Deutscher Bundestag Die Wahlsysteme Deutschlands und der USA: Ein Vergleich Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 1 – 3000/071/12 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 2 Die Wahlsysteme Deutschlands und der USA: Ein Vergleich Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 – 3000/071/12 Abschluss der Arbeit: 01.08.2012 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Politiksystem und Partizipation 5 3. „Minor-parties“-Perspektive 14 4. Elitenselektion und „Campaigning“-Kultur 18 5. Stichwort: Amerikanisierung 21 6. Änderungsbedarf 23 7. Online-Quellen 28 8. Literaturverzeichnis 29 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 4 1. Einleitung Einer der führenden Wissenschaftler auf dem Gebiet der Vergleichenden Politikforschung, Seymour Martin Lipset, prägte vor einigen Jahren eine für seine Zunft klassische Formulierung: Jemand , der nur sein Land kennt, kennt überhaupt kein Land.1 Damit wollte Lipset ausdrücken, dass erst durch die vergleichende Beschäftigung mit den Verhältnissen anderer Staaten die Besonderheiten, ja der Wert des eigenen Landes verständlich werden und der Innenbetrachter abschätzen kann, wo die Stärken und Schwächen seiner Heimat liegen, was deren Vor- und Nachteile sind. Aus deutscher Sicht bietet sich gegenwärtig ein solcher zur Selbsterkennung beitragender Vergleich insbesondere mit den USA an. Die Vereinigten Staaten stehen ähnlich wie Deutschland vor großen ökonomischen und politischen Herausforderungen. Und beide Länder sind nicht mehr allzu weit von bedeutenden Urnengängen entfernt, in denen sich entscheidet, wie mit diesen Herausforderungen umgegangen wird. Die USA sind dabei zuerst an der Reihe. Dort finden noch dieses Jahr, am 6. November, Präsidentschafts- und Kongresswahlen statt. Aber auch in Deutschland, das seine Wahlen auf nationaler Ebene regulär erst 2013 durchzuführen hat, werden sich die Parteien nach der parlamentarischen Sommerpause bereits mit der Vorbereitung der Bundestagswahl beschäftigen und sich vermutlich rasch der ihnen vom Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 auferlegten Aufgabe widmen, ein grundgesetzkonformes, neues Wahlgesetz zu verabschieden. Grund genug, einen Vergleich der Wahlsysteme beider Länder anzustellen. Seit den bahnbrechenden Studien des französischen Sozialwissenschaftlers Maurice Duverger in den späten 1950er Jahren gelten Wahlsysteme als wesentlicher, wenn nicht hauptsächlicher Faktor zur Erklärung von Struktur und Funktionalität des jeweiligen Parteiensystems, aber auch – wenigstens partiell - der Performanz der Regierenden in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht.2 Welche Gemeinsamkeiten weisen diese Wahlsysteme nun in beiden Ländern auf, worin unterscheidet sich die deutsche Art zu wählen vom amerikanischen Weg? Diese Fragen sollen im Folgenden untersucht werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf fünf Teilaspekten: Erstens: Wie beeinflussen die jeweiligen Systeme die Mitwirkungsmöglichkeiten der Parteien am politischen Willensbildungsprozess? (Politiksystem und Partizipation) Zweitens: Wie beschränken / begünstigen die Systeme die Entstehung bzw. Etablierung neuer Parteien? („Minor Parties“-Perspektive) 1 Im Original heißt es: „Someone who knows only one country knows no country.“ Lipset, zit. nach: Smith, American anomaly, o.S. 2 Vgl. Decker, “Parteienbundesstaat”, S.131 und Smith, American anomaly, S.138. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 5 Drittens: Wie wirken sich die beiden Systeme auf die Auswahl der Kandidaten bzw. den Wahlkampf (stil) aus? (Elitenselektion und „Campaigning“-Kultur) Viertens: Welche Bedeutung haben die Medien (klassische und neue) im Wahlkampf? (Stichwort: Amerikanisierung) Fünftens: Welche Reformen / Reformansätze gibt es (zum Beispiel zu den Aspekten „lost votes“ in den USA und Überhangmandate in Deutschland)? (Änderungsbedarf) 2. Politiksystem und Partizipation Trotz einer Vielzahl von Studien zu den Wahlsystemen gibt es kaum Abhandlungen, die den Vergleich Deutschland – USA in den Mittelpunkt rücken. 3 Zumeist werden die Wahlsysteme sehr vieler (oder aller) westlichen Demokratien nebeneinandergestellt, wobei sich dann das Augenmerk nur streiflichtartig und mehr en passant auf die beiden hier interessierenden Nationen richtet. Unter diesen Umständen kann ein US-deutscher Vergleich nur dann in hinreichender Gründlichkeit angestellt werden, wenn man auch (Einzel-)Länderstudien heranzieht. Diese Bücher konzentrieren sich zwar entgegen des Ratschlags von Lipset nur auf ein Land, beschäftigen sich dafür aber jeweils ausführlich mit dem dortigen Politiksystem. Dadurch wird eine ergiebige Gegenüberstellung möglich, wenngleich in einem separaten, vom Leser selbst zu vollziehenden Schritt „nach der Lektüre“. Unternimmt man diesen Schritt, ergibt sich für die beiden in Augenschein zu nehmenden Länder das Bild enormer Unterschiedlichkeit. Trotz eines Trends zur Angleichung politischer Systeme in demokratisch verfassten Staaten, der auch für Deutschland und die USA durchaus festzustellen ist,4 gehören beide Länder noch immer grundsätzlich verschiedenen Politiksystemen an.5 So sind die Vereinigten Staaten ein präsidentielles Land, die Bundesrepublik hingegen wird dem parlamentarischen Typus zugerechnet.6 Präsidentiell heißt, dass, wie in den USA, eine mit großer Macht ausgestattete Persönlichkeit an der Spitze des Staates steht. Deswegen werden die USA bisweilen auch als Präsidialdemokratie kategorisiert, obwohl der Begriff präsidentielle Bundesrepublik präziser wäre.7 Die bestimmenden Merkmale dafür sind zum einen die Vereinigung der Funktionen des Regierungschefs und Staatsoberhaupts in einer Person – also eine 3 Zu den Ausnahmen gehört die informative Studie von Helms, Regieren unter den Bedingungen des institutionellen Pluralismus. Ein deutsch-amerikanischer Vergleich. Genannt werden kann auch das faktengesättigte Buch von Wentzel, Wirtschaftlicher Systemvergleich Deutschland – USA. Diese Aufsatzsammlung bietet zwar nur wenig Informationen zum Wahlrecht, erlaubt aber eine Einordnung des Themas in größeren Zusammenhang und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Spezialliteratur. 4 Vgl. Helms, S.67. 5 Vgl. Smith, American anomaly, S.16. 6 Vgl. Helms, S.66 und 68/69. 7 Vgl. Maximilian Schmidt, Organizing, S.25. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 6 ´geschlossene oder monistische Exekutive´ – und zum anderen die relative Unabhängigkeit zwischen Exekutive und Legislative als Ausdruck einer stringenten Gewaltenteilung.8 „Neben diesen beiden Funktionen kommt dem Präsidenten noch die Verantwortlichkeit als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, d.h. als Commander-in-chief, zu. In Summe wird die Person, die die Institution des Präsidenten ausfüllt, zur omnipräsenten Figur, die ebenso ´omnipotent´ wie ´omnikompetent´ erscheint und in der medialen Berichterstattung den mit Abstand größten Raum einnimmt.“9 Diese Konzentration der Macht in einer Person gibt es in einem parlamentarisch verfassten System wie Deutschland nicht. Dort ist der Regierungschef zwar mit einer in den USA unbekannten Richtlinienkompetenz ausgestattet, die ihm innerhalb des Kabinetts besonderes Gewicht verleiht .10 Dennoch ist der Kanzler nur Primus inter pares aller Ressortkollegen und insbesondere voll verantwortlich gegenüber dem Parlament. Er wird auch vom Parlament gewählt11, während sich der US-Präsident der Abstimmung des Volkes stellen muss.12 Ein weiterer hervorstechender Unterschied zwischen Deutschland und den USA bezieht sich auf den Grad erforderlicher Kooperation der Parteien bei der Regierungsbildung. Während Deutschland den konsens- bzw. konkordanzdemokratischen Systemen zugerechnet wird, deren Merkmal unter anderem in der für Parteien gegebenen Notwendigkeit besteht, sich in Koalitionen zusammenzuschließen ,13 gehören die USA noch immer dem „Gegenpol“ konkurrenzdemokratischer Länder an.14 In diesen regiert üblicherweise jeweils eine Partei allein. Sie ist weniger auf Kooperation mit ihren Mitbewerbern angewiesen und nimmt diese nicht als mögliche Partner wahr, sondern ausschließlich als „Konkurrenten“.15 8 Vgl. Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien, S.315. 9 Schmidt, Organizing, S.25. An dieser Stelle heißt es ergänzend: „Rechenschaft ist der Präsident lediglich dem Kongress schuldig, dem er ´von Zeit zu Zeit´ Bericht über die ´Lage der Nation´ (State of the Union) geben soll.“ Ebd. 10 Vgl. Kiesewetter, S.246. 11 Vgl. Smith, American anomaly, S.47/48. 12 Freilich nicht unmittelbar, sondern über den Umweg eines Wahlmänner/frauenkollegiums. Eine weitere Einschränkung dieses Volkswahlcharakters des US-Präsidentenamtes erwähnt Smith, der auf das Recht der Bundesstaaten verweist, die Ausgestaltung des Wahlsystems selbst zu bestimmen: “Indeed, there is no such thing as a national election in the United States – even the presidential election is really fifty-one separate elections, in each of the states and in the District of Columbia. Further, many states devolve much of the responsibility for administering elections to the country level, meaning that there are thousands of different policies and procedures in place throughout the United States.” Smith, American anomaly, S.121. 13 Die Begrifflichkeit Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie geht auf die Politologen Lehmbruch und Lijphart zurück und stammt aus den späten sechziger Jahren. Vgl. Helms, S.67. Vgl. dazu grundsätzlich auch Manfred G. Schmidt, Demokratietheorien, S.325-329. 14 Vgl. Helms, S.67. 