Walter Dürrfeld Lernen für den Häftlingseinsatz: Von Pölitz nach Auschwitz - Ausarbeitung - © 2009 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 044/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Walter Dürrfeld Lernen für den Häftlingseinsatz: Von Pölitz nach Auschwitz Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 044/09 Abschluss der Arbeit: 8. Mai 2009 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - Zusammenfassung - Zu den sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozessen, die im Anschluss an die Prozesse gegen die NS-Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militär-Tribunal (IMT) stattfanden, gehörte auch das Verfahren gegen die IG Farben („Vereinigte Staaten vs. Carl Krauch et al“, Nachfolgeprozess Nr. VI). Führende Manager und Direktoren des Konzerns, der unter anderem die für die Kriegsführung des Dritten Reiches dringend notwendigen Kraftstoffe herstellte, wurden nicht zuletzt wegen der Ausbeutung, Versklavung und Vernichtung von Zwangsarbeitern und Häftlingen angeklagt. Unter ihnen war Dr. Ing. Walter Dürrfeld. Neben Otto Ambros wurde er mit 8 Jahren Freiheitsentzug zur höchsten Strafe verurteilt. Ambros und Dürrfeld wurden für schuldig befunden, hauptverantwortlich für den Aufbau und die Betreibung des von der IG-Farben in Auschwitz- Monowitz errichteten Werkes gewesen zu sein und dort den Einsatz der Zwangsarbeiter verantwortet zu haben. Ihrer Entscheidung legten die Richter nur Dürrfelds Aktivitäten im IG-Werk Auschwitz zugrunde, hingegen berücksichtigten sie nicht seine vorherigen Verantwortlichkeiten als Manager anderer Standorte von IG-Werken. Dürrfeld, der seit 1927 für die IG-Farben tätig war, hatte jedoch bereits anderenorts Erfahrungen mit zwangsweise eingesetzten Arbeitskräften gesammelt. In den Hydrierwerken Pölitz AG, einem der größten Werke zur Herstellung synthetischen Flugbenzins, war Dürrfeld als ein leitender Manager ebenfalls für den Einsatz von Gefangenen und Zwangsarbeitern zuständig. Als er nach Auschwitz berufen wurde, um dort den Aufbau des IG Werkes zu koordinieren und zu beaufsichtigen, verließen sich die Verantwortlichen darauf, dass Dürrfeld aufgrund der zuvor gemachten Erfahrungen in der Lage sein würde, die in Anbetracht des Aufbaus eines hochmodernen und groß konzipierten Werkes schwierigen Aufgaben bravourös zu meistern. Inhalt 1. Einleitung 4 2. Dürrfelds Tätigkeit in Auschwitz 5 3. Dürrfelds Verurteilung im VI. Nürnberger Nachfolgeprozess 8 4. Dürrfelds Auftreten als Zeuge im Wollheim-Prozess 9 5. Literatur 11 - 4 - 1. Einleitung Walter Dürrfeld, geboren am 24. Juni 1899 in Saarbrücken, arbeitete ab 1927 bei der IG Farben in Leuna im Bereich der Produktion synthetischen Treibstoffes .1 Von 1932 an war Dürrfeld als Chefingenieur bei den Leuna-Werken tätig. Wann Dürrfeld zur „Norddeutschen Hydrierwerke AG“ nach Pölitz wechselte, deren Bau Anfang 1938 beschlossen worden war, ist nicht bekannt . In Pölitz erlangte Dürrfeld bald Berühmtheit; denn eines der Gefangenenlager , dessen Insassen zur Rekrutierung von Arbeitskräften beim Aufbau und Fertigung in den Hydrierwerken herangezogen wurden, bezeichnete man nach dem Manager als Dürrfeld-Lager. 