Die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus Wissenschaftliche Aufarbeitung und öffentliches Gedenken - Ausarbeitung - © 2009 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 -020/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus Wissenschaftliche Aufarbeitung und öffentliches Gedenken Ausarbeitung WD 1 - 3000 -020/09 Abschluss der Arbeit: Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W. - Zusammenfassung - Ende 2008 wurde am Rande des Tiergartens im Rahmen einer Gedenkveranstaltung symbolisch mit dem Bau eines Denkmals begonnen, das an die Verfolgungen erinnern soll, denen Personen unterworfen waren, die als „Zigeuner“ während des „Dritten Reiches “ Opfer der nationalsozialistischen Diktatur geworden waren. 2002 hatte die Bundesregierung beschlossen, auch den ermordeten „Zigeunern“ ein Denkmal zu setzen. Dass es Jahre dauerte, bis dieser Beschluss umgesetzt wurde, war einerseits Zeichen für den anhaltenden Diskussionsprozess zwischen den einzelnen Opfergruppen, der nicht zuletzt Begrifflichkeiten zum Gegenstand hatte. Andererseits ist auch der Prozess der geschichtlichen Aufarbeitung der Verfolgungen, denen „Zigeuner“ im Nationalsozialismus ausgesetzt waren, noch lange nicht abgeschlossen. Während die Ermordung der sechs Millionen Juden in Europa frühzeitig Gegenstand historischer Untersuchungen wurden, tat sich die Historikerzunft lange Zeit schwer, sich auch mit der Vernichtung der „Zigeuner“ auseinanderzusetzen. In der jungen Bundesrepublik hatten Personen nach wie vor weiten Einfluss auf die Forschung zu den „Zigeunern“, die auch während des Nationalsozialismus mit diesem Gegenstand beschäftigt gewesen waren. Im „Dritten Reich“ war „Zigeunerforschung“ untrennbar mit der nationalsozialistischen rassistischen Ideologie verbunden. Sie wurde entsprechend gefördert und letztlich zum Instrument der Vernichtungspolitik des Staates. Der fiel ein Großteil der „Zigeuner“ zum Opfer , die in Deutschland 1933 gelebt hatten. Wer nicht ermordet worden war, musste oftmals jahrelang um sein Recht auf Wiedergutmachung und Entschädigung kämpfen. Die Vorurteile, auf die das nationalsozialistische Regime die Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma stützte, lebten auch in der jungen Bundesrepublik fort. Bis Ende 1944 zu diesem Personenkreis entstandene Gutachten und kriminalpolizeiliche Akten wurden nach 1945 weitergeführt, bis schließlich in den 1970er Jahren massiver Protest gegen eine solche Vorgehensweise aufkam. Erst zu Beginn der 1980er Jahre setzte sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR ein politisches Umdenken ein. Sinti und Roma wurden zunehmend als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Nach der Wiedervereinigung bekannte sich die Bundesregierung zu ihrer Verantwortung gegenüber den Sinti und Roma, die schließlich 1995 endlich auch als nationale Minderheit anerkannt wurden. Inhalt 1. Verfolgung der Sinti und Roma im „Dritten Reich“ 4 2. Die Rassenhygienische Forschungsstelle (RHF) 6 3. Die Rolle der Deutschen Forschungsgemeinschaft 9 4. Opferangaben 10 5. Erinnerungskultur 11 6. Literatur 13 - 4 - 1. Verfolgung der Sinti und Roma im „Dritten Reich“ Bereits vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 31. Januar 1933 bestand in Deutschland eine lange Tradition der Ausgrenzung der Zigeuner1. „Der soziale Abstand , den die Bevölkerung gegenüber den ‚Zigeunern’ empfand und der sie wohl auch wirklich voneinander trennte, war größer als der zu irgendeiner anderen Minderheit. Die Vorurteile saßen tiefer, die Abneigung war härter. Das Feindbild ‚Zigeuner’ war altüberliefert , es war in der Masse der Deutschen stärker verinnerlicht als das Feindbild ‚Jude’.