Zu ausgewählten Aspekten der Entwicklung und der Bekämpfung des Antisemitismus - Ausarbeitung - © 2008 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 084/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu ausgewählten Aspekten der Entwicklung und der Bekämpfung des Antisemitismus Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 084/08 Abschluss der Arbeit: 2. Juni 2008 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - Zusammenfassung - Die Ausarbeitung wurde auf der Grundlage einer Fragenliste erstellt, so dass die Auswahl der behandelten Aspekte sich daher erklärt. Sie kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, versucht aber, die neuesten Quellen zu den jeweiligen Themenbereichen zu berücksichtigen. Sie kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass –unabhängig davon, ob man die Summe der Bemühungen als ausreichend oder defizitär ansieht- der Kampf gegen den Antisemitismus als staatliche wie gesellschaftliche Notwendigkeit anerkannt und geführt wird. Die Vielfalt der gesellschaftlichen Bemühungen wird zwar bei der Recherche erkennbar, lässt sich aber im Rahmen einer kurzen Ausarbeitung, die in sehr beschränkter Zeit erfolgen muss, nicht umfassend darstellen. Inhalt 1. Zur aktuellen Entwicklung des Antisemitismus in Deutschland 4 2. Zur Rolle des Bundes und der Länder bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus 5 2.1. Zur Behandlung von Holocaust und Antisemitismus im Unterricht 5 2.2. Programme der Bundesregierung und der EU 6 3. Zum Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Antisemitismus im Hinblick auf die Kriterien und Methoden der Erfassung von antisemitischen Straftaten 11 4. Zum Stellenwert der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in der Ausbildung von Angehörigen der Polizei und Verwaltung 12 5. Zur Kooperation der jüdischen Gemeinden und zivilgesellschaftlicher Akteure 13 6. Literatur 14 - 4 - 1. Zur aktuellen Entwicklung des Antisemitismus in Deutschland Der Antisemitismus ist ein Phänomen, welches sich in sehr unterschiedlichen Varianten und Argumentationsmustern äußern kann. Grundsätzlich gehört der Antisemitismus insbesondere zum Kernbestand des „klassischen“ Rechtsextremismus.1 Antisemitische Einstellungen sind aber keineswegs auf manifest rechtsextreme Gruppierungen begrenzt , sondern lasen sich auch in anderen Gesellschaftsgruppen nachweisen. In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen dem religiösen Antisemitismus, dem sozialen Antisemitismus, dem politischen Antisemitismus, dem rassistischen Antisemitismus , dem sekundären Antisemitismus und dem antizionistischen Antisemitismus.2 Der Anteil von Personen mit ausgeprägten antisemitischen Einstellungen liegt in Deutschland nach verschiedenen sozialwissenschaftlichen Studien dauerhaft bei bis zu 20 Prozent .3 Weitere 30 Prozent weisen zumindest einige solcher Klischees latent auf.4 Der Umfrage der Anti-Defamation League (ADL) vom Frühjahr 2004 zufolge, haben 36 Prozent der Deutschen antisemitische Einstellungen.5 Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein einheitliches Gefüge dar, sondern tritt mit unterschiedlichen Ausprägungen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. Allerdings sind unter den Rechtsextremen die Nicht-Antisemiten marginal.6 Deshalb ist der organisierte Rechtsextremismus prinzipiell zugleich organisierter Antisemitismus.7 Der Antisemitismus ist und bleibt eines der zentralen ideologischen Bindeglieder zwischen den diversen Strömungen des Rechtsextremismus. Verbreitet wird er überwiegend in Form von Andeutungen, sozusagen indirekt. Offen antisemitische Äußerungen oder Aktionen hingegen finden sich, wohl aus der Angst vor Strafverfolgungs- und Indizierungsmaßnahmen , dagegen seltener. Möglicher Weise spielt bei einem solch klandestinen Antisemitismus auch eine Rolle, dass verdeckt antisemitische Äußerungen bisweilen wirksamer sein könnten als offen antisemitische, die dann argumentativ vertreten werden müssten. Oft jedenfalls wird mittels einer indirekten Propaganda versucht , die Gesamtheit „der Juden“ zu diffamieren und ihnen pauschal negative Attribute zuzuschreiben. Dabei setzen Rechtsextremisten auf ein antisemitisches Einstellungspotenzial in der Bevölkerung und versuchen auf diesem Wege, ihren Einfluss zu erweitern. 