© 2016 Deutscher Bundestag WD 9 - 3000 – 038/16 Positionen von Verbänden zu den Neuregelungen beim Elterngeld Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 2 Positionen von Verbänden zu den Neuregelungen beim Elterngeld Aktenzeichen: WD 9 - 3000 – 038/16 Abschluss der Arbeit: 29. Juni 2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 4 2. Reaktionen auf die Neuregelung 5 2.1. Deutsches Jugendinstitut (DJI) 5 2.2. Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) 5 2.3. Verband binationaler Familien und Partnerschaften 5 2.4. Familienbund der Katholiken 5 2.5. Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) 6 2.6. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 6 2.7. Deutscher Juristinnenbund (djb) 6 2.8. Vertreter der Frauen Union 6 2.9. Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter 7 2.10. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 7 2.11. Vereinigung der Arbeitgeberverbände 7 2.12. Bundesverband mittelständische Wirtschaft 7 2.13. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) 7 2.14. Zentralverband des deutschen Handwerks 8 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 4 1. Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2015 sind die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus in Kraft1. Danach gibt es im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nunmehr für Eltern neben dem bisherigen Anspruch auf Elterngeld die Möglichkeit, ein sog. ElterngeldPlus zu beziehen bzw. beide Varianten des Elterngeldes zu kombinieren. Das bisherige Elterngeld (Basiselterngeld ) wird Eltern gezahlt, die ihr Kind in den ersten 14 Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Mütter und Väter können zwölf Monatsbeiträge untereinander aufteilen – wenn sie beide das Elterngeld nutzen und entsprechendes Erwerbseinkommen entfällt, so erhalten sie Elterngeld für zwei zusätzliche Monate (sog. Partnermonate ). Mit Hilfe des neuen ElterngeldPlus sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt und die frühere Rückkehr in den Beruf ermöglicht werden. Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes , der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde, aber es wird für den doppelten Zeitraum gezahlt und soll damit Eltern über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Möglichkeit geben, sich mehr Zeit für ihr Kind nehmen zu können. Darüber hinaus wird beiden Elternteilen ein Partnerschaftsbonus von vier weiteren Monaten Elterngeld gewährt, wenn beide Elternteile in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. Oktober 2014 eine öffentliche Anhörung zum geplanten ElterngeldPlus durchgeführt . Hierzu ging eine Reihe von Stellungnahmen ein. Vielfach wurde die geplante Neuregelung als gelungener Schritt begrüßt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu verbessern. Kritisch wurde u. a. von der Seite der Arbeitgeber gesehen, dass sich die Betriebe nunmehr auf größere Flexibilität und mehr organisatorischen Aufwand einstellen müssten, um den Eltern jeweils die nach dem Gesetz möglichen Arbeitszeitmodelle gewähren zu können. Zum Teil wurde auch kritisiert, dass die Neuregelung sehr kompliziert sei und dies zu erhöhtem Beratungsaufwand führen würde. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, äußerte sich zu dem neuen Gesetz im Vorwort der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit“: „Mit dem ElterngeldPlus erhalten Familien mehr Spielräume: Für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben. Für Mütter, die ihre gute Ausbildung im Beruf nutzen und für Väter, die mehr Zeit für Kinder finden“, abrufbar unter: http://www.bmfsfj.de/Redaktion BMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ElterngeldPlus-mit-Partnerschaftsbonus-und-einerflexibleren -Elternzeit-Brosch_C3_BCre,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (Stand 28. Juni 2016). 1 Bekanntmachung der Neufassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 27. Januar 2015, BGBl I S. 33. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 5 2. Reaktionen auf die Neuregelung Einige Verbände und Organisationen haben sich in der Presse oder auch auf ihren Internetseiten zu der inzwischen in Kraft getretenen Regelung geäußert. Zum Teil nehmen sie dabei auch Bezug auf Stellungnahmen, die vor bzw. während des Gesetzgebungsverfahrens abgegeben wurden. Andere Äußerungen erfolgten im Rahmen einer weiteren öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die am 14. März 2016 zum Thema „Besserstellung von Alleinerziehenden“ stattfand. 2.1. Deutsches Jugendinstitut (DJI) Die Leiterin der Fachgruppe „Familienpolitik und Familienförderung“ bezeichnet – in einer Äußerung auf der Internetseite des DJI - die Neuregelung als „sinnvolles Instrument, um eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter zu stärken“: „Die neuen Väter und das Elterngeld plus“ vom 14. November 2014, http://www.dji.de/index .php?id=80&tx_ttnews%5Btt_news%5D=127&cHash=4facaa57b3912c64e099000bd7f9facc (zuletzt abgerufen am 21. Juni 2016). 