Abgeordnetenentschädigungen, Amtsausstattungen und Altersentschädigungen von Parlamentariern in Österreich, Großbritannien, Italien, Schweden, den Niederlanden und Frankreich - Ausarbeitung - © 2008 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 087/2008 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Abgeordnetenentschädigungen, Amtsausstattungen und Altersentschädigungen von Parlamentariern in Österreich, Großbritannien, Italien, Schweden, den Niederlanden und Frankreich Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 087/2008 Abschluss der Arbeit: 06.10.2008 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - 3 - - Zusammenfassung - Die in den Parlamenten Österreichs, Großbritanniens, Italiens, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs gewährten mandatsbezogenen Leistungen an Abgeordnete zeigen in ihrer Grundsystematik Übereinstimmungen auf. Ein direkter Vergleich der einzelnen Leistungen der Parlamente an ihre Abgeordneten erscheint aber aufgrund der im Einzelnen unterschiedlichen Ausgestaltungen nur bedingt möglich. Das gilt gerade für einen Vergleich der (Brutto-) Abgeordnetenentschädigungen. So kommen zum Beispiel in einigen Parlamenten zur eigentlichen (Grund-) Entschädigung noch weitere Beträge hinzu. Zudem werden die Abgeordnetenentschädigungen unterschiedlich besteuert. In manchen der betrachteten Parlamente sind einige Bestandteile der Abgeordnetenentschädigung steuerfrei. Auch die Höhe der von den Abgeordneten aus ihren Entschädigungen zu leistenden Sozialversicherungs- und/oder Pensionsbeiträge differiert. Ein weiteres Problem stellt die schwierige Abgrenzung zwischen Abgeordnetenentschädigungen und Amtsausstattungen dar. So können die meisten Parlamentarier bestimmte mandatsbedingte Ausgaben über ihre Amtsausstattungen abdecken, während die Abgeordneten anderer Parlamente dafür auch Teilbeträge ihrer Abgeordnetenentschädigungen verwenden müssen. Auch die Altersentschädigung der Abgeordneten ist in den sechs hier untersuchten Parlamenten jeweils anders geregelt. - 4 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 7 2. Höhe der Abgeordnetenentschädigungen (Diäten) 7 2.1.1. Österreich 7 2.1.2. Großbritannien 8 2.1.3. Italien 8 2.1.4. Schweden 8 2.1.5. Niederlande 8 2.1.6. Frankreich 9 2.2. Regelungen zur Höhe und Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen 9 2.2.1. Österreich 9 2.2.2. Großbritannien 10 2.2.3. Italien 10 2.2.4. Schweden 11 2.2.5. Niederlande 11 2.2.6. Frankreich 11 2.3. Höhe der Abgeordnetenentschädigungen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen 11 2.3.1. Österreich 11 2.3.2. Großbritannien 11 2.3.3. Italien 12 2.3.4. Schweden 12 2.3.5. Niederlande 12 2.3.6. Frankreich 12 - 5 - 2.4. Jahresbezüge von Regierungschefs und Ministern in Österreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Schweden und Frankreich 12 2.4.1. Österreich 12 2.4.2. Großbritannien 12 2.4.3. Italien 13 2.4.4. Schweden 13 2.4.5. Niederlande 14 2.4.6. Frankreich 14 3. Amtsausstattungen 14 3.1. Österreich 14 3.2. Großbritannien 14 3.3. Italien 16 3.4. Schweden 16 3.5. Niederlande 17 3.6. Frankreich 18 4. Altersentschädigung und Altersversorgung 19 4.1. Österreich 19 4.2. Großbritannien 19 4.3. Italien 20 4.4. Schweden 21 4.5. Niederlande 21 4.6. Frankreich 21 5. Zusammenfassung 22 5.1. Abgeordnetenentschädigung 22 5.2. Amtsausstattungen 24 - 6 - 5.3. Altersentschädigungen 27 6. Quellen- und Literaturverzeichnis 30 - 7 - 1. Einleitung Die Ausarbeitung erläutert und vergleicht Abgeordnetenentschädigung, Amtsausstattung und Altersentschädigung Abgeordneten Österreichs, Großbritanniens, Italiens, Schwedens, der Niederlande und Frankreichs. Im Hauptteil der Arbeit werden für jedes einzelne der genannten Parlamente die mandatsbezogenen Leistungen an seine Mitglieder bzw., was die Altersentschädigung betrifft, an seine ehemaligen Mitglieder dargelegt . Außerdem werden die jeweiligen Verfahren zur Ermittlung der Höhe bzw. der Anpassung der Entschädigungsleistungen erläutert. Soweit Informationen aus den Parlamenten vorlagen, werden zudem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen sowie die Vergütungen der Regierungschefs und Minister der genannten Länder angegeben. In der Arbeit werden jene Parlamente bzw. Parlamentskammern aus Österreich, Großbritannien , Italien, Schweden, der Niederlande und Frankreich berücksichtigt, die hinsichtlich ihrer Funktion und ihrer Aufgaben dem Deutschen Bundestag vergleichbar sind. Hervorgegangen ist die Ausarbeitung im Wesentlichen aus einer Umfrage, die der Fachbereich WD 1 aufgrund einiger Anfragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages im Sommer 2008 über das „Europäische Zentrum für Parlamentarische Dokumentation und Information“ (EZPWD) bei den genannten Parlamenten durchgeführt hat. Die in den Antworten des schwedischen und des brit ischen Parlaments enthaltenen Angaben in der jeweiligen Landeswährung wurden in Euro mit Hilfe des im Internet angebotenen Wechselkursrechners des Bundesverbandes deutscher Banken mit Tageskurs vom 4. September 2008 umgerechnet.1 2. Höhe der Abgeordnetenentschädigungen (Diäten) 2.1.1. Österreich Im Nationalrat der Republik Österreich2 beträgt die monatliche Abgeordnetenentschädigung , auf die Steuern und Sozialbeiträge zu zahlen sind, derzeit . Sie wird im Jahr 14 Mal gezahlt, so dass die jährliche Abgeordnetenentschädigung bei Euro liegt ( eigene Berechnungen). 1 Bei diesen Kursen handelt es sich um Durchschnittswerte von internationalen Devisenmärkten; so genannte Interbank-Kurse. 2 Erste gesetzgebende Kammer des Bundes in Österreich. - 8 - 2.1.2. Großbritannien Die Mitglieder des britischen Unterhauses (House of Commons) erhalten eine jährliche Abgeordnetenentschädigung in Höhe von umgerechnet 78.196,10 Euro3 (61.820,00 GBP). Davon sind unter anderem Steuern und Beiträge für die die britische Sozialversicherung (National Insurance) zu zahlen ( UK Parliament 2008). 2.1.3. Italien Die Abgeordnetenentschädigung beträgt im italienischen Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) - nach Abzug der Beiträge des Abgeordneten von 784,14 Euro für die Sozialversicherung , von 526,66 Euro für die Krankenkasse, von 1.006,51 Euro für die Lebensrente und 3.899,75 Euro für Steuern - derzeit pro Monat 5.486,58 Euro netto.4 Sie wird in zwölf Mal jährlich gezahlt, so dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich 65.838,96 Euro netto beträgt. Berücksichtigt man die genannten Beträge für Steuern und Abgaben, ergibt sich eine Brutto - Abgeordnetenentschädigung von 11.703,64 Euro pro Monat bzw. von 140.443,00 Euro pro Jahr. Diese Höhe der Abgeordnetenentschädigung in Italien ergab sich, nachdem im Jahre 2006 aufgrund einer Entscheidung des Parlamentes aus dem Jahr 2005 die vormalige Entschädigungssumme um zehn Prozent reduziert worden war ( Camera dei Deputati 2008b; Thibaut 2007; eigene Berechnungen). 2.1.4. Schweden Im schwedischen Parlament (Sveriges Riksdag) erhalten die Abgeordneten eine monatliche Entschädigung in Höhe von umgerechnet 5.590,86 Euro (52.900,00 SEK). Diese Summe muss unter anderem versteuert werden. Auf das gesamte Jahr gerechnet beträgt die Entschädigung derzeit umgerechnet 67.090,31 Euro (634.000,00 SEK) ( Sveriges Riksdag 2008b; eigene Berechnungen). 2.1.5. Niederlande Die Mitglieder des niederländischen Abgeordnetenhauses (Tweede Kamer der Staten- Generaal) erhalten eine Entschädigung in Höhe von monatlich 7168,20 Euro.5 Hinzu kommen eine monatliche „Urlaubs–Entschädigung“ in Höhe von acht Prozent sowie eine „Jahresendzulage“6 im Dezember.7 Die jährliche Höhe der Abgeordnetenentschä- 3 Eine monatliche Entschädigung wurde von Seiten des House of Commons nicht genannt. 4 Von Seiten des italienischen Parlaments wurde die Höhe der Abgeordnetenentschädigung ausschließlich in „Netto“ angegeben. 5 Sie wird ab dem 1. Januar 2009 7311,56 Euro monatlich betragen. 6 Sie wird im Folgenden auch als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet. 7 Die genaue Summe wurde von Seiten des niederländischen Parlamentes nicht genannt. - 9 - digung im niederländischen Parlament beträgt – ohne die Einberechnung von „Urlaubsund Weihnachtsgeld“ – 86.018,40 Euro. Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeträge werden von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen. ( ; Tweede Kamer der Staten-Generaal 2008b; eigene Berechnungen). 