1 Bergmann, Werner (2001), S. 51. 2 Vertiefung bei Pfahl-Traughber, Armin (2007), S.4-11 und Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.12-19. 3 Vergleiche Verfassungsschutzbericht 2007, Vorabfassung, S.100. 4 Gessler, Philipp (2004), S.18. 5 Gessler, Philipp (2004), S.18. 6 Erb, Rainer (2007), S.20. 7 Erb, Rainer (2007), S.20. - 5 - Antisemitismus ist auch unter muslimischen Einwanderern vorhanden.8 Laut einer Studie sind muslimische Zuwanderer eine der Haupttätergruppen von antisemitischen Straftaten.9 Allerdings wird die Mehrzahl der antisemitischen Vorfälle von Angehörigen der deutschen Mehrheitsgesellschaft initiiert.10 Cirka 30.000 der etwa 3,3 Millionen Muslime in Deutschland sind Mitglieder von islamistischen und oft auch judenfeindlichen Gruppen.11 Ebenso viele Mitglieder haben rechtsextremistische Gruppen, die sich überwiegend aus Nicht-Muslimen rekrutieren. Muslimischer Antisemitismus ist größtenteils politisch (Nahost-Konflikt) und religiös motiviert. Auch Teile des linksextremen politischen Spektrums zeigen antisemitische Einstellungen .12 Diese äußern sich in den bekannten antisemitischen Einstellungen und bedienen sich der üblichen Argumente. „Die Juden“ werden mit dem Kapitalismus gleichgesetzt. Ihnen wird Geld und Reichtum und daraus resultierend universeller Einfluss zugeschrieben . Diese Zuschreibung geht einher mit der Verbreitung von verschiedensten Theorien einer „jüdischen Weltverschwörung“, die sich zwar nicht explizit auf die „Protokolle der Weisen von Zion“ beziehen, aber durchaus nach deren Muster konstruiert sind. Ein wesentlicher Teil der antisemitischen Einstellungen und Äußerungen baut jedoch auf der Parteinahme für die Palästinenser im Nahost-Konflikt auf und kritisiert nicht etwa einzelne konkrete Entscheidungen und Strategien israelischer Politik, sondern nutzt tatsächliche oder angebliche Vorfälle in Israel oder Palästina, um Kritik an „jüdischem Verhalten“ anzuschließen. Des Weiteren sind es vor allem Anti- Amerikanismus und vorgeblich globalisierungskritische Elemente, die linksextremen Gruppierungen Anlass zu antisemitischen Äußerungen bieten. Der Unterschied zu den Rechtsextremen ist, dass innerhalb des linksextremen Spektrums dieser Antisemitismus nicht durchweg unkritisch hingenommen wird. Vielmehr gibt es einen offenen Streit um solche antisemitischen Tendenzen linksradikaler oder linksextremer Gruppen und Personen . 2. Zur Rolle des Bundes und der Länder bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus 2.1. Zur Behandlung von Holocaust und Antisemitismus im Unterricht Der Themenbereich Nationalsozialismus und Holocaust kommt in den Lehrplänen des Faches Geschichte oder – je nach Länderregelung – in gesellschaftswissenschaftlichen 8 Siehe Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.13 und Gessler, Philipp (2004), S.50-76, insbesondere ab S.57. 9 Siehe Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.13. 10 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.63. 11 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.63. 