© 2018 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 006/18 Demokratische Republik Kongo – Ausgewählte Aspekte der Geschichte Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 2 Demokratische Republik Kongo – Ausgewählte Aspekte der Geschichte Aktenzeichen: WD 1 - 3000 - 006/18 Abschluss der Arbeit: 28. Februar 2018 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Grundzüge der Geschichte 4 3. Grundsätzliche Auswirkungen des Kolonialismus 5 4. Besondere Bedingungen des Kolonialismus im Kongo 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 4 1. Einleitung Mit diesem Sachstand sollen ausgewählte Aspekte der Geschichte der Demokratischen Republik Kongo bis zur Unabhängigkeit in einem kurzen Überblick dargestellt werden. Dabei soll insbesondere auf die Frage von Auswirkungen des Kolonialismus auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes eingegangen werden. 2. Grundzüge der Geschichte Auf dem Gebiet der heutigen Demokratischen Republik Kongo existierten vom 13. Jahrhundert bis zum 19. Jahrhundert mehrere unterschiedliche Königreiche. 1491 gab es den ersten diplomatischen Kontakt des Königreichs Kongo am Unterlauf des gleichnamigen Flusses mit Portugal, der zu vertraglich geregelten, bilateralen Handelsbeziehungen mit einem expandierenden Sklavenhandel führte. Das Königreich Kongo umfasste große Teile der heutigen Demokratischen Republik sowie der Republik Kongo und Teile Nordangolas. Es gab im weiteren Verlauf zwar Konflikte zwischen dem Königreich Kongo und Portugal, aber keine Kolonialisierung durch Portugal. Nach dem Zerfall dieses Königreichs und mehreren Expeditionen zur Erforschung des inneren Zentralafrikas ab Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelten die europäischen Großmächte Interesse an den Bodenschätzen und der landwirtschaftlichen Nutzung des Kongo-Gebietes.1 Von 1879 bis 1885 erwarb der britischen Afrikaforscher Sir Henry Stanley weite Teile des Kongo durch Hunderte von Verträgen mit Stammeshäuptlingen im Auftrag des belgischen Königs Léopold II.2 Auf der Berliner Afrika-Konferenz vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 (auch "Kongo-Konferenz" genannt) einigten sich Vertreter der europäischen Großmächte sowie der USA und des Osmanischen Reiches auf Kriterien für die völkerrechtliche Anerkennung von Kolonialbesitz. Außerdem wurde vereinbart, das Kongo-Gebiet nicht unter Kolonialmächten aufzuteilen , sondern als Freihandelszone der privaten Kongo-Gesellschaft des belgischen Königs Léopold II. zu überlassen. Als Ergebnis wurde 1885 der Kongo-Freistaat gegründet, der sich praktisch im „Privatbesitz“ des belgischen Königs befand.3 Das äußerst brutale Vorgehen gegen die einheimische Bevölkerung durch ein Zwangsarbeitssystem zum Abbau von Bodenschätzen und zur Produktion von Kautschuk führte zu massiver internationaler Kritik und 1908 letztlich zur Übernahme der Kolonie durch die belgische Regierung. Als das Deutsche Reich nach dem Ersten Weltkrieg 1919 seine Kolonien in Ostafrika verlor, 1 Vgl. Gieler, Wolfgang. Afrika-Lexikon. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft. Frankfurt am Main. 2010. Seite 221; sowie: Chiari, Bernhard. Geschichtsloses Afrika? Das Königreich Kongo vor der Entdeckung durch die Portugiesen 1482. In: Chiari, Bernhard; Kollmer, Dieter H. (Hrsg.). Wegweiser zur Geschichte – Demokratische Republik Kongo. Paderborn. 2008. Seite 14. 2 Vgl. die Informationen auf dem Online-Informationsportal „munzinger.de“ unter: https://www.munzinger .de/search/go/document.jsp?id=03000ZAI050 (Stand: 28. Februar 2018). 3 Vgl. Krings, Thomas. Einhundert Jahre Berliner Kongo-Konferenz von 1884 – 1885: ein Rückblick auf die Hintergründe , Ergebnisse und Folgen. In: Die Erde: Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. 