2.1.6. Frankreich In der französischen Nationalversammlung (Assemblée nationale) beträgt die „einfache “ bzw. Grunddiät („Indemnité de base“) eines Abgeordneten derzeit 5.400,32 Euro monatlich. Die Grunddiät wird "nach Maßgabe der Gehälter der außertabellarisch eingestuften Beamten des Staates errechnet. Sie entsprechen dem Durchschnitt des niedrigsten und des höchsten Gehalts dieser Besoldungsgruppe", das heißt dem Gehalt eines Staatsrates, der seit weniger als einem Jahr dieses Amt innehat. Hinzu kommt wie bei den französischen Beamten eine Ortszulage („Indemnité de résidence“) von drei Prozent (162,01 Euro). Die Diäten werden zudem durch eine so genannte Funktionszulage („Indemnité de fonction“) in Höhe von 1.390,58 Euro ergänzt. Sie beträgt ein Viertel des Betrags der Abgeordnetenentschädigung.8 Inklusive der Orts- und Funktionszulage beträgt mithin die Abgeordnetenentschädigung in Frankreich pro Monat 6.952,91 Euro, also jährlich 83.434,92 Euro. Von ihr werden verschiedene Sozialversicherungs- und Pensionsabgaben in Höhe von insgesamt 1775,25 Euro abgezogen9. Steuern sind auf Grunddiät und Ortszulage, nicht aber auf die Funktionszulage zu entrichten. Laut Gesetz kann ein Abgeordneter, der auch lokale Wahlmandate oder –ämter innehat, die ihm dafür zustehenden Diäten mit seinen parlamentarischen Grunddiäten in maximal eineinhalbfacher Höhe letzterer kumulieren ( Assemblée nationale 2008b; eigene Berechnungen). 2.2. Regelungen zur Höhe und Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen 2.2.1. Österreich In Österreich hat der Gesetzgeber in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre ein einheitliches Schema für Bezüge von Politikern des Bundes, der Länder und Gemeinden in Österreich geschaffen. In diesem Zusammenhang wurde der so genannte Ausgangsbetrag für „politische Funktionäre“ im Jahr 1997 mit dem „Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre“ festgelegt, der jährlich zum 1. Juli valorisiert wird. Diese Anpassung erfolgt entweder entsprechend der Inflationsrate des Vorjahres oder, falls die Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung geringer erhöht wurden, entsprechend dieser Erhöhung (§ 3 „Bundesverfassungsgesetz 8 Abgeordnetenentschädigung im eigentlichen Sinne zuzüglich der Ortszulage. 9 Die Beiträge für die Pension – in den ersten 15 Jahren der Parlamentszugehörigkeit – betragen derzeit 1.153,08 Euro pro Monat. - 10 - über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre“). Von 1997 bis 2001 war die Anpassung ausschließlich an die Inflation gekoppelt ( Nationalrat 2008b). 2.2.2. Großbritannien Seit 1996 wird die Höhe der Abgeordnetenentschädigung regelmäßig von einem Gremium außerhalb des Parlamentes, dem „Senior Salaries Review Body („SSRB“), überprüft . Es setzt sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammen und formuliert unter anderem auch Empfehlungen für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen in Großbritannien.10 Der SSRB hatte in diesem Zusammenhang im Jahr 2004 die Beratungsagentur Pricewaterhouse Coopers beauftragt zu ermitteln, auf welchem Niveau sich die Abgeordnetenentschädigungen im Vergleich zu den Einkommen in anderen Berufsgruppen mit vergleichbaren Tätigkeiten befinden. Dabei zeigte sich, dass die Abgeordneten 85 Prozent des durchschnittlichen Gehalts für eine ähnlich anspruchsvolle Arbeit in der Privatwirtschaft erhielten. Im Vergleich zum durchschnit tlichen Gehalt für eine ähnlich anspruchsvolle Tätigkeit im Öffentlichen Dienst lag die Abgeordnetenentschädigung bei 88 Prozent. In letzter Zeit hat sich dieses Verhältnis zu den Gehältern im Öffentlichen Dienst laut der Beratungsagentur mit einem erreichten Niveau in Höhe von 90 Prozent leicht verbessert11. Der Unterschied zwischen den Gehältern in der Privatwirtschaft und der Abgeordnetenentschädigung ist in den vergangenen Jahren allerdings größer geworden. Pricewaterhouse Coopers führt dies auf den starken Anstieg der Vergütungen in der Privatwirtschaft zurück. Bei einer Debatte am 3. Juli 2008 im britischen Parlament wurden zwei Vorschläge zur zukünftigen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen gemacht. Nach dem ersten Vorschlag sollen die Diäten jedes Jahr entsprechend dem durchschnittlichen Gehaltsanstieg im öffentlichen Sektor steigen. 12 Der zweite Vorschlag sieht vor, dass die Diäten entsprechend dem Anstieg der Gehälter in ausgewählten Berufen des öffentlichen Sektors jährlich erhöht werden sollen ( UK Parliament 2008; Fahrion u.a. 2007). 2.2.3. Italien Die in Artikel 69 der italienischen Verfassung vorgesehene Entschädigung für Abgeordnete wird nach dem Gesetz Nr. 1261 vom 31. Oktober 1965 geregelt. Dort ist vorgesehen , dass die Entschädigung die maximale Brutto-Jahresgesamtvergütung eines Richters im Amt des Präsidenten einer Kammer des Kassationsgerichtshofes und Gleichgestellter nicht überschreiten darf. Dieser Betrag für die Abgeordneten wurde gemäß Ge- 10 Dabei spielen auch die Gehaltserhöhungen im Öffentlichen Dienst eine Rolle. 11 Sofern nicht nur die Abgeordnetenentschädigung berücksichtigt wird ( 12 Der Gehaltsanstieg der letzten drei Monate in Verhältnis mit dem Gehaltsanstieg im gleichen Zeitraum vor einem Jahr. - 11 - setz Nr. 266 vom 23. Dezember 2005, Art. 1, Abs. 52 („Finanzgesetz 2006“) um zehn Prozent reduziert ; Camera dei Deputati 2008b). 2.2.4. Schweden Die Abgeordnetenentschädigung wird vom schwedischen Parlament festgelegt. Weitere Informationen über das Verfahren zur Höhe und Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen liegen nicht vor. 2.2.5. Niederlande Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich bisher an der höchsten Gehaltsklasse für Staatsbedienstete. Nach einem neuen Gesetzesentwurf soll sich die Diätensumme nach dem Einkommen in anderen Berufen mit einer ähnlich großen Verantwortung und Belastung richten. Die Tweede Kamer entscheidet selbst über die Höhe der Diäten. Sie orientiert sich dabei derzeit an Empfehlungen eines speziellen Ausschusses des Parlamentes, wobei die Abgeordnetenentschädigung jedes Jahr gemäß den Gehaltsentwicklungen im Öffentlichen Dienst erhöht wird ( . 2.2.6. Frankreich Wie bereits in Punkt 2.1.6 dargelegt, orientiert sich die Grunddiät eines Abgeordneten der französischen Nationalversammlung in Höhe von 5.400,32 Euro an dem durchschnittlichen Gehalt eines Staatsbediensteten auf der höchsten Einkommensstufe ( ). 2.3. Höhe der Abgeordnetenentschädigungen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen 2.3.1. Österreich Das Jahreseinkommen eines Abteilungsleiters in einem österreichischen Ministerium liegt derzeit bei ca. 60.000,00 Euro. Ein Universitätsprofessor verdient im Jahr ca. 70.000,00 Euro bis ca. 95.000,00 Euro. Die jährliche Abgeordnetenentschädigung in Österreich beträgt 114.240,00 Euro im Jahr - 12 - 2.3.3. Italien Zu diesem Sachverhalt liegen keine Informationen aus Italien vor. 2.3.4. Schweden Zu diesem Sachverhalt liegen keine Informationen aus Schweden vor. 2.3.5. Niederlande Der Bürgermeister einer großen Stadt in den Niederlanden erhält ein Gehalt von mona tlich 10.619,00 Euro. Ohne die Einberechnung etwaiger weiterer Zulagen und unter Annahme , dass zwölf Gehälter gezahlt werden, beträgt sein Jahreseinkommen 127.428,00 Euro. Die jährliche Höhe der Abgeordnetenentschädigung in den Niederlanden beträgt – ohne die Einberechnung von „Urlaubs – und Weihnachtsgeld“ – derzeit 86.018,40 Euro ( ; eigene Berechnungen). 2.3.6. Frankreich Wie bereits in Punkt 2.6 und 3.6 dargelegt, beträgt das durchschnittliche Gehalt eines französischen Staatsbediensteten der höchsten Einkommensstufe derzeit 5.400,32 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Ortszulage von drei Prozent (162,01 Euro) monatlich. Ohne die Einberechung etwaiger weiterer Zulagen und unter Berücksichtigung von zwölf Gehältern hat ein französischer Staatsbediensteter dieser Einkommensstufe ein Jahreseinkommen von 66.747,96 Euro. Inklusive der Orts- und Funktionszulage beträgt die Abgeordnetenentschädigung eines französischen Parlamentariers 83.434,92 Euro pro Jahr eigene Berechnungen). 