WD 1 - 3000 - 009/18 (27. Februar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1) Strafverfolgung von Kanzlerkandidaten In der Bundesrepublik Deutschland hat es noch nie eine Kanzlerkandidatin / einen Kanzlerkandidaten gegeben, gegen die / den während ihrer / seiner Kandidatur ein Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurde. Hinweis: Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der beiden Volksparteien CDU/CSU und SPD, die bislang als einzige eine realistische Chance auf die Übernahme des Kanzleramts hatten. Die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der anderen Parteien, die keine Aussicht auf die Übernahme des Kanzleramts hatten, wurden hier außer Betracht gelassen. 2) Kanzlerschaft und Parteivorsitz Bundeskanzler Gerhard Schröder war während seiner Amtszeit als Bundeskanzler, die vom 27. Okt. 1998 bis 22. Nov. 2005 dauerte, nur vom 12. März 1999 bis zum 21. März 2004 Vorsitzender der SPD, der in dieser Zeit größten Regierungspartei. Angela Merkel ist seit dem 10. April 2000 Vorsitzende der CDU. Seit dem 22. November 2005 ist sie auch Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Hinweis: In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es bereits mehrfach vorgekommen , dass das Amt der Bundeskanzlerin / des Bundeskanzlers und der Vorsitz der größten Regierungspartei von unterschiedlichen Personen ausgeübt wurden. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Strafverfolgung und Parteivorsitz von Kanzlerkandidatinnen und Kanzlerkandidaten seit 2003