© 2014 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 106/14 Frauen in den Parlamenten der Europäischen Union Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung im Vergleich Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 2 Frauen in den Parlamenten der Europäischen Union Verfasserin: Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 106/14 Abschluss der Arbeit: 22.10.2014 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Übersicht über gesetzliche und freiwillige Verpflichtungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Parlamenten in der Europäischen Union 5 3. Regelungen in den einzelnen Ländern 8 4. Zusammenfassung 15 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 4 1. Einleitung Der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag ist seit 2005 von 31,8 Prozent auf 36,5 Prozent (Stand Juni 2014) gestiegen. Europaweit hat sich der Frauenanteil in den Parlamenten von 23,6 Prozent im Jahr 2008 auf 25,6 Prozent im Jahr 2013 erhöht. Bei der Diskussion um die Einführung einer so genannten Parité-Gesetzgebung steht die Frage im Raum, ob und wie Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Parlamenten sich auswirken und wie sie sich in die jeweilige Rechtslandschaft eines EU-Staates einfügen.1 Seit 2011 gibt eine jährlich aktualisierte Studie des Europäischen Parlaments einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen und freiwilligen Quotenregelungen für Frauen in den Staaten der Europäischen Union und zeigt auf, wie sich die Besetzungen der Parlamente hierdurch verändern.2 Von den 28 EU-Staaten haben acht eine gesetzliche Quotenregelung. Hierbei handelt es sich meist um im Wahlgesetz fest gehaltene Bestimmungen für die Aufstellung der Wahllisten der Parteien, die einen bestimmten Anteil der Plätze für Männer und Frauen enthalten müssen. In manchen Fällen gibt es auch eine gesetzlich festgelegte Regelung für Spitzenplätze und entsprechende Sanktionen für eingereichte Kandidatenlisten, die nicht den Bestimmungen entsprechen. 19 Staaten in der Europäischen Union, darunter Deutschland, verfügen über freiwillige Selbstverpflichtungen der Parteien bei der Aufstellung der Listen für Kandidatinnen und Kandidaten. Diese können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und reichen von Absichtserklärungen (Slowakei ) bis zu hin zu weitgehenden Regelungen mit festgelegten Anteilen für Frauen auch bei Spitzenpositionen (Belgien). In vier Ländern gibt es sowohl gesetzliche Regelungen als auch freiwillige Verpflichtungen der Parteien. Fünf EU-Staaten haben weder gesetzliche Quoten noch freiwillige Regelungen. Die nachfolgende Tabelle gibt zunächst einen Überblick über gesetzliche und freiwillige Regelungen . Es folgt eine kurze Darstellung der Regelungen in den einzelnen Ländern. 1 Vgl. Frauenquote in Kandidatenlisten? Pro: Einführung eines deutschen Parité-Gesetzes ist verfassungsrechtlich angezeigt; Contra: Nein zu einer gesetzlichen Frauenquote bei Wahlen, ja zu einer Vorgabe in der Parteisatzung / Monika Lazar ; Johann Hahlen. In: Recht und Politik : Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik. - 49 (2013), 3, S. 150 – 151 http://bwv.verlag-online.eu/digibib/bwv/apply/viewpdf/opus/200950/contribution /5105/ (Abgerufen am 21.10.2014) 2 Vgl. Electoral Gender Quota Systems and their Implementation in Europe. Update 2013. Directorate General for Internal Policies- Policy Department C: Citizens’ Rights and Constitutional Affairs. Gender Equality. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2013/493011/IPOL-FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (Abgerufen am 21.10.2014) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 5 2. Übersicht über gesetzliche und freiwillige Verpflichtungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Parlamenten in der Europäischen Union Land Gesetzlich festgelegte Quote Freiwillige Verpflichtungen der Parteien Weitere Informationen Belgien Ja Nein http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=21 Bulgarien Nein Nein http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (S.7) Dänemark Nein Nein http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=63 Deutschland Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=61 Estland Nein Nein http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (S.7) Finnland Nein Nein http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (S.7) Frankreich Ja Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=53 Griechenland Ja Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=89 Irland Ja Nein http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=102 