THEMA: Fachbereich XI: Bearbeiter/in: Abschluss der Arbeit: Reg.-Nr.: WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES Ausarbeitung Lobbyismus in der , Bundesrepublik Deutschland und in den USA Geschichte. 7ei•peschichte und Politik 3. Mai 2002 WD I -24/02 Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe Oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dani bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstütæl_ Der Deutsche Bundestag behalt sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedUrfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. Inhaltsverzeichnis Seite 2 2 2 3 3 5 6 8 8 9 11 12 13 1.1. 1.2. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 3. 3.1. 3.2. 4. 5. 6. Einleitung Forschungsstand Begriffsbestimmung Entwicklung des Lobbyismus Gesetzliche Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland und den USA Entwicklung des Lobbyismus in der Bundesrepublik Deutschland Entwicklunk des Lobbyismus in den Vereinigten Staaten Politik und Lobbyismus im Wechselspiel Selbstverständnis von Verbandsvertretern Formen des Lobbyismus Schlussbetrachtung Benutzte Literatur Lobbyismus in Deutschland und den USA — Auswahlbibliographie 1.1. Einleitung Forschungsstand Die Literatur zur Verbändeforschung ist sehr umfassend. Allerdings hat das Interesse an der Thematik in den zurückliegenden Jahren deutlich abgenommen, wie die rückläufige Anzahl der Publikationen zeigt. Im Rahmen dieser Ausarbeitung musste aufgrund der Fülle der zur Vertilgung stehenden Arbeiten eine Auswahl getroffen werden. Dabei sind zum einen Untersuchungen neueren Datums vorgezogen worden. Zum anderen wurde - aufgrund der geforderten überblicksartigen Darstellung - auf die Verwendung von Spezialstudien zugunsten von allgemeinen Schriften verzichtet. Insgesamt hat sich dabei gezeigt, dass insbesondere die empirischen Befunde ausreichend sind, um ein gesichertes Bild des aktuellen Stands der Forschung zeichnen zu können. 1.2. Begriffsbestimmung Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Bezeichnung „Lobbyist" in den USA eine gängige Beschreibung für die Tätigkeit von Interessenvertretern. Abgeleitet ist die Bezeichnung vom englischen Wort flir Wandelhalle, „Lobby", dem Ort der Begegnung von Verbandsmitarbeiter und Entscheidungsträger! Hiermit sind auch bereits die Hauptakteure im Bereich des Lobbyismus benannt, deren Wirkungszusammenhang im Wörterbuch der Politik von Manfred G. Schmidt wie folgt beschrieben wird: „Im engeren Sinne meint Lobbyismus vor allem die Bestrebungen von Interessengruppen, durch ihre Vertreter auf informellen Wegen im Sinne der eigenen Ziele und Interessen Einfluß auf öffentliche Institutionen und Amtsinhaber hauptsächlich durch Infonnationen und Gewährung oder Verweigerung von Unterstützung zu gewinnen. Zur Charakterisierung des Zusammenspiels von Interessenvertreter und politischem Akteur verwendet die Forschung den Begriff des Marktverhältnisses. Genauer gesagt handelt es sich um ein Tauschgeschäft: „Jeder Anbieter hat gleichzeitig mehrere Waren zu offerieren und ist simultan auch an mehreren Waren interessiert» Das Angebot des Lobbyisten besteht aus der Vgl. Norman J. Ornstein: Interessenvertretung aufdem Kapitol, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingston: US-Kongreß und Deutscher Bundestag. Bestandsaufnahmen im Vergleich. Opladen 1988, S. 28- 299, hier S. 281f. Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart 1995, S. 567. Martin Sebaldt: Parlamentarische Demokratie und gesellschaftliche Modernisierung: Der deutsche Bundestag im Getuge Organisierter Interessen seit Mitte der siebziger Jahre, in: Heinrich Oberreuter, Uwe Kranenpohl, Martin Sebaldt (Hrsg.): Der deutsche Bundestag im Wandel. Ergebnisse neuerer Parlamentarismusforschung. Wiesbaden 2001. S. 280-300, hier S. 284E Bereitstellung komplexer fachlicher Informationen. Diese sind Rir den Entscheidungsträger in der benötigten Form nur von den Verbänden erhältlich. Ihre Beschaffung ist notwendig, „um im komplexer gewordenen Feld gesellschaftlicher Interessen weiterhin politische Entscheidungen von allgemeiner Akzeptanz treffen zu können. "4 Darüber hinaus ist die Versicherung von Loyalität entscheidend. Sie sichert die Durchsetzungstühigkeit des Politikers und verhindert die Blockade politischer Entscheidungen durch Opponieren des Verbandes. Im Gegenzug bietet der Entscheidungsträger dem Interessenvertreter die Berücksichtigung seiner Zielvorgaben. Im wesentlichen geschieht dies durch die Gewährung von Vergünstigungen Oder die Zusicherung der Erhaltung des Status Quo. Der Verbandsforscher Martin Sebaldt bewertet dieses wechselseitige Verhältnis als unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren politischer Prozesse und die damit verbundene Sicherung der Akzeptanz politischer Beschlüsse: „Nach wie vor wird der Erfolg staatlichen Handelns an der Lernfähigkeit der Politik gemessen und an der Fähigkeit, sich wandelnde gesellschaftliche Interessenlagen adäquat bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen."' 2. 2.1. Entwicklung des Lobbyismus Gesetzliche Grundlage in der Bundesrenublik Deutschland und den USA Der Artikel 9 des Grundgesetzes regelt die Bildung von Verbänden und Zusammenschlossen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Grundlagen fiir verbandliche Tätigkeit beschränken sieh damit auf ein Mindestmaß gesetzlicher Vorschriften und ermöglichen somit weitreichende inhaltliche und organisatorische Autonomie. Diese ausgeprägten Freiheiten, die insbesondere ökonomisch starken Verbänden eine intensive Betörderung ihrer Interessen ermöglichen, wurden in den 60er und 70er Jahren kritisch hinterfragt. Die daraus resultierende Diskussion um ein „Verbändegesetz" wurde zwar intensiv geführt, hat jedoch letztlich nicht zu einer generellen Novellierung der Bestimmungen tur lobbyistisch tätige Organisationen geführt. Dem Bestreben, die Arbeit der Lobbyorganisationen zumindest ansatzweise transparenter zu machen, wurde in der Folge jedoch trotzdem Rechnung getragen. 1972 wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, die im Umfeld von Regierung und Parlament tätigen Verbände in der sogenannten „Lobbyliste" zu erfæssen6. In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus. Kräftefeld, Selbstverständnis und politische Arbeit deutscher Interessengruppen . Opladen 1997, S. 55. Martin Sebaldt: parlamentarische Demokratie, a.a.O„ S. 280. Ebd. S. 280. 6 vgl. ebd. S. 281. ist festgehalten, dass der zu registrierende Verband Name und Sitz, Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsmhrung, Interessenbereich, Mitgliederzahl, Namen der Verbandsvertreter sowie die Anschrift der Geschäftsstelle am Parlaments- und Regierungssitz angeben muss'. Erst nach dieser Erfassung erhält die Organisation das Recht auf Gehör vor den Gremien des Deutschen Bundestages, soweit dies vom Parlament als notwendig erachtet wird. Parallel zur Schaffung der Lobbyliste wurden die Parlamentarier verpflichtet, ihre beruflichen Tätigkeiten während der Ausübung ihres Mandates anzuzeigen. Mitteilungspflichtig sind bezahlte Aktivitäten als Vorstands-, Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglied8. 