Deutscher Bundestag Der Beginn des Menschseins nach Auffassung der katholischen Kirche Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 1 – 3000/XX Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 2 Der Beginn des Menschseins nach Auffassung der katholischen Kirche Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 – 3000/XX Abschluss der Arbeit: 18.04.2011 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Die Beantwortung der Grundsatzfrage „Wann beginnt menschliches Leben?“ nach dem Lehramt 4 3. Johannes Reiters Sicht von menschlicher Würde und christlicher Verantwortung 5 4. Der Standpunkt Karl Kardinal Lehmanns 6 5. Literatur 8 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 4 1. Einführung In der Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur vorsätzlichen Abtreibung aus dem Jahr 1974 heißt es:1 „Von dem Augenblick an, in dem die Eizelle befruchtet wird, beginnt ein neues Leben, welches weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich eigenständig entwickelt. Es würde niemals menschlich werden, wenn es das nicht schon von diesem Augenblick an gewesen wäre. Die neuere Genetik bestätigt diesen Sachverhalt, der immer eindeutig war ..., in eindrucksvoller Weise. Sie hat gezeigt, dass schon vom ersten Augenblick an eine feste Struktur dieses Lebewesens vorliegt: eines Menschen nämlich, und zwar dieses konkreten menschlichen Individuums, das schon mit all seinen genau umschriebenen charakteristischen Merkmalen ausgestattet ist. Mit der Befruchtung beginnt das Abenteuer des menschlichen Lebens, dessen einzelne bedeutende Anlagen Zeit brauchen, um richtig entfaltet und zum Handeln bereit zu werden.“ Dieser Lehrmeinung folgte die vom Heiligen Stuhl 1983 veröffentlichte Charta der Familienrechte : „Menschliches Leben muß vom Augenblick der Empfängnis an absolut geachtet und geschützt werden.“2 Karl Kardinal Lehmann, seit 1983 Bischof von Mainz und zwischen 1987 und 2008 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat wiederholt zur lehramtlichen Position, dass „der Embryo … von Anfang an Mensch“ ist, Stellung genommen. Im Folgenden wird die Meinung des Lehramtes , welches der Papst, die Gemeinschaft der Bischöfe mit dem Papst und letztlich jeder Bischof inne hat,3 umrissen. Wie anhand der Ausführungen Kardinal Lehmanns ersichtlich wird, hat sich das Lehramt an den Ergebnissen der Forschung orientiert. Kardinal Lehmann beruft sich in seiner wiederholt öffentlich vorgetragenen Argumentation zum Beginn des Lebens u.a. auf Johannes Reiter, der bis 2010 den Lehrstuhl für Moraltheologie der Johannes-Gutenberg- Universität in Mainz inne hatte und der zudem der Internationalen Theologenkommission in Rom angehört. Reiter wiederum knüpft in seiner moraltheologischen Auseinandersetzung in der Frage nach dem „Beginn des Menschseins“ an Forschungsergebnissen an, die der Embryologe Erich Blechschmidt vorgelegt hat. Die Frage der Nidation spielt, da „der Embryo … von Anfang an Mensch“ ist, keine Rolle. 2. Die Beantwortung der Grundsatzfrage „Wann beginnt menschliches Leben?“ nach dem Lehramt Die im Hinblick auf Abtreibung, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik (PID), Embryonenforschung , Gentherapie etc. entscheidende Frage ist diejenige nach dem Beginn des persona- 1 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung, 12–13: AAS 66 (1974) 738; Hervorhebung von der Autorin. 2 Hl. Stuhl, Charta der Familienrechte, 4: L’Osservatore Romano, 25. November 1983. 3 Vgl. Karl Rahner (1957): Primat und Episkopat: einige Überlegungen über Verfassungsprinzipien der Kirche, in: Stimmen der Zeit. Monatsschrift für das Geistesleben der Gegenwart, 161. Bd., S. 321-336. