PE 6 - 3000 - 117/20 (5. Januar 2021) © 2021 Deutscher Bundestag Die Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten des Fachbereichs Europa geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegen, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab der Fachbereichsleitung anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Fachbereich ist aus einem MdB-Büro kontaktiert worden mit der Frage, ob es im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die zukünftigen Beziehungen rechtlich möglich wäre, ein bilaterales Freihandelsabkommen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich zu schließen. Telefonisch wurde der Fragesteller auf die ausschließliche Zuständigkeit der Union im Bereich der Handelspolitik hingewiesen (Art. 207 AEUV), welche ein Tätigwerden der Mitgliedstaaten allenfalls zuließe, wenn diese von der Union hierzu ermächtigt würden (Art. 2 Abs. 1 AEUV). Mit Blick auf die zwischenzeitlich erzielte Einigung zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich über ein Handels- und Kooperationsabkommen wurden einige ergänzende Fragen zum Verfahren in Bezug auf die vorläufige Anwendung des Abkommens beantwortet. – Fachbereich Europa – Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Klärung von Fragen zu den zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich