Deutscher Bundestag Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung von Jungen im Islam und Judentum Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 1 – 3000-86/12 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 2 Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung von Jungen im Islam und Judentum Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 – 3000-86/12 Abschluss der Arbeit: 17. August 2012 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Religiöse Bedeutung der Beschneidung im Judentum 4 2.1. Religiöse Grundlagen 4 2.2. Zur Geschichte der Beschneidung im Judentum 5 2.3. Heutige Positionen 6 3. Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung im Islam 7 3.1. Religiöse Grundlagen der Praxis der Beschneidung 7 3.1.1. Vorislamische Praxis 7 3.1.2. Koran 7 3.1.3. Sunna 7 3.2. Unterschiedliche Rechtsschulen und Ansichten innerhalb des Islam 8 3.2.1. Rechtsschulen 8 3.2.2. Heutige Ansichten innerhalb des Islam9 4. Alternative Rituale der Beschneidung 10 5. Literatur- und Quellenverzeichnis 11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 4 1. Einleitung Der vorliegenden Sachstand sucht zur Klärung der Frage beizutragen, welche religiöse Bedeutung die Beschneidung von Jungen im Islam und im Judentum hat. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Glaubensströmungen innerhalb der Religionen unterschieden. Auch soll die Frage geklärt werden, inwiefern die religiöse Beschneidung konstitutiv für die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft ist. Abschließend beschäftigt sich der Sachstand mit einer „symbolischen Beschneidung “, versucht die tatsächliche Verbreitung einer solchen Praxis zu klären und geht der Frage nach, inwiefern diese Praxis der religiösen Bedeutung der Beschneidung gerecht wird bzw. inwiefern sie von religiösen Gruppen innerhalb der einzelnen Religionen anerkannt wird. Einleitend lässt sich feststellen, dass die rituelle (nicht medizinisch indizierte) Beschneidung von Jungen nicht zwingend konstitutiver Bestandteil der Religion sein muss, der die Eltern des jeweiligen Jungen angehören. Nach Angaben einer Reihe von Ethnologen beruhe die rituelle Beschneidung etwa in großen Teilen Afrikas oft nicht auf religiösen Gründen, sondern sei lebenszyklisch zu sehen. In den unterschiedlichen afrikanischen Volksgruppen werde die Beschneidung als Männlichkeitsritual und als „rite de passage“ (Eintrittsritual) in die Welt der Erwachsenen (Männer) angesehen. Dies stellt jedoch keine afrikanische Besonderheit dar; vielmehr wurde und wird der unbehandelte menschliche Körper auch schon vor dem Aufkommen der heutigen Weltreligionen von allen außerwestlichen Kulturen nicht geschätzt. Insofern liegt die Vermutung nahe, dass religiöse Begründungen zum Teil bereits vorhandene kulturelle Begründungen aufgegriffen haben. Da es sich nach Angaben von Ethnologen um ein allgemeines Prinzip handelt, dürfte dies auch für die Beschneidungen gelten, welche heute vom Islam und dem Judentum aus religiösen Gründen vorgenommen werden. 2. Religiöse Bedeutung der Beschneidung im Judentum 2.1. Religiöse Grundlagen Die Beschneidung wird im Judentum auf eine Stelle der Thora zurückgeführt (Genesis 17, 10 - 14: „Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt. Beschnitten muss sein der in deinem Haus Geborene und der um Geld Erworbene. So soll mein Bund, dessen Zeichen ihr an eurem Fleisch tragt, ein ewiger Bund sein. Ein Unbeschnittener, eine männliche Person, die am Fleisch ihrer Vorhaut nicht beschnitten ist, soll aus ihrem Stammesverband ausgemerzt werden. Er hat meinen Bund gebrochen.“). Die Beschneidung ist für Juden konstitutiv für den Bund Gottes (Jahwes) mit seinem Volk. Wer nicht beschnitten wird, dessen Seele wird nach der genannten Stelle der Thora aus dem Volk „ausgerottet“, weil er den Bund mit Jahwe gebrochen hat. Dieser Bund wird auch als Bund des Fleisches („brit bebasar“) bezeichnet. Der Körper werde durch die Beschneidung zu einer „Urkunde “, welche die Zugehörigkeit des Neugeborenen zur jüdischen Gemeinschaft und zum Bund Gottes belege. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die Vorhaut des Jungen Gott an Stelle seines Anrechts auf die Erstgeburt gegeben werde (Vgl. Jerouschek 2008). Fachleute weisen darauf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 5 hin, dass das Gebot der Beschneidung eines der ersten in der Bibel sei und dort auch mit grundlegenden Verheißungen für das Volk Israel verbunden werde, weshalb es im Judentum einen besonders hohen Stellenwert habe. Weitere Hinweise auf die Bedeutung der Beschneidung enthält die hebräische Bibel (Tanach) bei der Bezeichnung der Philister als Unbeschnittene oder aus den Erzählungen über die Beschneidung der jüdischen Männer durch Josua vor dem Einzug in das Gelobte Land (Josua 5, 2). Eine Stelle in der hebräischen Bibel (1. Könige 19, 14) wird als Hinweis gedeutet, dass die Juden unter Königin Jezabel die Beschneidung aufgegeben hätten und dementsprechend nicht mehr von Gott beschützt worden seien. Erst der Prophet Elia hätte den Bund mit Gott wiederhergestellt, weshalb ihm in der als Brit Milah bezeichneten Beschneidungszeremonie eine besondere Rolle zukommt. In der nachbiblischen jüdischen Literatur wird die fortgesetzte Heiligkeit Israels von der Aufrechterhaltung der Praxis der Beschneidung abhängig gemacht. In der Midrasch1 wird die Beschneidung an einigen Stellen thematisiert. 2.2. Zur Geschichte der Beschneidung im Judentum2 Für das jüdische Volk stellte die Zeit der griechischen Vorherrschaft einen besonderen Einschnitt in der Praxis der Beschneidung dar. Die Griechen nämlich hielten die Beschneidung für unnötig und ungehörig. Aus diesem Grund versuchten Juden, die an den Kämpfen in den griechischen Arenen teilnehmen wollten, dies jedoch nackt tun mussten, die Beschneidung mittels operativer Methoden rückgängig zu machen. Aus diesem Grund wurde die Praxis der Beschneidung in dieser Zeit deutlich verschärft und statt einer bis dahin üblichen Teilamputation (Milah) eine radikale Amputation (Periah) der Vorhaut gefordert. David Gollaher berichtet in seinem Buch „Das verletzte Geschlecht – Die Geschichte der Beschneidung“, dass es Berichte3 gebe, die von der Durchführung von Beschneidungen trotz der Androhung von Strafe durch die jeweilige Staatsmacht in verschiedenen Zeiten handelten. Im 19. Jahrhundert bemühten sich einige Reformjuden , die Beschneidungspraxis zu reduzieren bzw. abzuschaffen, konnten sich aber selbst innerhalb des Reformjudentums nicht durchsetzen. Auch –und vielleicht gerade- während der NS- Diktatur in Deutschland, als die Beschneidung mit unmittelbarer Lebensgefahr verbunden war, ließen jüdische Eltern ihre Söhne weiterhin beschneiden, um den Bund mit Gott nicht infrage zu stellen. Einen Wandel gab es im Laufe der Geschichte des Judentums lediglich in der Art und Weise der Beschneidung und der dabei zu beachtenden Rituale. 1 Hierbei handelt es sich um umfangreiche Sammlung von Texten der Auslegung religiöser Texte im rabbinischen Judentum. 2 Zur Geschichte der Beschneidung im Judentum: Gollaher, David (2002): Das verletzte Geschlecht : Die Geschichte der Beschneidung, Aufbau Verlag : Berlin. 3 Diese Berichte stammen von den Tannaiten, jüdischen Gelehrten, die in den ersten 200 Jahren nach Christus die mündlichen Überlieferungen des rabbinischen Judentums schriftlich festhielten. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 6 2.3. Heutige Positionen Heute ist die weit überwiegende Mehrheit aller Juden (Orthodoxe bis Säkulare) der Ansicht, dass die Beschneidung ihrer Söhne am achten Tag eine Mitzwa4 sei. Die Beschneidung der Söhne stellt somit für jüdische Eltern, insbesondere für den jüdischen Vater, eine religiöse Pflicht dar. Die große religiöse Bedeutung der Beschneidung im Judentum wird auch daran deutlich, dass eine solche Beschneidung auch am achten Lebenstag stattfinden muss, wenn dieser ein Sabbat oder anderer religiöser Feiertag ist. Ein Sakrament ist die Beschneidung nicht, und nach der Halacha (rabbinische Rechtsprechung) gilt als Jude, wer von einer jüdischen Mutter geboren ist. Nichtjuden, die zum Judentum übertreten (Proselyten), müssten sich jedoch als Zeichen der Zugehörigkeit zur jüdischen Glaubensgemeinschaft beschneiden lassen. Ob ein nicht beschnittener Jude als ein vollwertiges Gemeindemitglied angesehen wird und zu allen religiösen Handlungen gleichberechtigt mit den Beschnittenen zugelassen wird, hänge von der Haltung der einzelnen Gemeinden ab. Ausnahmen gälten in den Fällen, in denen aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Fieber oder Gelbsucht) eine Beschneidung ein zu großes Risiko für den Neugeborenen wäre, dieser weniger als 500 Pfund wiege oder kein Mohel5 erreicht werden könne. Sprechen gesundheitliche Gründe gegen eine Beschneidung am achten Lebenstag, muss diese nachgeholt werden, sobald dies möglich ist. Eine solche Beschneidung darf allerdings nicht an einem Sabbat oder anderem religiösen Feiertag vorgenommen werden. Eine im Talmud6 benannte Ausnahme, wonach die Beschneidung nicht erforderlich sei, wenn zwei Geschwister zuvor infolge der Beschneidung gestorben seien, spielt heute keine Rolle mehr. Diese Ausnahme war vor dem Hintergrund der Bluterkrankheit gemacht worden, die sich heute mittels medizinischer Tests feststellen lässt. Im Falle einer solchen Erkrankung ist der Neugeborene von der Pflicht zur Beschneidung befreit. Eine kleine Gruppe sog. humanistischer Rabbiner und säkularer Juden (vor allem im angelsächsischen Raum) hält eine als Brit Shalom bezeichnete Namenszeremonie für eine mit dem Judentum zu vereinbarende Alternative. Eine solche Namenszeremonie wird zur Integration des Neugeborenen in den Bund mit Jahwe vorgenommen. Die weit überwiegende Mehrheit aller Juden in Deutschland und der Welt sieht darin jedoch keine mit dem Judentum zu vereinbarende Alternative . In Deutschland lehnen sowohl der Zentralrat der Juden als auch die Union Progressiver Juden in Deutschland die Brit Shalom als Alternative zur Brit Milah ab. Auch weltweit äußern sich Progressive, Liberale und Reformjuden dahingehend, dass die Brit Milah unverzichtbar sei. Nach einer in der israelischen Zeitschrift „Ha’aretz“ veröffentlichten Umfrage aus dem Jahr 2006 würden jedoch etwa 16 Prozent aller jüdischen Eltern in Israel gerne auf die Beschneidung ihrer Söhne verzichten, wenn der soziale Druck nicht so groß wäre. Etwa 2 Prozent der jüdischen Eltern in Israel hätten nach dieser Umfrage auf die Beschneidung ihrer Söhne verzichtet. - 4 Mitzwot (Mehrzahl von Mitzwa) sind Ge- und Verbote, welche entweder in der Thora benannt werden oder von Rabbinern im Talmud als solche festgelegt worden sind. Mitzwot sind für gläubige Juden verpflichtend und können nur im Falle der Lebensgefahr nicht beachtet werden. 5 Mohel ist der jüdische Begriff für denjenigen (oder diejenige), der oder die berufsmäßig rituelle Beschneidungen durchführt. 6 Der Talmud enthält Anleitungen, wie die Regeln der Thora in der Praxis und im Alltag umgesetzt werden sollen . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 7 Festzuhalten bleibt, dass der unbeschnittene Penis für die große Mehrheit aller Juden als ein verunstaltender körperlicher Mangel und die Beschneidung als Zeichen der Zugehörigkeit zum Judentum angesehen wird. 3. Zur religiösen Bedeutung der Beschneidung im Islam 3.1. Religiöse Grundlagen der Praxis der Beschneidung 3.1.1. Vorislamische Praxis Bereits vor Auftreten des Islam gab es im arabischen Raum eine verbreitete Beschneidungspraxis. Insbesondere im Stamm des Propheten Muhammad (Haschemiten) soll die Beschneidung auch schon vor dem Auftreten des Islam Sitte gewesen sein. Auch in Indonesien (dem Land mit der größten muslimischen Bevölkerung) war die Beschneidung bereits vor dem Auftreten des Islam in dieser Gegend eine lang geübte Praxis. 