© 2020 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 029/19 Das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920 Wohnungspolitik in der Weimarer Republik Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 2 Das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920 Wohnungspolitik in der Weimarer Republik Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 029/19 Abschluss der Arbeit: 23. Januar 2020 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Arbeiten 5 3. Literaturliste 8 4. Anhang 10 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 4 1. Einleitung Im Frühjahr 1920 verabschiedete die Verfassunggebende Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein Reichsheimstättengesetz (RHG), das unmittelbar an die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung anknüpfte. Insbesondere Artikel 155 WRV formulierte das Ziel, „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern.“ Vor dem Hintergrund des kriegsbedingt stark reduzierten Wohnungsbaus setzten die Abgeordneten damit ein Anliegen der Bodenreformbewegung um, die bereits seit Jahrzehnten beharrlich für eine Sozialreform eingetreten war.1 Breite Zustimmung in der Öffentlichkeit und in der Obersten Heeresleitung fand die propagandistische Forderung, „Kriegerheimstätten“ für zurückkehrende Soldaten und deren Familien einzurichten.2 Dementsprechend sah das Gesetz vor, Kriegsteilnehmer, -geschädigte oder deren Witwen bei der Vergabe der Heimstätten ebenso zu bevorzugen wie kinderreiche Familien (§ 2).3 Nach dem RHG konnten Grundstücke mit einem Einfamilienhaus und einem Nutzgarten ebenso wie selbstbewirtschaftete landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Anwesen die Reichsheimstätteneigenschaft erlangen. Diese Eigenschaft schützte den Eigentümer vor Zwangsvollstreckung und befreite von allen anfallenden Gebühren, Stempelabgaben und Steuern. Darüber hinaus bestand ein wesentlicher Vorteil in verkürzten Verfahren bei beabsichtigter Enteignung des Baugrundes. Demgegenüber legte das Gesetz diverse bürokratische Nutzungsbeschränkungen auf (u.a. eingeschränktes Teilungs- und Erbrecht, Verbot des Wohnrechts Dritter, zustimmungspflichtige Beleihung), die dem Ausgeber weitreichende Eingriffsmöglichkeiten sicherten. Obwohl das Gesetz – nach mehrfachen Änderungen – bis 1993 in Kraft blieb, erfüllte es zu Zeiten der Weimarer Republik die hohen Erwartungen kaum. So kritisierten bereits Zeitgenossen, dass das RHG als Rahmengesetz die Ausführung den Ländern und Kommunen überlassen und die staatliche Wohnungsförderung oft „am Bedarf vorbei und vor allem zu groß und zu teuer gebaut“ habe.4 Darüber hinaus wurden bis 1929 nur etwa 15.000-20.000 Heimstätten errichtet.5 Die vorliegende Dokumentation stellt mehrere Arbeiten vor, die sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit den Hintergründen, Bestimmungen und Auswirkungen des RHG befassen. Ergänzt werden diese Zusammenfassungen durch eine Literaturliste. 1 Vgl. Elisabeth Meyer-Renschhausen/Hartwig Berger: Bodenreform. In: Diethart Krebs/Jürgen Reulecke (Hg.): Handbuch der deutschen Reformbewegungen 1880-1933. Wuppertal 1998, S. 265-276. 2 Vgl. Axel Schildt: Wohnungspolitik. In: Hans Günter Hockerts (Hg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich. München 1998, S. 151-190, hier: 153f. 3 RGBl. I, S. 963. Vgl. dazu auch die „Amtliche Begründung zum Entwurf eines Reichsheimstättengesetzes“, 26. März 1920 im Anhang. 4 Tilman Harlander: Zwischen Heimstätte und Wohnmaschine. Wohnungsbau und Wohnungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus. Basel u.a. 1995, S. 28. 