2.4. Jahresbezüge von Regierungschefs und Ministern in Österreich, Großbritannien , Italien, den Niederlanden, Schweden und Frankreich 2.4.1. Österreich Die Bezüge des Bundeskanzlers der Republik Österreich betragen 250 Prozent der Abgeordnetenentschädigung 13, also derzeit 285.600,00 Euro jährlich14. Einem Bundesminister stehen 220 Prozent der Abgeordnetenbezüge zu und damit 251.328,00 Euro jährlich ( eigene Berechnungen). 2.4.2. Großbritannien Im britischen Regierungssystem sind der Premierminister sowie die Minister gleichze itig auch immer Parlamentsabgeordnete. Sie erhalten eine jährliche Entschädigung von 13 Abgeordnetenentschädigung: 8160 Euro pro Monat bzw. 114.240 Euro pro Jahr; Entschädigung des Bundeskanzlers: 20.400 Euro pro Monat. 14 Bei der Berechnung wurde davon ausgegangen, dass die monatlichen Bezüge für die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung 14 Mal im Jahr ausgezahlt we rden. - 13 - umgerechnet 157.414,00 Euro (128.174,00 GBP) bzw. umgerechnet 94.447,70 Euro (76.904,00 GBP). Inklusive der Abgeordnetenentschädigung in Höhe von umgerechnet 75.922,60 Euro (61.820,00 GBP) verfügt der britische Premierminister über ein Jahreseinkommen von umgerechnet 233.336,00 Euro (189.994,00 GBP), ein Minister über umgerechnet 170.370,30 Euro (138.724,00 GBP) ( eigene Berechungen). 2.4.3. Italien Die Jahresbezüge des italienischen Regierungschefs15 („Presidente del Consiglio dei Ministri“, „Vorsitzender des Ministerrates“) und der Minister in Italien16 hängen davon ab, ob der Inhaber eines Regierungsamtes gleichzeitig Mitglied des Parlamentes ist oder nicht. Regierungsmitglieder, die dem Parlament angehören, erhalten eine um 30 Prozent niedrigere Vergütung als ihre Kollegen ohne Parlamentssitz. So erhält ein Minister, der Mitglied des Abgeordnetenhaus ist, 44.221,00 Euro. Zuzüglich seiner Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 140.443,68 Euro verfügt er über eine Vergütung in Höhe von 184.664,68 Euro. Minister ohne Abgeordnetenmandat erhalten 63.173,00 Euro. Zudem erhalten sie eine Zuwendung, mit deren Hilfe ihre Vergütung auf das Niveau (140.443,68 Euro) eines Mitglieds des italienischen Parlamentes angehoben wird. Der italienische Ministerpräsident erhält eine Vergütung, die um 50 Prozent höher als die eines Ministers liegt. Im Jahr 2007 waren dies 66.331,50 Euro. Die Entschädigung wird in 13 Monatsraten gezahlt. Sofern der Ministerpräsident Mitglied des Parlamentes ist, ist die Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 140.443,68 Euro hinzuzurechnen, so dass der italienische Regierungschef insgesamt über ein Einkommen von 206.775,18 Euro verfügt ( eigene Berechnungen). 2.4.4. Schweden Der schwedische Ministerpräsident erhält – in gleicher Höhe wie der Parlamentspräsident – eine finanzielle Entschädigung von umgerechnet 13.360,16 Euro (126.000,00 SEK) pro Monat. Unter Nichtberücksichtigung etwaiger weiteren Zulagen und unter der Annahme von 12 Monatsgehältern liegt seine jährliche Vergütung bei umgerechnet 159.799,00 Euro (1.512.000,00 SEK). Über das Gehalt eines Ministers liegen keine Informationen vor ( eigene Berechnungen). 15 Im weiteren Verlauf der Arbeit wird der Vorsitzende des Ministerrates als Ministerpräsident bezeichnet . 16 Stand: 2007. - 14 - 2.4.5. Niederlande Der Ministerpräsident erhält seit April 2008 eine Vergütung in Höhe von 10.123,39 Euro monatlich17. Das Jahreseinkommen liegt derzeit bei 131.199,13 Euro (Entschädigung zuzüglich Urlaubsentschädigung, aber ohne „Weihnachtsgeld“). Die Höhe der Entschädigung für Minister ist ident isch ( ) 2.4.6. Frankreich Die Französische Nationalversammlung stimmte im Oktober 2007 einer Erhöhung der Bezüge des französischen Staatspräsidenten von mona tlich 8.300,00 Euro auf 20.000,00 Euro zu. Sein Jahresgehalt erhöhte sich damit von 101.500,00 Euro auf 240.000,00 Euro . Der Jahresverdienst des französischen Ministerpräsidenten ist identisch (Spiegel- Online 2007). 3. Amtsausstattungen 3.1. Österreich Die mit der Ausübung des Mandats verbundenen parlamentarischen Aufwendungen werden in Österreich gegen Belegvorlage bis zu einer Höchstgrenze - maximal sechs Prozent der Abgeordnetenentschädigung (489,60 Euro je Monat) - vergütet. Hierzu zählen Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für Mitarbeiter18 sowie alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme anfallender Bewirtungskosten. Für Mitglieder des Nationalrates, deren Wohnsitz vom Parlament so weit entfernt ist, dass die Anreise zum Parlament länger als eine Stunde dauert , erhöht sich der Betrag um je drei Prozent des Ausgangsbetrages vom monatlichen Bezug für jede angefangene halbe Stunde der ermittelten zusätzlichen Anreisedauer. Zudem steht den Abgeordneten gemäß Parlamentsmitarbeitergesetz („Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter“) monatlich ein fixer Betrag zur Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern zur Verfügung. Derzeit 19 bezahlt das Parlament jedem Abgeordneten einen parlamentarischen Mitarbeiter, der 14 Monatsgehälter in Höhe von 2783,00 Euro bekommt. Ferner werden den Abgeordneten im Wiener Parlament Büros zur Verfügung gestellt ( ; Fahrion u.a. 2007; ; Z'graggen; Linder 2004: 85/86). 3.2. Großbritannien Die Abgeordneten erhalten zur Unterstützung ihrer mandatsbedingten Aufgaben im Rahmen ihrer Amtsausstattung eine Reihe verschiedener Aufwandsentschädigungen, 17 Seit April 2008. 18 Soweit sie nicht nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz vergütet werden. 19 Stand der Information (Fahrion 2007) ist November 2007. - 15 - die in der Regel jeweils bis zu einer bestimmten maximalen Grenze im Jahr in Anspruch genommen werden können. Hierzu gehört zum Beispiel die Kostenübernahme für Übernachtungen der Abgeordneten im Hotel oder einer gemieteten Wohnung20 am Parlamentsitz („Additional Costs Allowance“) in Höhe von umgerechnet maximal 29.482,30 Euro (24.006,00 GBP). Für die Beschäftigung von Mitarbeitern werden den Abgeordneten maximal umgerechnet 123.064 Euro (100.205,00 GBP) zur Verfügung gestellt („Staffing Allowance“). Die anfallenden Kosten für Büros (zum Beispiel für Telefon; Internet, Computer) des Abgeordneten in London und im Wahlkreis werden maximal bis zu einer Höhe von umgerechnet 27.255,80 Euro (22.193,00 GBP) übernommen („Incidental Expenses Provision“). Für mandatsbedingte Reisen des Abgeordneten zwischen Hauptwohnsitz, Regierungssitz und Wahlkreis sowie für Reisen innerhalb des Wahlkreises werden je nach benutzten Verkehrsmittel jeweils verschiedene Kostensätze erstattet: umgerechnet 0,49 Euro (0,40 GBP) pro Meile für die ersten 10.000 Meilen im eigenen Auto („Car Mileage“), danach umgerechnet 0,31 Euro (0,25 GBP) pro Meile; mit dem Fahrrad („Bicycle Allowance“) umgerechnet 0,25 Euro (0,20 GBP) pro Meile sowie mit dem Motorrad (Motorcycle Allowance“) umgerechnet 0,24 Euro (0,29 GBP) pro Meile. Parlamentarische Reisen bzw. Dienstreisen innerhalb Großbritanniens unterliegen keiner Begrenzung. Innerhalb Europas sind pro Mitglied des britischen Unterhauses drei Auslandsreisen pro Jahr möglich. 21 Umgerechnet maximal umgerechnet 13.160,60 Euro (10.400,00 GBP) stehen den Abgeordneten für die Kommunikation mit ihren Wählern über parlamentarische Angelegenheiten zur Verfügung („Communication Allowance“). Zwei Aufwandentschädigungen stellt das brit ische Parlament im Fall des Ausscheidens der Abgeordneten aus dem Parlament zur Verfügung. So existiert für die Mitglieder des House of Commons eine Entschädigung für die mit dem Ausscheiden aus dem Parlament entstehenden Kosten – wie zum Beispiel die Auflösung von Büros - („Winding Up Allowance“). Die Summe beträgt ein Drittel der Summe, die insgesamt für die Beschäftigung von Mitarbeitern sowie Bürokosten ausgegeben werden darf. Dieser Höchstbetrag liegt derzeit bei umgerechnet 50.106,20 Euro (40.799,00 GBP). Zudem erhalten sie ein „Übergangsgeld“ („Resettlement Grant“) bei Ausscheiden aus dem Parlament. Die Höhe hängt vom Alter und der Dauer der Parlamentszugehörigkeit ab. Gewöhnlich werden zwischen 50 und 100 Prozent der früheren Abgeordnetenentschädigung gezahlt ( UK Parliament 2008). 20 Sofern der Hauptwohnsitz bzw. Wahlkreis nicht im Großraum London liegt. Für Abgeordnete aus dem Großraum London gibt es statt der „Additional Cost Allowance“ eine spezielle Entschädigung in Höhe von umgerechnet 3.514,98 Euro (2.916,00 GBP), die an die in Frage kommenden Abgeordneten automatisch mit der Abgeordnetenentschädigung ausgezahlt wird („London Supplement“). Auf die Summe mü ssen Steuern und Sozialbeiträge gezahlt werden (UK Parlia ment 2008). 