© 2016 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 009/16 Die Sitzordnung im Deutschen Bundestag Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 2 Die Sitzordnung im Deutschen Bundestag Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 009/16 Abschluss der Arbeit: 16. März 2016 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Regularien zur Festlegung der Sitzordnung vor der konstituierenden Versammlung 4 3. Rechtsmittel 5 4. Zur Diskussion über die Sitzordnung im Plenum zu Beginn der 10. und 15. Wahlperiode 6 4.1. Sitzordnungsdebatte 1983 6 4.2. Sitzordnungsdebatte 2002 7 5. Wahrnehmung der Öffentlichkeit 8 5.1. Bundestagswahl 1983 8 5.2. Bundestagswahl 2002 8 6. Quellenverzeichnis 9 Anlage 1: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 10. Wahlperiode 11 Anlage 2: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 15. Wahlperiode 12 Anlage 3: 13 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 4 1. Einleitung Die Sitzordnung der Fraktionen im Plenum des Deutschen Bundestages beruht letztlich auf Entwicklungen , die sich bis zur Französischen Revolution zurückverfolgen lassen. Während der Julirevolution bildete sich in der französischen Nationalversammlung die klassische Unterscheidung in „links“ und „rechts“, indem die Vertreter des Klerus und des Hochadel den „Ehrenplatz“ zur Rechten des Königs erhielten, während die Abgeordneten des dritten Standes zu seiner Linken saßen.1 Aus dieser – anfänglich nur protokollarisch bedingten – Sitzordnung heraus entstand die Bezeichnung politischer Parteien. In dem Maße jedoch, in dem die Parteien sich in den letzten Jahrzehnten „entideologisierten“ und sich zu demokratischen Integrationsparteien entwickelten , wurde das alte Rechts-Links-Schema zunehmend in Frage gestellt. Deshalb ist auch die Sitzordnung im Plenum des Bundestages, die sich noch an dem Rechts-Links-Schema orientiert, nicht unbedingt ein Indiz für die von diesen Parteien aktuell vertretene Politik.2 Vor diesem Hintergrund befasst sich vorliegender Sachstand mit folgenden konkreten Fragen: Wie wird die Sitzordnung im Plenum des Deutschen Bundestages festgelegt? Gibt es Rechtsmittel gegen die Festlegung der Sitzplatzordnung? Wie wurde der Streit über die Festlegung der Sitzplatzordnung zu Beginn der 10. Wahlperiode (März 1983) und zu Beginn der 15. Wahlperiode (September 2002) gelöst? Wie wurden die Debatten zur Sitzordnung im Deutschen Bundestag von der Öffentlichkeit wahrgenommen? 2. Regularien zur Festlegung der Sitzordnung vor der konstituierenden Versammlung Wie bereits dargestellt3, kommt nach Art. 39 (2) GG der neugewählte Bundestag zu seiner ersten Sitzung spätestens 30 Tage nach dem Wahltag zusammen. Der Präsident des alten Bundestages beruft den neugewählten Bundestag ein, obwohl dem Grundgesetz eine solche Verfahrensweise nicht zu entnehmen ist. Die Bestimmung des §1 Abs.1 GeschO BT enthält zwar eine entsprechende Normierung, jedoch ist diese aufgrund des Diskontinuitätsprinzip – ein Parlament kann das nachfolgende Parlament nicht durch parlamentsinterne Regelungen binden – nicht anwendbar.4 1 Vgl. . 2 Vgl. Heinrich Oberreuter, „Sitzordnung“, in: Handbuch des deutschen Parlamentarismus. S. 446–448. 3 4 Kochsiek, Der Alt-Bundestag, S.62. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 5 Vielmehr handelt es sich hierbei um einen alten parlamentarischen Brauch und mithin Verfassungsgewohnheitsrecht .5 Insoweit übernimmt der Bundestagspräsident quasi treuhänderisch die Planung und Vorbereitung der konstituierenden Sitzung, wobei er sich hier mit den Fraktionen der neuen Legislaturperiode (sog. Vorfraktionen) über die wesentlichen Punkte bespricht.6 Zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung finden unter Leitung des Präsidenten Gespräche mit den Fraktionen statt. In diesem Rahmen werden grundsätzlich einvernehmliche Lösungen für die Sitzordnung im Plenum gefunden. Dabei orientiert sich die Planung nicht ausschließlich an dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, sondern auch an den baulichen Gegebenheiten, der Zahl der Fraktionen und dem Wunsch einer möglichst geschlossenen Sitzordnung der jeweiligen Fraktionen . Gleichzeitig sind technische und baupolizeiliche Gegebenheiten zu berücksichtigen, insbesondere sind genügend breite Fluchtwege vorzusehen. Grundsätzlich werden die gewählten Kriterien für die Festlegung einer Sitzordnung gleichermaßen für alle Fraktionen angewandt. Eine formale Beschlussfassung über die Sitzordnung im Plenarsaal ist l bisher nicht erfolgt .7 Wenn eine Einigung über die Sitzordnung im Plenum nicht gefunden würde, bliebe der amtierende (Alt-) Bundestagspräsident verpflichtet, die Sitzungsfähigkeit des neugewählten Deutschen Bundestages unter Einbeziehung der von den Fraktionen geäußerten Vorstellungen herzustellen, indem er die erforderlichen Sitzplätze im Plenarsaal vorbereiten lässt. Dem neuen Bundestag bleibt es jedoch unbenommen, später über die Sitzordnung neu zu beschließen. Das hat zur Konsequenz , dass im Falle der Uneinigkeit zwischen den Fraktionen, der noch amtierende Präsident zunächst einmal eine streitige Entscheidung für die konstituierende Sitzung trifft. 3. Rechtsmittel Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Alt-Präsidenten oder des Bundestages über die Sitzordnung könnte allenfalls nach Artikel 93 Absatz 1 Ziffer 1 Grundgesetz — dem Organstreitverfahren — eingelegt werden. Parteifähig in diesem Verfahren wären nach § 63 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) der Bundestag, aber auch Abgeordnete und Fraktionen bzw. Gruppen.8 Gemäß § 64 BVerfGG ist der Antrag nur zulässig, wenn der Antragssteller geltend macht, dass er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist. 5 Ebenda. 6 Brocker, Beck’scher Onlinekommentar des Grundgesetzes (BeckOK GG), Art. 39, Rn.14. 7 8 Bethge in : Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Rn. 45f. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 6 Das Bundesverfassungsgericht hat in der so genannten „Wüppesahl-Entscheidung“9 bereits zu erkennen gegeben, dass Zweifel daran bestehen, dass die Festlegung der Sitzordnung Verfassungsrechte einzelner Abgeordneter beeinträchtigen kann. Vorrangig bezieht sich der verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz auf die Mitwirkungsrechte aller Abgeordneten und der Fraktionen an der parlamentarischen Willensbildung. Es wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die Festlegung einer Sitzordnung im Plenarsaal, die sich nicht nachteilig auf die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und Fraktionen auswirkt, überhaupt geeignet wäre, Verfassungsrecht zu verletzen . Eine gewohnheitsrechtliche Bindung des neugewählten Bundestages an alte Beschlüsse zur Sitzordnung des Plenums, gibt es jedoch nicht, da jeder neu gewählte Bundestag frei ist, über seine Sitzordnung eigenständig zu entscheiden.10 4. Zur Diskussion über die Sitzordnung im Plenum zu Beginn der 10. und 15. Wahlperiode Die Quellengrundlage der folgenden Ausführungen über die beiden Fälle, in denen es Diskussionen über die Sitzordnung im Plenum des Deutschen Bundestag gab, bilden im Wesentlichen zeitgenössische Zeitungsartikel11 sowie einige wenige Passagen aus der einschlägigen