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 5 len Lebens. Das Lehramt antwortet hier eindeutig: „menschliches Leben beginnt mit der Vereinigung der männlichen und weiblichen Keimzellen und ist von Anfang an personal qualifiziert“.4 Menschliches Leben ist nach kirchlicher Lehrmeinung und christlicher Tradition nicht teilbar. Um menschliches Leben und somit personales Leben im Vollsinn handelt es sich demzufolge ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. der Befruchtung eines Eies durch eine Samenzelle. Embryonen sind dementsprechend nicht anders zu behandeln als Feten in einem späteren intrauterinen Entwicklungsstadium oder geborene Menschen. Ihnen kommt der gleiche moralische Status zu. Menschliches Leben „ist an sich heilig und von daher nicht verfügbar“.5 Von Seiten der Kirche und ihrer führenden Theologen wird die absolute Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens in allen Phasen seiner Entwicklung angemahnt. Grundlage dieser theologischen Sichtweise ist, so Götz in seiner Dissertation, der Standpunkt, dass sich vom ersten Tage der embryonalen Entwicklung an, die mit der Fertilisation beginn, um spezifisch menschliches Leben handele.6 Die Frage, um welche die Diskussion kreise, zielt, so Götz weiter, auf den moralischen Status vorgeburtlichen Lebens. Hier ist jedoch zu unterscheiden zwischen der biologischen Frage nach dem Anfang menschlichen Lebens und der anthropologischen Frage, ab wann wir von einer menschlichen Person sprechen können.7 Die These, die vom Lehramt mit Nachdruck vertreten wird, besagt, dass mit der Befruchtung, also der Vereinigung der elterlichen Keimzellen – ungeachtet ob dies in vivo oder in vitro geschieht – spezifisch menschliches Leben beginnt. Dieses ist von Anbeginn an personal – im Sinne von wesentlich menschlich – qualifiziert .8 Als Konsequenz dieser Annahme folgt, dass auch der menschliche Embryo über personale Würde verfügt, aus der sich Unantastbarkeit und ein unverfügbares Lebensrecht ableiten. Dieses muss durch die Gesellschaft und ihr Rechtssystem geschützt werden wie jedes andere Menschenleben nach der Geburt auch.9 3. Johannes Reiters Sicht von menschlicher Würde und christlicher Verantwortung Johannes Reiter, einer der führenden Moraltheologen der katholischen Kirche, weist darauf hin, dass um den Beginn menschlichen Lebens im Laufe der Geschichte und auch heute noch unterschiedliche Meinungen vertreten worden sind bzw. werden.10 Aus Sicht von Biologen wird dahingehend geantwortet, neues Leben sei an das Vorhandensein des genetischen Codes gebunden. D.h., mit dem Verschmelzen von Ei- und Samenzelle bzw. ihrer Vorkerne liegen alle spezifischen 4 Vgl. zum Folgenden: Christoph Götz (2000): Medizinische Ethik und katholische Kirche. Die Aussagen des päpstlichen Lehramtes zu Fragen der medizinischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanum, Münster: LIT Verlag, hier S. 134. 5 Götz (2000), hier S. 135. 6 Götz (2000), S. 120. 7 Götz (2000), S. 121. 8 Ebenda. 9 Götz (2000), S. 126. 10 Vgl. zum Folgenden: Johannes Reiter (1989): Menschliche Würde und christliche Verantwortung. Be-denkliches [!] zu Technik, Ethik, Politik, Kevelaer: Verlag Butzon & Bercker, hier S. 32. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 6 Erbanlagen fest. Sie bilden den Anfang des neuen Lebens und für alles, was sich daraus in Folge entwickelt. Reiter orientiert sich in seinen Aussagen an den Forschungen des Embryologen Erich Blechschmidt (1904-1992), dessen Ergebnisse Reiter zusammenfasst: „Der Mensch wird nicht Mensch, sondern ist Mensch von der Befruchtung der Eizelle an, in jeder Phase seiner Entwicklung: die befruchtete Eizelle enthält alles, was die Persönlichkeit des Menschen ausmacht; nichts fehlt und müßte nachträglich hinzukommen.“11 Die Frage, wann der Embryo ein Mensch sei, lässt sich sehr unterschiedlich beantworten, je nachdem, welches Modell man zur Erklärung heranzieht. Reiter sucht die Antwort mit Hilfe eines von Blechschmidt u. a. entworfenen genetischen Modells. Verworfen werden hingegen das soziologische und auch das entwicklungsbiologische Modell. Dem soziologischen Modell nach hängt menschliches Leben mit der Aufnahme von Beziehungen zusammen, wobei zuweilen zwischen biologischem und personalem menschlichem Leben unterschieden wird. Ein menschliches personales Leben „human personal life“ und damit Personenstatus soll nur solchen Mitgliedern der species homo sapiens zukommen, die in der Lage sind, mit anderen Menschen Beziehungen einzugehen und die deswegen in die menschliche Gemeinschaft aufgenommen worden seien. Das entwicklungsbiologische Modell knüpft menschliches Leben an ein Mindestmaß an körperlichen und geistigen Fähigkeiten, wobei als Vergleichsmaßstab der erwachsene Mensch zu Grunde gelegt wird.12 Aus Sicht des insbesondere in der deutschen Diskussion vertretenen genetischen Modells ergeben sich, so Reiter, bestimmte Schlussfolgerungen aus ethischer Sicht in Bezug auf den moralischen Status menschlicher Embryonen: „weil das Recht auf Leben unteilbar ist und sich auf alle Subjekte wie auch auf alle Lebensphasen bezieht, ist der menschliche Embryo zu jedem Zeitpunkt seiner Entwicklung unter die gleiche positive Schutzordnung zu stellen; ein abgestufter Lebensschutz ist nicht hinnehmbar.