“2 Während der Republik von Weimar hatten etliche Sonderrechte für Sinti und Roma gegolten, die sie in ihrer Berufsausübung und in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkten .3 Nach der „Machtergreifung“ knüpften die Nationalsozialisten daran nahtlos an, spitzten aber den Aussonderungsprozess von der gesetzlichen Verfolgung über die Gettoisierung in Lagern, Deportationen, u. a. in das Generalgouvernement und nach Auschwitz-Birkenau, bis hin zur Vernichtung zu. Unmittelbar nach der „Machtübernahme“ wurden den Zigeunern die Wohlfahrtsunterstützungen gekürzt. Im Sommer 1933 erfuhren die Verfolgungen per Gesetz eine erste Verschärfung, indem Zigeuner insbesondere von dem am 14. Juli 1933 verabschiedeten „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ betroffen waren,4 da auffallend viele „Erbgesundheitsgerichte“ sehr großzügig in der Genehmigung von Sterilisationen bei dieser Personengruppe verfuhren.5 Auf dem Reichsparteitag der NSDAP wurden im September 1935 die nach dem Ort ihrer Verabschiedung bezeichneten und die rassistischen Vorstellungen der Nationalsozialisten in ein juristisches Instrumentarium umsetzenden „Nürnberger Gesetze“ per Akklamation verabschiedet. Mit der Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 14. November 1935 1 In der Verwendung des Begriffes „Zigeuner“ folge ich Margalit, Gilad (2001): Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin: Metropol, S.13. „Zigeuner“ wird dann verwendet, wenn er in deutschen Quellen gebraucht wird und es wird darunter eine allgemeine ethnische Bezeichnung für Zigeunergruppen in Deutschland verstanden , die in keiner Weise mit einer abwertenden Absicht oder einem solchen Unterton verbunden ist. „Sinti“ und „Roma“ meint hingegen nur bestimmte Gruppen. Diese Unterscheidung in der Zeichnung war nicht zuletzt Streitpunkt zwischen den einzelnen Opferverbänden während des Konzeptionsprozesses für das Mahnmal gewesen. 2 Gilsenbach, Reimar (1988): Die Verfolgung der Sinti – ein Weg, der nach Auschwitz führte, in: Ayaß, Wolfgang/Gilsenbach, Reimar/Körber, Ursula (Hrsg.): Feinderklärung und Prävention. Kriminalbiologie , Zigeunerforschung und Asozialenpolitik, Berlin: Rotbuch Verlag, S. 11-42, hier S. 38. 3 Vgl. Wippermann, Wolfgang (2005), „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse, Berlin: Frank & Timme GmbH Verlag für wissenschaftliche Literatur, S. 30. 4 Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 14.07.1933, RGBl. I. S. 529. 5 Vgl. Bastian, Till (2001): Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung, München: Beck, S. 33ff. - 5 - wurde festgelegt, dass eine Ehe dann nicht geschlossen werden dürfte, wenn eine „die Reinheit des deutschen Blutes gefährdende Nachkommenschaft zu erwarten“ sei.6 Der Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, präzisierte am 26. November 1935 insofern, dass auch bei der „Eheschließung von deutschblütigen Personen mit Zigeunern, Negern oder ihren Bastarden“ eine solche „Gefährdung“ anzunehmen sei. (Wippermann 2005, 31) Wilhelm Stuckart und Hans Globke, der eine Staatssekretär, der andere Referent im Reichsministerium des Innern, nahmen Fricks Einlassung in ihren staatsrechtlichen Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen auf.7 Seit 1935 bemühten sich die Behörden auf lokaler Ebene, Zigeuner in Lagern zusammenzufassen , die diese nur unter strengsten Auflagen verlassen durften. Mit dem „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ vom 6. Juni 1936 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Behörden Zigeuner „an einem bestimmten Ort sesshaft zu machen“ hätten.8 Solche Lager wurden 1936 in Frankfurt/Main und Magdeburg, 1937 in Biebrich bei Wiesbaden und in Kassel, 1938 in Fulda, Herne, Hannover und Kiel eingerichtet. Weitere Lager entstanden in Cloppenburg, Neubrandenburg, Danzig und Pölitz bei Stettin. In Essen und Köln wurden jeweils Stadtsanierungsmaßnahmen genutzt, um Zigeunerlager einzurichten. In Düsseldorf führten die ab 1934 geführten Bestrebungen zur Einrichtung eines solchen Lagers schließlich im Jahr 1937 zum Erfolg . Weitere Lager sind für Gelsenkirchen und Königsberg belegt. Eine Sonderrolle spielte in diesem Zusammenhang die Reichshauptstadt Berlin. Im Vorfeld der Olympischen Spiele von 1936 wurde den in der Stadt lebenden „Zigeunern“ ein Platz zugewiesen , der sich in unmittelbarer Nähe des Städtischen Zentralfriedhofs auf dem Gelände eines ehemaligen Rieselfeldes befand. Etwa 600 Personen wurden dort unter unsäglichen Bedingungen zwangsweise und unter Bewachung einquartiert.9 Alleinige Zuständigkeit in der „Zigeunerfrage“ besaß Heinrich Himmler, Reichsführer SS, der am 17. Juni 1936 zum „Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ ernannt worden war. Himmler kündigte am 8. Dezember 1938 im Erlass „Bekämpfung der Zigeunerplage“ die „endgültige Lösung der Zigeunerfrage […] aus dem Wesen dieser Rasse“ heraus an.10 Nachdem im Herbst 1939 beschlossen worden war, auch reichsdeutsche „Zigeuner“ im Zuge des sogenannten Nisko-Plans in das Generalgouvernement zu deportieren, wurden auf ausdrückliche Anweisung Himmlers im Mai 6 1. VO zum Reichsbürgergesetz, 14.11.1935, RGBl. I, S. 1333f., vgl. Essner, Cornelia (2002), Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, Paderborn: Schöningh. 