Deutscher Bundestag Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema „unidentifizierte fliegende Objekte“ Sachstand Wissenschaftliche Dienste © 2009 Deutscher Bundestag WD 11 – 148/09 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 2 Die Europäische Union und ihr Umgang mit dem Thema „unidentifizierte fliegende Objekte“ Ausarbeitung: WD 11 – 148/09 Abschluss der Arbeit: 20. November 2009 Fachbereich: WD 11: Europa Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Die Weltraumpolitik der Europäischen Union 4 2.1. Schwerpunkte und Entwicklungen 4 2.2. Im besonderen: Frankreich und sein Umgang mit UFO-Phänomenen 6 3. Befassung des Europäischen Parlaments 6 4. Befassung der Europäischen Kommission 7 4.1. Parlamentarische Anfrage vom 2. April 1998 7 4.2. Parlamentarische Anfrage vom 20. Januar 2004 8 4.3. Parlamentarische Anfrage vom 27. Mai 2008 9 5. Ausblick 9 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 4 1. Einleitung Als „unidentifiziertes fliegendes Objekt“ (im Folgenden: UFO) wird ein fliegendes Objekt oder ein optisches Phänomen bezeichnet, das vom Beobachter nicht identifizierbar ist.1 Mit dem Begriff UFO werden oftmals Raumfahrzeuge außerirdischer Lebewesen bezeichnet. Um die insofern zu enge Verwendung der Bezeichnung UFO zu vermeiden, wird teilweise stattdessen der Begriff „UAP“ für „unidentified aerial phenomenon“ vorgeschlagen; damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich bei der Mehrheit der beobachteten UFO-Sichtungen um atmosphärische und meteorologische Phänomene handelt, bei denen keinerlei Beweise für die Existenz eines Objekts vorliegen. 2 2. Die Weltraumpolitik der Europäischen Union 2.1. Schwerpunkte und Entwicklungen Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wird erstmals eine spezifische Rechtsgrundlage für eine Raumfahrtpolitik der Europäischen Union (EU) bestehen. Gemäß Art. 189 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) arbeitet die Union eine europäische Raumfahrtpolitik aus. Sie kann zu diesem Zweck gemeinsame Initiativen fördern, die Forschung und technologische Entwicklung unterstützen und die Anregungen zur Erforschung und Nutzung des Weltraums koordinieren. Nach Art. 189 Abs. 2 AEUV können vom Europäischen Parlament (EP) und vom Rat unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die notwendigen Maßnahmen erlassen werden. Dies kann in Form eines europäischen Raumfahrtprogramms geschehen. Art. 189 Absatz 3 AEUV enthält den Auftrag an die EU, die zweckdienlichen Verbindungen zur Europäischen Weltraumorganisation (ESA) herzustellen. Eine der ausdrücklich erklärten Prioritäten der französischen EU-Ratspräsidentschaft (Juli bis Dezember 2008) war die Weiterentwicklung des zivilen Satellitennavigationsprojekts „Galileo“ der EU3, das erste von der EU und der ESA gemeinsam durchgeführte Projekt. Ziel des Projekts ist, weltweit Daten zu genauen Positionsbestimmungen zu liefern. Neben dem Galileo-Projekt stellt die Initiative „Global Monitoring for Environment and Security“ (GMES – weltweite Umwelt - und Sicherheitsüberwachung) gegenwärtig den zweiten Hauptpfeiler der Raumfahrtpolitik der EU dar. Das Projekt GMES soll es einfacher machen, anhand von Beobachtungen aus dem All Krisen in den Bereichen Umwelt, Meteorologie und Sicherheit hervorzusehen und zu bewältigen. In einer Entschließung vom 19. Februar 2009 hat es das EP für notwendig erachtet, die Nutzung 1 Encyclopaedia Britannica, abrufbar: www.britannica.com/EBchecked/topic/614506/indentifiedflying -object (20. November 2009). 2 „Groupe d’études et d’informations sur les phénomènes aérospatiaux non identifiés“, abrufbar: www.cnes-geipan.fr/accueil.html (20. November 2009). 3 Französische EU-Ratspräsidentschaft, Arbeitsprogramm 1. Juli – 31. Dezember 2008, abrufbar: www.eu2008.fr/webdav/site/PFUE/shared/ProgrammePFUE/Programme_DE.pdf (20. November 2009). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 5 von Galileo und des GMES-Systems auch für Sicherheits- und Verteidigungszwecke zu ermöglichen .4 Die im 6. Forschungsrahmenprogramm der EU (2003 bis 2006) begonnenen Aktivitäten zu GMES, Galileo und zu den innovativen Satellitenkommunikationsdiensten werden im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU (2007 bis 2013) fortgesetzt und ergänzt. Im 7. Forschungsrahmenprogramm stellt der Bereich „Weltraum“ erstmals ein eigenständiges Thema dar, das im Spezifischen Programm „Kooperation“ angesiedelt ist. Für den Bereich „Weltraum “ ist ein eigenes Budget (1,430 Mrd. Euro) vorgesehen. Ziel des Programms „Weltraum“ ist es, einen Beitrag zur Verwirklichung einer Weltraumpolitik der EU und dem daraus abgeleiteten EU-Weltraumprogramm zu leisten. Im Vordergrund stehen die Entwicklung von Anwendungen, insbesondere die Projekte Galileo und GMES, sowie raumfahrttechnische Grundlagen. Auch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Raumfahrtindustrie der EU gestärkt werden. Diese Aktivitäten sollen durch die Mitgliedstaaten und andere Beteiligte, einschließlich der ESA, ergänzt werden. Die sechste Tagung des „Weltraumrates“ der für die Weltraumpolitik zuständigen Fachminister der EU-Mitgliedstaaten und der ESA fand am 29. Mai 2009 am Rande der Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit statt. Diese gemeinsamen begleitenden Tagungen finden auf Grundlage von Art. 8 des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der ESA statt.5 Durch dieses Abkommen wurde eine gemeinsame Basis für eine kohärente und schrittweise Entwicklung einer umfassenden Raumfahrtpolitik innerhalb der EU geschaffen. Auf der sechsten Tagung befassten sich die Minister mit dem Thema „Weltraum und Innovation“.6 Sie konzentrierten sich u.a. auf die Entwicklungen bei der Umsetzung des GMES-Programms. Mit einer vom Rat Wettbewerbsfähigkeit am 29. Mai 2009 verabschiedeten Entschließung7 wurden die Fortschritte bei der besseren Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Raumfahrt, Sicherheit und Verteidigung zwischen den Akteuren der Raumfahrtpolitik der EU anerkannt. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass die EU in Zusammenarbeit mit der ESA und ihren Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei der Entwicklung der Fähigkeit der EU zur weltraumgestützten Lageerkundung und –beurteilung übernehmen wird. Hinsichtlich der Beobachtungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Zusammensetzung der Atmosphäre wurden die Kommission und die ESA ersucht, einen Dialog mit den EU- und den ESA-Mitgliedstaaten zu führen, um Optionen für die Rolle der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten bei der Weltraumbeobachtung zu sondieren. 4 Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Europäischen Sicherheitsstrategie und die ESVP vom 19. Februar 2009 (2008/2202(INI)). 5 Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation vom 6. August 2004, ABl. 2004 L 261/64. 6 2945. Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) vom 28. bis 29. Mai 2009 (Ratsdok. 10306/09 (Presse 155)). 7 Entschließung des Rates über den „Beitrag der Raumfahrt zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms sowie weitere Schritte“ vom 29. Mai 2009 (Ratsdok. 10500/09). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 6 2.2. Im besonderen: Frankreich und sein Umgang mit UFO-Phänomenen Frankreich ist der einzige Mitgliedstaat der EU, der UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und die Dokumentationen für die Öffentlichkeit über die nationale Raumfahrtagentur „Centre national d’études spatiales“ (CNES - Nationales Zentrum für Raumfahrtstudien) freigibt. Im Jahre 2005 wurde eine „Groupe d’études et d’informations sur les phénomènes aérospatiaux non identifiés“ (GEIPAN - Studiengruppe für Informationen über nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene ) als Abteilung des CNES gegründet. Sie ist Nachfolgerin der Abteilungen „Groupe d’études des phénomènes aérospatiaux non identifiés (GEPAN – Studiengruppe für nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene) und „Service d’expertise des phénomènes de rentrées atmosphériques (SEPRA - Sachverständigen Abteilung für Wiedereintrittsphänomene in die Atmosphäre ). Die Aufgabe der GEIPAN besteht darin, Berichte und Beobachtungen über unidentifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene zu sammeln, zu analysieren, zu archivieren und die Öffentlichkeit über Ereignisse und Vorkommnisse zu informieren. Zugleich bearbeitet die GEIPAN Anfragen und Meldungen hinsichtlich „unidentifizierter Luftphänomene“. Der GEIPAN steht ein wissenschaftliches Gremium vor, bestehend aus Vertretern der Gendamerie, Zivilluftfahrt, Armee sowie von nationalen Instituten für Forschung und Meteorologie. Ab 2006 begann die GEIPAN, ihre Akten im Internet frei zugänglich zu machen. Die GEIPAN favorisiert offiziell keine Erklärung von UFO-Phänomenen. Neben der Datensammlung und Analyse versucht die GEIPAN, die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Gemeinschaft auf Sichtungen von UFOs zu lenken, da sie hinter diesen Phänomenen revolutionäre wissenschaftliche Entdeckungen vermutet.8 Französische Militärs und Wissenschaftler resümierten den Stand der französischen UFO- Forschung im Rahmen eines am 16. Juli 1999 veröffentlichten Berichts des „Comité d’études approfondies (COMETA – Komitee für detaillierte Studien)9. Das COMETA setzt sich überwiegend aus Mitarbeitern aus dem Umfeld des französischen Verteidigungsministeriums zusammen. Bei dem Bericht handelt es sich um eine dreijährige Studie, in der französische Offiziere die Bedeutung von UFOs für die nationale Sicherheit analysierten und Empfehlungen für den Umgang mit UFOs abgaben. 3. Befassung des Europäischen Parlaments In der Sitzung des EP am 25. Januar 1991 hatte der Präsident des EP bekannt gegeben, er habe einen Entschließungsantrag des damaligen Mitglieds des EP Elio Di Rupo (PSE, Belgien) zur Schaffung eines Europäischen Beobachtungszentrums für „UFOs“10 an den Ausschuss für Energie , Forschung und Technologie als federführenden Ausschuss überwiesen. Dieser beschloss in seiner Sitzung am 29. Januar 1991, einen Bericht über den Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Beobachtungszentrums für „UFOs“ auszuarbeiten und benannte das damalige Mitglied 8 CNES: GEIPAN ouvre ses dossiers, 22. März 2007, abrufbar: www.cnes.fr/web/CNES-fr/5847-legeipan -ouvre-ses-dossiers.php (20. November 2009). 9 COMETA: „Les OVNI et la défense – A quoi doit-on se préparer?“, 16. Juli 1999, abrufbar: www. cnes-geipan.fr/documents/Cometa.pdf (20. November 2009). 10 Entschließungsantrag zur Schaffung eines Europäischen Beobachtungszentrums für „UFOs“ vom 26. November 1990 (B3 – 1990/90). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 7 des EP Tullio Regge (SPE, Italien) als Berichterstatter.11 In seiner Sitzung am 1. Dezember 1993 nahm der Ausschuss für Energie, Forschung und Technologie den Entschließungsantrag einstimmig an. In den Erwägungsgründen des Entschließungsantrags wurde darauf hingewiesen, dass seit mehr als einem halben Jahrhundert in der Öffentlichkeit Verwirrung über die ständige Beobachtung von unbekannten Flugobjekten herrsche und dass es für die große Mehrheit dieser Beobachtungen einen rationale Erklärung gebe, auf die die Öffentlichkeit nur selten aufmerksam gemacht werde. In Anbetracht der Notwendigkeit zuverlässiger und wahrheitsgemäßer Informationen und in Erwägung der Tatsache, dass sich der unkontrollierte parawissenschaftliche Glaube an solche Phänomene in breiten Schichten der Öffentlichkeit immer stärker ausbreite, wurde auf das über zehnjährige Bestehen des SEPRA als Abteilung des CNES hingewiesen. Der SEPRA übe in enger Zusammenarbeit mit der französischen Gendarmerie und Luftwaffe seit Jahrzehnten eine systematische Forschungs- und Kontrolltätigkeit im Bereich der Wahrnehmung von UFOs aus. Daher wurde mit dem Entschließungsantrag vorgeschlagen, den SEPRA innerhalb der EG als ständigen Ansprechpartner für UFO-Fragen zu betrachten und ihm einen Status zu verleihen, der es ihm ermöglicht, im gesamten Gemeinschaftsgebiet Untersuchungen durchzuführen. Die Mittel für etwaige zusätzliche Belastungen aufgrund der erweiterten Rolle des SEPRA könnten durch Vereinbarungen zwischen der französischen Regierung und den anderen EG-Mitgliedstaaten oder direkt zwischen dem SEPRA und anderen Forschungsinstituten bzw. –organisationen aufgebracht werden. In den Schlussfolgerungen des Entschließungsantrags wurde ausdrücklich betont, dass es nützlich sein könne, ein zentrales Büro einzurichten, dass die Informationen in der gesamten EG sammelt und koordiniert. Ein europäisches Beobachtungszentrum für UFOs könnte unkontrollierten Gerüchten entgegentreten und Anlaufstelle für die zahlreichen Beobachtungen dieser Art werden. Darüber hinaus könnte es über das Vorhandensein und die Art seltener Phänomene wichtige Erkenntnisse beisteuern uns sich auf bereits vorhandene Organisationen stützen . Da der SEPRA bemerkenswerte Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt habe, sei die logische und nicht kostspielige Konsequenz, ihm eine Rolle und einen Status innerhalb Europas zu verleihen, der es ihm ermöglichen würde, Untersuchungen und Informationsaktionen in der gesamten EG durchzuführen. Zur Annahme des Entschließungsantrags im EP fehlte allerdings die Mehrheit. 4. Befassung der Europäischen Kommission Die Kommission befasste sich bisher mit insgesamt drei schriftlichen parlamentarischen Anfragen betreffend „unidentifizierte fliegende Objekte“: 4.1. Parlamentarische Anfrage vom 2. April 1998 Am 2. April 1998 stellte das damalige Mitglied des EP Eryl McNally (PSE, Großbritannien) eine Anfrage betreffend UFO-Sichtungen in der Europäischen Gemeinschaft.12 Gefragt wurde, welche 11 Bericht des Ausschusses für Energie, Forschung und Technologie über den Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Beobachtungszentrums für „UFOs“ vom 17. August 1993 (A3 - 0389/93). 12 Parlamentarische Anfrage vom 2. April 1998 (E-0984/98). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 8 Maßnahmen die Kommission für erforderlich hielte, damit die Bürger der EG-Mitgliedstaaten in Bezug auf Gefahren durch nicht identifizierte Flugobjekte beruhigt werden könnten und ob es einen Standpunkt der europäischen Institutionen sowie ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich UFO-Sichtungen gebe. In ihrer Antwort vom 15. April 1998 vertrat die Kommission die Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit falle.13 4.2. Parlamentarische Anfrage vom 20. Januar 2004 Das Mitglied des EP Sebastiano Musumeci (UEN, Italien) stellte am 20. Januar 2004 eine Anfrage betreffend die Schaffung einer gemeinschaftlichen Stelle zur Untersuchung von unbekannten atmosphärischen Erscheinungen.14 Darin vertrat der Abgeordnete die Auffassung, dass eine ernsthafte Untersuchung unbekannter atmosphärischer Erscheinungen durch verschiedene Raumfahrt- und Forschungszentren der EU eine besondere Aufmerksamkeit seitens der Kommission verdiene, da es sich um Erscheinungen handele, die nicht in die nationale Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten der Union zurückverwiesen werden könnten. Der EP-Abgeordnete fragte danach, ob es nicht angebracht wäre, die Forschung und Aufklärung betreffend unbekannte atmosphärische Erscheinungen in der gesamten EU zu fördern und zu koordinieren. Weiterhin wies er darauf hin, dass diese Aufgabe einer spezialisierten und erfahrenen Stelle wie zum Beispiel dem SEPRA oder der ESA übertragen werden könnte. In ihrer Antwort vom 1. März 200415 wies die Kommission zunächst darauf hin, dass sie nach ausführlicher Konsultation eines Grünbuchs „Europäischen Raumfahrtpolitik“16 im November 2003 ein Weißbuch mit dem Titel „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union – Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik“17 vorgelegt hatte. Die Kommission hatte das Weißbuch in enger Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsgemeinschaft und der ESA ausgearbeitet. In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage verwies sie insbesondere auf den Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik. Die Kommission wies auf eine im Zuge des 6. Forschungsrahmenprogramms (2003 bis 2006) eingeleitete Aktion hin, die darauf abzielte, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Einrichtungen zur Finanzierung von Forschungsmaßnahmen und den nationalen Forschungsorganisationen zu fördern. 18 Eine ihrer Aufgabenstellungen sei die terrestrische und atmosphärische Solarforschung auf der Ebene der EU. Dadurch dürfte insbesondere das Verständnis atmosphärischer Phänomene verbessert werden. 