinbart. Dazu gehörte auch die Zusage Russlands für einen territorialen Anspruch Englands auf Zypern, das sich zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz des Osmanischen Reiches befand. Daneben besaß England wie Frankreich starkes Interesse an den in Nordafrika gelegenen Territorien des Osmani- 59 Baumgart 1974: 49 60 Geiss 1982: 40 61 Baumgart 1987: 48 62 Canis 2004: 111 - 17 - schen Reiches. Im Jahr 1882 wurde das dem Osmanischen Reich tributpflichtige Vizekönigreich Ägypten britisch besetzt.63 5.1.6. Interessen von Italien Italien trat wie Deutschland erstmals als geeinter Nationalstaat auf einem Kongress der europäischen Großmächte auf. Als neues Mitglied im „Konzert der Großmächte“ nahm es auf dem Berliner Kongress eine defensive Rolle ein. Allerdings wurden schon in Berlin eigene Interessen Italiens an der Gegenküste der Adria, insbesondere Albanien, sichtbar.64 Damit zeichneten sich schon erste Konfliktlinien mit Österreich-Ungarn ab. 5.1.7. Interessen des Osmanischen Reiches Das Osmanische Reich befand sich zum Zeitpunkt des Berliner Kongresses in einer schwierigen Lage. Ohne den Widerstand Englands und Österreich-Ungarns hätte der Sultan mit dem russischen Diktatfrieden von San Stefano seine europäischen Besitzungen auf dem Balkan verloren. Das Reich befand sich in einer äußerst prekären Lage. Sein chronischer Zerfallsprozess lud andere Großmächte dazu ein, auf seine Kosten territoriale Zugewinne vorzunehmen. Zur inneren Labilität gehörte u.a. die Dauerkrisen der politischen Spitze, die Zurückdrängung der Zentralgewalt, akute wirtschaftliche und finanzielle Probleme. Der Staatsbankrott schien eine Frage der Zeit sein.65 Auf dem Balkan musste es sich insbesondere seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Aufständen und Unabhängigkeitsbestrebungen in seinem Machtbereich ständig auseinandersetzen . Zwar wurden die Vertreter des Sultans nicht von allen Teilnehmern als gleichberechtigt angesehen, doch war der Berliner Kongress an sich schon ein Erfolg für Konstantinopel. Jede Revision des Vertrages von San Stefano konnte nur im Interesse des Osmanischen Reiches liegen. 5.2. Berliner Friedensvertrag vom 13. Juli 1878 Der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 war das Schlussabkommen des Berliner Kongresses . Durch ihn wurde der Friedensvertrag von San Stefano vom 3. März 1879 revidiert und der russisch-osmanische Krieg formell für beendet erklärt. Im Vertrag selber 63 Scherer 2001: 166 64 Geiss 1978: 39 65 Geiss 1978: 39/40 - 18 - ließen sich die europäischen Großmächte versichern, dass jegliche territorialen Änderungsabsichten auf dem Balkan von ihnen fortan bestätigt werden müssten.66 Der Vertrag revidierte den Friedensabschluss von San Stefano in erheblichen Punkten. Aber auch er hatte im Vergleich zu der Situation vor dem russisch-osmanischen Krieg deutliche territoriale und völkerrechtliche Statusänderungen zur Folge.67 In vielen Punkten entsprach er den Vorabsprachen, die in den Wochen zuvor stattgefunden hatten. Durch den Berliner Vertrag wurden die bisher unter osmanischer Herrschaft stehenden Fürstentümer Rumänien, Serbien und Montenegro völkerrechtlich unabhängige Staaten, wobei sich Rumänien und Serbien 1881 bzw. 1882 zu Königreichen erklärten. Montenegro folgte im Jahr 1910. Das in San Stefano von Russland ins Leben gerufenen Groß-Bulgarien wurde territorial stark dezimiert und faktisch dreigeteilt. Bulgarien wurde ein autonomes Fürstentum, blieb aber formell unter der Oberhoheit des Osmanischen Reiches. Unter den Namen Ost-Rumelien wurde das südliche Bulgarien als autonome Provinz Konstantinopels aus Groß-Bulgarien herausgetrennt. Es unterstand unmittelbar der Oberhoheit des Sultans. Makedonien und Thrakien, die nach San Stefano ebenfalls zu Groß-Bulgarien gehört hatten, blieben im Besitz des Osmanischen Reiches.68 Das bulgarische Staatsgebiet umfasst mit ca. 63000 km² eine Fläche, die etwas mehr als ein Drittel des in San Stefano von Russland festgelegten Großbulgarien entsprach. Seine südliche Staatsgrenze besaß eine deutlich größere Entfernung zum Ägäischen Meer und zu den Meerengen im Vergleich zu den territorialen Bestimmungen des Friedensvertrages von San Stefano. Trotz