7 Globke, Hans/Stuckart, Wilhelm (1936), Kommentare zur deutschen Rassengesetzgebung 8 Zentrum für Sinti- und Romaforschung (Hrsg.) (1995): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime, Bd. 1: von der „Rassenforschung“ zu den Lagern, Berlin: Edition Parabolis, S. 50. 9 Vgl. Brucker-Boroujerdi, Ute/Wippermann, Wolfgang (1987), Das „Zigeunerlager“ Marzahn, in: Ribbe, Wolfgang (Hrsg.), Nationalsozialistische Zwangslager in Berlin III, Berlin: BWV, S. 189- 201. 10 Bekämpfung der Zigeunerplage, 8.12.1938, RdErl. d. RFSSuChdDtPol. im RMdI. - 6 - 1940 2.800 Sinti und Roma dorthin verschleppt. Die vollständige Deportation aller „Zigeuner “ sollte jedoch so lange ausgesetzt werden, „bis die Judenfrage allgemein gelöst sei“.11 Für die Einbeziehung der Sinti und Roma in die Vernichtungsaktionen, wie sie von Angehörigen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, der Polizeibataillone sowie von Einheiten der Wehrmacht insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion, 22. Juni 1941, vorgenommen wurden, war oftmals keine gesonderte Anweisung notwendig. Im Sommer 1941 zog man die osteuropäischen Sinti und Roma in einem „Zigeunerlager “ in Königsberg zusammen. Im November 1941 wurden ca. 5.000 Sinti und Roma aus dem österreichischen Burgenland in das Ghetto Lodz deportiert, wobei die für das Ghetto und die Stadt Lodz verantwortlichen deutschen Stellen aufgrund antiziganistischer Ressentiments heftig dagegen protestiert hatten. Wer den Lebensumständen im Ghetto nicht erlag, wurde später im Vernichtungslager Kulmhof im Gas erstickt. Am 16. Dezember 1942 erteilte Himmler den Befehl, die auf dem Reichsgebiet lebenden sogenannten „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft“ in Konzentrationslager einzuweisen . Betroffene, die als „sozial angepasst“ betrachtet wurden, sollten von den Deportationen ausgenommen bleiben, doch waren die Kriterien der Auswahl unklar.12 Der Auschwitz -Erlass markiert den Höhepunkt der „Zigeunerverfolgung“ und ist im Zusammenhang mit der gleichzeitig betriebenen letzten großen Deportationswelle von Juden aus dem Reichsgebiet zu betrachten. Der erste „Zigeunertransport“ erreichte das Konzentrationslager Auschwitz am 26. Februar 1943. Aus den Erfahrungen der ersten Deportationswellen hatte man gelernt und pferchte die Deportierten familienweise im sogenannten „Zigeunerfamilienlager“ ein, das man aus hölzernen Baracken errichtet hatte. Ursprünglich als mobile Pferdeställe für die militärische Nutzung konzipiert, hausten nun 400 und mehr Personen auf einem Raum, der ehemals für jeweils 52 Pferde vorgesehen war. (Bastian 2001, 55) 2. Die Rassenhygienische Forschungsstelle (RHF) Ein entscheidendes Instrument bei der Verfolgung der „Zigeuner“ war die 1935 neugeschaffene „Rassenhygienische und erbbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt “. Bei dieser Berliner Einrichtung handelte es sich jedoch nicht, wie der Name 11 Longerich, Peter (2008), Heinrich Himmler. Biographie, München: Siedler, S. 689. 12 Einweisung von Zigeunermischlingen, Rom-Zigeunern und balkanischen Zigeunern in ein Konzentrationslager , 29.01.1943, zitiert bei Engbring-Romang, Udo (2001), Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt/Main: Brandes & Apsel, S. 342–347; vgl. Zimmermann, Michael (1996), Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg: Christians, S. 301ff. - 7 - assoziieren könnte, um eine unabhängige und allein wissenschaftlichen Zwecken verpflichteten Institution.13 Zu ihrem Leiter wurde Robert Ritter ernannt, ein aus Tübingen stammender Mediziner, der zum Zeitpunkt seiner Ernennung noch weitgehend unbekannt war. Ritters Forschungen und die seines Instituts wurden nicht eigenständig durchgeführt, sondern geschahen in inhaltlich wie formal