© 2018 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 – 013/18 Verbände der Deutschen Islamkonferenz Ergänzung zu WD 1-011/18 Sachstand (Ergänzung) Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 2 Verbände der Deutschen Islamkonferenz Ergänzung zu WD 1-011/18 Aktenzeichen: WD 1 - 3000 – 013/18 Abschluss der Arbeit: 10. April 2018 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Verbände in der Deutschen Islamkonferenz in der 18. Wahlperiode 5 2.1. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (türk. Diyanet İşleri Türk İslam Birliği; DITIB) 5 2.1.1. Ziele und Entwicklung 5 2.1.2. Organisation und Struktur 5 2.2. Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) 6 2.2.1. Ziele und Entwicklung 6 2.2.2. Organisation und Struktur 6 2.3. Alevitische Gemeinschaft Deutschland e. V. (türk. Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu; AABF) 6 2.3.1. Ziele und Entwicklung 6 2.3.2. Organisation und Struktur 7 2.4. Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD) 7 2.4.1. Ziele und Entwicklung 7 2.4.2. Organisation und Struktur 7 2.5. Islamische Gemeinde der Bosniaken in Deutschland Zentralrat e.V. (IGBD) 8 2.5.1. Ziele und Entwicklung 8 2.5.2. Organisation und Struktur 8 2.6. Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e.V. (ZRMD) 8 2.6.1. Ziele und Entwicklung 8 2.6.2. Organisation und Struktur 8 2.7. Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) 9 2.7.1. Ziele und Entwicklung 9 2.7.2. Organisation und Struktur 9 2.8. Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (IRD) 9 2.8.1. Ziele und Entwicklung 9 2.8.2. Organisation und Struktur 10 2.9. Ahmadiyya Muslim Jama̛at (AMJ), (deutsch: Ahmadiyya Muslim Gemeinschaft KdöR) 10 2.9.1. Ziele und Entwicklung 10 2.9.2. Organisation und Struktur 10 2.10. Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V. (IGS) 10 2.10.1. Ziele und Entwicklung 10 2.10.2. Organisation und Struktur 11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 4 1. Einleitung Ergänzend zum Sachstand „Deutsche Islamkonferenz – Übersicht und Ergebnisse“ vom 28. März 2018 sollen im Folgenden die muslimischen Verbände der Deutschen Islamkonferenz in der 18. Wahlperiode näher beleuchtet werden. Überblicksartig werden Ziele, Entwicklung, Organisation und Struktur dargestellt. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens konnte lediglich eine Internetrecherche durchgeführt werden, daher handelt es sich um Selbstauskünfte und um Angaben, die der Internetseite der Deutschen Islamkonferenz entnommen sind. Zudem wurden Informationen aus der Dokumentation „Islamische Organisationen in Deutschland“ der Wissenschaftlichen Dienste von 2015 übernommen und aktualisiert.1 Die Reihenfolge der dargestellten Verbände in der Deutschen Islamkonferenz folgt der Auflistung im Sachstand WD 1 - 011/18. 1 Vgl. Islamische Organisationen in Deutschland - Organisationsstruktur, Vernetzungen und Positionen zur Stellung der Frau sowie zur Religionsfreiheit. WD 1-3000-004/15 https://www.bundestag .de/blob/405162/80a4e1e0a231dc5555afba8f0cab9b90/wd-1-004-15-pdf-data.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 5 2. Verbände in der Deutschen Islamkonferenz in der 18. Wahlperiode 2.1. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (türk. Diyanet İşleri Türk İslam Birliği; DITIB) 2.1.1. Ziele und Entwicklung Die DITIB wurde 1984 in Köln als bundesweiter Dachverband für zurzeit rund 960 Ortsgemeinden gegründet.2 Die Ortsgemeinden sind über ganz Deutschland verteilt. DITIB bezeichnet sich als „die mitgliederstärkste Migrantenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland“. Ihrem Selbstverständnis nach ist DITIB eine überparteiliche Organisation, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Förderung von Völkerverständigung und Toleranz beiträgt.3 2.1.2. Organisation und Struktur Organe auf Bundesebene von DITIB sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat . Oberster Repräsentant der Organisation ist derzeit der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Nevzat Yaşar Aşikoğlu.4 DITIB ist gemäß Satzung an das staatliche Präsidium für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in Ankara (Diyanet) angebunden5, die dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert ist und gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt . So besteht der mächtige Beirat, der an Entscheidungen über alle grundlegende Fragen des Verbands beteiligt werden muss und zumeist die endgültige Entscheidungsbefugnis hat, ausschließlich aus Diyanet-Funktionären. Zudem haben Diyanet-Vertreter in den DITIB-Mitgliederversammlungen ein größeres Stimmengewicht als die Vertreter der 960 DITIB-Ortsgemeinden. Die enge Anbindung an das Diyanet und der dadurch gewährleistete Einfluss des türkischen Staats auf die DITIB lässt sich unter anderem daran erkennen, dass die DITIB die Entsendung hauptamtlicher Hodschas (Gemeindeleiter und Vorbeter) aus der Türkei für die Leitung und Durchführung religiöser und seelsorgerischer Dienste organisiert. 6 Die angeschlossenen 960 Ortsgemeinden sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige eingetragene Vereine, die die gleichen Prinzipien und satzungsgemäßen Zwecke wie die DITIB verfolgen .7 2 http://www.ditib.de/default1.php?id=5&sid=8&lang=de (Stand 10.04.2018) 3 http://www.ditib.de/default.php?id=5&lang=de (Stand 10.04.2018); http://www.ditib.de/default1.php?id= 5&sid=9&lang=de (Stand 10.04.2018). 4 http://www.ditib.de/default1.php?id=5&sid=8&lang=de) (Stand 10.04.2018); http://www.ditib.de/default 1.php?id=5&sid=56&lang=de (Stand 10.04.2018) 5 http://www.ditib.de (Stand 10.04.2018). 6 Vgl. Organisationen türkischer Migranten in Deutschland (DITIB, Graue Wölfe, Millî Görüs). Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 1 – 3000 - 007/13. Berlin, S. 5. 7 http://www.ditib.de/default.php?id=5&lang=de (Stand 10.04.2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 6 2.2. Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) 2.2.1. Ziele und Entwicklung Das VIKZ wurde 1973 in Köln als Dachverband gegründet, dem ca. 300 selbständige Moscheeund Bildungsvereine angeschlossen sind. Ziel des Verbandes ist es, Muslime in Deutschland religiös , sozial und kulturell zu betreuen.8 Gemäß seiner Grundsätze will er sich für das Gemeinwohl einsetzen und das friedliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher religiöser und ethnischer Abstammung fördern. „Dabei ist gegenseitige Achtung, Respekt und Toleranz jedem Menschen gegenüber sehr wichtig. Jeder kann die Vereinsangebote des VIKZ in Anspruch nehmen , unabhängig von religiöser, ethnischer und sozialer Herkunft.“ Der VIKZ bekennt sich zum Grundgesetz und versteht sich als parteipolitisch neutral. Er finanziert sich durch monatliche Beiträge der Gemeindemitglieder und durch regelmäßige Spenden.9 2.2.2. Organisation und Struktur Der VIKZ definiert sich als ein im sozialen und kulturellen Bereich tätiger gemeinnütziger Verein und als Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikels 140 GG. Geführt wird der VIKZ von einem sechsköpfigen Vorstand, an dessen Spitze der Präsident, zurzeit Ali Yılmaz, sowie zwei Vizepräsidenten stehen.10 „Dem Verband der Islamischen Kulturzentren sind rund 300 Gemeinden angeschlossen . Es handelt sich hierbei um lokale, selbstständige und gemeinnützige Vereine. Das Verhältnis zwischen ihnen und dem Verband ist in einem Fördervertrag geregelt. Im Rahmen dieses Fördervertrages sind die Vereine dazu verpflichtet, in allen Belangen transparent zu handeln und sich an das islamische Glaubensbekenntnis und die Arbeitsprinzipien des Verbandes als auch an die freiheitlich, demokratische Grundordnung Deutschlands zu halten.“11 2.3. Alevitische Gemeinschaft Deutschland e. V. (türk. Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu; AABF) 2.3.1. Ziele und Entwicklung Die AABF vertritt als Dachorganisation die in Deutschland lebenden 255.000 bis 275.000 Aleviten . Sie setzt sich für die „Revitalisierung“ des alevitischen Glaubens in Deutschland und der Türkei ein, z.B. durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Einführung eines alevitischen Religionsunterrichts an Schulen, Etablierung der alevitischen Glaubenslehre an Hochschulen). Ein wesentliches Ziel ist die Förderung des interreligiösen Dialogs und der interreligiösen Zusammenarbeit – auch mit religiösen, kulturellen und ethnischen Gemeinschaften aus der Türkei in der deutschen und europäischen Diaspora. Die AABF setzt sich für einen „grundlegenden und 8 http://www.vikz.de/index.php/ueber-uns.html (Stand 10.04.2018). 9 http://www.vikz.de/index.php/grundsaetze.html (Stand 10.04.2018) 10 http://www.vikz.de/index.php/ueber-uns.html (Stand 10.04.2018); http://www.vikz.de/index.php/ impressum.html (Stand 10.04.2018) 11 http://vikz.de/index.php/unsere-gemeinden.html (Stand 10.04.2018) Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 7 weitreichenden Wandel […] hin zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland“ ein, die es „in Anerkennung der Gleichheit und Verschiedenheit der Menschen erst gar nicht zu Ausgrenzung kommen lässt.“12 2.3.2. Organisation und Struktur Organe der AABF sind die Mitgliedsversammlung, der Vorstand, der Aufsichtsrat, der Disziplinarrat und der Geistlichenrat. Die jährlich durchgeführte Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der AABF. Die ihr angehörenden Delegierten nehmen die Rechte der Mitglieder wahr und wählen u.a. den zwölfköpfigen Vorstand für die Dauer von drei Jahren. Derzeitiger Bundesvorsitzender der AABF ist Hüseyin Mat.13 2.4. Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD) 2.4.1. Ziele und Entwicklung Die Dachorganisation Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD) wurde 1995 gegründet und vertritt nach eigenen Angaben 267 Einzelvereine in Deutschland.14 Die TGD will sich in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik und Verwaltung für die Belange und Interessen türkeistämmiger Menschen in Deutschland einsetzen. Sie erreicht nach Angaben der Deutschen Islamkonferenz (DIK) „viele der türkeistämmigen Bürgerinnen und Bürger, die sich häufig auch als Muslime verstehen. Sie ist von Anfang an Mitglied der DIK. Da die TGD keine religiöse Organisation, sondern eine Migrantenselbstorganisation ist, gestaltet sie innerhalb der DIK die spezifisch religiösen Inhalte nicht mit.“15 2.4.2. Organisation und Struktur Bundesvorsitzende sind Atila Karabörklü und Gökay Sofuoğlu. Der Bundeskongress der TGD tritt alle zwei Jahre zusammen und wählt den Bundesvorstand. Dieser trifft alle wesentlichen politischen wie auch strukturellen Entscheidungen. Der Vertreterrat ist zwischen den Bundeskongressen das höchste Beschlussorgan. 12 http://alevi.com/de/wir-uber-uns/selbstdarstellung/ (Stand 10.04.2018) 13 http://alevi.com/de/wir-uber-uns/organe/ (Stand 10.04.2018); http://alevi.com/de/wir-uber-uns/bundesvorstand / (Stand 10.04.2018) 14 https://www.tgd.de/ueber-uns/ [Stand 11.04.2018] 15 http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIK2014Teilnehmer/dik2014teilnehmernode .html [Stand 11.04.2018] Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 8 2.5. Islamische Gemeinde der Bosniaken in Deutschland Zentralrat e.V. (IGBD) 2.5.1. Ziele und Entwicklung Die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e.V. (IGBD), ist der Dachverband der bosniakischen Muslime. Er wurde 1994 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wiesbaden. Nach eigenen Angaben unterhält der Verband 61 Moscheegemeinden mit etwa 30.000 Mitgliedern.16 „Insgesamt leben rund 500.000 Muslime aus Südosteuropa in Deutschland, was der zweitgrößten Herkunftsgruppe entspricht und einen Anteil von circa 14 Prozent an allen in Deutschland lebenden Muslimen ausmacht (MLD, 2009). Viele davon stammen aus Bosnien .