© 2019 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 025/19 Islamismus- und Dschihadismus-Definitionen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 2 Islamismus- und Dschihadismus-Definitionen Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 025/19 Abschluss der Arbeit: 11. November 2019 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 4 2. Islamismus- und Dschihadismus-Definitionen in der wissenschaftlichen Forschung und bei den Sicherheitsbehörden 4 2.1. Islamismus-Definitionen 4 2.2. Dschihadismus-Definitionen 8 3. Literatur 13 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 4 1. Vorbemerkung Eine allgemein akzeptierte Definition der Begriffe „Islamismus“ und „Dschihadismus“ existiert weder in der wissenschaftlichen noch in der öffentlichen Debatte, obwohl diese seit den Anschlägen des 11. September 2001 zunehmend in den Fokus der politischen, medialen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gelangt sind. Begriffe wie Islamismus und Dschihadismus, aber auch Salafismus und salafistischer Dschihadismus wurden und werden in den Medien und in nicht-akademischen Beiträgen oftmals undifferenziert miteinander vermischt, teilweise sogar synonym verwendet. In der wissenschaftlichen Forschung ist die Betrachtung zwar differenzierter , doch auch hier gibt es kein einheitliches Verständnis darüber, was genau unter Begriffen wie Islamismus, Salafismus und Dschihadismus zu fassen ist und wie diese voneinander abzugrenzen sind.1 Zudem ist ein starkes sicherheitspolitisches Interesse an den Begriffen und deren inhaltlichen Ausprägungen zu konstatieren. Im Folgenden wird ein Überblick über das Verständnis der Begriffe und deren Abgrenzungen sowohl in der wissenschaftlichen Forschung2 als auch bei den Sicherheitsbehörden gegeben. 2. Islamismus- und Dschihadismus-Definitionen in der wissenschaftlichen Forschung und bei den Sicherheitsbehörden 2.1. Islamismus-Definitionen Laut Brockhaus Online ist Islamismus ein in Nordamerika und Europa entstandener und in der Politikwissenschaft und in den Medien gebrauchter Begriff, „mit dem unterschiedliche Tendenzen im Islam der Gegenwart bezeichnet werden: (…) Der Begriff Islamismus kann somit gesellschaftswissenschaftlich als zusammenfassende Bezeichnung für die islamische Spezifik des Fundamentalismus verstanden werden. (…) Da islamistische Strömungen postulieren, dass die Religion des Islam nicht nur das Privatleben, sondern auch die Gesellschaft und das politische System prägen bzw. bestimmen soll, befinden sie sich mit dieser Auffassung im Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“3 Der Islamwissenschaftler Tilman Seidensticker weist in seiner Studie zum Islamismus darauf hin, dass wissenschaftliche Untersuchungen zur Entstehung des Begriffs „Islamismus“ bisher 1 Einen knappen, aber informativen Überblick über Definitionen zu den Begriffen „Islamismus“, „Dschihadismus “, „Salafismus“ und „Salafistischer Dschihadismus“ bietet das Pandora Glossar 2017, entstanden im Rahmen des Projektes „Pandora: Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Gewalt in der virtuellen und realen Welt“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung Forschung, August 2017, S. 9-18, abrufbar unter https://www.pandora-projekt.de/fileadmin/HSFK_Pandora/docs/Glossar_PANDORA-Projekt.pdf (abgerufen am 6. November 2019) 2 Angesichts der in den letzten beiden Jahrzehnten stark angewachsenen wissenschaftlichen Literatur zu den Themen „Islamismus“ und „Dschihadismus“ kann es sich dabei nur um eine exemplarische Auswahl handeln. 3 Brockhaus: Art. Islamismus, abrufbar unter http://brockhaus.de/ecs/enzy/article/islamismus (abgerufen am 5. November 2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 5 fehlen.4 Das Wort habe es als Bestandteil des viel älteren europäischen Terminus „Panislamismus “ bereits seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts gegeben, als es in Analogie zu Begriffen wie „Panslawismus“ geprägt worden sei. In der wissenschaftlichen Forschung tauche der Begriff „Islamismus“ erstmals in den 1980er Jahren auf.5 Das Wort, in der europäischen und nordamerikanischen Forschung laut Seidensticker „wegen seiner Sachlichkeit allgemein geschätzt, stößt bei Islamisten dagegen häufig auf Ablehnung, weil man die eigene Position ja als den einzig richtigen Islam ansieht und nicht als eine bestimmte Strömung.“6 Seiner Untersuchung legt Seidensticker eine allgemeine, eher weit gefasste Definition zugrunde: „Beim Islamismus handelt es sich um Bestrebungen zur Umgestaltung von Gesellschaft, Kultur, Staat oder Politik anhand von Werten und Normen, die als islamisch angesehen werden.