1941 beauftragte die IG Farben Walter Dürrfeld, sie in den Verhandlungen mit dem Deutschen Reich beim Aufbau des Werkes in Auschwitz Monowitz zu vertreten. Dürrfeld war vorläufiger Betriebsleiter und als solcher verantwortlich für das in einer Entfernung von ca. sechs Kilometern vom Stammlager des KZ Auschwitz entfernt errichteten Werks zur Herstellung synthetischen Kautschuks. Von 1941 bis 1945 verfügte er über die Prokura der IG Farben und somit über Handlungsvollmacht. Von 1944 bis 1945 war er Direktor des IG-Werkes Auschwitz.2 1932 trat Dürrfeld in das Nationalsozialistische Fliegerkorps (NSFK), ein, 1934 folgte der Eintritt in die Deutsche Arbeitsfront (DAF). 1937 schließlich wurde Dürrfeld Mitglied der NSDAP. Ab 1944 war er Bezirksobmann für Oberschlesien bei der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie. Mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse hatte man ihn 1918 ausgezeichnet. Das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse erhielt er im Jahre 1941, 1944 wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse überreicht. (Berndt 1948, 11) Als das KL Auschwitz bei Herannahen der Roten Armee 1945 evakuiert, d. h. geräumt wurde, beteiligte sich Dürrfeld an den Selektionen (Klee 2003: 121). Dürrfeld selbst fuhr nach Pirna in eine sich dort befindende IG-Fabrik. Im Mai 1945 flüchtete er weiter Richtung Westen. Erstmalig wurde er vom 9. Juni bis zum 17. Juni 1945 gefangen gehalten. Am 5. November 1945 geriet er in amerikanische Gefangenschaft. (Wagner 2000: 301). Gegen ihn wurde in einem der Nürnberger Folgeprozesse, dem Prozess gegen die IG Farben 1 Vgl. Klee, Ernst (2003). Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? Frankfurt/Main: S. Fischer, S. 121. 2 Vgl. Berndt [o.VN.] (1948): Das Urteil im I.G.-Farben-Prozeß, Offenbach a.M.: Bollwerk- Verlag, S. 11. - 5 - vom 14. August 1947 bis 30. Juni 1948, Anklage erhoben. Er wurde zu 8 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, aber vorzeitig entlassen. Nach seiner Haftentlassung konnte Dürrfeld bei der Suche nach einer neuen Anstellung auf die alten Netzwerke der IG Farben hoffen. Mit „Rücksicht“ auf seine „langjährige I.G.-Zugehörigkeit“ unterschrieb er im Oktober 1952 einen Vertrag, der ihm eine Tätigkeit bei den Farbwerken Hoechst garantierte . Aufgrund des Wollheim-Prozesses, bei dem Dürrfeld für den 20. November 1952 als Zeuge der Verteidigung aussagen sollte, kam es dazu aber nicht. Den Verantwortlichen erschien es in Anbetracht der Brisanz des Verfahrens nicht ratsam, dass Dürrfeld seine Tätigkeit tatsächlich aufnahm. Stattdessen vermittelte ihm Otto Ambros eine Stelle als Vorstandsmitglied der Scholven- Chemie AG in Gelsenkirchen-Buer, einer Tochtergesellschaft der Hibernia.3 Weiterhin fungierte Dürrfeld als Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der Borkenberge-Gesellschaft in Recklinghausen und der Frauenklinik Dr. Bohnen in Helmstedt. Bei den Firmen Friesecke & Hoepfener GmbH in Erlangen, Phenolchemie GmbH in Gladbeck/Westf. sowie der Hibernia Chemie in Wanne-Eickel war er Mitglied im Aufsichtsrat. Zudem gehörte er dem Beirat der Rohrstickstoff AG in Bochum an. Walter Dürrfeld starb am 1. März 1967.4 2. Dürrfelds Tätigkeit in Auschwitz Walter Dürrfeld wurde als Chefingenieur und Bauleiter im IG-Werk Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen die Aufsicht und die Überwachung über die Arbeit und den Häftlingseinsatz vor Ort. Rudolf Höß, der Kommandant von Auschwitz, erklärte im Nürnberger Prozess am 20. Mai 1946 eidesstattlich : Dürrfeld „war vorläufiger Leiter von Buna in Auschwitz bis zur Fertigstellung des Betriebes. Ihm waren alle Angelegenheiten in bezug auf Verwaltung , Bau und Maschinerie unterstellt. Er besuchte auch das Lager Auschwitz selbst. Er wusste von der Vergasung von Menschen in Birkenau und war besorgt wegen der Weise, in der er diese schrecklichen Dinge seinen Mitarbeitern und Untergebenen erklären sollte. Dr. Dürrfeld, gerade so wie andere Betriebsdirektoren, war verantwortlich für die schlechte Behandlung der Insassen in demselben Maße, wie ich als Kommandant des Konzentrationslagers für die Ausschreitungen des letzten Unteroffiziers verant- 3 Vgl. Lindner, Stephan H. (2005): Hoechst. Ein I.G. Farben Werk im Dritten Reich, München : C. H. Beck, s. 363f. 4 Vgl. Schreiber, Peter Wolfram (1987): IG Farben. Die unschuldigen Kriegsplaner. Profit aus Krisen, Kriegen und KZs. Geschichte eines deutschen Monopols, 2. Aufl. Essen: Verlag Neuer Weg, S. 129. - 6 - wortlich gewesen war. […] Dr. Dürrfeld lebte mit seiner Familie in der Nähe von Auschwitz, während er dort tätig war.“ (Schreiber 1987: 132) Die Entscheidung, die IG Auschwitz zu gründen, war am 6. Februar 1941 gefallen, als anlässlich einer Besprechung im Wirtschaftsministerium erklärt wurde, dass die Erzeugung synthetischen Kautschuks gesteigert werden müsste. Zum Verbindungsmann zwischen der IG Farben und der SS wurde Himmlers Adjutant Karl Wolff bestimmt. In einer der ersten Besprechungen, die die IG mit ihm führte, war als einer ihrer Vertreter Walter Dürrfeld anwesend . Bei dieser Gelegenheit erkundigte er sich, in welcher Weise „das Konzentrationslager Auschwitz die IG-Auschwitz unterstützten könne, und zwar in Bezug auf die Lieferung aus den verschiedenen Werkstätten des Konzentrationslagers […] und in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften“.5 Dürrfeld verhandelte in der Folge wiederholt mit dem Kommandanten des KL Auschwitz, SS-Sturmbannführer Rudolf Höß, der die volle Unterstützung beim Bau des Werkes durch das KL zusagte, soweit dies die Personal- und Materiallage ihm erlauben würde. (Wagner 2000: 63) Im März 1941 besuchte Dürrfeld Auschwitz zum ersten Mal, um das für den Bau vorgesehene Gelände in Augenschein zu nehmen.6 In einem Gespräch mit Rudolf Höß wurde festgelegt, in welchem Umfang sich die Unterstützung durch das KZ Auschwitz beim Aufbau von Auschwitz Monowitz bewegen sollte. Es kann spekuliert werden, in wieweit Dürrfelds Erfahrungen bei den Größenordnungen, in denen man Häftlinge anforderte, eine Rolle gespielt haben. Demnach sollten für das laufende Jahr 1941 etwa „1000 Hilfskräfte und Fachkräfte“ gefordert werden. Für das Jahr 1942 kündigten die IG Farben einen Bedarf von „etwa 3000 Häftlingen“ an. Eine „weitere Gestellung von Arbeitskräften über die gesamte Zahl hinaus“ wurde als im Rahmen des möglichen liegend erachtet. Neben der Beschaffung der nötigen Werkstoffe wurde – möglicherweise von Dürrfeld – auf die Notwendigkeit verwiesen, dass man über eine genügend große Zahl von „Kappos [!]