Deutscher Bundestag Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Ombudsmann für Zukünftige Generationen in Ungarn, Kommission für Zukünftige Generationen in Israel Organisation und Aufgaben Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste WD 1 – 3000 – 005/11 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 2 Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Ombudsmann für Zukünftige Generationen in Ungarn, Kommission für Zukünftige Generationen in Israel Organisation und Aufgaben Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 1 – 3000 – 005/11 Abschluss der Arbeit: 30. März 2011 Fachbereich: WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland 4 1.1. Geschichte 4 1.2. Aufgaben 4 1.3. Mitglieder 6 1.4. Organisation und Arbeitsweise 8 1.5. Administrative Grundlagen 8 1.6. Ressourcenausstattung 9 1.7. Politische Stellung 9 2. Ombudsmann für Zukünftige Generationen in Ungarn 10 2.1. Einsetzung 10 2.2. Aufgaben 10 2.3. Einberufung 12 2.4. Administrative Grundlagen 12 2.5. Ressourcenausstattung 12 2.6. Rechtliche und politische Stellung 12 3. Kommission für Zukünftige Generationen in Israel 13 3.1. Einsetzung 13 3.2. Aufgaben 14 3.3. Organisation und Arbeitsweise 14 3.4. Einberufung und Mitglieder 15 3.5. Administrative Grundlagen 16 3.6. Ressourcenausstattung 16 3.7. Rechtliche und Politische Stellung 16 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 4 1. Rat für Nachhaltige Entwicklung in Deutschland1 1.1. Geschichte Nachdem über das Thema „Nachhaltigkeit in der Politik“ bereits seit längerem in Politik und Öffentlichkeit diskutiert worden war, richtete die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geleitete rot-grüne Bundesregierung 2001 den „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ als Regierungskommission beim Bundeskanzleramt ein.2 Laut Bundeskanzler Schröder sollte der Rat die Regierung in ihrem Bemühen unterstützen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, "so zu leben und zu wirtschaften , dass die Lebenschancen zukünftiger Generationen erhalten bleiben". Mit seiner Einrichtung verband er die Hoffnung, dass durch die vom Rat zu entwickelnden ressortübergreifenden Konzepte für eine zukunftsverträgliche Politik und die von ihm in zentralen Handlungsfeldern initiierten konkreten Projekte die nachhaltige Entwicklung in Deutschland voranbringen würden .3 Nachhaltigkeitspolitik, so die mit der Einrichtung des Gremiums verbundene Erwartung, solle „eine wichtige Grundlage schaffen, um die Umwelt zu erhalten und die Lebensqualität, den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung in einer integrierten Art und Weise sowohl in Deutschland als auch international voran zu bringen. Ziel ist es dabei, eine ausgewogene und gerechte Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger Generationen zu finden.“4 Bereits die im April 2002 von der Bundesregierung verabschiedete nationale „Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland“, die neben Maßnahmen und Projekten politische Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung umfasste, basierte, außer auf den Ergebnissen von Konsultationen gesellschaftlicher Gruppen, in großem Maße auf Vorschlägen des Rates für Nachhaltige Entwicklung . Auch an der Fortentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Rat für Nachhaltige Entwicklung maßgeblich beteiligt. 1.2. Aufgaben Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde eingerichtet, um ‚nachhaltige Entwicklung‘ zu einem wesentlichen Ziel und Handlungsfeld der Politik zu machen. Er sollte auf die – insbesondere langfristigen – Auswirkungen gesellschaftlichen und politischen Handelns aufmerksam machen sowie mögliche Lösungsansätze entwerfen und in die öffentliche Diskussion hineintragen. Nach 1 Rat für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/startseite/ [Stand: 17.2.2011]. 2 3 Vgl. Schröder setzt auf Nachhaltigkeit. Kanzler erwartet von Nationalem Rat konkrete Vorschläge. Frankfurter Rundschau 5.4.2001; Schröder: Klimaschutz und Wirtschaft verbinden. Süddeutsche Zeitung 5.4.2011; Schröder fördert nachhaltige Entwicklung. Neues Beratergremium nimmt Arbeit auf. Berliner Zeitung 5.4.2011; Lästige Experten. Der neue Nachhaltigkeitsrat legt sich zum ersten Mal mit Rot-Grün an. Die Zeit 22.11.2001. 4 http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/auftrag-des-rates/?size= [Stand: 17.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 5 der Definition des Rats bedeutet ,nachhaltige Entwicklung‘, „Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.“ Eine auf Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Wirtschaft bedeute demnach, „(…) unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge (zu) hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.“5 In diesem Sinne sollte der Rat dazu beitragen, dass die Vorstellungen von dem, was Nachhaltigkeitspolitik konkret bedeutet, nicht nur bei den beteiligten Entscheidungsträgern, sondern auch in der Bevölkerung insgesamt verbessert würden. Mit seiner Arbeit will der Rat auf Nachhaltigkeit bei wirtschaftlichem Handeln drängen und bei Bürgerinnen und Bürgern auf einen bewusst nachhaltigen Lebensstil hinwirken. Schließlich soll er auch die gesellschaftliche Diskussion über Nachhaltigkeit verbreitern und ihre Ergebnisse wirkungsvoller und verbindlicher machen. Eine der wesentliche Aufgaben des Rates ist die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Nachhaltigkeit. Des Weiteren beteiligt er sich mit innovativen Vorschlägen, Beiträgen und Projekten an der Fortentwicklung und Umsetzung der nationalen Strategie für Nachhaltige Entwicklung . Er benennt konkrete Handlungsfelder und Projekte, erarbeitet Empfehlungen an die Bundesregierung und fördert den Dialog über die vielfältigen Ideen und Aktivitäten zur Nachhaltigkeit in der Gesellschaft. Der Rat soll somit einen Beitrag zur Teilhabe gesellschaftlicher Gruppen an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen und zu einer neuen Form des Dialogs zwischen Bundesregierung und Gesellschaft leisten. Bei seinen Bemühungen, dem Nachhaltigkeitsgedanken in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft einen höheren Stellenwert zu verschaffen, bedient sich der Rat insbesondere folgender Aktionsformen und Instrumente:6 – Mit seinen Empfehlungen und Stellungnahmen an den Vorsitzenden des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung (Bundesminister Pofalla, Chef des Kanzleramtes) führt der Rat einen fortwährenden Dialog mit der Bundesregierung über politische Themen, die in besonderer Weise mit der Frage der Nachhaltigkeit verbunden sind. – Der Rat bemüht sich um den Aufbau von Informations- und Kommunikationsnetzwerken mit relevanten Akteuren des öffentlichen Raumes, indem er z.B. Experten, Institutionen und Organisationen , die auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitspolitik aktiv oder für diese von Bedeutung sind, gezielt anspricht und zu den jährlichen Konferenzen des Rates einlädt. Der Rat gehört seinerseits dem “European Environment and Sustainable Development Advisory Council (EEAC)” sowie weiteren Netzwerken an. – Seit 2010 verleiht der Rat Nachhaltigkeitsinitiativen, die sich in besonderer Weise für eine nachhaltige Gesellschaft einsetzen, für jeweils ein Jahr das Qualitätslabel „Werkstatt N“. Neben der Würdigung des vielfältigen persönlichen Einsatzes von Menschen für Nachhaltigkeit soll diesen Initiativen damit auch zu größerer Öffentlichkeit verholfen werden. – Die Ideen, Empfehlungen, Stellungnahmen und Vorschläge des Rats werden in einer Vielzahl von Pressemitteilungen und anderweitigen Publikationen in gedruckter und digitaler Form 5 http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/fact-sheet/?size=2amp%3Bblstr%3D0___ 6 Rat für Nachhaltige Entwicklung. Aufgaben. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/factsheet /?size=1%C3%83%C2%82%C3%82%C2%A8blstr%3D0%2Ftrackback%2F [Stand: 17.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 6 veröffentlicht und können über die Homepage des Rates bestellt bzw. heruntergeladen werden . Innerhalb der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie kommt dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine wichtige Funktion zu. So soll er in Wahrnehmung der ihm zugeschriebenen Wächterrolle frühzeitig auf nicht nachhaltige Trends aufmerksam machen und als zentrales Beratungsgremium der Bundesregierung der politischen Diskussion weiterführende Impulse geben.7 Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Rat unter anderem dafür Sorge getragen, dass quantifizierte Nachhaltigkeitsziele festgelegt und durch Indikatoren überprüfbar wurden. Weitere Aktivitäten und Initiativen des Rates befassen sich z.B. mit: – Grundsatzfragen zur Institutionalisierung von Nachhaltigkeit in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft (u.a. „weiche“ Verknüpfungen von Nachhaltigkeitsstrategien im Bund und in den Ländern ), – Energie-, Klima- und Mobilitätspolitik, – Rohstoff- und Recyclingfragen, – Ernährungs- und Landwirtschaftsfragen, – Verbraucherschutz und Konsumfragen, – Bildungs- und Forschungspolitik (z.B. Studie zur Forschungs- und Technologiekompetenz für eine Nachhaltige Entwicklung), – wirtschaftlicher Zukunftsvorsorge, – nachhaltiger Haushalts- und Steuerpolitik (z.B. Entwicklung fiskalischer Nachhaltigkeitsstrategien , Empfehlungen für eine weitsichtige und umfassende Lösung des Problems der Staatsverschuldung sowie zur Finanzmarktstabilisierung durch Nachhaltigkeitsmaßnahmen), – demographischen Entwicklungen sowie Gesundheits- und Alterssicherungsproblemen, – Familien-, Gender- und Migrationspolitik, – dem öffentlichen Beschaffungswesen, – der Inanspruchnahme von Flächen, – kommunalen Entwicklungsstrategien (u.a. Initiative von 16 Oberbürgermeistern „Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung in Kommunen“), – Fragen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Marktöffnung etc.8 1.3. Mitglieder Dem Rat für Nachhaltige Entwicklung gehören 15 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an, die von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler für drei Jahre berufen werden. Seine Mitglieder kommen aus den Bereichen Umweltschutz, Wirtschaft, Verkehr, Gewerkschaften, Länder /Kommunen, Verbraucherschutz/Ernährung/Landwirtschaft, Kirchen, Internationales /Entwicklung und Wissenschaft. Der Rat spiegelt eine breite Vielfalt gesellschaftlicher Akteure und Gruppen und ist somit in der Lage, sowohl die Anforderungen aus der Gesellschaft an das 7 Die Bundesregierung (2005). Wegweiser Nachhaltigkeit 2005. Bilanz und Perspektiven. (Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland; Kabinettsbeschluss vom 10. August 2005). Berlin, S. 129. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/user_upload/dokumente/wegweiser_nachhaltigkeit/Wegweiser_Na chhaltigkeit_2005.pdf [Stand: 17.2.2011]. 8 Rat für Nachhaltige Entwicklung. Arbeitsprogramm 2010-2013. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/derrat /arbeitsprogramm/?size=slpxbgokixmfo%2Fder-rat [Stand: 17.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 7 politische Handeln für eine nachhaltige Entwicklung zu formulieren als auch die entwickelten Ziele und Maßnahmen in die Gesellschaft und die Verantwortungsbereiche jedes Einzelnen hineinzutragen .9 Die Mitglieder des Rates wählen in geheimer Wahl aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n stellvertretenden Vorsitzende/n. Die Amtsdauer des/der Vorsitzenden beträgt drei Jahre. Der/die Vorsitzende vertritt den Rat nach außen und leitet die Sitzungen. Derzeitiger Vorsitzender des Rates ist Hans-Peter Repnik, Rechtsanwalt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 1989 bis 1994 sowie Mitglied des Bundestages von 1980 bis 2005. Als seine Stellvertreterin amtiert Marlehn Thieme, Direktorin und Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Bank sowie Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Weitere Mitglieder des Rates sind zurzeit: – Dr. Heinrich Graf von Bassewitz, Landwirt, Bundesbeauftragter für ökologischen Landbau des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Mitglied des DBV-Präsidiums; – Dr. Ursula Eid, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1998 bis 2005; – Dr. Joachim Faber, Mitglied des Vorstands der Allianz SE Asset Management; – Dr. Hans Geisler, Sächsischer Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie von 1990 bis 2002; – Walter Hirche, Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission; Bundestagsabgeordneter von 1994 bis 2002, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesumweltminister von 1994 bis 1998, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Niedersachsen von 1986 bis 1990 und von 2003 bis 2009, Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie in Brandenburg von 1990 bis 1994; – Dr. Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen; – Prof. Dr. Lucia A. Reisch, Professorin an der Copenhagen Business School und der Zeppelin Universität Friedrichshafen; – Max Schön, Geschäftsführender Gesellschafter der Max Schön Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Service KG, Präsident der Deutschen Gesellschaft "The Club of Rome", Vorsitzender des Aufsichtsrats der DESERTEC Foundation; – Dr. Eric Schweitzer, Vorstandsmitglied ALBA AG, Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer ; – Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbunds Deutschland (NABU); – Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft IG BCE; – Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Vorsitzender des Kuratoriums der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU); – Prof. Dr. Angelika Zahrnt, Ehrenvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). 9 Rat für Nachhaltige Entwicklung. Die Mitglieder des Rates für nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/der-rat/mitglieder-des-rates/?size=2amp%3Bblstr%3D0ttt [Stand: 17.2.2011.] Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 8 1.4. Organisation und Arbeitsweise10 Der Ratsvorsitzende beruft die Mitglieder mindestens zweimal jährlich zu regulären Sitzungen ein. Bei Bedarf können weitere Sitzungen stattfinden. Auf Verlangen der Bundesregierung oder von fünf Ratsmitgliedern muss der Vorsitzende die Mitglieder zu eine Ratssitzung einberufen. Die Sitzungen des Rates finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, seine Mitglieder und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind über den Gang der Verhandlungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich . Beschlüsse des Rates werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt, Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung müssen mit den Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder verabschiedet werden. Bei Stimmengleichheit hat die Stimme der/des Vorsitzenden doppeltes Gewicht. Beschlüsse des Rates können auch auf schriftlichem Wege gefasst werden. Der Rat gibt sich ein Arbeitsprogramm.11 Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Rat im Rahmen der verfügbaren Mittel Sachverständige einladen oder Gutachten und Untersuchungen in Auftrag geben. Bei Bedarf kann der Rat Arbeitsgruppen einrichten. Veröffentlichungen, die im Namen des Rates erfolgen oder wesentliche Ergebnisse der Ratstätigkeit enthalten, werden im Rat beraten und beschlossen. 1.5. Administrative Grundlagen12 Die Arbeit des Rates wird von der Geschäftsstelle unter Leitung des Generalsekretärs koordiniert und unterstützt. Neben dem Geschäftsführer arbeiten in der Geschäftsstelle zurzeit sieben Referenten sowie eine Sekretariatsmitarbeiterin. Generalsekretär bzw. Geschäftsstelle sind u.a. zuständig für: – die Vorbereitung der Sitzungen, – die Zusammenstellung der vom Rat benötigten Informationen, – die Protokollierung der Ratssitzungen, – die Durchführung der Projekte des Rates, – die Berichterstattung über die Ergebnisse der Projekte gegenüber dem Rat und der Bundesregierung , – die Herstellung der Voraussetzungen für Initiativen des Rates zur Förderung des gesellschaftlichen Dialogs zur nachhaltigen Entwicklung, 10 Geschäftsordnung des Rates für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/derrat /geschaeftsordnung/?size=bvnjdqkjyk [Stand 2.3.2011] 11 Zum aktuellen Arbeitsprogramm vgl. Arbeitsprogramm 2010-2013. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/derrat /arbeitsprogramm/?size=smvwuokydacskvn%20and%200%3D1%20union%20select [Stand 2.3.2011]. 12 Rat für Nachhaltige Entwicklung. Geschäftsordnung des Rates für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/geschaeftsordnung/?size=dpwpfasn&blstr=0 [17.2.2011]; Die Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/derrat /geschaeftsstelle/?size=1%C2%A8blstr%3D0 [17.2.1011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 9 – die Entgegennahme der Aufträge der Bundesregierung, insbesondere des Staatssekretärsausschusses für Nachhaltige Entwicklung, – die Kommunikation mit Ministerien, Behörden, Parlament, Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen, – die Koordination sowie haushalts- und verwaltungsmäßige Abwicklung der Aufgaben, Arbeiten und Beschlüsse des Rates. 1.6. Ressourcenausstattung 1.7. Politische Stellung Der Rat für Nachhaltige Entwicklung ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch Beschluss der Bundesregierung zur Einrichtung des Rates begründeten Auftrag gebunden. 13 Claqueure wollen sie nicht sein. Kanzler Schröder beruft Rat für Nachhaltigkeit / Unep-Chef Klaus Töpfer macht mit. Frankfurter Rundschau 27.2.2001. http://www.oeckl-nline.de/action?name= BrowseAndHighlight&searchWords=entwicklung&searchWords=f%C3%BCr&searchWords=rat&searchWords= nachhaltige&documentId=E651103&templateName=Treffer [Stand 17.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 10 2. Ombudsmann für Zukünftige Generationen in Ungarn14 2.1. Einsetzung Die gesetzliche Grundlage für die Einsetzung des Ombudsmannes für Zukünftige Generationen bildete die 2007 verabschiedete Ergänzung des Gesetzes LIX von 1993 über den parlamentarischen Ombudsmann für Menschenrechte. Damit kam das ungarische Parlament einer seit langem von Nichtregierungsorganisationen (NRO) erhobenen Forderung nach. Insbesondere das Engagement der Budapester Umwelt- und Bürgerrechtsorganisation „Schützt die Zukunft“ dürfte maßgeblich zur erfolgreichen Durchsetzung des Gesetzes, mit dem der Ombudsmann für Zukünftige Generationen in Ungarn eingesetzt wurde, beigetragen haben. Unter anderem war der ehemalige ungarische Staatspräsident und Autor des Ergänzungsgesetzes, Laszlo Solyom, langjähriges aktives Mitglied der Organisation „Schützt die Zukunft“.15 2.2. Aufgaben Neben typischen Umweltproblemen wie die Luft- und Wasserverschmutzung oder das Müllproblem erstreckt sich die Zuständigkeit des Ombudsmannes auch auf alle Bereiche, die nachhaltigen Einfluss auf die langfristige Unversehrtheit der Umwelt (im weitesten Sinne) nehmen. Das Zuständigkeitsgebiet des Ombudsmannes umfasst daher auch Bereiche wie den Denkmalschutz, umweltbedingte Erkrankungen, Energie- und Transportfragen, aber auch die ökologische und zukunftsgerechte Ausrichtung der öffentlichen Haushalte. Der Ombudsmann für Zukünftige Generationen ist berechtigt, zu allen Fragen, die das Bürgerrecht auf eine intakte Umwelt betreffen, Untersuchungen und Studien in Auftrag zu geben sowie Vorschläge und Handlungsempfehlungen vorzulegen. Ihm steht die Kontrolle von Gesetzgebung und Verwaltung in Hinblick auf den Umweltschutz und damit zusammenhängende Bereiche zu. Er kann Aufsichtsverfahren zu Entscheidungen öffentlicher Verwaltungseinheiten einleiten, die Durchführung aufschieben und an Gerichtsverfahren teilnehmen. Der Ombudsmann hat umfassende politische und rechtliche Möglichkeiten , gegen umweltschädigendes oder umweltgefährdendes Verhalten von Personen oder Organisationen vorzugehen.16 Der amtierende Ombudsmann Sándor Fülöp hat unlängst seine Aufgaben wie folgt beschrieben: „Ich bin quasi ein Staatsanwalt für die Bürger, komme zum Einsatz, wenn die Regierung versagt. Meine Mitarbeiter und ich nehmen Beschwerden von Bürgern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen entgegen und betrachten sie aus unterschiedlichen Blickwinkeln, aus rechtlichen, aus internationalen, aus wissenschaftlichen. Unser Werkzeug ist Aufklärung, Themenschwerpunkt ist Umweltschutz. […] Wir wollen versuchen, uns anders aufzustellen: Vom Reagieren auf 14 Vgl im Folgenden: Act LIX of 1993 on the Parliamentary Commissioner for Civil Rights (Ombudsman); http://jno.hu/en/?menu=history&doc=LIX_of_1993#jno [Stand 9.2.2011]. 15 Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG). Gratuláció!“ – Ungarn bekommt einen Ombudsmann für zukünftige Generationen. http://www.generationengerechtigkeit.de/index.php?Itemid=191&id=142&option=com_content&task=view [Stand 9.2.1011]. 16 Vgl. SRzG. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 11 Beschwerden hin zu proaktivem Handeln. Wir sprechen mit Netzwerken, unterstützen Forschungsarbeit , schließen Kooperationen mit Universitäten und NGOs.“17 Unter anderem verfügt der Ombudsmann für Zukünftige Generationen über folgende Rechte und Instrumente: Er kann Personen, Organisationen und Unternehmen auffordern, die von diesen verursachten illegalen Schädigungen der Umwelt zu beenden und entstandene Schäden zu beseitigen. Er kann die von ihm untersuchten Schädigungen öffentlich machen und hat ggf. die Möglichkeit, seinen Forderungen nach Abhilfe und Wiederherstellung des Ausgangszustands gerichtlich Nachdruck zu verleihen. Darüber hinaus kann er allgemeine und spezifische Handlungsempfehlungen an Politik und öffentliche Verwaltung richten sowie zuständige Behörden auffordern, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Auch hat er das Recht, zu langfristigen Planungen und Konzepten der Kommunen Stellung zu nehmen, die wie die Entwicklung und Ansiedlungspolitik die Lebensqualität zukünftiger Generationen direkt betreffen. Jeder Bürger hat das Recht, sich an den Ombudsmann zu wenden, wenn er der Überzeugung ist, dass öffentliche Stellen sein Grundrecht auf eine intakte Umwelt durch ihr Handeln verletzen. Der Ombudsmann kann auch selbst Untersuchungen einleiten, wenn ihm entsprechende Verstöße von Behörden bekannt werden. Die Möglichkeit der Untersuchung von möglichen behördlichen Verstößen durch den Ombudsmann besteht allerdings nicht, wenn in derselben Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden oder ein Urteil ergangen ist. Bei der Untersuchung von Verstößen ist der Ombudsmann berechtigt, alle staatliche Instanzen zu überprüfen. Dies gilt auch für die besonderen sicherheitsrelevanten Bereiche in Armee, Geheimdiensten und Polizei. Alle staatliche Stellen sind verpflichtet, den Ombudsmann im Rahmen seiner Untersuchung zu unterstützten und über ihr Handeln umfassend Auskunft zu erteilen. Bei Feststellung von Rechtsverstößen kann der Ombudsmann den Stellen, die für die Verstöße verantwortlich sind, Empfehlungen für die Behebung des Verstoßes geben. Private, unternehmerische , staatliche oder administrative Geheimhaltungsvorschriften dürfen die Arbeit des Ombudsmannes nicht beeinträchtigen. Verweigern private oder staatliche Stellen die Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann, z.B. beim Informationsaustausch oder der Einsichtnahme in Dokumente, kann ggf. gerichtlich über die Pflicht zur Kooperation bestimmt werden. Der Ombudsmann kann beim ungarischen Verfassungsgericht die Zulässigkeit von Gesetzen und Regierungsmaßnahmen überprüfen lassen sowie eine höchstrichterliche Auslegung von Verfassungsbestimmungen beantragen. Stellt der Ombudsmann fest, dass es für eine bestimmte Materie einen gesetzlichen Regelungsbedarf gibt oder andere Regierungsmaßnahmen notwendig sind, kann er den zuständigen Stellen Änderungen, Streichungen und Ergänzungen von vorhandenen Regelungen bzw. alternative Regelungsvorschläge vorschlagen. Falls es dabei zu Differenzen zwischen dem Ombudsmann und den zuständigen Stellen kommt, kann der Ombudsmann dem ungarischen Parlament vorschlagen, sich mit der in Frage stehenden Thematik zu befassen. 17 "Wir blicken zu ängstlich in die Zukunft". Interview mit den parlamentarischen Kommissaren für Zukünftige Generationen in Ungarn und Israel, Sándor Fülöp und Shlomo Shoham. In: Spiegel-Online (11.11.2010). http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,728070,00.html [Stand: 9.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 12 Schließlich hat der Ombudsmann für Zukünftige Generationen die Aufgabe, alle gesetzlichen Maßnahmen, die den Schutz der Umwelt betreffen, zu überprüfen, Fehlentwicklungen aufzudecken und ggf. Veränderungen oder Verbesserungen vorzuschlagen. Der jährlich dem Parlament vorzulegende Bericht über die Aktivitäten des Ombudsmannes enthält u.a. Darstellungen der bearbeiteten Fälle und Initiativen, Statistiken, Ergebnisse und Befunde sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die politische Praxis. Der Bericht wird vom Parlament genehmigt und anschließend in der amtlichen Presse veröffentlicht. 2.3. Einberufung Laut Gesetz (s. Anm. 14) wird der Ombudsmann für Zukünftige Generationen vom Staatspräsidenten nominiert und von einer Zweidrittelmehrheit der Parlamentsmitglieder für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Ein aktiver Ombudsmann kann einmal wiedergewählt werden. Kandidaten für das Amt des Ombudsmann sollten über fundierte fachliche Qualifikationen und/oder über langjährige berufliche Vorerfahrungen im Bereich des Umweltschutzes oder Umweltrechtes verfügen. Das Amt des Ombudsmannes ist inkompatibel mit allen gesamtstaatlichen, lokalen, gesellschaftlichen und politischen Ämtern und Mandaten. Die Übernahme von bezahlten Nebentätigkeiten, Teilhaberschaften oder die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten sind ebenso wenig gestattet wie politische Aktivitäten außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Erster Ombudsmann für Zukünftige Generationen ist der am 26. Mai 2008 gewählte international renommierte Umweltjurist Sándor Fülöp. 