188 Sachstand Fragen zum Kapitel „Nachhaltige Entwicklung“ im CETA © 2014 Deutscher Bundestag PE 6-3000-216/14 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Fachbereich Europa Sachstand Seite 2 PE 6 - 3000 - 216/14 Fragen zum Kapitel „Nachhaltige Entwicklung“ im CETA Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 216/14 Abschluss der Arbeit: 10. Dezember 2014 Fachbereich: Fachbereich PE 6: Europa Ausarbeitungen und andere Informationsangebote des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung P, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Fachbereich Europa Sachstand Seite 3 PE 6 - 3000 - 216/14 Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund und Fragestellung 4 2. Inhalt des Kapitels 4 2.1. Ziele, Prinzipien und Kontext 4 2.2. Geplante Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung 5 2.3. Institutioneller Rahmen 5 3. Bindende Wirkung und Sanktionsmechanismen 5 Fachbereich Europa Sachstand Seite 4 PE 6 - 3000 - 216/14 1. Hintergrund und Fragestellung Auf Grundlage der Empfehlung der Europäischen Kommission hat der Rat die Kommission am 27. April 2009 ermächtigt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada auszuhandeln. Die darauffolgenden Verhandlungen zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada wurden am 26. September 2014 auf dem EU-Kanada Gipfel abgeschlossen. Der Fachbereich wird gebeten, das Kapitel über nachhaltige Entwicklung dieser Textfassung des CETA inhaltlich zusammenzufassen und insbesondere auf die Bindungswirkung der Regelungen sowie die Einbeziehung von NGOs und anderen Akteuren im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung einzugehen. Grundlage des Sachstands die von der Kommission veröffentlichte aktuelle konsolidierte Textfassung des CETA.1 2. Inhalt des Kapitels Der schon in der Präambel des CETA angesprochenen nachhaltigen Entwicklung wird im Handelsabkommen ein ganzes Kapitel gewidmet: Kapitel 23 CETA trägt die Überschrift „Nachhaltige Entwicklung“, bezieht sich allerdings in seinem Untertitel auch auf den Handel („trade and sustainable development“). Das notwendige Zusammenspiel von Handel und nachhaltiger Entwicklung wird auch in den einzelnen Normen deutlich, die im Folgenden kurz vorgestellt werden sollen. Vom Aufbau her folgt das Kapitel einem Dreischritt, in dem es zunächst die allgemeinen Ziele und Prinzipien in Bezug auf nachhaltige Entwicklung darstellt und diese in den Kontext bestehender internationaler Erklärungen zur nachhaltigen Entwicklung setzt (Art. XX.1 – XX.2). Dann wird auf die einzelnen Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung eingegangen (Art. XX.3) um abschließend einen institutionellen Rahmen zu etablieren (Art. XX.4 – XX.5). 2.1. Ziele, Prinzipien und Kontext Art. XX.1 verweist zunächst unter anderem auf die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und auf die Agenda 21 (ein Leitpapier der UN zur nachhaltigen Entwicklung) um das CETA-Kapitel in den Kontext der internationalen Erklärungen zur nachhaltigen Entwicklung zu setzen und zu bekräftigen, dass die dort niedergelegten Standards und Ziele auch von den CETA-Vertragsparteien berücksichtigt werden. Des Weiteren setzt der CETA-Vertragstext die nachhaltige Entwicklung in den Zusammenhang der Arbeits-, Umwelt- und Handelspolitik im CETA („labour, environment and trade“) und gibt als Zielsetzung vor, in diesen Bereichen die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und zu integrieren . Dazu wollen die Parteien ihr Vorgehen koordinieren und aufeinander abstimmen. Auch die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Interessengruppen (NGOs) und der Zivilgesellschaft wird hervorgehoben. 1 Europäische Kommission. Consolidated CETA Text. 26. September 2014. Online abrufbar unter: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc152806.pdf. (Die folgenden Artikelangaben beziehen sich ausschließlich auf das Kapitel 23 „Sustainable Development“.) Fachbereich Europa Sachstand Seite 5 PE 6 - 3000 - 216/14 In Art. XX.2 wird das Transparenzprinzip erläutert; die Parteien bekräftigen darin ihr Bestreben, Informationsfreiheit in Bereich der nachhaltigen Entwicklung vollumfassend zu gewährleisten um Bürgerbeteiligung zu fördern. 