“17 2.5.2. Organisation und Struktur Derzeit wird der IGBD von Muftija Pašo ef. Fetić geleitet. Organe des Bundesdachverbands sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der religiöse Rat und der regionale Rat. Die Mitglieder wählen den Vorstand. Die Mitglieder des religiösen Rats werden berufen.18 2.6. Zentralrat der Marokkaner in Deutschland e.V. (ZRMD) 2.6.1. Ziele und Entwicklung Der Zentralrat wurde 2008 gegründet und hat seinen Sitz in Offenbach. Er erhebt nicht den Anspruch , alle marokkanischen Gemeinden in Deutschland zu repräsentieren. Nach eigenen Angaben vertritt der Verband circa 100 Moscheegemeinden, wovon 47 Gemeinden eingetragene Mitglieder des ZRMD sind. Insgesamt ist der ZRMD mit 150 marokkanischen Gemeinden in Deutschland vernetzt. Etwa 180.000 Muslime in Deutschland stammen aus Marokko oder haben marokkanische Wurzeln, ein sehr großer Teil von ihnen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.19 2.6.2. Organisation und Struktur Vorsitzender ist Ahmed Hammouti. Nach Angaben der Deutschen Islamkonferenz wird der Verband „vom marokkanischen Staat unterstützt. In Kooperation mit dem marokkanischem Ministerium für religiöse Angelegenheiten und Stiftungen findet die Auswahl der Imame statt, die aus Marokko nach Deutschland kommen und in der Regel dauerhaft bleiben“.20 16 http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIK2014Teilnehmer/dik2014teilnehmernode .html [Stand 11.04.2018] 17 Ebd. 18 http://igbd.org/wp-content/uploads/2012/11/Satzung-IGBD.pdf [Stand 11.04.2018] 19 http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIK2014Teilnehmer/dik2014teilnehmernode .html [Stand 11.04.2018] 20 Ebd. Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 9 2.7. Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) 2.7.1. Ziele und Entwicklung Der ZMD wurde 1987 gegründet und ist ein Dachverband für derzeit 28 muslimische Dachorganisationen und Einzelmitglieder, die das gesamte Spektrum der in Deutschland lebenden Muslime erfassen. Neben muslimischen Zivilorganisationen gehören dem ZMD auch ca. 300 Moscheegemeinden an. Der ZMD will zur Integration des Islam und der Muslime in die deutsche Staatsordnung und die Gesellschaft beitragen. Wichtigste Aufgabe sei nach eigenem Bekunden, „das muslimische Leben und die islamische Spiritualität in Deutschland zu fördern und den Muslimen die Ausübung ihrer Religion zu ermöglichen und zu erleichtern.“21 2.7.2. Organisation und Struktur Höchstes Entscheidungsgremium des ZMD ist die Vertreterversammlung, in der die Mitgliedsorganisationen – je nach Größe – mit bis zu sieben Stimmen vertreten sind. Weitere Organe des ZMD sind der Islamische Gutachterrat (Unterstützung und Beratung in religiösen Fragen), der Beirat (Unterstützung und Beratung in allgemeinem Fragen) und der Vorstand. Diesem gehören der Vorsitzende, seine beiden Stellvertretender, der Generalsekretär, der Kassenführer sowie maximal zwei Beisitzer an. Derzeitiger Vorsitzender ist Aiman A. Mazyek. Der ZMD hat acht Landesverbände sowie 11 Ausschüsse und Beauftragte. Die Finanzierung des sich selbst als unabhängig verstehenden ZMD erfolgt aus Mitgliedsbeiträgen und privaten Spenden. Seit 1999 hat der ZMD eine Beauftragte für Frauenangelegenheiten.22 2.8. Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (IRD) 2.8.1. Ziele und Entwicklung Der IRD wurde 1986 in Berlin als bundesweite Koordinierungsinstanz und gemeinsames Beschlussorgan islamischer Religionsgemeinschaften gegründet. Er definiert sich als autonome Glaubensgemeinschaft i.S. des Grundgesetzes und „versteht sich als islamische Gemeinschaft in einem säkularen und pluralistisch strukturierten Staatswesen.