1976 wurde die Anzeigepflicht noch einmal verschärft und auch auf zurückliegende Beschäftigungsverhältnisse ausgedehnt: „Die Regelungsdichte des Bundestages bewegt sich damit im internationalen Vergleich im Mittelfeld. Die ursprüngliche Intention allerdings, lobbyistische Aktivi- 'täten durch diese öffentliche Registrierung transparenter und auch kontrollierbarer zu machen, blieb weitgehend Illusion. Denn zum einen eignet sich die bloße dokumentarische Auflistung von Verbänden hierfiir ohnehin nicht, zum anderen sind die in Deutschland zu leistenden Angaben viel zu fragmentarisch, um die Aktivitäten und das politische Machtpotential einer Gruppierung präzise erfassen zu können."9 Die Vereinigten Staaten bedienen sich zur Kontrolle ihrer Lobbyorganisationen sehr viel restriktiverer Werku•uge. Der im Jahre 1995 eingefiihrt „Lobby Restrietions Act' verpflichtet die Verbände zur Offenlegung ihrer Finanzen und der getätigten finanziellen Zuwendungen Diese enge Regelung ersetzte die seit 1948 bestehende Pflicht zur Registrierung. Die Durchschlagskraft dieser Vorschrift erwies sich aufgrund ihrer Konstruktionsfehler jedoch als gering und wurde deswegen reformiert: „Durch die vagen Bestimmungen, wer sich in diese Liste eintragen lassen muß, durch das zugrunde gelegte enge Verständnis von Lobbyismus sowie durch die Tatsache, daß dieses Gesetz in seiner beinahe 40jährigen Geschichte nie konsequent angewandt wurde, sind Zweifel an seiner Wirksamkeit angebracht." 11 Mit der Verschärfung des Registrierungsverfahrens, insbesondere der Pflicht zur halbjährlichen Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichtes, verfugen die USA damit nun über ein sehr engmaschiges Netz der quantitativen, aber auch der qualitativen Erfassung von verbandlicher Lobbmtigkeit . 7 vgl. GOBT, Anlage 2, Absatz 2. 8 vgl. GOBT, Anlage 1, Absatz 1. Martin Sebaldt: Parlamentarische Demokratie, a.a.O„ S. 282. Vgl. Clive S. Thomas: Interest Group Regulation Access in the United States. Rationale, Development and Consequences, in: parliamentary Affairs, Nr. S l, 1998, S_ 500-515, hier S_ 509. 4 2.2. Entwicklung des Lobbyismus in der Bundesrenublik Deutschland Die Anzahl der in der Lobbyliste erfassten Verbände stieg seit ihrer Einfilhrung regelmäßig an. Im Jahre 1974 wies die Liste 635 Eintragungen auf, im Jahre 2000 waren es bereits 1.691'2 Die Struktur der Organisationen ist sehr heterogen. Es finden sich sowohl Spitzenverbände der Wirtschaft als auch Kleinorganisationen mit sehr spezifischem Interessenschwerpunkt. Im genannten Zeitraum hat sich jedoch sehr deutlich eine Zunahme von Organisationen aus dem Non-Profit-Sektor (Sozial-, Kultur-, Umwelt und Freizeitverbände sowie politische Organisationen ) gezeigt. Der Anteil ökonomisch orientierter Verbände (Branchen-, Arbeitgeber-, Berufsverbände und Gewerkschaften) sank demgegenüber von 80 Prozent im Jahre 1974 auf 64,5 Prozent im Jahre 2000. Die Ursachen dieser Umschichtungen sind in gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozessen zu suchen, welche gerade dem Non-Profit-Sekt0r in den letzten Jahrzehnten ein substantiell gewachsenes Organisationspotential verschafften: „Politisch-kulturelle Reifungsprozesse mit Entfaltung einer ,participant Culture' und das Vordringen postmaterialistischer Orientierungen in der deutschen Bevölkerung senkten die Hemmschwelle fur eine verbandliche Artikulation bisher benachteiligter Interessen." 