© 2020 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 016/20 Zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung und zu weiteren ausgewählten mandatsbezogenen Leistungen in den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 2 Zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung und zu weiteren ausgewählten mandatsbezogenen Leistungen in den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 016/20 Abschluss der Arbeit: 27. Mai 2020 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung 5 3. Zu weiteren mandatsbezogenen Leistungen an Abgeordnete 8 3.1. Belgien – Chambre des Représentants 9 3.2. Bulgarien – Narodno Sabranie 9 3.3. Dänemark – Folketinget 9 3.4. Deutschland – Deutscher Bundestag 10 3.5. Estland – Riigikogu 10 3.6. Finnland – Eduskunta 11 3.7. Frankreich – Assemblée nationale 11 3.8. Griechenland – Vouli ton Ellinon 12 3.9. Irland – Dáil Éireann 12 3.10. Kroatien – Sabor 13 3.11. Lettland – Saeima 13 3.12. Litauen – Seimas 13 3.13. Luxemburg – Chambres des Députés 14 3.14. Niederlande – Tweede Kamer der Staten-Generaal 14 3.15. Österreich – Nationalrat 14 3.16. Polen – Sejm 15 3.17. Portugal – Assembleia da Republica 15 3.18. Rumänien – Camera Deputatilor 15 3.19. Schweden – Riksdag 16 3.20. Slowakei – Národná Rada 16 3.21. Slowenien – Državni zbor 17 3.22. Spanien – Congreso de los Diputados 17 3.23. Tschechien – Poslanecká sněmovna 17 3.24. Ungarn – Országgyűlés 18 3.25. Zypern – Vouli Antiprosópon 18 3.26. Großbritannien – House of Commons 18 3.27. EU – Europäisches Parlament 19 4. Literatur 20 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 4 1. Einleitung Der folgende Sachstand gibt einen Überblick über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und über weitere ausgewählte mandatsbezogene Leistungen in den nationalen Parlamenten der EU- Mitgliedstaaten. Ein internationaler Vergleich der Abgeordnetenbezüge ist aus verschiedenen Gründen mit einer Vielzahl von Problemen verbunden, wie in der wissenschaftlichen Literatur betont wird: „Erstens lassen sich wegen der sozio-ökonomischen Unterschiede zwischen den Staaten Angaben zu den Einkünften der Abgeordneten nicht zum Nennwert nehmen. Um zu sinnvollen Aussagen zu kommen, müssten mindestens die Lebenshaltungskosten in den Vergleich einfließen. Zweitens ist die Unterscheidung zwischen den beiden Komponenten, aus denen die Zahlungen an die Parlamentarier gemeinhin bestehen, nämlich eine Grundvergütung und zusätzliche Zuwendungen, oft schwierig, nicht zuletzt, weil sie steuerlich unterschiedlich geführt und behandelt werden. Sozialleistungen unterschiedlichster Art, die ebenfalls häufig zu den Diäten hinzu kommen, sind auch, drittens, nur schwer vergleichbar zu machen. Dies gilt, viertens, für eine Fülle weiterer Vergünstigungen materieller und immaterieller Natur, die sich dem Vergleich entziehen. Für letztere liegen meist gar keine Daten vor; sind sie verfügbar, ist eine Quantifizierung, die sie einer komparatistischen Analyse leichter zugänglich machen würde, inhaltlich problematisch.“1 Da ein umfassender systematischer Vergleich im oben skizzierten Sinne aufgrund der beschriebenen Probleme nicht leistbar ist, konzentriert sich dieser Sachstand auf die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und die Darstellung weiterer ausgewählter mandatsbezogener Leistungen – Büroausstattung , Kostenpauschalen, Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie Budgets für die Beschäftigung von Mitarbeitern – in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten. Da die in der wissenschaftlichen Literatur hierzu vorhandenen Zahlen zumeist einige Jahre alt sind,2 wird für diesen Sachstand auf Auskünfte der Parlamentsverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten zu zwei Abfragen zu den beiden genannten Themenbereichen aus dem Jahr 2019 zurückgegriffen. 1 Suzanne S. Schüttemeyer und Johannes Haas: Abgeordnetenbezüge im internationalen Vergleich, in: Der Wert der parlamentarischen Repräsentation. Entwicklungslinien und Perspektiven der Abgeordnetenentschädigung, hrsg. von Suzanne S. Schüttemeyer und Edzard Schmidt-Jortzig, Baden-Baden 2014, S. 173-196, Zitat: S. 174f. 2 Auf Zahlen aus dem Jahr 2013 greifen die Untersuchungen von Karsten Mause: Self-serving legislators? An analysis of the salary-setting institutions of 27 EU parliaments, in: Constitutional Political Economy 25 (2014), S. 154-176 sowie von Suzanne S. Schüttemeyer und Johannes Haas: Abgeordnetenbezüge im internationalen Vergleich, a. a. O., S. 173-196 zurück. Anderen international vergleichenden Studien liegt noch älteres Zahlenmaterial zugrunde. Die Untersuchung von Marc van der Hulst: The Parliamentary Mandate. A global comparative study, Geneva 2000 beruht auf Daten, die die Inter-Parliamentary Union 1997 zu „parliamentary salaries und allowances“ bei 134 Parlamenten weltweit erhoben hatte. Zahlen auf dem Stand von 2007/2008 verwenden Marleen Brans und B. Guy Peters (Hrsg.): Rewards for High Public Office in Europe and North America 2012 für ihre vergleichende Untersuchung. Auch auf zwei ältere Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2008 sei an dieser Stelle verwiesen: WD 1-087/08 Abgeordnetenentschädigungen , Amtsausstattungen und Altersentschädigungen von Parlamentariern in Österreich, Großbritannien, Italien , Schweden, den Niederlanden und Frankreich, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource /blob/413320/3915f58cbb597275cab19e11cc448c4c/WD-1-087-08-pdf-data.pdf (letzter Abruf: 26.05.2020) sowie WD 3-212/08 Abgeordnetenmandat und Nebentätigkeit im internationalen Vergleich, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/412426/cd2c42611df87fdb0c7d131de1db6377/WD-3-212-08-pdfdata .pdf (letzter Abruf: 26.05.2020) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 5 2. Zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung Die folgende tabellarische Darstellung gibt eine Übersicht über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament im Jahr 2019.3 Da die Abgeordneten in einigen Ländern neben der monatlichen Abgeordnetenentschädigung zusätzliche Sonderzahlungen erhalten, werden im Folgenden neben den monatlichen auch die jährlichen Bruttobezüge4 ausgewiesen. Tabelle 1: Höhe der Abgeordnetenentschädigung in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament im Jahr 2019 Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (brutto) in Euro Höhe der jährlichen Abgeordnetenentschädigung (brutto) in Euro Belgien – Chambre des Représentants 7.230 Euro 97.135 Euro5 Bulgarien– Narodno Sabranie k. A.6 k. A. Dänemark – Folketinget 8.270 Euro 99.240 Euro Deutschland – Deutscher Bundestag 10.083 Euro 120.996 Euro Estland – Riigikogu 4.009 Euro 48.108 Euro Finnland – Eduskunta 6.614 Euro7 79.368 Euro 3 Für Informationen zur Höhe der Abgeordnetenbezüge in Parlamenten außereuropäischer Länder vgl. https://data.ipu.org/compare?field=chamber%3A%3Abasic_salary_ppp&structure=any__lower_chamber#bar (letzter Abruf: 26.05.2020) 4 Auf die Ausweisung von Cent-Beträgen wurde verzichtet. Die Euro-Beträge wurden entsprechend gerundet. 