Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Ausarbeitung Die Bedeutung der Französischen Revolution für die Menschenrechtspolitik in Europa WD 1 - 3000 - 036/14 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 2 WD 1 — 3000 — 036/14 Die Bedeutung der Französischen Revolution für die Menschenrechtspolitik in Europa Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 — 3000 — 036/14 Abschluss der Arbeit: 24.06. 2014 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 3 WD 1 — 3000 — 036/14 Inhaltsverzeichnis 1. Bedeutung der Französischen Revolution für die Entwicklung der universalen Menschenrechte 4 2. Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Menschenrechtspolitik in Europa 5 3. Bedeutung der Französischen Revolution für die Definition der Menschenrechte 7 4. Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechten in Europa 5. Literatur 8 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 4 WD 1— 3000 — 036/14 „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es." Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte- und Bürgerrechte von 1789 1. Bedeutung der Französischen Revolution für die Entwicklung der universalen Menschenrechte Die Französische Revolution von 1789 war ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung der Menschenrechte in Europa. Zuvor hatte es bereits 1776 in den Vereinigten Staaten mit der „Bill of Rights" eine erste, von den Ideen der Aufklärung geprägte Grundrechteerklärung gegeben. Die Vorstellungen von Freiheit, Würde und Schutzrechten aller Menschen hatten mit der Aufklärung Einzug in das Denken europäischer Intellektueller und verschiedener Staatsmänner gehalten. Allgemein gültige Menschenrechte bildeten eine der wesentlichen Legitimationsgrundlagen für die oppositionellen Kräfte, die sich gegen die in Europa vorherrschenden absolutistischen Staatsformen richteten. In Frankreich bereiteten ein maroder Staatshaushalt, soziale Spannungen und die Unfähigkeit der Monarchen Reformen umzusetzen den Boden für die Französische Revolution. Auch König Ludwig XVI. hatte zuletzt erfolglos versucht, der drängendsten Probleme des Ancien R6gime Herr zu werden. Am 14. Juli 1789 stürmte das Volk die Pariser Bastille. Das politisches Gefängnis im Herzen der Stadt stand für Despotismus und Unfreiheit. Die darauf einsetzende erste Phase der Französischen Revolution fand schließlich einen ihren Höhepunkte in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte am 26. August 1789. Die von dem Gedankengut der Aufklärung getragene Erklärung wurde zu einem wirkungsmächtigen Meilenstein in der europäischen Rechtsstaats- und Demokratiegeschichte und kann als die erste europäische Grundrechtscharta überhaupt angesehen werden. Das von der französischen Nationalversammlung vorgelegte Dokument war zugleich Ausdruck eines selbstbewussten Parlaments, das es in dieser Form in Europa noch nicht gegeben hatte. Das größte und damals kulturell tonangebende Land des Kontinents erwies sich damit als Vorreiter der liberalen und demokratischen Bewegung. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 heißt es: „In der Überzeugung, dass die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte die alleinigen Ursachen der öffentlichen Missstände und der Verderbtheit der Regierungen sind, haben die in der Nationalversammlung vereinigten Vertreter des französischen Volkes beschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräußerlichen und geheiligten Menschenrechte darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern des gesellschaftlichen Verbandes beständig vor Augen ist und sie ohne Unterlass an ihre Rechte und Pflichten erinnert werden; damit die Handlungen der gesetzgebenden wie auch der ausübenden Macht in jedem Augenblick mit dem Zweck jeglicher politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch mehr geachtet werden; damit die Beschwerden der Bürger, von nun an auf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 5 WD 1 — 3000 — 036/14 einfache und unbestreitbare Grundsätze gegründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Wohl aller richten mögen."' Im Folgenden listet die Erklärung „in Gegenwart und unter dem Schutz des Allerhöchsten" siebzehn grundlegende Absätze auf, in denen Freiheit, Würde und Schutzrechte jedes Menschen postuliert werden. Zunächst heißt es: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Die gesellschaftlichen Unterschiede können nur auf dem allgemeinen Nutzen begründet werden." In Absatz zwei sind die „natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte" festgehalten: „Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung". Der Ursprung jeder Herrschaft liege beim Volk. Kein Einzelner könne Herrschaft ausüben, die nicht ausdrücklich vom Volk ausgehe, heißt es weiter. Es folgen Ausführungen zur allgemeinen Ethik des Zusammenlebens („Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet;") über die Grundlagen der Gesetzgebung („Das Gesetz darf nur die Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden.") bis zur Meinungsfreiheit („Die freie Mitteilung der Gedanken und Ansichten ist eines der kostbarsten Menschenrechte.") und zur Besteuerung: „Alle Bürger haben das Recht, selbst oder durch ihre Vertreter die Notwendigkeit der öffentlichen Abgaben festzustellen, sie frei zu bewilligen, ihre Verwendung zu überwachen und ihre Höhe, ihre Veranlagung, ihre Einziehung und ihre Dauer zu bestimmen." Die -Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte als eines der wichtigsten Ereignisse der ersten, liberalen Phase der Französischen Revolution wurde zwar bald überschattet von der Schreckensherrschaft einer Revolutionsregierung, die mit Massenhinrichtungen und ideologisch begründetem Terror gegen alle die vorging, die sie als „Feinde der Revolution" definierte. Allein 1793/94 wurden über 16.000 Menschen hingerichtet.' Gleichwohl gilt die Erklärung nicht nur als ein Dokument der Aufklärung, sondern auch als kultur- und mentalitätsgeschichtlicher Baustein der Französischen Revolution und ihre Auswirkungen auf die europäische Geschichte. Als erste Grundrechtecharta Europas bildet sie bis heute eine gemeinsame Wertebasis für alle freiheitlichen und demokratisch ausgerichteten Gesellschaften. 2. Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Menschenrechtspolitik in Europa Der spanische Philosoph und Soziologe Jose Ortega y Gasset bemerkte 1929: „Machen wir heute eine Bilanz unseres geistigen Besitzes — Theorien und Normen, Wünsche und Vermutungen —, so stellt sich heraus, dass das meiste davon nicht unserem jeweiligen Vaterland, sondern dem gemeinsamen europäischen Fundus entstammt. In uns allen überwiegt der Europäer bei weitem 'dokumentiert in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament B22/89. 26. Mai 1989, S. 14, in einer anderen Übersetzung: littp://www.demokretiegeschichte.au/fileacnin/user upload/Material/Erklaerung der Menschenund Buergerrechte 1789 Material .pdf (Stand 23.06.2014) 'vgl. Kaelble, Wege zur Demokratie, 5.22. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 6 WD 1 — 3C00 — 036/14 den Deutschen, Spanier, Franzosen...; vier Fünftel unserer inneren Habe sind europäisches Gemeingut."' Seit den Anfängen der Europäischen Union in den fünfziger Jahren wird der von anfänglich sechs auf inzwischen 28 Staaten angewachsene Verbund oft hauptsächlich als Wirtschaftsgemeinschaft mit dem weltweit größten Binnenmarkt wahrgenommen. Durch diese rein ökonomische Sicht auf die europäische Integration gerät aber oft in Vergessenheit, dass sie von Beginn an vor allem auch ein. Friedensprojekt war. Nach zwei Weltkriegen und ihren schrecklichen Folgen wollte man sich auf gemeinsame Werte und die verbindende, grenzüberschreitende Kulturgeschichte besinnen, um so dauerhaft Sicherheit und Frieden in Europa schaffen zu können. Die verbindliche Formulierung des geistigen Gemeinguts der Europäer begann jedoch erst im Jahr 1999, als ein europäischer Konvent unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog den ersten Entwurf einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union erarbeitete. Diese sollte ursprünglich Teil eines europäischen Verfassungsvertrages werden, Da der Vertrag 2005 wegen der ablehnenden Referenden in den Niederlanden und Frankreich nicht zustande kam, bekam die Charta erst 2009 Rechtskraft, als im Vertrag von Lissabon ein Verweis auf sie eingefügt wurde.' Im Vertrag über die Europäische Union (in der FasSung des Lissabonner Vertrags) heißt es in Artikel 2: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet."' Dass die europäische Integration kein Selbstzweck ist, sondern grundlegenden Zielen dient, macht Artikel 3 Absatz 1 deutlich: „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern." 6 Die Grundrechtecharta geht noch darüber hinaus, In sieben Kapiteln mit insgesamt 54 Artikeln beschreibt sie detailliert die Rechte, Freiheiten und Grundsätze, auf die sich die Europäische Union beruft.' Das Kapitel I „Würde des Menschen" konkretisiert beispielsweise: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." Im Artikel 3 werden eugenische Praktiken Eise Ortega y Gasset, Aufstand der Massen, S. 134. vgl. Schrätter; Kleines Europa-Lexikon, S. 388. 5 vgl. littp://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st06/st06655-re07.de08.pdf (Stand 23.06.2014) Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der dazugehörigen Protokolle und Anhänge mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Ebd. Ebd., 5.482ff Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 7 WD 1. -3000— 036/14 verboten, insbeSondere diejenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben. Zudem wird die Nutzung des menschlichen Körpers zur Erzielung von Gewinnen verboten wie auch das reproduktive Klonen von Menschen. Auch im Kapitel IV „Solidarität" gibt es konkrete Auslegungen des Begriffs. Hier wird beispielsweise das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst formuliert. Im letzten Kapitel „Allgemeine Bestimmungen" wird festgelegt, dass die Charta lediglich die europäischen Institutionen „unter Einhaltung dei Subsidiaritätsprinzips" binde. Sie begründe weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Gemeinschaft und für die Union, noch ändere sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben. Die Charta dokumentiert die gemeinsame