12 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.81-103. - 6 - Fächern mit einem Schwerpunkt in Geschichte aller Bundesländer vor.13 Diese Themen sind dort in den Jahrgangstufen neun oder zehn, teilweise auch acht verpflichtender Unterrichtsgegenstand . Damit soll gewährleistet sein, dass kein Schüler die Schule verlässt, ohne etwas über diesen Abschnitt der deutschen Geschichte zu erfahren. Die Holocausterziehung wird damit als ein wichtiger Bestandteil der schulischen Ausbildung und Erziehung bestätigt. Im Sekundarbereich II sind der Nationalsozialismus und Holocaust ebenfalls verpflichtender Unterrichtsgegenstand. In diesem Zusammenhang soll der Themenbereich vertiefend behandelt werden. Die Lehrpläne zeigen, dass auch auf Aktivitäten, die außerhalb des regulären Unterrichts abgehalten werden, großen Wert gelegt wird. Dazu gehören beispielsweise der Besuch von authentischen Orten, insbesondere Gedenkstätten, sowie der Kontakt mit Zeitzeugen. Der hohe Stellenwert des Themenbereichs Nationalsozialismus und Holocaust spiegelt sich auch in den Angeboten zur Lehrerfortbildung wider. Hier wird ein breites Spektrum angeboten. Häufig finden sie in enger Kooperation mit Gedenkstätten bis hin zu Fortbildungsveranstaltungen in Yad Vashem statt. 2.2. Programme der Bundesregierung und der EU Bereits in den Jahren 2001 bis 2006 hat die Bundesregierung mit ihrem Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ diesbezügliches zivilgesellschaftliches Engagement in über 4.500 Maßnahmen mit rund 193 Mio. Euro unterstützt und gefördert.14 Dabei machte die wissenschaftliche Begleitung des Programms deutlich, dass die Programmziele vor Ort zwar erreicht wurden und welche Projekttypen und Maßnahmearten dort besonders erfolgreich waren, sie zeigte aber auch, dass unverändert Handlungsbedarf besteht und die Aufgabe der Stärkung der Zivilgesellschaft auch nach 2006 von maßgeblicher Bedeutung ist. Deshalb hat die Bundesregierung im Januar 2007 das auf Dauer angelegte und mit jährlich 19 Mio. Euro ausgestattete Programm „Vielfalt tut gut“ („Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus – VIELFALT TUT GUT“) gestartet, das auf den bisher gesammelten Erfahrungen aufbaut. Schwerpunkte des Programms sind die Anregung und Förderung der Entwicklung integrierter lokaler Strategien in Form von lokalen Aktionsplänen sowie die Förderung und Entwicklung beispielhafter Modellprojekte zur Bekämpfung von Ras- 13 Vergleiche den Bericht des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland „Unterricht über Nationalsozialismus und Holocaust“, (2005), S.4. 14 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung, S.12-18. - 7 - sismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das Programm ist vorrangig im präventiv -pädagogischen Bereich angesiedelt, soll der Bewusstseinsbildung dienen und zielt auf langfristige Wirksamkeit. Das Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ wird jährlich mit 5 Mio. Euro ausgestattet. Seine Aufgabe liegt in der Gewährleistung von Hilfe für Kommunen und Kreise, die sich einer akuten Krisensituation mit rechtsextremistischem, rassistischem, fremdenfeindlichem und oder antisemitischem Hintergrund ausgesetzt sehen. Es ist daher weniger präventiv, sondern reaktiv konzipiert und versteht sich als Ergänzung zum Programm „Vielfalt tut gut“. Dabei sollen mobile Beratungsteams und Einrichtungen der Opferberatung, die bisher vor allem in den neuen Bundesländern wichtige und erfolgreiche Arbeit geleistet haben, Teil der landesweiten Beratungsnetzwerke sein. Beide Programme werden in Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt. In der EU-Förderphase 2007-2013 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Durchführung eines Programms "XENOS - Integration und Vielfalt". Hier sollen innovative Modellvorhaben im Kampf gegen Diskriminierung und für Integration und Vielfalt in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt entwickelt, erprobt und verbreitet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Verknüpfung von beruflicher Qualifizierung mit der Vermittlung demokratischer Grundwerte und sozialer und interkultureller Kompetenzen sowie auf der Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft . Primäre Zielgruppe des Programms sind Jugendliche und junge Erwachsene an der Schnittstelle von (Berufs-)-Schule, Ausbildung und Arbeitswelt, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einem latenten Gefährdungspotential fremdenfeindlicher, rechtsextremer oder diskriminierender Beeinflussung ausgesetzt sind. Auch auf junge Menschen mit Migrationshintergrund, die Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft haben, wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Einbezogen werden deshalb alle gesellschaftlichen Lernorte wie z.B. Betriebe, Schulen und Verwaltungen, Städte und Gemeinden, Agglomerationen und der ländliche Raum. In Ergänzung dazu sollen verstärkt transnationale Kooperationen ermöglicht werden. In einem internationalen und europaweiten Kontext des gegenseitigen Informationsaustauschs, des Miteinander- und Voneinander-Lernens und des gemeinsamen Handelns soll einerseits interkulturelles Verständnis geweckt sowie Toleranz gefördert und andererseits präventiv Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft werden. Ein weiteres Projekt ist das „Forum gegen Rassismus“, das im Jahr 1998 aus dem „Nationalen Aktionskomitee“ zur Durchführung des „Europäischen Jahres gegen Rassis- - 8 - mus“ (1997) hervorgegangen ist. Nach der auf Seiten der Zivilgesellschaft wie auf Seiten der Bundesregierung als positiv bewerteten Zusammenarbeit im „Nationalen Aktionskomitee “ beschlossen alle Beteiligten, dessen Struktur beizubehalten und in das „Forum gegen Rassismus“ zu überführen. Das Forum versteht sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Dialog der Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und staatlicher Stellen über alle die Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit betreffenden Fragen und tagt etwa 2 – 3 Mal pro Jahr. Es ist grundsätzlich kein Gremium, das Beschlüsse fasst oder an die Öffentlichkeit tritt. Auch werden im „Forum gegen Rassismus“ keine Mehrheitsentscheidungen getroffen; die Konstruktion des FgR bedingt das Konsensprinzip. Das „Forum gegen Rassismus“ ist mittlerweile zu einem maßgeblichen Ort gegenseitigen Austausches und Information geworden, an dem beispielsweise die Auffassung von Nichtregierungsorganisationen zu bestimmten Vorhaben der Bundesregierung deutlich vor Beschlussfassung bekannt gemacht und mit Vertretern der Bundesregierung diskutiert wird – und auf diese Weise auch Eingang in den Diskussions- und Entscheidungsprozess auf Ressortebene findet. Im „Forum gegen Rassismus“ arbeiten heute ca. 85 Vertreter von bundesweit oder überregional tätigen Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und Vereinigungen sowie Vertreter von staatlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene zusammen. Die Geschäftsführung obliegt einer Arbeitsgruppe, die paritätisch mit jeweils vier Vertretern der Zivilgesellschaft und vier Vertretern staatlicher Stellen besetzt ist. Den Vorsitz nimmt das Bundesministerium des Innern wahr. Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ wurde am 23. Mai 2000 gemeinsam durch den Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz ins Leben gerufen. Die Gründung des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt am Tag des Grundgesetzes unterstreicht die Verpflichtung des Bündnisses gegenüber Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Seitdem verleiht das Bündnis zu diesem Tag jährlich seine Auszeichnung „Botschafter der Toleranz“ an Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich in ganz besonderer Weise in der Auseinandersetzung mit dem Extremismus Verdienste erworben haben. Meistens handelt es sich dabei um Initiativen, die von jungen Leuten ausgegangen sind. Darüber hinaus werden zu den Tagen rund um den 23. Mai jährlich rund 400 engagierte Jugendliche nach Berlin eingeladen, um an Workshops teilzunehmen, miteinander zu