5 In der Jahressumme enthalten ist das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 7.002 Euro (im Jahr 2019) und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 3.373 Euro (im Jahr 2018), dass die Abgeordneten zusätzlich zur zwölf Mal im Jahr gezahlten Abgeordnetenentschädigung erhalten. 6 Von der bulgarischen Parlamentsverwaltung wurde keine genaue Zahl, sondern nur die Rechtsgrundlage für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung in der Geschäftsordnung der Nationalversammlung mitgeteilt: „Art. 5 Die Abgeordneten der Nationalversammlung erhalten eine monatliche Grundvergütung in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern, die nach den Angaben des Nationalen Statistikamtes den drei durchschnittlichen Monatsgehältern der im öffentlichen Sektor beschäftigten Personen entsprechen, die in einem Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis stehen. (…) Art. 7 (1) Zur monatlichen Grundvergütung nach Art. 5 und 6 genannten monatlichen Grundbezüge werden zusätzliche monatliche Vergütungen für Dienstalter und Berufserfahrung – 1 Prozent für jedes Dienstjahr, für den Grad ‚PhD‘ - 10 Prozent und für den Grad ‚DSc‘ - 15 Prozent der monatlichen Grundbezüge eines Abgeordneten der Nationalversammlung angerechnet.“ (eigene Übersetzung aus dem Englischen) 7 Die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung im finnischen Parlament ist abhängig von der Dauer der Parlamentsmitgliedschaft. Die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung beträgt bei weniger als 4 Jahren Mitgliedschaft 6.614 Euro, nach 4 Jahren Parlamentszugehörigkeit 6.945 Euro und nach 12 Jahren Parlamentsmitgliedschaft 7.408 Euro. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 6 Frankreich – Assemblée nationale 7.240 Euro8 86.880 Euro Griechenland – Vouli ton Ellinon 5.135 Euro 61.620 Euro Irland – Dáil Éireann 7.878 Euro 94.536 Euro Italien – Camera dei Deputati 10.435 Euro9 125.220 Euro Kroatien – Sabor 2.708 Euro10 32.496 Euro Lettland – Saeima 2.963 Euro 35.556 Euro Litauen – Seimas 3.356 Euro11 40.272 Euro Luxemburg – Chambres des Députés 7.187 Euro 93.431 Euro12 Malta – Kamra tad-Deputati k. A.13 k. A. Niederlande – Tweede Kamer der Staten-Generaal 7.813 Euro 109.038 Euro14 Österreich – Nationalrat 8.930 Euro 125.020 Euro15 Polen – Sejm 1.873 Euro 22.476 Euro Portugal – Assembleia da Republica 3.624 Euro 50.736 Euro16 Rumänien – Camera Deputatilor 3.868 Euro 46.416 Euro Schweden – Riksdag 6.430 Euro 77.160 Euro 8 Der Gesamtbetrag der monatlichen Abgeordnetenentschädigung in der Assemblée nationale in Höhe von 7.240 Euro setzt sich aus der Grundvergütung in Höhe von 5.623,23 Euro, einer Ortszulage („residential allowance”) in Höhe von 168,70 Euro (3 Prozent der Grundvergütung) und einem Sitzungsgeld („attendance allowance”) in Höhe von 1.447,98 Euro (25 Prozent der Grundvergütung) zusammen. 9 Die Zahl beruht auf der Angabe auf der Internetseite der Camera dei Deputati (abrufbar unter https://www.camera.it/leg18/383?conoscerelacamera=4, letzter Abruf: 26.05.2020), da von der italienischen Parlamentsverwaltung bei den genannten Abfragen keine Auskünfte eingegangen sind. 10 Die Entschädigung für Abgeordnete wird für jedes vollendete Jahr der Mitgliedschaft im kroatischen Parlament um 0,5 Prozent erhöht, jedoch nicht um mehr als 20 Prozent. 11 Die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung im litauischen Parlament setzt sich aus der oben genannten Grundvergütung und einem Bonus von einem Prozent der Grundvergütung für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Parlament zusammen. 12 Die Abgeordnetenentschädigung im luxemburgischen Parlament wird 13 Mal gezahlt. 13 Von der maltesischen Parlamentsverwaltung wurde bei den genannten Abfragen keine Antwort übermittelt. 14 Neben der monatlichen Abgeordnetenentschädigung erhalten die Abgeordneten des niederländischen Parlaments ein Urlaubsgeld in Höhe von 8 Prozent (7.500 Euro) und eine Jahresabschlussvergütung in Höhe von 8,3 Prozent (7.782 Euro) der Abgeordnetenentschädigung. 15 Die Abgeordnetenentschädigung im österreichischen Parlament wird 14 Mal gezahlt. 16 Die Abgeordnetenentschädigung im portugiesischen Parlament wird 14 Mal gezahlt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 7 Slowakei – Národná Rada 4.800 Euro17 57.600 Euro Slowenien – Državni zbor 3.661 Euro 43.932 Euro Spanien – Congreso de los Diputados 2.973 Euro 41.622 Euro18 Tschechien – Poslanecká sněmovna 3.194 Euro 38.328 Euro Ungarn – Országgyűlés 2.954 Euro19 35.448 Euro Zypern – Vouli Antiprosópon 3.558 Euro 46.254 Euro20 Großbritannien – House of Commons 7.147 Euro 85.764 Euro EU – Europäisches Parlament21 8.933 Euro 107.196 Euro Die in den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten gewährten Abgeordnetenentschädigungen weisen zwar Übereinstimmungen in ihrer Grundsystematik auf, ein direkter Vergleich der „Diäten“ ist aber aufgrund der im Einzelnen unterschiedlichen Ausgestaltungen nur bedingt möglich.22 So wird der Vergleich der (Brutto-) Abgeordnetenentschädigungen dadurch erschwert, dass die Diäten in den Ländern unterschiedlich hoch besteuert werden oder einige Bestandteile steuerfrei sind.23 Zum Teil kommen zur eigentlichen (Grund-) Entschädigung noch weitere Beträge hinzu. In Frankreich setzt sich der Gesamtbetrag der monatlichen Abgeordnetenentschädigung z. B. aus einer Grundvergütung, einer Ortszulage und einem Sitzungsgeld zusammen. In einigen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Finnland, Kroatien und Litauen ) ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung von der Dauer der Parlamentszugehörigkeit der Abgeordneten abhängig, im slowakischen Parlament davon, ob die Abgeordneten ihren Wahlkreis in der Hauptstadt oder außerhalb davon haben. Eine weitere Hürde für einen Vergleich stellt die schwierige Abgrenzung zwischen der Abgeordnetenentschädigung einerseits und weite- 17 Die Höhe der monatlichen Abgeordnetenentschädigung im slowakischen Parlament ist abhängig davon, ob die Abgeordneten ihren Wahlkreis in der Region Bratislava oder außerhalb davon haben. Abgeordnete mit Wahlkreis in der Region Bratislava erhielten im Jahr 2019 eine monatliche Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 4.800 Euro, Abgeordnete mit Wahlkreisen in den anderen Regionen in Höhe von 5.100 Euro. 18 Die Abgeordnetenentschädigung im spanischen Parlament wird 14 Mal gezahlt. 