15 Ebd. Da es indessen auch in den USA zunehmend Zwänge zur überparteilichen Zusammenarbeit gibt, wird deren Einstufung als „konkurrenzdemokratisches“ Land in jüngster Zeit hinterfragt, wenn auch nicht ganz in Abrede gestellt. Dazu Maximilian Schmidt: „Aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen horizontalen und vertikalen Verhandlungssysteme können selbst die USA nicht mehr als eindeutiger Fall von Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 7 Ursache dieses Unterschieds sind die gegensätzlichen Wahlsysteme. Während Deutschlands personalisiertes Verhältniswahlrecht dem Grundsatz der „Proportional Representation“ folgt und im Wesentlichen Parteien nach dem Anteil ihres Zweitstimmenaufkommens im Parlament berücksichtigt , findet bei US-Wahlen das Mehrheitswahlrecht Anwendung. Infolgedessen gibt es hier pro Wahlkreis stets nur einen möglichen Sieger, und die Stimmen der unterlegenen Bewerber fallen unter den Tisch („Winner-takes-all“-Prinzip).16 Dies führt in den USA zu „klaren“ Siegen und regelmäßig zu „absoluten Mehrheiten“ einer Partei, die in Deutschland, aufgrund der anderen Wahlsystematik, auf Bundesebene kaum möglich sind. Sie kamen bisher auch nur einmal vor (Regierung Adenauer 1957-61) und dürften bei der gegenwärtigen Tendenz zur steigenden Vielgliedrigkeit und Ausdifferenzierung des Parteiensystems für die Zukunft praktisch ausgeschlossen sein.17 Fragt man in diesem Zusammenhang nach den Mitwirkungsmöglichkeiten der Parteien am politischen Willensbildungsprozess, ergeben sich weitere markante Unterschiede. Zwar haben beide Länder auf diesem Sektor auch eine Reihe von Gemeinsamkeiten. So verzichten sowohl Deutschland als auch die USA – wie die überwiegende Zahl demokratischer Staaten - auf eine Wahlpflicht aus Respekt vor der Freiheit der Wahlbürgerinnen und Wahlbürger. Ihnen wird zugebilligt, selbst zu entscheiden, ob sie ihre Stimme abgeben wollen oder nicht.18 Deutschland und die USA teilen auch die Auffassung aller anderen Demokratien, die Wahlberechtigung an bestimmte Minimalerfordernisse zu knüpfen, und haben dabei weitestgehend dieselben Kriterien festgelegt (Besitz der Staatsbürgerschaft, Volljährigkeit etc.).19 Doch ansonsten unterscheiden sie sich deutlich voneinander, z.B. in der Frage der Wählerregistrierung, ohne die das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen werden kann. Während in Deutschland die Registrierung automatisiert erfolgt und über die Einwohnermeldestellen der kommunalen Behörden läuft, müssen Bürger in den USA selbst aktiv werden, wenn sie in den Wählerlisten Berücksichtigung finden wollen.20 Dabei wird der Registrierungsvorgang von den Einzelstaaten geregelt. Er fällt deshalb jeweils sehr unterschiedlich aus und ist teils recht kompliziert. Bisweilen wirken die Regeln sogar willkürlich. So kann z.B. jeder Einzelstaat darüber entscheiden, bestimmten Bevölkerungsgruppen das Wahlrecht dauerhaft oder wenigstens auf Zeit zu entziehen (z.B. sog. „felons“, also verurteilten Straftätern).21 Kein Wunder, dass Konkurrenzdemokratie eingestuft werden. Gerade aufgrund der verfassungsrechtlich angelegten checks and balances lassen sich Elemente von Konkurrenz und Konkordanz ausmachen, sodass auch die Vereinigten Staaten als Mischform angesehen werden können.“ Schmidt, Organizing, S.30. 16 Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.137 und Smith, American anomaly, S.135 und 143/144. 17 Eine Übersicht über die Entwicklung der Wahlergebnisse in Deutschland seit 1949 bieten Korte/Fröhlich, S.162. 18 Vgl. Smith, American anomaly, S.126. 19 Vgl. Jillson, S.193 und Smith, American anomaly, S.126. 20 Vgl. Jillson, S.198. 21 Ebd., S.196. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 8 wiederholt der Vorwurf aufkam, die in einzelnen Bundesstaaten jeweils herrschende Partei hätte manipulative Absichten mit diesen Regeländerungen verfolgt oder gar gezielt Wahlbetrug betrieben . So warfen die Demokraten nach den Präsidentschaftswahlen 2000 bzw. 2004 den Republikanern vor, in den von ihnen regierten Staaten Florida bzw. Ohio gezielte „Wählerlistensäuberungen “ vorgenommen zu haben. Sie hätten z.B. viele Afro-Amerikaner unter dem Vorwand von Fristversäumnissen oder zu spät deklariertem Wohnortwechsel von der Liste gestrichen oder deren Antrag auf Neu-Registrierung abgelehnt, weil durch diese mutmaßlichen Anhänger der Demokraten die Wahlchancen des republikanischen Präsidentschaftskandidaten George W. Bush geschmälert worden wären.22 Solchem Wahlbetrug ist formaljuristisch schwer beizukommen, weil nach dem Buchstaben der US-Gesetze die Begründungen für die Listenbereinigungen „korrekt “ erscheinen und die Betrugsabsicht im Einzelfall nicht nachgewiesen werden kann. Nach Meinung von Beobachtern ist diese Praxis des „Voter Fraud“ bei allen Parteien zu finden und bereits seit Jahrzehnten eine Begleiterscheinung der „Anomalien“ des amerikanischen Wahlsystems .23 So sahen sich auch die Demokraten 2006 und 2008 dem Vorwurf manipulativer Wählerlistenbereinigungen in den von ihnen regierten Bundesstaaten ausgesetzt, und sogar der historische Wahlsieg von John F. Kennedy über Richard Nixon 1960, der denkbar knapp ausfiel, erscheint amerikanischen Politologen heute mit wenigstens partiellem „Voter Fraud“ verbunden gewesen zu sein.24 Klarer nachzuweisen als diese mutmaßlichen Betrugsmanöver rund um die Wählerregistrierung sind die Auswirkungen dieses „extraordinarliy decentralized, even chaotic, system“25 auf die Quoten der Wahlbeteiligung.26 Dass der Anteil der Wähler an der Gesamtzahl der Wahlberechtigten in den USA bei Kongresswahlen selten die 40-Prozent- und bei Präsidentschaftswahlen kaum die 60-Prozent-Marke übersteigt, damit also geringer ausfällt als in jeder anderen Demokratie mit Ausnahme der Schweiz27, wird von Beobachtern auf die „Abschreckungswirkung“ zurückgeführt, die von den Kompliziertheiten des Registriervorgangs ausgeht.28 Insbesondere Bevölkerungsschichten mit formal geringer Bildung verzichten unter diesen Umständen auf eine sonst möglicherweise in Erwägung gezogene Stimmabgabe.29 22 Vgl. Smith, American anomaly, S.122 und 126. 23 Vgl. Mewes, S.133. 24 Vgl. Smith, American anomaly, S.122. 25 Ebd., S.121. 26 Vgl. Kiesewetter, S.246. 27 Vgl. Smith, American anomaly, S.119 und 127/128. 28 Vgl. Jillson, S.196. Smith erwähnt weitere wahltechnische Gründe für die traditionell geringe Wahlbeteiligung in den USA: „Another practical barrier is that in the United States, unlike in many countries, Election Day is not a holiday, making it difficult to get to the polls for some people, such as those with long and inflexible work schedules, heavy childcare responsibilities, or poor transportation in sparsely populated areas.” Smith, American anomaly, S.126 29 Vgl. Smith, American anomaly, S.128. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 9 Der „Voter Turnout“, wie die Wahlbeteiligung in Amerika genannt wird30, hat insofern eine Schlagseite zugunsten der gebildeteren (und wohlhabenderen) Schichten.31 Dies wird zusammen mit Aspekten der Tradition und politischen Kultur der Vereinigten Staaten als wesentlichste Erklärung dafür angesehen, dass eine genuin „linke“ bzw. sozialistische Partei in den USA bisher keine ernsthafte Chance hatte, gewählt zu werden, da sie auf die Zustimmung solcher Wählerschichten angewiesen ist.32 Wenn dies zutrifft, dürfte sich an dem „conservative bias“ oder „rightward tilt“ des amerikanischen Parteiensystems auch in absehbarer Zukunft nichts ändern.33 Jedenfalls werden von politologischer Seite die Chancen, das „Chaos“ der komplizierten Wählerregistrierung zu beenden , als gering eingestuft.34 Eingriffe in die Hoheitsrechte der Bundesstaaten sind aus historischen und verfassungsrechtlichen Gründen schwer möglich, und das Interesse der beiden Großparteien , am etablierten Prozedere etwas zu ändern, ist überhaupt eher gering, jedenfalls solange sie gemeinsam und in etwa dem gleichen Ausmaß von den Ungereimtheiten des Wahlsystems profitieren.35 Eine andere Frage ist, ob geringe Wahlbeteiligungen grundsätzlich etwas Schlechtes sind.36 Nicht nur amerikanische Beobachter weisen darauf hin, dass Wahlenthaltung auch ein bewusster Akt sein kann, um grundsätzliche Zufriedenheit mit dem politischen System auszudrücken. 37 Dies gilt umso mehr, wenn die Nicht-Wähler darauf verzichten, Alternativaktivitäten zu entfalten wie Bürgerinitiativen, Demonstrationen oder gewalttätige Proteste.38 Tatsächlich gibt es davon vergleichsweise wenig in den Vereinigten Staaten. So gesehen wären die US-Bürger mit ihrem Land tatsächlich zufriedener als umgekehrt die Deutschen mit ihrem. Dort liegen die Wahlbeteiligungen traditionell beträchtlich höher und müssten, in der Logik der beschriebenen Sichtweise, mit 30 Vgl. Jillson, S.194. 31 Vgl. Ebd., S.196 und 201. 32 Dies hatte schon Werner Sombart 1906 erkannt und damals eine Studie veröffentlicht mit dem Titel: “Warum gibt es in den Vereinigten Staaten keinen Sozialismus?” Vgl. dazu Leipold, S.4 und S.52. Dass sich an diesem Befund während des gesamten 20. Jahrhunderts nichts geändert hat, vermerkte wiederholt Lipset in seiner Abhandlung von 1998 „American Exceptionalism. A Double-Edged Sword“, passim. 33 Vgl. Smith, American anomaly, S.147/148. 34 Vgl. Jillson, S.196/197. 35 Vgl. Ebd., S.197 und 199. 36 Vgl. Ebd., S.197. 37 Smith etwa schreibt: „The political significance of the issue of voter turnout has sometimes been questioned, especially in long-established democracies such as the United States. It could well be argued that low voter turnout means that people are relatively content with the political system and that if they were more worried, they would turn out to vote in higher numbers. And, indeed, this was the case in 2004, when voter turnout jumped to 60 percent and then again in 2008 when it increased to 63 percent, the highest level since 1960.” Smith, American anomaly, S.128. 38 Vgl. Korte/Fröhlich, S.161. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 10 dem akuten Bedürfnis nach Veränderung interpretiert, also als latente Unzufriedenheit mit dem Bestehenden gewertet werden. Selbst Autoren, die diese Sichtweise nicht teilen, sehen eine geringe Wahlbeteiligung eher als etwas Positives und halten demzufolge das System der USA dem deutschen für überlegen. Dies sei besonders dann der Fall, wenn genau jene Bevölkerungskreise auf ihr Stimmrecht verzichten (oder zu diesem Verzicht „gebracht“ werden), die aufgrund eigener Urteilsdefizite dazu neigen würden, sich als „Stimmvieh“ populistischer oder extremistischer Parteien missbrauchen zu lassen. Der italienische Philosoph und Politiktheoretiker Alessandro Pinzani schrieb dazu 2008: „Die wahren Feinde der Demokratie sind nicht apathische Bürger, sondern arbeitslose, ungebildete , arme oder entfremdete Bürger.