“7 Den Begriff „Bestrebungen“ hat Seidensticker dabei bewusst gewählt, „weil unter ihn verschiedenste Aktivitäten gefasst werden können, angefangen bei missionarischer und erzieherischer Tätigkeit über das Engagement in politischen Parteien bis hin zu revolutionären Plänen.“8 In den verschiedenen islamistischen Strömungen gebe es zwar eine Tendenz, in allen vier genannten Bereichen Veränderungen anzustreben, aber doch mit ganz unterschiedlichen Präferenzen, die wiederum die Wahl der Mittel zur Erreichung der Ziele bestimmten.9 Für den Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber ist Islamismus „eine Sammelbezeichnung für alle politischen Auffassungen und Handlungen, die im Namen des Islam die Errichtung einer allein religiös legitimierten Gesellschafts- und Staatsordnung anstreben. Der ideologische Ursprung der gemeinten Bewegung liegt in inner-islamischen Reformbestrebungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die organisatorische Wurzel ist in der 1928 in Ägypten gegründeten ‚Muslimbruderschaft‘ zu sehen. Allen späteren Strömungen war und ist die Absicht eigen, den Islam nicht nur zur verbindlichen Leitlinie für das individuelle, sondern auch für das gesellschaftliche Leben zu machen. Dies bedeutet: Religion und Staat sollen nicht mehr getrennt und der Islam institutionell verankert sein. Damit einher geht die Ablehnung der Prinzipien von Individualität , Menschenrechten, Pluralismus, Säkularität und Volkssouveränität.“10 Nach Auffassung von Armin Pfahl-Traughber ist der Islamismus durch eine Reihe von Merkmalen geprägt: der Absolutsetzung des Islam als Lebens- und Staatsordnung, dem Vorrang der Got- 4 Tilman Seidensticker: Islamismus. Geschichte, Vordenker, Organisationen, 1. Auflage, München 2014, S. 12 5 Ebenda, S. 12f. 6 Ebenda, S. 14 7 Ebenda, S. 9 (dort ebenfalls kursiv gesetzt) 8 Ebenda, S. 9 9 Ebenda, S. 9 10 Armin Pfahl-Traughber (2011): Islamismus – Was ist das überhaupt? Definition – Merkmale – Zuordnungen, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Islamismus, S. 22-27, Zitat: S. 22, abrufbar unter http://www.bpb.de/system/files/pdf_pdflib/pdflib-36337.pdf (abgerufen am 6. November 2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 6 tes- vor der Volkssouveränität als Legitimationsbasis, der angestrebten vollkommenen Durchdringung und Steuerung der Gesellschaft, der Forderung nach einer homogenen und identitären Sozialordnung im Namen des Islam und der Frontstellung gegen die Normen und Regeln des modernen demokratischen Verfassungsstaates. Dies mache „in der Bilanz aus dem Islamismus eine Form des religiösen Extremismus, ein Phänomen des politischen Fundamentalismus und eine Variante des ideologischen Totalitarismus.“11 Armin Pfahl-Traughber betont aber, dass entgegen einer weit verbreiteten Auffassung keineswegs alle Islamisten grundsätzlich gewaltorientiert bzw. zu terroristischen Handlungen bereit seien, und unterscheidet idealtypisch vier Handlungsstile, denen wiederum zwei Obergruppen zugeordnet werden könnten: „Gemeint sind damit gewaltgeneigte und reformorientierte Strömungen, also ein ‚jihadistischer‘ und ‚institutioneller Islamismus‘ (Bassam Tibi). Für den letztgenannten Bereich wären etwa Parteien zu nennen, welche auf parlamentarischem Weg nach erfolgreichen Wahlen wirken wollen. Islamisten, die mehr auf die Sozialarbeit ausgerichtet sind, geht es um die Gewinnung von Anhängern durch Präsenz im Alltagsleben. Bei den gewaltgeneigten bis terroristischen Gruppen im Islamismus unterscheidet man zwischen denen, die lediglich in ihren Heimatländern Gewalttaten begehen, und denen, die auch in anderen Ländern solche Taten beabsichtigen . In der Realität mischen sich mitunter mehrere dieser Handlungsstile mit unterschiedlichen Schwerpunkten.