19 Für Abgeordnete des ungarischen Parlaments, die Mitglied in einem Ausschuss sind (was bei den meisten der Fall ist), beträgt die Abgeordnetenentschädigung monatlich 3.545 Euro. 20 Die Abgeordnetenentschädigung im zyprischen Parlament wird 13 Mal gezahlt. 21 Die Angaben zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung wurden der Internetseite des Europäischen Parlaments entnommen, abrufbar unter https://www.europarl.europa.eu/meps/de/about (letzter Abruf: 26.05.2020) 22 Um die unterschiedlichen Höhen der Abgeordnetenentschädigung aussagekräftiger zu machen, werden diese in der wissenschaftlichen Literatur teilweise mit dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung bzw. mit der Kaufkraftparität in Beziehung gesetzt. (Vgl. Karsten Mause: Self-serving legislators? An analysis of the salarysetting institutions of 27 EU parliaments, a. a. O, S. 160, Table 1 sowie Suzanne S. Schüttemeyer und Johannes Haas: Abgeordnetenbezüge im internationalen Vergleich, a. a. O., S. 17, Tabelle 1) 23 WD 1-087/08 Abgeordnetenentschädigungen, Amtsausstattungen und Altersentschädigungen von Parlamentariern in Österreich, Großbritannien, Italien, Schweden, den Niederlanden und Frankreich, a. a. O., S. 3 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 8 ren Leistungen im Rahmen der Amtsausstattung andererseits dar. So können die meisten Parlamentarier bestimmte mandatsbedingte Ausgaben über ihre Amtsausstattung abdecken, während die Abgeordneten anderer Parlamente dafür auch Teilbeträge ihrer Abgeordnetenentschädigung verwenden müssen.24 In der wissenschaftlichen Literatur wird darauf hingewiesen, dass sich die großen Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Abgeordnetenentschädigung in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten nicht einfach darauf reduzieren lassen, dass wohlhabendere Länder ihren Parlamentarierinnen und Parlamentariern mehr zahlen als weniger wohlhabendere Länder: „Vielmehr muss nach anderen Gründen gefragt werden, die etwa in der Geschichte, dem Systemtypus, der Politischen Kultur, dem Parlamentsverständnis und durchaus auch in spezifischen Machtinteressen der politischen Akteure eines Landes liegen können.“25 3. Zu weiteren mandatsbezogenen Leistungen an Abgeordnete In der Forschung wird betont, dass der Auslagenersatz für mandatsbezogene Aufwendungen eine lange Geschichte aufweist: „ Solange das Parlamentsmandat ein Ehrenamt war (….), wurden die Auslagen erstattet, die entstanden, um es auszuüben. Historisch gesehen sind dazu die Monatsbezüge , die ‚Gehälter‘ der Abgeordneten, eigentlich die Ergänzung, die ihrerseits Voraussetzung wie Folge der Demokratisierung und Professionalisierung des Mandats ist. Die Erstattung von mandatsbedingten Kosten wie Reisen zum und Wohnung am Parlamentsort wurde beibehalten, nicht zuletzt unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der Abgeordneten. Die in fast allen Demokratien anzutreffende Entwicklung des Abgeordnetenmandats zum Beruf ließ gut begründet weitere Ausgaben hinzutreten, etwa die Ausstattung mit Büros, Kommunikationstechnik, Mitarbeitern etc.“ 26 Die – in Ergänzung zur Abgeordnetenentschädigung – gewährten weiteren mandatsbezogenen Leistungen in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten sind in ihrer Ausgestaltung so mannigfaltig , dass sie sich für eine tabellarische Darstellung nicht eignen. Im Folgenden werden ausgewählte mandatsbezogene Leistungen27 – Büroausstattung, Kostenpauschalen, Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie Budgets für die Beschäftigung von Mitarbeitern – auf der Grundlage von Auskünften der Parlamentsverwaltungen aus dem Jahr 2019 kurz deskriptiv für jeden EU-Mitgliedsstaat dargestellt.28 24 Ebenda, S. 3 25 Suzanne S. Schüttemeyer und Johannes Haas: Abgeordnetenbezüge im internationalen Vergleich, a. a. O., S. 179 26 Ebenda, S. 193 27 Eine knappe, auf die personelle, finanzielle und infrastrukturelle Unterstützung der Wahlkreisarbeit im Rahmen der Amtsausstattung der Abgeordneten im internationalen Vergleich konzentrierte Übersicht bietet eine Ausarbeitung des Fachbereichs WD 1 aus dem Jahr 2019: WD 1-019/19: Wahlkreise im internationalen Vergleich, S. 12f., abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/666924/ee07256abac70ea86452e7dc23e2eab8/WD-1- 019-19-pdf-data.pdf (letzter Abruf: 26.05.2020) 28 Soweit im Text nicht anders vermerkt, beziehen sich die angegebenen Zahlen auf das Jahr 2019. Von der italienischen und der maltesischen Parlamentsverwaltung lagen keine Auskünfte vor. Sie bleiben daher in der Darstellung unberücksichtigt. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 9 3.1. Belgien – Chambre des Représentants Jeder Abgeordnete hat Anspruch auf ein eigenes Büro im Parlament sowie einen vom Parlament bezahlten persönlichen Mitarbeiter. Die Abgeordneten haben Anspruch auf einen kostenlosen Bahn- und ÖPNV-Pass sowie auf Erstattung ihrer mandatsbezogenen Reisekosten. Zur Erstattung ihrer mandatsbedingten Ausgaben erhalten die Abgeordneten eine monatliche steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 2.008 Euro. 3.2. Bulgarien – Narodno Sabranie Jeder Abgeordnete hat Anspruch auf ein voll ausgestattetes Büro am Parlamentssitz in Sofia. Die Beförderungskosten erster Klasse werden bei Reisen der Abgeordneten im Inland mit der Bahn übernommen. Abgeordnete, die in Regionen gewählt werden, die mehr als 250 km von Sofia entfernt sind, erhalten die Kosten von maximal 40 Flugtickets pro Jahr für Reisen zwischen dem Wahlkreis und dem Parlamentssitz ebenso erstattet wie 12 Flugtickets für anderweitige mandatsbezogene Reisen im Inland. Abgeordneten, die keine Immobilie im Gebiet der Stadtverwaltung Sofia besitzen, wird für die Unterbringung in Sofia eine kostenlose Wohnung aus dem Wohnungsbestand der Nationalversammlung zur Verfügung gestellt. Die Abgeordneten haben bei Besuchen in ihrer Wahlkreisregion Anspruch auf Erstattung von Unterkunfts - und Verpflegungskosten. Obergrenzen bezüglich der Größe der Unterkunft und der Höhe der Reisekosten werden vom Präsidenten der Nationalversammlung festgelegt. Die Nationalversammlung trägt die zusätzlichen mandatsbedingten Kosten der Abgeordneten bis zu Höhe von zwei Dritteln der monatlichen Grundvergütung der Abgeordneten. Der Betrag wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt, die über die Verteilung und die Kontrolle der Mittel bestimmen . Diese Mittel können für die Bezahlung von Assistenten, die Miete von Räumlichkeiten und andere mandatsbedingte Kosten am Parlamentssitz und im Wahlkreis verwendet werden. 