13 Dieser Befund darf jedoch niéht darüber hinweg täuschen, dass die „traditionellen" Organisationen zahlenmäßig insgesamt noch immer die Verbandslandschaft dominieren und auch hier ein Ansteigen der absoluten Zahlen zu verzeichnen ist. Man kann die Ausweitung der nicht ökonomisch orientierten Verbände also als einen Reflex auf den Wandel sozialer Prozesse bezeichnen: „Moderne Gesellschaften sind einem starken Wandel unterworfen und sind gleichzeitig einer Menge von Bedrohungen ausgesetzt, die einen nachhaltigen Einfluss auf das Interessenspektrum dieser Gesellschaften besitzen. Folge davon muß sein, daß sich auch die Konfiguration organisierter Interessen nachhaltig verändel -t." 14 Sebaldt führt diesen für die Bundesrepublik zu konstatierenden Sachverhalt auf die von Ulrich Beck beschriebene „Risikogesellschaft" zurück. Die Menschen fiihlen sich in zunehmenden Maße von Risiken, wie etwa der Umweltzerstörung, bedroht. Zu den Gegenstrategien inner- Norman J. Ornstein, n.O., S 292. 2 Vgl. Martin Sebaldt: parlamentarische Demokratie, a.a.O., S. 283. Ebd. S. 284f. Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus, S. 45. halb der Bevölkerung gehört auch die Gründung von Verbänden, deren Ziel die Abwehr von Gefahren ist. Ein weiterer Befund der empirischen Analyse der Lobbyliste ist das Ansteigen der Zahl der Organisationen, die einem Interessenbereich des tertiären Sektors zuzuordnen sind. Die zunehmende Bedeutung von Dienstleistung im gesamtwirtschaftlichen Gefüge der Bundesrepublik tiihrte ebenfalls zu dieser signifikanten Ausweitung des Verbandsspektrums. Rund 70 Prozent der im Jahre 2000 erfassten Organisationen waren auf diesem Feld tätig. Beachtet man, dass auch die absoluten Zahlen erheblich gewachsen sind, unterstreicht dies noch einmal deutlich die herausragende Bedeutung der Dienstleistungsbranche fiir die Bundesrepublik s 2.3. Entwicklung des Lobbvismus in den Vereinigten Staaten In den Vereinigten Staaten engagieren sich seit der Staatsgründung Verbände tur die Interessen ihrer Mitglieder. Exakte Zahlen über die Anzahl der in den USA tätigen Organisationen lassen sich aufgrund der bereits erwähnten mangelhaften Registrierung nur im begrenzten Umfang nennen. Einer Schätzung zufolge gab es 1929 bereits rund 500 Verbände, die die spezifischen Anliegen ihrer Klientel verfolgten16. Für das Jahr 1955 geht man von ca. 9.500 Organisationen aus, tur das Jahr 1995 rechnet man mit ca. 22.500 einschlägigen Verbänden 17 In den USA haben vor allem der Vietnamkrieg und dessen Folgen nachhaltige Veränderungen der Verbandslandschaft ausgelöst. Insbesondere die sich formierenden Bürgerbewegungen forderten im Zuge des Krieges mehr Beteiligung ein. Dies schlug sich in einem rapiden Wachstum von Verbänden aus dem Bereich der Friedens- und Bürgerrechtsarbeit nieder. Darüber hinaus eröffnete die Reform des Kongresses in den 60er und 70er Jahren den Parlamentariern mehr Einfluss gegenüber der Regierung: „Ein transparenterer, dynamischer, dezentralisierter , demokratisierter und gut besetzter Kongreß eröffnete Verbänden und Individuen Hunderte, ja Tausende neuer Einfallstore in das Gesetzgebungsverfahren."lg Damit sind sowohl die politischen Grundlagen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen benannt , die zu einer nachhaltigen Umstrukturierung des amerikanischen Verbändesystems gefiihrt haben. l' Ebd. S. 176. Norman J. Ornstein, a.a.O. S. 283. Vgl. Martin Sebaldt: Verbändedemokratie im Umbruch. Dimensionen der Modernisierung im System organisierter Interessen der USA, in: Zeitschrift fir 48 2001, S. 24—47, hier S. 25f. s