2.4. Administrative Grundlagen Die Arbeit des Ombudsmannes für Zukünftige Generationen wird ebenso wie die Arbeit der drei weiteren parlamentarischen Ombudsmänner administrativ vom Büro der parlamentarischen Ombudsmänner unterstützt. Büroleiter und persönliche Mitarbeiter werden vom jeweiligen Ombudsmann berufen und entlassen. 2.5. Ressourcenausstattung Die Kosten für Arbeit, Amtsausstattung, Büro und Mitarbeiter des Ombudsmannes werden in einem eigenem Haushaltstitel des ungarischen Staatsbudgets festgelegt. Nach dem ungarischen Haushaltsgesetz von 2010 erhält das Büro der parlamentarischen Ombudsmänner im Haushaltsjahr 2011 für die Arbeit aller vier parlamentarischen Ombudsmänner 2.6. Rechtliche und politische Stellung Ebenso wie die drei anderen Ombudsmänner des ungarischen Parlaments übt auch der Ombudsmann für Zukünftige Generationen seine Amtsgeschäfte auf der Basis der Verfassung und des Gesetzes unabhängig aus und ist ausschließlich dem Parlament gegenüber verantwortlich. Er Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 13 kann vom Parlament mit einer Zweidrittel-Mehrheit abberufen werden. Für den Ombudsmann gelten ähnliche Immunitätsregeln wie für die Abgeordneten des ungarischen Parlaments. 3. Kommission für Zukünftige Generationen in Israel18 3.1. Einsetzung Die israelische Kommission für Zukünftige Generationen wurde mit dem 14. Zusatz zum Knesset -Gesetz, der am 21. November 2001 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht und am 12. März 2001 in 2. und 3. Lesung verabschiedet wurde, als parlamentarischer Ausschuss unter der Leitung des „Knesset Commissioner for Future Generations“ eingerichtet, um die Auswirkungen parlamentarischer Entscheidungen für zukünftige Generationen zu überprüfen. Hintergrund dieser Maßnahme war die Überlegung, dass künftige Generationen zwar keine eigene Stimme bei Wahlen haben, die Berücksichtigung ihrer Interessen im Parlament aber angesichts der Reichweite zahlreicher Gesetzesbeschlüsse überaus wünschenswert ist. Die Interessen der zukünftigen Generationen sollten daher von einem unparteiischen Kommissar wahrgenommen werden, der aufgrund seiner Rechte in der Lage ist, den Gesetzgebungsprozess wirkungsvoll zu beeinflussen. Insbesondere das Bewusstsein der permanenten Gefahr der Vernichtung der eigenen staatlichen Existenz dürfte in Israel zu einer höheren Sensibilisierung für die Lebensbedingungen zukünftiger Generationen beigetragen haben. 2010 wurde die Kommission wieder aufgelöst. Der Wissenschaftliche Dienst der Knesset ist beauftragt , in eigener Initiative dem Parlament mögliche Folgen von Gesetzesvorhaben für zukünftige Generationen aufzuzeigen. Bereits nach Ablauf der Amtszeit des ersten und bislang einzigen Knesset Kommissars für künftige Generationen Shlomo Shoham, der von 2001 bis 2006 amtierte, war dessen Stelle nicht neu besetzt worden. Shoham erklärte hierzu in einem Spiegel Interview von November 2010: „Wann auch immer man für die Zukunft kämpft, tritt man jemandem auf die Füße. Wenn man sich dagegen wehrt, dass zu nah an der Küste gebaut wird, verärgert man die Bauindustrie, wenn man sich gegen Werbung für Fastfood im Umfeld von Kindersendungen einsetzt, stört dies die Nahrungsmittelindustrie . Jedes Gesetz kam vor seiner Verabschiedung auf meinen Tisch, und ich hatte zu beurteilen, ob es für künftige Generationen Nutzen oder Schaden brächte. Wenn ich es ablehnte, wurde noch einmal darüber diskutiert. Die Parlamentsmitglieder stellten fest, wie stark ihre Macht beschnitten war. Darum versuchten sie, diese Position wieder abzuschaffen. Doch das wird aufgrund der großen öffentlichen Debatte in Israel nicht passieren - allenfalls können sie das Amt beschneiden.“19 18 Vgl. im Folgenden: Israelisches Parlament. Knesset Law (Amendment no. 14), 5761-2001 (s. Anlage); The Knesset . The Israeli Parliament. Commission For Future Generations 19 Spiegel-Online (11.11.2010). Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 14 3.2. Aufgaben Die Kommission hatte die Aufgabe, sämtliche Gesetzesvorhaben, Regierungsverordnungen oder sonstige parlamentarischen Maßnahmen auf mögliche negative Folgen für die Bedürfnisse und Rechte kommender Generationen zu überprüfen und ggf. Korrekturen oder Streichungen entsprechender Vorhaben zu veranlassen. Um die Rechte zukünftiger Generationen zu befördern, hatte die Kommission zudem die Möglichkeit, von sich aus entsprechende Gesetzesmaßnahmen zu initiieren. Das Aufgabenspektrum der Kommission umfasste neben den klassischen ökologischen Bereichen Umwelt und natürliche Ressourcen auch die Gebiete Wissenschaft, Planung und Entwicklung, Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Demographie, Lebensqualität, Technologie, Justizwesen sowie alle legislativen Aktivitäten, die signifikante Folgen für nachwachsende Generationen haben können. Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Kommission mussten wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, auf detaillierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und auch die Ergebnisse vergleichender Forschung berücksichtigen. Konkret wurden der Kommission für Zukünftige Generationen folgende Aufgaben zugewiesen: – Identifizierung von Gesetzesvorhaben und Maßnahmen, die eine besonderer Relevanz für zukünftige Generationen haben; – Vorlage von Empfehlungen im Parlament zu allen Bereichen und Themen, die für zukünftige Generationen als wichtig erachtet werden; – Beratung der Knesset-Abgeordneten in allen Fragen, die für zukünftige Generationen von besonderem Interesse sein können; – Vorlage eines jährlichen Berichts im Parlament über die Arbeit der Kommission. 