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 6 Land Gesetzlich festgelegte Quote Freiwillige Verpflichtungen der Parteien Weitere Informationen Italien Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=110 Kroatien Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=98 Lettland Nein Nein http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (S.7) Litauen Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=134 Luxemburg Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=135 Malta Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=153 Niederlande Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=164 Österreich Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=14 Polen Ja Nein http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=179 Portugal Ja Nein http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=184 Rumänien Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=189 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 7 Land Gesetzlich festgelegte Quote Freiwillige Verpflichtungen der Parteien Weitere Informationen Schweden Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=197 Slowakei Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=202 Slowenien Ja Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=200 Spanien Ja Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=72 Tschechien Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=60 Ungarn Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=100 Vereinigtes Königreich Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=77 Zypern Nein Ja http://www.quotaproject.org/uid/countryview .cfm?country=59 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 8 3. Regelungen in den einzelnen Ländern Belgien Belgien hat eine gesetzlich verankerte Quote. Jeweils die Hälfte der Plätze auf den Wahllisten sind Männern und Frauen vorbehalten. Dies gilt auch für die Stellvertreterlisten. Die zwei Spitzenkandidaten und die beiden Stellvertreter dürfen nicht gleichen Geschlechts sein. Wenn es einer Partei nicht gelingt, ihre Listen nach diesen Maßgaben aufzustellen, werden diese nicht zu den Wahlen zugelassen. Der Frauenanteil im Repräsentantenhaus hat sich nach der Einführung der Quote von 12 Prozent im Jahr 1995 auf 38 Prozent im Jahr 2010 erhöht.3 Bulgarien In Bulgarien gibt es keine Quotenregelungen. Der Anteil der Frauen in der Nationalversammlung beträgt derzeit 22,9 Prozent.4 Dänemark In Dänemark gibt es keine Quotenregelungen. Allerdings hatte die dänische sozialdemokratische Partei als erste Partei in Europa bereits 1977 eine 40-prozentige Frauenquote für Kandidatenlisten eingeführt, die 1996 wieder abgeschafft wurde. Heute beträgt der Frauenanteil im Parlament 39,1 Prozent.5 Deutschland In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Quotenregelungen, jedoch haben alle im Bundestag vertretenen Parteien freiwillige parteiinterne Regelungen. Der Frauenanteil im Bundestag beträgt derzeit 36,5 Prozent.6 3 Vgl. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf S. 12. 4 Vgl. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf S.7. 5 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=63 6 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=61 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 9 Estland In Estland gibt es keine Quotenregelungen. Der Frauenanteil im Parlament beträgt 22,8 Prozent.7 Finnland In Finnland gibt es keine Quotenregelungen. Der Frauenanteil im Parlament beträgt 42,5 Prozent. Das Land hat damit nach Schweden den zweithöchsten Frauenanteil in den Parlamenten Europas . Frankreich Frankreich hat seit 1999 in seiner Verfassung verankerte und seit 2000 im Wahlgesetz ausgeführte Quotenregelungen. Die Verfassung legt fest, dass das Gesetz den gleichen Zugang zu Mandaten und Ämtern fördern soll. Zugleich wird die Verantwortung der Parteien bei der Verwirklichung dieses Prinzips betont. Im Wahlgesetz heißt es, dass die Kandidatenlisten für die nach dem Mehrheitswahlrecht in Einerwahlkreisen ablaufende Wahl zur Nationalversammlung jeweils zur Hälfte mit Männern und Frauen aufgestellt werden müssen (Abweichungen bis zu zwei Prozent sind erlaubt). Falls es den Parteien nicht gelingt, die Listen paritätisch zu besetzen, müssen sie mit finanziellen Strafen rechnen: Die staatlichen Zuwendungen, die die Parteien je nach Stimmenanteil in der ersten Runde der Parlamentswahlen erreichen, werden um Dreiviertel der Differenz bei der Kandidatenaufstellung gekürzt. Wenn zum Beispiel eine Partei statt 50 nur 40 Prozent Kandidatinnen aufstellt , beträgt die Differenz zwischen Männern und Frauen 20 Prozent. Die Zuwendung wird also um 15 Prozent gekürzt. Dies hat Schätzungen zur Folge dazu geführt, dass die konservative UMP in der letzten Legislaturperiode (2007-2012) rund 20 Millionen Euro Kürzungen hinnehmen musste, die Sozialdemokraten etwa 2,5 Millionen Euro.8 Die Sozialdemokraten haben zudem eine freiwillige parteiinterne Quotenregelung. Der Frauenanteil beträgt derzeit in der Assemblée nationale 26,9 Prozent. 