Norman J. Omstein, a.a.O., S. 283. Insbesondere die traditionellen Wirtschaftsverbände, die die 50er und 60er Jahre dominierten, gerieten demgegenüber ins Hintertreffen. Ihnen gelang es nicht, auf den Zug der Modernisierung aufzuspringen. Sie krankten vor allem an ihren traditionellen Strukturen, die der zunehmenden Professionalisierung der Lobbyarbeit entgegenstanden. Auch die Neuformierung von Verbänden mit modemen Organisationsformen und -strategien konnte diesem Umstand nicht entgegenwirken. Ähnliches ist auch für die Gewerkschaften zu konstatieren, deren Bedeutung in den 80er Jahren zunehmend kleiner wurde19. Die waren dagegen flir die Herausforderungen der Professionalisierung der Verbandsarbeit gerüstet. Mit dem Ende des Vietnamkriegs hatten eine Reihe von Verbänden ihr erklärtes Ziel erreicht. Die ihrer Aufgabe beraubten Aktivisten begaben sieh auf die Suche nach einem neuen Betätigungsfeld. Viele von ihnen fanden eine neue Heimat in der erstarkenden Umwelt- und Verbraucherschutzbewegung, so dass d:LS personelle Reservoir filr eine Ausdehnung des Engagements in diesem Bereich bereitstand. „Dies alles spricht dafür , dass die vor Jahrzehnten noch als äußerst unausgewogen eingeschätzten Organisationspotentiale unterschiedlicher Interessen sich deutlich aufeinander zu bewegen."20 Insgesamt sind die groben Entwicklungslinien in Deutschland also in ähnlicher Weise verlaufen wie in den Vereinigten Staaten. An dieser Stelle sei aber auf einen punkt verwiesen, der die Verbandslandschaft der Vereinigten Staaten strukturell von derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet. Das fast völlige Fehlen von Spitzenverbänden fiihrt zu einem starken Konkurrenzdruck der Organisationen untereinander. Anders als in Deutschland genießen auch die lokalen Gruppierungen der gesamtstaatlich tätigen Organisationen ein vergleichsweise hohes Maß an Autonomie. Dies fiihrt zu einer sehr fragmentierten Verbandsstruktur, mit Rückwirkungen auf die Durchsetzungsfühigkeit der Einzelverbände21. Ebd., S. 284f. Martin Sebaldt: Verbändedemokratie im Umbruch, a.a.O. S. 47. Vgl. Martin Sebaldt: Transformation der Verbändedemokratie. Die Modernisierung des Systeils organisierter Interessen in den USA. Wiesbaden 2001, S. 45f. und 95. 3. 3.1. Politik und im Wechselsniel Selbstverständnis von Verbandsvertretern Der Politikwissenschaftler Martin Sebaldt hat das Selbstverständnis von Verbandsvertretem mit Hilfe qualitativer Interviews untersucht. Obwohl sich zu einzelnen Fragen selbstverständlich unterschiedliche Aussagen konstatieren lassen, hat seine Untersuchung nachgewiesen, dass es eine sehr ähnliche Selbsteinschätzung der Interessenvertreter gibt. Verbandsrepräsentanten sehen sich in erster Linie nicht als verlängerten Arm ihrer Organisationen . Vielmehr vergleichen sie ihre Rolle mit der eines autonom handelnden Dienstleisters, der gegenüber seinen „Auftraggebern" über ein hohes Maß an Handlungsfreiheit verfügen muss: „Nur ein eigenständig handelnder ,agent' ist in der Lage, politisch erfolgreich zu operieren und kurzfristig nötig werdende Entscheidungen auch autononi zu füllen "23 Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn sich der Interessenvertreter der Unterstützung seiner Klientel sicher ist. Deshalb wird die verbandsinteme Arbeit mit den Mitgliedern als sehr wichtig eingestuft, nicht zuletzt zur Definition der eigenen Handlungsziele und -prämissen. Die Lobbyisten sind sich sehr wohl bewusst, dass sie lediglich die Interessen eines meist sehr kleinen Teils der Gesellschaft wahrnehmen. Trotzdem