enger Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Exekutivstellen, wobei man sich des Polizeiapparates auch bediente . Dabei ging es nicht darum, theoretische Grundlagenforschung zu betreiben, sondern Ritter wollte in enger Abstimmung mit den Behörden Ergebnisse erzielen, die staatlicherseits von Nutzen sein könnten. Die im klassischen Sinne „erbbiologischen“ Vermessungsarbeiten an den Sinti und Roma wurden durch Ritter und seine Mitarbeiterinnen , insbesondere Eva Justin, sozusagen nebenbei erbracht. Ihre Ergebnisse waren jedoch wenig ergiebig und die Leistungen, die die RHF hier erbrachte, wurden von Ritter insbesondere in der Korrespondenz mit der DFG hemmungslos übertrieben und dementsprechend wahrgenommen. Mit Kriegsbeginn war auch Ritter gezwungen, die Notwendigkeit und Nützlichkeit der RHF unter Beweis zu stellen. Nichtsdestotrotz wurden Mitarbeiter abgezogen, die RHF aber gleichzeitig enger in den Polizeiapparat eingebunden. 1941 entwickelte die RHF ein Modell für „Zigeuner-Mischlingsanteile“, die in „Vollzigeuner“, „Mischlinge“ und „deutschblütige Personen“ unterschied. Damit lieferte Ritter den „entscheidende[n] Baustein zur rassehygienisch-ideologischen Verbrämung der geplanten Auschwitz- Deportation“. (Luchterhand 2007, 327) Ritters Forschungsstelle war infolge des seit September 1939 zunehmenden Interesses Himmlers für die Sprache der Zigeuner unter Druck geraten. Indem eine Unterscheidung in „reine“ und „unreine“ Zigeuner angeboten wurde, beschleunigte die RHF die Entscheidung zur Deportation der Betroffenen nach Auschwitz - ein Prozess, der zeitgleich mit der Entscheidung ablief, die im Reichssicherheitshauptamt im September 1942 zur Deportation der Juden getroffen wurde. (Luchterhand 2007, 327) Ritters Forschungsstelle lieferte damit die notwendige „Zigeunerdefinition “ nach, an der es den Ausführungsbestimmungen der „Nürnberger Gesetze “ noch gemangelt hatte. Diese wiesen als „Rassegesetze“ auf die „artfremde Rasse“ der Zigeuner hin, sie fußten jedoch nicht auf „rassenbiologische“ und auf „Natur“ rekurrierende Sachverhalte, sondern in Verbindung mit Religion auf eine auf Gesellschaft 13 Vgl. Luchterhandt, Martin: Robert Ritter und sein Institut: Vom Nutzen und Benutzen der „Forschung “, in: Zimmermann, Michael (Hrsg.) (2007): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts, Stuttgart: Franz Steiner Verlag, S. 321-328. - 8 - bezogene Kategorie.14 Zigeuner waren aber in Deutschland in der überwiegenden Mehrzahl Christen.15 Die in den Akten der Kriminalpolizeidienststellen enthaltenen „Gutachterlichen Äußerungen “ der RHF boten ein Kriterium für die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung der Betreffenden bei der Zusammenstellung der Deportationslisten. Bei der Abfassung dieser „gutachterlichen Äußerungen“ durch Ritter und seine Mitarbeiter Eva Justin, Sophie Ehrhardt und Adolf Würth wurde durch die RHF die Unterstützung verschiedener staatlicher Behörden wie auch der Kirchen in Anspruch genommen. Durch Ritters Definitionen stieg die Zahl der 1933 als „Zigeuner“ Erfassten von ca. 15.000 (darunter ca. 13.000 Sinti) auf 21.498 im März 1943 und 23.933 im Frühjahr 1944. Das letzte, nicht überlieferte Gutachten wurde am 15. November 1944 ausgestellt.16 Der „Forschungsgegenstand“ der RHF war nach 1943 entweder nicht mehr vorhanden oder aber nicht mehr erreichbar; denn die meisten deutschen Zigeuner waren zu diesem Zeitpunkt deportiert. Im Sommer 1943 wurde die RHF aus Berlin verlagert, wobei sowohl die Mitarbeiter als auch die Akten und Unterlagen an fünf Orte verteilt wurden. Ritter und zwei Mitarbeiter gingen nach Mägerkingen in Württemberg. Die Mitarbeiter, die sich mit den Zigeunerkarteien befasst hatten, wechselten mit diesen und der Zigeunerzentrale des Reichskriminalpolizeiamtes nach Drögen in der Nähe von Ravensbrück. Als auch Württemberg von den Alliierten besetzt wurde, bedeutete dies das Ende der RHF. (Luchterhand 2007, 328) Ritters Forschungsstelle wurde in ihrer von 1936 bis 1945 währenden Existenz unter verschiedenen Bezeichnungen geführt. Gegründet als „Erbwissenschaftliche Forschungsstelle “ wurde sie bald in „Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle “ umbenannt. Von 1940 an firmierte sie als „Rassenhygienische und Kriminalbiologische Forschungsstelle“. 