“12 Der Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger kritisiert die begriffliche Unschärfe des Begriffes „Islamismus“. Er suggeriere, der Islamismus wäre quasi „konsequenter“ oder „radikalisierter Islam “.13 Stattdessen präferiert er als „Sammelbegriff für alle Bewegungen und Gruppierungen, die den Islam nicht als reine Religion verstehen, sondern ein – wie auch immer im Detail ausgeprägtes – politisches Konzept des Islam verfolgen, den Islam also als Richtschnur politischen Handelns verstehen und eine wie auch immer geartete Islamisierung von Gesellschaft und Politik anstreben “, den Begriff „politischer Islam“.14 Aufgrund der Terroranschläge auf Ziele in den USA und in Westeuropa setzen sich auch die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik seit dem 11. September 2001 intensiv mit dem Phänomen des Islamismus auseinander. Laut Verfassungsschutzbericht 2018 bezeichnet „der Begriff ‚Islamismus‘ eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass der Islam nicht nur eine persönliche, private ‚Angelegenheit‘ ist, sondern auch das gesell- 11 Ebenda, S. 26f., vgl. hierzu ausführlich: Armin Pfahl-Traughber: Islamismus – der neue Extremismus, Faschismus , Fundamentalismus und Totalitarismus? Eine Erörterung zu Angemessenheit und Erklärungskraft der Zuordnungen , in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, 55. Jahrgang, Heft 1/2008, S. 33-48 12 Armin Pfahl-Traughber (2011), a. a. O., S. 23 13 Thomas Schmidinger, Dunja Larise (Hrsg.): Zwischen Gottesstaat und Demokratie. Handbuch des politischen Islam, Wien 2008, S. 28 14 Ebenda, S. 31f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 7 schaftliche Leben und die politische Ordnung bestimmt oder zumindest teilweise regelt. Der Islamismus postuliert die Existenz einer gottgewollten und daher ‚wahren‘ und absoluten Ordnung , die über den von Menschen gemachten Ordnungen steht. Mit ihrer Auslegung des Islam stehen Islamisten insbesondere im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung. Ein wesentliches ideologisches Element des Islamismus ist außerdem der Antisemitismus.“15 Eine besondere Gefahr geht aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Salafismus aus.16 Laut Klaus Hummel, Melanie Kamp und Riem Spielhaus hat sich der Begriff „Salafismus“ „als Bezeichnung für eine Strömung des sunnitischen Islams, die sich explizit an den frommen Altvorderen (as-salaf aṣ-ṣāliḥ) orientiert, im deutschen Kontext erst um das Jahr 2009“ etabliert. Die heute als Salafisten Bezeichneten seien bis dahin als Islamisten erfasst worden. Nachdem der Salafismus zunächst als Unterkategorie des Islamismus geführt worden sei, scheine das Phänomen den häufig kritisierten Überbegriff Islamismus in vielen Kommunikationszusammenhängen und in der Forschung abzulösen.17 Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht den Salafismus als eine seit Jahren wachsende und besonders radikale Strömung innerhalb des Islamismus: „Salafisten geben vor, sich in ihrem Denken und Handeln ausschließlich an einem wortgetreuen Verständnis von Koran und Sunna (zur Nachahmung empfohlene Handlungsweisen und Aussagen des Propheten) sowie am Vorbild der Gefährten des Propheten zu orientieren. Damit lehnen sie nicht nur die freiheitliche demokratische Grundordnung in Gänze ab, sondern negieren auch weitestgehend die Geschichte des Islam 15 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2018, Berlin 2019, S. 170, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb- 2018-gesamt.html (abgerufen am 7. November 2019) 16 Ebenda, S. 170f. 17 Vgl. Klaus Hummel, Melanie Kamp, Riem Spielhaus 2016: Herausforderungen der empirischen Forschung zu Salafismus. Bestandsaufnahme und kritische Kommentierung der Datenlage, HSFK-Report Nr. 1/2016, S. III, abrufbar unter https://salafismus.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/report0116.pdf (abgerufen am 7 November 2019). Sie weisen dort auch darauf hin, dass zu den kategorialen Herausforderungen des Forschungsfeldes „Salafismus“ gehöre, „dass eine Vielzahl der als Salafisten bezeichneten Menschen und Gruppierungen die Einordnung als solche ablehnt, dass das Phänomen bisher unter anderem Namen (wie Islamismus, islamischer Fundamentalismus oder islamischer Extremismus) erforscht wurde und, dass die Binnendifferenzierung der Bewegung und ihrer Netzwerke sich aufgrund der hier wirkenden Dynamiken nur schwer festhalten und beschreiben lässt.“ (Zitat: ebenda, S. III) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 8 und der Muslime. Salafisten vertreten einen Exklusivitätsanspruch; sie sehen sich als die einzigen ‚wahren‘ Muslime.“18 2.2. Dschihadismus-Definitionen Ebenso wie der Begriff „Islamismus“ ist auch der Begriff „Dschihadismus“ in der wissenschaftlichen Forschung umstritten. Der Begriff „Dschihadismus“ wird zudem häufig im gleichen Kontext wie der Begriff „Salafismus“ erwähnt und auf Phänomene wie Radikalisierung, Extremismus und Fanatismus bezogen. Teilweise werden beide Begriffe als Synonyme verwendet.19 Dem Begriff „Dschihadismus“ liegt das Wort „Dschihad“ zugrunde. Etymologisch ist „Dschihad“ einem arabischen Wortstamm zuzuordnen: „Dschihad bedeutet als arabischer Begriff zunächst nur so viel wie ‚Bemühung, ein bestimmtes Ziel zu erreichen‘. Darüber hinaus unterscheidet man die Auffassung von einem ‚großen‘ und ‚kleinen Dschihad‘, wobei ersteres das Bemühen des Gläubigen um ein besonders moralisches Verhalten im Sinne des Islam meint. Der ‚kleine Dschihad‘ meint demgegenüber im islamischen Recht die legitime Form der Kriegsführung zur Erweiterung des islamischen Herrschaftsbereichs oder dessen Verteidigung.