“39 Dieses elitistische Verständnis von Staatsbürgerlichkeit reicht in seinen Wurzeln auf den sozialdemokratischen (später faschistischen) Veteran der Parteiensoziologie Robert Michels zurück, einen Freund des Elitenforschers Vilfredo Pareto, der im wilhelminischen Deutschland geschrieben hatte, nicht die allgemeine Demokratisierung sei das erstrebenswerte Ziel aus Parteiensicht, sondern die Aktivierung der wirklich Urteilsfähigen: „Das Ideal wäre eine Aristokratie sittlich guter und technisch brauchbarer Menschen.“40 Viele moderne Autoren sehen ein solches Ideal einer nur den „Würdigen“ vorbehaltenen Partizipation weit eher in den heutigen USA verwirklicht als in Deutschland oder anderen kontinentaleuropäischen Demokratien, die stärker nivellierte soziale Verhältnisse aufweisen und eine Differenzierung der Wahlbürger nach politischer „Wertigkeit“ als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip ablehnen . Entsprechende Reformvorschläge der jüngeren Zeit, die das Wahlrecht in Deutschland betreffen, gehen denn auch häufig in Richtung einer Übernahme des Mehrheitswahlsystems in der Bundesrepublik , betrachten also die USA als Vorbild. Dies überrascht, da das deutsche Wahlsystem noch bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts in der internationalen Literatur als vorbildlich gerühmt und seinerseits zur Nachahmung empfohlen wurde.41 Offensichtlich hat es in den letzten zehn Jahren zumindest bei deutschen Autoren einiges von seiner guten Reputation verloren und an Glanz eingebüßt. Dazu wird in Abschnitt sechs noch Näheres zu sagen sein. Ein letzter wesentlicher Unterschied zwischen den Wahlsystemen in Deutschland und den USA hängt mit der politischen Willensbildung zusammen. Dass dazu die Parteien beitragen sollen, ist in Deutschland verfassungsrechtlich legitimiert42 und in den USA zumindest akzeptierte Praxis.43 Dennoch unterscheiden sich beide Länder hinsichtlich der Intensität, mit der die Parteien diese Aufgabe erfüllen, und zwar in einem Ausmaß, dass man von zwei gegensätzlichen Entwicklungspolen sprechen muss. Haben nach der Ansicht vieler Kritiker in Deutschland die Parteien die politische Willensbildung fast für sich monopolisiert und machen von ihrem verfassungsmäßigen Recht zu sehr Gebrauch, beklagen mit den Verhältnissen in Amerika vertraute Beobachter 39 Pinzani, S.340, ebenfalls erwähnt in: Kiesewetter, S.188 Fußnote 125. 40 Michels (1910), Hervorhebung im Original, zit. nach: Kiesewetter, S.155 Fußnote 4. 41 Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.145. 42 Vgl. Fliedner, S.57. 43 Vgl. Mewes, S.140/141. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 11 das Gegenteil in den USA. Dort schwindet seit Jahren der Einfluss der Parteien auf die politische Willensbildung.44 Verstanden als umfassende Information der Bürger über politische Vorgänge, wird diese Willensbildung dort längst mehr durch Zeitungen, Radio, Fernsehen oder Internet ausgeübt als durch Parteien. Robert Dahl, einer der Pioniere der Parteienforschung in den USA, sah diesen Trend bereits in den 1980er Jahren sich abzeichnen und hielt ihn für besorgniserregend , da auch die US-Demokratie auf funktionsfähige Parteien angewiesen sei.45 Ursachen dieser extrem unterschiedlichen Strahlkraft der Parteien in Deutschland und den USA sind sowohl allgemein rechtliche Gründe als auch speziell Folgen des bereits erwähnten Wahlsystems . Was den ersten Punkt betrifft, bezieht er sich vor allem auf die Regelung der Parteifinanzen .46 Dieser für die Parteiarbeit wichtige Aspekt ist hierzulande staatlicherseits großzügig geregelt. So werden seit 1959 sämtliche Kosten der Parteien für die Durchführung von Wahlen vom Bund übernommen, während keine entsprechenden staatlichen Gelder amerikanischen Parteien zur Verfügung stehen.47 Diese müssen sich weit stärker über Spenden refinanzieren48, was ihre „ideologische“ Schlagkraft hemmt und zu einer eher wirtschaftlich-pragmatischen Verhaltensweise führt. Im Gegensatz dazu können sich die deutschen Parteien, die einem ähnlichen Zwang zur „Drittmitteleinwerbung“ enthoben sind und dank der Wahlkampfkostenerstattungen und anderen staatlichen Zuwendungen als „die reichsten Parteien der Welt“49 gelten, stärker auf programmatische Fragen konzentrieren und sich dem Willensbildungsauftrag widmen. Dies hängt auch mit ihrer zentralistischen Struktur zusammen, die nun wieder eine Folge des Wahlsystems ist. Parlamentarisch regierte Staaten mit einem Verhältniswahlrecht als Grundlage neigen zu einem Mehr- oder Vielparteiensystem und zwingen die einzelnen politischen Interessenverbände zu programmatischer Profilierung. Nur so sind diese imstande, sich hinreichend inhaltlich von den Mitbewerbern abzugrenzen und gegen sie im Wettstreit um Wählerstimmen 44 Vgl. Fabbrini, S.128ff. 45 Vgl. dazu den Hinweis von Kiesewetter, S.146/147. Kiesewetter sieht zwar auch für Deutschland ähnliche Trends voraus, doch hält er die von Medienskeptikern vorgebrachte These, das Parteiensystem stehe durch die wachsende Macht der Medien vor seinem Aus, für maßlos übertrieben. Ebd., S.147. 46 Ein weniger bedeutsamer, aber dennoch bemerkenswerter Umstand ist die unterschiedliche verfassungsrechtliche Stellung der Parteien. Während sie in Amerika „in der verfassungsrechtlichen Konfiguration der Institutionen eigentlich nicht vorgesehen sind“ (Schmidt, Organizing, S.32), also keinen speziellen Verfassungsauftrag zur politischen Willensbildung haben, weist ihren deutschen Pendants der Grundgesetzartikel 21 explizite Mitwirkungsrechte zu. Ebd. 47 Vgl. Kiesewetter, S.160 und Jillson, S.186. 48 Wobei es weniger Sache der Parteiorganisationen als vielmehr der für die Partei antretenden Bewerber um ein öffentliches Amt ist, diese Spendengelder einzutreiben. Vgl. Smith, American anomaly, S.124. Parteien haben als Institution insgesamt wenig finanziellen Spielraum und wurden infolge einer Gesetzgebungsserie zwischen 1971 und 1976 regelrecht daran gehindert, eigene Vermögen aufzubauen. Fabbrini schreibt, Absicht der Gesetze sei es gewesen, „to deprive the parties of control over resources of crucial importance for their action. It is now the candidates who personally receive funds and support, no longer the parties.” Fabbrini, S.132/133. 49 Kiesewetter, S.161. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 12 zu bestehen. Dadurch müssen Parteien als gut durchorganisierte Vereinigungen auftreten mit klar positionierter Führungsspitze und professionalisiertem Parteiapparat.50 Das amerikanische Parteiensystem wird hingegen von zwei Parteien dominiert, die vom Mehrheitswahlrecht profitieren, das nach dem „Gesetz von Duverger“ nahezu immer zu Zweiparteienkonstellationen führt.51 Dieses System gibt beiden Großparteien eine Art Bestandsgarantie und führt dazu, dass Programme, die zur Legitimation im Parteienwettkampf dienen können, eine weit geringere Rolle spielen als Personen.52 Die Parteistrukturen sind in den USA denn auch viel loser als in Deutschland. So gibt es z.B. kaum formelle Parteimitgliedschaften.53 Und nationaler Vorsitzender von Demokraten oder Republikanern wird kein von den Parteitagsdelegierten gewählter Funktionär, sondern immer und gleichsam automatisch der jeweilige Bewerber für das Präsidentenamt. Er übernimmt den Parteivorsitz („Head of Party“) mit seiner Nominierung und übt ihn dann de facto bis zum Ende seiner Amtszeit (oder dem Erlöschen seines Kandidatenstatus ) aus.54 Die Hauptaufgabe der US-Parteien, die sich als „big tents“ verstehen, als programmatisch wenig festgelegte Organisationen, unter deren großem „Zeltdach“ möglichst viele (unterschiedliche ) Anhänger Platz finden sollen,55 besteht unter diesen Voraussetzungen nahezu ausschließlich in Wählermobilisierung56 und in der Wahlkampfhilfe für ihre jeweiligen Kandidaten .57 „A Party is to elect“58, sagt dazu ein amerikanisches Politologenverdikt und meint, dass außerhalb von Wahlkampfzeiten die Parteien kaum in Erscheinung treten, ja gar nicht erforderlich sind.59 Der einzige Bereich, in dem die US-Parteien ihren deutschen Pendants an Intensität bei der Willensbildung nahekommen, ja sie möglicherweise sogar übertreffen, ist die Kandidatenauswahl.60 50 Vgl. Korte/Fröhlich, S.146, ähnlich auch die Abschnitte über das Parteiensystem in Rudzio, Hesse/Ellwein und Beyme, drei Klassikern der Darstellung des politischen Systems in Deutschland. 51 Vgl. Decker, “Parteienbundesstaat”, S.131. 52 Vgl. Fabbrini, S.128. Entsprechend gilt für Wahlkämpfe, dass sie „highly candidate-centered“ sind, „with each office-seeker left largely to his or her own means.“ Smith, American anomaly, S.124. 53 Vgl. Schmidt, Organizing, S.31/32. Unbekannt ist in den USA auch die “Fraktionsdisziplin”, die etwa im Bundestag feststellbar ist. Helms verweist darauf, dass im US-Kongress bei namentlichen Abstimmungen in der Regel höchstens in 10 Prozent der Fälle die Parteiführungen ein einheitliches Stimmverhalten der Mehrheit ihrer „Gefolgsleute“ erreichen können, während das in Deutschland nahezu immer gelingt. Vgl. Helms, S.71 Fußnote 7. 54 Vgl. Schmidt, Organizing, S.26. 55 Vgl. Jillson, S.163 und Smith, American anomaly, S.124. 56 Dies wird in den USA als „catch-all voters“ Strategie bezeichnet. Zit. nach: Fabbrini, S.107. 57 Diesbezüglich haben sie in den letzten Jahren ein Höchstmaß an Professionalität erreicht, wie Fabbrini meint. Er schreibt, „parties have turned into highly efficient support organizations for candidates.“ Fabbrini, S.134. 58 Zit. nach: Schmidt, Organizing, S.31/32. 59 Vgl. Mewes, S.140/141. 60 Vgl. Smith, American anomaly, S.124. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 13 Das ausgeklügelte System der Vorwahlen, das für Anwärter zum Kongress ebenso gilt wie bei Bewerbern um die Präsidentschaft, erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern schon früh, Einfluss darauf zu nehmen, wer im Endeffekt nominiert wird.61 Insbesondere bei der in einigen Bundestaaten gängigen Vorwahlform der Mitgliederversammlung (Caucus) können sich Interessierte - im Gegensatz zu den anonymeren „Primaries“, die als bundesstaatsweite Abstimmungen ablaufen - meinungsbildend mit den Kandidaten auseinandersetzen. Sie können an den Versammlungsorten (Turnhallen, Schulräume oder ähnliches) Fragen stellen, Forderungen erheben, Anregungen geben, in Diskussionen Vor- und Nachteile der Bewerber abklopfen und sich einen plastischen Eindruck von der Eignung oder Nicht-Eignung der Kandidaten verschaffen.62 Diese Interaktion mit potentiellen Amtsträgern, die sich zur Wahl stellen, in einem bereits frühen Auslesestadium gibt es so in Deutschland (noch) nicht und wird von Kritikern des deutschen Systems gegenwärtig immer häufiger als Möglichkeit gesehen, die empfundenen Mängel des eigenen Systems durch Übernahme des Vorwahlprinzips zu verringern.63 Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang zu fragen, ob in der konkreten Ausprägungsform der Vorteil wirklich auf amerikanischer Seite liegt. Fakt ist, dass wie schon bei der Wählerregistrierung auch in der Frage der Vorwahlen die Bundestaaten (plus dem Hauptstadtdistrikt von Columbia) autonom und eigenständig die Art der Vorwahlen festlegen, letztlich also 51 verschiedene Vorwahlarten in den USA existieren. Diese verwirrende Gemengelage produziert Vorwahlverfahren, die selbst Experten nicht mehr verstehen, wie Horst Mewes, einer der besten Amerikakenner unter den Politikwissenschaftlern , betont.64 Dies wirkt abschreckend und verstärkt mindestens latent den Effekt auf amerikanische Bürger, sich ernsthaft zu überlegen, ob sie angesichts der für sie entstehenden enormen „information costs“ überhaupt am (Vor-)Wahlverfahren teilnehmen sollen. Damit aber reduziert der potentiell aktivitätsfördernde Vorwahlmechanismus die Meinungsbildungsmöglichkeiten der US-Parteien eher, als dass er sie unterstützt, und ist unter diesen Umständen kaum ein zur Nachahmung empfohlener Vorteil.65 61 Zu den Unterschieden zwischen „caucus“ und „primaries“, aber auch zwischen „direct primaries“ und „party primaries, vgl. Fabbrini, S.129-31. 62 Vgl. Jillson, S.210/211. 63 Vgl. Decker, “Parteienbundesstaat”, S.160/161. 64 Vgl. Mewes, S.145-47, der an dieser Stelle auch einen plastischen Eindruck von der komplizierten Struktur etwa des kalifornischen Vorwahlsystems vermittelt, indem er dieses ausführlich beschreibt. 65 Auf einen weiteren Nachteil des Vorwahlsystems in seiner amerikanischen Ausprägung macht Smith aufmerksam: “Primary elections can also have the somewhat counterintuitive effect of reducing the competitiveness of moderate candidates in favor of more extreme ones. Consider that in the United States, speaking in rough terms, the most conservative third of voters in the country are likely to be Republicans, the most liberal third are predominantly Democrats, and the moderate middle third are largely independents who have registered to vote but not as members of any party. (Relatively few Americans are registered with minor or third parties.) Generally, it is the most ideologically driven and politically minded voters who turn out to vote in their party´s primaries. Thus, the Republican nominees produced by the primary system will likely fall somewhere in the middle of the pack of the most conservative third of the country – making them more conservative than about five-sixths of the country. Similarly, the Democratic nominee is likely to be more liberal than all but one-sixth of the country. In reality, candidates nominated in the Democratic and Republican primaries may be even further to the left and the right, respectively, because those voters who turn out to vote in relatively low-profile primary elections are likely to be more ideologically minded than the overall composition of their parties.” Smith, American anomaly, S.124/125 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 14 3. „Minor-parties“-Perspektive Wie schon im vorigen Abschnitt angedeutet, ist die Frage, wie viele und welche Parteien sich in einem Land bilden, stark vom jeweiligen Wahlsystem abhängig. Der Politologe Kaltefleiter schrieb dazu vor einigen Jahren bestätigend: „Das Wahlrecht ist ein Instrument, das zur Herausbildung eines bestimmten Parteiensystems wesentlich beiträgt.“66 Insofern erscheinen das Zweiparteiensystem der USA und das Mehrparteiensystem in Deutschland als keineswegs zufällig , sondern mindestens partiell als logische, beinahe zwangsläufige Folge der unterschiedlichen Wahlsysteme beider Länder (Mehrheits- vs. Verhältniswahlrecht). Dass eine auf dem Majoritätsprinzip basierende Regelung von Wahlvorgängen eine systemimmanente Tendenz zur Herausbildung eines Parteienduopols hat, also in den meisten Fällen auf ein Zweiparteiensystem hinausläuft, wurde bereits mit Verweis auf „Duvergers Gesetz“ erwähnt. Ergänzend kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass unter diesen Voraussetzungen auch die Hürden für die Entstehung oder die Etablierung weiterer, gänzlich neuer Parteien, die in den USA meist als „Klein“- oder „Drittparteien“ (Minor Parties“, „Third Parties“67) bezeichnet werden , enorm sind.68 Diese Hürden fallen dort jedenfalls ungleich höher aus als in Ländern mit Verhältniswahlrecht, das auf dem Proportionalitätsprinzip beruht und die für kleinere Parteien vorteilhafte Folge hat, alle Stimmen zu berücksichtigen (oberhalb einer etwaigen Sperrklausel). So haben sich in den USA tatsächlich weitaus weniger neue Parteien gründen können als etwa in Deutschland. Hierzulande entstanden wiederholt neue Interessenvertretungen im politischen Bereich. Das bekannteste Beispiel sind die 1980 gegründeten Grünen. Nach einem in der Frühphase der Bundesrepublik feststellbaren Trend zur Konzentration des Parteiensystems gelang dieser aus der Umweltschutz- und Bürgerrechtsbewegung hervorgegangenen Partei als erster Neugründung seit dem Höhepunkt des parteipolitischen „Verdichtungsprozesses“ in den sechziger und siebziger Jahren der Einzug in den Bundestag 1983.69 Trotz einer auch in Deutschland bestehenden Einschränkung des Proportionalitätsprinzips in Gestalt der 5-Prozenthürde, die eine Zersplitterung der Parteienlandschaft wie in der Weimarer Republik verhindern soll, schaffen es die Grünen seit damals kontinuierlich, Parlamentssitze zu erringen. Sie brachen damit dauerhaft den „Block“ der Arrivierten auf (CDU/CSU, SPD und F.D.P.), der seit 1961 im Bonner Parlament dominiert hatte70, und drangen in die Phalanx der Bundestagsparteien ein.71 Nach der Wiedervereinigung erweiterte sich dieser Kreis um die PDS, die allerdings nur bedingt als „neue“ Partei betrachtet werden kann, da sie in Personal und Programmatik auf ihre kommu- 66 Kaltefleiter, S.46, ähnlich auch: Kiesewetter, S.145 und Decker, „Parteienbundesstaat“, S.131. 67 Vgl. Jillson, S.182 und 186. 68 Ebd., S.184. 69 Vgl. Niedermayer, S.125. 70 Korte/Fröhlich, S.143 sprechen für die Jahre 1961-83 von einem „symmetrischen Drei-Parteiensystem“. 71 Ebd., S.143/144. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 15 nistische DDR-Vorläuferin SED zurückgriff.72 Eher vergleichbar mit dem Beispiel von Bündnis 90/Die Grünen als klassischer Neugründung können die „Piraten“ angesehen werden. Sie sind seit ihrer erst vor wenigen Jahren über die Fragen der Internet-Nutzung erfolgten Formierung bereits in mehrere Landtage eingezogen und werden aktuellen Umfragen zufolge auch bei über fünf Prozent auf Bundesebene gehandelt, was zum Einzug in den Bundestag reichen würde, wenn der Trend bis 2013 anhält.73 Geschähe dies, hätte sich die Zahl der dort vertretenen Parteien von drei (1961-1983) auf sechs verdoppelt und damit wieder einen Wert erreicht, wie er zuletzt im ersten Bundestag (1949-53) vorgelegen hatte bzw. überschritten worden war.74 Auf der Ebene der Bundesländer sind die Erfolgschancen neuer Parteien sogar noch größer als im Bund. Hier sind in den letzten 20 Jahren so viele neue Gruppierungen aufgetaucht, dass die Veränderlichkeit des hiesigen Parteiensystems beträchtlich erscheint. Dies gilt um so mehr, als es auf Länderebene an sich ja auch die „filternde“ Zugangsbegrenzung einer 5-Prozenthürde gibt, die es kleinen Parteien vergleichsweise schwer macht, ins Parlament einzuziehen. Dennoch ist es dort offensichtlich eher möglich als im Bund, Mandate zu erringen, was an regionalen Besonderheiten liegt (z.B. der Ballung bestimmter „sozial-moralischer Milieus“ [Lepsius] in einzelnen Bundesländern, die für bestimmte Minderheitsparteien günstig sind). Allerdings ist zu konstatieren , dass es wiederum genau dieser Sperrklausel zuzuschreiben sein dürfte, dass die Erfolge neuer Parteien häufig nur vorübergehend sind und ihre Verweildauer in den Landtagen bei einer oder zwei Legislaturperioden liegt. Die Landtage erscheinen somit als eine Art Experimentierfeld für neue Parteien, die hier eine erste Plattform finden, sich zu bewähren oder als reine Protestkraft offenbar zu werden, die nach gewisser Zeit wieder an Zuspruch verliert. Letzteres zeigte sich insbesondere bei rechtspopulistischen Parteien, wie etwa den Republikanern .75 In Baden-Württemberg saß diese in den achtziger Jahren entstandene Gruppierung neun Jahre im Landtag und hoffte bereits auf bundesweiten Erfolg. Sie wurde dann aber wegen ihres fehlenden Vermögens zu konstruktiver Mitarbeit „entzaubert“ und fiel in die außerparlamentarische Bedeutungslosigkeit zurück.76 Dies gilt auch für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill-Partei) des ehemaligen Richters Ronald Barnabas Schill, deren Erfolgsphase noch kürzer ausfiel als bei den Republikanern. Allerdings erwies sie sich auf ihrem Höhepunkt als durchaus fulminant. Die Schill-Partei erzielte in Hamburg 2001 ein Stimmenergebnis von beinahe 20 Prozent und stellte sogar Mitglieder der Regierung des Stadtstaates, übte also Exekutivgewalt aus, 72 Vgl. Thurich, S.41. 73 Zum Werdegang der Piraten vgl. die am 31.07. in die Ausleihbestände der Bundestagsbibliothek aufgenommene Studie von Appelius und Fuhrer, „Das Betriebssystem erneuern – Alles über die Piratenpartei“, in der über einen Einzug dieser 2006 gegründeten Partei in den Bundestag spekuliert und ein solcher als durchaus wahrscheinlich eingestuft wird (S.110-118). 74 Vgl. Korte/Fröhlich, S.142. 75 Vgl. Smith, American anomaly, S.143/144, der an dieser Stelle auch auf das Parteiensystem Deutschlands, besonders die Extremparteien eingeht, zu denen er neben Republikanern auch die PDS rechnet. 76 Zu den Republikanern vgl. Kailitz, S.366-374. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 16 was nur selten einer neuen Partei gelingt, solange sie noch nicht in den Bundestag vorgestoßen ist und damit als „etabliert“ gilt.77 Dieser für das Renommee einer Partei offenkundig als entscheidend anzusehende Einzug ins Nationalparlament wäre 1969 beinahe auch einer genuin rechtsextremen Partei gelungen. Mit über 4 Prozent scheiterte damals die NPD nur knapp an der 5-Prozenthürde und sorgte für erhebliche Verunsicherung im In- und Ausland angesichts des Weges, den Deutschlands Parteiensystem in Zukunft wohl nehmen würde.78 Zwar beruhigte sich die Lage wieder, als der Zuspruch zur NPD in den folgenden Jahren drastisch zurückging. Doch ist die Besorgnis wegen einer Radikalisierung der Parteienlandschaft in den letzten Jahren zurückgekehrt. Die als ausländerfeindlich eingestufte NPD, deren Verbot von vielen Beobachtern als wünschenswert betrachtet wird, bisher aber an den strengen Bestimmungen des Grundgesetzes scheiterte, stößt seit der Wiedervereinigung in Teilen Ostdeutschlands auf nicht unbeträchtlichen Zuspruch.79 Sie sitzt gegenwärtig in zwei Landtagen der neuen Bundesländer (Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ) und scheiterte in zwei weiteren 2009 nur knapp an der 5-Prozenthürde (Sachsen-Anhalt und Thüringen). Ob sich dieser Trend bei einer Zuspitzung der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise im Euro-Raum weiter verstärkt und zu einem Stimmenzuwachs dieser und anderer extremistischer Gruppierungen führt, der zu einer ernsthaften Bedrohung der Demokratie in ganz Deutschland werden könnte, ist zwar keineswegs sicher, aber nach Expertenmeinung auch nicht ausgeschlossen.80 Auch dies erklärt zum Teil die bereits oben erwähnten Forderungen einiger Politologen, zur Sicherung der politischen Stabilität in Deutschland Wahlrechtsänderungen in Richtung auf ein Mehrheitswahlsystem durchzuführen. Dessen Tendenz zum Zweiparteiensystem erscheint Befürwortern, darunter Philosophen wie Hubert Kiesewetter, Staatsrechtlern wie Josef Isensee und führenden Parteienforschern wie Jürgen Falter, als ein verlässliches Bollwerk gegen „Weimarer Verhältnisse“. Dass dabei die USA als Stabilitäts-Vorbild dienen, wurde bereits erwähnt.81 Dort sind in der Tat neue Parteien praktisch chancenlos.82 Dies gilt aber nicht nur für umstürzlerische Gruppierungen mit radikalen Ansichten wie etwa Rechtsextreme oder Kommunisten , sondern für jede Art von dritter Partei. Darin sehen amerikanische Politologen durchaus ein Manko. So verweisen sie darauf, dass in der bisherigen US-Geschichte nur wenige Parteineugründungen Erfolg hatten und es nur ein einziges Mal einer solchen Neugründung gelang, auf Anhieb einen Präsidentschaftswahlkampf zu gewinnen, nämlich den Republikanern Abraham Lincolns 1860.83 Seither erwiesen sich alle „Independents“ bzw. Kandidaten einer „Third Party“ als chancenlos im Wettbewerb der großen Zwei, der Demokraten und Republikaner. Über Acht- 77 Vgl. zur Schill-Partei Hartleb, S.374-381. 78 Vgl. Jesse, S.338. 79 Ebd., S.338/339. 80 Ebd., S.340, implizit auch Niedermayer, S.131 sowie Kiesewetter, Falter, Nohlen, passim 81 Vgl. Kiesewetter, S.256. 82 Vgl. Jillson, S.182ff. 83 Ebd., S.183. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 17 ungserfolge kamen sie während des gesamten zwanzigsten Jahrhunderts nicht hinaus, auch nicht Ross Perot, der ehemalige Republikaner und spätere Gründer der Reform Party. Als Unabhängiger errang er bei der Präsidentschaftswahl 1992 zwar 19 % der Stimmen, ging jedoch im Wahlmännerkollegium leer aus, da es für ihn in keinem Wahlbezirk zur relativen Mehrheit reichte.84 Ähnliches galt in den letzten Jahren für die von Ralph Nader gegründeten amerikanischen Grünen .85 Sie verfügen zwar über eine ähnliche Bürgerrechts- und Ökologieorientierung wie ihre Namensvettern in Deutschland. Doch blieben sie von deren Erfolgen bisher weit entfernt. Obwohl auch in den USA das Umweltbewusstsein breiter Bevölkerungskreise wächst und Milieus entstehen, die für die Grünen günstig wären86, führen diese infolge des Wahlsystems ein Schattendasein als „Minor Party“ und werden vermutlich auf absehbare Zeit nichts daran ändern können. Entmutigend wirkt auf ihre Anhänger überdies, dass Versuche, mit eigenen Bewerbern ins Rennen um die US-Präsidentschaft zu gehen, den eigenen Zielen sogar eher schaden als nützen , also kontraproduktiv sind. Klassisches Beispiel dafür lieferte die Präsidentschaftswahl des Jahres 2000, als es infolge einer Kandidatur Ralph Naders zu einer Zersplitterung der Wählerstimmen des progressiven Lagers kam und der an ökologischen Maßnahmen am wenigsten interessierte Kandidat, George W. Bush, die Wahlen knapp für sich entscheiden konnte.87 Seinem an sich aussichtsreicheren Kontrahenten Al Gore fehlten in der Endabrechnung genau jene Stimmen , die der Grüne Nader erhalten hatte und die vermutlich auf den ökologisch profilierten Vize- Präsidenten Bill Clintons entfallen wären, wenn die Grünen auf eine eigene Kandidatur verzichtet hätten.88 Experten nehmen dieses Paradoxon des Mehrheitswahlsystems, das aus der „Winner-takes-all“- Logik folgt, in jüngerer Zeit zum Anlass, über Modifikationen ihres Wahlrechts nachzudenken, etwa durch Einführung von Präferenzstimmen. Diese beinhalten die Möglichkeit einer Stimmenübertragung auf einen Bewerber zweiter Wahl, der den Zuschlag erhält, wenn der eigentliche Favorit keine Mehrheit findet. Zu diesen Reformvorschlägen, die 2000 Gore zum Sieger gemacht 84 Vgl. Smith, American anomaly, S.143. 85 Vgl. Mewes, S.117, der auf Naders Werdegang eingeht und seine beruflichen Anfänge als Verbraucherschutzanwalt erwähnt. 86 Vgl. Jillson, S.188 und Mewes, S.116. 87 Vgl. Smith, American anomaly, S.132. 88 Jillson bestätigt dies, wenn er schreibt, „in 2000, the Green Party´s Ralph Nader was an important factor in the election and did affect the outcome. In fact, he quite likely changed the outcome from a probable Al Gore win to a George W. Bush win.” Jillson, S.183. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 18 hätten, wenn sie damals schon verwirklicht gewesen wären89, wird in Abschnitt sechs noch Näheres zu sagen sein.90 An dieser Stelle genügt es zu rekapitulieren, dass Deutschland und die USA fundamental verschieden sind, was die Chancen neuer Parteien angeht, sich im Wettstreit zu behaupten. In den USA haben „Minor Parties“ allenfalls indirekte Möglichkeiten, ihre Ziele zu erreichen.91 Sie können z.B. das „Agenda Setting“ mit beeinflussen und die etablierten Parteien nötigen, sich inhaltlich mit den eigenen Forderungen auseinanderzusetzen.92 Dies gelang etwa Perot nach 1992, als er mit Hilfe seiner medialen Kampagnen Bill Clinton zu einer viel „konservativeren“ Haushaltspolitik zwang, als dieser sie ursprünglich geplant hatte.93 4. Elitenselektion und „Campaigning“-Kultur Der amerikanische Politologe Jillson bemerkt über das amerikanische Wahlkampfsystem, dass es sich von einem arbeitsintensiven System zu einem kapitalintensiven gewandelt habe.94 Damit ist gemeint, dass dem Eintreiben von Wahlkampfspenden in den letzten Jahrzehnten steigende Bedeutung zukommt.95 Die Kosten der Wahlkämpfe sind sprunghaft angewachsen96, und das augenblickliche Minimum an erforderlichen Mitteln für einen potentiellen Präsidentschaftsbewerber wird derzeit auf 100 Millionen US-Dollar geschätzt. Diese Summe muss er oder sie vorweisen können, um überhaupt in den aufwändigen und zeitraubenden Vorwahlmarathon eintreten zu können, der im Januar eines Wahljahres traditionell mit den Vorwahlen in Iowa und New 89 Umgekehrt hätte 1992 auch George Bush senior seine Wiederwahl erreicht, wenn mit einer Präferenzstimme die Anhänger des „abtrünnigen“ Republikaners Ross Perot hätten deutlich machen können, dass sie Perot zwar favorisierten, aber bei einem Scheitern dann Bush wenigstens als zweite Wahl betrachten würden, der dem Demokraten Clinton allemal vorzuziehen sei. Vgl. Smith, American anomaly, S.146. 90 Auch in Deutschland gibt es Vorschläge, Präferenzstimmen einzuführen. Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.161. Decker macht allerdings auf einen entscheidenden Nachteil dieses Verfahrens aufmerksam, der einer Einführung letztlich wohl im Wege stehen dürfte: „Der Nachteil der Präferenzstimmensysteme liegt darin, dass sie die Komplexität des Wahlsystems erhöhen.“ Ebd. 91 Allerdings verweist Jillson auf die Hoffnung der Anhänger von Kleinparteien, dass mit den neuen Möglichkeiten der Internet-Kommunikation und Web-basierter Wählermobilisierung in naher Zukunft die politischen Chancen der Klein-Parteien steigen könnten. Vgl. Jillson, S.183. 92 Vgl. Mewes, S.130 und Jillson, S.186. 93 Vgl. Smith, American anomaly, S.146. 94 Vgl. Jillson, S.173. 95 Vgl. Mewes, S.148/149, dessen Befund aus dem Jahr 1986 stammt und seine Gültigkeit bis heute bewahrt, ja gesteigert hat, wie die untenstehend zitierte neuere Literatur beweist. 96 Eine Übersicht der Kostenentwicklung bietet Fabbrini, S.133, der die heutigen Wahlkämpfe als „money-driven politics of American elections“ beschreibt. Ebd., S.134. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 19 Hampshire beginnt.97 Die Gesamtsummen jener Spitzenreiter schließlich, die aus dem Vorwahlprozess als Sieger hervorgehen und bei den im Sommer des Wahljahres durchgeführten Nominierungsparteitagen offiziell zu Kandidaten gekürt werden, liegt sogar bei einem Vielfachen davon. Bei Barack Obama etwa erreichte sie im Jahr 2008 erstmals die Milliardengrenze und dürfte auch bei seiner Wiederwahlbemühung 2012 kaum darunter liegen.98 Da es, wie erwähnt, in den USA keine dem deutschen Fall vergleichbaren Finanzhilfen aus staatlichen Mitteln gibt, und das Eintreiben der Wahlkampfgelder ausschließlich Aufgabe des jeweiligen Kandidaten ist (und zwar beim Präsidentschaftsbewerber ebenso wie bei jedem Aspiranten für einen Sitz im Repräsentantenhaus oder Senat)99, ergeben sich bemerkenswerte Unterschiede zu Deutschland bei der Kandidatenauswahl, also bei der Elitenselektion der Parteien. Während in Deutschland die Parteien ihre Kandidaten nach unterschiedlichen innerparteilichen Gesichtspunkten aufstellen (Hausmacht, programmatisches Profil, Erfahrung, Verdienste) und zusätzlich darauf schauen, welche Beliebtheitswerte der potentielle Bewerber in Umfragen attestiert bekommt, dominiert in den USA die Geschicklichkeit bei der Spendeneintreibung als das alle anderen Auswahlgründe überstrahlende Kriterium.100 Dies ermöglicht Überraschungen und den Aufstieg von Außenseitern, denen es in parlamentarischen Systemen kaum möglich wäre, eine Delegiertenmehrheit hinter sich zu bekommen und nominiert zu werden.101 Der gegenwärtige Präsident Obama etwa galt bei seinem Antritt im Nominierungsmarathon 2008 als ein solcher Außenseiter.102 Er war erst seit vier Jahren Senator und hatte auf nationaler oder internationaler Ebene kaum von sich reden gemacht, bevor er seinen Hut in den Ring warf. Dennoch gelang es ihm durch geschicktes Campaigning, mehr Gelder zu mobilisieren als alle seine innerparteilichen Rivalen. Dies verschaffte ihm schließlich den Sieg über die weit erfahreneren Mitbewerber und später auch über den arrivierten republikanischen Kandidaten John McCain. Eine keineswegs zwangsläufige, aber dennoch seit Jahren feststellbare Folge dieser Besonderheiten der amerikanischen Elitenselektion ist der Hang zum sog. „negative campaigning.