1942 wurde der eigentlichen Akzentuierung ihrer 14 Fings, Karola: Die „Gutachterlichen Äußerungen“ der Rassenhygienischen Forschungsstelle und ihr Einfluss auf die nationalsozialistische Zigeunerpolitik, in: Zimmermann (2007), S. 425-462, hier S. 456. 15 Vgl. Leichsenring, Jana (2008): Die katholische Kirche und die Verfolgung der Sinti und Roma während des „Dritten Reiches“ in Berlin, in: Engbring-Romang, Udo/Solms, Wilhelm (Hrsg.) (2008): Die Stellung der Kirchen zu den deutschen Sinti und Roma, Marburg: I-Verb, S. 44-57, hier S. 44. 90 Prozent der Zigeuner, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und in Konzentrationslagern wie Buchenwald oder Auschwitz-Birkenau umgebracht wurden, waren katholische Christen. Zur Ausübung der Religion und religiösen Praxis Fuchs, Brigitte (1989): Verantwortung der Kirche für Sinti und Roma. Studien zur Wahrnehmung einer kulturellen Minderheit, Würzburg. 16 Vgl. zur Verwendung dieser Akten nach 1945 Bauer, Stephan (2007): Von Dillmanns Zigeunerbuch zum BKA. 100 Jahre Erfassung und Verfolgung der Sinti und Roma in Deutschland, Heidenheim: Verlag Uwe Siedentop, S. 29ff; zur Aktenüberlieferung vgl. Fings, „Gutachterlichen Äußerungen“, S. 427. - 9 - Arbeitsaufgaben Rechnung getragen, indem sie von nun an als „Kriminalbiologische Forschungsstelle“ bezeichnet wurde.17 3. Die Rolle der Deutschen Forschungsgemeinschaft Zu Beginn der Weimarer Republik wurde die „Notgemeinschaft für die deutsche Wissenschaft “ gegründet, die sich bereits in den 1920er Jahren zur überaus erfolgreichen deutschen Forschungsförderungsinstitution der Wissenschaft entwickelte.18 Die Umbenennung in „Deutsche Forschungsgemeinschaft“ (DFG) trug dem Umstand Rechnung, dass die Institution der Gesamtheit der akademischen Disziplinen als Selbstverwaltungsorganisation diente. Ab 1930 wurden ihre Mittel in den ordentlichen Haushalt des Reiches eingestellt. Auch während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur blieb die DFG bestehen und prägte mit ihrer Förderung in erheblichem Umfang die deutsche Forschungspolitik . Ein herausragendes Beispiel der Förderungspolitik der DFG ist die Unterstützung von Robert Ritter und der RHF. Hier wurde sogenannte „Forschung“ finanziell und ideell unterstützt, die für den nationalsozialistischen Staat politisch in hohem Maße von Nutzen war. 1934 hatte Johannes Stark, der 1919 für seine Entdeckungen – u. a. des Doppler- Effektes – mit dem Nobelpreis für Physik ausgezeichnet worden war und der seit 1930 Mitglied der NSDAP war, die Präsidentschaft der DFG übernommen. Damit ging eine stärkere Instrumentalisierung der DFG für politische Zwecke des Nationalsozialismus einher. Für die Erb- und Rassenforschung bedeutete dies den Beginn einer Art Forschungsplanung . Ritters erster Antrag auf Förderung wurde daher, ungeachtet der relativen Unbekanntheit des Antragsstellers, wohlwollend und positiv begutachtet. In der Folgezeit gelang es Ritter, wiederholt Fördergelder zu erhalten. Zugleich stützte die DFG auch die Monopolisierung im Bereich der Zigeunerforschung durch Ritter, indem sie Anträge anderer Forscher abschlägig beschied. Dies ist insofern bemerkenswert, als die RHF nicht an eine Universität angegliedert war, was eigentlich als Voraussetzung für eine Finanzierung von Forschungstätigkeit durch die DFG galt. Stattdessen finanzierte die DFG so ein dem Reichsinnenministerium unterstelltes Institut. Die RHF konnte den weitaus größten Teil der Fördergelder, die die DFG für „Asozialen - und kriminalbiologische Forschung“ ausgab, für sich in Anspruch nehmen, nämlich 78 Prozent. Zwar galten im Jahr 1940 auch in der RHF Projekte nicht als „staats- und 17 Vgl. Zimmermann, Michael: Die Entscheidung für ein Zigeunerlager in Auschwitz-Birkenau, in: Zimmermann (2007), S. 392-424, hier S. 392, Anm. 3. 18 Vgl. zum Folgenden Cottebrune, Anne: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft, der NS-Staat und die Förderung Rassenhygienischer Forschung: „Steuerbare“ Forschung durch Gleichschaltung einer Selbstverwaltungsorganisation?, in: Zimmermann (2007), S. 354-378. - 10 - kriegswichtig“, Ritter erhielt aber trotzdem 9.000 RM19 von der DFG zugewiesen. Bis 1944 wurde die RHF weiter kontinuierlich von der DFG finanziell gefördert, die nationalsozialistisch motivierte Erbgesundheitspolitik und Rassenhygiene wurden weiter vorangetrieben. 