1984. Seite 300; sowie die Informationen auf dem Online-Informationsportal „munzinger.de“ unter: https://www.munzinger .de/search/go/document.jsp?id=03000ZAI050 (Stand: 28. Februar 2018). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 5 wurde Ruanda-Urundi Mandatsgebiet der Kolonie Belgisch-Kongo. Aus dieser neu unterstellten Kolonie wurde eine große Anzahl von Arbeitskräften in das östliche Kongo-Gebiet umgesiedelt.4 Seit den 1930er Jahren kam es wiederholt zu regionalen Aufständen und Rebellionen gegen die belgische Kolonialherrschaft. Ab dem Ende des Zweiten Weltkrieges wuchs in der Bevölkerung der Wunsch nach Unabhängigkeit, der zunehmend zu Demonstrationen und Streiks sowie 1959 zu gewalttätigen Unruhen führte. 1960 entließ Belgien die Demokratische Republik Kongo in die Unabhängigkeit. In der Folge kam es wiederholt zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen , Sezessionsbestrebungen einzelner Provinzen und bewaffneten Konflikten mit den östlichen Nachbarländern Ruanda und Burundi. Von 1971 bis 1997 war das Land in Zaire umbenannt.5 3. Grundsätzliche Auswirkungen des Kolonialismus Der Kolonialismus hatte weltweit grundsätzlich erhebliche Auswirkungen auf die unterworfenen Gesellschaften. Die Fremdherrschaft wurde meist auch nach ihrem Ende als fundamentaler Einschnitt gesehen, der tatsächlich viele Gesellschaften nachhaltig verändert hat, von politischen Systemen, der Infrastruktur und der Ausrichtung der Wirtschaft bis hin zu Eingriffen in die Gesellschaftsstruktur , das Bildungswesen und den kulturellen Wertehorizont. So genannte „postkoloniale Kritiker“ gehen davon aus, dass die Geschichte des Kolonialismus mit der formalen Unabhängigkeitserklärung nicht beendet ist. Stattdessen würden viele Abhängigkeitsverhältnisse, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet, andauern und die neuen Machthaber oftmals politische Strukturen aus der Kolonialzeit nur mit geringen Veränderungen fortführen.6 Die in den 1960er Jahren entwickelte Dependenztheorie besagt, dass Entwicklungsländer dauerhaft eine nachrangige Position in der Weltwirtschaft einnehmen, da die Kolonialherrschaft die Wirtschaft der betroffenen Gesellschaften einseitig auf die Bedürfnisse der Kolonialmächte ausgerichtet und damit auch ihre Entwicklungsmöglichkeiten blockiert habe. Demnach treten ehemalige Kolonien auch nach der Unabhängigkeit weiterhin nur als „wirtschaftliche Peripherie der als Metropolen fungierenden klassischen Industrieländer“ auf. Einheimische Eliten würden weiter den „Interessen der Metropolen“ dienen und über die autokratischer Herrschaftsstrukturen die wirtschaftliche Ausbeutung zum Zwecke der eigenen Bereicherung fortsetzen.7 Insgesamt ist in der geschichtswissenschaftlichen Forschung umstritten, inwieweit die europäische Kolonialherrschaft andererseits auch zu einer Modernisierung der Kolonialgesellschaften beigetragen hat. Dies gilt etwa für den Aufbau moderner politischer, wirtschaftlicher und sozialer 4 Vgl. Gieler, Wolfgang. Afrika-Lexikon. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft. Frankfurt am Main. 2010. Seite 221. 5 Vgl. Gieler, Wolfgang. Afrika-Lexikon. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft. Frankfurt am Main. 2010. Seite 222. 6 Vgl. Conrad, Sebastian. Kolonialismus und Postkolonialismus: Schlüsselbegriffe der aktuellen Debatte. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 44 – 45/2012 vom 29. Oktober 2012. Bonn. Seite 5/6. 7 Lehmkuhl, Ursula. Ambivalenzen der Modernisierung durch Kolonialismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 44 – 45/2012 vom 29. Oktober 2012. Bonn. Seite 46. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 6 Strukturen sowie für die Infrastruktur und technologische Fortschritte.8 Als positive Auswirkungen des Kolonialismus in Afrika werden insbesondere die Verbesserung des Gesundheitswesens und das Bildungswesens genannt.9 Teilweise wird auch argumentiert, dass der Kolonialismus und seine Folgen nach mehreren Jahrzehnten der Unabhängigkeit afrikanischer Staaten nicht mehr ursächlich für gegenwärtige Entwicklungsprobleme seien, sondern vielmehr korrupte und nicht der eigenen Bevölkerung verantwortliche Regierungen, Misswirtschaft, ineffiziente Verwaltungen , unzureichende Bildungssysteme, Handelsschranken der Industrieländer für den Import afrikanischer Produkte, die Subventionierung des Exports westlicher Industrie- und Konsumgüter nach Afrika sowie eine falsch verstandene Entwicklungshilfe der Industrieländer.10 4. Besondere Bedingungen des Kolonialismus im Kongo Vielfach wird in der Literatur darauf hingewiesen, dass der Kongo eigentlich beste Voraussetzungen für eine gute Wirtschaftsentwicklung biete, da es eines der an natürlichen Bodenschätzen reichsten Gebiete der Erde sei. Außerdem würden aufgrund hoher Niederschlagsmengen und eines weiten Netzes von Flüssen und Seen gute Voraussetzungen für die Landwirtschaft und Energiegewinnung bestehen.11 Allerdings seien in der Kolonialzeit ohne Rücksicht auf die ländlichen Strukturen und die gewachsenen Siedlungen riesige Kautschukplantagen entstanden, die traditionelle Wirtschaftsform der Selbstversorgung (Subsistenzwirtschaft) zerstört und die Bevölkerung abhängig von Nahrungsmittellieferungen durch belgische Exportunternehmen gemacht worden.12 Die für viele ehemalige Kolonien geltende Problematik der eher willkürlichen Grenzziehung von Kolonialmächten, die sich nicht genügend an geographischen Gegebenheiten oder Ethnien orientierte , wird für den Kongo als besonders gravierend angesehen, da er von einer enormen territorialen Ausdehnung sowie einer großen ethnischen Vielfalt und ethnischen Konflikten geprägt sei. Dies sei durch die Umsiedlung von Arbeitskräften aus den heutigen Nachbarstaaten Ruanda und Burundi, die von der belgischen Kolonialverwaltung nach Übertragung dieser ehemaligen deutschen Kolonie als Mandatsgebiet nach dem Ersten Weltkrieg vorgenommen wurde, noch verstärkt worden, insbesondere im Osten des Landes.13 Allerdings wird auch argumentiert, dass die 8 Lehmkuhl, Ursula. Ambivalenzen der Modernisierung durch Kolonialismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 44 – 45/2012 vom 29. Oktober 2012. Bonn. Seite 47. 9 Mair, Stefan. Ausbreitung des Kolonialismus. Aufsatz vom 21. Mai 2005 auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung. Siehe unter: http://www.bpb.de/internationales/afrika/afrika/58868/kolonialismus (Stand: 28. Februar 2018). 10 Vgl. Seitz, Volker. Afrika wird armregiert oder wie man Afrika wirklich helfen kann. München. 2014. 11 Vgl. Gieler, Wolfgang. Afrika-Lexikon. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft. Frankfurt am Main. 2010. Seite 224/225. 12 Kollmer, Dieter H. Kongo-Freistaat und Belgisch-Kongo: Die belgische Kolonialherrschaft 1885 bis 1960. In: Chiari , Bernhard; Kollmer, Dieter H. (Hrsg.). Wegweiser zur Geschichte – Demokratische Republik Kongo. Paderborn . 2008. Seite 41/42. 13 Kollmer, Dieter H. Kongo-Freistaat und Belgisch-Kongo: Die belgische Kolonialherrschaft 1885 bis 1960. In: Chiari , Bernhard; Kollmer, Dieter H. (Hrsg.). Wegweiser zur Geschichte – Demokratische Republik Kongo. Paderborn . 2008. Seite 44. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 7 Heterogenität und ethische Vielfalt nicht an sich Ursache für innerstaatliche Konflikte seien, sondern deren Manipulation und Instrumentalisierung in Macht- und Verteilungskämpfen.14 Zahlreiche Ethnologen und Afrika-Historiker sind darüber hinaus der Auffassung, das vorkoloniale Afrika habe nicht aus klar abzugrenzenden Stämmen und ethnischen Gruppen bestanden, sondern damalige Gesellschaften seien vielmehr „durch Mobilität, überlappende Netzwerke, vielfältige Gruppenmitgliedschaften und kontextabhängige Grenzziehungen“ charakterisiert gewesen . Demnach hätten sich erst in der Auseinandersetzung mit dem „europäischen Denken in Stämmen“ der Missionare und Kolonialbeamten aus einer Fülle verschiedener kollektiver Identitäten ethnische Gemeinschaftsideologien entwickelt.15 Die durch die willkürliche koloniale Grenzziehung entstandene enorme Größe des Landes mit völlig unterschiedlichen, über Verkehrswege nicht oder nur unzureichend verbundenen Landesteilen wird als eine wesentliche Ursache für Probleme bei der Entwicklung und Verwaltung des Landes gesehen. Angesichts einer weiterhin nicht ausreichenden Infrastruktur sei diese territoriale Ausdehnung auch problematisch für die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung in der Demokratischen Republik Kongo.16 Diese Grenzziehung wurde im Kongo nach der Unabhängigkeit auch nicht in Frage gestellt. Wie in fast ganz Afrika konnte eine nachkoloniale Gesellschaft nicht an vorkoloniale Gemeinwesen anknüpfen, sondern war ein „Erbe“ der kolonialen Grenzen und Herrschaftsformen.17 Das belgische Kolonialsystem war von einer besonders engen Bindung an das „Mutterland“ geprägt , was sich auch an der starken Stellung belgischer Großkonzerne im Bergbausektor zeigte. Im Gegensatz zu anderen Kolonialsystemen blieben der afrikanischen Bevölkerung politische Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten verwehrt.18 Belgien bereitete den Kongo wie seine übrigen Kolonien auch kaum auf eine Unabhängigkeit vor. Nach dem Abzug belgischer Beamter und der Flucht belgischer Experten bei gleichzeitigem Fehlen qualifizierter Kongolesen gab es im Kongo kaum ausgebildetes einheimisches Personal in der Verwaltung und der Wirtschaft. Belgien soll sogar gezielt darauf gesetzt haben, „im entstehenden Chaos zu Hilfe gerufen zu werden“ und wieder die politische und wirtschaftliche Macht zu übernehmen.19 14 Vgl. Matthiesen, Kalala Ilunga. Die Demokratische Republik Kongo. Eine Analyse aus staatstheoretischer, verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht. Münster. 2005. Seite 55. 15 Vgl. Eckert, Andreas. Tradition – Ethnizität – Nationsbildung. Zur Konstruktion von politischen Identitäten in Afrika im 20. Jahrhundert. In: Archiv für Sozialgeschichte. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Verbindung mit dem Institut für Sozialgeschichte e.V. Braunschweig – Bonn. 40. Band. Bonn. 2000. Seite 2/3. 16 Vgl. Matthiesen, Kalala Ilunga. Die Demokratische Republik Kongo. Eine Analyse aus staatstheoretischer, verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht. Münster. 2005. Seite 180. 17 Reinhard, Wolfgang. Kleine Geschichte des Kolonialismus. Stuttgart. 2008. Seite 382. 18 Temelli, Sinan York. Demokratisierung im subsaharischen Afrika. Formen und Faktoren einer politischen Landkarte . Hamburg. 1999. Seite 98/99. 19 Vgl. Gieler, Wolfgang. Afrika-Lexikon. Geographie, Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft. Frankfurt am Main. 2010. Seite 222. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 1 - 3000 - 006/18 Seite 8 Als ein weiteres besonderes „koloniales Erbe“ wird auch die Tradition der gewaltsamen Aneignung von Grundbesitz und Reichtümern bezeichnet, die in der Kolonialzeit über vom belgischen König an Privatunternehmen erteilte Konzessionen erfolgte. Diese Tradition habe sich in der kongolesischen Gesellschaft stärker als in anderen Staaten festgesetzt und laste bis heute auf ihr, da die Erfahrung, „Investition in politische Gewalt“ sei lukrativer als die „Produktion mittels freier Arbeit“, weiterhin präge.20 *** 20 Hauck, Gerhard. Peripheriestaat Kongo – koloniale und vorkoloniale Wurzeln. In: Schulz, Manfred (Hrsg.). Entwicklungsträger in der DR Kongo. Entwicklungen in Politik, Wirtschaft, Religion, Zivilgesellschaft und Kultur. Berlin. 2008. Seite 88/89.