3.3. Organisation und Arbeitsweise Nach den Vorgaben des Knesset-Law musste das Parlamentssekretariat jeden Gesetzentwurf, der zur Abstimmung ins Plenum eingebracht werden sollte, zunächst der Kommission für Zukünftige Generationen vorlegen. Die Bewertungen von legislatorischen Vorhaben durch den Kommissar für zukünftige Generationen konnte dem Plenum in allen Phasen des parlamentarischen Beratungs - und Entscheidungsprozesses zugeleitet werden. Zu den jährlich vorgelegten Arbeitsberichten der Kommission musste im Plenum eine Debatte stattfinden. Auch die Parlamentsausschüsse mussten die ihnen zur Zustimmung oder Beratung zugeleiteten Vorlagen und (nicht geheimen) Regierungsverordnungen und -maßnahmen (so genannte „secondary legislation“) der Kommission für Zukünftige Generationen vorlegen. Nach eingehender Prüfung informierte die Kommission den Parlamentspräsidenten und – über diesen oder direkt – die Ausschussvorsitzenden über die Vorhaben, die für zukünftige Generationen von besonderer Relevanz waren und auf die die Kommission folglich Einfluss nehmen wollte. Zu Verhandlungen der Ausschüsse über Themen, die von der Kommission für Zukünftige Generationen als besonders zukunftsrelevant deklariert worden waren, wurde der Kommissar eingeladen. Die Festlegung der entsprechenden Sitzungstermine erfolgte in gegenseitiger Abstimmung unter Berücksichtigung der für die Daten- und Informationssammlung sowie die Erstellung einer fundierten Bewertung notwendigen Vorbereitungszeit. Darüber hinaus konnte der Kommissar nach eigenem Ermessen an allen Verhandlungen aller Ausschüssen teilnehmen. Die von der Kommission Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 15 in Eigeninitiative erstellten Berichte zu bestimmten Themen mussten von den zuständigen Ausschüssen erörtert werden; der zuständige Ausschuss konnte ggf. hieraus resultierende Empfehlungen und Schlussfolgerungen im Plenum präsentieren. Staatliche Institutionen, Organisationen, Stiftungen und Unternehmen waren zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit der Kommission für Zukünftige Generationen verpflichtet. Zur angemessenen Erledigung ihrer Aufgaben verfügte die Kommission über weitreichende Rechte auf Informationsübermittlung sowie Einsichtnahme in amtliche bzw. dienstliche Berichte, Dokumente etc. Zur Planung, fachlichen Begleitung und Unterstützung seiner Arbeit berief der Kommissar für Zukünftige Generationen ein Beratungsgremium (Public Council) ein, dem Wissenschaftler und Fachleute aus den für die Arbeit des Kommissars relevanten Fachgebieten angehörten. 3.4. Einberufung und Mitglieder Der Kommissar für Zukünftige Generationen wurde von einem Ad-hoc-Ausschuss des Parlaments gewählt und vom Parlamentspräsidenten mit Zustimmung des Knesset House Committee20 ernannt. Kandidaten für das Amt mussten über einen Hochschulabschluss und mindestens fünfjährige Berufserfahrung in einem der Zuständigkeitsbereiche des Kommissars verfügen und durften keine Vorstrafen aufweisen. Zudem durften Kandidaten bei ihrer Nominierung seit mindestens zwei Jahren nicht politisch aktiv gewesen sein und keiner politischen Partei angehört haben. Zur Überprüfung von Qualifikation und Eignung möglicher Bewerber berief der Knesset- Präsident im Vorfeld der Entscheidung einen öffentlichen Ausschuss (Public Committee) ein, dem die Vorsitzenden von drei Knesset-Ausschüssen (House Committee, Science and Technology Committee, State Control Committee) sowie drei vom House Committee ausgewählte externe Sachverständige angehörten. Dieser empfahl der Knesset nach Abschluss seiner Beratungen mit der Mehrheit von mindestens vier Stimmen zwei oder mehr Kandidaten. Die Amtszeit des Kommissars für Zukünftige Generationen betrug fünf Jahre; der Knesset- Präsident konnte einen amtierenden Kommissar für eine zweite Amtszeit berufen. Während seiner Amtszeit durfte der Kommissar keiner Partei angehören oder sich außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs politisch betätigen. Der Knesset-Präsident konnte mit Zustimmung des House Comittee den Kommissar bei erwiesener Unfähigkeit, bei Pflichtverletzung oder bei einer strafrechtlichen Verurteilung suspendieren oder aus seinem Amt entlassen. Erster Kommissar wurde 2001 der Richter Shlomo Shoham (bis 2006), der sich zuvor bereits als Rechtsberater des Verfassungs- und Rechtsausschusses detaillierte Kenntnisse des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses erworben hatte. 20 Das Knesset House Committee befasst sich mit Geschäftsordnungsfragen im weitesten Sinne. Neben den engeren Verfahrensregeln im Parlament gehören unter anderem auch Immunitäts- und Entschädigungsfragen, die Rechtsstellung und Rolle der Fraktionen sowie Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Leitung der Ausschüsse zum Aufgabenbereich des Ausschusses. Die Rolle des House Committee entspricht in etwa einer Kombination der Funktionen des Ältestenrats und des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages; vgl. The Knesset. House Committee. http://www.knesset.gov.il/committees/eng/committee_eng.asp?c_id=1 [Stand: 26.2.2011]. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 16 3.5. Administrative Grundlagen Dem Kommissar für Zukünftige Generationen stand für die Erledigung seiner Aufgaben ein Stab an Wissenschaftlern und Verwaltungsbeamten zur Verfügung. Bei Bedarf konnte der Kommissar auch auf Mitarbeiter der Knesset-Verwaltung zurückgreifen. 3.6. Ressourcenausstattung Die Finanzierung der Tätigkeit des Kommissars für Zukünftige Generationen erfolgte über einen speziellen Haushaltstitel im Haushalt der Knesset. 3.7. Rechtliche und Politische Stellung Die Kommission für Zukünftige Generationen war ein Gremium der Knesset, dessen Arbeitsweise den gleichen prozeduralen Regeln (vor allem der Geschäftsordnung) unterlag wie auch die anderen Gremien des israelischen Parlaments (z.B. Ausschüsse etc.). Laut Knesset-Law erledigte die Kommission ihre Aufgaben unabhängig von äußeren Vorgaben und ließ sich ausschließlich von fachlich-professionellen Gesichtspunkten leiten. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 17 4. Quellen und Literatur 4.1. Veröffentlichungen – Die Bundesregierung (2005). Wegweiser Nachhaltigkeit 2005. Bilanz und Perspektiven. (Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland; Kabinettsbeschluss vom 10. August 2005). Berlin, S. 129. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/fileadmin/user_upload/dokumente/wegweiser_nachhaltigke it/Wegweiser_Nachhaltigkeit_2005.pdf [Stand: 17.2.2011]. – Claqueure wollen sie nicht sein. Kanzler Schröder beruft Rat für Nachhaltigkeit / Unep-Chef Klaus Töpfer macht mit. Frankfurter Rundschau 27.2.2001. – The Knesset. The Israeli Parliament. Commission For Future Generations: Knesset Law (Amendment no. 14), 5761-2001. – The Knesset. House Committee. http://www.knesset.gov.il/committees/eng/ committee_eng.asp?c_id=1 [Stand: 26.2.2011]. – Lästige Experten. Der neue Nachhaltigkeitsrat legt sich zum ersten Mal mit Rot-Grün an. Die Zeit 22.11.2001. – Parliamentary Commissioner for Future Generations (Ungarn). Act LIX of 1993 on the Parliamentary Commissioner for Civil Rights (Ombudsman); http://jno.hu/en/?menu=history&doc =LIX_of_1993#jno [Stand 9.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/startseite/ [Stand: 17.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Aufgaben. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/factsheet /?size=1%C3%83%C2%82%C3%82%C2%A8blstr%3D0%2Ftrackback%2F [Stand: 17.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Auftrag an den Rat für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/auftrag-des-rates/?size= [Stand: 17.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Fact Sheet: Der Rat für Nachhaltige Entwicklung http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/fact-sheet/?size=2amp%3Bblstr%3D0 [Stand: 17.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Arbeitsprogramm 2010-2013. http://www. nachhaltigkeitsrat.de/der-rat/arbeitsprogramm/?size=slpxbgokixmfo%2Fder-rat [Stand: 17.2.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Geschäftsordnung des Rates für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/geschaeftsordnung/?size=bvnjdqkjyk [Stand 2.3.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Die Mitglieder des Rates für nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/der-rat/mitglieder-des-rates/?size=2amp%3Bblstr%3D0ttt [Stand: 17.2.2011.] – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Die Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/geschaeftsstelle/?size=1%C2%A8blstr%3D0 [17.2.1011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. Aktuelles Arbeitsprogramm vgl. Arbeitsprogramm 2010- 2013. http://www.nachhaltigkeitsrat.de/de/der-rat/arbeitsprogramm/?size=smvwuokydacskvn %20and%200%3D1%20union%20select [Stand 2.3.2011]. – Rat für Nachhaltige Entwicklung. In: Oeckl-Online. http://www.oeckl-nline.de/action?name= BrowseAndHig- Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 1 – 3000 – 005/11 Seite 18 hlight&searchWords=entwicklung&searchWords=f%C3%BCr&searchWords=rat& searchWords=nachhaltige&documentId=E651103&templateName=Treffer [Stand 17.2.2011]. – Schröder setzt auf Nachhaltigkeit. Kanzler erwartet von Nationalem Rat konkrete Vorschläge. Frankfurter Rundschau 5.4.2001. – Schröder: Klimaschutz und Wirtschaft verbinden. Süddeutsche Zeitung 5.4.2011. – Schröder fördert nachhaltige Entwicklung. Neues Beratergremium nimmt Arbeit auf. Berliner Zeitung 5.4.2011. – Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG). Gratuláció!“ – Ungarn bekommt einen Ombudsmann für zukünftige Generationen. http://www.generationengerechtigkeit.de/index.php? Itemid=191&id=142&option=com_content&task=view [Stand 9.2.1011]. – "Wir blicken zu ängstlich in die Zukunft". Interview mit den parlamentarischen Kommissaren für Zukünftige Generationen in Ungarn und Israel, Sándor Fülöp und Shlomo Shoham. In: Spiegel-Online (11.11.2010). http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,728070,00.html [Stand: 9.2.2011]. 4.2. Schriftliche und telefonische Auskünfte