© 2021 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 009/21 Bürgerschaftliches Engagement Ausgewählte Aspekte Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsi chtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 009/21 Seite 2 Bürgerschaftliches Engagement Ausgewählte Aspekte Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 009/21 Abschluss der Arbeit: 22. April 2021 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte, Politik Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 009/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Gesetzliche Grundlage 4 3. Daten zum bürgerschaftlichen Engagement 4 4. Zuständigkeiten 5 5. Programme 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 009/21 Seite 4 1. Einleitung In Deutschland engagierten sich 2020 mehr als 17 Millionen Menschen freiwillig und unentgeltlich bei einer Organisation, Gemeinde, Initiative, Verein oder Ähnlichem. 1 Erhebungen zeigen, dass die Zahlen kontinuierlich steigen. Je nach Definition sind es sogar jährlich mehr als 30 Millionen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren.2 Im Folgenden werden auftragsgemäß einige ausgewählte Aspekte des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland beleuchtet. 2. Gesetzliche Grundlage Ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts ist 2013 in Deutschland in Kraft getreten3. Es soll Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich freiwillig zu engagieren und bürokratische Barrieren abbauen. Ferner soll es Anreize für ein bürgerschaftliches Engagement breiter Bevölkerungsgruppen geben. In der Begründung zum Gesetz heißt es: „Bürgerschaftliches Engagement hilft wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Integration, Wohlstand sowie stabile demokratische Strukturen auch für die Zukunft zu erhalten und zu verbessern. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen gewinnt die Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft an Bedeutung, denn die öffentliche Hand wird sich wegen der unumgänglichen Haushaltskonsolidierung auf ihre unabweisbar notwendigen Aufgaben konzentrieren müssen. Es ist daher notwendig, Anreize für die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement zu stärken und bestehende Hindernisse bei der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten abzubauen. Insbesondere komplexe administrative Regelungen und bürokratischer Aufwand werden von Bürgern und Institutionen oft als Hürde empfunden und können die volle Entfaltung des bestehenden Potenzials an Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft behindern .“4 3. Daten zum bürgerschaftlichen Engagement Es werden regelmäßig deutschlandweit Daten über das bürgerschaftliche Engagement erhoben. Dazu gehören der so genannte Freiwilligensurvey5 oder die wissenschaftlichen Engagementberichte , die von einer Sachverständigenkommission einmal pro Legislaturperiode dem Parlament vorgelegt und mit einer Stellungnahme der Bundesregierung im Deutschen Bundestag beraten werden.6 1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173632/umfrage/verbreitung -ehrenamtlicher-arbeit/ 2 https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/buergerschaftliches-engagement/buergerschaftlichesengagement -node.html 3 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711316.pdf 4 Ebd., S. 8. 5 https://www.bmfsfj.de/resource/blob/176836/7dffa0b4816c6c652fec8b9eff5450b6/frewilliges -engagement-indeutschland -fuenfter-freiwilligensurvey-data.pdf 6 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/193/1919320.pdf Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 009/21 Seite 5 Dabei wird zwar nicht regelmäßig erhoben, welchen Beitrag bürgerschaftliches Engagement zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes liefert, doch gibt es Teilstudien, die sich diesem Aspekt widmen.7 4. Zuständigkeiten Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Zuständigkeit für bürgerschaftliche Engagement auf bundespolitischer Ebene. Es kümmert sich um Grundsatzangelegenheiten der Engagementpolitik, kontrolliert die Arbeit von Bundesstiftungen, kümmert sich um Engagementförderung und regt Forschung auf diesem Gebiet an. Außerdem betreibt es eigene bundesweite Freiwilligenprogramme wie den Bundes- und Jugendfreiwilligendienst. Auf ihrer Internetseite informiert das Ministerium über seine Aktivitäten, verweist auf Stiftungen und Programme und veröffentlicht Studien.8 5. Programme Mit verschiedenen Programmen unterstützt und fördert die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement. Dazu gehören unter anderem die Programme „Menschen stärken Menschen“(18 Millionen Euro Fördersumme für 2020), „Demokratie leben“ (115,5 Millionen Euro) und die Bundes - und Jugendfreiwilligendienste (207 Millionen Euro und 120 Millionen Euro).9 7 https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ifpol/mitarbeiter/freise/fdp-studie.pdf 8 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/engagement-staerken 9 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/rekordhaushalt-2020-12-milliarden-fuerfamilien -und-mehr-zusammenhalt-141902