2.2. Geplante Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung In Art. XX.3 werden einige Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung im Rahmen eines koordinierten Vorgehens erläutert. Dazu gehört die Ermunterung von Unternehmen, freiwillig Praktiken einzuführen, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele fördern („corporate social responsibility“). Auch die freiwillige Anwendung einer Öko-Kennzeichnung für Unternehmen soll gefördert werden, sowie die Teilnahme an fair-trade Programmen. Die Parteien verpflichten sich in Art. XX.3 dazu, regelmäßig den Fortschritt der im CETA enthaltenen Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu überprüfen und sich gegenseitig darüber zu informieren . Außerdem wird die Möglichkeit von sog. „joint assessments“ (also einer gemeinsamen Bewertung) durch die Vertragsparteien zur Evaluierung der Fortschritte angesprochen. 2.3. Institutioneller Rahmen Art. XX.4 sieht die Schaffung einer noch nicht näher bezeichneten Institution bzw. eines Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung vor. Dieser Ausschuss soll von hochrangigen Repräsentanten beider Vertragsparteien besetzt werden. Die Dokumente des Ausschusses sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein (Ausnahmen sind möglich) und außerdem dem Civil Society Forum zugeleitet werden (s.u.). Pro Zusammenkunft des Ausschusses soll mindestens eine Sitzung unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Wie oft der Ausschuss zusammentritt, ist noch nicht geklärt. In Art. XX.5 geht es um die Errichtung eines Civil Society Forums bestehend aus Vertretern von kanadischen und europäischen NGOs, Arbeitgebern, Unternehmen, Gewerkschaften und Umweltverbänden . Es sollen Konsultationsmechanismen im Rahmen dieses Forums geschaffen werden , die einen Dialog über die nachhaltige Entwicklung im Rahmen des CETA ermöglichen. 3. Bindende Wirkung und Sanktionsmechanismen In bisherigen Handelsabkommen hat Kanada Regeln zur nachhaltigen Entwicklung stets lediglich in Nebenvereinbarungen anerkannt.2 In Kapitel 23 CETA ist dieser Regelungsgegenstand demgegenüber im Handelsabkommen selbst integriert. Sämtliche Formulierungen der eben dargestellten Normen sind allerdings unverbindlich und auslegungsfähig ausgestaltet (die Parteien „unterstreichen “ („underline“), „fördern“ („promote“), „erkennen“ („recognise“) usw.). So sind zwar die eingegangenen Verpflichtungen völkerrechtlich bindend, allerdings ist die Verpflichtung 2 Europäisches Parlament. Generaldirektion Externe Politikbereich. Eingehende Analyse: Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada. Oktober 2014. Online abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /IDAN/2014/536410/EXPOIDA%282014%29536410DE.pdf. S. 13. Fachbereich Europa Sachstand Seite 6 PE 6 - 3000 - 216/14 selbst meist nicht eindeutig und ihre Umsetzung nicht zwingend messbar (unklar ist beispielsweise , ab wann eine „Förderung“ von Nachhaltigkeitskriterien in Unternehmen als tatsächlich erfolgt anzusehen ist). Eine bindende Verpflichtung könnte sich lediglich aus der Formulierung „each party commits to review, monitor and assess the impact of the implementation of this Agreement on sustainable development in its territory“3 (Art. XX.3) ergeben. Danach wären die Parteien zumindest dazu verpflichtet, den Stand und Fortschritt nachhaltiger Entwicklung im Lichte der Ziele des CETA zu überwachen und zu bewerten. In welchem Zeitraum oder Umfang diese Bewertungen vorgenommen werden sollen, ist aber ebenfalls nicht geklärt. Außerdem sind für Regelverstöße derzeit keine Sanktionen vorgesehen.4 Etwaige Streitigkeiten sollen wohl vorrangig in den geschaffenen Institutionen (Ausschuss und Civil Society Forum) ausgetragen werden . 3 Hervorhebung durch den Verfasser. 4 Siehe dazu auch: Europäisches Parlament. Generaldirektion Externe Politikbereich. Eingehende Analyse: Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada. Oktober 2014. Online abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes /IDAN/2014/536410/EXPOIDA%282014%29536410DE.pdf. S. 13.