PE 6 - 3000 - 088/20 (07.10.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort vom 16. Mai 2019 darauf, dass eine Überarbeitung der in der Energiesteuerrichtlinie geregelten unionsrechtlichen Vorgaben derzeit durch die Europäische Kommission vorbereitet wird. Ob und inwieweit die konkrete Frage der Besteuerung von Kerosin dabei Gegenstand der Überarbeitung wird, sei noch nicht absehbar (vgl. BT-Drs. 19/10441, S. 15). Frankreichs Präsident Macron forderte öffentlich die Einführung einer unionsweiten Kerosinsteuer (https://www.tagesschau.de/ausland/macron-kerosin-steuer-101.html). Es läuft derzeit eine Europäische Bürgerinitiative, die die Einführung einer unionsweiten Kerosinsteuer fordert (https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2019/000009_de). Die Europäische Kommission hatte in ihrer Mitteilung zum European Green Deal vom 11.12.2019 (COM(2019) 640 final, S. 13) angekündigt, im Rahmen einer Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie die derzeitigen Steuerbefreiungen auch für Luftverkehrskraftstoffe genau zu prüfen. In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Juni 2020 zu der Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019 (2019/2131(INI)), Ziffer 47, fordert dieses die Kommission auf, zu prüfen, ob die Befreiung von der Kerosinsteuer zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten des Luftfahrtsektors führt. Die Europäische Kommission stellte im Rahmen einer Mitteilung vom 17. September 2020 (COM(2020) 562 final, S. 17) fest, dass es sich bei zahlreichen sektoralen Steuerbefreiungen de facto um Subventionen für fossile Brennstoffe handelt, die nicht im Einklang mit den Zielen des European Green Deals stehen. Konkrete Planungen hinsichtlich der Einführung einer Kerosinsteuer im Rahmen des European Green Deals sind z.Z. allerdings nicht ersichtlich. - Fachbereich Europa - Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Kurzinformation Überlegungen auf europäischer Ebene hinsichtlich der Einführung einer Kerosinsteuer Kurzinformation Überlegungen auf europäischer Ebene hinsichtlich der Einführung einer Kerosinsteuer Fachbereich PE 6 (Europa) Fachbereich Europa Seite 2