21 Reisen zum Beispiel zu EU-Institutionen oder anderen nationalen Parlamenten. - 16 - 3.3. Italien Die Abgeordneten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.003,11 Euro pro Monat als Kostenerstattung für ihre Lebenshaltungskosten am Parlamentssitz in Rom („Tagespauschale“). Dieser Betrag reduziert sich um 206,58 Euro pro Tag, an dem das Mitglied des italienischen Abgeordnetenhauses nicht bei Abstimmungen anwesend ist. Als anwesend gilt ein Abgeordneter, der im Laufe des Tages an mindestens 30 Prozent der Abstimmungen teilgenommen hat. Hinzu kommt eine Erstattung der Kosten für die Pflege der Beziehungen zwischen Abgeordneten und Wählern in Höhe von 4.190,00 Euro monatlich. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag für die Bezahlung von Mitarbeitern und andere in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats in den Wahlkreisen entstehende Kosten. Seit 1990 erhalten die Abgeordneten keine Kostenerstattung für Postaufwendungen mehr. Bei Inlandsreisen stehen den Abgeordneten Ausweise zur Verfügung, mit denen sie in Italien kostenlos auf Autobahnen, mit Bahn, Schiff oder Flugzeug reisen können. Für Reisen vom Wohnort zum nächsten Flughafen und vom Römischen Flughafen zum Palazzo Montecitorio 22 erhalten Abgeordnete – die maximal 100 km vom Flughafen entfernt wohnen – eine dreimonatliche Kostenerstattung von 3.323,70 Euro23. Parlamentarier, die aus Studien- oder sonstigen mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit verbundenen Gründen ins Ausland reisen, können eine Rückerstattung ihrer Reiskosten von maximal 3.100,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Den Abgeordneten des italienischen Parlaments werden zudem jährliche Telefonkosten in Höhe von bis zu 3.098,74 Euro bezahlt, sofern es sich dabei um die Kosten für einen Festnetznetzanschluss handelt ; Camera dei Deputati 2008b; Fahrion u.a. 2007). 3.4. Schweden Die Mitglieder des schwedischen Parlamentes erhalten zur Unterstützung ihrer mandatsbedingten Aufgaben eine Reihe verschiedener Aufwandsentschädigungen und Sachleistungen im Rahmen ihrer Amtsausstattung zuerkannt. Dazu gehört unter anderem ein Büro mit IuK-Ausstattung (Computer, Drucker usw.) im Parlament. Für ihre Wohnung im Wahlkreis werden Laptop, Telefon, Drucker, Telefax, Mobiltelefone sowie ein Breitbandkabelanschluss zur Verfügung gestellt. Reisen von Reichstagsabgeordneten im Rahmen ihrer Mandatsaufgaben werden als offizielle Reisen angesehen. Die Abgeordneten bestimmen selbst, welche Inlandsreisen sie vornehmen und welches Transportmittel sie dabei benutzen. Nach den Richtlinien des schwedischen Parlamentes sollte dabei in der Regel – außer bei besonderen Gründen - das billigste Transportmittel verwendet werden. Die Abgeordneten buchen ihre Reisen über ein parlamentsinternes 22 Sitz der Abgeordnetenkammer ist der Palazzo Montecitorio in Rom. 23 Sofern der nächste Flughafen über 100 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, beträgt die Summe 3.995,10 Euro. - 17 - Reisebüro. Sie können für ihre „offiziellen“ Reisen auch eine vom Parlament zur Verfügung gestellt Kreditkarte benutzen. Bei der Verwendung des eigenen PKW wird ein Betrag von umgerechnet 2,80 Euro (26,50 SEK) pro 10 km erstattet, wovon umgerechnet 1,96 Euro (18,50 SEK) der Einkommensteuer nicht unterworfen sind. „Individuelle“ Auslandsreisen müssen von verschiedenen Organen des Reichstags genehmigt werden. Für sie stehen pro Abgeordneten maximal umgerechnet 2.642,18 Euro (25.000,00 SEK) pro Wahlperiode zur Verfügung. Dabei dürfen von diesen Mitteln bis zu maximal drei Viertel der Gesamtreisekosten gedeckt werden. Den Parlamentariern wird auch ein Tagegeld gezahlt, wenn die Reise eine Übernachtung mindestens 50 km vom Wohnsitz des Abgeordneten entfernt erforderlich macht. Das Tagegeld ist einkommenssteuerpflichtig und beträgt umgerechnet 35,16 Euro (340,00 SEK) pro Tag, wovon umgerechnet 22,19 Euro (210,00 SEK) von der Einkommenssteuer befreit sind. Gratismahlzeiten werden vom Tagegeld abgezogen. Für die Übernachtungskosten in Stockholm werden pro Tag umgerechnet 11,63 Euro (110,00 SEK) bezahlt. Sie sind ebenfalls steuerfrei. Der schwedische Reichstag bietet in diesem Zusammenhang den Abgeordneten 250 Reichstagsappartements zu Übernachtungszwecken an, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Zugunsten der schwedischen Abgeordneten werden vom schwedischen Parlament auch eine Gruppenversicherung, eine Arbeits- bzw. Berufsunfallsversicherung sowie eine Reisenversicherung für In- und Auslandsreisen abgeschlossen (Sveriges Riksdag 2008b). 3.5. Niederlande Die niederländischen Abgeordneten können im Rahmen ihrer Amtsausstattung verschiedene Sach- und Geldleistungen in Anspruch nehmen. So werden zum Beispiel bestimmte Fahrkosten übernommen. Dazu gehören Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr oder eine Entschädigung für die mit den mandatsbedingten Reisen verbundenen Kosten. Weiter erhalten sie eine Entschädigung für Reisen mit dem Auto, bei der eine jährliche Fahrleistung von 17.500 Kilometern zugrunde gelegt wird. Zudem werden die Kosten für den Unterhalt einer Wohnung am Parlamentssitz erstattet. Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, wie weit der Wohnort von den Parlamentsgebäuden entfernt ist. Zudem erhalten die niederländischen Abgeordneten „Berufsunkosten“ in Höhe von jährlich 2323,23 Euro. Ferner steht den Abgeordneten im Parlament ein Büro zur Verfügung. Zudem haben sie Anspruch auf insgesamt drei Abgeordnetenmitarbeiter zur Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit ( Tweede Kamer der Staten-Generaal 2008b; . - 18 - 3.6. Frankreich Im Rahmen ihrer Amtsausstattung24 erhalten die Mitglieder der Nationalversammlung eine Reihe verschiedener Geld- und Sachleistungen. So erhalten die Abgeordneten zum Beispiel als Unterstützung für den Unterhalt von Abgeordnetenbüros bzw. für entstehende Sekretariatskosten einen Betrag von 6.278,00 Euro monatlich („Bürokostenpauschale “). Hinzu kommt ein Betrag von 8.949,00 Euro für die Beschäftigung von Mitarbeitern im Wahlkreis oder in Paris. Das französische Parlament versteht unter Mitarbeitern Personen, die auf der Grundlage eines mit der Nationalversammlung abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags für einen Abgeordneten arbeiten und mittels spezieller Haushaltsmittel, die jedem Abgeordneten zugewiesen werden, entlohnt werden. In der Realität ist der jeweilige Abgeordnete der Arbeitgeber, der alle das Arbeitsverhältnis betreffenden Dinge - wie zum Beispiel Gehalt und Arbeitsbedingungen - festlegt. Die jedem Abgeordneten hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel werden wie Gehälter des öffentlichen Dienstes der Entwicklung der Lebenshaltungskosten entsprechend angehoben . Werden nicht alle Haushaltsmittel verwendet, verbleibt der Rest im Haushalt der Nationalversammlung oder kann vom Abgeordneten an seine Fraktion für die Beschäftigung von Personal in dieser Fraktion abgetreten werden. Ein weiterer Bestandteil der Amtsausstattung sind Fahrvergünstigungen. Die Nationalversammlung stellt jedem Abgeordneten einen Ausweis aus, mit dem er kostenlosen Zugang zur ersten Klasse der französischen Eisenbahn und bei längeren Reisen innerhalb Kontinentalfrankreichs zu den Schlaf- und Liegewagen hat. Zudem stehen den Abgeordneten maximal 40 (Hinund Rück-) Flüge zwischen Paris25 und dem Wahlkreis sowie sechs Hin- und Rückflüge innerhalb von Kontinentalfrankreich für Orte außerhalb des Wahlkreises pro Jahr offen .26. Für mandatsbedingte Fahrten vom Parlamentsitz zu den Pariser Flughäfen und innerhalb von Paris können die Abgeordneten Dienstwagen in Anspruch nehmen. Kann der Fahrzeugpark nicht alle Fahrten bewältigen, kann auf Pariser Taxis zurückgegriffen werden. Im Rahmen der Amtsausstattung werden den Abgeordneten im Palais Bourbone , dem Amtssitz der Assemblée nationale, oder den angrenzenden Parlamentsbauten Büros zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Telefonverbindungen vom Büro der Abgeordneten innerhalb Kontinentalfrankreichs werden von der Nationalversammlung ebenso übernommen. Die Abgeordneten können aber auch eine Telefonkostenpauschale 24 Im Rahmen ihrer Abgeordnetenentschädigung erhalten die Mitglieder der frz. Nationalversammlung für das Mieten einer Immobilie in Paris 162,01 Euro monatlich. 