“13 4. Der Standpunkt Karl Kardinal Lehmanns Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz zwischen 1987 und 2008 – und damit de facto, wenn auch nicht de jure, primus inter pares – griff wiederholt auf die Argumentationen Reiters in seinen eigenen Ausführungen zurück. Kardinal Lehmann zufolge hat die Annahme einer Sukzessivbeseelung die kirchliche Lehre in der Vergangenheit belastet.14 Bei der Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens war in früheren Zeiten der Zeitpunkt der Beseelung entscheidend. Thomas von Aquin hat an Aristoteles an- 11 Reiter ((1989), S. 32. 12 Reiter (1989), S. 99ff. 13 Reiter (1989), S. 106; Hervorhebung von der Autorin. 14 Vgl. Karl Kardinal Lehmann (24.09.2001): Das Recht, ein Mensch zu sein. Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme. Eröffnungsreferat anlässlich der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda, http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/vorsitzender/VO_22.pdf, hier S. 18. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 7 gelehnt die Empfängnis (Conceptio) als ein zeitlich erstrecktes Geschehen betrachtet. Nach dieser Annahme sind bei dem Ausformungsprozess des menschlichen Leibes drei Wesensformen zu unterscheiden: eine vegetative, eine sensitive und eine rationale. Die höhere Wesensform übernimmt jeweils die Funktionen der niederen. Ein Embryo hat also bereits Leben, wird aber erst später beseelt. Nachdem diese Auffassungen im 19. Jahrhundert eine Wiederbelebung erfuhren, u.a. durch das von Ernst Haeckel aufgestellte „Biogenetische Grundgesetz“, galten sie spätestens mit den Erkenntnissen von E. Blechschmidt als widerlegt.15 Zwischen dem 16. und 19. Jahrhundert haben die Päpste die Unterscheidungen zwischen einem beseelten und einem unbeseelten Fötus aufgehoben.16 Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute – gaudium et spes – des Zweiten Vatikanischen Konzils, 11. Oktober 1962 - 8. Dezember 1965, erklärte: „Das Leben ist … von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen.“17 Die „Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung “ aus dem Jahre 1974 schloss hier an: „Von dem Augenblick an, in dem die Eizelle befruchtet wird, beginnt ein neues Leben, welches weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich eigenständig entwickelt. Es würde niemals menschlich werden, wenn es das nicht schon von diesem Augenblick an gewesen wäre.“18 In der „Charta der Familienrechte“ von 1983 heißt es: „Menschliches Leben muss vom Augenblick der Empfängnis an absolut geachtet und geschützt werden.“19 Nach Meinung von Kardinal Lehmann wird der jüngere Sprachgebrauch der kirchlichen Dokumente am deutlichsten in der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, die 1987 veröffentlicht worden ist. Dort heißt es: „Jedes menschliche Wesen muss – als Person – vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden .“20 Die heutige Lehrmeinung werden Kardinal Lehmann zufolge zum einen durch die Enzyklika „Evangelium vitae“ von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1995 als eine der großen „Achsen der Lehrverkündigung“21 und durch den neuen „Katechismus der katholischen Kirche“ festge- 15 Vgl. Lehmann (2001), S. 9. 16 Vgl. Lehmann (2001), S. 18. 17 Vgl. den Text auf der Seite des Vatikan: http://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudiumet -spes_ge.html. 18 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung, 12–13: AAS 66 (1974) 738. 19 Hl. Stuhl, Charta der Familienrechte, 4: L’Osservatore Romano, 25. November 1983. 