“20 18 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2018, Berlin 2019, S. 170f.; Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik hält eine begriffliche Trennung zwischen Islamismus und Salafismus angesichts inhaltlicher Unterschiede für notwendig: „Islamisten (der Muslimbruderschaft und weltanschaulich ähnlich ausgerichteter Gruppierungen) und Salafisten ist gemein, dass sie auf der Grundlage ihrer Interpretation des islamischen Rechts, der Scharia, einen ‚islamischen Staat‘ gründen wollen. Der Unterschied zwischen ihnen betrifft vor allem die Gewichtung dieser beiden Ziele, denn den Islamisten ist besonders am Gewinn politischer Macht gelegen. Sie sind häufig bereit, diesem Ziel weltanschauliche Prinzipien unterzuordnen. Die Salafisten hingegen sind eher an der Durchsetzung der Scharia und der reinen und wahren Lehre interessiert und kümmern sich weniger um die politischen Folgen dieser Prioritätensetzung. Hinzu kommt, dass beide, Islamisten und Salafisten, die Zeit der frühen Muslime im 7. und 8. Jahrhundert idealisieren und in dieser Epoche das Modell für den modernen islamischen Staat zu erkennen glauben. Doch ist dieser Rekurs für die Salafisten noch sehr viel wichtiger als für die Islamisten. Die Salafisten versuchen deshalb, möglichst detailgenau zu kopieren, wie der Prophet und seine Zeitgenossen gedacht und gehandelt haben.“ (Guido Steinberg: Das Ende des IS? Die Fragmentierung der jihadistischen Bewegung, Berlin 2018, abrufbar unter https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2018S20_sbg.pdf, abgerufen am 7. November 2019) 19 Rüdiger Lohlker, Amr El Hadad, Philipp Holtmann und Nico Prucha: Transnationale Aspekte von Salafismus und Dschihadismus, HSFK-Report 5/2016, Frankfurt am Main 2016, S. 2, abrufbar unter https://salafismus .hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/report_052016.pdf (abgerufen am 7. November 2019); weiter heißt es dort: „In der allgemeinen Wahrnehmung wird davon ausgegangen, dass es sich beim Salafismus um eine Vorstufe zum Dschihadismus handelt. Salopp formuliert: Jeder Dschihadist war früher mal ein Salafist.“ 20 Armin Pfahl-Traughber: Die Islamismuskompatibilität des Islam. Anknüpfungspunkte in Basis und Geschichte der Religion, in: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007, S. 62-78, Zitat: S. 68; vgl. hierzu auch zwei Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste: Hanspeter Blatt, Lorenz Müller, Tobias Mörschel: Dschihad. Aktueller Begriff Nr. 23/01 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/514966/d6b07f7a7354be3195b298c3e59ee69d/Dschihad-data.pdf (abgerufen am 6. November 2019) sowie WD 1 - 116/07: Wissenschaftliche Definition des Begriffs „Dschihad“ – Kurzinformation –, Berlin 2007 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 9 Für Evelyn Bokler-Völkel ist der Dschihadismus „eine extrem gewaltsame Unterform des Islamismus , der den Dschihad, d. h. den Heiligen Krieg, in den Mittelpunkt seiner Lehre rückt.“21 Das Recht zum Dschihadismus ergebe sich dadurch, dass die Moslems aus Sicht der Dschihadisten „Opfer eines groß angelegten Feldzuges des ‚christlichen Westens‘“ seien. „Die Dschihadisten seien folglich nicht die Aggressoren, sondern in die Defensive geratene Opfer, die existentiell bedrängt würden und nun als Helden einen Freiheitskampf für Allah und die islamische Gemeinschaft kämpften. (…) Da sich die Gemeinschaft der Muslime in Bedrängnis sehe, bestünde eine Defensivpflicht des Einzelnen (fard’ayn) im Rahmen eines Dschihad. Der Dschihadismus diene so der Befreiung der muslimischen Länder von westlicher Besatzung, der Beseitigung ‚abtrünniger ‘ Herrscher sowie der Bereinigung muslimischer Gesellschaften von Häresie.“22 „Gewalt, Tod und Verderben religiös aufzuladen, ihnen einen existentiellen Sinn zu verleihen und so gleichermaßen zu rechtfertigen“23, sei ein wesentliches Kennzeichen des Dschihadismus. Dabei ächtet das klassische Dschihad-Recht laut Tilman Seidensticker die Tötung von Zivilisten, wobei zwei Ausnahmen gemacht würden: „erstens die Vergeltung für Massaker an der muslimischen Zivilbevölkerung durch den Feind und zweitens Situationen, in denen ein wichtiges militärisches Ziel ohne die Tötung von Zivilisten nicht einzunehmen ist.