25 Für die Vertreter der frz. Nationalversammlung aus den „Überseegebieten“ bzw. Übersee- Departements gelten andere Regelungen bei den Flügen: 26 Flüge in der Business Class zwischen Paris und dem Wahlkreis und bei den Abgeordneten der überseeischen Gebietskörperschaften und Übersee-Territorien 16 Flüge in der ersten Klasse zwischen Paris und dem Wahlkreis; vier Hin- und Rückflüge innerhalb Kontinentalfrankreichs ; Assemblée nationale 2008b). 26 Wenn letzterer von einer Luftverkehrslinie regelmäßig angeflogen wird. - 19 - beantragen.27 Ferner wird der mandatsbedingte Schriftverkehr von der Nationalversammlung frankiert. Die Nationalversammlung vergibt an die Abgeordneten zudem Darlehen für Wohnungen zu einem günstigen Zinssatz (zwei Prozent ). Wird ein Abgeordneter nicht wiedergewählt, hat er ein Recht auf eine finanzielle Hilfe für die Rückkehr ins Berufsleben. Diese Hilfe wird durch bestimmte Abgaben aller Abgeordneten finanziert ( Assemblée nationale 2008b; Fahrion u.a. 2007). 4. Altersentschädigung und Altersversorgung 4.1. Österreich In Österreich existiert seit Ende der 1990er Jahre von Seiten des Parlamentes für die Abgeordneten keine spezifische Altersversorgung mehr. Die Parlamentarier sind seitdem in der Pensionsversicherung ihres angestammten Berufs versichert und haben entsprechende eigene Beiträge in Höhe von 10,35 bis 12,55 Prozent bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 3.930,00 Euro zu leisten. Die Dauer der Mitgliedschaft des Abgeordneten im Parlament fließt grundsätzlich nicht in die Berechnung der Altersversorgung ein. Die Leistungen und das Alter, von dem an die Altersversorgung an die Abgeordneten gezahlt wird, entsprechen den Bestimmungen der jeweiligen Pensionsversicherung des Abgeordneten. Darüber hinaus ist der Vertragsabschluss mit einer privaten Pensionskasse möglich, wobei der fiktive Arbeitgeberbeitrag vom Bruttobezug der Abgeordneten einbehalten wird . 4.2. Großbritannien Im House of Commons existiert bezüglich der Altersentschädigung für Abgeordnete ein Pensionsfonds, der sich im Wesentlichen aus Beiträgen der Abgeordneten und Zuwendungen des Finanzministeriums speist. Das britische Schatzamt haftet für das Funktionieren dieses Systems. Die Regierung hat in diesem Zusammenhang eine Überprüfung des bisherigen Pensionssystems angekündigt. Die Abgeordneten können beim Pensionsfonds zwischen zwei Tarifen wählen. Entweder müssen sie sich für einen Tarif mit einer Wachstumsrate von 1/40 und einem Beitragssatz von zehn Prozent oder für einen Tarif mit einer Wachstumsrate von 1/50 und einem Beitragssatz von sechs Prozent entscheiden . Hat der Abgeordnete aufgrund einer längeren Parlamentszugehörigkeit die Pens ionshöchstgrenze erreicht, so muss er nicht weiterhin in den Pensions fonds einzahlen. Die bei normalem Rentenalter gezahlte Pension hängt von der Höhe des letzten Gehalts und der Länge der Beitragszeiten ab. Für jedes Jahr der Beitragszahlung in den Pens ionsfonds erhält der frühere Abgeordnete je nach Tarifart 1/40 bzw. 1/50 seines letzten – 27 Sie deckt u.a. folgende Aufwendungen ab: die Kosten für maximal fünf Telefonanschlüsse, die Kosten für einen Internet-Zugang sowie die Kosten für die Telefonverbindungen im Rahmen der Pauschale ( . - 20 - pensionsberechtigten – Gehalts als Pension.28 Für die Parlamentarier besteht dabei auch die Möglichkeit, sich einen Teil ihres Pensionsanspruchs in einer Summe auszahlen zu lassen. Dieser Betrag muss nicht versteuert werden. Wer den Beitragssatz von sechs Prozent seiner Abgeordnetenentschädigung in die Pensionskasse eingezahlt hat, muss 33 Jahre und vier Monate lang Abgeordneter gewesen sein, um später die volle Pension zu erhalten. Demzufolge erhalten solche Abgeordnete, die den höheren Beitrag geleistet haben, bei entsprechend kürzerer Parlamentszugehörigkeit die volle Pension. Abgeordnete , die schwer erkranken, erhalten zusätzliche Unterstützung, ebenso die Hinterbliebenen eines verstorbenen Parlamentsmitglieds. Die Altersversorgung wird an die Abgeordneten erst gezahlt, wenn der Betroffene kein politisches Amt mehr ausübt. Das gewöhnliche Pensionsalter liegt bei 65 Jahren. Die unterste Altersgrenze zum Erhalt der Pension liegt bei 50 Jahren29 4.3. Italien Jeder Abgeordnete zahlt 8,6 Prozent seiner Brutto-Abgeordnetenentschädigung (1.006,51 Euro30) in einen Pensionsfonds des Parlamentes ein, aus dessen Rücklagen eine Rente an die ausscheidenden Parlamentarier gezahlt wird. Das gewöhnliche Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren. Die Altersgrenze für die Auszahlung kann reduziert werden, wenn der betroffene Abgeordnete über einen sehr langen Zeitraum sein Mandat ausübte, das heißt, die Altergrenze für die Auszahlung kann je nach Mandatsjahren bis auf 60 Jahre sinken. Wenn ein Abgeordneter nach Eintreten des Rentenfalls noch einmal in ein Parlament (Regionalrat, italienisches Parlament oder Europäisches Parlament ) gewählt wird, gibt es Einschränkungen bei der Auszahlung der Rente. Allgemein variiert der Betrag der Rente zwischen einer Minimalhöhe von 25 Prozent und Maximalhöhe von 80 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, je nachdem, wie lange der Abgeordnete sein Mandat innehatte. Jeder Abgeordnete zahlt zudem unter anderem monatlich 6,7 Prozent seiner Abgeordnetenentschädigung (brutto) in einen „Sonderfonds“ ein. Bei Ende seiner Abgeordnetentätigkeit erhält er aus diesem Fonds ein Übergangsgeld, welches 80 Prozent des Bruttomonatsbetrags der Abgeordnetenentschädigung für jedes volle Mandatsjahr beträgt . 28 Je nachdem, we lche Beitragszahlungen er zuvor geleistet hat. 29 Ab dem 6. April 2010 liegt die Grenze bei 55 Jahren. 30 In der englischsprachigen Information des italienischen Parlamentes an den Deutschen Bundestag wird allerdings eine Summe von 962,40 Euro genannt. Auf der Homepage des Parlaments wird allerdings von 1.006,51 Euro gesprochen. Aus diesem Grund wurde dieser Wert übernommen (La Camera dei Deputati 2008c ). - 21 - 4.4. Schweden Das Altersruhegeld (Pension), das vom schwedischen Parlament bezahlt wird, ergänzt die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung. Sie wird im Regelfall ausgezahlt, wenn der – ehemalige - Abgeordnete sein 65. Lebensjahr vollendet hat. Das Altersruhegeld basiert auf dem ruhegeldfähigen Einkommen des Abgeordneten. Es wird aus seinem durchschnittlichen Einkommen der letzten fünf Jahre (inklusive zusätzlich entrichteter Beiträge), bevor er das Parlament verlassen hat, gebildet. Die Beiträge für das Altersruhegeld betragen 11,5 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens. Sie müssen bis zu einer maximalen Grenze von umgerechnet 34.956,10 Euro (303.750,00 SEK) im Jahr entrichtet werden. Um Anspruch auf das Altersruhegeld zu haben, muss der Abgeordnete mindestens sechs Jahre dem Parlament angehört haben. Ferner muss der Parlamentarier das 50. Lebensjahr erreicht haben. Das volle Altersruhegeld erfordert eine Parlamentszugehörigkeit von zwölf Jahren. Ein Mitglied des Parlaments, welches den schwedischen Reichstag vor Erreichen des 65 Lebensjahres verlässt – ihm aber drei Jahre lang ununterbrochen angehört hat – steht ein garantiertes Einkommen zu. Das heißt, dass der Reichstag dem früheren Mitglied ein bestimmtes Niveau eines monatlichen Einkommens garantiert. Einkommen aus anderen Quellen reduziert das garantierte Einkommen entsprechend bestimmter Regeln (Sveriges Riksdag 2008b). 4.5. Niederlande Nach dem Ausscheiden aus der Tweede Kamer der Staten-Generaal erhält ein ehemaliger Abgeordneter ab dem 65. Lebensjahr eine Pension. 31 Während der Ausübung des Abgeordnetenmandats und vier Jahre nach dem Verlassen des niederländischen Parlaments zahlt der Abgeordnete zwei Prozent seiner Entschädigung in die Pensionskasse ein. Dieser Prozentsatz sinkt nach diesen vier Jahren auf ein Prozent. Die Witwen- und Waisenrente beträgt 5/7 der normalen Pens ion. Über die Leistungen der Pension liegen keine weiteren Informationen aus den Niederlanden vor (Tweede Kamer der Staten- Generaal 2008a). 