5 Vgl. u.a. ebd.; Michael Prinz: Der Sozialstaat hinter dem Haus. Wirtschaftliche Zukunftserwartungen, Selbstversorgung und regionale Vorbilder: Westfalen und Südwestdeutschland 1920-1960. Paderborn u.a. 2012, S. 101. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 5 2. Arbeiten 2.1. Max Harteck: Damaschke und die Bodenreform. Aus dem Leben eines Volksmannes. Berlin 1929 Den historischen Kontext des RHG aus der zeitgenössischen Sicht der Bodenreformer schildert Max Hartecks „Damaschke und die Bodenreform“. Das Buch verbindet die Biographie des rührigen Vorsitzenden des überparteilich-überkonfessionellen „Bundes Deutscher Bodenreformer“, Adolf Damaschke, mit historischen, theoretischen und praktischen Ausführungen zur Bodenreform . Im Kapitel „Die Bodenreform in der Gesetzgebung der Gegenwart“ schildert Harteck den engen Zusammenhang zwischen der Kriegerheimstättenbewegung im Weltkrieg, der Weimarer Reichsverfassung und dem RHG. Aus Sicht des Autors schuf das Gesetz „nach den Vorschlägen der Bodenreformer die erste Grundlage zu einem neuen Bodenrecht. Es hat freilich nicht alle Hoffnungen erfüllt, da man aus dem bodenreformerischen Gesetzesentwurf die gewünschten Enteignungsmöglichkeiten strich, doch gewährt es Schutz gegen Bodenspekulation, Überschuldung, und Zwangsversteigerung und gibt dem Siedler mancherlei bedeutsame Vorteile“ (S. 339). Als konkrete Folge des Gesetzes gelten Harteck insbesondere die zahlreichen Beamtenheimstätten. 2.2. Erich Brockhaus: Wohnheimstätten. Essen 1931 Die Göttinger Dissertation von Erich Brockhaus befasst sich aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive mit dem RHG, dessen Umsetzung keineswegs der anfänglichen Begeisterung entsprochen habe. Als grundsätzliches Problem nennt Brockhaus die Vielzahl von Ausgabeberechtigten, Instanzen, Behörden und Beratungsstellungen, die unter anderem eine statistische Erfassung der Heimstätten unmöglich machten. Bis zum Jahr 1929 seien mindestens 18.172 Reichsheimstätten entstanden, womit die Heimstätten nur marginal zur Behebung der Wohnungsnot beigetragen haben , da allein zwischen 1924 bis Mitte 1928 im freien Eigentum eine Million Neubauwohnungen geschaffen wurden. Zu den Gründen des Heimstättenproblems zählt der Autor eine angesichts der Wirtschaftskrise unzeitgemäße Einschränkung der Freizügigkeit und mangelnde finanzielle Unterstützung des Staates. Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht biete der Erwerb einer Heimstätte demjenigen, der es sich leisten könne, keine Vorteile. „Der wirtschaftlich schwache aber, dem der Heimstättenschutz insbesondere zugedacht ist, […] ist nur mit weitgehenden staatlichen Mitteln im Stande, eine Wohnheimstätte zu erwerben. Diese staatlichen Mittel aber fehlen. Das Heimstättenproblem ist also in letzter Linie ein Geldproblem, dessen Lösung mit der Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage unseres Landes eng verknüpft ist“ (S. 106). 2.3. Hans-Günther Pergande: Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaues. In: Deutsche Bau- und Bodenbank-Aktiengesellschaft 1923-1973: Fünfzig Jahre im Dienste der Bau- und Wohnungswirtschaft. Frankfurt a.M. 1973, S. 58-78 Der rechtshistorische Überblick verfolgt die Entwicklung der Gesetzgebung im Bereich des Wohnungsbaus seit der Reichsgründung 1871. Neben dem Eigentumsbegriff der Weimarer Reichsverfassung werden auch die auf ihrer Grundlage erlassenen Enteignungsgesetze vorgestellt und die Debatten über eine „angemessene Entschädigung“ skizziert. Im Kontext der neuen Eigentumsund Siedlungsformen widmet sich Pergande ausführlich den verschiedenen Bestimmungen des RHG und deren Problemen. So garantierte das Gesetz dem Eigentümer zwar einen besonderen Vollstreckungsschutz, sah im Gegenzug jedoch starke Bindungen der Heimstätter vor. „Diese Bin- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 6 dungen wurden als zu starke Bevormundung des Eigentümers empfunden und als der allgemeinen Vorstellung vom Eigentum entgegenstehend abgelehnt. Das gilt nicht nur für den Zwang zum dauernden Bewohnen der Heimstätte und für die Baubeschränkungen, sondern auch für den von vornherein festgelegten Kaufpreis bei Ausübung des Vorkaufsrechts und des Heimfallanspruchs“ (S. 78). 