© 2016 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 069/13 Zur kolonialen Vergangenheit Deutschlands in Namibia Geschichte – Erinnerungskultur – Aufarbeitung Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 2 Zur kolonialen Vergangenheit Deutschland in Namibia Geschichte – Erinnerungskultur – Aufarbeitung Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 069/13 Abschluss der Arbeit: 26. September 2013 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 21. Historische Ereignisse 4 2. Rezeption und Erinnerungskultur 4 3. Wiedergutmachung und Versöhnung 7 4. Deutsch-namibischen Beziehungen 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 4 1. Historische Ereignisse Die mit der Kolonisierung Namibias einhergehende soziale Zerrüttung traditioneller Stammesstrukturen , eine zunehmend prekärer werdende wirtschaftlichen Lage sowie der von den deutschen Siedlern ausgehende wirtschaftliche, soziale und politische Druck hatte die Unzufriedenheit und Gewaltbereitschaft unter der ansässigen Bevölkerung so sehr gesteigert, dass es schließlich nur noch einer günstigen Gelegenheit für eine gewaltsame Erhebung gegen das deutsche Kolonialregime bedurfte. Seit dem Herbst 1903 begannen einheimische Stämme in der gesamten Kolonie, deutsche Farmen und Ansiedlungen zu überfallen sowie Brücken, Eisenbahnlinien und Telegraphenverbindungen zu zerstören. Obwohl die im Norden agierenden Krieger der Hereros dabei eine Reihe militärischer Erfolge erringen konnten, brachen sie ihre militärischen Operationen gegen die Deutschen schon nach kurzer Zeit ab. Offensichtlich geschah dies in der Erwartung, aus einer Position der Stärke mit den Deutschen Verhandlungen über eine Verbesserung ihrer politischen und wirtschaftlichen Situation führen zu können. Demgegenüber nutzte die deutsche Seite die Kampfpause , um ihre Truppen durch zusätzliche Soldaten aus dem Reich zu verstärken, um mit großer Härte den Aufstand niederzuschlagen. Im August 1904 kam es zur Entscheidungsschlacht bei Hamakari am Rande des Waterbergs, wo sich ein Großteil der Hereros zurückgezogen hatte. Die besiegten Hereros, die gegen die überlegenen deutschen Truppen chancenlos waren, wurden nach ihrer militärischen Niederlage von drei Seiten eingekesselt und in die wasserlose Omaheke-Wüste getrieben, wo vielen von ihnen – darunter auch zahlreiche Kinder und Frauen - vor Erschöpfung, Krankheit oder Durst starben oder von deutschen Soldaten erschossen wurden. Grundlage für die Erschießungen war der „Schießbefehl“ des militärischen Oberbefehlshabers der deutschen Truppen , General von Trotha. Dieser Befehl habe nach Ansicht nicht nur von Historikern, sondern auch schon von zeitgenössischen Beobachtern die Absicht der deutschen Führung unterstrichen, die Herero nicht nur militärisch vollständig besiegen, sondern auch physisch vernichten zu wollen. Nach Ende der militärischen Operationen wurden die wenigen überlebenden Angehörigen des Hererovolks in Straflagern interniert, wo viele von ihnen den unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen zum Opfer fielen. In der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion ist nach wie vor umstritten, ob das deutsche Vorgehen gegen die Herero als Völkermord bewertet werden muss. Gleichwohl wird heutzutage von keiner Seite ernsthaft in Abrede gestellt, dass das deutsche Vorgehen gegen die aufständischen Herero von ungewöhnlich großer Härte und Rücksichtslosigkeit gekennzeichnet war. Anlage 1 2. Rezeption und Erinnerungskultur Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die koloniale Geschichte des deutschen Kaiserreiches in Afrika und in anderen Teilen der Welt nur in sehr geringem Maße im Bewusstsein der Deutschen präsent ist. Dies gilt auch für die Geschichte