Literatur. Darüber hinaus enthalten für die Diskussion 1983 auch die Sitzungsprotokolle der Grünen-Fraktion einige Informationen12. Ältestenratsprotokolle zu dieser Thematik gibt es nicht, da der Ältestenrat erst nach der konstituierenden Sitzung gebildet wird. Schriftliche Zeugnisse über die vorbereitenden Treffen der Bundestagsfraktionen im Vorfeld der konstituierenden Sitzungen konnten nicht erschlossen werden. Ebenso blieben Recherchen nach entsprechenden Informationen bei den im Bundestag vertretenen Parteien ergebnislos.13 4.1. Sitzordnungsdebatte 1983 Infolge des Ergebnisses der Bundestagswahl vom 6. März 1983 zog zum ersten Mal die Partei „Die Grünen“ in den Deutschen Bundestag ein. Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung vom 29. März 1983 hatte es zwischen den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen Diskussionen über die Platzierung der Grünen-Fraktion im Plenum des 10. Deutschen Bundestages gegeben, ohne dass zunächst eine einmütige Lösung dieser Frage möglich schien.14 Der Streit gipfelte 9 Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen Band (BVerfGE) 80, S.188 (227). 10 Vgl. Bundestag Drucksache (BT-Drs.) 2/2625. 11 Vgl. Anlagen 1 und 2. 12 Boyer/Heidemeyer, Die Grünen im Bundestag, Sitzungsprotokolle 1983-1987, Erster Halbband. 13 14 Raschke, Die Grünen – Wie sie wurden, was sie sind, S.900. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 7 schließlich darin, dass die Grünen ankündigten, aus Protest gegen die Sitzplatzvergabe notfalls stehend in der Mitte des Plenums an der konstituierenden Sitzung teilnehmen zu wollen.15 Grund hierfür war die Tatsache, dass jede Partei eine eigene Auffassung zu der Frage hatte, wo die Grünen zukünftig sitzen sollten. Die Grünen selbst wollten gemäß einem mehrheitlich angenommenen Fraktionsbeschluss in die Mitte des Bundestages platziert werden. Jedoch wurden von einzelnen Fraktionsmitgliedern auch Argumente für eine Positionierung links von der SPD vorgetragen. Der grüne Abgeordnete Willi Hoss führte für die diskutierten Platzierungsmöglichkeiten sowohl Zweckmäßigkeitserwägungen als auch eine politisch-ökologische Begründung ins Feld: „Wichtig wäre die politische Begründung: Links = Zerstörung des Lebens durch den Kapitalismus . Ökologische Begründung für die mittlere Position. Heil und Segen kommt nicht von links, sondern von der Mitte (Mitte=Leben).“16 CDU/CSU und FDP plädierten dafür, den Grünen die Sitzplätze links außen unterhalb der Pressetribüne zuzuweisen. Dem lag das Kalkül zugrunde, dass die neue Bundestagsfraktion auf diesen Plätzen zumindest von den TV-Kameras nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden würde. Das lehnte die SPD allerdings kategorisch ab, da es ihrer Auffassung nach links von der SPD keine weitere Oppositionsfraktion geben sollte. Auf dem Höhepunkt der Debatte schlug sogar ein SPD-Abgeordneter süffisant und sarkastisch vor, dass man die Grünen doch lieber zwischen die CDU und CSU setzen solle.17 Tatsächlich ist anzunehmen, dass der SPD-Fraktion als Standort für die grüne Fraktion jeder Platz rechts von ihr (aus Sicht des Präsidiums) recht war.18 Zudem veränderte auch die CDU/CSU ihre Haltung zu der Frage. So äußerte sich deren Fraktionsvorsitzenden , Alfred Dregger, dahingehend, dass es seiner Fraktion „im Grunde genommen gleichgültig“ sei, wie sich „die Linksparteien“ SPD und Grüne gruppieren.19 Schließlich einigten sich die Fraktionen einen Tag vor der konstituierenden Sitzung darauf, dass die grüne Bundestagsfraktion eine Sitzreihe in der Mitte des Plenums zwischen SPD und CDU/CSU einnehmen sollte.20 4.2. Sitzordnungsdebatte 2002 Bei der Bundestagwahl vom 22. September 2002 verlor die PDS ihren Fraktionsstatus und zog lediglich mit zwei direkt gewählten Abgeordneten, Petra Pau und Regine Lötzsch, in den Bundestag ein. Anders als zur Bundestagswahl 1994 war es der PDS nicht gelungen, mindestens drei Direktmandate zu erringen, um gemäß der Regelung der Grundmandatsklausel des § 6 Abs.6 Satz 1 Halbsatz 2 Bundeswahlgesetz auch ohne einen Zweitstimmenanteil von mindestens 5 % an der proportionalen Sitzverteilung teilnehmen zu können. 