2.2. Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Das ZFF ist der Ansicht, die Neuregelung entfalte gute gleichstellungspolitische Wirkungen. Es bestünde allerdings weiterer Verbesserungsbedarf, um die partnerschaftliche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu fördern. U. a. sollte auch arbeitslosen Eltern der Bezug von Elterngeld für die vollen 14 Monate ermöglicht werden, ohne dass dies auf Hartz IV oder Sozialhilfe angerechnet würde, s. http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/zeitpolitik/elternzeit-elterngeld / (zuletzt abgerufen am 22. Juni 2016). 2.3. Verband binationaler Familien und Partnerschaften Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMFSFJ vom 30. April 2014 die grundlegenden Ansätze des Entwurfs begrüßt. Er befürchtet jedoch u. a., dass durch das geplante Gesetz Familien mit kleinem Einkommen – und dazu könnten auch Familien mit Migrationshintergrund zählen – von den Verbesserungen beim Elterngeld nicht wesentlich profitieren würden. Dies gelte auch für den neuen Partnerbonus, der nur gut ausgebildeten und gut verdienenden Paaren zugutekommen würde, vgl. https://www.elterngeld.net/quellen/elterngeldplus/stellungnahme-binational.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.4. Familienbund der Katholiken Grundsätzlich begrüßt der Familienbund der Katholiken die Wahlmöglichkeit, die mit der Neuregelung des ElterngeldPlus Familien eingeräumt wird, da die Eltern damit auch die Wahl über die „Erwerbs-, Haus und Sorgearbeit“ treffen könnten. Er ist gleichwohl der Auffassung, die Vorgaben für den Partnerschaftsbonus seien zu eng. So würden noch mehr Familien erreicht, wenn der Bonus auch für Teilzeitbeschäftigte ab einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden anstelle von 25 Stunden gelten würde. S. https://www.elterngeld.net/quellen/elterngeldplus/stellungnahmefamilienbund .pdf (Stand: 28. Juni 2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 6 2.5. Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf) Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft befürwortet die Neuregelung, vor allem im Hinblick darauf , dass die Möglichkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf erweitert werden. Sie betont aber, dass dies nur ein Anfang sein könne. Mittelfristig müsse man zu einer vorübergehenden reduzierten Erwerbstätigkeit für junge Eltern gelangen, und dies sollte in gleicher Weise für Menschen mit Betreuungsaufgaben gelten, s. Pressemitteilung vom 7. November 2014, „Elterngeld Plus: Ein Anfang ist gemacht“, http://www.eaf-bund.de/documents/Pressemitteilungen /PM_2014/141107_ElterngeldPlus.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.6. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass es seinen langjährigen Forderungen entspreche, eine Verbesserung gerade für die Eltern zu erreichen, die beide in Teilzeit arbeiten. Er sieht an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf und gibt zu bedenken, dass die Neuregelung zu großen Herausforderungen gerade für die Jugendämter führen würde. Kommunen und Länder müssten unterstützt werden, insbesondere durch Sicherstellung der personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen , s. Stellungnahme vom 30. September 2014, https://www.deutscher-verein.de/de/uploads /empfehlungen-stellungnahmen/2014/dv-18-14-elterngeldplus.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.7. Deutscher Juristinnenbund (djb) Der djb hat bereits zum Entwurf des Gesetzes zur Einführung des ElterngeldPlus am 26. Juni 2014 eine Stellungnahme abgegeben (https://www.djb.de/Kom/K4/st14-10/) und hat sich darüber hinaus auch im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zur „Verbesserung der Situation Alleinerziehender “ am 14. März 2016 geäußert (https://www.bundestag .de/blob/413232/a3cc767940ae05fe24553c635fd7c451/wersig-data.pdf ). Er befürwortet u. a. das Ziel, Eltern „mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen“. Allerdings sei der Stundenkorridor, der bei den Partnerschaftsbonusmonaten für eine Teilzeittätigkeit mit 25 bis 30 Stunden angesetzt werde, zu eng. Hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist der djb – wie auch das ZFF (s. o. unter 2.2) - der Auffassung, eine Anrechnung dürfe nicht stattfinden, weil damit die Gruppe der Eltern im SGB II-Leistungsbezug die einzige sei, die durch das Mindestelterngeld nach der Geburt des Kindes keine finanzielle Besserstellung erhalte (vgl. Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung am 14. März 2016, S. 3). 