der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia, insbesondere die in diesem Kontext erfolgte brutale Niederschlagung des Hereroaufstandes von 1903 bis 1907. Erst in jüngerer Zeit fanden diese Ereignisse in der deutschen Geschichtswissenschaft sowie der öffentlichen Wahrnehmung ein größeres Interesse. Der repressive und auf wirtschaftliche Ausbeutung ausgerichtete Charakter deutscher Kolonialherrschaft wurde von deutschen His- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 5 torikern lange Zeit ebenso wenig thematisiert wie das gewaltsame Vorgehen der deutschen Besatzer gegen die indigene Bevölkerung des südwestafrikanischen Schutzgebietes. Statt die Gräueltaten des deutschen Militärs an der eingeborenen Bevölkerung näher zu beleuchten, wurden die Kolonialkämpfe als heroische militärische Leistungen verklärt und die militärischen Führer zu Vorbildern für die Jugend stilisiert. Nach der Unabhängigkeit Namibias und der Wiederherstellung der Deutschen Einheit beschäftigten sich Publizisten und Historiker intensiver und kritischer mit diesem Aspekt der jüngeren deutschen Vergangenheit. An der Frage der angemessenen historischen Einordnung und Bewertung des Hereroaufstandes entzündete sich eine heftige und bis heute anhaltende Forschungskontroverse. In diesem Zusammenhang lassen sich verschiedene Interpretations- und Bewertungsansätze unterscheiden. Die revisionistische Argumentation bestreitet, dass es sich bei der Niederschlagung des Aufstandes um einen Völkermord handelte. Vertreter dieser These gehen von der Grundannahme aus, dass es „von deutscher Seite aus kein strategisches, zielgerichtetes oder auch nur unterschwellig vorhandenes Vorhaben gegeben“ habe, „die Herero systematisch zu vernichten“ (Böhlke-Itzen, 105). Einen Befehl zur vollständigen Vernichtung der Herero habe es von der deutschen Heeresführung nie gegeben. Zudem könne von einem Genozid schon deshalb nicht die Rede sein, weil die Zahl der getöteten Herero vergleichsweise gering gewesen sei. Statistiken und Bilder, die ein gegenteiliges Urteil nahelegen, werden von den Gegnern der Völkermord-These als unzutreffend oder gefälscht verworfen. Die tatsächlichen Opferzahlen unter den Herero werden von den Revisionisten erheblich geringer veranschlagt als von den Befürwortern der Völkermord-These. Auch trügen dieser Auffassung zufolge die deutschen Kolonialtruppen keine Schuld an der Vielzahl der Sterbefälle, da der Rückzug der Herero in die Omaheke-Wüste, wo die meisten Herero verstarben , freiwillig erfolgt sei. Kritiker monieren, dass die Vertreter der Revisionismusthese ihren Blick einseitig auf die militärischen Abläufe, insbesondere auf die Schlacht am Waterberg, richteten, während der historische Kontext der Geschehnisse wie die repressive Ausrichtung der deutschen Kolonialpolitik mit Zwangsarbeit, Enteignung und Entrechtung der inidgenen Bevölkerung nur am Rande thematisiert werde (Böhlke-Itzen, S. 104-107). Zudem sei das von Anhängern dieser Richtung gezeichnete Bild von den Herero stark eurozentrisch geprägt und weise Nähen zu rassistischen und sozialdarwinistischen Ideologien auf. So werde die indigene Bevölkerung als unzivilisierte und verrohte Volksgruppe dargestellt, die ohne fremde Hilfe nicht überlebensfähig gewesen sei. Die Herero hätte nach Ansicht der Revisionisten die Auseinandersetzung mit den zivilisatorisch weiterentwickelten Deutschen als einen Existenzkampf um das eigene Überleben verstanden und nach der militärischen Niederlage den eigenen Untergang gesucht. Aus diesem Grunde hätten sie freiwillig und in eigener Verantwortung den sicheren Tod in der Wüste als den für sie einzig möglichen Ausweg gewählt (Böhlke-Itzen, S. 108) Vor diesem Hintergrund sei die Bewertung der Geschehnisse in der Omaheke-Wüste als ‚Völkermord‘ als unzutreffend und verunglimpfend zurückzuweisen . Tatsächlich, so die Auffassung der Revisionisten, habe es sich bei der Niederschlagung des Hereroaufstandes um einen gewöhnlichen Kolonialkrieg gehandelt, der sich beinahe zwangsläufig aus dem Aufeinandertreffen zweier unterschiedlich entwickelter Zivilisationen entwickelt habe. Obwohl inzwischen zahlreiche Prämissen und Hypothesen der Revisionisten von namhaften Experten infrage gestellt werden, hat die revisionistische Sicht der deutschen Kolonialzeit das kollektive Geschichtsbewusstsein in Deutschland lange Zeit dominiert(Vgl. Böhlke-Itzen, S. 103; 109). Ein andere Interpretation der deutschen Kolonialherrschaft in Namibia gesteht zwar ein, dass die deutschen Kolonialherren schwerwiegende Fehler gemacht und dadurch Schuld auf sich geladen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 6 haben, versucht aber diese mit den positiven Folgen deutscher Kolonialherrschaft in Beziehung zu setzen und zu verrechnen. Die Kolonialherrschaft europäischer Staaten wird von Vertretern dieser Richtung (auch) als Versuch verstanden, eine Form von Entwicklungshilfe zu leisten. Kriege, Repression und Ausbeutung werden als negative Begleiterscheinungen der Kolonisation angesehen, die durch den Wertzuwachses, den das kolonisierte Land durch die europäische Kolonisation erhalten habe, relativiert werde. Zudem weisen Vertreter dieser Position gerne darauf hin, dass die deutsche Kolonialherrschaft nicht härter und grausamer gewesen sei als die der meisten anderen Kolonialmächte. Koloniale Kriegsführung sei ein „Normalfall der Epoche“ und ein „typisches Phänomen seiner Zeit“ gewesen (Böhlke-Itzen, S. 110). Die deutschen Kolonisten hätten sich selbst als Boten der westlichen Zivilisation verstanden, die nach Kräften bemüht gewesen seien, ihrem kulturellen Entwicklungsauftrag nachzukommen. Die Niederschlagung des Hereroaufstandes sei demzufolge kein singuläres Vorkommnis gewesen, sondern eine militärische Auseinandersetzung, wie sie während der Hochphase der europäischen Kolonialbewegung seit Ende des 19. Jahrhunderts vielfach vorgekommen sei. Unter Rückgriff auf Argumente, die in ähnlicher Form auch von den Revisionisten angeführt werden, weisen auch die Anhänger dieser Position die These zurück, nach der das deutsche Vorgehen als Genozid einzustufen sei, der mit dem Holocaust an der jüdischen Bevölkerung Europas während der NS-Zeit vergleichbar ist (Böhlke-Itzen, S. 111-113). Eine dritte Richtung vermeidet weitgehend eine vertiefende Auseinandersetzung mit der historischen Thematik, da eine solche Debatte „weder produktiv noch relevant für gegenwärtige Probleme Namibias“ sei (Böhlke-Itzen, S. 113). Gemäß dieser Auffassung sei eine aus der Vergangenheit resultierende mögliche Schuld Deutschlands inzwischen längst beglichen worden. Auf dieser Linie bewegen sich nicht selten Stellungnahmen deutscher Politiker und Diplomaten. Diese räumen zwar die Belastungen der Beziehungen beider Länder durch die Vergangenheit ein und erkennen eine „besondere Verantwortung Deutschlands“ für Namibia an, vermeiden aber ein eindeutiges Schuldbekenntnis. Forderungen nach Reparationen werden mit dem Argument zurückgewiesen , dass die Ereignisse während der Kolonialzeit zu weit zurückliegen und nicht mit den namibischen Bürgern von heute in Verbindung gebracht werden können. Darüber hinaus sei es unvernünftig, nur eine bestimmte Volksgruppe zu entschädigen, da das Land als Ganzes die Folgen der Kolonialherrschaft zu tragen habe (Böhlke-Itzen, S. 113-115). Stattdessen wird darauf verwiesen , dass Namibia von Deutschland im Vergleich zu allen anderen Zuwendungsempfänger- Staaten die höchsten Entwicklungshilfebeiträge pro Kopf der Bevölkerung erhalte. Kritisch wird zu dieser Position