4.6. Frankreich Für die Abgeordneten existiert eine Pensionskasse, die sich aus den Beiträgen aller Parlamentarier und einem Zuschuss der Nationalversammlung speist. Die Höhe der Pens ion hängt von der Anzahl an Jahren als Abgeordneter ab. In den ersten fünfzehn Jahren der Parlamentszugehörigkeit sind derzeit 1.153,08 Euro monatlich in die Pensionskasse einzuzahlen.32 Mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres erhält jeder Abgeordneter das Recht auf seine Pension. Das Durchschnittsalter für den Antritt der Pension liegt bei 63 31 Laut „Z'graggen, Linder“ handelt es sich um eine autonome Pensionseinrichtung für Mitglieder „von gewählten Ämtern“ unter Leitung des Innenministeriums (Z'graggen; Linder 2004: 93). 32 Danach die Hälfte. - 22 - Jahren. Eine Pension kann höchstens über 40 Jahre gezahlt werden. Im Durchschnitt erhalten die Abgeordneten 2.400,00 Euro monatlich ( ; Assemblée nationale 2008a). 5. Zusammenfassung 5.1. Abgeordnetenentschädigung In allen untersuchten sechs Parlamenten erhalten die Abgeordneten eine Abgeordnetenentschädigung . An der Spitze – gemessen an den absoluten Bruttobeträgen33 - stehen dabei die Parlamentarier aus Italien mit 140.443,68 Euro, gefolgt von Österreich mit 114.240,00 Euro, den Niederlanden mit - mindestens - 86.018,40 Euro34, Frankreich mit 83,434,92 Euro35, Großbritannien mit umgerechnet 78.196,10 Euro (61.820,00 GBP) sowie Schweden mit umgerechnet 67.090,31 Euro (634.000,00 SEK). In allen Parlamenten haben die Abgeordneten auf ihre Abgeordnetenentschädigungen in unterschiedlicher Höhe Einkommenssteuern und Sozialabgaben zu entrichten. Bei den meisten Parlamenten kommen noch von den Abgeordneten zu leistende Beiträge für eigene Pens ionswerke der Parlamente hinzu. Die Mehrzahl der Parlamente richtet sich bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung an den Gehältern von höheren Beamten bzw. Angehörigen des Öffentlichen Dienstes ihres Landes aus. So orientiert sich in Italien die Höhe der Abgeordnetenentschädigung am maximalen Jahreseinkommen eines Richters im Amt des Präsidenten einer Kammer des Kassationsgerichtshofes und Gleichgestellter.36 In Frankreich richtet sich die „Grunddiät“ der Abgeordneten an dem durchschnittlichen Gehalt eines Staatsbediensteten auf der höchsten Einkommensstufe aus. In den Niederlanden orientiert sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der höchsten Gehaltsklasse für Staatsangestellte. In diesem Zusammenhang soll sich laut eines neuen Gesetzesentwurfs im niederländischen Parlament37 die Abgeordnetenentschädigung zukünftig an anderen Berufen „mit einer ähnlich großen Verantwortung und Belastung“ 33 Mit Ausnahme des österreichischen Parlaments (bzw. der Niederlande) wurde bei der Berechnung der jährlichen Abgeordnetenentschädigung davon ausgegangen, dass die monatliche Abgeordnetenentschädigung 12 Mal im Jahr gezahlt wird. Im Fall der Niederlande konnte das „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, welches die Abgeordneten erhalten, nicht in die jährliche Abgeordnetenentschädigung einberechnet werden, da hierzu keine Daten zu den absoluten Zahlen vorlagen. Die tatsächliche jährliche Abgeordnetenentschädigung liegt im Fall der niederländischen Abgeordneten also höher . Beim italienischen Parlament wurde aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit die Abgeordnetenentschädigung in „Brutto“ angegeben, wobei die Parlamentsverwaltung selber nur den „Netto- Betrag“ der Abgeordnetenentschädigung mitgeteilt hat. Im Fall des französischen Parlamentes wurde die jährliche Abgeordnetenentschädigung aus der monatlichen „Grunddiät“ sowie der monatlichen Orts- und Funktionszulage berechnet. 34 Ohne die Einberechnung von „Urlaub- und Weihnachtsgeld“. 35 Die in der Abgeordnetenentschädigung enthaltene „Funktionszulage“ (ca. 25 Prozent der Gesamtsumme ) muss nicht versteuert werden. 36 Dabei wurde zum Jahr 2006 von Seiten des Parlamentes die Abgeordnetenents chädigung um zehn Prozent reduziert. 37 Informationsstand: Sommer 2008. - 23 - ausrichten. Bei der Frage der Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen legen einige Parlamente bestimmte Indices zugrunde. So wird zum Beispiel in Österreich seit einigen Jahren die Abgeordnetenentschädigung jährlich zur Jahresmitte entsprechend der Inflationsrate des Vorjahres oder entsprechend dem Anstieg der Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung valorisiert38. In den Niederlanden werden die Diäten jedes Jahr gemäß den Gehaltsentwicklungen im Öffentlichen Dienst angepasst . In Großbritannien, wo ein außerparlamentarisches Gremium („SSRB“) regelmäßig auch Empfehlungen für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen ausspricht und dabei auch die Gehaltssteigerungen im Öffentlichen Dienst mitberücksichtigt , werden aktuell39 verschiedene Vorschläge zur zukünftigen Regelung der Diätenerhöhungen im Unterhaus geprüft. Dabei sehen die Vorschläge unter anderem eine Orientierung an dem Gehaltsanstieg des Vorjahres des Öffentlichen Sektors vor UK Parliament 2008; ; Sveriges Riksdag 2008b; . Aus einigen der untersuchten Parlamente liegen auch Informationen über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich mit den Einkommen anderer Berufsgruppen vor. So übersteigt zum Beispiel die jährliche Abgeordnetenentschädigung eines österreichischen Parlamentariers in Höhe von 97.920,00 Euro sowohl das Jahreseinkommen eines Abteilungsleiters in einem österreichischen Ministerium in Höhe von ca. 60.000,00 Euro wie auch das eines Universitätsprofessors, welches sich zwischen ca. 70.000,00 und ca. 95.000,00 Euro bewegt. Niederländische Abgeordnete liegen mit ihrer jährlichen Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 86.018,40 Euro40 unter dem Jahreseinkommen eines Bürgermeisters einer großen Stadt in Höhe von mindestens 127.428,00 Euro41 ( ). Die Jahresbezüge der Regierungschefs und Minister in den sechs untersuchten Ländern variieren ebenso wie die Abgeordnetenentschädigungen. In Österreich erhält der Regierungschef derzeit 285.600,00 Euro, in Großbritannien umgerechnet zwischen 157.414,00 Euro42 (128.174,00 GBP) und 233.336,00 Euro43 (189.994,00 GBP), in Italien zwischen 66.331,50 und 206.775,18 Euro44, in Schweden umgerechnet 159.799,00 38 Falls die Pensionen und Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung geringer erhöht wurden, entsprechend dieser Erhöhung. 39 Informationsstand: Sommer 2008. 40 Ohne „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ 41 Das monatliche Einkommen eines Bürgermeisters in den Niederlanden wurde von Seiten des niederländischen Parlaments mit 10.619 Euro monatlich angegeben. 42 Ohne Abgeordnetenentschädigung. 43 Inklusive Abgeordnetenentschädigung. 44 Sofern der Ministerpräsident Mitglied des Parlamentes ist, ist die Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 140.443,68 Euro hinzuzurechnen. - 24 - Euro (1.512.000,00 SEK), in den Niederlanden 131.199,13 Euro und in Frankreich45 240.000,00 Euro ( ; ; ; ; Spiegel- Online 2007; eigene Berechnungen). Ein Minister erhält in Österreich 251.328,00 Euro, in Großbritannien umgerechnet zwischen 94.447,70 Euro46 (76.904,00 GBP) und 170.370,30 Euro47 (138.724,00 GBP), in Italien48 zwischen 140.443,68 Euro und 184.664,68 Euro und in den Niederlanden 131.199,13 Euro. Über das Gehalt eines Ministers in Schweden und Frankreich liegen keine Informationen von Seiten der angefragten Parlamente vor ( ; ; ; Spiegel-Online 2007; eigene Berechnungen ). 5.2. Amtsausstattungen Die Parlamentarier in allen sechs Ländern erhalten zur Abgeltung ihrer mandatsbedingten Aufwendungen - neben ihrer Abgeordnetenentschädigung - verschiedene Geld- und Sachleistungen im Rahmen ihrer Amtsausstattung. Dazu zählen insbesondere der Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern, Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Parlamentes, Bereitstellung von Büros am Sitz des Parlaments, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats im In- und Ausland sowie Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Repräsentation, Wahlkreisbetreuung , Veranstaltungen mit Wählern). In Österreich werden „die parlamentarischen Ausgaben der Abgeordneten“49 gegen Belegvorlage bis zu einer gewissen Höchstgrenze 50 vergütet. In Italien erhalten die Parlamentarier einen Aufwendungsersatz in Höhe 45 Staatspräsident und Premierminister erhalten identische Summe (Spiegel Online 2007). 46 Bezüge ohne Abgeordnetenentschädigung. 