“ verfügen müsste, die unter den „Berufsverbrechern“ ausgesucht werden sollten. Als Arbeitszeit wurden für das Sommerhalbjahr 10 bis 11 und für das Winterhalbjahr mindestens 9 Stunden angenommen. (Arbeitsgruppe ehemaliger Häftlinge: 18) 5 Wagner, Bernd C.: IG Auschwitz. Zwangsarbeit und Vernichtung von Häftlingen des Lagers Monowitz 1941-1945, München 2000, S. 58. 6 Vgl. http://m03f.meso.net/de/der_diavortrag_des_angeklagten_walther_duerrfeld_im_ig_farb enprozess - 7 - Anfang 1942 entstand als drittes großes Auschwitzer Konzentrationslager neben dem Stammlager und dem IG-Werk Auschwitz Monowitz das KZ Auschwitz-Birkenau, ein reines Vernichtungslager. Die Entscheidung, wer zur „Vernichtung durch Arbeit“ und somit zur Beschäftigung in Monowitz oder zur sofortigen Tötung in Birkenau bestimmt wurde, war anfänglich bei der Ankunft der Häftlinge in Auschwitz getroffen worden. Später erfolgten diese Selektionen in Monowitz. Die IG-Farben-Werksleitung nahm an diesen Selektionen teil, wenn sie nicht sogar selbst eingriff. Ein Zeuge berichtete nach 1945, wonach „die Konzernvertreter ständig auf Selektionen gedrungen “ hätten, wobei „sich Dr. Dürrfeld besonders hervorgetan“ hätte. Dürrfeld stellte bei der Häftlingsauswahl Bedingungen. Er forderte „kräftige und arbeitsfähige Häftlinge“ und eine „größere Freizügigkeit im Einsatz der Häftlinge “, die zudem zu „größerer Leistung“ anzuspornen seien. (Schreiber 1987: 127ff.) Dürrfeld betrachtete den Einsatz der Häftlinge unter dem Gesichtspunkt der reinen Produktivität. Sie sollten Leistungen erzielen. Fehlzeiten , wie sie z. B. durch Krankheiten entstehen konnten, wollte er vermeiden . So war es Dürrfeld, der entschied, den „Krankenbau Monowitz möglichst klein“ zu halten. Erkrankten Häftlinge, so waren sie in das Stammlager bzw. Vernichtungslager Auschwitz „zurückzuschaffen“. Das geschah, wenn Häftlinge länger als drei oder vier Wochen aufgrund von Krankheit nicht arbeitsfähig waren. Die IG Farben gab in der ersten Jahreshälfte 1943 die Anordnung heraus, dass Häftlinge nicht länger als 2 Wochen im Häftlingskrankenbau verbleiben durften. Ehemalige Häftlinge bezeugten nach 1945, die IG Farben hätten Selektionen von der SS verlangt, da die Kosten für die Behandlung und Unterbringung erkrankter Zwangsarbeiter nur für die Dauer von 14 Tagen getragen wurden.7 Dürrfeld unterrichtete im September 1942 die Firma Krupp in Essen, welche Kosten der IG Farben durch den Einsatz der Häftlinge entstanden. Der SS waren für einen Facharbeiter je Tag 4 RM zu zahlen, für einen Hilfsarbeiter waren es pro Tag 3 RM.8 Die Leitung der IG Farben war mit Dürrfelds Tätigkeit in Auschwitz sehr zufrieden . Carl Krauch, seit 1940 Aufsichtsratsvorsitzender, äußerte sich in einem Brief vom 7. Januar 1943 anerkennend über die Tätigkeit Dürrfelds. 7 Vgl. Dirks, Christian (2006): „Die Verbrechen der anderen.“ Auschwitz und der Auschwitz-Prozess in der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer, Paderborn u. a.: Schöningh, S. 126. 8 Vgl. Walter Dürrfeld an die Firma Friedrich Krupp in Essen, 14.09.1942, in: Arbeitsgruppe ehemaliger Häftlinge des KZ Auschwitz (Hrsg.): I.G. Farben. Auschwitz. Massenmord . Über die Blutschuld der I.G. Farben [o. J., o.O.]