der Dezimierung war Bulgarien größer als Serbien und Montenegro zusammen.69 Montenegro hatte flächenmäßig die größten Verluste im Vergleich zum russischosmanischen Friedensvertrag zu verzeichnen. Ihm wurden ca. drei Viertel seines in San Stefano festgelegten territorialen Zugewinns wieder abgenommen. Serbien wurde im Vergleich zu Stefano ungefähr um ein Viertel kleiner. Rumänien musste zwar Südbessarabien an Russland zurückgeben. Es bekam als Kompensation aber die Dobrudscha (Gebiet südlich des Donaudeltas), was einen territorialen Zugewinn bedeutete.70 Bosnien und Herzegowina wurden unter die Verwaltung von Österreich-Ungarn gestellt . Die offizielle Annexion erfolgte im Jahr 1908.71 Die Gebiete blieben rechtlich ein Teil des Osmanischen Reiches. Das Sandschak von Novi Pazar (Gebiet zwischen Zentralserbien und Montenegro) blieb osmanisch. Bezüglich Griechenland wurde eine Erweiterung nach Norden nach Thessalien und in den Epirus beschlossen. Allerdings sollten sich das Osmanische Reich und Griechen- 66 Boeckh 1996: 22 67 Batowski 1982: 51 68 Batowski 1982: 58 69 Batowski 1982: 58; Baumgart 1987: 31 70 Batowski: 61 71 Canis 2004: 138 - 19 - land darüber bilateral verständigen. Im Jahre 1881 erfolgte darauf hin eine griechischtürkische Konvention über eine neue Grenze.72 Regelungen über Zypern wurde nicht in den Berliner Vertrag aufgenommen. Das Recht auf eine Okkupation durch England ist vom Osmanischen Reich in einer Geheimkonvention zugesagt worden.73 Russland wurden vom Berliner Kongress als Kompensation für die Revision des Vertrages von San Stefano Gebiete außerhalb des Balkan der südwestliche Teil von Bessarabien und Teile von Armenien zuerkannt. 5.3. Reaktionen der Länder auf den Berliner Friedensvertrag In Berlin wurden die für Russland sehr vorteilhaften Bestimmungen von San Stefano in ihrem Ausmaß deutlich reduziert. Sie wurden aber letztendlich nicht vollständig annulliert .74 Der Berliner Vertrag war ein Kompromiss, der vor allem den Interessen der europäischen Großmächte entgegenkommen und das durch den russisch-osmanischen Krieg gestörte Machtgleichgewicht wieder herstellen sollte. Das Osmanische Reich blieb, wenn auch territorial eingeschränkt, auf dem Balkan als Vormacht präsent. Der Kongress war ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen Lösung. Das Hauptproblem, der Balkan als europäischer Bestandteil der „Orientalischen Frage“, blieb unbeantwortet.75 Allerdings bewirkte der Berliner Kongress, dass das Osmanische Reich in Europa noch weitere drei Jahrzehnte - bis zum 1. Balkankrieg im Jahr 1912 - präsent blieb. Die Ergebnisse des Kongresses erfuhren im Deutschen Reich eine positive Resonanz. Bismarck hatte aus Sicht der liberalen und konservativen Parteien sowie der Öffentlichkeit einen europäischen Krieg verhindert. Dagegen herrschte auf russischer Seite große Unzufriedenheit über die Ergebnisse des Kongresses. Das Land fühlte sich als Verlierer der Vereinbarungen. Der Architekt der Vertrages, Reichskanzler Otto von Bismarck, wurde von russischer Seite zum Hauptverantwortlichen dafür gemacht.76 Der Zar hatte, vor dem Hintergrund der Neutralität im deutsch-französischen Krieg 1870/71, von den Deutschen mehr Entgegenkommen und Engagement im Sinne der russischen Interessen auf dem Balkan erwartet.77 Zudem stieß die gestärkte Rolle des jungen Nationalstaates Deutschland in der Mitte Europas auch aus machtstrategischen Überlegungen auf wachsenden Unmut in Russland. Die für Russland positiven Ergebnisse in Berlin, eigene territoriale Gewinne, zum Beispiel in Bessarabien, die Verhinderung eines Krieges mit 72 Geiss 1978: 13 73 Geiss 1982: 35 74 Baumgart 1987: 38 75 Geiss 1982: 33 76 Görtemaker 1996: 305 77 Görtemaker 1996: 306 - 20 - England und anderen europäischen Großmächten sowie die Herauslösung von Serbien, Montenegro und Rumänien aus dem Osmanischen Reich, fanden in Russland keine genügende Beachtung. Österreich-Ungarn konnte mit der in seinem Sinne gelösten Frage der türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina zufrieden sein. Allerdings entwickelte sich diese bevölkerungsarme und strukturschwache Region in der Folgezeit zur Achillesferse der Donaumonarchie, auch wenn dies zum damaligen Zeitpunkt von österreichischer Seite noch nicht so gesehen wurde. Zudem verschärfte die Berliner Lösung zugunsten Österreich -Ungarns die Konflikte mit Russland und dem aufstrebenden Serbien. Letzteres entfaltete in den Folgejahren große Ausstrahlungskräfte in Richtung der Slawen im Herrschaftsbereich Wiens. 