13 Antwort der Kommission vom 15. April 1998 (E-0984/1998). 14 Parlamentarische Anfrage vom 20. Januar 2004 (P-0198/04). 15 Antwort der Kommission vom 1. März 2004 (P-0198/2004). 16 Grünbuch „Europäische Raumfahrtpolitik“ vom 21. Januar 2003, KOM (2003) 17. 17 Weißbuch „Die Raumfahrt: Europäische Horizonte einer erweiterten Union - Aktionsplan für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik“ vom 11. November 2003, KOM (2003) 673. 18 Maßnahme zur gezielten Unterstützung: Kooperationsinstrument der Europäischen Wissenschaftsstiftung (Eurocores). Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 9 4.3. Parlamentarische Anfrage vom 27. Mai 2008 In seiner Anfrage vom 27. Mai 200819 wies der EP-Abgeordnete Marios Matsakis (ALDE, Zypern) darauf hin, der Verteidigungsminister des Vereinigten Königreiches habe vor kurzem Unterlagen des Ministeriums veröffentlicht, in denen über unbekannte Flugobjekte (UFO) berichtet worden sei. Zu keinem der Berichte sei eine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt worden. Die Frage an die Kommission richte sich dahingehend, ob diese die Ansicht vertritt, dass das Thema der UFOs eine gründliche Prüfung durch eine EU-Dienststelle verdienen würde, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Behörden eines Drittstaates (beispielsweise der USA oder Russlands ). Mit der parlamentarischen Anfrage wollte der Abgeordnete zugleich erfragen, ob die Kommission seine Ansicht teile, dass es an der Zeit wäre, der Frage, ob es UFOs gebe oder nicht, ernsthafte Beachtung zu schenken. In ihrer Antwort vom 25. Juli 2008 betonte die Kommission, dass die Frage „unidentifizierter fliegender Objekte“ nicht in ihre Zuständigkeit falle und sie nicht die Absicht habe, dieser Frage weiter nachzugehen.20 5. Ausblick In einem Sachstandsbericht der französischen Forschungsministerin Valérie Pécresse zur europäischen und französischen Weltraumpolitik21 vom 17. Juni 2009 hob die Ministerin die Ergebnisse der sechsten Tagung des Weltraumrates vom 29. Mai 2009 hervor. Eine der großen Erfolge der Ratstagung sei, dass der Rat Kenntnis vom Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011 – 2013)22 genommen habe. Mit diesem Vorschlag soll die Finanzierung des GMES-Programms durch die Gemeinschaft sichergestellt werden. Ein Betrag von 150 Millionen Euro soll dem GMES-Programm für die geplanten operativen Tätigkeiten zugute kommen. Der Rat hatte bekräftigt, dass geprüft werden müsse, wie die Weltraumerforschung durch Maßnahmen der EU in eine politische Perspektive eingebettet werden kann. Eine von der Kommission vorgeschlagene hochrangige politische Konferenz über die Erforschung des Weltraums sei ein erster Schritt zur Ausarbeitung einer politischen Vision von „Europa und Erforschung“, die eine langfristige Strategie und Planung sowie eine Regelung für internationale Zusammenarbeit ent- 19 Parlamentarische Anfrage vom 27. Mai 2008 (E-3024/08). 20 Antwort der Kommission vom 25. Juli 2008 (E-3024/2008). 21 Frankreich: Sachstandsbericht von Forschungsministerin Valérie Pécresse zur europäischen und französischen Weltraumpolitik, abrufbar: www.kooperation-international.de/frankreich/ themes/info/detail/data/41940/?PHPSESSID=c332 (20. November 2009). 22 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011 – 2013) vom 20. Mai 2009 (Dok. 10285/09), KOM (2009) 0223. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 11 – 148/09 Seite 10 halten soll.23 Nachdem sich die tschechische EU-Ratspräsidentschaft bereit erklärt hatte, im zweiten Halbjahr 2009 eine Konferenz über die Erforschung des Weltraums auszurichten, fand am 23. Oktober 2009 eine erste gemeinsame Konferenz von EU und ESA zur „Erforschung des Alls“ in Prag statt, auf der die EU insbesondere eine eigene bemannte Weltraummission erwog. Die offen gebliebenen Finanzierungsfragen und das weitere Vorgehen sollen auf einer Folgekonferenz 2010 in Belgien geklärt werden. 23 Entschließung des Rates über den „Beitrag der Raumfahrt zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms sowie weitere Schritte“ vom 29. Mai 2009 (Ratsdok. 10500/09).