15 Boyer/Heidemeyer, Die Grünen im Bundestag, Sitzungsprotokolle 1983-1987, Erster Halbband, S. 55. 16 Boyer/Heidemeyer, Die Grünen im Bundestag, Sitzungsprotokolle 1983-1987, Erster Halbband, S. 46. 17 Vgl. Die Tageszeitung, Berlin, 28.03.1983. 18 Vgl. Bonner Rundschau, Bonn, 28.03.2016. 19 Die Welt, Bonn, 30.03.1983. 20 Raschke, Ebenda. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 8 Neben einer Reihe von Fragen, die den parlamentarischen Status der beiden fraktionslosen PDS- Abgeordneten betraf, war auch deren Platzierung im Plenum umstritten. Da die PDS-Fraktion in der vorherigen Legislaturperiode bereits links neben der SPD gesessen hatte, war klar, dass die beiden PDS-Vertreterinnen ebenfalls wieder auf dieser Seite des Hauses platziert werden würden . Allerdings kam man dem Wunsch der beiden Parlamentarierinnen nach Sitzplätzen in der ersten Reihe nicht nach. Stattdessen wurden ihnen wie bisher jedem fraktionslosen Abgeordneten lediglich Plätze im hinteren Bereich des Plenums zugewiesen. Während die Frage des Standorts der Sitzplätze für die beiden PDS-Vertreterinnen relativ schnell und ohne größeres Aufsehen geklärt werden konnte, gab es über deren parlamentarische Rechte und materielle Ausstattung auch eine parlamentarische Auseinandersetzung. Unter anderem wurde darüber gestritten, ob zwei fraktionslose Abgeordnete derselben Partei eine „Gruppe“ im Deutschen Bundestag bilden können und ob fraktionslose Abgeordnete – wie die Fraktionen auch – Anspruch auf einen Tisch und ein Telefon im Plenum haben. Während den beiden PDS-Abgeordneten mit Verweis auf die Geschäftsordnung der Gruppenstatus von der Mehrheit des Hauses verweigert wurde, gestand man ihnen letzteres schließlich zu. 5. Wahrnehmung der Öffentlichkeit 5.1. Bundestagswahl 1983 Unseren Recherchen in der Pressedokumentation des Deutschen Bundestages zufolge berichteten die Zeitungen von Anfang bis Ende März 1983 über die Auseinandersetzung der Platzfrage. Da diese Frage bis kurz vor der konstituierenden Sitzung nicht geklärt war und die Grünen einen Stehprotest angekündigt hatten, ebbte das mediale Interesse hieran auch nicht ab. Allerdings war das mediale Interesse an der Platzierungsfrage im Vergleich zu anderen Fragen, die mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag aufgeworfen wurden, von nachrangiger Bedeutung. Wesentlich breiteren Raum nahmen in der Presseberichterstattung Fragen der parlamentarischen Beteiligung der Grünen oder mögliche Verletzungen der parlamentarischen Regeln durch diese ein. So beschäftigte sich die Presse vorrangig mit Fragen wie der Übernahme parlamentarischer Ämter, z.B. des Vizepräsidentenposten, durch grüne Abgeordnete sowie deren Teilnahme an sicherheitsrelevanten Ausschüssen oder der Umgang der Grünen mit geheimen Daten und Informationen. Vor diesem Hintergrund wurde die Beschäftigung mit der Platzierungsfrage ebenso wie die Thematisierung des äußeren Erscheinungsbilds der Grünen gelegentlich auch als sinnlos und überflüssig charakterisiert.21 5.2. Bundestagswahl 2002 Die Frage, wo die beiden fraktionslosen Abgeordneten der PDS im neuen Bundestag sitzen, wurde angesichts der politisch schwerer wiegenden Frage nach den parlamentarischen Rechten von zwei fraktionslosen Abgeordneten derselben Partei in der medialen Berichterstattung in den Hintergrund gedrängt. Das Platzierungsproblem wurde daher von der Presse kaum als Streitthema wahrgenommen und nahm entsprechend wenig Raum ein.22 21 Vgl. Anlage 1. 