© 2014 Deutscher Bundestag PE 6 - 3000 - 100/14 Fragen zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Ausarbeitung Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Ausarbeitungen und andere Informationsangebote des Fachbereichs Europa geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung P, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 2 Fragen zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Aktenzeichen: PE 6 - 3000 - 100/14 Abschluss der Arbeit: 14. Mai 2014 Fachbereich: PE 6: Fachbereich Europa Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 5. Regelungen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft 14 5.1. Umweltpolitik 14 5.1.1. Kapitel 4 – Gesundheits- und Pflanzenschutz 14 5.1.2. Kapitel 12 – Geistiges Eigentum, Artikel 11 und 12 14 5.1.3. Kapitel 14 – Nachhaltige Entwicklung 15 5.1.3.1. Umwelt (Kapitel XX, Trade and Environment) 15 5.1.3.2. Forstprodukte 17 5.1.4. Sonstige Artikel zum Thema Umweltschutz 17 5.2. Verbraucherschutz 17 5.2.1. Kapitel 4 – Gesundheits- und Pflanzenschutz 17 5.2.2. Kapitel 14 – Nachhaltige Entwicklung 18 5.2.3. Sonstige Artikel zum Thema Verbraucherschutz 19 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 4 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 5 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 6 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 7 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 8 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 9 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 10 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 11 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 12 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 13 Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 14 5. Regelungen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft 5.1. Umweltpolitik 5.1.1. Kapitel 4 – Gesundheits- und Pflanzenschutz Ziel des Kapitels ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt auch unter der Bedingung von Freihandel. Dabei soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen der Verhandlungsparteien bezüglich Gesundheits- und Pflanzenschutz keine unberechtigten Handelsbarrieren zur Folge haben. Zudem soll das WTO-Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS Agreement) implementiert werden. Das Kapitel 4 betrifft dabei jene SPS Maßnahmen, welche den Handel zwischen den Verhandlungsparteien betreffen. Themen im Bereich der Umweltpolitik werden insbesondere in folgenden Abschnitten behandelt : Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel 4 67/68 - Verweis auf Anhang II und III: Regional Conditions - Tiere, Tierprodukte und tierische Abfallprodukte - Pflanzen und Pflanzenprodukte Artikel 6 68/69 - Handelsbedingungen - Bedingungen bezüglich Gesundheits- und Pflanzenschutz beim Import von Waren - Bedingungen für den Import bei speziellen Gütern Artikel 10 70/71 - unverzüglicher Informationsaustausch - speziell: Informationsaustausch bezüglich Tierkrankheiten, Änderungen von Maßnahmen bezüglich SPS (Pflanzenschutz) Artikel 11 71 - technical consultations bezüglich Lebensmittelsicherheit, Pflanzen- und Tiergesundheit Artikel 13 72/73 - Committe for Sanitary and Phytosanitary Measures Anhang I 74 - Kompetenzen für die Anwendung des Kapitels Anhang VII 80 - Vorgehen für spezifische Importvoraussetzungen für Pflanzengesundheit Anhang X 83 - Importkontrollen - Überprüfungskriterien für Tiere, Tierprodukte, Pflanzen und Pflanzenprodukte 5.1.2. Kapitel 12 – Geistiges Eigentum, Artikel 11 und 12 Dieser Abschnitt des Kapitels beschäftigt sich mit dem Datenschutz von Pflanzenschutz- Produkten und dem Schutz der Pflanzenvielfalt. Dazu zählen laut Artikel 11 unter anderem auch die Feststellung, ob ein Pflanzenschutzmittel sicher und wirksam ist, ehe es zugelassen wird, sowie genauere Bestimmungen zur Datensammlung, den Testverfahren und –berichten. Von Wichtigkeit ist dabei auch, dass keine unnötigen Tierversuche durchgeführt werden, wenn be- Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 15 reits Versuche zu den gleichen Mitteln durchgeführt wurden. Artikel 12 zum Sortenschutz basiert dabei auf der International Convention for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV). 