78 Für England waren die Ergebnisse von Berlin ein Erfolg. Das Osmanische Reich verblieb auf dem Balkan, der Einfluss Russlands auf die Balkanstaaten konnte zurückgedrängt werden und die Meerengen blieben unter Kontrolle von Konstantinopel. Zudem wurden die Grundlagen für die Okkupation von Zypern geschaffen. Zufriedenheit über die in Berlin erzielten Ergebnisse herrschte auch in Paris. Mit der faktischen Inbesitznahme von Zypern durch England wurde das französische Engagement in Nordafrika indirekt unterstützt. Dem Beispiel Englands in der Zypern-Frage folgend, wurde drei Jahre später - im Jahr 1881 - Tunis in Besitz genommen.79 Für die Balkanstaaten, die lediglich Objekte der Großmächte auf dem Berliner Kongress waren, war der Berliner Vertrag im Jahr 1878 ein Etappensieg für ihre eigenen strategischen Ziele. Einige von ihnen hatten in Berlin einen Teilerfolg errungen. Die europäischen Großmächte erkannten völkerrechtlich die volle Souveränität von mehreren Staaten des Balkans - Serbien, Montenegro und Rumänien - an, auch wenn ihre territoriale Basis nicht auf dem Friedensschluss von San Stefano beruhte.80 Serbien zeigte sich trotz seiner neuen staatlichen Souveränität über die Berliner Ergebnisse verärgert. Es hatte sich mehr territoriale Zugewinne versprochen. Auch Bulgarien wollte den neuen Zuschnitt seines Staatsgebietes, das völkerrechtlich zudem noch vom Sultan abhängig blieb, nicht akzeptieren. Für die bulgarische Außenpolitik stand fortan die Revision des Berliner Vertrages, vor allem die „Wiedervereinigung“ mit Ost- Rumelien, ganz oben auf der politischen Agenda. Der serbisch-bulgarische Krieg im Jahr 1885 hatte darin seine Ursache.81 Die Nationen des Balkans nahmen sich unabhängig von ihrem in Berlin zuerkannten völkerrechtlichen Status vor, zukünftig keine Rücksicht mehr auf die Machtinteressen der Großmächte und deren eigenen Machtausgleichsbestrebungen nehmen zu wollen.82 78 Baumgart 1987: 43 79 Geiss 1982: 39 80 Geiss 1982: XV 81 Baumgart 1987: 29 82 Gall 1982: 11 - 21 - Sie verfolgten alle mittel- und langfristig das Ziel eines eigenen (Groß-) Reiches, das sich territorial auf Kosten anderer - benachbarter -Völker vergrößern sollte. 6. Entwicklungen auf dem Balkan nach dem Berliner Kongress Der Desintegrationsprozess des Osmanischen Reiches auf dem Balkan wurde zwar von den europäischen Großmächten durch den Berliner Kongress verzögert, doch setzte sich die Krise des „kranken Mann vom Bosporus“ auch Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts weiter fort. 83 Faktisch stand die einstige Supermacht der Frühen Neuzeit seit Anfang der 80er Jahre unter finanzieller Vormundschaft europäischer Banken. Weil es seine Zinsen nicht mehr zahlen konnte, übernahm eine internationale Schuldenverwaltung die Kontrolle über die Staatsfinanzen des Osmanischen Reiches.84 Den Völkern des Balkans blieb die weiter andauernde innenpolitische Schwäche und Anfälligkeit des Osmanischen Reiches nicht verborgen. Gerade der stetig anwachsende Nationalismus, der nicht nur Regierungen, sondern auch breite Bevölkerungsteile erfasste , wurde zum Katalysator von kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Osmanischen Reich und schließlich untereinander. Sowohl die Balkanstaaten selber, aber auch teilweise die Großmächte, begannen schon bald mit der Aushöhlung des Berliner Vertrages. Schon vor dem 1. Balkankrieg 1912 wurden häufig territoriale Fakten geschaffen , die den Bestimmungen des in Berlin beschlossenen Vertrages zuwiderliefen.85 6.1. Serbisch-Bulgarischer Krieg 1885 Ein Beispiel für das Unterlaufen des Berliner Vertrages war der Fall Ost-Rumelien. Das Fürstentum Bulgarien annektierte gegen den Widerstand Russlands im November 1885 die formal autonome türkische Provinz Ost-Rumelien, jene Provinz, die im Frieden von Berlin zur Schwächung Russlands aus dem in San Stefano vorgesehenen Groß- Bulgarien herausgelöst worden