WD 1 - 3000 - 005/19 (25. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der 1987 gegründete Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist ein eingetragener Verein und ist nach eigenen Angaben ein Dachverband für derzeit 35 muslimische Dachorganisationen, Gemeinden und Einzelmitglieder. Neben muslimischen Zivilorganisationen gehören dem ZMD demnach ca. 300 Moscheegemeinden an.1 Mitgliederorganisationen Auf die Frage, welche Organisationen derzeit Mitglied im ZMD sind, gibt es derzeit keine belastbare Antwort. Auf der Internetseite des ZMD heißt es dazu: „Aufgrund der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen setzen wir die Mitglieder Liste vorerst außer Kraft und bitten bei konkreten Fragen eine Email an unten stehende Adresse zu senden. Wir behalten uns vor, weitere Daten über Vorstände und Namen rauszunehmen und bedauern, dass wir nicht unseren Weg der Transparenz fortführen können, aber die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Beauftragten geht vor.“2 Eine Anfrage des Wissenschaftlichen Dienstes per Mail am 5. März 2019 blieb bislang unbeantwortet . Auch auf eine telefonische Nachfrage wurde nicht reagiert. Im Internet ist eine online archivierte Liste von 2013 zu finden, die 21 ordentliche und sechs assoziierte Mitglieder umfasst.3 1 http://zentralrat.de/2594.php [Stand 21. März 2019]. 2 http://zentralrat.de/28128.php (Stand 21. März 2019) 3 https://web.archive.org/web/20130116133023/http://zentralrat.de/16660.php Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Kurzinformation Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Fachbereich WD 1 (Geschichte, Zeitgeschichte, Politik) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Mitgliederzahl der Organisationen Eine aktuelle und belastbare Mitgliederzahl aller Organisationen des ZMD gibt es derzeit nicht. Ein Pressebericht von 2015 nennt Zahlen von 15.000 bis 20.000 Muslime.4 Beobachtung durch den Verfassungsschutz Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft e.V. (DMG, vormals IGD, Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.) gilt als einer der mitgliederstärksten Verbände des ZMD und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Bericht von 2017 heißt es: „Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“ (IGD) ist die wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der „Muslimbruderschaft “ (MB) in Deutschland. Ziel der IGD ist es unter anderem, sich in Deutschland als anerkannter Ansprechpartner zum Thema Islam zu etablieren. Sie verfolgt daher eine an der MB- Ideologie ausgerichtete Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich . Eigenen Angaben zufolge koordiniert die IGD ihre Aktivitäten mit mehr als 50 Moscheegemeinden . Bei öffentlichen Auftritten werden Bekenntnisse zur MB und verfassungsfeindliche Äußerungen vermieden. Gleichwohl sind die Aktivitäten der IGD-Zentren aufgrund der ideologischen Ausrichtung an der MB geeignet, eine ablehnende Haltung gegenüber westlichen Werten zu verstärken und eine Distanz zur Demokratie zu fördern.“ 5 Auch das Islamische Zentrum Hamburg e.V. (IZH), das als Mitglied im ZMD gilt, wird seit mehr als 25 Jahren vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Hier heißt es im Bericht von 2017: „Durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit propagiert das IZH den Islam iranischer Prägung und strebt damit an, den ‚Export der islamischen Revolution‘ zu verwirklichen. Die Inhalte sind dabei moderat formuliert und bieten nur selten Angriffsflächen. Nach außen stellt sich das IZH als rein religiöse Einrichtung dar, die keine politischen Aktivitäten gestattet. Üblicherweise wird eine öffentliche Verbindung oder Identifizierung mit der iranischen Staatsführung vermieden. Dennoch ist das Staats- und Gesellschaftsverständnis des IZH vom Primat der Religion gegenüber Demokratie und Rechtsstaat geprägt.“6 4 https://www.n-tv.de/politik/Wer-spricht-fuer-die-Muslime-in-Deutschland-article14309876.html (Stand 21. März 2019) Der Bericht stützt sich auf Quellen, die nicht mehr nachvollziehbar sind, da die Verlinkung inzwischen verändert wurde. 5 Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte /vsbericht-2017 S. 211. 6 https://www.hamburg.de/contentblob/11448332/ffb33a5af30a49a6547d5f5470477e85/data/vsb-2017-pressefassung .pdf S. 54.