47 Bezüge mit Abgeordnetenentschädigung. 48 Minister ohne Abgeordnetenmandat erhalten zum einen eine Vergütung in Höhe von 63.173,00 Euro. Zudem erhalten sie eine Zuwendung, mit deren Hilfe ihr Vergütung auf dem Niveau (140.443,68 Euro) eines Abgeordneten des italienischen Parlamentes liegt. Minister mit Abgeordnetenmandat erhalten eine Vergütung in Höhe von 44.221,00 Euro. Hinzu kommt die Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 140.443,68 Euro. Damit liegt die Gesamtvergütung bei 184.664,68 Euro . 49 Maximal in Höhe von sechs Prozent der Abgeordnetenentschädigung (489,60 Euro je Monat). Hierzu zählen Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Bürokosten einschließlich der Betriebsausgaben und Ausgaben für Mitarbeiter sowie alle sonstigen Aufwendungen mit Ausnahme anfallender Bewirtungskosten . Für Mitglieder des Nationalrates, deren Wohnsitz vom Parlament so weit entfernt ist, dass die Anreise zum Parlament länger als eine Stunde dauert, erhöht sich der Betrag um je drei Prozent des Ausgangsbetrages vom monatlichen Bezug für jede angefangene halbe Stunde der ermittelten zusätzlichen Anreisedauer. 50 Von Seiten des österreichischen Parlaments selber wurden keine Angaben zur finanziellen Höhe der parlamentarischen Ausgaben gemacht. - 25 - von monatlich 4.190,00 Euro „zur Unterstützung der Beziehungen zwischen Abgeordneten und Wähler“ ( . In Italien, Großbritannien, Schweden, den Niederlanden und Frankreich erhalten die Abgeordneten für ihre am Parlamentssitz entstehenden Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten finanzielle Unterstützung. So erhalten die italienischen Parlamentarier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.003,11 Euro pro Monat als Unterstützung für ihre Lebenshaltungskosten am Parlamentssitz in Rom.51 Für Übernachtungen im Hotel oder in einer gemieteten Wohnung52 stehen den britischen Abgeordneten umgerechnet 29.482,30 Euro (24.006,00 GBP) jähr lich maximal zur Verfügung. In Schweden stehen den Mitgliedern des Parlamentes insgesamt 250 Reichstagsappartements für Übernachtungen unentgeltlich zur Verfügung. Zudem werden Übernachtungskosten in Stockholm pro Tag in Höhe von umgerechnet 11,63 Euro (110,00 SEK) bezahlt53. Im niederländischen Parlament werden die Kosten für den Unterhalt einer Wohnung erstattet.54 In Frankreich erhalten die Mitglieder der Nationalversammlung – allerdings im Rahmen ihrer Abgeordnetenentschädigung - für das Mieten einer Immobilie am Regierungssitz monatlich 162,01 Euro55 ( ; Sveriges Riksdag 2008b ; . Die Abgeordneten erhalten zur Erledigung ihrer Mandatsaufgaben durch ihre Parlamente auch finanzielle Unterstützung zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern . In Österreich steht den Abgeordneten hierfür monatlich ein fixer Betrag56 zur Verfügung . Die Abgeordneten des britischen Unterhauses erhalten für die Beschäftigung von Mitarbeitern eine jährliche Aufwandsentschädigung von umgerechnet maximal 123.064,00 Euro (100.205,00 GBP). In Italien ist der bereits erwähnte Aufwendungsersatz in Höhe von monatlich 4.190,00 Euro - zur Unterstützung der Pflege der Beziehungen zwischen Abgeordneten und Wähler - insbesondere für die Beschäftigung von Mitarbeitern und andere in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenmandat entstehende Pflichten bestimmt. Die französischen Abgeordneten erhalten eine Zuwendung von 8.949,00 Euro pro Monat für die Beschäftigung von Mitarbeitern57 ( ; 51 Dieser Betrag reduziert sich um 206,58 Euro pro Tag, an dem man nicht bei Abstimmungen anwesend ist. Nimmt man aber an einem solchen Tag an 30Prozent solcher Abstimmungen teil, so gilt man als anwesend. 52 Sofern der Hauptwohnsitz nicht im Großraum London liegt. 53 Steuerfrei. 54 Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, wie weit entfernt der Parlamentarier von den Parlamentsgebäuden entfernt wohnt. 55 Dieser Betrag muss versteuert werden. 56 Von Seiten des österreichischen Parlaments wurden keine Angaben zur finanziellen Höhe gemacht. 57 Dieser Betrag zu Beschäftigung von Mitarbeitern wird regelmäßig den Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst. - 26 - ; Sveriges Riksdag 2008b . Außer der Unterstützung zur Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern werden den Parlamentariern weitere Leistungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Dazu gehört zum Beispiel die Kostenübernahme für den Unterhalt von Büros inklusive moderner Informations- und Kommunikationsmedien (z.B. Telefon; Fax-Gerät, Internet, Computer, Drucker) oder die finanzielle Unterstützung der Wahlkreisarbeit. In Großbritannien stehen den Abgeordneten für ihre Büros am Regierungssitz und im Wahlkreis jährlich umgerechnet 27.255,80 Euro (22.193,00 GBP) zur Verfügung, Hinzu kommen umgerechnet 13.093,30 Euro (10.400,00 GBP) für Gespräche und Diskussionsveranstaltungen mit den Wählern. In Italien werden den Abgeordneten unter anderem die jährlichen Telefonkosten für einen Festnetzanschluss in Höhe von bis zu 3.098,74 Euro finanziert . In Schweden wird jedem Abgeordneten am Sitz des Parlaments ein Büro inklusive technischer Ausstattung zur Verfügung gestellt. Für ihre Wohnung im Wahlkreis werden ihnen zudem verschiedene Informations- und Kommunikationsmedien bereitgestellt. In Frankreich erhalten die Abgeordneten – denen am Parlamentssitz eigene Büros zur Verfügung stehen - unter anderem als Unterstützung für den Unterhalt von Abgeordnetenbüros einen Betrag von 6.278 Euro monatlich. Kosten für Telefone (auch Mobiltelefone) wie auch für dienstliche Briefe werden vom Parlament übernommen ( ; Sveriges Riksdag 2008b ; . Die Abgeordneten erhalten zudem auf unterschiedliche Weise Unterstützung bei ihren mandatsbedingten In- und Auslandsreisen. So bekommen zum Beispiel die Abgeordneten in Großbritannien für Reisen zu ihrem Hauptwohnsitz und die mit der Parlamentsarbeit zusammenhängen Reisen je nach Art des benutzten Verkehrsmittels (Auto, Fahrrad, Motorrad) verschiedene Vergütungen. In Italien sind für die Abgeordneten unter anderem Reisen mit dem Zug, dem Schiff und dem Flugzeug kostenlos. Für die Fahrten vom Wohnort zum nächsten Flughafen und vom Römischen Flughafen zum Parlamentssitz erhalten die Abgeordneten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.323,70 Euro jährlich. 58 Auch für die schwedischen Abgeordneten übernimmt deren Parlament bestimmte mandatsbedingte Reisekosten. Dabei bestimmen die Abgeordneten bei Inlandsreisen das Transportmittel ihrer Wahl. 59 Bei der Verwendung des eigenen 58 Sofern der nächste Flughafen über 100 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, erhalten sie 3.995,10 Euro. 59 Nach Richtlinien des Parlamentes sollte das billigste Transportmittel verwendet werden, außer es gibt besondere Gründe, anders zu tun - 27 - PKW wird ein Betrag von umgerechnet 2,80 Euro (26,50 SEK) pro 10 km erstattet60, Für Auslandsreisen sind die Mittel pro Abgeordneter auf 25.000 SEK (2642,18 Euro) pro Wahlperiode begrenzt.61 Den schwedischen Abgeordneten wird bei Reisen ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnsitz ein Tagegeld gezahlt. Letzteres ist einkommensteuerpflichtig und beträgt 340,00 SEK (35,16 Euro) pro Tag.62 Die Mitglieder des niederländischen Parlamentes erhalten für ihre mandatsbedingten Reisen ein Ticket für den öffentlichen Personenverkehr oder eine Entschädigung für mit der Reise verbundene Kosten nach dem Einkommenssteuergesetz. Zudem erhalten sie eine Kostenpauschale63 für Reisen mit dem Auto. Dabei wird eine jährliche Fahrleistung von 17.500 Kilometern zugrunde gelegt. In Frankreich erhält unter anderem jeder Abgeordnete eine für das gesamte französische Eisenbahnnetz (1. Klasse) gültige Jahreskarte. Zudem stehen den Abgeordneten maximal 40 Flüge – zwischen dem Wahlkreis und Paris 64 - pro Jahr offen . Für Fahrten vom Parlamentsitz zu den Pariser Flughäfen können die Abgeordneten Dienstwagen in Anspruch nehmen. Je nach Parlament gibt es zum Teil noch weitere Aufwandsentschädigungen und Kostenpauschalen für die Abgeordneten. So erhalten beispielsweise die niederländischen Abgeordneten eine „berufliche Entschädigung“65 von 2323,23 Euro pro Jahr. In Großbritannien erhalten Abgeordnete nach dem Ausscheiden aus dem Parlament eine Kostenpauschale für das Auflösen des Büros in Höhe von umgerechnet maximal 50.106,20 Euro (40.799,00 GBP)66 ( ; House of Commons 2008a; Sveriges Riksdag 2008b; ; 5.3. Altersentschädigungen In den Parlamenten von Österreich, Großbritannien, Italien, Schweden, der Niederlande und Frankreich existieren im Bereich der Altersentschädigung bzw. Altersversorgung unterschiedliche Strukturen. In der Mehrzahl der Parlamente existieren eigens für die Abgeordneten eingerichtete Pensionskassen, an denen sich die Parlamentarier mit eigenen Beiträgen beteiligen müssen. In Österreich dagegen wurde eine eigene Altersversorgung für Abgeordnete vor rund zehn Jahren abgeschafft. Seit 1997 sind die Parlamentarier in der Pensionsversicherung ihres angestammten Berufs 67 pensionsversichert 60 Wovon 18,50 SEK (ca. 1,96 Euro) der Einkommensteuer nicht unterworfen sind. 61 Dabei dürfen maximal 3/4 der Gesamtreisekosten von ihnen gedeckt werden. 