diskutieren, gute wie weniger gute Erfahrungen auszutauschen. Übergeordnetes Ziel des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ ist die Bündelung gesellschaftlicher Kräfte, die sich gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt wenden. Dabei ist es unerheblich, welcher politischen Provenienz sich die Störer selbst zugehörig fühlen. Zurzeit haben sich ca. 1300 Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen unter dem - 9 - Dach des Bündnisses zusammengeschlossen. Gelenkt werden die Aktivitäten des Bündnisses durch einen Beirat, dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angehören. Über die Auszeichnung „Botschafter der Toleranz“, den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ sowie den gemeinsam mit der Dresdner Bank und dem Zweiten Deutschen Fernsehen einmal jährlich ausgelobten Viktor-Klemperer-Preis gelingt es dem Bündnis, regelmäßig Anreize für ein zivilgesellschaftliches Engagement vor allem für Jugendliche zu setzen. Darüber hinaus wird das Bündnis auch vor Ort aktiv , wo sich Kommunen oder einzelne Gruppen aktuell und hautnah mit den verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus auseinandersetzen. Im Rahmen der föderativ verfassten Aufgabenordnung in der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Förderung von Initiativen auf lokaler oder auf Landesebene, den Regeln der Subsidiarität entsprechend, hauptsächlich den Ländern und Kommunen. Auch die Bundesländer und Kommunen unterstützen daher zivilgesellschaftliche Akteure bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus strukturell wie finanziell in qualitativ wie quantitativ umfangreichem Maße. Die Bundesregierung ist dabei bemüht, die einzelnen Aktivitäten auf der Ebene des Bundes aufeinander abzustimmen und im Hinblick auf die Wechselwirkung mit der Arbeit der Länder und Kommunen zu einem sinnvollen Informationsaustausch zu kommen. Die Bundesregierung ist sich nach eigener Darstellung bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus ihrer besonderen Verantwortung für dessen Bekämpfung in all seinen Erscheinungsformen bewusst. Ebenso gehört das Eintreten für das Existenzrechts Israels zu den nicht verhandelbaren tragenden Pfeilern deutscher Politik.15 Die Bundesregierung sieht die Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland als eine der grundlegendsten und vornehmsten Aufgaben des Staates an. Gleichzeitig wird aber auch betont , dass dieser Kampf aus der Mitte der Gesellschaft heraus geführt werden müsse. Ebenso betont die Bundesregierung, dass sie in diesem Zusammenhang um die Verantwortung wisse, die Deutschland, als Nachfolgestaat des „Dritten Reiches“, hinsichtlich der Erinnerung und des Gedenkens des durch die Nationalsozialisten verübten Holocausts und der Verantwortung dafür obliegt, dass sich ein solches Verbrechen nicht wiederholt. Daher unterstützt und fördert die Bundesregierung unter anderem die internationalen Forschungsvorhaben und pädagogischen Initiativen der International Task Force for Holocaust Rememberance (ITF). Ebenso nimmt Deutschland aktiv an den Arbeiten der 15 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung, S.49. - 10 - International Task Force on Holocaust Education, Remembrance and Research (ITF) teil. Die ITF hat entschieden, ihr künftiges Ständiges Sekretariat in Berlin anzusiedeln. Der Bundesregierung ist es dazu wichtig, dass die Erinnerung nicht nur in Gedenkstätten und Universitäten stattfindet, sondern mitten in der Gesellschaft. Dafür muss ein zeitgemäßer institutioneller Rahmen immer wieder neu geschaffen und erhalten werden. Dafür müssen alle Bereiche der Gesellschaft, nicht nur Politik und Wissenschaft sondern insbesondere auch Publizistik und Pädagogik sensibilisiert sein. Als einen wesentlichen Bestandteil der Verhinderung und Bekämpfung antisemitischer Einstellungen bezeichnet die