2007 waren 18,5 Prozent der Abgeordneten Frauen. Griechenland Griechenland hat in der Verfassung verankerte und im Wahlgesetz ausgeführte Quotenregelungen für die Wahl des Parlaments. Seit 2012 müssen jeweils mindestens ein Drittel der Kandidaten männlich und weiblich sein. Dabei wird auf die nächste Einheit gerundet. Wenn beispielsweise 7 Vgl. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf S.7. 8 Vgl. http://frauen-macht-politik.de/fileadmin/eaf/Dokumente/Studie/Geschlechterquoten_in_Wahlsystemen.pdf S. 6. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 10 in einem Wahlkreis zehn Abgeordnete gewählt werden, müssen darunter mindestens drei weibliche Abgeordnete sein. Darüber hinaus haben die Sozialdemokraten eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der 40 Prozent aller Listenplätze mit Frauen besetzt werden müssen. Der Anteil der Frauen im griechischen Parlament beträgt derzeit 21 Prozent.9 Irland Irland hat gesetzlich festgelegte Quotenregelungen, die allerdings erst nach der letzten Parlamentswahl in Kraft getreten sind (2012). Für die nächste Wahl müssen 30 Prozent der Listenplätze an Frauen vergeben werden. Innerhalb der sieben folgenden Jahre müssen es 40 Prozent sein. Falls die Parteien diese Quoten nicht erreichen, verlieren sie die Hälfte der staatlichen Finanzierung , die ihnen zusteht.10 Mit einem Frauenanteil von derzeit 15,1 Prozent belegt das Land derzeit einen der hinteren Plätze innerhalb des europäischen Vergleichs. Italien Italien hat keine Quotenregelungen für das nationale Parlament. In 12 von 20 Regionalparlamenten gelten allerdings Quotenregelungen. Die Partito Democratico (PD) hat eine freiwillige parteiinterne Regelegung, nach der die Hälfte aller Listenplätze von Frauen besetzt werden müssen.11 Der Anteil der Frauen im italienischen Parlament beträgt derzeit 28,4 Prozent. Kroatien Kroatien hat keine Quotenregelungen. Die sozialdemokratische Partei hat eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der 40 Prozent aller Listenplätze mit Frauen besetzt werden müssen. Parteien , die Frauen in das Parlament entsenden, bekommen zehn Prozent mehr staatliche Zuwendungen .12 Der Anteil der Frauen im kroatischen Parlament beträgt derzeit 24 Prozent. 9 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=89 10 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=102 11 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=110 12 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=98 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 11 Lettland In Lettland gibt es keine Quotenregelungen. Der Anteil der Frauen im Parlament beträgt derzeit 23 Prozent.13 Litauen Litauen hat keine Quotenregelungen. Die sozialdemokratische Partei hat eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der 30 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden müssen.14 Der Anteil der Frauen im litauischen Parlament beträgt derzeit 24,5 Prozent. Luxemburg Luxemburg hat keine Quotenregelungen. Vier Parteien (Christsoziale, Linke, Arbeiterpartei und Grüne) haben freiwillige parteiinterne Regelungen, nach denen 30 beziehungsweise 50 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden müssen. Der Anteil der Frauen im luxemburgischen Parlament beträgt derzeit 23 Prozent.15 Malta Malta hat keine Quotenregelungen. Lediglich die Arbeiterpartei hat eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der 20 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden müssen.16 Der Anteil der Frauen im maltesischen Parlament beträgt derzeit 14,3 Prozent. Damit belegt das Land im europäischen Vergleich den viertletzten Platz. Niederlande Die Niederlande haben keine Quotenregelungen. Die sozialdemokratische und die grüne Partei haben freiwillige parteiinterne Regelungen. Bei den Sozialdemokraten muss die Hälfte der Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden. Zusätzlich werden auch noch andere 13 Vgl. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/note/join/2013/493011/IPOL- FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (S.7) 14 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=134 15 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=135 16 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=153 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 12 Kriterien wie Herkunft und Alter berücksichtigt. Bei den Grünen ist keine Quotenhöhe angegeben .17 Der Anteil der Frauen im niederländischen Parlament beträgt derzeit 38,7 Prozent. Damit gehört das Land im europäischen Vergleich zu den sechs Ländern, in denen die Frauenquote am höchsten ist. Österreich Österreich hat keine Quotenregelungen. Drei Parteien haben freiwillige parteiinterne Regelungen: Bei der sozialdemokratischen Partei müssen 40 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden, bei der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) 33,3 Prozent und bei den Grünen 50 Prozent. Der Anteil der Frauen im österreichischen Parlament beträgt derzeit 33 Prozent.18 Polen In Polen gilt seit 2011 eine gesetzlich festgelegte Quote. Männer und Frauen müssen jeweils mit einem Anteil von mindestens 35 Prozent auf den Kandidatenlisten der Parteien vertreten sein. Zudem muss unter den drei Spitzenkandidaten mindestens eine Frau sein. Bei Nichteinhaltung dieser Regel werden die Listen – nach einer dreitägigen Frist für Nachnominierungen – zurückgewiesen .19 Der Anteil der Frauen im polnischen Parlament beträgt derzeit 23,7 Prozent. Portugal In Portugal gibt es seit 2006 eine gesetzlich festgelegte Quote. Männer und Frauen müssen jeweils mit einem Anteil von mindestens 33,3 Prozent auf den Kandidatenlisten der Parteien vertreten sein. In Mehrpersonen-Wahlkreisen darf es nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Kandidaten desselben Geschlechts geben. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben erfolgen finanzielle Sanktionen, die sich am Ausmaß der Abweichung orientieren.20 Der Anteil der Frauen im portugiesischen Parlament beträgt derzeit 28,7 Prozent. 17 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=164 18 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=14 19 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=179 20 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=184 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 13 Rumänien Rumänien hat keine Quotenregelungen. Bei zwei Parteien gibt es freiwillige parteiinterne Regelungen : Sowohl die sozialdemokratische Partei als auch die demokratische Partei besetzt mindestens 30 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männern.21 Der Anteil der Frauen im rumänischen Parlament beträgt derzeit 13,3 Prozent. Das Land belegt damit im europäischen Vergleich den drittletzten Platz. Schweden In Schweden gibt es keine gesetzlich festgelegte Quote. Drei Parteien verfügen jedoch über eine lange Tradition freiwilliger parteiinterner Regelungen: Die Sozialdemokraten und die linke Partei haben sie seit 1978, die Grünen seit 1981. Alle drei Parteien besetzen jeweils die Hälfte aller Listenplätze mit Frauen und Männern.22 Der Anteil der Frauen im schwedischen Parlament beträgt derzeit 45,3 Prozent.23 Das Land belegt damit im europäischen Vergleich den Spitzenplatz. Slowakei Die Slowakei hat keine Quotenregelungen. Lediglich die demokratische Volkspartei hat in ihren Statuten eine nicht näher definierte Absichtsbekundung zur paritätischen Besetzung der Kandidatenlisten . Der Anteil der Frauen im slowakischen Parlament beträgt derzeit 18,7 Prozent.24 Slowenien In Slowenien gibt es seit 2006 eine gesetzlich festgelegte Quote. Männer und Frauen müssen jeweils mit einem Anteil von mindestens 35 Prozent auf den Kandidatenlisten der Parteien vertreten sein. 21 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=189 22 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=197 23 Dies ist die aktuelle Zahl nach der letzten Parlamentswahl im September 2014. Der etwas geringere Wert, der in der Studie des Europäischen Parlamentes angegeben wird, führte jedoch bereits ebenfalls zum Spitzenplatz in der Liste. 24 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=202 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 14 Zwei Parteien haben darüber hinaus parteiinterne Regelungen. Die Sozialdemokraten hatten sich 1992 eine feste 33-Prozent-Quote für Kandidatenlisten gegeben. Bei den Wahlen 1996 standen zwar 42 Prozent Frauen auf den Listen der Sozialdemokraten, doch nicht eine einzige Frau wurde gewählt. Daraufhin wurde die Regelung aufgeweicht und lediglich ein Ziel von 40 Prozent Frauenanteil anvisiert. Die Liberaldemokraten reservieren seit 1998 jeweils ein Viertel der Plätze für Männer und Frauen. Nach jeder Wahl soll sich der Anteil um drei Prozent erhöhen, bis jeweils 40 Prozent