62 Davon sind 210 SEK (22,19 Euro) von der Einkommensteuer befreit. 63 Über die genaue Höhe der Kostenpauschale liegen keine Informationen vor. 64 Für die Vertreter der frz. Nationalversammlung aus den „Überseegebieten“ bzw. Übersee- Departements gelten andere Regelungen bei den Flügen. 65 Genauere Informationen zu dieser Entschädigung liegen nicht vor. 66 Die Summe beträgt ein Drittel der Summe, die für die Beschäftigung von Mitarbeitern ausgegeben werden darf. 67 Ihres herkömmlichen Berufs. - 28 - und haben dafür unter anderem Beiträge in Höhe von 10,35 bis 12,55 Prozent ihrer Entschädigung - bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.930,00 Euro - zu leisten.68 Das britische Parlament verfügt über eine eigene Pensionskasse, in die die Abgeordneten Beiträge einzahlen. Zudem speisen sich die Einnahmen der Pensionskasse aus Investmentüberschüssen sowie Zuwendungen des britischen Schatzamtes.69 Die Abgeordneten können zwischen zwei Tarifen wählen, bei denen sie entweder sechs Prozent oder zehn Prozent ihrer Abgeordnetenentschädigung in die Pensionskasse einzahlen . Die spätere Pension setzt sich insbesondere aus der Dauer der Einzahlung in die Pensionskasse und der Höhe der letzten Abgeordnetenentschädigung zusammen. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit bzw. der Beitragszahlung in den Pensionsfonds erhält der frühere Abgeordnete 1/40 bzw. 1/50 seines letzten Gehalts.70 Dabei besteht für die Abgeordneten die Möglichkeit, sich einen großen Teil ihres Pensionsanspruchs in einer Summe auszahlen zu lassen. 71 Das Mindestalter für die Inanspruchnahme der Pension liegt bei 50 Jahren. 72 Im italienischen Parlament zahlt jeder Abgeordnete 8,6 Prozent seiner Entschädigung (1.006,51 Euro) in einen Pensionsfonds der Abgeordneten ein (Lebensrente). Das übliche Pensionierungsalter liegt bei 65 Jahren. 73 Allgemein variiert die Pension zwischen mindestens 25 und maximal 80 Prozent der Abgeordnetenvergütung , je nachdem, wie lange der Abgeordnete sein Mandat innehatte. Zudem zahlt jeder Abgeordnete 6,7 Prozent seiner Entschädigung (784,14 Euro) unter anderem in einen Sonderfonds ein, aus dem später ein Übergangsgeld gezahlt wird. Nach Beend igung seiner Abgeordnetentätigkeit hat der Parlamentarier Anspruch auf 80 Prozent seines monatlich in diesen Fonds eingezahlten Gehaltsteils für jedes Jahr, in dem er Abgeordneter war. Das schwedische Parlament zahlt ergänzend zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung eine Pension (Altersruhegeld). Die Beträge für das Altersruhegeld betragen für die Abgeordneten 11,5 Prozent des pensionsfähigen Einkommens. Sie müssen bis zu einer maximalen Grenze von umgerechnet 34.956,10 Euro (303.750,00 SEK) im Jahr entrichtet werden. 74 Die Pension75 wird im Regelfall ausgezahlt, wenn der ehemalige Abgeordnete sein 65. Lebensjahr vollendet ha t. Das Altersruhegeld basiert auf dem pensionsfähigen Einkommen des Abgeordneten. Es wird aus seinem durch- 68 Der Pensionsbeitrag von Abgeordneten liegt aufgrund des über der Höchstbeitragsgrundlage liegenden Bezuges beim Prozentsatz dieses Betrages. 69 Die derzeitige Regelung wird von der Regierung überprüft. Ein Bericht wird noch vor dem Frühjahr 2009 erwartet. 70 Je nachdem, für welche Tarifart er sich entschieden hat. 71 Dieser Betrag muss nicht versteuert werden. 72 Ab dem 6.April 2010 liegt die Grenze bei 55 Jahren. 73 Die Altersgrenze kann unterschritten werden, wenn der betroffene Abgeordnete über einen sehr langen Zeitraum ein Mandat ausübte. 74 Für das darüber liegende Einkommen müssen bis zu einer Grenze von 65 Prozent Beiträge gezahlt werden. 75 Über die Höhe der Pension liegen keine Informationen vor. - 29 - schnittlichen Einkommen der letzten fünf Jahre76 - vor dem Ausscheiden aus dem Parlament - berechnet. Um Anspruch auf das Altersruhegeld zu haben, muss der Abgeordnete mindestens sechs Jahre dem Parlament angehört haben. Ferner muss der Parlamentarier das 50. Lebensjahr erreicht haben. Das volle Altersruhegeld erfordert eine Parlamentszugehörigkeit von zwölf Jahren. Für jene Mitglieder des schwedischen Reichstages , die bezüglich des Altersruhegeldes nicht anspruchsberechtigt sind, die aber auf jeden Fall drei Jahre dem Parlament angehört haben77, ist eine „Leibrente“ festgelegt, das heißt, dass der Reichstag dem früheren Mitglied ein bestimmtes Niveau eines monatlichen Einkommens garantiert. In den Niederlanden erhält ein ehemaliger Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Parlament in der Regel ab dem 65. Lebensjahr eine Pension. 78 Während der Ausübung des Abgeordnetenmandats und vier Jahre nach dem Verlassen des Parlaments zahlt der Parlamentarier zwei Prozent seiner Abgeordnetenentschädigung in eine Pensionskasse ein. Dieser Prozentsatz sinkt für ausgeschiedene Abgeordnete nach diesen vier Jahren auf ein Prozent. Für die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung existiert ebenfalls eine Pensionskasse. Sie speist sich aus den Abgaben79 aller Parlamentarier und Zuschüssen der Nationalversammlung. Die Höhe der Pension hängt von der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament ab. Allerdings muss der Parlamentarier in den ersten fünfzehn Jahren seiner Parlamentszugehörigkeit den doppelten Betrag in die Pensionskasse einzahlen. Mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres erhält jeder Abgeordnete das Recht auf seine Pension. Das Durchschnittsalter für den Antritt der Pension liegt bei 63 Jahren. Der durchschnittliche Betrag liegt zurzeit bei 2.400,00 Euro monatlich ; ; Sveriges Riksdag 2008b; . 76 Inklusive zusätzlich entrichteter Beiträge. 77 Bevor sie das 65. Lebensalter erreichten hatten. 78 Über die Höhe der Pension liegen keine Informationen vor. 79 Über die Höhe der Beiträge liegen keine Informationen vor. - 30 - 6. Quellen- und Literaturverzeichnis - “. - Assemblée nationale (2008b). Organisation und Akteure. Finanzen. http://www.assemblee-nationale.fr/deutsch/mittel.asp [Stand: 05.09.2008]. - Fahrion, Georg u.a. (2007). Der Wert der Politik, in: Der Tagesspiegel vom 17.11.07. - - “. - La Camera dei Deputati (2008b). Abgeordnete. Vergütungen http://de.camera.it/ [Stand: 05.09.2008]. - La Camera dei Deputati (2008c). Trattamento economico http://www.camera.it/deputatism/4385/documentotesto.asp [Stand: 05.09.2008]. - - Nationalrat (2008b). Die Bezüge der Abgeordneten zum Nationalrat und der Mitglieder des Bundesrates http://www.parlament.gv.at/SK/BS/FAQ/ show.psp?P_INF2=210 [Stand: 05.09.2008]. - Spiegel-Online (2007). Frankreich. Sarkozys Gehalt wird verdoppelt (30.10.2007) http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,514431,00.html [Stand: 05.09.2008]. - - Sveriges Riksdag (2008b). Pay and Conditions of Members of the Riksdag. Fact sheet 9, Online-Version: http://www.riksdagen.se/upload/Dokument/bestall/ engelska/Faktablad_E09.pdf [Stand: 05.09.2008]. - - Tweede Kamer der Staten-Generaal (2008b). Frequently asked questions. http://www.houseofrepresentatives.nl/services_to_the_public/frequently_asked_que stions/index.jsp#TitleLink9 [Stand: 05.09.2008]. - UK Parliament (2008). Pay and allowances for MPs http://www.parliament.uk/about/how/members/pay_mps.cfm [Stand: 05.09.2008]. - - 31 - - Z'graggen, Heidi; Linder, Wolf (2004). Professionalisierung der Parlamente im internationalen Vergleich. Studie im Auftrag der Parlamentsdienste der Schweizerischen Bundesversammlung. Institut für Politikwissenschaft Universität Bern, Bern.