jedoch angemerkt, dass dabei die Tatsache in den Hintergrund gerate, dass es sich bei Entwicklungshilfegeldern um Zuwendungen handelt, die „eine asymmetrische Beziehung der Länder zueinander demonstrieren“ und nicht selten innerhalb des Empfängerlandes ungerecht verteilt werden. Im Kern, so ein zentraler Einwand gegen diese Position, impliziere dieser Umgang mit den historischen Ereignissen die „Irrelevanz der Vergangenheit für die Problemlösung in der Gegenwart“ (Böhlke-Itzen, S. 114). Die letzte zu erwähnende und unter heutigen Historikern weit verbreitete Position wertet das Vorgehen der deutschen Truppen gegen die Herero als Völkermord. Dabei wird zumeist eine Kontinuitätslinie von der ökonomischen, politischen und rechtlichen Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung durch die deutschen Kolonialherrschaft im Vorfeld der Auseinandersetzungen von 1904/04 bis hin zur unterstellten planmäßigen Vernichtung der Herreo nach der Schlacht am Waterberg gezogen. Die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen divergieren jedoch deutlich. Die brisanteste Frage ist dabei, ob gegenwärtig noch ein Anrecht auf Reparationen besteht (Vgl. Böhlke-Itzen, S. 115-119). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 7 Anlage 2 Böhlke-Itzen, Janntje (2005). Die bundesdeutsche Diskussion und die Reparationsfrage. Ein »ganz normaler Kolonialkrieg«? In: Melber, Henning (Hrsg.). Genozid und Gedenken. Namibisch-deutsche Geschichte und Gegenwart. Frankfurt am Main, S. 103-119. Anlage 3 Kößler, Reinhart; Melber, Henning (2004). Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904-1908. In: Wojak, Irmtrud; Meinl, Susanne (Hrsg.). Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Frankfurt am Main, S. 37-75. Anlage 4 Melber, Henning (2005). Ein deutscher Sonderweg? Einleitende Bemerkungen zum Umgang mit dem Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. In: Melber, Henning (Hrsg.). Genozid und Gedenken. Namibisch-deutsche Geschichte und Gegenwart. Frankfurt am Main, S. 13-21. 3. Wiedergutmachung und Versöhnung Seit den 1990er-Jahren haben Angehörige des Hererostammes Entschädigungen für die von deutschen Truppen während des Kolonialkriegs 1904 bis 1907 an ihrem Volk begangenen Gräueltaten von der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches gefordert. Bereits 1998 war der damalige Bundespräsident Herzog bei dessen Staatsbesuch in Namibia mit den Forderungen der Herero konfrontiert worden. Er äußerte sich bedauernd über die damaligen Vorkommnisse, lehnte jedoch eine offizielle Entschuldigung und auch Entschädigungsleistungen unter Hinweis auf die dafür fehlende Rechtsgrundlage ab. Diese Position wird von allen seitdem amtierenden Bundesregierungen geteilt. Stattdessen wird versucht, der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia insbesondere durch außergewöhnlich intensive Entwicklungszusammenarbeit gerecht zu werden. Zu den von Angehörigen des Hererovolks juristisch geltend gemachten Forderungen hat sich bislang keine Bundesregierung öffentlich eingelassen. Nach übereinstimmender Überzeugung gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage für die erhobenen Forderungen, da für diese aus dem Völkerrecht „keine Anspruchsgrundlage“ ableitbar ist. Die staatenorientierte Sichtweise des Völkerrechts ordnet Staatenverpflichtungen zum Schutze des Individuums der zwischenstaatlichen Ebene zu, sodass selbst Verträge zum Schutze von Menschenrechten nicht unmittelbar völkerrechtliche Ansprüche für den Einzelnen schaffen, sondern nur Rechte und Pflichten im Verhältnis der jeweiligen Vertragsstaaten begründen. Werden beispielsweise Rechtsgüter von Ausländern durch einen fremden Staat beeinträchtigt (Körperverletzungen, Folter, Eigentumsentziehungen ) ist aufgrund