20 Vgl. den deutschen Text in der gleichnamigen Veröffentlichung in der Reihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 74, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1987. Der lateinische und der italienische Text mit umfangreicheren Kommentierungen findet sich in der Schriftenreihe: Congregazione per la Dottrina della Fede. Documenti e studi 12: Istruzione „Donum vitae", Vatikan 1990. Der offizielle lateinische Text findet sich in: AAS 80 (1988) 70-102. Zur Interpretation vgl. auch St. Wetrowsky (Hg.), Lebensbeginn und menschliche Würde – Gentechnologie. Chancen und Risiken 14, Frankfurt/München 1987, 21 Vgl. den deutschen Text in der Nr. 120 der Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Bonn 1995, Nr. 2, 3, 53- 63. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 8 schrieben. In letzterem heißt es: „Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss, ist er wie jedes andere menschliche Wesen im Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen.“22 5. Literatur Die Deutschen Bischöfe (7. März 2001) Nr. 69: Wort der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin: Der Mensch sein eigener Schöpfer? Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn [http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/deutsche-bischoefe/db69.pdf]. Eibach, Ulrich 2005): Gentechnologie zwischen Forschungsfreiheit, Naturschutz und Menschenwürde . Ethische und theologische Überlegungen, in: Eberhard Schockenhoff u. a. (Hrsg.): Medizinische Ethik im Wandel. Grundlagen – Konkretionen – Perspektiven, Freiburg i.Br.: Schwabenverlag , S. 131-144. Götz, Christoph (2000): Medizinische Ethik und katholische Kirche. Die Aussagen des päpstlichen Lehramtes zu Fragen der medizinischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanum, Münster: LIT Verlag. Hl. Stuhl, Charta der Familienrechte, 4: L’Osservatore Romano, 25. November 1983. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung, 12–13: AAS 66 (1974) 738. Lehmann, Karl Kardinal (2008): Embryonenschutz ist keine Frage des Stichtags. Standpunkt, http://www.bpb.de/themen/EZO1J9,0,0,Embryonenschutz_ist_keine_Frage_des_Stichtags.html. Lehmann, Karl Kardinal (24.09.2001): Das Recht, ein Mensch zu sein. Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme. Eröffnungsreferat anlässlich der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda, http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/vorsitzender/VO_22.pdf. Rahner, Karl (1957): Primat und Episkopat: einige Überlegungen über Verfassungsprinzipien der Kirche, in: Stimmen der Zeit. Monatsschrift für das Geistesleben der Gegenwart, 161. Bd., S. 321- 336. Reiter, Johannes (1989): Menschliche Würde und christliche Verantwortung. Be-denkliches zu Technik, Ethik, Politik, Kevelaer: Verlag Butzon & Bercker. Schockenhoff, Eberhard (2003): Abgestufter Lebensschutz? (= Kirche und Gesellschaft, hrsg. von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, Nr. 304), Köln: J.P. 22 Deutsche Ausgabe: München/Vatikan 1993, Nr. 2274. In der offiziellen Fassung des „Catechismus Catholicae fidei" (Nr. 2274), Vatikan 1997, heißt nun der Passus: „Embryo, quippe qui tamquam persona, inde a conceptione , est tractandus, in sua integritate est defendus, curandus et sanandus, quantum fier potest, sicut quaelibet alia humana creatura." Vgl. auch den Katholischen Erwachsenenkatechismus, Bd. 2: „Leben aus dem Glauben", Freiburg 1995, 288-301, bes. 288f; Hervorhebung von der Autorin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000/XX Seite 9 Bachem Verlag GmbH [http://www.freidok.unifreiburg .de/volltexte/5336/pdf/Schockenhoff_Abgestufter_Lebensschutz.pdf]. Spieker, Manfred (2001): Sozialethische und verfassungsrechtliche Grenzen der Fortpflanzungsmedizin . Symposion der Forschungsstelle „Kirche und Gesellschaft“ der Universität Osnabrück am 11. Dezember 2001 in der Universität Osnabrück [http://www.kath-theologie.uniosnabrueck .de/kug/download/spieker.pdf]. Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls (10.03.1987): Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Antworten auf einige aktuelle Fragen, Hrsg.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz , Bonn.