“ Ziele des IRD sind die Anerkennung des Islams in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts, seine Gleichstellung mit den beiden christlichen Großkirchen und der griechisch-orthodoxen Kirche sowie die Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach.23 Laut eigenen Angaben sind im Islamrat 25 Mitgliedsgemeinschaften mit über 400 Moscheegemeinden vertreten, von denen sich 150 in Nordrhein-Westfalen befinden. „Dazu kommen über 1000 Einrichtungen, die sich der Frauen-, Jugend- und Sozialarbeit widmen, sowie Bildungseinrichtungen, Eltern- und Nachhilfevereine . Die größte Mitgliedsgemeinschaft des Islamrats ist die Islamische Gemeinschaft 21 http://zentralrat.de/2594.php [Stand 11.04.2018]. 22 http://zentralrat.de/2596.php (Stand 10.04.2018); http://zentralrat.de/14591.php (Stand 10.04.2018) http://www.islam.de/1641.php#frau/frauen04.html (Stand 10.04.2018) 23 http://islamrat.de/selbstdarstellung/ [Stand 11.04.2018].; http://koordinationsrat.de/default1.php?p=4&sid=5 [Stand 11.04.2018] Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 10 Millî Görüş, hinzu kommen Gemeinden der Nurculuk Bewegung, alevitische und andere Gemeinden .“24 Da Millî Görüş vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, wurde der Islamrat in der 17. Wahlperiode von der Deutschen Islamkonferenz ausgeschlossen. In der 18. Wahlperiode nahm der Islamrat wieder teil. 2.8.2. Organisation und Struktur Organe des IRD sind der aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern zusammengesetzte Vorstand, die Mitgliederversammlung und die sogenannte Geistliche Verwaltung. Vorsitzender des IRD ist Burhan Kesici.25 2.9. Ahmadiyya Muslim Gemeinschaft KdöR (türk. Ahmadiyya Muslim Jama̛at, AMJ) 2.9.1. Ziele und Entwicklung Die Ahmadiyya Muslim Gemeinschaft wurde in der Bundesrepublik 1955 gegründet und hat ihren Geschäftssitz in Frankfurt am Main. Laut eigenen Angaben gibt es in Deutschland etwa 40.000 Mitgliedern in über 50 Moscheen. Hierzu gehören etwa 225 lokale Gemeinden sowie einen TV-Sender und einen Verlag.26 Im Bundesland Hessen, dem regionalen Schwerpunkt der AMJ, wurde der AMJ 2013 als erster islamischer Religionsgemeinschaft in Deutschland der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt; Hamburg folgte 2014. In Rheinland- Pfalz hat die Ahmadiyya ebenfalls einen Antrag gestellt. 2.9.2. Organisation und Struktur Seit 1984 ist Abdullah Uwe Wagishauser Vorsitzender der AMJ. Die verbandlichen Strukturen sind nach Geschlechtern und Altersgruppen getrennt. Neben der Öffentlichkeitsarbeit hat die Bildungs - und Sozialarbeit einen hohen Stellenwert innerhalb der Gemeinschaft.27 2.10. Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V. (IGS) 2.10.1. Ziele und Entwicklung Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e.V. (IGS) wurde 2009 gegründet. Ihr gehören nach Angaben der Deutschen Islamkonferenz etwa 138 Moscheevereine an.28 „In Deutschland sind die Schiiten mit circa 7 Prozent der Muslime (etwa 280.000 Personen) 24 https://www.islamrat.de/selbstdarstellung/ [Stand 11.04.2018] 25 Ebd. 26 http://www.ahmadiyya.de/ahmadiyya/einfuehrung/ [Stand 11.04.2018] 27 Deutsche Islamkonferenz: http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIK2014Teilnehmer /dik2014teilnehmer-node.html [Stand 11.04.2018] 28 http://www.deutsche-islam-konferenz.de/DIK/DE/DIK/1UeberDIK/DIK2014Teilnehmer/dik2014teilnehmernode .html [Stand 11.04.2018] Wissenschaftliche Dienste Sachstand (Ergänzung) WD 1 - 3000 – 013/18 Seite 11 die drittgrößte Glaubensrichtung des Islams. Hauptherkunftsländer der Schiiten in Deutschland sind Iran sowie Irak, Libanon und Afghanistan. Rund 10 Prozent der Schiiten in Deutschland sind in religiösen Vereinen organisiert.“29 2.10.2. Organisation und Struktur Die IGD hat ihren Sitz in Berlin, der Vorsitzende ist Mahmoud Khalilzadeh. Es gibt vier Ländervertretungen der IGS, die dem Bundesverband untergeordnet sind. Zudem gibt es einen Gelehrtenrat . *** 29 Ebd.