5.1.3. Kapitel 14 – Nachhaltige Entwicklung Der Schwerpunkt des Kapitels liegt in der Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, die die Bereiche wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz umfassen soll. Der internationale Handel soll sich dabei an diesen Grundsätzen orientieren, um das Wohlergehen der jetzigen und zukünftigen Generationen zu sichern. Um diese Punkte umzusetzen, werden Arbeits-, Umwelt- und Handelspolitiken mit den Kapiteln X+1 und X+2 berücksichtigt und koordiniert, damit auch in diesen Bereichen eine Kooperation stattfinden kann. Hier spielen zusätzlich Standards und nationale Gesetze eine Rolle, aber auch internationale Abkommen werden bedacht. Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel 1 333 - Allgemeine Grundsätze des Kapitels - Implementierung der Kapitel X+1 und +2 - Ziele des Kapitels und ihre Umsetzung Artikel 3 334 - Internationale Kooperation zur Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung und die Integration von Standards - Förderung von Initiativen zur Erreichung des Ziels (Bsp. Eco- Label, Fair Trade, soziale Verantwortung, Konsumentscheidungen , Standards) - Bedeutung von und Umgang mit Forstprodukten - Bedeutung von und Umgang mit Fisch- und Aquakulturprodukten Artikel 4 335/336 - Kontrollbehörde zur Implementierung der Inhalte des Kapitels - genauere Aufgaben und Bestimmungen der Behörde 5.1.3.1. Umwelt (Kapitel XX, Trade and Environment) Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel X1 353 - Umwelt als fundamentale Säule von nachhaltiger Entwicklung und Beeinflussung durch Handel - Kooperation zum Schutz und Erhalt der Umwelt Artikel X2 353 - Definition Umweltgesetz Artikel X3 354 - Integration multilateraler Umweltabkommen - Internationale Umweltregierung als Reaktion auf die grenzübergreifenden Umweltprobleme - Informationsaustausch über Implementierung der Abkommen Artikel X4 354 - Recht der Vertragsparteien, eigene Umweltprioritäten zu setzen und Umweltstandards in eigener Höhe festzulegen - Anpassung der Rechtsnormen an Abkommen Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 16 Artikel X5 354/355 - Förderung von Handel und Investitionen nicht auf Kosten von Schutzstandards Artikel X6 355 - Kompetente Behörden zur Durchsetzung der Rechtsnormen und Ahndung von Rechtsverstößen - Bedingungen für Vorgehensweise bei Rechtsverstößen Artikel X7 356 - Auseinandersetzung zu Umweltgesetzen und Richtlinien mit der Öffentlichkeit Artikel X8 356 - Bei Implementierung von Maßnahmen, die den Umweltschutz betreffen und von zu berücksichtigenden wissenschaftlichen und technischen Informationen Artikel X9 356 - Förderung von Handel und Investitionen bezüglich umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen (z.B. Senkung von Handelshemmnissen), sowie Güter und Dienstleistungen, die den Klimawandel abschwächen Artikel 6 356/357 - Bestimmungen zur nachhaltigen Nutzung von Wäldern - Förderung von Handel mit Produkten aus nachhaltiger Forstwirtschaft - Bekämpfung von illegaler Abholzung - Kooperation und Informationsaustausch Artikel 7 357 - genauere Bestimmungen zur nachhaltigen Fischerei - Bewahren des Fischbestandes durch Beobachtung und Kontrollen - Bekämpfung des illegalen, ungemeldeten und nicht regulierten Fischfangs - Kooperation mit Regional Fisheries Management Organisations Artikel X10 357 - 359 - Kooperation und Informationsaustausch der Vertragspartner - Informationstausch von technischen Veränderungen, Forschungsprojekten , Studien, Workshops und Konferenzen - Auflistung der Bereiche, in denen Austausch stattfinden soll, z.B. Einflüsse des Abkommens auf die Umwelt, Umweltdimension im Hinblick auf soziale Verantwortung, Aktivitäten in internationalen Foren, Einfluss des Handels auf Umweltstandards , handelsbezogene Aspekte zum Klimawandel, Kooperationsverhalten Artikel X11 359 - Einrichtung einer Behörde als Kontaktpunkt und zur Implementierung des Kapitels - Aufgaben der Behörde (z.B. Programme, Betreuung der Implementierung , Diskussionsforen bieten) - Kooperation mit internationalen Organisationen - Einbeziehung von Drittmeinungen Artikel