“ Insbesondere die erste Ausnahme habe es modernen Extremisten ermöglicht, wahllose Tötungen von Zivilisten zu rechtfertigen.24 Laut Monika Prützel-Thomas ist Dschihadismus „eine Sammelbezeichnung für die zahlreichen islamistischen Gruppen in aller Welt, die es als ihre muslimische Pflicht ansehen, anderen ihre fundamentalistische Heilslehre mit Gewalt aufzuzwingen. Ihr Kampf richtet sich sowohl gegen ‚vom wahren Glauben abgefallene‘ Muslime wie auch gegen die ‚Ungläubigen‘.“25 In Anlehnung an Bassam Tibi26 verwendet sie für die radikal-fundamentalistische Dschihad-Interpretation der Muslimbruderschaft und anderer islamistischer Gruppen den Ausdruck „Neo-Djihad“, um ihn vom Dschihad-Verständnis moderater Muslime in aller Welt abzugrenzen27 und vertritt die These, „dass es sich beim Neo-Djihadismus um ein Phänomen der Moderne handelt – ein Phäno- 21 Evelyn Bokler-Völkel: Die Apokalypse des Dschihadismus: ein neuer Totalitarismus? in: Demokratie in unruhigen Zeiten. Festschrift für Eckhard Jesse, hrsg. von Sebastian Liebold, Tom Mannewitz, Madeleine Petschke, Tom Thieme, Baden-Baden 2018, S. 207-216, Zitat: S. 208 22 Zitat: ebenda, S. 209 23 Zitat: ebenda, S. 211 24 Tilman Seidensticker (2014), a. a. O., S. 111 25 Monika Prützel-Thomas: Neuer Terrorismus? – Die Debatte um die Einordnung des Djihadismus, in: Gefährdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich, hrsg. von Uwe Backes und Eckhard Jesse, Göttingen 2006, S. 477-492, Zitat: S. 487 26 Bassam Tibi: Vom klassischen Djihad zum terroristischen Djihadismus – Der irreguläre Krieg der Islamisten und die neue Weltordnung, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 14. Jahrgang (2002), S. 27-44, hier: S. 36f. 27 Monika Prützel-Thomas (2006), a. a. O., S. 483 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 10 men, dass nicht eine besonders grausame Verirrung mittelalterlicher islamischer Traditionen darstellt , sondern unbestreitbare Verwandtschaft mit westlichen Ideologien aufweist, die paradoxerweise auf die Aufklärung zurückgehen. Insofern handelt es sich auch nicht um eine wirklich neue Erscheinung, vielmehr um eine neue Spielart eines bekannten Phänomens.“28 Der Politikwissenschaftler Thorsten Hasche weist darauf hin, dass die gegenwärtige Form des internationalen Dschihadismus in äußerster selektiver, gar verzerrter Weise auf beide Dimensionen des Dschihad rekurriere: auf die Glorifizierung des kriegerischen Einsatzes für die Ausbreitung des Islam und auf das Recht, sich gegen „Feinde“ des Islam gewaltsam zur Wehr zu setzen. Das sei jedoch nicht immer so gewesen. Der Dschihadismus der 1980er Jahre habe sich noch auf den Widerstand gegen die sowjetische Invasion Afghanistans im Sinne eines „defensiven Dschihad“ beschränkt. Erst die Schriften Osama bin Ladens in den 1990er Jahren hätten aus dem Dschihadismus eine globale Ideologie gemacht.29 Für den Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger ist der Dschihadismus „nur eine von vielen Strömungen des Politischen Islam und unterscheidet sich ideologisch durch zwei wesentliche Punkte von allen anderen Formen des Politischen Islam: „1. Er betreibt takfir, d. h., er erklärt (…) alle MuslimInnen, die nicht der eigenen Interpretation des Islam folgen, zu NichtmuslimInnen, wodurch für viele die Mehrheit der Muslim Innen zu ApostatInnen (Abtrünnigen) wird, die zu bekämpfen sind. Diese Position ist bei unterschiedlichen Strömungen des Jihadismus unterschiedlich stark ausgeprägt, besonders exzessiv beim sogenannten ‚Islamischen Staat‘. (…) Während die alte al-Qaida stärker darauf setzte, ‚Abtrünnige‘ zurückzugewinnen und möglichst die gesamte islamische Gemeinschaft (Ummah) gegen den Westen zu mobilisieren, zielt der ‚Islamische Staat‘ stärker auf andere MuslimInnen – insbesondere SchiitInnen – ab, die als „Abtrünnige ‘ betrachtet werden. 2. Der Jihadismus beantwortet die Frage, wer berechtigt ist, einen Jihad auszurufen, und wer verpflichtet ist, in diesen zu ziehen, anders als das klassische islamische Recht. Dieses betrachtet den Jihad (im Sinne eines religiös legitimierten Krieges) in den meisten Fällen als kollektive Pflicht aller MuslimInnen, die durch die Ausrufung des Khalifen legitimiert wird und die islamische Gemeinschaft als Ganzes dazu verpflichtet, ein Heer zu Verteidigung des Islam aufzustellen. JihadistInnen hingegen sehen den Jihad als individuelle Pflicht (fard-al-ayn) jedes einzelnen Muslims, da sich der Islam ohnehin seit der Abschaffung des Khalifats durch die Türkische Republik im Krieg mit den Ungläubigen befinde .