. - 8 - Seine Eignung für die Aufgabe hätte er bereits im Zuge der Errichtung der Pölitzer Hydrierwerke AG unter Beweis gestellt. Krauch wünschte, dass Dürrfeld weiterhin als sein Beauftragter für die Errichtung des IG-Werks Auschwitz tätig sein sollte und versicherte ihm, dass er „bei der Ausführung dieser Aufgabe meiner persönlichen Unterstützung in jeder Weise gewiss sein“ könnte. (Berndt 1948: 131) Auch Rudolf Höß konnte sich nach 1945 gut erinnern, dass unter Dürrfelds Leitung die IG-Farben-Werke in Pölitz aufgebaut worden waren. Ihm war auch erinnerlich, dass die IG 1944 auf Dürrfelds diesbezügliche Kenntnisse zurückgriff, nachdem die Pölitzer Hydrierwerke durch die Bombardierung alliierter Streitkräfte Ende Mai schwer zerstört worden waren. Dürrfeld wurde als „Kommissar“ dorthin beordert, „um das durch Luftangriffe zerstörte Werk mit Insassen von Konzentrationslagern wieder aufzubauen“. (Schreiber 1987: 132). Das Außenlager Pölitz des Konzentrationslagers Stutthof wurde am 25. Juni 1944 eröffnet9 und wieder nutzte Dürrfeld die Arbeitskraft von Häftlingen für den Wiederaufbau und Betrieb eines IG-Werkes. Der Historiker Bernd Wagner kam zu dem Schluss, dass sich Dürrfeld in besonderer Weise zum Werkzeug und Komplizen der SS gemacht habe: „Insbesondere die verstärkte Disziplinierung, die systematische Überwachung und der für Tausende tödliche Austausch entkräfteter gegen Häftlinge gehen auf die persönliche Intervention Dürrfelds zurück. Dabei lässt sich eine mit der Zeit zunehmende Skrupellosigkeit im Umgang mit den Häftlingen feststellen. Das Vorbild der massenhaften Ermordung von Juden in Sichtweite des Werksgeländes, die trotz aller Gegenmaßnahmen mangelhafte Arbeitsproduktivität und die sich gegen Deutschland wendende Kriegslage ließen seine Anweisungen immer radikaler werden.“ (Wagner 2000: 291) 3. Dürrfelds Verurteilung im VI. Nürnberger Nachfolgeprozess Der Prozess gegen die IG Farben, Fall VI der Nachfolgeprozesse, war das dritte Verfahren, mit dem Telford Taylor, Hauptankläger des amerikanischen Militärgerichtshofes, die enge Verflechtung zwischen der Industrie und dem Regime des Dritten Reiches dokumentieren und ahnden wollte.10 Die Ankla- 9 Vgl. Wolfgang Benz/Barbara Distel, Redaktion: Angelika Königseder (2007): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 6: Natzweiler, Groß-Rosen, Stutthof, München: C. H. Beck, S. 716. 10 Vgl. zum folgenden: Kastner, Klaus (2001): Von den Siegern zur Rechenschaft gezogen. Die Nürnberger Prozesse, Nürnberg: Hofmann Verlag, S. 249ff. Die beiden anderen Verfahren waren das Verfahren gegen Krupp sowie gegen Flick. - 9 - geschrift vom 3. Mai 1947 führte Verschwörung zur Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, die Beteiligung am Angriffskrieg, die Plünderung der besetzten Gebiete in großem Umfang, Versklavung, Misshandlung, Folter und Ermordung von Kriegsgefangenen und Zivilisten sowie die Zugehörigkeit zur vom IMT als verbrecherisch erklärten SS-Organisation auf. Besonderer Anklagepunkt war der Bau der IG Auschwitz. 