der „Zwischenschaltung“ des Heimatstaates nur dieser - nicht (auch) der Einzelne - verletzt, und hat Ansprüche auf Wiedergutmachung. Im August 2004 nahm Entwicklungsministerin Wieczorek-Zeul an den offiziellen Gedenkfeiern anlässlich des hundertjährigen Gedenktages zur Erinnerung an die Niederschlagung des Herero- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 8 Aufstandes am Waterberg teil. Die Ministerin bat "im Sinne des gemeinsamen Vaterunser um Vergebung unserer Schuld." Darüber hinaus ist die Ministerin auch mit Vertretern und Vertreterinnen der Herero zu einem gemeinsamen Gespräch zusammengetroffen und hat ein mit deutschen Mitteln finanziertes Kulturzentrum am Waterberg eingeweiht. Das Kulturzentrum soll als Ort der Begegnung und zur Darstellung von Geschichte und Lebensweise der Hereros dienen. Obwohl die Entschuldigungsrede der deutschen Ministerin in Nambia mit Dankbarkeit und Respekt aufgenommen worden ist, wurden von namibischer Seite auch danach Forderungen nach deutschen Wiedergutmachungsleistungen erhoben. Teilweise fanden diese auch die Unterstützung von Parlament und Regierung Namibias. Anlage 5 Anlage 6 Deutsche Botschaft Windhuk (Hrsg.). Rede von Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei den Gedenkfeierlichkeiten der Herero-Aufstände am 14. August 2004 in Okakarara. http://www.windhuk.diplo.de/Vertretung/windhuk /de/03/Gedenkjahre__2004__2005/Seite__Rede__BMZ__2004-08-14.html [Stand 25.9.2013]. Anlage 7 Wieczorek-Zeul in Namibia: Deutschland entschuldigt sich für Kolonialverbrechen. In: Spiegel Online (15.8.2004). http://www.spiegel.de/politik/ausland/wieczorek-zeul-in-namibia-deutschland -entschuldigt-sich-fuer-kolonialverbrechen-a-313373.html [Stand 25.9.2013]. Anlage 8 Deutschlands erster Völkermord. "Das Röcheln der Sterbenden verhallte in der erhabenen Stille" In: Spiegel Online (13.8.2004). http://www.spiegel.de/politik/ausland/deutschlands-erster-voelkermord -das-roecheln-der-sterbenden-verhallte-in-der-erhabenen-stille-a-313043.html [Stand 25.9.2013]. Anlage 9 Hintze, Rolf-Henning (2007). Keine Wiedergutmachung? Der Genozid an den Herero und Nama wird Thema im Bundestag. In: Informationszentrum 2. Welt 300 (Mai/Juni 2007), S. 42f. 4. Deutsch-namibischen Beziehungen Die Frage der Verantwortung für die Gräueltaten der deutschen Truppen während der Niederschlagung des Aufstandes der Herero gegen die deutsche Kolonialmacht in den Jahren 1904/05 hat immer noch eine gewisse Bedeutung für die Ausgestaltung der deutsch-namibischen Beziehungen . So haben Bundestag und Bundesregierung seit 1989 immer wieder betont, dass gerade vor dem Hintergrund der kolonialen Vergangenheit Deutschlands in Namibia der entwicklungs- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 9 politischen Zusammenarbeit und dem bilateralen politischen Dialog mit Namibia einen besonderen Stellenwert eingeräumt werden müsse. Hinzu kommt, dass es heute noch ca. 20.000 deutschsprachige namibische Staatsbürger gibt, zu denen enge kulturelle Verbindungen bestehen. Aber auch die aktive diplomatische Unterstützung der namibischen Unabhängigkeit durch die Bundesrepublik als Mitglied der westlichen Kontaktgruppe im Rahmen der Vereinten Nationen seit den 1970er Jahren hat zu einer Intensivierung der bilateralen Beziehungen beider Länder beigetragen . Seit der Unabhängigkeit 1990 ist Namibia ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und gehört zu den am stärksten von Deutschland geförderten Empfängerstaaten in Afrika. Umgekehrt ist Deutschland für Namibia der wichtigste entwicklungspolitische Partner. Entsprechend vielfältig sind die Bereiche, in denen eine deutsch-namibische Entwicklungszusammenarbeit stattfindet. Ausgangspunkt für den Aufbau besonderer