“30 28 Ebenda, S. 492 29 Thorsten Hasche: Islamismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Extremismusforschung. Handbuch für Wissenschaft und Praxis, hrsg. von Eckhard Jesse und Tom Mannewitz, Baden-Baden 2018, S. 389-426, hier: S. 406 30 Thomas Schmidinger: Jihadismus. Ideologie, Prävention, Deradikalisierung, 2., aktualisierte Auflage, Wien 2016, S. 13f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 11 Das Bundesamt für Verfassungsschutz versteht den Dschihadismus als eine global ausgerichtete, terroristische Teilströmung des Islamismus und grenzt ihn zugleich von anderen islamistischen Gruppierungen ab: „Unter dem Oberbegriff ‚Islamismus‘ werden verschiedene Strömungen zusammengefasst , die sich hinsichtlich ihrer ideologischen Prämissen, ihrer geografischen Orientierung und ihrer Strategien und Mittel unterscheiden. Legalistische Strömungen, wie die ‚Millî Görüş‘-Bewegung, versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen. Die Anhänger islamistisch-terroristischer Gruppierungen wie HAMAS und ‚Hizb Allah‘, deren Ziel die Vernichtung des jüdischen Staates Israel ist, sind auf ihre Herkunftsregionen fokussiert und wenden schwerpunktmäßig dort terroristische Gewalt an. Jihadistische Gruppierungen, wie zum Beispiel der ‚Islamische Staat‘ (IS) und ‚al-Qaida‘, sehen in ihrem Kampf für einen ‚Gottesstaat‘ in terroristischer Gewalt ein unverzichtbares Mittel gegen ‚Ungläubige‘ und sogenannte korrupte Regime. Ihre terroristische Agenda ist global und bedroht auf internationaler Ebene alle Staaten.“31 Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterscheidet zwischen politischem und dschihadistischem Salafismus. Beide Richtungen teilten dieselben ideologischen Grundlagen, wählten aber unterschiedliche Mittel, um einen „salafistischen Gottesstaat“ zu etablieren. Politische Salafisten versuchten, ihre Ideologie vor allem durch intensive Propagandaaktivitäten zu verbreiten, die sie als „Missionierung“ („dawa“) bezeichneten, und wollten die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Normen verändern. Der politische Salafismus könne als Fundament des dschihadistischen Salafismus („Dschihadismus“) dienen und den Einstieg in eine individuelle Radikalisierungsspirale darstellen. Diese könne bis zur Befürwortung, Unterstützung oder gar Ausübung von Gewalt im Namen des „wahren Islam“ führen. Politische Salafisten lehnten Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele nicht grundsätzlich ab, bezeichneten sie aber häufig als „derzeit nicht zielführend“.32 Dagegen strebten dschihadistische Salafisten („Dschihadisten“) die Schaffung eines Gottesstaates unter Einsatz von Gewalt an. Sie interpretierten den Begriff „Dschihad“, der von den meisten Muslimen als (persönliche) Anstrengung im Glaubensleben des Einzelnen verstanden werde, als bewaffneten Kampf gegen die „Ungläubigen“ („kuffar“) und überhöhten ihn zu einer Form des „Gottesdienstes“. Für sie sei er die individuelle Pflicht („fard al-ayn“) eines jeden Muslims und damit einer der Grundpfeiler des Islam. Der Dschihad als „Verteidigung des Islam“ könne dabei nicht nur in Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, sondern auch in westlich orientierten Ländern geführt werden. Die überwiegende Mehrheit der islamistischen Terroristen werde aktuell dem dschihadistischen Salafismus zugerechnet.33 In der Wissenschaft werden hingegen nicht nur zwei, sondern häufig drei Hauptströmungen innerhalb des Salafismus identifiziert. So unterscheidet der amerikanische Politikwissenschaftler Quintan Wiktorowicz im Salafismus: 1) gewaltlose, quietistische Puristen, 2) gewaltablehnende 31 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht 2018, Berlin 2019, S. 170 32 Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): Salafismus in Deutschland. Missionierung und Jihad, Köln 2019, S. 7, abrufbar unter https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-islamismus (abgerufen am 7. November 2019) 33 Ebenda, S. 7f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 12 Politicos und 3) gewaltbejahende Dschihadisten.34 Auch der Politikwissenschaftler Armin Pfahl- Traughber hebt hervor, dass es sich beim Salafismus um ein komplexes Phänomen handele, das aufgrund der Vielgestaltigkeit nur in idealtypische Kategorien gefasst werden