© 2019 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 014/19 Informationen zu Dr. Hans Holbein (1864-1929) Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 014/19 Seite 2 Informationen zu Dr. Hans Holbein (1864-1929) Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 014/19 Abschluss der Arbeit: 18. Juni 2019 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 1 - 3000 - 014/19 Seite 3 Vorbemerkung Der am 31. Januar 1864 in Apolda geborene Rechtsanwalt Dr. Hans Holbein engagierte sich jahrzehntelang in Thüringen für die Rechte Homosexueller. Er setzte sich öffentlich für die Abschaffung des Paragrafen 175 des Reichsstrafgesetzbuches ein, der unter anderem sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Spätestens ab 1907 war Holbein Mitglied des Obmännerkollegiums des von Magnus Hirschfeld 1897 gegründeten „Wissenschaftlich -humanitären Komitees“.1 Darüber hinaus bedachte er bereits 1919 die Universität Jena mit einer Stiftung, die zur Finanzierung eines Lehrauftrages „für Forschungen auf dem Gebiete der Sexualwissenschaft (mit besonderer Berücksichtigung der Bi- und Homosexualität)“ dienen sollte. Vor seinem Tod im Jahre 1929 verfügte Holbein testamentarisch, dass diese Stiftung vergrößert und damit unter anderem ein „Lehrstuhl für Geschlechtswissenschaft“ geschaffen werden sollte.2 Die Universität setzte diesen Wunsch nicht um und verwendete die Stiftung für andere Zwecke.3 Die vorliegende Dokumentation umfasst einen zeitgenössischen Eintrag aus einem biografischen Lexikon sowie zwei Studien zu Holbein, die auf den Internetseiten eines „Aufrufs zur Rehabilitierung von Dr. Hans Holbein und zur Neugründung der Holbein-Stiftung“ verfügbar sind.4 Dokumentation Artikel „Holbein, Hans“ aus: Hermann Degener (Hg.): Wer ist’s? Unsere Zeitgenossen, 4. Aufl., Leipzig 1909, S. 339. Dose, Ralf: Ein unwillkommenes Geschenk – Dr. Hans Holbein und die Holbein-Stiftung . In: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 11-30. Zinn, Alexander: Dr. Hans Holbein, Anwalt des Rechts, Kämpfer für Freiheit des dritten Geschlechts. Online verfügbar unter: http://www.cultpress.de/rosa-winkel/Zinn%20- %20Kurzbiografie%20Holbein.pdf (abgerufen am 18. Juni 2019). *** 1 Vgl. Ralf Dose: Ein unwillkommenes Geschenk – Dr. Hans Holbein und die Holbein-Stiftung. In: Mitteilungen der Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft 55/56 (2016), S. 11-30, hier: 13. Siehe Anhang. 2 Vgl. Alexander Zinn: „Aus dem Volkskörper entfernt“? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2018, S. 343. 3 Vgl. Dose: Geschenk, S. 29. 4 http://www.holbein-stiftung.rosa-winkel.de/ (abgerufen am 18. Juni 2019).