war.86 Serbien erklärte in unmittelbarer Reaktion darauf Bulgarien den Krieg, in der Hoffnung, als Kompensation für den bulgarischen Gebietszuwachs ebenfalls territoriale Zugewinne erzielen zu können. Die serbischen Verbände wurden von der bulgarischen Armee deutlich geschlagen. Eine diplomatische Intervention Österreich-Ungarns, das ansonsten in Serbien einen direkten Konkurrenten um seinen Einflussbereich sah, rettete Serbien vor größeren Nachteilen. Ein um Serbien erweitertes Groß-Bulgarien kam für Wien nicht in Frage.87 Im Frie- 83 Mommsen 1988: 219 84 Boeckh 1996: 19 85 Geiss 1987: 13 86 Mommsen 1988: 220 87 Geiss 1978: 13 - 22 - densvertrag von Bukarest vom 3. März 1886 wurden sowohl die bulgarische Vereinigung mit Ost-Rumelien als auch die vor dem Krieg bestehenden Grenzen zwischen Bulgarien und Serbien bestätigt. Die Eingliederung von Ost-Rumelien durch Bulgarien war ein Verstoß gegen das Vereinigungsverbot des Berliner Vertrages. Im Zeitraum zwischen Berliner Kongress und den Balkankriegen 1912/13 kam es in den noch offiziell zum Osmanischen Reich gehörenden europäischen Gebieten an vielen Orten zu einem Guerilla-Krieg von Banden gegen die türkischen Besatzer. Insbesondere die Regierungen von Griechenland, Bulgarien und Rumänien unterstützen diesen Prozess der Destabilisierung. Diese Bandenkämpfe wurden von den Balkankriegen abgelöst , die wiederum das endgültige Ende der Osmanischen Herrschaft auf dem Balkan einleiteten. 88 Es war das letzte Kapitel der „Orientalischen Frage“ in Europa. 6.2. Gründung des Balkanbundes Beginnend mit März 1912 kam es auf dem Balkan zur Herausbildung eines bilateralen Bündnissystems zwischen Serbien, Bulgarien, Griechenland und Montenegro, dem Balkanbund. Er war die grundsätzliche Voraussetzung für eine erfolgreiche kriegerische Auseinandersetzunge mit dem Osmanischen Reich. Ziel des Bundes war, die im europäischen Bereich noch unter Einfluss des Sultans stehenden Gebiete, wie z.B. Makedonien, Thrakien, Albanien, dem Osmanischen Reich zu entreißen und untereinander aufzuteilen .89 Der Balkanbund war faktisch ein Angriffsbündnis gegen das Osmanische Reich. Der Balkanbund ging ursprünglich auf eine diplomatische Initiative der russischen Regierung zurück, die sich davon die Stärkung ihrer Vormachtstellung in der Region und ein Gegengewicht zu Österreich-Ungarn erhoffte. Am 13. März 1912 schlossen Serbien und Bulgarien den Balkanbund. Seinem publizierten Wortlaut nach war er ein Präventivbündnis für eine mögliche Besetzung des Sandschak Novibazar durch Österreich -Ungarn. Allerdings verselbständigte sich der Prozess, so dass Russland die Kontrolle verlor. Die Integration von Griechenland und Rumänien in den Balkanbund fand nicht die Unterstützung von St. Petersburg.90 Der Balkanbund war kein Gesamtbündnis, dem alle Bündnispartner gemeinsam beitraten . Es handelte sich vielmehr um ein ganzes Vertragsnetz der betreffenden Balkanländer untereinander. Bulgarien und Serbien, Bulgarien und Griechenland sowie Serbien und Montenegro schlossen miteinander jeweils formelle eigene Allianzen ab. Bulgarien und Montenegro wiederum hatten eine mündliche Vereinbarung geschlossen.91 88 Boeckh 1996: 21 89 Boeckh 1996: 23 90 Boeckh 1996: 23 91 Boeckh 1996: 29 - 23 - 6.3. 1. Balkankrieg 1912/13 Mit dem 1. Balkan-Krieg 1912, in dem Serbien, Bulgarien, Montenegro und Griechengemeinsam gegen das Osmanische Reich kämpften, wurde Konstantinopel nahezu völlig von der Balkaninsel und Südosteuropa verdrängt.92 Es kam daraufhin zur Neuverteilung der bis dahin von der Pforte beherrschten Regionen. Als vorgeschobene Begründung für den Beginn der Kriegshandlungen gegen das Osmanische Reich diente ein Ultimatum zur Durchführung von Reformen in Mazedonien, welches von Konstantinopel abgelehnt wurde. Die Balkanstaaten begannen ihren Angriff am 17. Oktober 1912. Serbien und Griechenland marschierten in Mazedonien und die bulgarischen Truppen in Thrakien ein.93 Russland war von den Angriffen überrascht worden. Die Mitglieder des Balkanbundes ließen sich von diplomatischen Warnungen der europäischen Großmächte, dass sie eine Änderung der bestehenden Verhältnisse auf dem Balkan und damit die Infragestellung der Vereinbarung des