könne. In Anlehnung an Wiktorowicz bildet Pfahl-Traughber drei idealtypische Kategorien, die sich an unterschiedlichen Handlungsstilen orientieren: 1) puristischer Salafismus, 2) politischer Salafismus; 3) terroristischer Salafismus, den er auch als dschihadistischen Salafismus bezeichnet.35 Dagegen kritisieren Rüdiger Lohlker, Amr El Hadad, Philipp Holtmann und Nico Prucha eine zu starke Vermischung der Begriffe Salafismus und Dschihadismus, die zunehmend synonym verwendet würden. Salafismus und Dschihadismus seien zwar beide transnationale Phänomene, die global aufträten und globale Netzwerke bildeten, die aber an lokale Anknüpfungspunkte anschlössen . Dennoch sollten salafistische und dschihadistische Felder analytisch voneinander getrennt werden, da es Unterschiede u. a. im Hinblick auf die Beziehung zu militärischer Gewalt gebe.36 Lohlker, El Hadad, Holtmann und Prucha verstehen unter Salafismus „ein zeitgenössisches religiös begründetes Phänomen“, das eher nicht an die Ausübung militärischer Gewalt orientiert sei, während der Dschihadismus die Anwendung von militärischer Gewalt als zentrales Element der Selbstdefinition habe. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal sei die Beziehung zu den vorherrschenden Strukturen in einer Gesellschaft, insbesondere zu den Regierungen in mehrheitlich muslimischen Staaten: „Während Dschihadismus diese Strukturen durch Gewalt zu verändern versucht, neigt der Salafismus dazu, sich den herrschenden Strukturen anzupassen und sich auf soziale und pädagogische Arbeit zu beschränken.“37 Von einem automatischen Übergang vom Salafismus zum Dschihadismus sei daher nicht auszugehen.38 34 Quintan Wiktorowicz: Anatomy oft the Salafi Movement, in: Studies in Conflict & Terrorism 29 (3), S. 207-239, hier: S. 208 35 Armin Pfahl-Traughber (2015): Salafismus – was ist das überhaupt? Definitionen – Ideologiemerkmale – Typologisierungen , in: Bundeszentrale für politische Bildung: Herausforderung Salafismus. Infodienst Radikalisierungsprävention , abrufbar unter http://www.bpb.de/politik/extremismus/211830/salafismus-was-ist-das-ueberhaupt (abgerufen am 7. November 2019) 36 Rüdiger Lohlker, Amr El Hadad, Philipp Holtmann und Nico Prucha (2016), a. a. O., S. 1; damit befindet sich die Autorengruppe in der Forschung jedoch in einer Minderheitenposition meinen Klaus Hummel, Melanie Kamp, Riem Spielhaus, Lina-Maraike Stetten, Andreas Zick: Datenlage und Herausforderungen empirischer Forschung , in: Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen, hrsg. v. Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk, und Harald Müller, Frankfurt am Main 2016, S. 43–77, hier: S. 57 37 Rüdiger Lohlker, Amr El Hadad, Philipp Holtmann und Nico Prucha (2016), a. a. O., S. 2 38 Auch Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk und Harald Müller plädieren in der Einleitung des von ihnen herausgegebenen Sammelbands zu Salafismus und Dschihadimus in Deutschland für eine begriffliche Unterscheidung. Zwar ließen sich sowohl Salafismus als auch Dschihadismus als moderne, fundamentalistische und transnationale Phänomene begreifen, der zentrale Unterschied liege aber in der dschihadistischen Überzeugung des „absoluten Vorrangs des militärischen Dschihad“. (Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk und Harald Müller: Einleitung, in: Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen , hrsg. von Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk, und Harald Müller, Frankfurt am Main 2016, S. 7-41, hier: S. 20f.) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 13 3. Literatur Biene, Janusz, Daase, Christopher, Junk, Julian, Müller, Harald (2016): Einleitung, in: Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen, hrsg. von Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk und Harald Müller, Frankfurt am Main 2016, S. 7-41 Blatt, Hanspeter, Müller, Lorenz, Mörschel, Tobias (2001): Dschihad. Aktueller Begriff Nr. 23/01 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, abrufbar unter https://www.bundestag .de/resource/blob/514966/d6b07f7a7354be3195b298c3e59ee69d/Dschihad-data.pdf (abgerufen am 6. November 2019) Bokler-Völkel, Evelyn (2018): Die Apokalypse des Dschihadismus: ein neuer Totalitarismus? in: Demokratie in unruhigen Zeiten. Festschrift für Eckhard Jesse, hrsg. von Sebastian Liebold, Tom Mannewitz, Madeleine Petschke, Tom Thieme, Baden-Baden 2018, S. 207-216 Brockhaus: Art. Islamismus, abrufbar unter http://brockhaus.de/ecs/enzy/article/islamismus (abgerufen am 5. November 