Bundesregierung eine menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit . Menschenrechtserziehung und Erziehung zur Toleranz gehörten darüber hinaus zum selbstverständlichen Kernbereich des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen aller Schulformen.16 Zusätzlich soll die politische Bildung auf Ebene des Bundes unter anderem die notwendigen Kenntnisse und Einsichten für eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vermitteln. Das ist auch ein Auftrag der Bildungsarbeit der Bundeszentrale für politische Bildung. Bundesregierung und Bundesländer verfolgen nach Darstellung der Bundesregierung einen dynamischen Bekämpfungsansatz, der aktuellen Erscheinungsformen des Antisemitismus ebenso Rechnung trägt, wie dessen traditionellem Erscheinungsbild. Zugleich gelte es, das Phänomen des Antisemitismus in Schulen und Erwachsenenbildung so komplex wahrzunehmen und darzustellen, wie es sich im Rahmen antisemitischer Diskurse jeder Art aktuell offenbare. Nur so könne dem auch in Deutschland zum Teil latent existenten Antisemitismus entschieden begegnet werden. Dabei, so die Bundesregierung weiter, baue sie auch auf internationale Zusammenarbeit . Sie verweist dabei auf den von der OSZE mit ihrer „Berliner Erklärung“ zur Bekämpfung des Antisemitismus im Jahr 2004 eingeleiteten Prozess. Diesen Prozess unterstützt auch der Deutsche Bundestag über alle Fraktionen hinweg entschieden. Professor Gert Weiskirchen, MdB, zugleich Persönlicher Beauftragter des Amtierenden Vorsitzenden der OSZE für Antisemitismusfragen, organisierte etwa vom 20. bis 21. November 2006 fand im Bundestag ein Expertentreffen zum Thema "Best Practices bei der Bekämpfung von Antisemitismus", das auf der Antisemitismus - Konferenz in Berlin 2004 aufbaute und internationale Forscher und Politiker der OSZE Mitgliedstaaten zusammen, um sich über bewährte Praxisbeispiele der Bekämpfung des Antisemitismus auszutauschen. Im Anschluss wiederum an diese Veranstaltung von 16 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung, S.11. - 11 - 2006 fand am 25.Januar 2008 das Expertenforum „Bekämpfung des Antisemitismus – Herausforderung und erfolgreiche Methoden“ der OSZE im Deutschen Bundestag statt. Die abschließende Podiumsdiskussion stand unter dem Thema „Die Rolle der Parlamente in Europa im Kampf gegen den Antisemitismus”. Wie der Deutsche Bundestag, wird auch die Bundesregierung diese Kooperation innerhalb der OSZE und im Rahmen der anderen maßgeblichen inter- und supranationalen Organisationen weiterentwickeln. Auf nationaler Ebene kommt der Förderung des jüdischen Lebens in Deutschland herausragende Bedeutung zu. Diese soll, wie die Bundesregierung betont, durch die enge Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland gestärkt werden. Ziele seien die Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, der weitere Auf- und Ausbau der jüdischen Gemeinschaft sowie die Übernahme von integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Die Bundesregierung betont des Weiteren, dass sie sich in einer besonderen historischen Verantwortung für das jüdische Leben in Deutschland sehe. Der demokratische Rechtsstaat könne sich gegenüber Antisemitismus nicht neutral verhalten . Antisemitismus sei – wie auch Rassismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit – keineswegs ein Meinungsbeitrag unter vielen in einer Demokratie, die sich eben auch durch Meinungsvielfalt auszeichnet. Antisemitismus stelle immer einen Angriff auf das Fundament des Zusammenlebens einer offenen Gesellschaft dar. Deshalb sei die Bekämpfung des Antisemitismus für den demokratischen Rechtsstaat eine Verpflichtung aus eigenem Anspruch. 