Berliner Kongresses nicht akzeptieren würden, nicht einschüchtern. Erstmals in der Entwicklung der „Orientalischen Frage“ gingen die Staaten auf dem Balkan in eine Konfrontationsstellung zu den europäischen Großmächten und erlangten eine gewisse Position der Unabhängigkeit .94 Für den Angriff des Balkanbundes gab es keinen koordinierten und gemeinsam abgestimmten militärischen Operationsplan. Doch das gefährdete aufgrund der Schwäche des Gegners nicht das gesamte Projekt. Bereits zwei Wochen nach Kriegsbeginn hatte die türkische Regierung die europäischen Großmächte um die Vermittlung eines Friedens gebeten.95 Am 2. Dezember 1912 wurde ein Waffenstillstand zwischen Bulgarien, Serbien und Montenegro mit dem Osmanischen Reich unterzeichnet. London wurde für die Friedensverhandlungen als Verhandlungsort vereinbart. Griechenland wollte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einem Einstellen der Kampfhandlungen anschließen und führte weiterhin Krieg gegen Konstantinopel. 6.3.1. Londoner Konferenz der Botschafter der europäischen Großmächte Am 16. Dezember 1912 trafen sich die Botschafter jener Länder, die den Berliner Vertrages von 1878 unterschrieben hatten - Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland , Österreich-Ungarn und Italien -, zu einer Konferenz in London. Konsens unter den 92 Geiss 1982: 34 93 Boeckh 1996: 23 94 Mazower 2004: 177 95 Mommsen 1988: 256 - 24 - Beteiligten war es, den Konflikt auf dem Balkan nicht zu einem ernsthaften Krieg mit Beteiligung der europäischen Großmächte eskalieren zu lassen.96 Während der Kampfhandlungen hatte es auch zwischen den europäischen Großmächten ernsthafte diplomatische Spannungen gegeben. Die Grenzziehungen zwischen den Ländern des Balkanbundes selbst wurden von den europäischen Großmächten nicht festgelegt. Diese zentralen Punkte wurde den kriegsführenden Balkanstaaten selber überlassen. Die Großmächte des Berliner Kongresses räumten den Balkanstaaten ein, ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden. Mit dieser außenpolitischen Unabhängigkeit wurde eine neue völkerrechtliche Basis geschaffen.97 6.3.2. Londoner Friedenskonferenz Im Verlauf des Dezember 1912 trafen sich die Beteiligten des Krieges mit den europäischen Großmächten auf der Londoner Botschafterkonferenz zu Verhandlungen. Im Januar 1913 brach das Osmanische Reich die Gespräche ab, bedingt durch einen Staatsstreich der sog. Jungtürken im Osmanischen Reich. Die Kampfhandlungen wurden wieder aufgenommen. Im Mai 1913 schließlich wurden die Friedensverhandlungen fortgesetzt und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.98 6.3.3. Friedensvertrag von London vom 30. Mai 1913 Am 30. Mai 1913 wurde der Friedensvertrag von London zwischen Griechenland, Serbien, Bulgarien, und Montenegro auf der einen Seite und dem Osmanischen Reich auf der anderen Seite geschlossen. Damit wurde offiziell der 1. Balkankrieg beendet. Konstantinopel trat in dem Vertrag sämtliche früheren europäischen Gebiete westlich der Linie Enos und Midia ab.99 Albanien wurde auf Druck der europäischen Großmächte zu einem autonomen Staat. Teile des Siedlungsgebiets der Albaner, insbesondere im Kosovo, fielen an Serbien und Montenegro. Mazedonien wurde territorial zwischen Griechenland, Bulgarien und Serbien aufgeteilt. Thrakien wurde Bulgarien zuerkannt. Damit hatte das Land jenen Status erreicht, der von Russland im Friedensvertrag von San Stefano vorgesehen war. Der Sandschak von Novi Pazar wurde zwischen Montenegro und Serbien aufgeteilt. Griechenland bekam zudem die Küstenregion mit Thessaloniki sowie Kreta zugesprochen.100 Der Londoner Friedensvertrag trug trotz des erstmaligen eigenen Engagements der Balkanländer auch eine deutliche Handschrift der europäischen Großmächte. Öster- 96 Boeckh 1996: 377 97 Boeckh 1996: 51 98 Boeckh 1996: 53 99 Boeckh 1996: 54 100 Geiss 1978. 