Männer und Frauen kandidieren.25 Der Anteil der Frauen im slowenischen Parlament beträgt derzeit 32,2 Prozent. Spanien Spanien hat eine gesetzlich festgelegte Quote. Männer und Frauen müssen jeweils mit einem Anteil von mindestens 40 Prozent auf den Kandidatenlisten der Parteien vertreten sein. Bei Nichteinhaltung dieser Regel werden die Listen – nach einer kurzen Frist für Nachnominierungen – zurückgewiesen. Zudem haben sieben Parteien freiwillige interne Regelungen. Der Anteil der Frauen im spanischen Parlament beträgt derzeit 36 Prozent.26 Tschechien Tschechien hat keine Quotenregelungen. Die Sozialdemokraten haben eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der mindestens 25 Prozent aller Listenplätze von Frauen besetzt werden müssen.27 Der Anteil der Frauen im tschechischen Parlament beträgt derzeit 20 Prozent. Er ist im Vergleich zur vorletzten Parlamentswahl 2010 um zwei Prozent zurückgegangen. Ungarn Ungarn hat keine Quotenregelungen. Die Sozialdemokraten haben eine freiwillige parteiinterne Regelegung, nach der 20 Prozent aller Listenplätze von Frauen besetzt werden. Der Anteil der Frauen im ungarischen Parlament beträgt derzeit 10 Prozent. Obwohl er sich im Vergleich zur vorletzten Parlamentswahl 2010 um 1,2 Prozent erhöht hat, bildet Ungarn nach wie vor das Schlusslicht im europäischen Vergleich.28 25 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=200 26 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=72 27 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=60 28 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=100 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 15 Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Im Vereinigten Königreich gibt es keine Quotenregelungen. Die Sozialdemokraten haben eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Hälfte aller gewonnener Mandate mit Frauen zu besetzen. Die Liberaldemokraten wollen 40 Prozent Frauen in aussichtsreiche Listenplätze bringen. Der Anteil der Frauen im britischen Parlament beträgt 22,5 Prozent.29 Zypern Zypern hat keine Quotenregelungen. Die Sozialdemokraten und die demokratische Partei haben eine freiwillige parteiinterne Regelung, nach der 30 Prozent aller Listenplätze jeweils mit Frauen und Männer besetzt werden müssen.30 Der Anteil der Frauen im zyprischen Parlament beträgt derzeit 10,7 Prozent. Damit belegt das Land im europäischen Vergleich den vorletzten Platz. 4. Zusammenfassung Die Zusammenstellung zeigt, dass es in mehr als Zweidritteln der Staaten in der Europäischen Union gesetzliche oder freiwillige Regelungen gibt, um den Frauenanteil in den nationalen Parlamenten zu erhöhen. Die Auswirkungen der Regelungen sind unterschiedlich. Ein Bericht des Europäischen Parlaments zur Implementierung von geschlechtergerechten Quoten bei Wahlen in Europa kommt zu dem Ergebnis, dass die Effizienz der Maßnahmen von verschiedenen Bedingungen abhänge: Die Regelungen sollten mit dem Wahlsystem kompatibel sein. Neben einer Quotenregelung sollte es Bestimmungen über die Rangordnung bzw. Platzierung der Listenplätze geben. Die Nichteinhaltung der Regelungen sollte wirksam sanktioniert werden.31 29 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=77 30 Vgl. http://www.quotaproject.org/uid/countryview.cfm?country=59 31 Vgl. Freidenvall, Lenita/Drude Dahlerup: Electoral gender quota systems and their implementation in Europe : update 2013. European Parliament ; Directorate General for Internal Policies, Policy Department C: Citizens' Rights and Constitutional Affairs, Gender Equality. 2013. S.20. http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /note/join/2013/493011/IPOL-FEMM_NT(2013)493011_EN.pdf (Abgerufen am 21.10.2014) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 106/14 Seite 16 Mit Finnland und Schweden rangieren im Vergleich zwei Länder auf den vorderen Plätzen, die keine gesetzliche Quote, jedoch eine lange Tradition von Partizipation und – im Fall von Schweden – parteiinterner Regelungen kennen. Dies deutet darauf hin, dass die Regelungen Zeit brauchen , um in der politischen Kultur eines Landes wirksam werden zu können. Eine bedeutsame Rolle kommt den politischen Parteien zu, die im Vorfeld von politischen Entscheidungen personelle Weichen stellen. Im Fazit des Berichts des Europäischen Parlaments zur Implementation von geschlechtergerechten Quoten bei Wahlen in Europa heißt es hierzu: „Insgesamt sind die politischen Parteien die Torwächter zur Geschlechtergerechtigkeit bei politischen Entscheidungen, weil sie ‚den geheimen Garten der Nominierungen‘ kontrollieren.“32 32 Ebd. S.5.