2.4. Götschmann, Dirk: „Jedermann Hauseigenthümer“ – Motive, Ziele und Ergebnisse der öffentliche Förderung des privaten Wohneigentums in Deutschland. In: Günther Schulz (Hg.): Wohnungspolitik im Sozialstaat. Deutsche und europäische Lösungen 1918-1960. Düsseldorf 1993, S. 141-168 Der Beitrag Dirk Götschmanns untersucht die öffentliche Förderung des privaten Wohnraums in Deutschland seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ausführlich wird dabei beschrieben, wie es den Bodenreformern um Damaschke gelang, die Heimstättenbewegung über Parteigrenzen hinweg zu verbreiten. So unterstützten schließlich Sozialdemokraten, Liberale und Konservative trotz unterschiedlicher Zielvorstellungen das RHG, während lediglich die Unabhängigen Sozialdemokraten dagegen stimmten. Götschmann sieht darin einen „Sieg der Boden- und Siedlungsideologie “, die langfristig gesehen wichtiger gewesen seien als die bescheidenen Erfolge der Heimstättenbewegung: „Die im Reichsheimstättengesetz geschaffenen Möglichkeiten wurden tatsächlich nur in geringem Umfang und dann nicht selten von Personen genutzt, für die sie nicht gedacht waren“ (S. 156). Dies lag nicht zuletzt daran, dass die Beschaffung geeigneten Siedlungslandes in Stadtnähe auf erhebliche Probleme stieß und erweiterte Enteignungsbestimmungen nicht durchzusetzen waren. 2.5. Thomas Hafner: Heimstätten. In: Gert Kähler (Hg.): Geschichte des Wohnens. Bd. 4: 1918- 1945. Reform, Reaktion, Zerstörung. Stuttgart 1996, S. 559-597 Der Überblicksartikel aus dem Handbuch „Geschichte des Wohnens“ beschäftigt sich ausführlich mit der Entwicklung der Heimstätten und der damit verbundenen Wohnkultur. Neben einer Darstellung ihres rechtlichen und sozialen Charakters widmet sich Thomas Hafner auch den Siedlergemeinschaften und der Erwerbskultur zwischen Nebenerwerbslandwirtschaft und Kleintierhaltung sowie der baulichen Besonderheit vieler Heimstätten am Beispiel der Küchengestaltung. Darüber hinaus rücken die Kontinuitäten und Brüche zwischen der republikanischen und der darauf folgenden nationalsozialistischen Wohnungspolitik in den Blick. Im Resümee unterstreicht Hafner, wie sehr das Ideal der Heimstätte auch nach 1945 weiterwirkte: „Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Wohnform erneut aufgegriffen und prägte bis Ende der fünfziger Jahre den ländlichen Siedlungsbau in der Bundesrepublik. Auch an der Konzeption hatte sich wenig geändert. Immer noch verfolgte die Bewegung teilweise agrarkonservative Ziele, basierte weitgehend auf den rechtlichen Grundlagen vor 1945, bewahrte das bürgerliche Familienmodell, suchte nach einer Verwurzelung mit dem Boden und bediente sich des Heimatschutzstils und des Gartenstadtgedankens als architektonische und städtebauliche Vorbilder“ (S. 596). 