“103 Innerparteiliche Rivalen im Vorfeld einer Nominierung, vor allem aber der Kontrahent beim 97 1980 reichten Ronald Reagan noch 62 Millionen Dollar zum Sieg, was den inflationären Trend der Wahlkampfkosten in den letzten Jahrzehnten noch einmal belegt, wenn heute knapp das Doppelte benötigt wird, um überhaupt ins Kandidatenrennen eintreten zu können. Vgl. Mewes, S.149. 98 Zahlenangaben nach Jillson, S.219. 99 Vgl. Fabbrini, S.132/133. 100 Vgl. Jillson, S.173, der schreibt: “Elections now turn on which candidates can raise the money required to run a state-of-the-art media campaign and get-out-the-vote-effort.” Vgl. auch Fabbrini, S.133, wo es mit Blick etwa auf die Wahlen von 2000 heißt, „the personalization of the competition was the most distinctive feature of the entire electoral process in that period. Candidates used primarily their own resources to fund their campaigns: their reputations, their networks of campaign contributors and supporters, their policy preferences, and their communication skills made the difference.” 101 Vgl. Smith, American anomaly, S.134/135. 102 Vgl. Schmidt, Organizing, S.12. 103 Ebd., S.34 und Jillson, S.204. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 20 späteren Rennen um das öffentliche Amt werden von den Wahlkampfteams des jeweiligen Bewerbers systematisch auf Affären oder Schwachstellen ausgeforscht und nach Möglichkeit in der Öffentlichkeit bloßgestellt. So berichtet etwa aktuell die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass im Präsidentschaftswahlkampf 2012 dieses „negative campaigning“ einen neuen Höhepunkt erreicht habe. 97 Prozent aller Wahlkampfspots Präsident Obamas und ebenso viel Prozent der Spots seines wahrscheinlichen republikanischen Herausforderers Mitt Romney warten mit Vorwürfen, Unterstellungen und Insinuationen meist gehässiger Art auf und haben die normalen Wahlwerbeparolen mit inhaltlichen Aussagen, positiv formulierten eigenen Zielen etc. nahezu komplett verdrängt.104 Diese auch von Befürwortern des amerikanischen Modells beklagte Tendenz105 ist ein weiterer Unterschied zwischen dem amerikanischen und deutschen Wahlsystem. Hierzulande ist das „negative campaigning“ bei weitem (noch) nicht so verbreitet wie in den USA. Allerdings weisen Kommunikationswissenschaftler wie Hans Mathias Kepplinger darauf hin, dass auch in Deutschland der Trend zur Politikerherabsetzung durchaus steigt, dabei aber mehr von den Medien und ihrer Tendenz zur Skandalisierung von Personen und Sachverhalten ausgeht als unmittelbar vom politischen Gegner. Der wesentlichste Unterschied zu den USA liegt aber nicht in diesem Ausgangspunkt bzw. Medium des „negative campaigning“, sondern in seiner Themenpalette und konkreten Ausprägungsform. So spielen z.B. aufgrund unterschiedlicher kultureller Dispositionen in den USA Vorwürfe wegen tatsächlicher oder mutmaßlicher sexueller „Normabweichungen“ von Politikern eine zentrale Rolle bei deren Skandalisierung106, während in Deutschland solche Themen großzügig übergangen und als Teil der Privatsphäre respektiert werden (sofern sie nicht strafrechtlich relevant sind).107 Aufgrund eines insgesamt offeneren gesellschaftlichen Umgangs mit sexuellen Themen vermag es in Deutschland ein Politiker sogar zu seinem Vorteil auszunutzen, wenn dennoch solcherlei Vorwürfe gegen ihnen erhoben werden (wie beim Zwangsouting Ole von Beusts durch Ronald Schill, das nicht mit Beusts Rücktritt endete, sondern mit dem von Schill.108 Dies wäre in den USA mit hoher Wahrscheinlichkeit umgekehrt verlaufen.109) Im Gegensatz dazu zeigen sich in Deutschland Tendenzen einer eher „pekuniären Prüderie“, die es wiederum in den USA nicht gibt. Hierzulande attackieren Medien Politiker häufig wegen echter oder mutmaßlicher finanzieller Unregelmäßigkeiten („Traumschiff“-Affäre von Lothar Späth, Bonusmeilenaffäre von 104 Vgl. „Wahlkampf in den USA: Wer den anderen erniedrigt, glaubt erhöht zu werden.“ Artikel von Matthias Rüb (genaue Quellenangabe im Literaturverzeichnis). 105 Vgl. Jillson, S.204 und Kiesewetter, S.145. 106 Vgl. Smith, American anomaly, S.157 und Kepplinger, S.20. 107 Ebd. 108 Hartleb spricht von “tabubrecherischen Provokationen” Schills, die am 19. August 2003 zu dessen Entlassung durch Ole von Beust führten, mit dem sich die Hamburger Öffentlichkeit solidarisierte. Hartleb, S.375. 109 Vgl. Smith, American anomaly, S.157 und Kepplinger, S.169. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 21 Cem Özdemir), über die sich in den USA niemand aufregen würde, ja die dort als Ausweis wirtschaftlicher Tüchtigkeit oder finanzieller Cleverness des Betreffenden gälten.110 Ungeachtet dieser Unterschiede ist der Trend zum „negative campaigning“ bzw. zur Skandalisierung in beiden Ländern feststellbar111, und alle Betrachter sind sich darin einig, dass diese Tendenzen für die Demokratie schädlich sind und auf längere Sicht nur eines erzeugen dürften: Politikverdrossenheit der Bürger.112 Dies führt zu großer Skepsis hinsichtlich der Rolle von Medien (alten und neuen) in diesem Zusammenhang, da Medien das „negative campaigning“ häufig unterstützen bzw. ihm infolge „medialer Allgegenwart“113 eine ideale Plattform bieten.114 Dies gilt besonders für die expandierenden neuen Medien.115 So laufen etwa die oben erwähnten aggressiven Wahlwerbespots im aktuellen amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf in Permanenz im schnellen neuen Medium Internet. Dieses eignet sich offensichtlich besser für das „negative campaigning“ als die traditionellen Medien, da es kaum jene Qualitätsselbstkontrollen besitzt, wie sie in den Redaktionen etwa der Nachrichtensender und Printmedien üblich sind und dort mithelfen, einen Riegel gegen allzu wüste Attacken vorzuschieben. 5. Stichwort: Amerikanisierung Die eben beschriebenen Tendenzen führen zur Frage, welche Bedeutung die Medien insgesamt im Wahlkampf haben. Dass sie sehr wichtig, ja geradezu unverzichtbar sind, gilt als sicher.116 Und dieser Befund trifft für Deutschland und die USA gleichermaßen zu. Dennoch gibt es Unterschiede .117 Dass etwa die USA häufig Vorreiter bei der Mediennutzung sind, und neue Informationstechniken bzw. Kommunikationskanäle auf breiter Front einsetzen bzw. nutzen, lange bevor europäische Staaten, auch Deutschland, daran denken, dies ebenfalls zu tun, hat zu dem Begriff der „Amerikanisierung von Wahlkämpfen“118 geführt. Damit ist die tatsächlich 110 Vgl. Kepplinger, S.21. 111 Vgl. Kiesewetter, S.145, der von einer wachsenden Tendenz der Parteien spricht, ihre jeweiligen Gegner zu diffamieren. 112 Vgl. Jillson, S.204. 113 Ausdruck der Politikwissenschaftlerin Barbara Pfetsch, zitiert nach: Helms, S.79. 114 Vgl. Schmidt, Organizing, der auf diese beklagenswerte Folge einer schnelllebigen Medienwelt hinweist, „die vor allem auf Sensation und Kontroverse setzt und damit die Parteienauseinandersetzung begünstigt.“ Ebd., S.33/34. 115 Vgl. Kepplinger, S.169/170, der auf das Skandalisierungspotential des Internets verweist, besonders wenn sich dies „Hobby-Journalisten“ (Kepplinger) und Blogger zunutze machen. 116 Vgl. Korte/Fröhlich, S.271 und 275. 117 Darauf geht ausführlich Helms, S.78f. ein, der etwa darauf verweist, dass das „Gewicht der Massenmedien in den USA größer“ ist als in Deutschland. Ebd., S.78. 118 Schmidt, Organizing, S.34. Vgl. zum Begriff auch die Erläuterungen von Korte/Fröhlich, S.279, die unter Amerikanisierung „die mehr oder minder deutliche Übernahme von Mustern der politischen Kommunikation im System der Vereinigten Staaten“ verstehen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 22 festzustellende Bereitschaft der Demokratien in westlichen Staaten gemeint, dem Vorbild der USA zu folgen und die dortigen Arten der Wahlkampfführung und des Medieneinsatzes mehr oder weniger rasch und in mehr oder weniger vollem Umfang nachzuahmen.119 Dass diese Imitationswilligkeit prinzipiell besteht und sogar dann greift, wenn die beschriebenen Unterschiede des Wahlsystems eine Nachahmung nur bedingt angebracht erscheinen lassen, zeigen etwa die seit einigen Jahren auch in Deutschland üblichen Fernsehduelle zwischen den Spitzenkandidaten der großen Parteien. Solche Kandidatenduelle liegen in den USA, wo sie seit 1960 üblich sind, nahe, nicht jedoch in der Bundesrepublik mit ihrem Mehrparteiensystem. Es gibt deshalb auch regelmäßig Beschwerden der Kandidaten der kleineren Parteien gegen diese Art der medialen Fokussierung auf die „Großen.