3. Zum Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Antisemitismus im Hinblick auf die Kriterien und Methoden der Erfassung von antisemitischen Straftaten Antisemitische Straftaten fallen unter die Definition „Politisch motivierte Kriminalität “.17 Die Definition „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) zum 1. Januar 2001eingeführt. Zentrales Erfassungskriterium dieses Meldesystems ist die politische Motivation einer Tat. Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität , Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Die erfassten Sachverhalte werden im Rahmen einer mehrdimensionalen Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Hierbei werden insbesondere Feststellungen zur Qualität des Delikts, zur objektiven thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektiven Tathintergrund, zur möglichen internationa- 17 Siehe die Vorabfassung des Bundesverfassungsschutzberichts 2007, S.18 und 100-107. - 12 - len Dimension der Tat und zu einer ggf. zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung der Tat getroffen. Die differenzierte Darstellung ermöglicht eine konkret bedarfsorientierte Auswertung der Daten und bildet damit die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen. Die im Verfassungsschutzbericht genannten Zahlen zu den politisch motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Im Jahr 2007 wurden insgesamt 1541 politisch rechts motivierte Straftaten mit extremistischem und antisemitischem Hintergrund registriert. Die Zahl der politisch rechts motivierten Gewalttaten mit extremistischem und antisemitischem Hintergrund betrug 59 Taten.18 4. Zum Stellenwert der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in der Ausbildung von Angehörigen der Polizei und Verwaltung Inwieweit Antisemitismus in der Ausbildung von Polizei- oder Verwaltungsangehörigen thematisiert wird, ist schwierig zu beantworten. Dadurch, dass die meisten dieser Angehörigen auf Länderebene ausgebildet werden, stellt sich deren Ausbildung nicht als einheitliches System dar. Eine spezielle Ausbildung im Themenbereich Antisemitismus oder einen für alle Länder geltenden Leitfaden gibt es ebenso wenig wie eine zusammenfassende Darstellung der Unterrichtsinhalte, wie sie etwa die KMK für den Bereich der schulischen Bildung erstellt hat. Ein immanenter Bestandteil der Laufbahnausbildung für den Polizeivollzugsdienst und der Fortbildung an den Bildungseinrichtungen und in den Dienststellen der einzelnen Polizeibehörden sollte allerdings die menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit sein.19 Dies gilt gleichermaßen für die Ausbildung auf Bundes- als auch Landesebene. Im Fach Politikwissenschaft sollen die angehenden Polizeibeamten einen Einblick in sachliche und institutionelle Bedingungen und Zusammenhänge des politischen Denkens und Handelns erhalten, auch in Abgrenzung zu anderen Systemen und Weltanschauungen. Im Mittelpunkt soll das Erkennen von Wirkungszusammenhängen politischer, ökonomischer , sozialer und kultureller Faktoren in ihrem historischen Verlauf und ihrer Bedeutung für die Gegenwart stehen. Themenschwerpunkte sollen Demokratie, Fremdenfeindlichkeit /Rassismus, Migration, Religionen und Sekten sein. Die Beamten sollen zur selbstständigen Analyse und Einordnung politischer Konflikte, extremistischen Ge- 18 Siehe die Vorabfassung des Bundesverfassungsschutzberichts 2007, S.25. Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes. 19 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung. - 13 - dankenguts, politischer und religiöser Ideen befähigt werden. Bei der Ausbildung zum gehobenen Kriminaldienst des Bundes wird auf die Themenbereiche Menschenrechte und Antirassismus mehrfach eingegangen. Im Grundstudium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Brühl) wird „Antirassismus“ als Querschnittsthema in den Fächern Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Politologie und Ethik diskutiert. In der Abteilung Kriminalpolizei der Fachhochschule des Bundes (Wiesbaden) ist die Thematik insbesondere im Hauptstudium II im Lehrfach Kriminologie Unterrichtsgegenstand. Da die Zuständigkeit für den Bereich Staatsschutzkriminalität beim Bundeskriminalamt liegt, bilden die Themen „Polizei und Fremdenfeindlichkeit“ sowie „Polizei und Ausländerfeindlichkeit “ Schwerpunkte des täglichen Unterrichts. Mehrere einschlägige Studien zu diesen Phänomenen – auch zur Problematik der Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei selbst – sind dabei Grundlage des Unterrichts. 