3.3. Dänemark – Folketinget Jeder Parlamentsfraktion sind mehrere Büros im Parlamentsgebäude zugeordnet, die sie an ihre jeweiligen Mitglieder verteilt. Abgeordnete haben Anspruch auf eine kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Zusammenhang mit ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit, einschließlich der Beförderung zwischen Wohnort und dem Parlamentsgebäude. Inlandsflüge werden vom Folketing bezahlt, wenn die Reisen im Zusammenhang mit der politischen Arbeit durchgeführt werden. Abgeordnete können alternativ eine Erstattung für die Fahrt mit dem eigenen Auto zwischen dem Wohnort und dem Parlament erhalten, wenn diese nicht teurer als ein Inlandsflug ist. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 10 Seit 2009 stellt das dänische Parlament Abgeordneten mit ständigem Wohnsitz außerhalb Seelands eine Zweitwohnung zur Verfügung. Abgeordnete, denen eine der derzeit über 90 Wohnungen zur Verfügung gestellt wird, erhalten einen Zuschuss für die doppelte Haushaltsführung. Stehen nicht genügend Wohnungen zur Verfügung, übernimmt das Parlament die Kosten für die Hotelunterbringung im Raum Kopenhagen für die Teilnahme an parlamentarischen Sitzungen. Den Abgeordneten steht kein Budget zur Beschäftigung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung . Stattdessen erhält jede Fraktion einen Zuschuss für ihre politische Arbeit im Parlament, dessen Höhe abhängig von der Anzahl ihrer Mandate ist. Dieser Zuschuss dient auch für die Beschäftigung und Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. 3.4. Deutschland – Deutscher Bundestag Die Abgeordneten erhalten im Rahmen der Amtsausstattung eine steuerfreie Kostenpauschale, die die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments in Berlin, z. B. für die Zweitwohnung, Fahrtkosten in Ausübung des Mandats, Ausgaben für Wahlkreisbetreuung, Repräsentationen, Einladungen usw. abdecken soll. Die Kostenpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2020 monatlich 4.497,62 Euro. Die Abgeordneten können ferner Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin benutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. Die Abgeordneten erhalten die Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit gegen Nachweis bis zu einem monatlichen Betrag von aktuell 22.436 Euro ersetzt. Zusätzlich steht den Abgeordneten ein jährlicher Betrag von maximal 12.000 Euro für Büro- und Geschäftsbedarf, zur Anschaffung von Kommunikationsgeräten sowie zur Bestreitung von Telefonkosten im Wahlkreis zur Verfügung. 3.5. Estland – Riigikogu Mandatsbedingte Auslagen (einschließlich Reisekosten) werden den Abgeordneten auf der Grundlage von Belegen bis zur Höhe von 1.202 Euro pro Monat erstattet. Die Reisekostenerstattung schließt Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (inkl. Taxi), Benzin, Parken, Anmietung eines Autos etc. ein. Abgeordnete, die außerhalb von Tallinn oder außerhalb des Territoriums der an Tallinn angrenzenden Gemeinden wohnen, erhalten auf Antrag monatlich eine Erstattung der Unterkunftskosten in Höhe von 802 Euro. Der Unterkunftszuschuss wird für die Anmietung einer Wohnung samt Nebenkosten oder – alternativ – für die Übernahme von Hotelkosten bis zur genannten Höhe gewährt. Abgeordnete des estnischen Parlaments haben keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten für die Beschäftigung von persönlichen Mitarbeitern. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 11 3.6. Finnland – Eduskunta Abgeordnete erhalten ein Büro samt IT-Ausrüstung, Telefon und sämtlichem Büromaterial kostenlos zur Verfügung gestellt. Abgeordnete haben das Recht, im Inland kostenlos mit Bahn, Linienflug, Reisebus und im Großraum Helsinki mit dem Taxi zu reisen. Darüber hinaus können Abgeordnete aus berechtigten Gründen das eigene Auto nutzen und erhalten hierfür eine Entschädigung in Höhe von 43 Cent pro Kilometer. Abgeordnete erhalten eine steuerfreie Kostenpauschale für mandatsbedingte Aufwendungen. Dieser monatliche Pauschalbetrag beträgt für Abgeordnete aus den Wahlbezirken Helsinki oder Uusimaa 986,81 Euro. Abgeordnete aus anderen Wahlkreisen erhalten 1.315,75 Euro. Abgeordnete, die eine Zweitwohnung im Großraum Helsinki haben, erhalten eine Unterkunftszulage in Höhe von 1.809,15 Euro monatlich. Diese Regelung gilt nicht für Abgeordnete aus den Wahlkreisen Helsinki und Uusimaa. Die Kosten für einen persönlichen Assistenten pro Abgeordneten werden vom Parlamentsbüro übernommen. 3.7. Frankreich – Assemblée nationale Jeder Abgeordnete hat ein voll ausgestattetes Büro im Palais Bourbon oder in einem seiner Nebengebäude . Übernommen werden auch die Kosten für Postversand, für fünf Mobilfunkanschlüsse sowie für Festnetz- und Internetanschluss in ihrem Wahlkreisbüro. Die Abgeordneten erhalten von der Nationalversammlung für Mandatszwecke eine Bahnkarte für das gesamte nationale Eisenbahnnetz samt Zugang zu Liege- und Schlafwagendiensten. Für Reisen innerhalb von Paris verfügt die Nationalversammlung über einen Fahrdienst, der von den Abgeordneten je nach Verfügbarkeit für Fahrten von und zum Palais Bourbon innerhalb von Paris und zu den Flughäfen genutzt werden kann. Wenn keine Dienstwagen verfügbar sind, können Taxis genutzt werden; die Kosten hierfür werden innerhalb einer jährlichen Obergrenze gegen Vorlage von Rechnungen erstattet. Auf Antrag wird den Abgeordneten auch freier Zugang zum Pariser Nahverkehrssystem gewährt. Die Nationalversammlung bezahlt pro Jahr 80 Flugreisen zwischen Paris und dem Wahlkreis und 12 Flugreisen zu Zielen außerhalb des Wahlkreises in Kontinentalfrankreich. Die meisten Abgeordneten haben die Möglichkeit, in ihren Büros zu schlafen. Alternativ können gegen Entgelt zwei Hotels in der Nähe der Nationalversammlung genutzt werden. Um die verschiedenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats zu decken, erhalten die Mitglieder seit dem 1. Januar 2018 einen „Vorschuss auf die Mandatskosten“ in Höhe von monatlich 5.373 Euro. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 12 Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern (maximal drei Vollzeitstellen) werden bis zur Höhe von 10.581 Euro pro Monat von der Nationalversammlung übernommen, wobei die Abgeordneten Mitarbeiter auch in Teilzeit beschäftigen können. 3.8. Griechenland – Vouli ton Ellinon Den Abgeordneten werden auf Antrag Büros in der Hauptstadt zur Verfügung gestellt. Für die Erstattung von Bürokosten erhalten Abgeordnete in Athen und Piräus eine monatliche Pauschale in Höhe von 664,99 Euro. Für Abgeordnete aus anderen Wahlkreisen beträgt sie monatlich 831,36 Euro. Für die Erstattung von Portokosten erhalten die Abgeordneten eine Pauschale von 909,31 Euro. Die Abgeordneten erhalten eine Reisekostenerstattung, deren Höhe von der Entfernung des Wahlkreises zum Parlamentssitz und vom Vorhandensein einer Flugverbindung in die Hauptstadt abhängig ist. Sie beträgt zwischen 291 und 648 Euro monatlich. Außerdem haben sie Anspruch auf ein Leasing-Auto und 52 (Hin- und Rück-)Flüge zwischen dem Parlamentssitz und ihren Wahlkreis . Abgeordnete, die ihren Wahlkreis nicht in Athen und Piräus haben, haben Anspruch auf einen Mietzuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich oder alternativ auf Übernahme der Kosten für eine Hotelunterkunft in gleicher Höhe. Abgeordnete mit Wahlkreisen in Athen und Piräus haben auf diese Leistung keinen Anspruch. Jeder Abgeordnete hat das Recht, bis zu zwei wissenschaftliche Mitarbeiter einzustellen, die sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. 3.9. Irland – Dáil Éireann Die Abgeordneten verfügen über ein komplett ausgestattetes Büro am Parlamentssitz in Dublin. Für die Einrichtung eines Wahlkreisbüros können sie einmalig einen Betrag in Höhe von maximal 8.000 Euro geltend machen („Constituency Office Establishment Allowance“). Abgeordnete können sich auf Antrag und gegen Beleg bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro innerhalb von 18 Monaten die Kosten für den Kauf eines Mobiltelefons, eines Auto-Kits und für die jährliche Versicherungsprämie erstatten lassen („Members' Mobile Phone Allowance“). Die Abgeordneten erhalten eine parlamentarische Standardzulage (PSA – „Parliamentary Standard Allowance“) als jährliche Zuwendung, die sich aus der Reise- und Unterkunftszulage (TAA – „Travel and Accommodation Allowance“) und der Zulage für die öffentliche Repräsentation (PRA – „Public representation allowance“) zusammensetzt. Die TAA deckt die Kosten im Zusammenhang mit der An- und Abreise zum und vom Parlament, Übernachtungen und andere Reisekosten , einschließlich Reisen in den Wahlkreis, ab. Die Höhe der TAA ist abhängig von der Entfernung zwischen dem Wohnort des Abgeordneten und dem Parlamentssitz und variiert zwischen 9.000 und 34.065 Euro pro Jahr. Die PRA deckt die Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit der Abgeordneten als öffentliche Repräsentanten, wie z.B. Büromiete, Druck von Broschüren und „Webhosting“. PRA-Ausgaben müssen belegt werden und unterliegen einer jährlichen Obergrenze . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 13 3.10. Kroatien – Sabor Abgeordnete haben Anspruch auf einen Pauschalbetrag für erhöhte Sachkosten im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit in Höhe 1.500 Kuna/HRK (198,20 Euro). Abgeordnete, deren Wohnsitz mehr als 50 km von Zagreb entfernt ist, werden entweder in Dienstwohnungen, in angemieteten Wohnungen oder – in Ausnahmefällen – in Hotels untergebracht . Sie erhalten eine Wohngeldzulage in Höhe von monatlich 2.500 HRK (330.13 Euro). Nebenkosten werden bis maximal 500 HRK (66,07 Euro) monatlich erstattet. Abgeordnete, die mehr als 50 Kilometer von Zagreb entfernt wohnen und von ihrem Recht auf Unterkunft Gebrauch machen, haben auch Anspruch auf eine Trennungszulage in Höhe von 1.000 HRK (132,13 Euro). Abgeordnete, die mehr als 50, aber weniger als 150 km von Zagreb entfernt wohnen und das Recht auf Unterkunft nicht in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Erstattung der Reisekosten in Höhe von bis zu 2.500 HRK (330,13 Euro) monatlich. Abgeordnete des kroatischen Parlaments haben keine persönlichen Assistenten. Vielmehr erhalten die Fraktionen im kroatischen Parlament in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Sitze Zuschüsse für ihre parlamentarische Arbeit, aus denen auch Mitarbeiter bezahlt werden können. 3.11. Lettland – Saeima Das Gesetz über die Besoldung von Beamten und Angestellten der staatlichen und lokalen Regierungsbehörden sieht vor, dass einem Mitglied des Parlaments gemäß der Geschäftsordnung des Saeima eine Entschädigung für Transport- und Unterbringungskosten (Hotel) bis zur maximalen eines durchschnittlichen Monatsgehalts gezahlt wird. Gemäß der Geschäftsordnung der Saeima erhalten Abgeordnete, wenn ihnen bei der Ausübung ihres Mandats Kosten entstanden sind, eine Rückerstattung aus dem Saeima-Haushalt, deren Höhe im Gesetz über die Vergütung von Beamten und Angestellten der Staats- und Kommunalverwaltung festgelegt ist. Die Abgeordneten haben Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für Dienstreisen (Reise-, Unterbringungs-, Repräsentations- und Transportkosten etc.). Abgeordnete können bis zu zwei Assistenten haben, deren Gehälter aus dem Staatshaushalt bezahlt werden. 3.12. Litauen – Seimas Abgeordnete haben Anspruch auf einen steuerfreien Betrag in Höhe von 1 031 EUR pro Monat zur Deckung von mandatsbezogenen Büro-, Post-, Telefon- und Transportkosten sowie von anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit. Der Seimas verfügt über rund 40 Dienstwagen, die von den Abgeordneten angefordert werden können, deren erbrachte Leistungen sie aber nach festgelegten Tarifen bezahlen müssen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 14 Abgeordneten wird auf Antrag für die Dauer ihrer Parlamentsmitgliedschaft eine Unterkunft im Abgeordnetenhotel zur Verfügung gestellt. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden erstattet. Die Regelung gilt nicht für Abgeordnete mit Wohnsitz in Vilnius oder im Umkreis von 25 Kilometern von den Verwaltungsgrenzen der Gemeinde Vilnius. Die Kommunalverwaltungen sind gehalten, den Abgeordneten Räumlichkeiten für die Abhaltung von Bürgersprechstunden und Veranstaltungen im Wahlkreis zur Verfügung zu stellen. Abgeordnete haben das Recht auf die Beschäftigung von Assistenten. Aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt werden maximal Kosten in Höhe von drei Vollzeitstellen. 3.13. Luxemburg – Chambres des Députés Den Abgeordneten steht auf Antrag ein technisch ausgestattetes Büro zur Verfügung. Die Abgeordneten haben Anspruch auf ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen in Höhe von 122,16 Euro pro Tag. Die Abgeordneten erhalten eine Reisekostenpauschale für die Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer (Wohnsitz - Luxemburg-Stadt). Die Abgeordneten haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Beschäftigung von persönlichen Mitarbeitern bis zu einem monatlichen Maximalbetrag in Höhe von 3.728 Euro. 3.14. Niederlande – Tweede Kamer der Staten-Generaal Abgeordnete können für Fahrten zwischen dem Parlament und ihren Wahlkreisen zwischen einer jährlichen ÖPNV-Karte für Fahrten erster Klasse und einer Entschädigung für Fahrten mit dem Privatauto bis zu einem Höchstbetrag von 0,16 Euro pro Kilometer wählen. Für sonstige Reisekosten steht ihnen ein Budget von bis zu 4.900 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Abgeordneten erhalten ab dem 1. Januar 2019 eine Bürokostenzulage von brutto 2762,40 Euro pro Jahr, die aufgrund eines Verbrauchskostenindexes jährlich neu berechnet wird. Die Mitglieder erhalten zudem eine Unterkunftszulage, deren Höhe von der Entfernung zwischen ihrem Wohnort und dem Parlament abhängt. 3.15. Österreich – Nationalrat Abgeordnete erhalten eine Erstattung für alle Aufwendungen, die ihnen im Rahmen der Ausübung ihres Mandats entstehen (Fahrtkosten, Hotelkosten, Bürokosten etc.). Bei einer Reisezeit von bis zu einer Stunde zwischen Parlament und Wohnsitz steht ihnen ein Aufwandsersatz von monatlich 566 Euro zu. Beträgt die Reisezeit zum Parlament mehr als eine Stunde, erhöht sich die Summe pro halbe Stunde um jeweils 283 Euro. Abgeordnete können persönliche parlamentarische Assistenten beschäftigen und erhalten hierfür unter bestimmten rechtlichen Bedingungen eine Kostenerstattung von bis zu 4.713 Euro pro Monat . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 15 3.16. Polen – Sejm Abgeordnete haben Anspruch auf eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale (parlamentarisches Tagegeld) zur Deckung der Ausgaben, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats entstehen, in Höhe von 25 Prozent ihrer Abgeordnetenentschädigung (2.004 Złoty, ca. 440 Euro). Sie haben zudem das Recht auf freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Staatsgebiets, auf inländischen Flugstrecken und im öffentlichen Nahverkehr. Abgeordnete, die ihren Wohnsitz nicht in der Hauptstadt Warschau haben, haben Anspruch auf Übernachtung im Abgeordnetenhotel. Sofern keine Unterkunft im Abgeordnetenhotel vorhanden ist, können sie alternativ auch eine eigene Wohnung mieten. Kosten für die Übernachtung im Abgeordnetenhotel bzw. für die Anmietung einer eigenen Wohnung werden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 2.500 Złoty (ca. 584 Euro) erstattet. Abgeordnete können Wahlkreisbüros einrichten, um ihre politischen Aktivitäten vor Ort zu unterstützen . Zur Deckung dieser Kosten und zur Beschäftigung von Mitarbeitern steht ihnen ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 14.200 Złoty (ca. 3.118 Euro) zur Verfügung. 3.17. Portugal – Assembleia da Republica Die Abgeordneten erhalten Erstattungen für folgende mandatsbedingten Aufwendungen: Repräsentationskosten – 370,32 Euro pro Monat; Reisekosten für politische Arbeit auf portugiesischem Gebiet – 376,32 Euro pro Monat; Reisekosten für die Betreuung von Wahlkreisen von im Ausland lebenden Portugiesen innerhalb Europas – 5.411,36 Euro/Jahr, außerhalb Europas – 12.897,49 Euro/Jahr; Spesenerstattung für Reisen von Abgeordneten in Portugal im Auftrag des Parlaments – 69,19 Euro/Tag, Spesenerstattung für Auslandsreisen von Abgeordneten in offizieller Mission – 100,24 Euro/Tag. Den Abgeordneten steht kein eigenes Budget für die Beschäftigung zur Verfügung. Abgeordnete werden durch Mitarbeiter der Fraktionen bei ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützt. Diese werden aus jenen Mitteln bezahlt werden, die den Fraktionen entsprechend ihrer Fraktionsstärke zugewiesen werden. 3.18. Rumänien – Camera Deputatilor Jeder Fraktion werden je nach Stärke innerhalb des Parlamentsgebäudes Büroräume zur Verfügung gestellt, die zu Beginn jeder Legislaturperiode verteilt werden. Gewöhnlich teilt sich jeder Abgeordnete ein Büro mit einem oder mehreren Abgeordneten derselben Fraktion. Abgeordnete, die nicht in Bukarest wohnen und dorthin reisen, um an den Beratungen des Parlaments teilzunehmen, sowie Abgeordnete, die in Bukarest wohnen und in den Wahlkreis reisen, in dem sie gewählt wurden, kommen in den Genuss einer kostenlosen Beförderung bzw. einer Erstattung der Kosten für die Beförderung mit einer inländischen Fluggesellschaft für einen Hinund Rückflug pro Woche. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 16 Abgeordnete, die nicht in Bukarest und im Bezirk Ilfov wohnen, erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag aus Haushaltsmitteln des Parlaments, um die Ausgaben für die Unterbringung in Bukarest zu decken. Er wird in Abhängigkeit von den vorhandenen Haushaltsmitteln festgelegt und beträgt maximal die Hälfte monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Die Unterstützung der Abgeordneten durch Mitarbeiter wird über die Fraktionen geregelt, denen je nach Stärke ein jährliches Budget für Verwaltungs- und Personalaufwendungen zur Verfügung steht. 