“ Diese Beschwerden erscheinen umso berechtigter , als der Stimmenvorsprung der mitgliederstarken Parteien SPD und CDU/CSU gegenüber den kleineren Parteien in den letzten Jahren geschrumpft ist, die Unterscheidung in „große“ und „kleine“ Parteien also kaum mehr im selben Umfang gerechtfertigt erscheint wie noch in den achtziger und neunziger Jahren.120 Dennoch hat sich infolge der dramaturgischen Vorteile eines solchen TV-Duells, das spannend ist, Zuspitzungen erlaubt, Einschaltquoten in die Höhe treibt und den mittlerweile „amerikanisierten “ Sehgewohnheiten der Fernsehzuschauer entspricht, auch in Deutschland die Übernahme dieser ursprünglich US-amerikanischen Wahlkampfform durchgesetzt. Sie ist insofern auch nicht ganz ohne Sinn, als sich faktisch auch in Deutschland bisher nur die Spitzenkandidaten der beiden Volksparteien Hoffnungen machen konnten, zum Kanzler gewählt zu werden, also im Endeffekt auch hierzulande eine Art „Duell“-Situation durchaus gegeben ist. Deshalb hatten auch schon Politiker der siebziger und achtziger Jahre solche Fernsehduelle in Erwägung gezogen (Kohl gegen Schmidt, Lafontaine gegen Kohl), waren damals aber noch an den Protesten der als Koalitionspartner erforderlichen kleinen Parteien sowie an den Sendeprinzipien der öffentlichrechtlichen Fernsehanstalten gescheitert.121 Ob diese Amerikanisierung des Medieneinsatzes auch im Bereich des Internets erfolgt, das als neues Medium enorme Entwicklungsmöglichkeiten aufweist, ist noch nicht abschließend festzustellen . Immerhin gibt es klare Indizien dafür, dass der Trend in diese Richtung geht. So überlegten sich bereits unmittelbar nach dem durchschlagenden Erfolg von Obamas Internetkampagne 2008, der ihm den Beinamen „erster Internetpräsident“ einbrachte122, die Zentralen der bundesdeutschen Parteien, ob sich seine mit dem Slogan „Yes we can“ verknüpfte mediale Inszenierung auch auf Deutschland übertragen ließe. Noch im Herbst 2008 wurde von Abgeordneten bei den 119 Vgl. Schmidt, Organizing, S.34, der von einem allgemeinen Trend zur (medialen) Durchinszenierung von Wahlkämpfen spricht und dies mit dem Begriff Amerikanisierung belegt. Auch die von Korte/Fröhlich, S.168/169 beschriebene Tendenz der deutschen Parteien, für Wahlkampfzwecke zunehmend professionelle Werbeagenturen einzusetzen, sich am Marketingverhalten von Unternehmen zu orientieren und damit „Outsourcing“ bestimmter Parteiaufgaben zu betreiben, geht auf das Vorbild der USA zurück, ohne dass dies die Autoren an dieser Stelle explizit erwähnen. Dies tut indessen Schmidt, Organizing, S.34. 120 Vgl. Korte/Fröhlich, S.166. 121 Zur Geschichte des TV-Duells vgl. den Artikel im Spiegel vom 02.05.2009 „Streit über TV-Duelle der Kanzlerkandidaten“ (Online-Link im Literaturverzeichnis). 122 Vgl. Schmidt, Organizing, S.15. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 23 Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages eine Ausarbeitung in Auftrag gegeben, die den Internet-Wahlkampf Barack Obamas analysierte und wegen des steigenden Interesses am Thema schließlich nach redaktioneller Überarbeitung der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.123 Die Quintessenz dieser Abhandlung und weiterer Forschungen zum Thema lautet: Eine Übernahme der Internet-Wahlkampfmethoden Obamas wird in Deutschland kaum im Maßstab eins zu eins erfolgen. Dazu sind die Unterschiede in den Wahlsystemen, aber auch der kulturellen Eigenarten zu groß. Dennoch wird der Trend auch in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach dahin gehen, das Potential der neuen Medien weit stärker zu nutzen als bisher. Ob dies allerdings additiv erfolgt und dem fortgesetzten Gebrauch der herkömmlichen Medien parallel läuft oder ob ein solcher Trend zu Lasten von Presse, Funk und Fernsehen geht, also einen Verdrängungsprozess auslöst und eine grundlegende Veränderung der gesamten Medienlandschaft nach sich zieht, ist nicht vorauszusehen.124 Es wird von Experten aber durchaus für möglich gehalten, dass etwa bestimmte deutsche Besonderheiten, z.B. die Verflechtung einzelner Parteien mit bestimmten Printmedien (z.B. Parteipresse wie der Bayernkurier der CSU oder Besitzrechte der SPD an Zeitschriftenverlagen), dem Amerikanisierungstrend zum Opfer fallen und als nicht mehr zeitgemäß aufgegeben werden.125 6. Änderungsbedarf Die zuletzt erwähnte Verflechtung von politischen Interessengruppen und Verlagen wird von Kritikern des deutschen Parteiensystems inzwischen unabhängig von der Frage moniert, ob die Beteiligung politischer Akteure an Medienunternehmen zeitgemäß ist oder nicht. Ihnen erscheint solcherlei Verflechtung grundsätzlich bedenklich, ja schlicht illegal. Kiesewetter z.B. hält es für empörend, dass die Medien hierzulande anders als in den USA wenigstens teilweise von Parteiinteressen beeinflusst werden und damit ihrer Wächterfunktion als Teil der „Vierten Gewalt“ im Staate nur noch unzureichend nachkommen können.126 Dies führt zu der Frage, was es insgesamt im Bereich der Wahlsysteme für Reformansätze mit dem Ziel gibt, erkannte Mängel zu beheben. In den USA beklagen z.B. führende Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen ganz aktuell das Phänomen der sog. „Lost Votes“ und fordern Gegenmaßnahmen. Unter „Lost Votes“ sind dabei nicht die unter den Tisch fallenden Stimmen für unterlegene Bewerber in den Einerwahlkreisen zu verstehen.127 Auch handelt es 123 Es handelt sich um die Ausarbeitung von Stefan Schmidt, „Die Bedeutung des Internets im US- Präsidentschaftswahlkampf 2008“ und ist online abrufbar (siehe Angaben im Literaturverzeichnis). 124 Vgl. dazu Schmidt, Organizing, S.36. 125 Vgl. Kiesewetter, S.172-174. 126 Ebd., S.174. Auf weitere Tendenzen im Medienbereich mit demokratiegefährdender Macht verweist Fliedner, S.87. 127 Diese werden als „Wasted Votes“, verschwendete Stimmen, bezeichnet und sind eine zwangsläufige Folge des Mehrheitswahlsystems. Sie könnten allenfalls dadurch verhindert werden, indem man das Verhältniswahlrecht einführt, was in den USA aber kaum jemand will, oder zumindest Modifikationen des Mehrheitswahlrechts Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 24 sich nicht um bewusste Manipulationen im Sinne des oben erwähnten „Voter Fraud“ im Zusammenhang mit der Wählerregistrierung. „Verlorene Stimmen“ sind vielmehr ordnungsgemäß abgegebene, aber bei der Auszählung für ungültig erklärte Wahlzettel und haben ihre Ursache darin, dass diese falsch ausgefüllt wurden. Ein häufig vorkommender Fall, der zu solchen „Lost Votes“ führt, ist etwa das „Overvoting“, das heißt das Ankreuzen von mehr als einem Bewerber auf dem Stimmzettel, der nur ein Kreuz enthalten dürfte. Dieser Effekt trat bei der Präsidentschaftswahl 2000 in einigen Bundesstaaten erstmals verstärkt auf und sollte durch ein 2002 verabschiedetes Gesetz, dem „Help America Vote Act“ (HAVA), korrigiert werden. Diesem Gesetz zufolge müssen seither die für die Wahlorganisation zuständigen lokalen Behörden sicherstellen, dass erstens Wähler, die zu viele Kreuze gemacht haben, darauf aufmerksam gemacht werden (was aber den Grundsatz der geheimen Wahl verletzt), dass zweitens Wähler bereits vor der Stimmabgabe über die Folgen des „Overvoting“ aufgeklärt werden und dass drittens die Möglichkeit geschaffen wird, ein vorgenommenes „Overvoting“ zu korrigieren, bevor der Stimmzettel endgültig in die Wahlbox eingeworfen wird. Trotz dieser Maßnahmen hat sich der Effekt in den vergangenen Jahren eher verstärkt als verringert , insbesondere seit Stimmzettel-Scanner und elektronische Zählmaschinen eingesetzt werden . In New York etwa, wo dies 2010 erstmals der Fall war, mussten bei der Gouverneurswahl 20.000 Stimmen als „verloren“ gewertet werden. Und für die Präsidentschaftswahl in diesem Jahr rechnen Experten infolge der erwarteten höheren Wahlbeteiligung sogar mit „more than 100,000 lost votes.“128 Die Häufigkeit des „Overvoting“ hängt dabei stark vom sozialen Stand und Bildungsgrad der Wähler ab. Je geringer dieser ist, desto höher ist das Risiko einer falschen Stimmabgabe. Lawrence Norden, der das Problem eingehend untersucht hat, schrieb dazu 2011: „Lost votes due to overvoting occurred far more frequently in areas with higher population of low-income residents, people of color, and immigrants. Black and Hispanic voters were at least twice as likely to lose votes due to overvoting as non-Hispanic whites. Shockingly, in two Bronx election districts, nearly 40 percent of the votes cast for governor were voided as overvotes.”129 Gegenwärtig versuchen die Lokalbehörden, das Problem durch weitere Verbesserungen des 2002 eingeführten „Overvoting“-Warnsystems zu beheben. So sollen die Scanner, auf die die ausgefüllten Stimmzettel gelegt werden, so programmiert werden, dass sie einen akustischen Hinweis geben, wenn mehr als ein Stimmkästchen angekreuzt wurde. Ein Voice-Computer soll mit deutlich vernehmbarer Stimme sagen, „you have filled in too many ovals“, und explizit darauf verweisen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Fehler nicht korrigiert wird. Mit solchen und weiteren Maßnahmen dürfte das Problem der „Lost Votes“, das auch in anderen Bundesstaaten vorkommt, gemildert werden. Allerdings kann erst nach dem 6. November mit Sicherheit gesagt werden, ob und in welchem Umfang dies gelungen ist. vornimmt, die gelegentlich befürwortet werden. Dazu zählen etwa die Vorschläge der „Transferable Votes“, jener Präferenzstimmen, auf die oben im Text bereits verwiesen wurde. Vgl. Smith, American anomaly, S.132. 128 Norden/Iyer, S.1. 129 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 25 In die gleiche Richtung einer Verbesserung der Möglichkeiten zur (korrekten) Stimmabgabe versuchten auch Bundesgesetze der letzten Jahre zu wirken wie etwa der „Motor Voter“ des Kongresses von 1993. Er sah Erleichterungen bei der Wählerregistrierung vor und sollte einer größeren Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen , indem er ihnen erlaubte, sich quasi nebenbei zu registrieren (beim Einkaufen, beim Erwerb des Führerscheins [daher der Name „Motor Voter“] etc.).130 Allerdings stehen diesen Bemühungen auch gegenteilige Anstrengungen anderer Staaten gegenüber, die auf eine Erschwernis der Registrierung zielen. So führte Indiana etwa die Regel ein, sich nur noch gegen Vorlage eines Lichtbildausweises registrieren zu können, was illegal im Lande Lebende von einer Registrierung abhalten soll.131 Während sich die meisten Reformvorschläge in den USA auf solche technischen Fragen des Wahl- und Registriervorgangs beschränken, das Wahlsystem als solches also nicht infrage stellen (auch nicht die als besondere Anomalie betrachteten Kompliziertheiten des „Electoral College“, also des für die Präsidentschaftswahl bedeutsamen „Wahlmänner/frauenkollegiums“132), zielen Verbesserungsideen auf deutscher Seite zumeist in Richtung einer grundsätzlichen Systemreform . Dabei lassen sich zwei generelle Gruppen unterscheiden. Einer Gruppe basisdemokratisch-libertärer Reformer, die sich den Traditionen von APO und Frauenbewegung der sechziger und siebziger Jahre verpflichtet fühlt133, steht eine (deutlich größere) Gruppe von Wissenschaftlern funktional-technokratisch-liberalkonservativer Ausrichtung gegenüber.134 Beide verweisen auf Defizite des gegenwärtigen Wahlsystems und wollen dies ändern, um „mehr Demokratie“ zu „wagen“, doch verstehen sie unter Demokratie jeweils verschiedene, teils gegensätzliche Dinge. Während etwa Barbara Holland-Cunz, die zur ersten Gruppe gehört, identitätsdemokratische Vorstellungen hat und für eine feministische Überwindung des Parlamentarismus eintritt, indem sie „neben der utopischen Volksversammlung vor allem die rätedemokratische Option [präferiert ], in der das Ideal der lokalen Selbstregierung mit der Möglichkeit politischer Delegation in komplexen gesellschaftlichen Räumen vereinbar ist“135, fordern Vertreter der zweiten Gruppe eine Stärkung des Parlamentarismus. Sie sehen in ihm den Hort „echter“ Demokratie, halten deshalb basisdemokratische Reformvorschläge der ersten Gruppe oder Forderungen nach Plebis- 130 Vgl. Jillson, S.196/197. 