24 Direktoren und vier weitere leitende Angestellte wurden unter diesen Anklagepunkten angeklagt .11 Unter menschenunwürdigen Bedingungen waren in Auschwitz Monowitz bis zum Jahreswechsel 1944/45 ca. 390.000 KZ-Häftlinge untergebracht worden . Die Anklage verwies auf die besonders hohe Mortalitätsrate; denn in Monowitz waren innerhalb kurzer Zeit ungefähr 25.000 Arbeiter gestorben. Der Prozess begann am 27. August 1947. Für das Tribunal erwies es sich jedoch ungeachtet der Unmengen an Dokumenten, die vorgelegt wurden und der 152 Verhandlungstage als schwierig, die individuelle Schuld der Angeklagten nachzuweisen. Die Folge waren zehn Freisprüche. Zu den höchsten Strafen wurden mit jeweils acht Jahren Walter Dürrfeld und Otto Ambros verurteilt. Ihnen wurde die Verwendung und vorschriftswidrige Behandlung von Kriegsgefangenen sowie die Verwendung ausländischer Zwangsarbeiter und Häftlinge zur Last gelegt.12 4. Dürrfelds Auftreten als Zeuge im Wollheim-Prozess 1951 verklagte Norbert Wollheim, Überlebender des KZ Auschwitz Monowitz die IG Farben auf Schmerzensgeld und Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn. Am 3. November 1951 wurde durch den von ihm beauftragten Henry Ormond, der als Jurist jüdischer Herkunft ebenfalls Verfolgter des NS- Regimes gewesen war, Klage eingereicht. Nach knapp zweijähriger Verhandlung gab das Gericht Wollheim am 10. Juni 1953 Recht und verurteilte die IG Farben zur Zahlung von 10.000 DM. Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (2. Instanz) endete wiederum zwei Jahre später mit einem Vergleich zwischen der IG Farben einerseits und Wollheim sowie der Claims Conference andererseits, infolgedessen insgesamt 3 Millionen DM an ehemalige Zwangsarbeiter der IG Farben im KZ Bu- 11 Vgl. Tom Bower: „Alle deutschen Industriellen saßen auf der Anklagebank.“ Die Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Krupp, Flick und die IG Farben, in: Eisfeld, Rainer /Müller, Ingo (Hrsg.) (1989): Gegen Barbarei. Essays Robert M. W. Kempner zu Ehren , Frankfurt/Main: Athenäum, S. 239-256, hier S. 249. 12 Vgl. Schneckenburger, Artur (1988): die Geschichte des I.G.-Farben-Konzerns. Bedeutung und Rolle eines Großunternehmens, Köln: Pahl-Rugenstein-Verlag, s. 126. - 10 - na/Monowitz bzw. den Nebenlagern Fürstengrube und Janinagrube gezahlt wurden.13 Der Wollheim-Prozess begann am 16. Januar 1952.14 Den Zeugen der Anklagen zufolge seien Arbeitstempo und Arbeitsintensität im IG-Farben-Werk Auschwitz-Monowitz nicht von der SS bestimmt worden, sondern stattdessen hätten sich die Verantwortlichen der IG Farben vor Ort durch besondere Brutalität hervorgetan. So habe die wöchentliche Arbeitszeit 72 Stunden betragen . Die IG Farben ließen sich durch den Frankfurter Rechtsanwalt und Vorsitzenden der hessischen Anwaltskammer Dr. Flesch vertreten, der von seinen Kollegen Dr. Seidl (München) und Dr. Dix (Köln) unterstützt wurde. Als Zeuge der Verteidigung wurde auch Walter Dürrfeld aufgerufen. Dürrfeld äußerte im Verlaufe der Vernehmung einige Bemerkungen, die ein bezeichnendes Licht auf ihn warfen und der Sache der IG Farben eher nicht dienlich waren. So hätte eines der beauftragten Subunternehmen, eine belgische Firma, „nach eigenem Geständnis sehr viel minderwertige Menschen mitgebracht, denn wir haben in der Tat sehr viel Schwierigkeiten gehabt. Man macht sich oft keine Vorstellung davon, was für Menschen hier hingebracht worden sind. Es waren da sozusagen berufsmäßige Bummelanten und Simulanten darunter.