WD 1 - 3000 - 008/18 (15. Februar 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Auszeichnungen und Ehrungen durch den Deutschen Bundestag Der Deutsche Bundestag vergibt alle zwei Jahre den „Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages“ für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen; jährlich den „Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages“ für hervorragende publizistische Arbeiten in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen; gemeinsam mit der Assemblée nationale ca. alle zwei Jahre den „Deutsch-Französischen Parlamentspreis “ für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen. Weitere Auszeichnungen und Ehrungen durch den Deutschen Bundestag gibt es nicht. 2. Vorschriften und Regularien für die Vergabe der Auszeichnungen Für jeden der drei Preise gibt es Leitsätze, die vom Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassen werden. Die Leitsätze enthalten die für das Vergabeverfahren maßgeblichen Bestimmungen. 3. Finanzierung der Auszeichnungen Die Kosten für die Preisgelder und das Vergabeverfahren des Wissenschaftspreises und des Medienpreises Politik werden aus den Haushaltmitteln des Deutschen Bundestages bestritten. Die Kosten für Preisgelder und Vergabeverfahren des Deutsch-Französischen Parlamentspreises werden je zur Hälfte von der Assemblée nationale und dem Deutschen Bundestag getragen. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auszeichnungen und Ehrungen durch den Deutschen Bundestag Kurzinformation Auszeichnungen und Ehrungen durch den Deutschen Bundestag Fachbereich WD 1 (Geschichte, Zeitgeschichte und Politik) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 4. Adressaten der Auszeichnungen a) Der Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorwiegend aus den Disziplinen Rechtswissenschaft, Politik- und Sozialwissenschaften sowie Geschichtswissenschaft vergeben. b) Der Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages wird an Journalistinnen und Journalisten vergeben. c) Der Deutsch-Französischer Parlamentspreis richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern , Publizistinnen und Publizisten sowie Fachautorinnen und -autoren, die vorwiegend in den Bereichen Rechts-, Geistes-, Sozial- und Politikwissenschaften arbeiten. 5. Häufigkeit der Preisvergaben a) Der Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages wurde bislang 16-mal vergeben. c) Der Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages wurde bislang 18-mal vergeben c) Der Deutsch-Französischer Parlamentspreis wurde achtmal vergeben. 6. Form der Preisvergabe a) Der Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages wird durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages im Rahmen einer besonderen Veranstaltung, zu der Bundestagsabgeordnete sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geladen werden, im Reichstagsgebäude überreicht. b) Die Vergabe des Medienpreises des Deutschen Bundestages erfolgt im Rahmen des jährlichen Presseempfangs des Präsidenten des Deutschen Bundestages. c) Der Deutsch-Französischer Parlamentspreis wird im Rahmen des Treffens der Präsidien des Deutschen Bundestages und der französischen Nationalversammlung (Assemblée nationale) abwechselnd in Paris und Berlin durch die Präsidenten beider Häuser verliehen.