europäische Wertebasis. In der Präambel heißt es: „In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet." 3. Bedeutung der Französischen Revolution für die Definition der Menschenrechte Die Französische Revolution ist nicht zuletzt wegen der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 ein europäisches Ereignis, das bis heute nachwirkt. Diese Erklärung formuliert die Basis der noch heute gültigen europäischen Werteordnung und zugleich der europäischen Identität. Die von den Ideen der Aufklärung getragene Erklärung von 1789 hat in vielen Bereichen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union beeinflusst. Dabei wurden die bereits 1789 formulierten Grundwerte den Begrifflichkeiten und Erfahrungen unserer Zeit angepasst und inhaltlich konkretisiert. Hierzu gehören im Wesentlichen: • Achtung der Menschenwürde • Freiheit • Demokratie • Gleichheit • Rechtsstaatlichkeit • Wahrung der Menschenrechte Hinzu kamen Pluralismus, Diskriminierungsverbot, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Geschlechtergerechtigkeit. Diese Werte spielen heute vor allem in zwei konkreten Fällen eine wichtige Rolle: Erstens ist ihre Achtung unerlässliche Voraussetzung für den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats zur Union. Zweitens kann die Verletzung dieser Werte zur Aussetzung der mit der Zugehörigkeit eines Mitgliedstaats zur Union verbundenen Rechte führen. In jüngster Zeit führte ein Vorschlag der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament zu Kontroversen. Demnach sollten künftig Parteien, die die „Werte der EU nicht respektieren", mit Strafzahlungen belegt werden. Man wolle auf diese Weise Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 8 WD 1 — 3000 — 036/14 verhindern, so die Begründung für den Vorschlag, dass „rechtsradikale oder fremdenfeindliche" Parteien im EU-Parlament vertreten sind. Gegner des Vorschlags wiesen hingegen auf die Gefahr hin, dass damit die Freiheit der Meinungsäußerung und damit eben einer der Grundwerte Europas in Gefahr gerate.' 4. Der Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention: Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechten in Europa Drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges schlossen sich 1948 zunächst zehn europäische Staaten zum Europarat zusammen. Heute gehören ihm 47 Mitglieder an, Deutschland ist seit 1951 Vollmitglied. Zu den zentralen Aufgaben des Europarats gehören der Schutz und die Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Dazu zählen etwa die freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit oder der Schutz von Minderheiten. Der Europarat arbeitet eng mit der Europäischen Union zusammen. Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten gehören zugleich dem Europarat an. Eines der wichtigsten völkerrechtlich verbindlichen Abkommen des Europarats ist die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4.11.1950. 9 Sie enthält im ersten Abschnitt eine Auflistung mit 18 Grundrechtsartikel, darunter die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot. Der zweite Abschnitt enthält Bestimmungen zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich seit der Zulassung von Individualbeschwerden im Jahr 1998 grundlegend verändert hat. Seit der Reform des Gerichtshofes hat es zahlreiche Urteile gegeben, die unter anderem in die Rechtsordnung der einzelnen Staaten eingegriffen und so zahlreiche Debatten ausgelöst haben. 5. Literatur Bergmann, Jan (Hrsg.): Handlexikon der Europäischen Union, Baden-Baden 2012. http://beckonline beck.de/?bcid=Y-400-W-mickellexeu (Stand 23.06.2014). Gasset, JosA Ortega Y: Der Aufstand der Massen, Stuttgart, 1957, Die spanische Originalausgabe erschien 1930. Joas, Hans; Wiegandt, Klaus (Hrsg.): Die kulturellen Werte Europas, Frankfurt/Main 2005. Kaelble, Hartmut: Wege zur Demokratie. Von der Französischen Revolution zur Europäischen Union, Stuttgart 2001. vgl. Deutsche Wirtschaftsnachrichten vom 22.05.2013. http://dautsche-wirtschafts-nachrichten.do/2013/05/22/euplant -strafen-fuer-parteien-die-nicht-die-werte-der-au-vertreten/ (Stand 23.06.2014) htt ://conventions.coe.int/ Treaties/Htm1006.htm (Stand 20.06,2014) Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 9 WD 1 — 3000 — 036/14 Kinder, Hermann; Hilgemann, Werner: Dtv-Atlas der Weltgeschichte 1. Von den Anfängen bis zur Französischen Revolution. München, 2011. Münkler, Herfried: „Eine neue Epoche der Weltgeschichte". Revolution als Fortschritt oder Rückkehr? Aus Politik und Zeitgeschichte - Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament (B22/89) vom 26. Mai 1989. Porras Ramirez, Jose: Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, hrsg. von Peter Häberle. Band 60, Tübingen 2012, S. 69ff Schmidt, Helmut: Die Selbstbehauptung Europas. Perspektiven für das 21. Jahrhundert. Stuttgart, 2000. Schmitt, Eberhard: Die Französische Revolution von 1789. Grundpositionen der Deutung. Aus Politik und Zeitgeschichte - Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament (B22/89) vom 26. Mai 1989. Soboul, Albert: Die große Französische Revolution. Ein Abriß ihrer Geschichte (1789 - 1799). Frankfurt am Main, 1973.