2019) Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.) (2019): Salafismus in Deutschland. Missionierung und Jihad, Köln 2019, abrufbar unter https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit /publikationen/pb-islamismus (abgerufen am 7. November 2019) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.) (2019): Verfassungsschutzbericht 2018, Berlin 2019, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen /themen/sicherheit/vsb-2018-gesamt.html (abgerufen am 7. November 2019) Hasche, Thorsten (2018): Islamismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: Extremismusforschung . Handbuch für Wissenschaft und Praxis, hrsg. von Eckhard Jesse und Tom Mannewitz, Baden-Baden 2018, S. 389-426 Hummel, Klaus, Kamp, Melanie, Spielhaus, Riem (2016): Herausforderungen der empirischen Forschung zu Salafismus. Bestandsaufnahme und kritische Kommentierung der Datenlage, HSFK-Report Nr. 1/2016, Frankfurt 2016, abrufbar unter https://salafismus.hsfk.de/fileadmin /HSFK/hsfk_publikationen/report0116.pdf (abgerufen am 7. November 2019) Hummel, Klaus, Kamp, Melanie, Spielhaus, Riem, Stetten, Lina-Maraike, Zick Andreas (2016): Datenlage und Herausforderungen empirischer Forschung, in: Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen, hrsg. von Janusz Biene, Christopher Daase, Julian Junk und Harald Müller, Frankfurt am Main 2016, S. 43–77 Lohlker, Rüdiger, El Hadad, Amr, Holtmann, Philipp, Prucha, Nico (2016): Transnationale Aspekte von Salafismus und Dschihadismus, HSFK-Report 5/2016, Frankfurt am Main 2016, abrufbar unter https://salafismus.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/report_052016.pdf (abgerufen am 7. November 2019) Pandora Glossar 2017, entstanden im Rahmen des Projektes „Pandora: Propaganda, Mobilisierung und Radikalisierung zur Gewalt in der virtuellen und realen Welt“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung Forschung, August 2017, abrufbar unter https://www.pandoraprojekt .de/fileadmin/HSFK_Pandora/docs/Glossar_PANDORA-Projekt.pdf (abgerufen am 6. November 2019) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 025/19 Seite 14 Pfahl-Traughber Armin (2007): Die Islamismuskompatibilität des Islam. Anknüpfungspunkte in Basis und Geschichte der Religion, in: Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13/2007, S. 62-78 Pfahl-Traughber, Armin (2008): Islamismus – der neue Extremismus, Faschismus, Fundamentalismus und Totalitarismus? Eine Erörterung zu Angemessenheit und Erklärungskraft der Zuordnungen , in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, 55. Jahrgang, Heft 1/2008, S. 33-48 Pfahl-Traughber, Armin (2011): Islamismus – Was ist das überhaupt? Definition – Merkmale – Zuordnungen, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Islamismus, S. 22-27, abrufbar unter http://www.bpb.de/system/files/pdf_pdflib/pdflib-36337.pdf (abgerufen am 6. November 2019) Pfahl-Traughber, Armin (2015): Salafismus – was ist das überhaupt? Definitionen – Ideologiemerkmale – Typologisierungen, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Herausforderung Salafismus . Infodienst Radikalisierungsprävention, abrufbar unter http://www.bpb.de/politik/extremismus /211830/salafismus-was-ist-das-ueberhaupt (abgerufen am 7. November 2019) Prützel-Thomas, Monika (2006): Neuer Terrorismus? – Die Debatte um die Einordnung des Djihadismus , in: Gefährdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich, hrsg. von Uwe Backes und Eckhard Jesse, Göttingen 2006, S. 477-492 Schmidinger, Thomas, Larise, Dunja (Hrsg.) (2008): Zwischen Gottesstaat und Demokratie. Handbuch des politischen Islam, Wien 2008 Schmidinger, Thomas (2016): Jihadismus. Ideologie, Prävention, Deradikalisierung, 2., aktualisierte Auflage, Wien 2016 Seidensticker, Tilman (2014): Islamismus. Geschichte, Vordenker, Organisationen, 1. Auflage, München 2014 Steinberg, Guido (2018): Das Ende des IS? Die Fragmentierung der jihadistischen Bewegung, Berlin 2018, abrufbar unter https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien /2018S20_sbg.pdf (abgerufen am 7. November 2019) Tibi, Bassam (2002): Vom klassischen Djihad zum terroristischen Djihadismus – Der irreguläre Krieg der Islamisten und die neue Weltordnung, in: Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 14. Jahrgang (2002), S. 27-44 WD 1 - 116/07: Wissenschaftliche Definition des Begriffs „Dschihad“ – Kurzinformation –, Berlin 2007 Wiktorowicz, Quintan (2006): Anatomy oft the Salafi Movement, in: Studies in Conflict & Terrorism 29 (3), S. 207-239 ***