3.1.2. Koran Im Koran gibt es keinen mit dem der Thora vergleichbaren Beschneidungsauftrag. Die Beschneidung wird im Koran nicht thematisiert. Einige Stellen im Koran werden jedoch als Hinweise gedeutet , dass die Muslime ihre Söhne beschneiden sollen. Zu diesen Stellen gehören einige Verse, in denen der Gläubige aufgefordert wird, dem Weg Abrahams zu folgen. 3.1.3. Sunna7 Die Thematisierung der Beschneidung in der Sunna ist in der muslimischen Glaubensgemeinschaft umstritten. Teilweise wird die Authentizität von Überlieferungen der Sunna bestritten, welche die Beschneidung von jungen Männern thematisieren. Einen ausdrücklichen Beschneidungsauftrag , wie in der Thora, gibt es nach Einschätzung der vom Verfasser kontaktierten Fachleute in der Sunna nicht. Das Thema der Beschneidung bildet auch keinen Schwerpunkt innerhalb der Sunna. Vor allem der Beschneidung männlicher Nachkommen wird keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Einzelne Erzählungen (z.B. die von Kaiser Heraklius) widmen sich dem Thema der Beschneidung oder stellen die Beschneidung als Merkmal der Überlegenheit der Muslime heraus. Schon die Frage, ob der Prophet Muhammad beschnitten gewesen sei, wird von den unterschiedlichen 7 Die Sunna stellt neben dem Koran für Sunniten wie Schiiten eine primäre Quelle des islamischen Rechts dar. Inhaltlich werden in der Sunna die Sitte und Gebräuche des Propheten Muhammad zusammengestellt. Die Sunna enthält etwa Berichte über die Gespräche, welche der Prophet Muhammad geführt haben soll. Nicht einig sind sich die Islamgelehrten, welche Überlieferungen authentisch auf den Propheten Muhammad zurückgehen . Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 8 Überlieferungen der Sunna nicht einheitlich beurteilt. Nach einer Überlieferung (Hadith) wurde der Prophet beschnitten geboren. Eine andere Überlieferung berichtet von einer Beschneidung des Propheten an seinem siebenten Lebenstag. In einer Überlieferung wird von einem Gespräch des Propheten mit einem Konvertiten berichtet, dem er gesagt haben soll, dass dieser sein Haar des Unglaubens abrasieren und sich beschneiden lassen solle. Auch bei einer weiteren Debatte soll der Prophet Muhammad die Notwendigkeit der Beschneidung von Konvertiten bestätigt haben . Eine Überlieferung berichtet davon, dass er auf die Frage ob, ein Unbeschnittener auf die Pilgerfahrt (Haddsch) gehen könne, geantwortet haben, dass er dies nicht könne, solange er nicht beschnitten sei. Der Hadithgelehrte und Weggefährte Muhammads Abu Huraira berichtet, dass der Prophet Muhammad die Beschneidung als eines von fünf der Natur des Menschen entsprechenden Dingen (fitra) vorgeschrieben habe. Die religiösen Grundlagen der Beschneidung im Islam sind gegenüber denen der Beschneidung im Judentum wesentlich umstrittener. Es gibt sogar die These, dass die Beschneidung ein konvertierten Juden geschuldeter Brauch aus der Zeit nach dem Auftreten des Propheten Muhammad sei (Vgl. Jerouschek 2012). 3.2. Unterschiedliche Rechtsschulen und Ansichten innerhalb des Islam 3.2.1. Rechtsschulen In den islamischen Rechtswissenschaften werden die menschlichen Handlungen in fünf Kategorien eingeteilt. Die Skala zur moralischen Bewertung menschlicher Handlungen reicht dabei von wadschib (pflichtgemäß), sunna (empfohlen), halal (erlaubt), makruh (verwerflich) bis haram (verboten). Im sunnitischen Islam gibt es vier bedeutende Schulen in den islamischen Rechtswissenschaften, die jeweils eigene Rechtsfindungsprinzipien aufstellen. Den Auslegungen dieser Rechtsschulen folgen auch heute noch die gläubigen Muslime. Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen des Islam sieht in der Beschneidung einheitlich eine Pflicht (Wadschib). Die große Mehrheit der schafi‘itschen Rechtsschule, die meisten Vertreter der hanbalitischen Rechtsschule, sowie einzelne malikitische und hanafitische Autoren sehen in der Beschneidung eine Pflicht (Wadschib). Sie räumen dem Gläubigen bei der Ausübung der Handlung also keinen individuellen Ermessenspielraum ein. Ihre Ansicht leiten sie aus einigen Stellen im Koran (z. B. Sure 16, 123) ab, in denen der Gläubige aufgefordert wird, dem Weg des Abraham (arab.:Ibrahim) zu folgen. Weiterhin berufen sie sich auf einige überlieferten Quellen (Ahadith) der Sunna. Die große Mehrheit der hanafitischen8 Rechtsschule, die meisten malikitischen Autoren, eine schafi‘itsche Mindermeinung sowie der Begründer der hanbalitischen Rechtsschule (Achmad Ibn Hanbal) sehen die Beschneidung als empfohlene Handlung (sunna)9. Eine als „sunna“ empfohle- 8 Die hanafitische Rechtsschule dürfte - für die in Deutschland lebenden sunnitischen Muslime - die am meisten verbreitete Rechtsschule sein, da diese in der Türkei eine besonders starke Stellung hat und ein Großteil der Muslime in Deutschland der Türkei entstammt. 9 Die hanafitische Rechtsschule bezeichnet die Beschneidung als „Wadschib“, meint damit aber nicht Pflicht, sondern Notwendigkeit, weil es in dieser Rechtsschule für Pflicht einen anderen Begriff (Fard) gibt. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 9 ne Handlung muss nur ausgeführt werden, wenn sie mit individuell vertretbarem Aufwand (z.B. Auslandsreise, sofern die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind) möglich ist. Einige der als „sunna“ empfohlenen Handlungen werden mit dem Zusatz „al-muakkada“ versehen. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass es eine Handlung sei, die der Prophet Muhammad immer befolgt habe. Auch die Beschneidung wird von den Rechtsgelehrten mit diesem Zusatz versehen und damit als eine mit Nachdruck empfohlene Prophetentradition herausgestellt. Nach Auskunft der vom Verfasser kontaktierten Islamwissenschaftler und Vertreter des Islam in Deutschen betrachten die schiitische Muslime die Beschneidung einheitlich als Pflicht (Wadschib) jedes Gläubigen. 3.2.2. Heutige Ansichten innerhalb des Islam Die Beschneidung von Jungen ist heute fester Bestandteil der islamischen Ritualkultur und wird von nahezu allen Muslimen praktiziert. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn die Beschneidung mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist oder die Vorhaut so gering ausgeprägt ist, dass der Junge de facto schon beschnitten ist. Wer nicht beschnitten ist, verliert jedoch nach Ansicht der kontaktierten Islamwissenschaftler und Vertreter des Islam in Deutschland nicht seine Zugehörigkeit zum Islam. Für diese komme es vielmehr auf das Glaubensbekenntnis (Schahada) an. Aus religiöser Sicht wird die Beschneidung heutzutage aufgrund ihres Zusammenhangs mit dem rituellen Konzept der Reinheit (Tahara) für verpflichtend gehalten10. Die rituelle Reinheit sei eine Pflicht jedes Gläubigen. Die Entfernung der Vorhaut verhindere etwa, dass sich dort Urinreste ansammeln könnten, welche die Reinheit des Gläubigen verhinderten. Auf dieser Grundlage wird die Beschneidung heute von einer großen Mehrheit aller Muslime für verpflichtend gehalten . Auf einer zweiten Begründungsebene wird die Beschneidung als sozialer Brauch für notwendig erachtet, um die soziale Zugehörigkeit zur muslimischen Glaubensgemeinschaft zu dokumentieren . In diesem Fall stellt die Beschneidung ein „rite de passage“ (Eintrittsritual) der jungen Muslime in die Welt der erwachsenen männlichen Muslime dar. Eine einheitliche zeitliche Festlegung, wann die Beschneidung stattfinden müsse, gibt es im Islam nicht. Einig ist man sich nur, dass die Beschneidung nicht am achten Lebenstag stattfinden müsse. Zur Festlegung des Zeitpunktes der Beschneidung werden im Übrigen eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten (zwischen dem siebenten Lebenstag und dem Beginn der Pubertät) vertreten. Eine Spezialmeinung innerhalb des Islam, sieht eine Beschneidung vor dem zehnten Lebensjahr sogar als verboten an (Vgl. Bosworth 1986). Vereinzelt lassen sich auch in der muslimischen Glaubensgemeinschaft Gegner der Beschneidung finden, die ihre Ansicht teilweise auch auf den Koran stützen („Quran alone movement“). Diese gehen davon aus, dass der Mensch von Allah perfekt geschaffen sei und deshalb eine Ver- 10 Dieser Zusammenhang zwischen dem Konzept der Reinheit (Tahara) und der Beschneidung wird auch in der Verwendung der Begrifflichkeiten in einigen muslimischen Ländern deutlich. So wird etwa von vielen Muslimen die Beschneidung mit „Tahara“ bezeichnet, obwohl der ursprüngliche Begriff für Beschneidung „Khitan“ ist. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 10 änderung am menschlichen Körper nicht mit dem Koran zu vereinbaren sei. Sie stellen jedoch eine verschwindend geringe Minderheit innerhalb der islamischen Gesellschaft dar. Für die große Mehrheit aller Muslime gilt ein unbeschnittener Penis als Zeichen der Unreinheit und körperlicher Mangel. Auch hat eine muslimische Frau nach Meinung der großen Mehrheit der Muslime Anspruch auf einen beschnittenen Mann. 4. Alternative Rituale der Beschneidung Nach Ansicht der kontaktierten Islamwissenschaftler und Vertreter des Islam in Deutschland gibt es im Islam kein alternatives Ritual zur klassischen Beschneidung. Eine „symbolische“ Beschneidungszeremonie kennt auch die islamische Glaubensgemeinschaft nicht. Es gebe jedoch vereinzelte Stimmen, die eine solche Zeremonie forderten. Anders stellt sich die Situation im Judentum dar. Von einigen britischen Autoren (Vgl. Goldman 1997, Goodman 1999) wird die Brit Shalom dort als Alternative zur klassischen Beschneidung der Brit Milah propagiert11. Dabei handelt es sich um eine Namenszeremonie in der Synagoge, die eine Aufnahme des Jungen in die jüdische Gemeinschaft begründen soll. Vorgenommen werden kann eine solche Namenszeremonie je nach Wunsch der Eltern entweder von einem Rabbi oder einem Laien. Da die klassische Beschneidung auch Elemente eines Aufnahmerituals und der Namensgebung hat, wird die Brit Shalom auch als „symbolische Beschneidung“ bezeichnet. Die Brit Shalom wird vornehmlich in den Vereinigten Staaten und Großbritannien praktiziert, kann aber auch dort nicht als geläufige Praktik bezeichnet werden. In Deutschland ist sie nur wenig bekannt. Ob und ggf. welche einzelnen Synagogen die „Brit Shalom“ als Alternative zur „Brit Milah“ veranstalten und akzeptieren, konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht recherchiert werden. Synagogen in Deutschland konnten dem Verfasser nicht benannt werden. Auch ist zu beachten, dass die Anbieter der Brit Shalom-Zeremonie nicht zwingend Gegner der klassischen Beschneidung sein müssen.12 Die „Brit Shalom“ kann nach Ansicht der jüdischen Organisationen und der großen Mehrheit aller Juden die klassische Beschneidung nicht ersetzen. Nicht nur der Zentralrat der Juden in Deutschland, sondern auch die Union der Progressiven Juden in Deutschland sprechen sich für die klassische Beschneidung aus und lehnen eine bloße Namenszeremonie in der Synagoge ab. Entsprechend hat sich auch auf internationaler Ebene die World Union for Progressive Judaism in einer am 28. Juni 2012 veröffentlichten Stellungnahme geäußert. Auch die weltweite Organisation der reformierten Juden (Union for Reform Judaism) hält an der klassischen Beschneidung als religiöse Pflicht aller Juden fest. Selbst in Großbritannien wird die Brit Shalom weder von dem größten Zusammenschluss jüdischer Gemeinden (United Synagogue) noch von den progressive- 11 Vgl. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-religion/judentum/beschneidung-imjudentum .html (Stand: 16. August 2012). 12 Eine Zusammenstellung von Anbietern der Brit Shalom-Zeremonie weltweit findet sich im Internet unter folgender Quelle: http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html (16.August 2012) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000-86/12 Seite 11 ren Verbänden (Movement of Reform Judaism und Liberal Judaism) als rechtmäßiger Ersatz für die klassische Beschneidung verstanden. 5. Literatur- und Quellenverzeichnis Bosworth, C.C. u.a. (Hrsg.) 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