sind sie der Auffassung, dass ihre Tätigkeit letztlich auch einen Beitrag zum Gemeinwohl darstellt: „Die Konkurrenz einer Vielzahl spezifischer Interessen wird von der Mehrzahl der Interviewten immer noch als bestes Mittel angesehen, um zu allgemeinverbindlichen Entscheidungen zu gelangen, die auch der Allgemeinheit dienen."24 Dieses große Selbstbewusstsein dokumentiert sich auch in zwei weiteren Punkten. Zum einen sind sich die Lobbyisten in der Bundesrepublik darin einig, dass ihre Tätigkeit in der öffentli- Chen Diskussion kein besonders hohes Ansehen genießt. Dies gilt im besonderen Maße fiir die Repräsentanten der Spitzenorganisationen, die häufig in der Kritik stehen: "Der Begriff weckt immer noch negative Assoziationen — wie manipulierte Machenschaften von Interessenvertretern , illegitime Einflussnahme in Hinterzimmern, wenn nicht gar Anklänge an Patronage und Korruption. Im Mutterland des Lobbyismus, im amerikanischen Kongress, ist das längst In diesem Kapitel finden nur die bundesdeutschen Verhältnisse ihren Niederschlag. Die amerikanischen Verhältnisse ließen sich aus der ausgewerteten Literatur nicht rekonstruieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die unterschiedlichen Abläufe politischer Entscheidungsfindungen Oder auch gesellschaftliche Unterschiede, Wie zum Beispiel die völlig andere Spendenmentalität in den USA, einen anderen Befind als den bundesdeutschen erbracht hätten. Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus, a.a.O. S. 238. 24 Ebd. S. 239. anders geworden."2S Der eigenen Überzeugung von der Notwendigkeit der Interessenvertretung tut dies allerdings keinen Abbruch. Zweitens hat die Studie von Martin Sebaldt gezeigt, dass sich Verbandsvertreter gegenüber ihren Gesprächspartnern auf der anderen Seite als gleichrangig betrachten. Sie wissen, dass die politischen Akteure ebenfalls von der Zusammenarbeit profitieren und eine adäquate Gegenleistung flir ihr Engagement zugunsten des Verbandes erwarten können. 3.2. Formen des Lobbyismus ist in der Regel ein Geschäft, das von professionellen, meist akademisch ausgebildeten , Personen betrieben wird. Die Fülle der Tätigkeiten erfordert ein hohes Maß an Fle- .xibilität und Kreativität. Trotzdem bewegt sich der Verbandsvertreter auf einem Feld, in dem sich über die Jahre bestimmte Verfahrensweisen etabliert haben, die mitentscheidend for die erfolgreiche Durchsetzung der jeweiligen Interessen sind. Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Entscheidungsträger in der Regel direkt durch den Verband. Die Arbeit der Organisation setzt dabei sehr frühzeitig ein. Dies hat zur Folge, dass das Parlament nicht der wichtigste Adressat von Lobbyaktivitåten ist. Bedeutsamer ist es flir die Verbände, einen Gesetzentwurf bereits in der Entstehungsphase zu „begleiten". Deshalb rangieren die Ministerien ganz oben auf der Skala der Wichtigkeit26. Die parteipolitische Orientierung des Gesprächspartners spielt grundsätzlich keine Rolle, sofern sein Einfluss eine Beförderung der eigenen Interessen verspricht. Nur ein kleiner Teil der Verbandsarbeit findet im offiziellen Rahmen statt. Parlamentarische Abende oder größere Veranstaltungen dienen allenfalls dazu, einem größeren Kreis die Anliegen des Verbandes in einer angenehmen Umgebung nahe zu bringen. Viel wichtiger sind inoffizielle Kontakte in Form von Gesprächen mit wenigen Teilnehmern oder Arbeitsessen. Diese Form der Pflege der Interessen des Verbandes wird von den Verbandsvertretern als ihr schlagkräftigstes Instrument betrachtet. In diesem Zusammenhang wird auch betont, dass Lobbyisten ihre Gespräche in der Regel mit dem Ziel des Interessenausgleichs mit der Politik führen. Konfliktorientierte Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden und sind deshalb eher die Ausnahme. Ulrich von Alemann: Vom Korpratismus zum Lobbyismus? Die Zukunft der Verbände zwischen Globalisierung , Europäisierung und Berlinisierung, in: APuZ 26"27 20CH), S. 3-6, hier S. 3. Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus, a.a.O. S. 34ff. Um die eigenen Ziele zu erreichen, gehen die Verbände falls nötig auch strategische Bündnisse mit Organisationen ähnlichen Interessenschwerpunktes ein. Gerade kleinere Verbände versprechen sich durch die Unterstützung der Anliegen anderer Organisationen die nötige Aufmerksamkeit und Rückendeckung Er die Durchsetzung ihrer eigenen Ziele27. Ebenfalls von großer Bedeutung fiir erfolgreiche Lobbyarbeit ist ein gutes Verhältnis zu den Medien. Neben den direkten Kontakten zu deren Vertretern arbeiten die Verbandsrepräsentanten mit eigenen Pressemitteilungen oder anderen Veröffentlichungen, um ihrer Position ein öffentliches Forum zu schaffen. Die Adressaten von Lobbyaktivitäten empfinden diese in der Regel nicht als Belästigung, weil sie sich bewusst sind, dass sie als Teilnehmer eines Tauschgeschäftes ebenfalls davon profitieren. Lobbyismus hat darüber hinaus flir die Angesprochenen noch einen weiteren Vorteil. Es ist nicht mehr nötig, die gesellschaftlichen Problemfelder in ihrer Gänze auszuleuchten , um daraus politischen Handlungsbedarf abzuleiten: „Verbände dienen dem Zweck, aus den gesamten Einzelmeinungen eines bestimmten Interessenspektrums durch Bündelung und Komprimierung eine klare Gesamtposition herauszudestillieren, welche in dieser Form gegenüber politischen Akteuren artikuliert werden kann."28 Dies bedeutet auch, dass es durch den Prozess der verbandsinternen Meinungsbildung jedoch naturgemäß zu einem Ausgleich bzw. Entscheidung zwischen divergierenden Ansichten kommen muss. In dieser Hinsicht wird das Wahlspektrum unter verschiedenen Ansichten tur den Entscheidungstråger natürlich erheblich eingeengt. Neben der klassischen Rollenverteilung zwischen Lobbyist und Politiker/Amtsinhaber wird in diesem Zusammenhang in der öffentlichen Diskussion ein weiteres Charakteristikum immer wieder thematisiert: Das Handeln von Politikem, die parallel zu ihrem Amt eine Verbandståtigkeit ausüben. Dieses sogenannte „interne Lobbying" wird von den Verbandsvertretern selbst als nicht besonders effektiv angesehen». Man fiirchtet die negative Stigmatisierung, insbesondere dann, wenn ökonomische Interessen und Mandat bzw. Amt kollidieren: „Ungehaltene Fraktionskollegen sind in diesem Falle meist noch weniger geeignet, den Interessen des betroffenen Verbandes Rechnung zu tragen, sehen die Instrumentalisierung von Parla- Dies unterscheidet die Bundesrepublik ebenfalls von den Vereinigten Staaten. Dort ist die Konkurrenzsituation der Verbände sehr viel ausgeprägter, was sich natürlich auf deren Kooperationsbereitschaft auswirkt, vgl. Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus, a.a.O. S. 376. 