14 - 25 - reich-Ungarn und Italien hatten sich mit der Etablierung eines neuen Staates Albanien durchsetzen können. Zudem wurde Serbien auf Druck Österreichs ein eigener Zugang zur Adria verweigert.101 Während sich Wien davon eine Schwächung seines Rivalen Serbien durch das Gegengewicht Albanien versprach, hoffte Italien auf ein schwaches und beeinflussbares Albanien an seiner Gegenküste. Die Sieger des 1. Balkankrieges waren zunächst aber nicht bereit, Albanien als souveränen Staat anzuerkennen, da sie selber territoriale Ansprüche erhoben. Russland wiederum engagierte sich besonders für die deutliche territoriale Erweiterung von Serbien. England und das Deutsche Reich wahrten ihre Neutralität. Frankreich tendierte zu den russischen Überlegungen.102 Der 1. Balkankrieg führte bei allen Kriegsteilnehmern zu einer deutlichen Vergrößerung des bisherigen Staatsgebietes. Das galt insbesondere für Serbien und Griechenland. 103 Nach dem 1. Balkankrieg existierten in der vormals vom Osmanischen Reich dominierten Region fast ausschließlich konstitutionelle Monarchien. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie sich mit dem bisherigen Staatsgebiet nicht zufrieden gaben und nach wie eine Erweiterung des jeweiligen Staatsgebietes anstrebten. Die Ideologie des Nationalismus fiel auch nach der eigenen Nationalstaatsbildung auf fruchtbaren Boden. Den Angehörigen anderer Völker, die jetzt nach den territorialen Zugewinnen zu ihrem Staatsgebiet gehörten, wurden religiöse Toleranz oder grundlegenden Menschen –und Bürgerrechte nicht zugebilligt.104 6.4. 2. Balkankrieg 1913 Nur wenige Wochen nach dem Friedensschluss von London brach im Juni 1913 der 2. Balkan-Krieg aus. Bei diesem Krieg kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern des Balkanbundes. Letztendlich resultierte der Konflikt aus der offenen Frage, wie die vom Osmanischen Reich eroberten Gebiete unter den Eroberern aufgeteilt werden sollten. Trotz des Londoner Friedensvertrages führte insbesondere die territoriale Aufteilung Makedoniens zum Konflikt.105 Serbien wurde als Kompensation für den neuen albanischen Staat ein gewichtiger Teil von Makedonien zugesprochen, der aber zugleich von Bulgarien beansprucht wurde. Der Streit konnte in London nicht endgültig gelöst werden. Zum Bruch zwischen Serbien und Bulgarien kam es, als Serbien und Griechenland am 1. Juni 1913 einen gegen Bulgarien gerichteten geheimen Schutzvertrag zur Aufteilung Makedoniens abschlossen.106 Am 29. Juni 1913 marschierte bulgarisches Militär ohne Kriegserklärung gegen die ehemaligen Bundesgenossen in Griechenland und Serbien ein. Der Angriff wurde von 101 Mommsen 1988: 259 102 Boeckh 1996: 378 103 Mazower 2002: 177/178 104 Boeckh 1996: 379 105 Mommsen 1988: 260 106 Boeckh 1996: 56 - 26 - gut gerüsteten griechischen und serbischen Verbänden schnell gestoppt. Zügig schlugen sie auf bulgarisches Territorium zurück. Am 15. Juli 1913 erklärten auch Rumänien und Montenegro Bulgarien den Krieg. Rumänische Truppen eroberten ohne großen Widerstand Sofia. Zudem griffen auch osmanische Truppen in das Kampfgeschehen gegen Bulgarien ein und eroberten u.a. Adrianopel. Bulgarien musste schließlich gegen die feindliche Übermacht kapitulieren und um Frieden bitten.107 6.4.1. Friedensvertrag von Bukarest vom 10. August 1913 Erstmals am 30. Juli 1913 trafen die Vertreter der fünf kriegsführenden Staaten in Bukarest zusammen. Vertreter des Osmanischen Reiches waren nicht zugelassen.108 Nach knapp zehn Tagen stand der Friedensvertrag von Bukarest fest. Er beendete offiziell den 2. Balkankrieg. Trotz seines Engagements im 1. Balkankrieg bekam Bulgarien von den anderen am Krieg beteiligten Balkanstaaten harte Friedensbedingungen aufgezwungen. Das Land musste große Teile seiner territorialen Zugewinne aus dem 1. Balkankrieg abgeben. Bulgarien verlor dabei seine Anteile an Makedonien. Sie wurden unter Griechenland und Serbien aufgeteilt. Letzteres bekam eine Hälfte des Kosovo sowie einen Teil des Sandzak. Montenegro erhielt den anderen Teil des Sandzak. Die südliche Dobrudscha wurde mit dem Friedensvertrag von Bukarest Rumänien zuerkannt. Serbien war der eigentliche Gewinner des Krieges gegen Bulgarien. Es konnte sein Territorium annähernd verdoppeln.109 Der Krieg der Balkanstaaten gegeneinander im 2. Balkankrieg hatte weitreichende Konsequenzen. Zum einen bekämpfte man sich nur wenige Wochen später, nachdem der gemeinsame Gegner – das Osmanische Reich – vom Balkan als Machtfaktor und Unterdrücker verschwunden war. Der Krieg vergiftete die politische Atmosphäre und