3.19. Schweden – Riksdag Den Abgeordneten stehen in den Räumlichkeiten des Reichstags Büros samt Grundausstattung zur Verfügung. Den Abgeordneten werden Auslagen für mandatsbezogene Dienstreisen erstattet. Dazu zählen auch Fahrten zum Wohnsitz. Die Wahl der Transportmittel für Inlandsreisen steht ihnen frei. Sie haben Anspruch auf eine Jahreskarte der Schwedischen Staatsbahnen. Alternativ werden bei langen Reisen auch Flugkosten übernommen. Die Abgeordneten können auch ihren eigenen Pkw benutzen und erhalten hierfür eine (teilweise steuerfreie) Erstattung in Höhe von 26,50 Schwedischen Kronen/SEK (2,50 Euro) pro zehn Kilometer. Die Kosten für die Hotelunterbringung bei Dienstreisen werden in voller Höhe erstattet. Die Abgeordneten erhalten für Reisen, die eine Übernachtung in einer Entfernung von mindestens 50 km von ihrem Wohnort erfordern, ein Tagegeld von 390 SEK (36,86 Euro) pro Tag, von denen 230 SEK (21,74 Euro) von der Steuer befreit sind. Für Dienstreisen, die eine Übernachtung in Stockholm erfordern, beträgt das steuerfreie Tagegeld 120 SEK (11,34 Euro). Abgeordnete, die mehr als 50 km vom Parlament entfernt wohnen, haben Anspruch auf kostenlose Übernachtung im Rahmen des vorhandenen Wohnungsangebots der Reichstagsverwaltung in Stockholm oder auf Erstattung von privaten Übernachtungskosten. Abgeordnete, die selbst eine Wohnung anmieten, erhalten die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 8.600 SEK (812,87 Euro) pro Monat erstattet. Die Abgeordneten haben keine persönlichen Mitarbeiter. Stattdessen steht den im Parlament vertretenen Parteien ein Budget für die Beschäftigung von Assistenten und politischen Beratern zur Verfügung. 3.20. Slowakei – Národná Rada Die Abgeordneten können den Eisenbahn-Personenverkehr kostenlos nutzen. Abgeordnete erhalten einen pauschalen Ersatz für Unterkunftskosten, wenn sie in Ausübung ihrer parlamentarischen Funktion im Inland reisen. Bei Auslandsdienstreisen im Rahmen ihre mandatsbezogenen Aufgaben haben Abgeordnete Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, Reiseversicherung und Tagegeld. Jedem Abgeordneten stehen zudem monatlich 2.736 Euro für die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros sowie für die Beschäftigung von maximal drei Assistenten zur Verfügung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 17 3.21. Slowenien – Državni zbor Abgeordnete haben Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten zum und vom Parlamentssitz. Erstattet werden die Kosten für die Fahrt mit dem billigsten öffentlichen Verkehrsmittel oder für die gefahrenen Kilometer, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Zur Deckung der Kosten für die Ausübung ihres Mandats in ihrem Wahlkreis erhalten die Abgeordneten einen monatlichen Pauschalbetrag von 500 bis 800 Euro. Dessen Höhe variiert je nach der Entfernung vom Wohnort des Abgeordneten zur Nationalversammlung. Falls Abgeordnete eine Dienstwohnung beantragen, haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Sie können jedoch ein Trennungsgeld in Höhe von 140,54 Euro pro Monat beantragen , wenn sie von ihren Ehegatten/Partnern oder Kindern getrennt leben. Die Nutzungs- und Mietkosten der Wohnung sowie andere regelmäßige monatliche Kosten werden von den Abgeordneten selbst getragen. Abgeordnete erhalten für die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros einen monatlichen Betrag von 180 Euro. Diese Mittel sind in erster Linie dazu bestimmt, die Kosten für Miete und Nebenkosten und die Sachkosten zu decken. Die Abgeordneten können zur technischen und administrativen Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit einen Mitarbeiter für sieben Stunden pro Woche anstellen. Diese Kosten werden aus Mitteln der Nationalversammlung erstattet. 3.22. Spanien – Congreso de los Diputados Kosten der Abgeordneten für die Nutzung von Flugzeug, Zug, Mietwagen oder Schiff und für das Parken an Bahnhöfen und Flughäfen werden von der Parlamentsverwaltung übernommen. Abgeordnete , die keinen eigenen PKW benutzen, wird zudem eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt, mit der sie Kosten für Taxifahrten in der Stadt Madrid bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 3.000 Euro bezahlen können. Für die Erfüllung ihrer mandatsbezogenen Aufgaben erhalten Abgeordneten, die außerhalb Madrids ihren Wahlkreis haben, eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 1.921,20 Euro, in Madrid gewählte Abgeordnete erhalten 917,03 Euro. Reisekosten und Verpflegungsausgaben bei Dienstreisen der Abgeordneten werden vom Präsidium genehmigt und bis zu einer Obergrenze von 150 Euro pro Tag bei Reisen ins Ausland und 120 Euro pro Tag bei Reisen innerhalb Spaniens gewährt. Außerdem gehören ein iPad und ein Mobiltelefon zur Amtsausstattung der Abgeordneten. 3.23. Tschechien – Poslanecká sněmovna Die Abgeordneten erhalten ein voll ausgestattetes Büros am Sitz des Parlaments in Prag. Sie haben auch Anspruch auf die Übernahme von Kosten für ihre Wahlkreisbüros, deren Höhe je nach Region zwischen 9.000 und 27.000 Tschechische Kronen/CZK (349 und 1047 Euro) variiert: Prag: 27 000 CZK; Brno, Ostrava, Plzeň: 25 000 CZK, Kurstädte: 22 000 CZK, Gemeinden mit Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 18 mehr als 25 000 Einwohnern: 19 000 CZK; Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern: 16 000 CZK, Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohnern: 10 000 CZK; andere Gemeinden: 9 000 CZK. Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine Pauschale zur Deckung ihrer Reisekosten. Deren Höhe variiert je nach Entfernung zum Parlamentssitz (bis zu 50 km: 40% der Abgeordnetenentschädigung , über 50 km: 45% der Abgeordnetenentschädigung, über 150 km: 50% der Abgeordnetenentschädigung , über 250 km: 60% der Abgeordnetenentschädigung). Die Abgeordneten erhalten eine Entschädigung für tatsächlich entstandene Unterkunftskosten am Parlamentssitz in Prag in Höhe von maximal 20.500 CZK (ca. 795 Euro). Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht den Abgeordneten ein monatlicher Gesamtbetrag in Höhe von 49.000 CZK (1.899 Euro) zur Verfügung, von dem sie nach ihrem Ermessen einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen können. 3.24. Ungarn – Országgyűlés Abgeordnete haben Anrecht auf eine Tankkarte, mit der die Kosten für die Nutzung des eigenen PKW bezahlt werden. Die Summe erhöht sich je nach Größe des Wahlkreises. Für die Anmietung und die Betriebsausgaben von Wahlkreisbüros steht den Abgeordneten ein Betrag von 692.790 Forint/HUF (ca. 2.068 EUR) zur Verfügung. Das Parlament übernimmt ferner die Kosten für die Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung am Parlamentssitz in Budapest in Höhe von 346.395 HUF (ca. 1.034 EUR). Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht den Abgeordneten ein monatlicher Betrag in doppelter Höhe der Abgeordnetenentschädigung (1.979.400 HUF, ca. 5.908 EUR) zur Verfügung. 3.25. Zypern – Vouli Antiprosópon Die Abgeordneten erhalten eine monatliche Reisekostenerstattung in Höhe von 590,82 Euro. Im zyprischen Parlament sind die parlamentarische Assistenten Mitarbeiter der Parlamentsfraktionen , die für deren Verteilung an die Abgeordneten zuständig sind. Die Zahl der Parlamentsassistenten ist abhängig von der Zahl der Sitze, die die Fraktionen im Parlament innehaben. 3.26. Großbritannien – House of Commons In Westminster stehen allen Abgeordneten Büros zur Verfügung. Sie können zudem die Kosten für die Anmietung, Ausstattung und den Betrieb von Wahlkreisbüros geltend machen. Das jährliche Budget für Bürokosten beträgt für Abgeordnete mit Londoner Wahlkreisen 28.270 Britische Pfund/GBP (31.650 Euro) und 25.450 GBP (28.492 Euro) für Abgeordnete mit Wahlkreisen außerhalb Londons. Kosten für Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Privatwagen, Taxis und Mietwagen werden erstattet. Dies gilt auch für Reisen zwischen Westminster und einem beliebigen Ort in den Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 19 Wahlkreisen der Abgeordneten, außer im Falle von Abgeordneten mit Londoner Wahlkreis, sowie für Reisen innerhalb der Wahlkreise der Abgeordneten, mit Ausnahme der Reisen zwischen ihrem Wohnsitz und ihren Wahlkreisbüros. Für Abgeordnete, die Mietkosten im Großraum London geltend machen, beträgt das jährliche Budget für Unterbringungskosten maximal 22.920 GBP (25.660 Euro); für Abgeordnete, die Mietkosten außerhalb des Großraums London geltend machen, beläuft sich das jährliche Budget für Unterbringungskosten auf 16.010 GBP (17.924 Euro); Nicht-Londoner-Abgeordnete, die in ihren eigenen Wohnungen leben, können hierfür jährliche Kosten bis maximal 5.270 GBP (5.900 Euro) geltend machen. In allen Fällen werden den Abgeordneten die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, es handelt sich nicht um einen Pauschalbetrag. Abgeordnete, die sich dafür entscheiden, keine Unterkunft zu mieten, können die Kosten für den Aufenthalt in Hotels geltend machen. In der Region London wird ein Höchstbetrag von 175 GBP (196 Euro) pro Nacht und im sonstigen Vereinigten Königreich ein Höchstbetrag von 150 GBP erstattet . Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Höhe von vier Vollzeitstellen werden übernommen . Das maximale jährliche Budget beträgt für Abgeordnete aus Londoner Wahlkreisen 166.930 GBP (186.884 Euro) und für Abgeordnete aus anderen Wahlkreisen 155.930 GBP (174.569 Euro). 3.27. EU – Europäisches Parlament Abgeordnete erhalten eine allgemeine Kostenvergütung in Höhe von monatlich 4.563 Euro, die zur Deckung aller Kosten bestimmt ist, die ihnen in dem Mitgliedstaat entstehen, in dem sie gewählt wurden. Darunter fallen Kosten für Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung .29 Abgeordneten werden gegen Vorlage entsprechender Belege die tatsächlichen Kosten ihrer für die Teilnahme an Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments in Brüssel oder Straßburg benutzten Fahr- bzw. Flugscheine bis zum Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse, einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder 0,53 Euro pro Kilometer für Reisen mit Privatfahrzeugen (bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 km) erstattet. Zusätzlich erhalten sie eine gemäß der Entfernung und Dauer der Reise festgesetzte pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten (z. B. Autobahnmaut, Übergepäck oder Reservierungsgebühren). Die Abgeordneten haben für Tätigkeiten in Ausübung ihres Mandats außerhalb des Mitgliedstaats , in dem sie gewählt wurden, Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, der Kosten für ihre Unterkunft und der mit der Reise verbundenen Nebenkosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.503 Euro. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, 29 Diese und alle weiteren Angaben wurden der Internetseite des Europäischen Parlaments entnommen, abrufbar unter https://www.europarl.europa.eu/meps/de/about (letzter Abruf: 26.05.2020) Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 016/20 Seite 20 werden nur die Reisekosten erstattet. Dabei gelten je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Höchstbeträge pro Jahr. Das Parlament zahlt den Abgeordneten für die Zeiten der parlamentarischen Tätigkeiten eine Pauschalvergütung in Höhe von 323 Euro pro Tag zur Deckung aller ihrer Ausgaben. Für Sitzungen außerhalb der Europäischen Union zahlt das Parlament den Mitgliedern einen Tagessatz in Höhe von 162 Euro. Die Kosten für die Unterkunft werden getrennt erstattet. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments können im Rahmen der vom Parlament festgesetzten Haushaltsmittel ihre eigenen Mitarbeiter auswählen. 2020 beträgt der verfügbare monatliche Höchstbetrag 25.442 Euro je Mitglied. 4. Literatur Brans, Marleen und Peters, B. Guy (Hrsg.) (2012): Rewards for High Public Office in Europe and North America 2012 Hulst, Marc van der (2000): The Parliamentary Mandate. A global comparative study, Geneva 2000 Mause, Karsten (2014): Self-serving legislators? An analysis of the salary-setting institutions of 27 EU parliaments, in: Constitutional Political Economy 25 (2014), S. 154-176 Schüttemeyer Suzanne S. und Haas, Johannes (2014): Abgeordnetenbezüge im internationalen Vergleich, in: Der Wert der parlamentarischen Repräsentation. Entwicklungslinien und Perspektiven der Abgeordnetenentschädigung, hrsg. von Suzanne S. Schüttemeyer und Edzard Schmidt- Jortzig, Baden-Baden 2014, S. 173-196 WD 1-087/08 (2008): Abgeordnetenentschädigungen, Amtsausstattungen und Altersentschädigungen von Parlamentariern in Österreich, Großbritannien, Italien, Schweden, den Niederlanden und Frankreich, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource /blob/413320/3915f58cbb597275cab19e11cc448c4c/WD-1-087-08-pdf-data.pdf WD 1-019/19 (2019): Wahlkreise im internationalen Vergleich, abrufbar unter https://www.bundestag .de/resource/blob/666924/ee07256abac70ea86452e7dc23e2eab8/WD-1-019-19-pdf-data.pdf WD 3-212/08 (2008): Abgeordnetenmandat und Nebentätigkeit im internationalen Vergleich, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource /blob/412426/cd2c42611df87fdb0c7d131de1db6377/WD-3-212-08-pdf-data.pdf ***