8 Martin Sebaldt: Verbände und Demokratie: Funktionen bundesdeutscher Interessengruppen in Theorie und Praxis, in: APuZ 26-27 1997, S. 27-37, hier S. 27. Vgl. Ferdinand Müller-Rommel: Interessengruppenvertretung im Deutschen Bundestag, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingston: LS-Kongreß und Deutscher Bundestag. Bestandsaufnahmen im Vergleich . Opladen 1988, S. 300-323, hier S. 304. mentariern als unzulässigen Eingriff in die parlamentarische Entscheidungsautonomie.soo Die entscheidende Trennlinie ist hierbei die Unterscheidung zwischen ökonomisch orientiertem Verband und den Non-Profit-Organisationen, in denen eine gleichzeitige Betätigung eher akzeptiefl wird. Trotz dieses Umstandes sind in den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ca. 25 Prozent der herausragenden Positionen mit aktiven Politikern besetzt31 Es ist dabei festzustellen, dass eine Gleichzeitig von politischem und verbandlichem Engagement eher ein Phänomen der Altparteien ist. Darüber hinaus sind Politiker aus dem Osten eher unterdurchschnittlich repräsentiert, da es die klassischen Multifunktionärskarrieren nach westlichem Muster dort naturgemäß nicht geben konnten. 4. Schlussbetrachtune Der Lobbyismus in der Bundesrepublik und den USA ist einem steten Wandlungsprozess unterworfen. Ins Auge füllt in erster Linie die zunehmende Ausdifferenzierung der Verbandslandschaft . Diese ist als Spiegel der gesellschaftlichen Entwicklung zu interpretieren. Das der Interessenvertretung zugrundeliegende organisatorische Gefüge unterliegt einem relativ fest gefügten Schema, das allenfalls Anzeichen des Wandels zu noch professionelleren Methoden der Interessendurchsetzung zeigt. Die größten Veränderungen stehen den national tätigen Verbänden jedoch noch bevor: Durch die Verlagerung von Entscheidungen auf supranationale Ebenen, etwa die Europäische Union, wird ein tiefgreifender Umstrukturierungsprozess der Interessenvertretung einsetzen. Dieser Vorgang hat bereits jetzt begonnen und wird dadurch verstärkt, dass die multinationalen Konzerne im Rahmen der Globalisierung immer bedeutender werden. Sie entwickeln eigene Techniken zur burchsetzung ihrer Ziele und agieren schon heute häufig unabhängig von ihren Verbänden. Trotz dieser gravierenden Veränderungen, die die Verbandslandschaft nachhaltig verändern werden, sind sich die Verbandsforscher einig, dass der Lobbyismus in der heutigen Form eine Zukunft haben wird: „Die Verbände werden auch weiterhin die Aufgabe übernehmen müssen, Lobbying tur die kleinen und mittleren Unternehmen durchzumhren, die nicht das Gewicht der Großen haben. 30 Martin Sebaldt: Organisierter Pluralismus, xxo., S.379. Klaus Mayer, Natalie Naji: Die Lobbyingaktivitäten der deutschen Wirtschaft, in: Recht und Politik. Viertelfir Rechts- und Verwaltungspolitfl•; 36 2000, S. 3143, hier S. 38. Vgl. Martin Sebaldt: Parlamentarische Demokratie, a.a.O. S. 295. Klaus Mayer, Natalie Naji. a-a.O„ S.43. 5. Benutzte Literatur Ulrich von Alemann: Vom Korporatismus zum Lobbyismus? Die Zukunft der Verbände zwischen Globalisierung, Europäisierung und Berlinisierung, in: ApuZ 26/27 2000, S. 3-6. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Ferdinand Müller-Rommel: Interessengruppenvertretung im Deutschen Bundestag, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingston: US-Kongreß und Deutscher Bundestag. Bestandsaufnahmen im Vergleich. Opladen 1988, S. 300-323. Norman J. Ornstein: Interessenvertretung auf dem Kapitol, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson , Robert G. Livingston (Hg.): US-Kongreß und Deutscher Bundestag, Bestandsaufnahmen im Vergleich. Opladen 1988, S. 281-299. Manfred G. Schmidt: Wörterbuch zur Politik. Stuttgart 1995, S. 567. Martin Sebaldt: Transformation der Verbändedemokratie. Die Modemisierung des Systems organisierter Interessen in den USA. Wiesbaden 2001. Ders.: Verbåndedemokratie im Umbruch. 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