erschwerte die partnerschaftliche Zusammenarbeit der jungen Nationalstaaten in Südosteuropa . Beide Balkankriege spielen eine nicht unerhebliche Rolle für den nur ein Jahr später in Südosteuropa ausgelösten Ersten Weltkrieg.110 107 Boeckh 1996: 58 108 Boeck 1996: 61 109 Boeckh 1996: 66; Mommsen 260 110 Boeckh 1996: 66 - 27 - 7. Zusammenfassung Mit dem „Europäischen Konzert“ versuchten die europäischen Großmächte in ihren europäischen und internationalen Beziehungen zueinander ein Gleichgewicht der Kräfte zu etablieren. Bestehende Interessenkollisionen, ob in Europa oder anderen Regionen der Welt, sollten auf diplomatischem Wege beigelegt werden. Eine kriegerische Eskalation zwischen allen Beteiligten sollte so vermieden werden. Das System, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert etabliert, hatte bis zum Ausbruchs des 1. Weltkrieges Bestand . Für das sog. Konzert der europäischen Großmächte bedeutete die „Orientalische Frage“ vor allem seit Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine ständige Herausforderung . Das galt auch für die aus den Eroberungskriegen der Frühen Neuzeit verbliebenen territorialen Besitzstände der Osmanischen Reiches in Europa. Bis zum Berliner Kongress im Jahr 1878 gehörten zur „europäischen Türkei“ u.a. Bosnien, Herzegowina, Serbien, Montenegro, Rumänien, Bulgarien und Teile Griechenlands (Nordgriechenland und eine großer Teil der Inseln). Die zunehmende Schwäche des Osmanischen Reiches auf dem Balkan versuchten von Seiten der Großmächte insbesondere Österreich-Ungarn und Russland für sich auszunutzen. Beide strebten mit großer Energie eine hegemoniale Stellung auf dem Balkan an. Die Balkanvölker selber sahen in der Schwäche des Osmanischen Reiches die Chance gekommen, für ihre eigene staatliche Unabhängigkeit sowie territoriale Erweiterungen zu kämpfen. Russland griff das Osmanische Reich im April 1877 an. Es gewann den Krieg – gegen die Erwartung der anderen Großmächte – sehr deutlich. Ein angekündigter Angriff auf Konstantinopel, der dem Zaren den Zugriff auf die Meerengen gebracht hätte, fand aufgrund des großen außenpolitischen Drucks der anderen europäischen Großmächte, vor allem Englands, nicht statt. Der dem Osmanischen Reich daraufhin von Russland aufgezwungene Frieden in San Stefano im März 1878, der einen Balkan mit unabhängigen Staaten unter der Hegemonie Russlands vorsah, fand keine Unterstützung des Europäischen Konzerts. Vor allem England und Österreich-Ungarn sahen mit den Bestimmungen des Friedensvertrages von San Stefano das europäische Machtgleichgewicht elementar gestört und ihre eigenen strategischen Ziele für die Region gefährdet. Während England zur Sicherung seiner Handelswege die Meerengen weiterhin in Besitz der Pforte sehen wollte, lehnte Österreich-Ungarn ein erstarktes Serbien und die Schaffung eines dem Zaren unterstellten Groß-Bulgarien ab. Ziel beider Länder war die Revision des Vertrages. Die scharfen Interventionen Englands und Österreich-Ungarns zum Frieden von San Stefano führten schließlich zur Einberufung des Berliner Kongresses im Juni/Juli 1878. - 28 - Der Kongress stand unter der Leitung des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarcks . Ohne eigene Interessen in der Balkanregion, moderierte er zwischen England, Frankreich, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien und dem Osmanischen Reich den Kongress. Allerdings hatte Bismarck vor dem Kongress das Vorgehen Russlands gegen das Osmanische Reich unterstützt. Der Berliner Vertrag revidierte die für das russische Kaiserreich sehr vorteilhaften Bestimmungen von San Stefano in vielen Punkten. Er annullierte jedoch nicht den gesamten Vertrag. Die Enttäuschungen von russischer Seite über den neuen Vertrag wurden insbesondere Bismarck angelastet. Mittel- und langfristig wurde damit ein Entfremdungsprozess zwischen Deutschland und Russland eingeleitet, der mit der Kriegsgegnerschaft im 1. Weltkrieg endete. Der Berliner Vertrag war ein Kompromiss, der den Interessen der europäischen Großmächte entgegenkam. Er stellte das Machtgleichgewicht auf dem Balkan scheinbar wieder her. Das Osmanische Reich blieb trotz territorialen Einbußen auf dem Balkan noch über drei weitere Jahrzehnte