X12 359/360 - Absprachen zwischen den Parteien zu den Themen des Kapitels - Anforderungen an die schriftliche Anfrage - Informationsaustausch zwischen den Parteien - Vorgehen bei weiterem Diskussionsbedarf Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 17 5.1.3.2. Forstprodukte 5.1.4. Sonstige Artikel zum Thema Umweltschutz 5.2. Verbraucherschutz 5.2.1. Kapitel 4 – Gesundheits- und Pflanzenschutz Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel 6 68/69 - vgl. Artikel 6 in 2.2.1 Artikel 8 70 - Gesundheitszertifikat für den Import von lebenden Tieren und Tierprodukten - Vorlage für Attest gemäß Anhang IX Artikel X13 361/362 - Einsetzung einer Expertengruppe bei weiterem Klärungsbedarf eines Themas - Genauere Bestimmungen zum Wesen und Verfahren der Expertengruppen (z.B. Bestimmung Experten, Anzahl, Fristen) - Verweise auf ein Dispute Settlement im Falle einer Uneinigkeit über die Ausarbeitung der Expertengruppe Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel X 363 - Erhaltung und nachhaltiger Umgang mit Wäldern zur Bewahrung von „environmental functions“ - Marktzugang für legal geerntete Forstprodukte von nachhaltigen Wäldern - Förderung von Handel mit nachhaltigen und legalen Forstprodukten - Kooperation und Informationsaustausch Artikel Y 363/364 - Bilateraler Dialog zu Forstprodukten - Bereiche: Gesetzesgrundlagen, Policies, Standards, Prüfanforderungen , Durchsetzungsmechanismen Fundstelle Seite Kernpunkte Kapitel 8, Artikel X 119/120 - Ausnahmen des Kapitels zu Investitionen - Eigenständige Maßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier oder Pflanzen und Gesundheit Kapitel 11, Artikel III 204 - Ausnahmen des Kapitels zum Governmental Procurement - Vereinbarkeit mit Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen oder der Gesundheit Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 18 Artikel 10 70/71 - Informationsaustausch bezüglich der Nahrungsmittelsicherheit , Änderungen von Maßnahmen bezüglich SPS (Gesundheitsschutz ) Artikel 11 71 - vgl. Artikel 11 in 2.2.1 Artikel 13 72/73 - vgl. Artikel 13 in 2.2.1 Anhang IX 82 - Exportzertifikate, speziell Bescheinigungen für Gesundheitszertifikate - Übereinstimmung des Produkts mit Standards der Verhandlungsparteien Anhang X 83 - vgl. Anhang X in 2.2.1 5.2.2. Kapitel 14 – Nachhaltige Entwicklung Fundstelle Seite Kernpunkte Artikel 1 338 - Effektive Durchsetzung von Arbeitsstandards und Arbeitsschutz - Austausch mit Arbeitnehmern zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen - Angleichung der Rechtslage der Parteien Artikel 2 339/340 - Rechtliche Arbeitsprinzipien auf Grundlage der Mitgliedschaft in der International Labour Organization (ILO) und deren Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work - Weitere Vorgaben durch die sog. „Decent Work Agenda“ (bspw. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, mindestens minimale Arbeitsstandards, Nichtdiskriminierung) Artikel 3 340 - Aufrechterhaltung der Schutzstandards auch in Bereich Handel und Investitionen Artikel 6 342 - Berücksichtigung wissenschaftlicher und technischer Informationen , internationaler Standards und Richtlinien bei der Einführung von Schutzmaßnahmen weitere Artikel 338 - 352 - genauere Bestimmungen und Umsetzungsmaßnahmen zum Thema Arbeit, Arbeitsschutz und rechtliche Grundlagen - Themenfelder: Informationshandhabung, Kooperation, institutionelle Mechanismen, Regierungsabsprachen, Expertengruppe , Konfliktlösung Fachbereich Europa Ausarbeitung PE 6 - 3000 - 100/14 Seite 19 5.2.3. Sonstige Artikel zum Thema Verbraucherschutz Fundstelle Seite Kernpunkte Kapitel 8, Fin. Serv., Artikel 14 176 - Unterkapitel Financial Service - Schutz der Privatsphäre, vor allem privater und persönlicher Informationen Kapitel 8, E-Commer., Artikel X03 191 - Unterkapitel E-Commerce - Schutz persönlicher Informationen der Nutzer von E-Commerce Kapitel 8, E-Commer., Artikel X05 192 - Unterkapitel E-Commerce - Schutz persönlicher Informationen und Schutz der Nutzer und Unternehmen vor betrügerischen Praktiken Kapitel 12, Artikel 3 225 - Vereinbarkeit des Kapitels Geistiges Eigentum mit der Doha Declaration on the TRIPS Agreement and Public Health