5. Zur Kooperation der jüdischen Gemeinden und zivilgesellschaftlicher Akteure Die jüdischen Gemeinden in Deutschland erwarten, ebenso wie der Zentralrat der Juden , von allen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, dass sie den Antisemitismus in allen seinen Erscheinungsformen bekämpfen und sich energisch dafür einsetzen , antisemitische Klischees oder sogar Einstellungen schon frühzeitig –im Sinne einer Vorbeugung- zu verhindern. Gleichzeitig erwartet sie, dass die jüdischen Gemeinden und ihre Mitglieder, aber auch alle übrigen Jüdinnen und Juden als gleichwertige und gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der deutschen Gesellschaft anerkannt und so auch in der Öffentlichkeit dargestellt und behandelt werden. Darüber hinaus sehen die jüdischen Gemeinden auch für sich selbst einen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung des Antisemitismus. Als Bestandteil der deutschen Gesellschaft seien sie wie alle übrigen Deutschen verpflichtet, gegen antisemitisches Denken und Handeln vorzugehen. Aus diesem Grund förderten sie eine Vielzahl von Projekten, die dieses Ziel haben. In Berlin zum Beispiel hat die jüdische Gemeinde ein Antisemitismus-Forum (Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus) gegründet. Dort sollen Experten Strategien für die Antisemitismusbekämpfung entwickeln. Das Forum, dem jüdische Mitglieder mit entsprechendem Fachwissen angehören, wird vom ersten Antisemitismusbeauftragten der jüdischen Gemeinde Berlin, Herrn Levi Salomon koordiniert20. Unabhängig davon und zusätzlich dazu arbeiten eine Vielzahl von Jüdinnen und Juden im Rahmen zivilgesellschaftlicher Projekt mit, die sich der Förderung von Demokratie und Toleranz und der Bekämpfung antisemitischer Tendenzen widmen. An Migranten haben die jüdischen Gemeinden die gleichen Erwartungen, wie an sich selbst und an die übrigen Deutschen: Dass sie sich zu den Grundwerten einer offenen 20 Die Angaben beruhen auf einem ausführlichen Gespräch mit Herrn Salomon am 28.Mai 2008 - 14 - und demokratischen Gesellschaft bekennen und jegliche Form der rassischen oder sonstigen Diskriminierung sowie des Antisemitismus bekämpfen. 6. Literatur - Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit , Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung. - Bundesministerium des Innern (2008). Verfassungsschutzbericht 2007, Vorabfassung . - Bergmann, Werner (2001). Wie viele Deutsche sind rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch? Ergebnisse der empirischen Forschung von 1990 bis 2000. In: Auf dem Weg zum Bürgerkrieg? Rechtsextremismus und Gewalt gegen Fremde in Deutschland. Hrsg. von Wolfgang Benz. Frankfurt am Main, Fischer-Taschenbuch-Verl., S. 41-62 - Erb, Rainer (2007). Organisierte Antisemiten. In: Aus Politik und Zeitgeschichte , Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. 57 (2007), 31 vom 30.07.2007, S. 19-26. - Gessler, Philipp (2004). Der neue Antisemitismus. Hinter den Kulissen der Normalität. Freiburg, Herder. - Pfahl-Traughber, Armin (2007). Ideologische Erscheinungsformen des Antisemitismus . In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. - 57 (2007), 31 vom 30.07.2007, S. 4-11. - Zick, Andreas (2007). Antisemitismus in Deutschland und Europa. Andreas Zick ,Beate Küpper. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. 57 (2007), 31 vom 30.07.2007, S. 12-19.