als Vormacht präsent. Ohne das Engagement der Großmächte wäre dies nicht möglich gewesen. Die Länder des Balkan hatten auf dem Berliner Kongress noch nicht den Status souveräner Staaten. Sie wurden auf dem Kongress lediglich angehört. Der Kongress und der daraus resultierende Berliner Vertrag bedeutete jedoch einen Etappensieg für ihre eigenen Ziele. Allerdings bedeutete er für die meisten Balkanstaaten zugleich einen Rückschritt im Vergleich zu San Stefano. Diejenigen Staaten, die unabhängig geworden waren, wie z.B. Serbien oder Rumänien, strebten jetzt ein größeres Stück der „europäischen Türkei“ an. Die anderen Staaten, wie z.B. Bulgarien, verfolgten nach Berlin die Strategie, die endgültige Souveränität zu erreichen und sich ebenfalls territorial zu erweitern. Dem Kongress gelang es vor dem Hintergrund des erstarkenden Nationalismus der Balkanvölker und des verstärkten Imperialismus der Großmächte nicht, die grundlegenden Konflikte endgültig zu bereinigen. Viele Spannungen kamen erst nach dem Kongress zum Tragen.111. Das betraf den Konflikt mit dem kränkelnden Osmanischen Reich, die Auseinandersetzungen der Balkanländer untereinander und den Konflikt zwischen der Hegemonialmacht Österreich-Ungarn und Teilen der Balkanländer, der eine Ursache für den Ausbruch des 1. Weltkrieges war. Die Gründung eines bilateralen Bündnissystems zwischen Serbien, Bulgarien, Griechenland und Montenegro im Rahmen des sog. Balkanbundes war der Anfang vom Ende des Osmanischen Reiches auf dem Balkan. Der 1. Balkankrieg 1912/13 zwischen Bulgarien, Serbien, Montenegro und Griechenland mit dem Osmanischen Reich endete mit einem Sieg der angreifenden Staaten. Der anschließende Friedensvertrag von London vom Mai 1913 wurde zwar noch unter Mitwirkung der europäischen Großmächte geschlossen. Vertragspartner waren allerdings diesmal die kriegsbeteiligten Balkanstaa- 111 Geiss 1978: 33 - 29 - ten selber. Das war ein elementarer Unterschied zum Berliner Vertrag von 1878. Der 1. Balkankrieg beendete die Vorherrschaft des Osmanischen Reichs in Europa. Beim 2. Balkankrieg, der nur wenige Wochen nach dem Londoner Vertragsabschluss begann, führten die Balkanstaaten gegeneinander Krieg. Sie hatten sich nicht auf die genaue Verteilung der Früchte ihres gemeinsamen Engagements, die eroberten Gebiete des Osmanischen Reiches, einigen können. Nachdem die Völker gemeinsam auf dem Balkan über mehrere Jahrhunderte unter der Fremdherrschaft des Osmanischen Reiches gelebt hatten, bekämpften sich nun die Nationalstaaten selber. Diese Tendenz war schon mit dem bulgarisch-serbischen Krieg 1886 erstmals sichtbar geworden. Mit diesen Auseinandersetzungen wurde die Zusammenarbeit der jungen Nationalstaaten in Südosteuropa erheblich erschwert. Darüber hinaus kam den Spannungen in Südosteuropa eine wichtige Rolle beim Ausbruch des 1. Weltkrieges zu. Der Berliner Kongress verhinderte diese Entwicklung nicht, verzögerte sie aber um zwei Generationen. Die Interessengegensätze zwischen den Großmächten und den Balkanstaaten wie auch zwischen den Balkanstaaten untereinander waren so groß, dass eine allseits befriedigende Lösung nur schwer gefunden werden konnte. Die „Orientalische Frage“ und das „Europäische Konzert“ verschwanden mit dem 1. Weltkrieg. Die Spannungen zwischen den Völkern auf dem Balkan blieben bis zum heutigen Tage bestehen. - 30 - 8. Literaturverzeichnis Baumgart, Winfried (1987). Vom europäischen Konzert zum Völkerbund. Friedensschlüsse und Friedenssicherung von Wien bis Versailles, Darmstadt. Batowski, Henryk (1982). Die territorialen Bestimmungen von San Stefano und Berlin, in: Melville, Ralph; Schröder, Hans-Jürgen (Hrsg.). Der Berliner Kongress von 1878. Die Politik der Großmächte und die Probleme der Modernisierung in Südosteuropa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert. Wiesbaden 1982, S. 51-62. Boeckh, Katrin (1996). Von den Balkankriegen zum Ersten Weltkrieg. Kleinstaatenpolitik und ethnische Selbstbestimmung auf dem Balkan, München. Canis, Konrad (2004). Bismarcks Außenpolitik 1870 bis 1890. Aufstieg und Gefährdung , Paderborn. Gall, Lothar (1982). Die Europäischen Mächte und der Balkan im 19. 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