2.6. Gerd Kuhn: Weimarer Republik. In: Tilman Harlander (Hg.): Villa und Eigenheim. Suburbaner Städtebau in Deutschland. Stuttgart u.a. 2001, S. 163-197 Der Beitrag des Stuttgarter Historikers Gerd Kuhn gibt einen grundlegenden Überblick über die Suburbanisierung, Wohnungspolitik und den Städtebau zur Zeit der Weimarer Republik. Im Ge- Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 7 gensatz zum Kaiserreich seien zwar nach 1918 „erstmals in erheblichem Ausmaß öffentliche Förderanstrengungen für den Eigenheimbau unternommen“ worden, deren erfolgreiche Umsetzung verhinderten jedoch die anhaltenden wirtschaftlichen Krisen von der Hyperinflation 1923 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 (S. 174). Dementsprechend verfolgt Kuhn die wechselhafte Entwicklung des Eigenheimbaus und beschreibt das RHG einerseits als einen der „legislativen Erfolge“ der Heimstättenbewegung. Andererseits sei das Gesetz „aber hinsichtlich der Realisierung nur marginal von Bedeutung“ gewesen. Vorbehalte gegenüber den Nutzungseinschränkungen spielten dafür ebenso eine Rolle wie die unterschiedlichen Ausführungsgesetze auf Landesebene (S. 175). In Bezug auf die Heimstättenbewegung hält er abschließend fest: „Hohe Erwartungen, die mit der ‚Lösung der Bodenfrage‘ durch Heimstätten verknüpft wurden, erfüllten sich nicht. Die sehr begrenzten Erfolge der Heimstättenbewegung zeigen, dass die freie Verfügung über den Boden überwiegend als eine Grundlage des privaten Eigentums aufgefasst wurde“ (S. 182). 2.7. Michael Prinz: Der Sozialstaat hinter dem Haus. Wirtschaftliche Zukunftserwartungen, Selbstversorgung und regionale Vorbilder: Westfalen und Südwestdeutschland 1920-1960. Paderborn u.a. 2012 In seiner Monographie „Der Sozialstaat hinter dem Haus“ befasst sich der Münsteraner Sozialhistoriker Michael Prinz mit der Geschichte der Kombination von Lohnarbeit mit Selbstversorgung durch Landbearbeitung vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende der 1950er-Jahre. Im Mittelpunkt steht dabei die Annahme, dass die „Sozialfigur des Arbeiterbauern [...] das raumplanerische Leitbild in der Zwischenkriegszeit“ prägte (S. 12) und in einem breiten Spektrum von Subsistenzdiskursen zu finden war. Nach Prinz verankerte sich das Ideal der Selbstversorgung nach dem Weltkrieg als „Recht auf Selbstversorgung“ im Umfeld einer neu definierten Staatsbürgerrolle . In diesem Kontext erkennt der Autor in der Heimstättenidee einen der Hauptstränge der Siedlungspolitik in der frühen Weimarer Politik und betont die Verbindung zur Kleingartenbewegung und der Inneren Kolonisation. Für Prinz stand das RHG „für nichts weniger als den Versuch , das Zukunftsbild einer Gesellschaft der Hauseigentümer rechtlich zu verankern, ein Anspruch , der durch die Einrichtung eines ‚Ständigen Beirats für das Heimstättenwesen‘ beim Reichsarbeitsministerium weithin sichtbar institutionalisiert wurde“ (S. 101). Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 8 3. Literaturliste - Baade, Rudolf: Kapital und Wohnungsbau in Berlin 1924 bis 1940. Die öffentliche Förderung in der Weimarer Republik und im NS-Staat. Berlin 2004. - Brockhaus, Erich: Wohnheimstätten. Essen 1931. - Brüning, Heinrich u.a. (Hg.): Das nationale Bauprogramm. Berlin 1927. - Bunte, Thomas: Überwindung der Wohnungsnot – Sieg der Wohnkultur. Bielefeld 1995. - Damaschke, Adolf: Der Entwurf eines Wohnheimstättengesetzes. Nach den Beschlüssen des „Ständigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium“ vom 17. Oktober 1928. Berlin 1928. - Damaschke, Adolf: Zeitenwende. Aus meinem Leben, Bd. 2. Leipzig 1925. - Deutsches Volksheimstättenwerk: Reform des Reichsheimstättengesetzes. Rechtsgutachten dem Bundesministerium für Wohnungsbau in dessen Auftrag vorgelegt. Bielefeld 1951. - Diebow, Heinz: Das Reichsheimstättengesetz – überholt oder zukunftsweisend? In: Zeitschrift für das gesamte Siedlungswesen 1 (1952), S. 73-74. - Flores, Joachim: Zur Entstehungsgeschichte von vier Kleinsiedlungen der Zwischenkriegszeit und zum Bedeutungswandel des Nutzgartens im Bewußtsein der heutigen Bewohnerschaft . Diss. masch. Stuttgart 2003. - Führer, Christian Karl: Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt. Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914-1960. Stuttgart 1995. - Führer, Karl Christian: Das NS-Regime und die „Idealform des deutschen Wohnungsbaus “. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Gesellschaftspolitik. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 89 (2002), S. 141-166. - Gassner, Edmund: Hilfe aus der Not. Zur Geschichte der Kleinsiedlung in Deutschland. Basel 1992. - Gehrmann, Werner: Einige Fragen des Reichsheimstättenrechts. In: Blätter für Grundstücks - Bau- und Wohnungsrecht 10 (1961), S. 241-244; 257-261. - Götschmann, Dirk: „Jedermann Hauseigenthümer“ – Motive, Ziele und Ergebnisse der öffentliche Förderung des privaten Wohneigentums in Deutschland. In: Günther Schulz (Hg.): Wohnungspolitik im Sozialstaat. Deutsche und europäische Lösungen 1918-1960. Düsseldorf 1993, S. 141-168. - Gut, Albert: Der Wohnungsbau in Deutschland nach dem Weltkriege. Seine Entwicklung unter der unmittelbaren und mittelbaren Förderung durch die deutschen Gemeindeverwaltungen . München 1928. - Haerendel, Ulrike: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich. Siedlungsideologie, Kleinhausbau und „Wohnraumarisierung“ am Beispiel Münchens. München 1999. - Hafner, Thomas: Heimstätten. In: Gert Kähler (Hg.): Geschichte des Wohnens. Bd. 4: 1918-1945. Reform, Reaktion, Zerstörung. Stuttgart 1996, S. 559-597. - Hagedorn, Jonas: Oswald von Nell-Breuning SJ. Aufbrüche der katholischen Soziallehre in der Weimarer Republik. Paderborn u.a. 2018. - Harlander, Tilman/Katrin Hater/Franz Meiers: Siedeln in der Not. Umbruch von Wohnungspolitik und Siedlungsbau am Ende der Weimarer Republik. Hamburg 1988. - Harlander, Tilman: Notwohnen und Selbsthilfe in der Großstadtperipherie der 20er und 30er Jahre. Beispiele aus Österreich, Deutschland, Italien und Griechenland. In: Clemens Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 9 Zimmermann (Hg.): Europäische Wohnungspolitik in vergleichender Perspektive 1900- 1939. Stuttgart 1997, S. 60-84. - Harlander, Tilman: Zwischen Heimstätte und Wohnmaschine. Wohnungsbau und Wohnungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus. Basel u.a. 1995. - Harlander, Tilmann (Hg.): Villa und Eigenheim. Suburbaner Städtebau in Deutschland. Stuttgart u.a. 2001. - Harteck, Max: Damaschke und die Bodenreform. Aus dem Leben eines Volksmannes. Berlin 1929. - Hinz, Hans-Joachim: Mieterschutz und Wohnungsbau am Beginn der Weltwirtschaftskrise . Zur staatlichen Wohnungspolitik der Weimarer Republik 1929/30. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 39 (1991), S. 231-249. - Hofmann, Wolfgang (Hg.): Wohnungspolitik und Städtebau 1900-1930. Berlin 1993. - Hofmann, Wolfgang/Gerd Kuhn (Hg.): Wohnungspolitik und Städtebau 1900-1930. Berlin 1993. - Hugler, Klaus/Hans Diefenbacher: Adolf Damaschke und Henry George. Ansätze zu einer Theorie und Politik der Bodenreform. Marburg 2005. - Kähler, Gert: Wohnung und Stadt. Hamburg, Frankfurt, Wien: Modelle sozialen Wohnens in den 20er Jahren. Braunschweig u.a. 1985. - Kaufhold, Jan Andreas: Migration und Weltwirtschaftskrise : Wanderungen im Deutschen Reich in den späten 1920er und frühen 1930er Jahren. Leiden u.a. 2019. - Kerner, Frank: Wohnraumzwangswirtschaft in Deutschland. Anfänge, Entwicklung und Wirkung vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg. Frankfurt a.M. u.a. 1996. - Koinzer, Thomas: Wohnen nach dem Krieg. Wohnungsfrage, Wohnungspolitik und der Erste Weltkrieg in Deutschland und Großbritannien (1914-1932). Berlin 2002. - Krüger, Hans: Das Reichsheimstättengesetz vom 10. Mai 1920. Auf Grund amtlichen Materials erläutert. Berlin 1921. - Kuhn, Gerd: Weimarer Republik. In: Tilman Harlander (Hg.): Villa und Eigenheim. Suburbaner Städtebau in Deutschland. Stuttgart u.a. 2001, S. 163-197. - Küpperbusch, Kerstin: Von der Mietskaserne zur Gartenvorstadt. Siedlungs- und sozialer Wohnungsbau während der Weimarer Republik in Halle. Halle a.d.S. 2010. - Kutting, Dennis: „Neues Bauen für neue Menschen?