22 Vgl. Anlage 2. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 9 6. Quellenverzeichnis - Boyer, Josef; Heidemeyer, Helge (2008). Die Grünen im Bundestag. Sitzungsprotokolle 1983- 1987: Erster Halbband, Januar 1983 – März 1984, Düsseldorf. - Kochsiek, Albrecht (2002). Der Alt-Bundestag. Die Rechte des Bundestages in dem Zeitraum zwischen Wahl und Zusammentritt des neugewählten Bundestages. Berlin. - Oberreuter, Heinrich (1970). Artikel „Sitzordnung“. In: Röhring Hans-Helmut; Sontheimer, Kurt (Hrsg.).Handbuch des deutschen Parlamentarismus. München, S. 446–448. - Raschke, Joachim (1993). Die Grünen. Wie sie wurden, was sie sind, Köln. Anlage 1: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 10. Wahlperiode - Dregger über Sitze der Grünen, Die Welt (30.03.1983). - Streit um Sitzordnung hält an, Die Tageszeitung (28.03.1983). - Streit um Plätze der Grünen im Parlament beigelegt. Stuttgarter Zeitung (29.03.1983). - Gerangel um Sitzordnung, Stuttgarter Nachrichten (29.03.1983). - Grüne Extrawurst, Stuttgarter Zeitung (29.03.1983). - In der Mitte, Stuttgarter Nachrichten (29.03.1983). - Parlament vereidigt heute Bundeskanzler, Westdeutsche Allgemeine (29.03.1983). - Grüne wollen um jeden Preis zwischen SPD und CDU sitzen, Rheinische Post (28.03.1983). - Grüne wollen im Parlament nicht in die linke Ecke, Bonner Rundschau (28.03.1983). - Die Grünen noch zwischen den Stühlen, Lübecker Nachrichten (19.03.1983). - Richtschnur bleibt die Würde des Hohen Hauses, Frankfurter Rundschau (12.03.1983). - Probleme mit der Fraktion der Grünen im Bundestag, Kieler Nachrichten (12.03.1983). - SPD-Chef Brandt verbittet sich ‚Kuddel-Muddel‘ mit den Grünen, Neue Ruhr Zeitung, Essen (09.03.1983). - Grüne wollen für ‚Transparenz‘ sorgen, Nürnberger Nachrichten (08.03.1983). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 10 Anlage 2: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 15. Wahlperiode - Tische für PDS-Abgeordnete, Das Parlament (19.01.2004). - Lötzsch und Pau bleiben ohne Gruppenstatus, Neues Deutschland (17.01.2004). - Kein Gruppenstatus für die PDS, Neues Deutschland (15.01.2004). - Nur Tisch und Telefon für die Abgeordneten der PDS, Berliner Zeitung (15.01.2004). - Petra Pau und Gesine Lötzsch, Frankfurter Allgemeine (15.01.2004). - Die Schmuddelkinder dürfen auch mitspielen, Kölner-Stadt-Anzeiger (23.10.2002). - Ab in die Ecke, Frankfurter Rundschau (22.10.2002). - Verbannt in die Besenkammer, Süddeutsche Zeitung, München (19.10.2002). - Alle wollen in die erste Reihe, Der Tagesspiegel (18.10.2002). - Dein Bank-Nachbar, der unbekannte Abgeordnete, Berliner Kurier (18.10.2002). - Die PDS-Damen haben nicht einmal einen Katzentisch, Die Welt (18.10.2002). - Alle wollen in die erste Reihe, Der Tagesspiegel (18.10.2002). - Die Woche in Berlin, Welt am Sonntag (06.10.2002). - PDS auf dem Büßerbänkchen, Neue Osnabrücker Zeitung (05.10.2002). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 11 Anlage 1: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 10. Wahlperiode Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 12 Anlage 2: Pressedokumentation ausgewählter Artikel zur 15. Wahlperiode Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 009/16 Seite 13