“15 Dürrfeld verwies auf die langjährigen Erfahrungen, über die er im Umgang mit Häftlingen inzwischen verfügte: „Das ist eben die Folgeerscheinung davon, wenn so viele Menschen auf einmal ohne große Auslese, an eine Stelle hin verwiesen werden. Sie haben den natürlichen Ausleseprozess eines alten Werkes, das seit 10 und 20 Jahren besteht, noch nicht durchgemacht.“16 Diese Erfahrungen hatte Dürrfeld anfangs in Pölitz gesammelt. In Auschwitz hatte er sein Wissen über den Einsatz von Häftlingen zur Anwendung bringen können. 13 Vgl. http://www.wollheim-memorial.de/de/wollheimprozess_19511957. 14 Vgl. zum folgenden: Benz, Wolfgang (1989): Der Wollheim-Prozeß. Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz, in: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hrsg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München: Oldenbourg, S. 303-326, hier S. 307f. 15 Walther Dürrfeld, Zeugenvernehmung, 15./16./19.4.1948. Archiv des Fritz Bauer Instituts , Nürnberger Nachfolgeprozess Fall VI, Prot. (d), reel 056, Bd. 32a, Bl. 11767–11821 (15.4.1948), Bl. 11824–11916 (16.4.1948), reel 057, Bd. 33a, Bl. 11935–11987, 12004– 12051 (19.4.1948), hier Dürrfeld, Zeugenvernehmung, 16.4.1948, Bl. 11881, zitiert nach http://m03f.meso.net/de/der_diavortrag_des_angeklagten_walther_duerrfeld_im_ig_farb enprozess. 16 Ebenda, Dürrfeld, Zeugenvernehmung, 16.4.1948, Bl. 11881. - 11 - 5. Literatur Arbeitsgruppe ehemaliger Häftlinge des KZ Auschwitz (Hrsg.): I.G. Farben. Auschwitz. Massenmord. Über die Blutschuld der I.G. Farben [o. J., o.O.]. Benz, Wolfgang (1989): Der Wollheim-Prozeß. Zwangsarbeit für I.G. Farben in Auschwitz, in: Ludolf Herbst/Constantin Goschler (Hrsg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland, München: Oldenbourg, S. 303- 326. Benz, Wolfgang/Barbara Distel, Redaktion: Angelika Königseder (2007): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 6: Natzweiler, Groß-Rosen, Stutthof, München: C. H. Beck. Berndt [o. VN] (1948): Das Urteil im I.G.-Farben-Prozeß, Offenbach a. M.: Bollwerk-Verlag. Dirks, Christian (2006): „Die Verbrechen der anderen.“ Auschwitz und der Auschwitz-Prozess in der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer, Paderborn u. a.: Schöningh. Eisfeld, Rainer/Müller, Ingo (Hrsg.) (1989): Gegen Barbarei. Essays Robert M. W. Kempner zu Ehren, Frankfurt/Main: Athenäum. Kastner, Klaus (2001): Von den Siegern zur Rechenschaft gezogen. Die Nürnberger Prozesse, Nürnberg: Hofmann Verlag. Koop, Volker (2005): Das schmutzige Vermögen. Das Dritte Reich, die I.G. Farben und die Schweiz, München: Siedler. Lindner, Stephan H. (2005): Hoechst. Ein I.G. Farben Werk im Dritten Reich, München: C. H. Beck. Schneckenburger, Artur (1988): die Geschichte des I.G.-Farben-Konzerns. Bedeutung und Rolle eines Großunternehmens, Köln: Pahl-Rugenstein- Verlag. Schreiber, Peter Wolfram (1987): IG Farben. Die unschuldigen Kriegsplaner. Profit aus Krisen, Kriegen und KZs. Geschichte eines deutschen Monopols, 2. Aufl. Essen: Verlag Neuer Weg. Wagner, Bernd C. (2000). IG Auschwitz. Zwangsarbeit und Vernichtung von Häftlingen des Lagers Monowitz 1941-1945. München: K. G. Saur. - 12 - Internet-Links: Der Diavortrag des Angeklagten Walther Dürrfeld im I.G. Farben-Prozess: http://m03f.meso.net/de/der_diavortrag_des_angeklagten_walther_duerrfeld _im_ig_farbenprozess