“ Planungen städtischer Verwaltungen und Aneignung durch die Bewohner im sozialen Wohnungsbau der 1920er Jahre. Speyer 2010. - Meyer-Renschhausen, Elisabeth/Hartwig Berger: Bodenreform. In: Diethart Krebs/Jürgen Reulecke (Hg.): Handbuch der deutschen Reformbewegungen 1880-1933. Wuppertal 1998, S. 265-276. - Necker, Sylvia: Zwischen Großstadtvisionen und Siedlungshaus. Urbanisierung und Städtebau im Nationalsozialismus. In: Christoph Bernhardt (Hg.): Urbanisierung im 20. Jahrhundert. Berlin 2012, Seite 35-41. - Pergande, Hans-Günther: Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaues. In: Deutsche Bau- und Bodenbank-Aktiengesellschaft 1923-1973: Fünfzig Jahre im Dienste der Bau- und Wohnungswirtschaft. Frankfurt a.M. 1973. - Peters, Karl-Heinz: Wohnungspolitik am Scheideweg. Wohnungswesen, Wohnungswirtschaft , Wohnungspolitik. Berlin 1984. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 029/19 Seite 10 - Prinz, Michael: Der Sozialstaat hinter dem Haus. Wirtschaftliche Zukunftserwartungen, Selbstversorgung und regionale Vorbilder: Westfalen und Südwestdeutschland 1920- 1960. Paderborn u.a. 2012. - Reichszentrale für Heimatdienst: Wie komme ich zu einer Wohnsiedlung? Ein Ratgeber für alle, die ein Eigenheim suchen. Berlin 1921. - Ruck, Michael: Der Wohnungsbau – Schnittpunkt von Sozial- und Wirtschaftspolitik. Probleme der öffentlichen Wohnungspolitik in der Hauszinssteuerära (1924/25-1930/31). In: Werner Abelshauser (Hg.): Die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat. Zum Verhältnis von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Industriegesellschaft. Stuttgart 1987, S. 91- 123. - Schildt, Axel/Arnold Sywottek (Hg.): Massenwohnung und Eigenheim. Wohnungsbau und Wohnen in der Großstadt seit dem Ersten Weltkrieg. Frankfurt a.M. 1988. - Schildt, Axel: Wohnungspolitik. In: Hans Günter Hockerts (Hg.): Drei Wege deutscher Sozialstaatlichkeit. NS-Diktatur, Bundesrepublik und DDR im Vergleich. München 1998, S. 151-190. - Schulz, Günther: Wohnungspolitik im Sozialstaat. Deutsche und europäische Lösungen, 1918-1960. Düsseldorf 1992. - Sinn und Zweck der Reichsheimstätte. Ein Leitfaden für die Praxis. 11., überarb. Aufl. Bonn 1984. - Teichmann, Gabriele: Britischer und deutscher Wohnungsbau in den Zwischenkriegsjahren . Ein Vergleich. Frankfurt a.M u.a. 1997. - Wormit, Heinz/Werner Ehrenforth: Reichsheimstättengesetz vom 10.5.1920 in der Fassung vom 25.11.1937 mit den Änderungen des Baulandbeschaffungsgesetzes; nebst Ausführungsverordnung vom 19.7.1940; mit Anhang (Erlasse auf dem Gebiete des Heimstättenwesens ). 4. wesentl. verb. u. erw. Aufl., Köln u.a. 1967. - Zimmermann, Clemens (Hg.): Europäische Wohnungspolitik in vergleichender Perspektive 1900-1939. Stuttgart 1997. 4. Anhang Amtliche Begründung zum Entwurf eines Reichsheimstättengesetzes, 26. März 1920 Auszug Harteck: Damaschke, S. 332-348 Auszug Brockhaus: Wohnheimstätten, S. 30-107 Auszug Pergande: Gesetzgebung, S. 58-64; 69-78 Götschmann, Dirk: „Jedermann Hauseigenthümer“ Hafner: Heimstätten Kuhn: Weimarer Republik Auszug Prinz: Der Sozialstaat hinter dem Haus, S. 93-106 ***