WD 1 - 3000 – 003/19 (4. März 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. 1. Mit einem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung am 20. September 2017 die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Kenntnis genommen und entschieden, dass diese Definition „politisch indossiert werden soll“1. 2. Zwar wurden keine gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung der Definition gemacht, doch wurden die Inhalte und Begründungen allen Ressorts übermittelt und somit für weiteres Handeln in der jeweiligen Ressortzuständigkeit zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hält darüber hinaus fest: „Die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance wird durch die einzelnen Ressorts in jeweils eigener Zuständigkeit ebenso angewandt wie andere definitorische Ansätze. Zu diesen zählt insbesondere auch der umfassendere und differenzierte Ansatz des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. In welcher Weise die einzelnen Ressorts die jeweiligen definitorischen Ansätze anwenden, hängt von den jeweiligen konkreten inhaltlichen Fragen und Problemstellungen ab und erfolgt in Eigenverantwortung der Ressorts.“ 2 1 Kabinettssache vom 18. September 2017, Datenblatt 18/05/077 2 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2407 – „Personelle Ausstattung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“ vom 18.6.2018, S. 5. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/028/1902808.pdf Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Implementierung der Definition von Antisemitismus in Deutschland