2.8. Vertreter der Frauen Union Vertreter der Frauen-Union Hessen (MdL Bettina Wiesmann, Stellvertretende Vorsitzende) und Nordrhein-Westfalen (MdB Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und Vorsitzende der Frauen-Union NRW) sprachen sich im Herbst 2015 dafür aus, jetzt ein Elterngeld II einzuführen. Die Finanzmittel aus dem wegfallenden Betreuungsgeld sollten entsprechend überführt werden. U. a. sollte im Anschluss an den Bezug von Elterngeld Eltern ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € monatlich für zwölf Monate gewährt werden , wenn ein Elternteil auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet oder diese einschränkt, http://www.fu-nrw.de/files/pm_fischbach_u._wiesmann_egii_10.09.2015.pdf (Stand: 21. Juni 2016). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 7 2.9. Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter Der Verband betonte in seiner Stellungnahme zur Anhörung am 14. März 2016 zur Besserstellung von Alleinerziehenden die Notwendigkeit, bei familienbezogenen Regelungen gerade auch die Lebenssituation von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, damit diese nicht – etwa durch neue Anreize für Eheleute – benachteiligt würden. Konkret bezogen auf die Neuregelung des Elterngeld Plus fordert er u. a., dass die Anrechnung des Mindestelterngeldes auf Transferleistungen zurückgenommen werden solle. Vgl. https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme _AE_Anhoerung_BT_FamAuss_Mrz16.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.10. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Oktober 2014, zum geplanten ElterngeldPlus, u. a. Bedenken an der Komplexität der Regelungen geäußert. Damit werde auch der Beratungsaufwand in den Elterngeldstellen der Kommunen sehr stark ansteigen. Daneben wird befürchtet, dass nicht alle Familienformen gleichermaßen von den neuen Regelungen profitieren würden, vgl. https://www.bundestag .de/blob/333368/d2db479275d7b80b11140f2192eaa1cc/18-13-19d-pdf-data.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.11. Vereinigung der Arbeitgeberverbände Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände verweist auf ihrer aktuellen Internetseite zum Thema ElterngeldPlus auf die Stellungnahme, die sie am 6. Oktober 2014 zum Gesetzentwurf abgegeben hat. Sie befasst sich u. a. mit der Frage der künftigen Vereinbarkeit der Wünsche von Eltern nach flexiblen Arbeitsmöglichkeiten einerseits und den betrieblichen Erfordernissen andererseits. Die Neuregelung werde ihrer Ansicht nach zur Folge haben, dass die Betriebe flexiblere Beschäftigungsmöglichkeiten vorhalten müssen, wie Minijobs, befristete Verträge oder auch den Einsatz von Zeitarbeitskräften, s. http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Stn-Elterngeld- Plus.pdf/$file/Stn-Elterngeld-Plus.pdf (Stand: 28. Juni 2016). 2.12. Bundesverband mittelständische Wirtschaft In seinem Newsletter „Mittelstand aktuell“ vom Mai 2016 äußert auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Bedenken an den Neuregelungen: Diese stelle gerade die kleinen und mittleren Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen. Auch hier wird damit argumentiert , dass es für diese Unternehmen künftig noch wichtiger werde, auf flexible Arbeitsmodelle wie Zeitarbeit, Werkverträge oder Minijobs zurückgreifen zu können, s. http://www.bvmw.de/fileadmin/NewsLetter/Mittelstand-aktuell/2016-05.html#ElterngeldPlus (zuletzt abgerufen am 21. Juni 2016). 2.13. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack äußerte sich zu dem neuen Gesetz am 1. Juli 2015 wie folgt: „ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus tragen zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei, stärken die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und schaffen solide Ausgangsbedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder.“. Wichtig sei aber auch, dass die neuen Regelungen Mitarbeitern von Klein- und Kleinstbetrieben zugutekomme, s.“ElterngeldPlus muss auch Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 9 - 3000 – 038/16 Seite 8 für Eltern in Kleinbetrieben gelten“, 1. Juli 2015, s. http://www.dgb.de/themen/++co++de1dfc54- 1fcf-11e5-bf42-52540023ef1a (zuletzt abgerufen am 21. Juni 2016). 2.14. Zentralverband des deutschen Handwerks Auch der Zentralverband des deutschen Handwerks befasst sich mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Verband hat am 22. Februar 2016 einen Ideenwettbewerb gestartet mit dem Motto „Familienfreundlichkeit im Handwerk“. Gesucht werden Unternehmen, die hier besondere Aktivitäten vorweisen können. Der Chefredakteur des handwerk magazins äußerte sich dazu wie folgt: „Durch den Ideenwettbewerb können die Handwerker zeigen, dass sie nicht nur bei ihren Aufträgen, sondern auch mit Blick auf innovative Personalarbeit zupacken können. So vielfältig wie das Handwerk selbst ist, so vielfältig sind seine Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ S. hierzu https://www.zdh.de/presse/pressemeldungen/archiv-pressemeldungen /erfolgsfaktor-familie-im-handwerk-ideenwettbewerb-startet-am-22-februar-2016.html (zuletzt abgerufen am 21. Juni 2016).