4. Opferangaben Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges lebten in Deutschland mindestens 18.000 Personen, die als „Zigeuner“ oder als „Zigeunermischlinge“ den rassistischen nationalsozialistischen Verfolgungen unterworfen waren. (Zimmermann 2007, 422) 1940 waren etwa 2.800 Zigeuner in das von Deutschland besetzte Polen deportiert worden. In den Jahren 1941 und 1942 starben schätzungsweise 5.000 Roma aus dem österreichischen Burgenland , die man in das Ghetto Lodz deportiert hatte, an Flecktyphus. (Zimmermann 2007, 392) Zwischen Februar 1943 und Juli 1944 wurden ca. 20.000 „Zigeuner“ aus dem Reichsgebiet nach Auschwitz deportiert. Insgesamt geht man von ca. 23.000 nach Auschwitz deportierten „Zigeunern“ aus, von denen über 60 Prozent aus Deutschland einschließlich der „Ostmark“ stammten. (Zimmermann 2007, 415) Im Frühjahr 1944 lebten von diesen noch ca. 6.000 im „Zigeunerlager“, das Anfang August 1944 liquidiert und dessen letzte Insassen ermordet wurden. (Longerich 2008, 692) In den besetzten sowjetischen Gebieten wurden mindestens zehntausend Menschen, möglicherweise noch mehr, Opfer der deutschen Zigeunerverfolgung. In Polen betrug die Anzahl der Ermordeten schätzungsweise 8.000. In Serbien fielen der deutschen Wehrmacht und Polizei etwa 1.000 Personen zum Opfer. Die SS-Einsatzgruppe H ermordete in der Slowakei wahrscheinlich etwa 1.000 Zigeuner. (Longerich 2008, 692) Auch wenn sich die Gesamtzahl der Ermordeten nicht präzise bestimmen lässt, wird inzwischen davon ausgegangen , dass ca. 500.000 Personen, die als „Zigeuner“ verfolgt wurden, den nationalsozialistischen Verbrechen in Europa zum Opfer gefallen sind. Auch liegt keine offizielle Statistik vor, wie viele Sinti und Roma sich in Deutschland 1945 aufhielten. Nach einer Schätzung aus dem Jahr 1950 waren von 18.339 Zigeunern, die im Mai 1940 im „Altreich“ gelebt hatten, „weniger als 5000 Menschen zurückgeblieben “. Dieser Schätzung zufolge hatten 2.000 Personen die Haft in den Konzentrationslagern überlebt, die übrigen 3.000 hatten einer KZ-Haft entgehen können.20 Von denjenigen, die als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ hatten überleben können, wurden bis 1943 etwa 500, ab 1943 etwa 2.000 bis 2.500 zwangsweise sterilisiert. Für 19 Zum Vergleich: Hermann Josef Abs, Teilhaber des Bankhauses Delbrück Schickler & Co., verdiente im Jahr 1937 RM 670.000, ein Facharbeiter verdiente durchschnittlich RM 1.900, ein mittlerer Angestellter zwischen RM 2.600 und RM 3.900, ein Reichsbeamter zwischen RM 3.200 und RM 11.400, vgl. Gall, Lothar (2004): Der Bankier Hermann Josef Abs. Eine Biographie, München: Beck, S. 44ff. 20 Margalit, Gilad: Zigeunerpolitik und Zigeunerdiskurs im Deutschland der Nachkriegszeit, in: Zimmermann (2007), S. 483-509, hier S. 483. - 11 - die Betroffenen selbst war dies eine Katastrophe „kaum beschreibbaren Ausmaßes“, da viele Kinder für Sinti und Roma Inbegriff von Glück und Ansehen darstellen. (Zimmermann 2007, 423.) 5. Erinnerungskultur Nach Ende der nationalsozialistischen Diktatur begann sich in der Frage der Diskriminierung der Zigeuner ganz allmählich eine neue politische Kultur durchzusetzen.21 Nicht zuletzt dank des Einsatzes der „Gesellschaft für bedrohte Völker“, die dafür plädierte , den öffentlichen Status der Zigeuner demjenigen der Juden gleichzustellen, war es nicht mehr legitim, Zigeuner zu diffamieren. Die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ initiierte öffentliche Veranstaltungen, die von einem hohen Maß medialer Aufmerksamkeit begleitet wurden. U. a. wurde die Debatte über die Verfolgung der Zigeuner während des „Dritten Reiches“ durch eine Gedenkveranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979 angestoßen, an der auch Simone Veil, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, teilnahm, die als Jüdin selbst in Auschwitz-Birkenau gefangen gehalten worden war und den Todesmarsch nach Bergen-Belsen überlebt hatte. Im Nachgang einer weiteren politischen Kampagne der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ im Jahr 1980 kam es zu einem Wandel der politischen Kultur in der Bundesrepublik. Sinti und Roma wurden nicht mehr nur von Vertretern des politisch linken Spektrums unterstützt, stattdessen begann sich die Diskussion um die Verfolgung, Vernichtung und Rehabilitation der Zigeuner in die politische Mitte der Gesellschaft auszuweiten. Der Diskurs über die Anliegen der Zigeuner, der in den 1980er Jahren letztlich zu einer Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer der NS- Verfolgung gelangte, erhielt eine zunehmende politische Dimension. Zu einem elementaren Bestandteil des Zigeunerbildes wurde das des Opfers, das zugleich „zur Norm politischer Korrektheit“ wurde (Margalit 2001, 251). Abweichungen von dieser Norm wurden, selbst wenn sie legitim waren, von Romani Rose, dem Vorsitzenden des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland, und von seinen politischen Partnern in Deutschland „als Ausdruck nationalsozialistischer Gesinnung oder zumindest als Ausdruck von Rassismus verurteilt“. (Margalit 2001, 252) Rose hatte 1982 den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegründet,22 wobei er sich am Zentralrat der Juden in Deutschland orientierte. Auch in der Frage des politischen Auftretens sowie in der Frage von Wiedergutmachungsanliegen in Folge nationalsozialistischer 21 Vgl. zum Folgenden Margalit (2001), S. 246ff. - 12 - Verbrechen folgten Rose, Sintivertreter und ihre Partner dem Beispiel des Zentralrates der Juden in Deutschland. Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR vollzog sich in den 1980er Jahren eine Veränderung im Umgang mit der Verfolgung der Zigeuner während des „Dritten Reiches“. Die Bundesregierung übernahm die von der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ propagierte Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer des Nationalsozialismus . Am 7. November 1985 wurden infolge einer parlamentarischen Anfrage, die die SPD und die Grünen eingebracht hatten, in einer Debatte des Deutschen Bundestages Sinti und Roma offiziell als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Ihnen wurde der gleiche Opferstatus zugebilligt wie auch den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus . Bundeskanzler Helmut Kohl sowie die Vertreter sämtlicher im Bundestag vertretenden Fraktionen gestanden das Unrecht ein, das Sinti und Roma während des „Dritten Reiches“ und auch durch die mangelnde Anerkennung als Verfolgte in der jungen Bundesrepublik Deutschland erlitten hatten. In der DDR überreichte im März 1985 der Journalist und Fürsprecher der Sinti, Reimar Gilsenbach, Erich Honecker eine Eingabe, in der er u. a. für die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung unter den Sinti eintrat. Daraufhin wurde auf dem ehemaligen sogenannten „Zigeunerrastplatz“ Berlin-Marzahn ein Mahnmal errichtet – es war das erste Mahnmal für die verfolgten Sinti und Roma in Ost- wie Westdeutschland überhaupt. Ebenfalls 1985 wurde die Ausstellung im Museum des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald um eine Ausstellungstafel ergänzt , die sich mit dem Thema der dort inhaftierten Zigeuner auseinandersetzte. Analog dem Entschädigungsmodell der Wiedergutmachung gegenüber Israel akzeptierte im Jahr 1990 die Bundesregierung die ein Jahrzehnt zuvor gestellten Forderungen der Zigeuner nach globaler Entschädigung zusätzlich zur individuellen Entschädigung. Zudem finanzierte die Bundesregierung die Errichtung eines Dokumentations- und Kulturzentrums der Sinti und Roma in Heidelberg.23 1997 bestätigte Bundespräsident Roman Herzog die seit 1985 geltende offizielle Haltung zur Verfolgung von Sinti und Roma, die Teil der politischen Kultur der Bundesre- 22 Vgl. http://zentralrat.sintiundroma.de. 23 Vgl. http://www.sintiundroma.de; vgl. Zur Arbeit dieser Institution Rose, Romani (Hrsg.) (2003): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Katalog zur ständigen Ausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz, Heidelberg. - 13 - publik Deutschland geworden war: „Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz, mit dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden.“24 Diese Feststellung Roman Herzogs zur Parallelität der Verfolgung der Juden und der Verfolgung der Zigeuner im Nationalsozialismus ist nach wie vor Gegenstand der Diskussion unter Historikern. Während Wolfgang Wippermann dafür plädiert , in der Verfolgung der Zigeuner während des „Dritten Reiches“ einen von den Nationalsozialisten ebenso planmäßig durchgeführten Genozid zu sehen wie in der Verfolgung der Juden, zeichnete Michael Zimmermann ein sehr komplexes Bild dieser Verfolgung . Weder sei diese von Hitler ausgegangen, noch sei sie von Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft an intendiert gewesen. Diese Auffassung teilt erst jüngst wieder Peter Longerich in der von ihm vorgelegten Himmler-Biographie (Longerich 2008, 689ff.). Außer Frage steht, dass im Endergebnis an den Zigeunern ein Genozid verübt wurde, auch wenn es sich bei der Angabe von einer halben Millionen Opfer nach wie vor um einen schätzungsweise angenommenen Wert handelt. Dass es „ein langer Weg bis zum Gedenken“ war, der nach 16 jähriger Planung einen ersten vorläufigen Höhepunkt im symbolischen Baubeginn eines Mahnmales für die ermordeten Sinti und Roma fand, mag neben den unterschiedlichen Auffassungen der Betroffenenvertretungen auch hier eine Ursache haben.25 6. Literatur Asséo, Henriette (1996): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime/Zentrum für Sintiund Romaforschung – Bd. 1.Von der „Rassenforschung“ zu den Lagern, Berlin: Ed. Parabolis. Ayaß, Wolfgang/Gilsenbach, Reimar/Körber, Ursula (Hrsg.): Feinderklärung und Prävention . Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik, Berlin: Rotbuch Verlag. Bastian, Till (2001): Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung, München: Beck. 24 Sandner, Peter (1998): Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt/Main: Brandes & Apsel, S. 12. 25 Vgl. Emmerich, Marlies: Ein langer Weg bis zum Gedenken. Nach 16 Jahren Planung wird mit den Bauarbeiten für das Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma begonnen, in: Berliner Zeitung, 20.12.2008. - 14 - Bauer, Stephan (2007): Von Dillmanns Zigeunerbuch zum BKA. 100 Jahre Erfassung und Verfolgung der Sinti und Roma in Deutschland, Heidenheim: Verlag Uwe Siedentop . Engbring-Romang, Udo (2001), Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt/Main: Brandes & Apsel. Emmerich, Marlies: Ein langer Weg bis zum Gedenken. Nach 16 Jahren Planung wird mit den Bauarbeiten für das Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma begonnen, in: Berliner Zeitung, 20.12.2008. Essner, Cornelia (2002), Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, Paderborn: Schöningh. Fings, Karola/Sparing, Frank (2005): Rassismus – Lager – Völkermord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln, Köln: Emons. Fuchs, Brigitte (1989): Verantwortung der Kirche für Sinti und Roma. Studien zur Wahrnehmung einer kulturellen Minderheit, Würzburg. Gall, Lothar (2004): Der Bankier Hermann Josef Abs. Eine Biographie, München: Beck. Leichsenring, Jana (2008): Die katholische Kirche und die Verfolgung der Sinti und Roma während des „Dritten Reiches“ in Berlin, in: Engbring-Romang, Udo/Solms, Wilhelm (Hrsg.) (2008): Die Stellung der Kirchen zu den deutschen Sinti und Roma, Marburg: I-Verb, S. 44-57. Longerich, Peter (2008), Heinrich Himmler. Biographie, München: Siedler. Margalit, Gilad (2001): Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin: Metropol. Romani (Hrsg.) (2003): Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Katalog zur ständigen Ausstellung im Staatlichen Museum Auschwitz, Heidelberg. Sandner, Peter (1998): Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt/Main: Brandes & Apsel. Wippermann, Wolfgang (2005), „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich . Eine Kontroverse, Berlin: Frank & Timme GmbH Verlag für wissenschaftliche Literatur. - 15 - Zentrum für Sinti- und Romaforschung (Hrsg.) (1995): Sinti und Roma unter dem Nazi- Regime, Bd. 1: von der „Rassenforschung“ zu den Lagern, Berlin: Edition Parabolis. Zimmermann, Michael (1996), Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg: Christians. Zimmermann, Michael (Hrsg.) (2007): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts, Stuttgart: Franz Steiner Verlag. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: http://zentralrat.sintiundroma.de. Dokumentations- und Kulturzentrums der Sinti und Roma: http://www.sintiundroma.de.