131 Ebd., S.197. Der „Supreme Court“ von Indiana hat dieses Gesetz 2008 ausdrücklich als verfassungskonform gebilligt. 132 Vgl. Smith, American anomaly, S.25 und S.131. 133 Zu dieser Gruppe gehören etwa Barbara Holland-Cunz sowie Gerald Häfner vom Verein „Mehr Demokratie e.V.“ Vgl. Holland-Cunz, S.108 und die Hinweise in Kiesewetter, S.188 und 190. 134 Dazu zählen etwa Klaus Poier, Josef Isensee, Hans Herbert von Arnim, Jürgen Falter, Hubert Kiesewetter, Florian Hartleb, Gerd Strohmeier und, mit Einschränkungen, Dieter Nohlen. Vgl. Poier, Demokratie im Umbruch, S.42, Kiesewetter, S.384/385 sowie Decker, „Parteienbundesstaat“, S.143, 155 und 155 Fußnote 24. Jeder dieser Autoren hat in den vergangenen drei Jahren Bücher oder Aufsätze mit einem Plädoyer zugunsten des Mehrheitswahlrechts veröffentlicht, was folglich als ein Trend gewertet werden kann, den die Wahlrechtsdiskussion momentan einschlägt. Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.143. 135 Holland-Cunz, S.108. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 26 ziten für gefährlich136, beklagen aber auch die zunehmenden Reibungsverluste im bestehenden System, die sie auf „Wucherungen“ des Parteienstaates zurückführen. Kiesewetter etwa schreibt 2011 mit Blick auf das „unwürdige Koalitionsgeschacher“ nach Landtags- und Bundestagswahlen :137 „Die Abgeordneten sind schon längst nicht mehr Vertreter der Wähler oder gar des Wahlvolkes, sondern fast vollständig abhängig von ihren Parteien, welche sie bei der nächsten Wahl auf einen chancenreichen Listenplatz plazieren können oder nicht.“138 Kiesewetter möchte den Bürgern mehr Einfluss gewähren, was seines Erachtens nur mit Hilfe eines Mehrheitswahlsystems möglich ist, für das er sich nach dem Vorbild der USA ausspricht: „Auf diese Weise können die in einer Demokratie grundlegenden Mechanismen, nämlich Verantwortung und Kontrolle , wieder die nötige Wirkung entfalten und demokratieerhaltendes Vertrauen bei den Wählern hervorrufen.“139 Dass mittlerweile insgesamt „der Wunsch nach Einführung eines mehrheitsbildenden Wahlrechts lauter“ wird, stellt auch der Politologe Frank Decker in seiner aktuellsten Abhandlung „Regieren im ´Parteienbundesstaat´“ (2011) fest und hat für diesen Trend Verständnis: „Die Entscheidung , wer die parlamentarische Mehrheit bilden soll, kann [] nicht vom Wählerwillen losgelöst werden. Genau diese Gefahr besteht aber, wenn in einem Vielparteiensystem die Parteien bzw. Parteiführungen bei der Koalitions- und Regierungsbildung praktisch autonom sind. Die Mehrheitsbildung würde dem einen Riegel vorschieben. Ihre Befürworter halten sie darum auf der parlamentarischen Entscheidungs- und Regierungsebene für gerechter als die Verhältniswahl, die ihren Vorteil nur auf der – als nachrangig zu betrachtenden – Repräsentationsebene entfalte .“140 Decker selbst erscheint die bloße Einführung der Mehrheitswahlregel allerdings als unzureichend . Er plädiert für eine grundlegende Reform des Wahlsystems141, indem er etwa auch den Wählern stärkeren Einfluss auf die Kandidatenauswahl der Parteien zubilligen will: „Im heutigen System obliegt diese ganz den Parteien bzw. genauer den Parteidelegierten, da auch die Mitglieder die Kandidaten im Regelfall nicht direkt wählen. Ein solches Modell, das auf die Einführung von Vorwahlen nach US-amerikanischem Vorbild hinausliefe, würde den Charakter der Parteiendemokratie vermutlich stärker verändern als jede Wahlrechtsreform.“142 136 Kiesewetter schreibt mit Blick auf das Beispiel Schweiz (Minarettverbot) von der politischen „Fragwürdigkeit direkter Demokratie, die auf massiver Manipulation beruhen“ kann und in solchen Fällen ein „blamabler Ausdruck von Volkssouveränität“ sei. Kiesewetter, S.184. 137 Vgl. Kiesewetter, S.150, sowie, weniger polemisch, aber mit ähnlicher Schlussfolgerung, Decker, „Parteienbundesstaat“, S.147, der auf das Beispiel der Bundestagswahl 2005 verweist. Er schreibt, nach der damals gemachten Erfahrung einer völlig überraschenden Koalitionsbildung hätten die Wähler einsehen müssen, „dass sie in einer Fünf-Parteien-Konstellation nicht sicher sein können, für welche Regierung sie mit ihrer Stimmabgabe letzten Endes votieren.“ Ebd. 138 Kiesewetter, S.384. 139 Ebd. 140 Decker, „Parteienbundesstaat“, S.143. 141 Ebd., S.160/161. 142 Ebd., S.161. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 27 Die Chancen einer solch grundlegenden Reform sieht Decker jedoch als gering an, da es den Parlamentariern an der Bereitschaft mangeln dürfte, die entsprechenden Gesetze zu beschließen.143 „Das realistischere Szenario besteht in einer verfassungskonformen Reform des vorhandenen Systems der personalisierten Verhältniswahl. Sie müsste bei der Beseitigung der unerwünschten Nebenwirkungen der Überhangmandate ansetzen. Für eine solche ´kleine´ Lösung sind in der Wahlrechtsliteratur zahlreiche Vorschläge gemacht worden.“144 Nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil vom 25. Juli 2012 ist „das leidige Problem der Überhangmandate“145 allerdings drängender denn je. Neben dem bereits 2008 kritisierten Phänomen des „negativen Stimmgewichts“146, das eine Folge des Mandatszuteilungsverfahrens ist und durch die Häufung von Überhangmandaten begünstigt wird147, erscheinen jetzt die Überhangmandate selbst als verfassungsrechtlich problematisch.148 Damit ist das von CDU/CSU und F.D.P. erarbeitete und mit Koalitionsmehrheit beschlossene Bundeswahlgesetz obsolet geworden, das durch die Abschaffung der bundesweiten Verbindung von Parteilisten das Problem des „negativen Stimmgewichtes“ zwar im Wesentlichen behoben, Überhangmandate aber weiter ohne zahlenmäßige Begrenzung zugelassen hätte.149 Freilich ist auch das Reformmodell der Sozialdemokraten keine Alternative. Denn auch diese Variante lässt Überhangmandate unbegrenzt zu und versucht deren Gewicht lediglich über die Gewährung von Ausgleichsmandaten zu kompensieren150, was von Seiten der Wissenschaft bereits aufgrund der damit notwendig einhergehenden Aufblähung der Parlamente (801 Mandate statt derzeit 620 nach den Ergebnissen von 2009151) als wenig empfehlenswert kritisiert wurde.152 Damit genügt der Vorschlag den Erwartungen Karlsruhes kaum mehr als das von den Koalitionsfraktionen erarbeitete Modell.153 Am nächsten scheint den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der 2004 erarbeitete Lösungsvorschlag des Mathematikers Pukelsheim zu kommen, der dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zugrundeliegt und Überhangmandate weitgehend ausschließt.154 Freilich gibt es verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen dieses Modell, sodass Beobachter aktuell keine 143 Ebd., S.156. 144 Ebd., S.157. 145 Ebd., S.149. 146 Vgl. dazu grundsätzlich Lübbert, S.278-289. 147 Vgl. Meyer, Lösungsmöglichkeiten, S.137-146 und Decker, „Parteienbundesstaat“, S.153. 148 Zumindest wenn sie die vom Verfassungsgericht genannte Obergrenze von 15 Mandaten überschreiten, was der Hälfte einer Fraktionsstärke entspricht. Vgl. „Die goldene Fünfzehn“, S.3. 149 Vgl. „Ein neues Wahlrecht aus Karlsruhe?“, S.2 und „Schwer genießbar“, S.1. 150 Vgl. „Die goldene Fünfzehn“, S.3. 151 Berechnung von Lübbert, S.187. 152 Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.158/159. 153 Vgl. „Ein neues Wahlrecht aus Karlsruhe?“, S.2 und „Die goldene Fünfzehn“, S.3. 154 Vgl. Decker, „Parteienbundesstaat“, S.157. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/071/12 Seite 28 Prognose wagen, wie das zu beschließende neue Wahlsystem aussehen wird. Vielleicht bekommt unter diesen Umständen die oben erwähnte Überlegung, das Mehrheitswahlrecht einzuführen155, eine von ihren Befürwortern nicht erwartete Realisierungschance, da es gleichsam nebenbei das Problem des „negativen Stimmgewichts“ und der Überhangmandate verfassungskonform und endgültig löst.156 Dies wäre aber für die kleineren Parteien ein herber Schlag und könnte wohl nur mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD erreicht werden, deren Zusammenarbeit in dieser Frage schwer vorstellbar ist.157 Was aber auch immer als Lösung erarbeitet werden wird, ob Deutschlands Wahlrecht nun „amerikanischer “ oder das der USA irgendwann „deutscher“ wird, sicher gilt für die Wahlgesetze in beiden Ländern jetzt und in Zukunft das Urteil Poiers, das als Schlussbemerkung geeignet scheint: „Es gibt kein ideales Wahlsystem.“158 Insofern wirkt José Ortega y Gassets berühmtes Diktum von 1930 reichlich übertrieben, wonach das „Heil der Demokratien“ von einer „geringfügigen technischen Einzelheit“ abhängt: vom Wahlrecht.159 7. 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Es ist eine Variante des mehrheitsbildenden Wahlrechts und genießt „in der deutschen Staatsrechtslehre traditionell die größte Sympathie, weil es die Prinzipien der Mehrheits- und Verhältniswahl scheinbar optimal verknüpft.“ Decker, „Parteienbundesstaat“, S.155. 156 Vgl. „Schwer genießbar“, S.1 und Decker, „Parteienbundesstaat“, S.155, wo es heißt: „Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bei der Reform einen breiten Spielraum eröffnet. Ein Systemwechsel zu einem mehrheitsbildenden Wahlrecht wäre danach ebenso möglich wie eine systemimmanente Korrektur, die ausschließlich der Verhinderung eines negativen Stimmgewichts dient.“ 157 Beide sähen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sich kleinerer Parteien auf diese Weise bewusst entledigen zu wollen, um die eigene Macht zu sichern. Vgl. Korte/Fröhlich, S.150 und Decker, „Parteienbundesstaat“, S.156. 158 Poier, Wahlsysteme, S.42. 159 Zit. nach: Decker, „Parteienbundesstaat“, S.131. 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