bilateraler Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia war die Bundestagsresolution von 1989, in der sich der Bundestag „aus historischen und moralischen Gründen zu seiner besonderen Verantwortung für Namibia und seine Bürger“ bekannte und die Bundesregierung aufforderte, Namibia zu einem besonderen Schwerpunkt deutscher Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Zentrales Ziel der Zusammenarbeit ist nach Aussage des Auswärtigen Amts, „die namibische Regierung in ihrem Bemühen zu unterstützen, die Ungleichheiten, die die namibische Gesellschaft als Folge von Kolonialismus und Apartheid noch heute prägen und die ihren Ausdruck in weitverbreiteter Armut und hoher Arbeitslosigkeit finden, zu beseitigen und die namibische Regierung in ihrer Politik der nationalen Versöhnung zu unterstützen.“ Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind das nationale Ressourcenmanagement (Umwelt-, Ressourcenschutz, ländliche Entwicklung, Landreform), die Wirtschaftsförderung (vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen, Stärkung der Marktwirtschaft ), die Förderung der technischen Infrastruktur (z.B. im Transportwesen) sowie die Bekämpfung der AIDS-Seuche. Die Regierungen beider Länder streben an, die bilateralen Beziehungen weiter auszubauen. Nach dem bilateralen Kulturabkommen von 1991 sind inzwischen auch ein Investitionsförderungsvertrag sowie ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart worden. Neben Entwicklungszusammenarbeit auf staatlicher Ebene gibt es eine Vielfalt privater Initiativen und Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen. Auch die gegenseitigen Besuche hochrangiger Politiker beider Länder haben zur Fortentwicklungen der deutsch-namibischen Beziehungen beigetragen. Die zahlreichen Gespräche auf höchster Ebene unterstreichen ebenso wie die regen Kontakte auf Länder- und Kommunalebene den hohen Stellenwert, der dem bilateralen Verhältnis inzwischen in beiden Ländern zugemessen wird. So haben unter anderem Bundeskanzler Kohl (1994), Bundespräsident Herzog (1998) sowie die Bundesminister Fischer (2003), Wieczorek-Zeul (2004), Niebel (2010, 2011) und Schavan (2012) Namibia besucht. In Deutschland waren die namibischen Staatspräsidenten Nujoma (1996, 2002) und Pohamba (2005) sowie zuletzt der namibische Außenministerin Nandi-Ndaitwah (Januar 2013) zu Gast. Auch Parlamentarier, kirchliche Gruppen, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern beider Länder unterhalten inzwischen eine Vielzahl von Kontakten und Beziehungen zueinander. Auch wenn das sensible Thema der deutschen Kolonialvergangenheit nach wie vor ein gewisses Erregungspotential birgt (u.a. Wiedergutmachungsforderungen, Forderung nach Rückgabe von Herero- und Nama-Schädeln) und in den letzten Jahren immer wieder mal ins Zentrum der bilateralen Beziehungen gerückt wurde, werden die deutsch-namibischen Beziehungen und die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit insgesamt als gut bewertet. Offizielle Stellen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 069/13 Seite 10 der Bundesrepublik haben wiederholt ihre Bereitschaft bekundet, weiterhin die besondere Partnerschaft und Freundschaft zwischen beiden Ländern zu pflegen und zu intensivieren. Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Auswärtiges Amt (2013). Namibia: Beziehungen zu Deutschland. http://www.auswaertigesamt .de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Namibia/Bilateral_node.html [Stand: 24.9.2013]. Anlage 13 Rumpf, Hanno - Botschafter der Republik Namibia (2003).Stand und Perspektiven der Beziehungen zwischen der Republik Namibia und er Bundesrepublik Deutschland. http://www.namibiabotschaft .de/images/stories/Ambassador/Rumpf/Stand_und_Perspektiven_der_Beziehungen.pdf [Stand: 24.9.2013].